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samml. S. 303) mit folgenden Maßgaben entsprechende An- wendunY: _ _ 1) ie der Strombauverwaltung beigelegten Befugnisse stehen dem Provinzialverbande zu; _ _
2) die Befugnisse des Provinztalverbaiides greifetz gegen- über den Eigentümern und Nußungsbercchngten sämtlicher im Ueberschwemmunngebiete sowie an Umfiutkanälcn _undÉZlut- wegen belegenen Grundstücke, soweit sie nicht bebaut _smd, laß;
3) die Bestimmungen der §§ 3- und 4 über_E1nräumun§ von Grund und Boden gelten auch für die Forderung un
Ablagerung von Aushub; _ _ 4) die ebendaselbst gegebenen Bestimmungen über die Ent-
nahme von Erde reifen auch bei der Entnahme von anderen Baumaterialien P aß;
5) die Bestimmungen des § 10 über die Bepflanzung von Ufergrundstücken gelten auch für die Berasung;_
6) zur Ausübung dcr Befugnisse des Provmzialverbandes sind beim erstmaligen Ausbaus die mit der Bauausführung betrauten staatlichen Baubeamten, bei einem weiteren Ausbaue die vom Laidcsdirektor zu bcstimmcndcn höheren technischen Beamten an Stelle der staatlichen Lokalbaubcamtcn zuständig. Gegen ihre Anordnung findet, unbeschadet der_im § 4 vor: gescbcnen Anrufung des Landrats, binnen zwei Wochen die Beschwerde an den Oberpräsidenten statt;
7) die Bestimmungen des § 5 über die Ausübung des Jagdrechts finden auf die Ausübung des Fischereirechts finn- gemäße Anwendung; _ _ _
8) an SteUe des KreiSauSichuffes tritt m den FaUsn dcr §§ 6 und 9 dEr Bezirksausschuß.
Soweit fick) die der Strombauvsrwaltnng nach dem im Abs. 1 bezeichneten Gsieß und die dem Provinzialverbandc nacb Abs. 1 zustehenden Befugnisse auf die elbkn Flächen er- strecken, erfolgt die Abgrenznng der beidericitigen Bcfugnissc durch die zuständigen MinisteH. 11
Im Übrigen finden 011? die im Intkreffe des Ausbauos crfolge'nde Entziehung und Vcschränkung des Grundeigentums odcr dcr Rechtc am Grundeigentumc die sonst fiir die Ent: eignung geltenden Vcsti1231111111ch1101nZ Anwendung.
Auf Grund von Privatrecbtcn kann weder dsr Ausfüh- rimg des Plans widcrsprochcn, n0ch_di_c Beseitigunq 0116- gcfiihrtér Anlagen, sondern mir die „Herstellung von Einrick): tungen, wclche dic benachtc'iligcndc Wirkung ausschicßc-xn, gc: forde'rt wcrden. Auf ihrs Herstcllnng 11110011 dic §§ 10 und 11 Anwondung.
Wo solche Einrichtmigen mit den aut.“;gcführtcn 211111111611 unvereinbar 0d6r wirtsch0ftlich nicht gerechtfertigt 1iiid, 111 Sckwdkneriaß u gcwährcn. Ucbcr Streitigkeiten bcschlicxzt dsr Bezirksausschuzi» (Ich dcn Bkschluß stcHt, soweit Ls sich um die 50116 dsr Entschädigimg handelt, binnen 90 Tagen nach der -uste[1ung dcn Bctciligtcn die Bkschreimiig dss Rechte": wcges zu. Faüs gegen dc'n sonstigcn Jiibalt dcs Bcichluffes B6schwcrde 9111961791 ist, läuft die Frist erst voni Tage de'r ZusteUimg dsr auf die BOM)??? ergshcndeU Verfügung.
z .
Anspruch auf Schadcncriaß wcgsn eränderung dsr Vorflut,
wsgen Erschwerung der Untsrhaltungslast auf andcren Fluß:
strecken und wegen vorübergehender Bceinträchtigung von
Waffcrnußung9r6chten kann nur dann erhoben werden, wenn
der Ausbau eine wesentliche Aenderung des gewöhnlichen Wafferstandes odcr Wafferablaufs herbeigeführt hat.
Abschnitt 11. Untcrhaltung. § 14.
Di? Fichi ziir Unterhaltung der im 2 1 dczcicbncten Waffkrläu S geht in ihrem ganzen Umfang an? den Provinzial: vérband iibcr, und zwar:
]) bezÜglick) dex 611136111211 nicht auszubauenden Fluß: strecke'n mit dem planmäßigcn Beginne dks AUSÖÜULZ (Ö 3 Ab, 1):
s 2) bezüglich dkr cinzslncn ausgebaute'n Strcckcn sowic dsr Übrigen planmäßigen Anlagen nach ihrcr dauerhaften Fcrtig- fteüung. _ Den Tag des Ukbcrgangcs bestimmt der chrprc'iiiT-ent nach Anhörung dcs Provinzi010u9schaff69. Gcgcn dic Ent: scheidung des Iberpräsidsntsn sicht dsm Provinzialaussckzuß innerhalb sechs W0ch611 die Bcschwcrdc an dis zUx'tändigcn Ministkr zu.
Während der Baquit erfolgt die Unterhaltung dcr plan: mäßigen Arbeiten 0116 em YÜYOWS (Z 30).
5 .
Die Unlerh01iang§pfsicht Hinsichtlich der 1111161611 Havel [is_qt drn Vroviuzialdcbördcii von Brandenburg und Sachsen „acmcinschaftlicki nacb Vcrbäitnis dcs dsm Bstciliqung-chdiote jkdcr Provinz 0116 dcr Untcrhadung crwachsei1den V011611-Z 00.
Das *«wmkilsvcrhältnis wird für die Provinz Branden: 11an auf fiinfundachtxig, fiir die Provinz Sachsen auf fünf: zehn vom Hundert fcstgssrßt. Es kann ]edcrzeit durch sine dsr Geiichmigunq dor zuständigen Minister unterliegende Verein- barnnq dcr Provinzialvcrbände abgeändert werdcn.
Ane!) ist jcdkr Provinzialverband berechtigt, nacb Ablauf von chn “Jahren seit dkm Tags, an dem die- Unterhaxtimg-Z: pflicht hinsichtlich dsr lcßtcm ausgebauten Strecke odsr sonstigen planmäßigen Anlage auf die'. Provinzialvcrbändx übc'rgc'gangcn ist (F 14 Abs. 1 Nr. 21, cine Abänderung 069 1611161111; gklten: dcn Vortcilsverhältniffeö zu bcantragen. Die Entschcidung erfolgt durch die zustäiidigkn Minister. Der Anima kann nach Ablauf von je ZEHN qurkn nach der ]echmalikzcn Entscheidung wiedxrholt werdsn, Dkk Ablauf der erstmaigen und 16061" folgenden Wartcfrist wird durch die Vkrcinbarung eines andcr- Wkite'n Vorteiisverhältniffes (Abs. 2) unterbrochen und beginnt mit dem Tage der Genehmigung der Vercinbarung durch die zuständigen Minister von neuem. _ __
Die Kosten kistks zur Vorbereitung der En11chcidung von den zuständigen Ministern angcordnetcn Ermittklungßverfahrens werden von den Vrovinzialverbänden nach dkm durch die Ent: scheidung festgestekltcn VortcilSUFZhältnis aufgebracht.
§ . . Die Unterhaltungstlicbt (F 14) umfaßt die ordnungs- mäßi eJnftandbaltung desbeim Ausbau hergestxllten Zustands und, oweit es zur Sicheruyg,Eri)altixng und Wiederherstsllung dcr Vorslut erforderlich ist, dic Instandhaltung des Wasser- laufs nnd seiner Ufer. _ _ _ Sie kann durch Observanz, Vers runZ oder privatrecht- liche Verfügung weder aufge 002711 no geandert werden. 1
„Soweit bei dcm Ausbau cin bereits vorhandenen An-
Aenderungen, Um- .der Erweiterungsbauten außgeführt .
werden, verbleibt die Uterbaltung diesxr _Anlagen den bisher dazu Verpflichteten. Ich ist der Promnzialverband gehalten, !ür eine etwaige Vemehrung der _Untcrbaltungslqst Ent- chädi ung zu gewähre, die nach [emexn Ermessen 111 einer einma igen KapitalSabßdung oder 111 em_er JahxeSrente be: stehen kann. BeiBeméung diescr Entschädt ung lst de_r durch eine bessere Hersteuung der Anlagen erwach ene Vorteil anzu-
rechnen. ' 18. _ _ _ Für eine vorüberehen e Beemtrachtigung von Waffe::-
nußungsrechten durch -"lrbeiten, welche in ErfülluanK der Unterhaltun_99pflicht mx tunlichstcr Schonung fremder echte 1
ausgeführt nd, kann Cttschädigung nicht gefordert werden.
§ 19. Die Anlieger 111111611141;F ciner Benutzung des Uferß, wel_ e die Unterhaltungslast de rovinz zu erschweren geeignet tt, zu enthalten.
Anlagen am Ufer eies Wasserlauss, durch we1ch_e _dessen Unterhaltung erschwert nird, dürfen nur gegen Entschadigung des Provinzialverbandesangebracht werden und_ unterliegeri, soweit sie nach den betehenden Geseßen noch mchi geneixmi- ZIULgYpfliMig sind, der Genehmigung der Waiserpoltzeibehorde ( )- ! '
20.
Ueber Streitigkeijer in Yen Fällen der §§ 17, 18 und 19 beschließt der VezirkMuéchuß. Gegen den Beschluß steht, so- weit es 7111) um die _116 der Entschädigu11g_haiid61t, binnen 90 Tagen nach der Zu 111111119 den Beteiliéteq vic Beschreitung des Rcwtswegs zu. Falls gegen dcn__ einstigen Inhalt des Beschlusses Beschwerde :ingelegt__ ist, lauft die Frist erst vom Tage dcr Zustellung 08" auf die Beschwerde ergehenden Ver-
f1"1_ ung. q 21.
Für die in Erfü1ung§ dcr Unterhaltungsdfxicbt unter- nommcm'n Arbeiten find-n die Bestimmungen der FF 10 und 11 entsprechende Anwendung.
§ 22.
Wenn durch EiSJarg, Ucberschw2mmung,_ Eixstur von Baulichkeiten oder sonsngé außergewöhnliche E!.“Ng111118 affor- cfahr entsteht, zu dercn Besciiigung aiigkiwlicklichc Bor- chrungc'n erforderlich sini, so sind, sofern ('s ohnc e11)e1)11chc cigc'ne Nachteile“ geschehcxi kann, 0110 benachbaricn Gcmeindcn ur1d Gutsbezirke, aucb we'in sie nicht bedroht smd, v_c_1*pfl1chtc_t, auf Anordnung der Ortsiwlizeibcbörde oder der Wamcrpolizm: dchörden (§ 27) die erforderliche Hilfe durch Haiid: Und Spanndienne Lowie durcii Lieferung von Materialien und (Hcspannen u eisten. Daboi sind die Anordnungen der teck)- nischen Aufiühtsbeamten dis Vrovinzialverbandcs zu bef_01g_ei_1. Den nicht bedrohten Gcmeinde-n und Gutsvkzirken ist 111: die Likfcruna von Matcri-Filicn und Gespannen, 0117211011 cn auch für die Leistung 11011 Hand- und Spanndiemtsn, nacb biUigcm Ermessen Vergütung 1611an 01:6 Unicrhalmiigk: pftichtigcn zu gewähren, Jm Sircitfalic beichiießt d_er Bezirks- außsckyuß, ob und gegebkiienfalls 10 welcher Höhe E1111chädiguzig zu leisten ist. Gegen dcn Beschluß sicht hinsichtlich der Hohe der Enifchädigung für die Lieferung von Matcrtalicn und Gespannen binnén ._90 Tagen aach der Zustellung den Be- 1eiligten die'Bxthrno-«cuxxeNWtswegs zu. * Dic UnteTaltungsarbeiteu an der unteren Havel werden durch den Pr inzialverband von Brandenburg für gemein- schaftliche Rechnung dcr beiden unterhaltunqßpflich1iaen Pro- vinzkn ausgcfübrt. Bei aUen nac!) Abschnitx 11 den Provinzial: verdändcn hinfichtlick) dvr unteren Havel zustchendcn Bcfug: 11iffcn und oblie'gkndcn VLkalichiUUZLU gilt Driitcn gegenübér dcr Provinzialverband 0011 Brandenburg als gcseßlichcr Vcr- trkicr dis Provinzialverdands von SachsM.
Dic Höde dsr von dem lciztcren dym ersteren 1106!) dem VortcilSVerxäimiffc (§ 15) antcilig zu critatieiidsn Kosten der Unterhaltung wird im SireiifaU untcr Auczschiuß dcs Rechts: 10699 von dsn zuständigen Ministerii festgesetzt.
Jm iibrigsn rkgclt sich das Zuiammenwirkon bcidcr Provi11zialvsrbände bci 0017 Unterhaltung nach einer zwischen 1011611 5,11 vcrkiiibakcndkn Ordmma, die dsr Gknchmigung der zUständigkn Ministcr bodarf. Falls kino Vcreindarung uicht 3111101106 kommt, wcrdsn die crfordcrlicben Bcftimmnngcn nach 91111113ng dcr Prowinzialausschüffc 0011 den zuständigen Minisicrii erlassen.
Abschnitt 111.
Aufsicht. . § 24.
Ter weitere AUÖÖQU und die Untcrbaltimg sind der Aufsicht dcs Staats untrrworfkn. Dic. allgemeinx: Aufsicht führt dsr Odeipräiidcni, dcm (21111) dic" obere LLitiinq des erst- iiwligkn Ausbaues zui16Ht. Er ist befugt, die Regierungs- präsidenten mit Anwxisimg zu versc'hen.
25.
Der Oderpräsidéni ist Zefugt, iich jcderzc'it in dcr il)m gkcignet erscheinsnden Wcise von 07:11 Stunde und Fowgange dcs Ausbaues sowik von dem Unterbaltunqszustande Kknntnis zu verschaffen, auch nach Anhörung des Provii1zixilau9schuffes Anordnungeu übrr regelmäßige Sch0_U1mg de_r Wafferläufe und übcr die Abgrenzung des H0chwaiscrabffußgebicts (§ 2) zu ire“en. "Soweit nach 0119681601611 Vorschriften zum Zwecke der Verhütung von Hockxwaffergcfabrcn Yolizcioerordnunqcn für die Wafferläuft, dercn Hochwaffcrab ußaxbiet und für die Ufergrundstücke eriaffe'n werden können, imd zu deren Exlaß für das Gebiet 001.“ unteren Havel auch die zuständigen
Mini er be 11 1. st f g § 26.
Der Provinziawcrband hat cinsn einheitlichen Unter- baltungSplan aufzustellen, welcher der Fcststcilung durch den Oberpräsidentcn bedarf. _
alls fick) die Provin ialverbande von Brandenburg und Sach en über einen einhei ichcn Unterhaliimgsplan hinfichtliZ dcr untcren Havel nicht einigen, erfolgt die Festseßung dur die zuständigen Minister.
Waffcrpoiizkibebörde ist bei den den Vorschrifien dieses Gcseßcs untcr'licgkndkn Wafferlauftn der Landrat, 111 Stadt- kreisen die Ortholizcibehörde. _ _ _
Dyr Landrat ist als Wafferpolizeibchorde nach Maßgabe des § 142 des Geseßcs über die aUgemeinc Lanchverwaltung
“ vom 30. 31111 1883 (Gescßsamml. S. 195) befuxit, auch für
einzelne Ottspcilizeibkzirke des Kreises UNd deren TEU? POUR-
lagen (Deichen, Schleusen, Wehren, Brücken und dergleichen)
verordnungen zu erlassen.
' die Mehr: oder
Die Befu nisse der Laudeöpolizeibehörde werden du diese Bcstimmuxiigen nicht berührt. „ck
§ 28.
Gegen Verfügungen des Oherpräfidenten findet innerhalb zwei Wochen, sofern nicht in diesem Geseß eiiie längere Frist vorgekchrieben ist, die Beschwerde an die zuständigen Miniter statt. § 29
Die Handhabung der für die RegeluZZ des Wqfferabfluffcs der Havel und der _Spree wesentlichen ehre, die bei dem Aus au neu hergestellt oder verändert wexden, erfolgt, unbeschadet etwaiger bestehender Privatrechte dritter Personen, durch den Staat. _ _ _
Der Oberprästdent Hat dicse Wehre zu bezeichnen sowie Vorschriften, nach denen bei der _ andhabunq von den damit betrauten Behörden zu verfahren lt, zu erlassen und für ihre Ausführung zu sorgen.
Abschnitt 17.
Kosten. , § 30. Die Aufbringunq der Kosten des erstmaligen Ausbaues ( 3 Abs. 1) regelt fich nach einem über die Verbesserungder orflut in der unteren Oder, der Havel, Spree, Laustßer Neisse und dem Bober crgehenden besonderen Gesetze. 31.
Bei der Aufbringung méd Unterverteilung der_dem Pro- vinzialverbande durch _die Unterhaltung (JLU bt? 23)_er= wachscnden Aus aben ftnden dic geseßlichen orschriften uber indcrbelastung einzelner Kreise und Kreis- teile sowie die §§ 9 und 20 des Kommunalabgabengesch vom 14. Juli 1893 (Geseßsamml. S. 152) Anwendung. 11 den Kreisen erfolgt die Unterverteilung ferner nach den_ für die Abgaben für VerkehreZanlagen maßgebendrn Vorschriften.
In der Regel sonen die gesamten örtlichen Kosten der Uiitcrhaltung einschließlich derjenigen, die für Flußaufscher und sonstige bsi der Unterhaltung des einzelnen Wasserlaufs ständig an Ort Und STLÜL verwendeiq niedere _Techmker ent: stehen, durch Mehrbelastung der beteiligten Kreise aufgebracht werden.
Die Bestätigung der Beschlüsse des Provinziallandtags und des Kreisjags über eine Mehr: oder Miyderbelastung k-nnn auf eine von vornherein zu bkstimmende Frist von einem oder mehrkrm Iaßren beschränkt werden.
I 32. ,
Für jedes der beiden BeteiligungSgebiete der Provinzen Brandenburg und Sachscn an der unteren Havel und für jeden der aiidkl'kn im §1 bezeichneten Wasserläufe hat der Prdvinzial: vexband eincn Sichcrheitsfonds zur Bestreitung außergewohnlichcr Kosten der Unterhaltung zu bilden. Für die Aufbringung und Unterverteilung der hierzu erforderlichen Mittel clten die Bcstimmun en des § 31 _Übcr die örtlichen K0s1_cn_ er Unter: haltung. (Zins Mohrbclajtung ein elner Kreise ist ]edoib nur inToweit zuläsfig,als dcr Sicherheitsionds nick)! zehn vom Hundert der für den erstmaligen Ausbau des Waserlaufs (§ 1) auf: gcwcndeten Summe Übkrsteigt. Dcr dieser Berechnung zu Grunde zu legende Anteil "eder der beiden Promrzen Branden- burg und Sachsen an den 01161: des eckmaligen Ausbaues dxr unterenüHaySel wixd nach dem un § 15 besttmmten Verhältnis ermitte . _
Deréz] JaZeitsfonds ifi mündelsichxr anYegen.
Ueber die erwendung der Sicherhe1tsfon gemäß Abs. 1 beschließt der ProvinzialauHschuß. Der Beschluß bedarf der Genehmigung des Oberpräfidentcn.
Abschnitt 17. Schlußbeftimmungen. § 33.
Soweit der Fortfall der viIherigen Unterhaltungöpflichi nici): dcrcits bei einer Mehrbelastung gemäß §31 bcrücksichfigt wird, kann der Provinzialverband nach billigem Ermessen und in (Hemäßheit der bisherigen Verpflichtungen Entschädigung ordcrn:
f 1) von den zur dauernden Unterhaltung eines (Flusses odcr FWßtcils auf Grund besonderer öffentiich:rccht ichcr Titel Verpäichtetcn, _ _
2) von demenigcn Anliegern und sonsti en Grundbefißsrn, welchen besondere öffentlich=recht1ichc VerpftiZtungen zur Unter- haltung und Freilcgung der Uferddcr zur reilegung dcs Z0chwafferabflußgebiets (Z 2) vor dem Jnkraitretcn dieses
ese 013 oblagen. _
*lnsaenommen hiervon smd die auf Grund des Gescßcs vom 1. Avril 1879 (Gcseßiamml. S. 297) gebildeten öffent- lichen Wassergcnoffenschastctx; _ _
Die nach Abs. 1 zu leistende Entschädigung irt in einer halbjährlich im voraus zu _?chnden (Heldrente zu entrichten, welche von dem dazu Verpxt teten zum fünfundzwanzigfachen Betrage bar 011 :*löst werden kann.
Das AblÖZUUZSkapital ist von dem Provinzialverbande mündclsicher anzulegen und gksondert für jedes der beidcn Vcteiligungsgebiete der Provinzen Brandenburg und Sackissn an der unteren fHavel sowie fur ]eden der anderen im § 1 bczeicbncten Wa icrläafe zu verwalten. _ _
Ergeben die in Rente gezahlte En (bädigung oder die Zinsen des Ablösungskapijals e1ne_n Ueber chuß über die Kosten dcr Laufenden Unterhaltung, so ist er dem Sicherheitsfonds (§ 32) zuzuführen. _ _
Streitigkeiten werden im Verwaltungsstreitverfak)ren ent- schieden; zusxändig ist der BszirkSausschuß.
§ 34.
Die Außeinczndersehungsvehörde ist, vorbehaltlich der Be- stimmungen des § 9, an die fcstqcstellten Pläne gebunden.
Die obere Leitung des erstmaligen Ausbaues sowie die allgsmeine Aufsicht über den wci1eren Ausbau und über die Untervaltung nach Maßgabe dieses (&seßeß (§ 24) stehen auch während der Dauer eines Auscinanderseßungsverfahrens dem Oberprästdcnten zu. Er ist befugt, die Auseinanderseßungs- behörde mit Anweisung zu versehen.
Im übrigen bleibt die Zufiändigkeit der Außeinander- seßungsbehörde unberührt. § _
Ueber Eisenbahnbauten im Quell: und Hochwafferabfluß- gebiete smd die Wafferpolizeibelzörde und der Oberpräsident vor der Planfeststellung zu hören.
36. Der Oberpräüdent der §Provinz Brandenburg ift für die noch den Bestimmungen dicses Geseßcs dem Oberprßsidenten überwiescncn Befugnisse, betreffend den Ausbau und die Unter-
Yltung der unteren Havel, auch innerhalb der Provinz achsen mit Auönahme des a11_es des §32 Abs. 3 zuständig.
3 .
Der rovin ialverband tft berechti t, in den durch dieses GeseFHberYttm 2Angelegenheiten die Üitwirkun der Staats- und emeindebehörden in AnspruchÉu nehmen un insbesondere von den Grundbüchern und den rund: und Gebäudesteuer- katastern Einsicht zu ne men_ sowie über die Einschäßun en zur Ergänzungs- und zur ewerZesÖuer Auskunft zu crfor ern.
Sämtliche dcm Zwecke des Ausbaues (§§ 2 bis 13) dienenden Verhandlungen und Geschäfte, einschlie lich der ge: richtlichen Gexchäfte der freiwilligen Gerichtsbarkeit, sind ge- bühren: und tempelfrei.
Die Bestimmungen dieses Geseßes, mit Ausschluß der nur auf dcn erstmaligen Ausbau und der nur auf den Atzsbau und die Unterhaltung der unteren Havel bezügxichen, konnen durcyPKönigliche Verordnung auf Anika odcr miiZustimmung dcs rovinziallandtags auf andere WaiJserläufe in der Provinz Brandenburg aUSgcdehnt werden. Die Besttmmungen dieses Geseßes über den weiteren Ausbau gelten alsdann für den Ausbau überhaupt.
40.
Dieses Gesetz tritt zugleich mit dem im § 30 bezeichneten Gesetz in Kraft.
Urkundli unter Unserer Zöchsteiqenhändigen Unterschrift und beigedru tem Königlichen nstege.
Gegeben Bergen, an Bord M. J. „Hohenzollern“, den 4. August 1904.
(11.8) Wilhelm.
Graf von Bülow. Graf von Posadowsky. Studt. Freiherr von Rheinbabcn. von Podbielski. Freiherr von Hammerstein. Möller. von Budde. von Einem.
MinisteriUn der geistlichen, Unterrichts: _und edizinalangelegenheiten.
Der bisherige außerordentliche Professor Dr. Ludolph Brauer zu eidelberg ist zum außerordentlicben Professor in der mcdizinis en Fakultät der Universität zu Marburg und
der bisherige Privatdozent Dr. Wilhelm Stoelßncr zu Berlin zum außerdrdentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der Universität Halle-Wittenbcrg ernannt worden.
Dem Stabshoboisten, Militärmnsikdirigenten Gran zum im 5. Westfälisch6n Jnfanterieregiment Nr. 53 ist der Titel „Königlicher Musikdirektor“ verliehen worden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Der WasZrbauinspektor Bernhard Zander ist von Breslau nach » rieg verseßt und ,
der Regierunßsbaumeister Emil Schulße in Steinau a. O. zum _Waffer auinspektor ernannt.
Der bisherige Regierungsbausekretär Mirbach ist zum (HeHeimcn Revisor und der bisherige Bausekretär Melchert Yum Negiemngsbausekretär bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten ernannt worden.
Im Inseratenteil (Dritte Beilage) der Heutigen Nummer des „Reichs: und StaatSanzeigers“ wird eine Genehmi- gungßurkunde, betreffend die Ausaabe auf den In- baber lautender Schuldverschreibungen der Stadt S ch 6 n e b er g ( veröffentlicht.
Yichtamtliches. Deutsches Reich.
P reußen.* Berlin, 20. August.
Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute vormitta in Wilhelmshöhe die Vorlräge des Stellvcr- 1r611-rs des Che S des Marinekabinetts, Fregattenkapitäns von Krosigk und des Chefs des Militärkabinctts, Generalleutnants Grafen von HÜlsen-Haeseler entgegen.
Der Kaiserliche Botschafter in London Graf Wolf- Metternich hat einen ihm Allerhöchst bewiUigten Urlaub an: getreten, während dessen Dauer die Geschäfte der Botschaft vond dem BotschaftSrat Grafen von Bernstorff geführt wer en.
D_er_ Wirkliche Geheime Oberregierungsrat Schiek bei de_r Koniglichen Oberrechnungskammer ist von seiner Urlaubs- reise nach Potsdam zurückgekehrt.
LautMcldung des „W. T. B.“ ist SM. S. „Panther“ 0111 18. August von Port of Spain (Trinidad) nach Demerara in See ge ungen. ' _ S. 9). S. „Bussard“ ist an demselben Ta e in Tanga emzxetroffen und geht am 31. d. M. von dort nach indi in See.
Der AhlosungstranSPort der Ostasiatischen Be- saßungsbrigade ist auf dem Dampfeix „Rhein“ „estern in Colombo angekommen und seht heute die Heimreise ort.
_K1_el, 19. August. Seine Köni liche Hoheit der Prinz HLlnrtch hat fich, dem „W. T. .“ zu olge, Heute abend "(*-ch. Wilhelmshöhe begeben. Von dort wird Seine KonwÉliche Hobeit_ am Sonntaqabend nach Yeterhof abreisen, um eine Ma estät den Kaiser gls aten bei der am LJ!- AUgust statt ndenden Taufe des 1üngst geborencn Groß- kastcn=Thronfolgers zu vertreten.
Anhalt. .
. Der Geburtstag Seiner Hoheit des Her vgs ist gestern MrYnzen Lande in der herkömmlichen Weise Zicstlich begangen n.
des Wesirs des Prätendenten. Amade: sei nach Sidi:
Hamburgs
Heute voxmittag ist, wie „W. *T. B.“ berichtet, mit dem Dampfer Silvia“ ein TruppeniranSport in der Stärke von 36 Öffi ieren und 943 Mann mit 205 Pferden von Zambur na Deutsch-Südwestafrika abgegangen. Zur
erabs edung hatte sich in Vertretung des kommandierenden Genera s der Generalmajor von der Gröben eingefunden.
Großbritannien und Irland.
Die Schiffßeigentümer vonLiverpool fordern, wie „W. _T. B.“ me_ldet, in einem gestern gefaßten Beschluß die englische? Regierung zu sofortigen Schritten um Schutze der eu _lis e_n lotte auf, da durch das rusfiiche Vorgehen eme_Un1cher eit üx die unter _engliscber Flagge fahrenden Schiffe entsxanden set, durch die die Schiffahrt anderer Nationen emen Vorteil habe.
Rußland. _
Ein Kaiserlicher Erlaß befiehlt, wie dem „W. T. B.“ aus St.Petersburg gemeldet wird, die EinberufunZz der Reservisten aus 47 Kreisen der Gouvernements Potawa, Kursk, Twer, Samara, Saratow, Astrachan, Ufa, Simbirsk, Ferm, St. Petersburg, Nowgorod, Pskow, Livland, Estland,
rchan 11le und Olonez; außerdem werden bestimmte Kategorien von Re ervisten einberufen aus 2 Kreisen der Gouvernements Poltawa, Charkow, Kiew, Podolien, Tschernigow und aus 7 Kreisen_ der _ (Hoyvernements Twer und Nishninowgorod. KURT Wird dle Einberufung der Reserveoffiziere im ganzen e1ch befohlen.
Türkei.
Der „Frankfurter _Zeitung“ wird aus Konstantinopel gemeldet, der Großweir erid Pascha habe infolge des t1"1_rk1s :ame_rik1_mischenZwis enfalls dem Su_ltan am Dienstag sem__e emission unterbreitet. Dem Demißionögcsuche sei ein zwolf S_etten [an er Bericht über die (Griinde beigegeben ge: wc_se_n, die crid_ ascha zum Rücktritt veranlaßt hätten. Jm Yi 01 :Palat drmge man in den GroßMsir, seine Demission zuru zunehmen. Afien.
Der Kaiser von Rußland hat, wie „W. T. B.“ exxßhxt, an den Gensral Stössel folgendes Telegramm ge* ri e:
Ick) beauftrage Sie, in Meinem und ganz Rußlands Namen die Truppen dcr Garnisoa, Sceleute und Einwohner von Port Arthur zu den Erfolgen in den Kämpfen vom 26, 27. und 28. Juli zu be- glückwünschen. Ich bin fest überzeugt Vcn ihrer vollen Bereitschaft, déi] Krikgßrubm unserer Waffen durcb ib1e unbegrenzte Tapferkeit ansrechtzyerhalten. Ich svrscbe allen beißen Dank aus. Der Aller- höchste jegne ihren aufopfernden Hekdenmut und behüte die Feste Port Arthur vor ken Anschlägen dss Feindes. Nikolaus.
Der japanische Major, der die Uebergabebédingungen _nack1 Port Arthur überbrachte, ist von dem General Stössel m ]eder Beziehung höflich behandelt worden. Der (General Fab aber sofort eine ablehnende Antwort. Der Major bat 06an um einen dreitäiigen WaffenstiUstand zur Bkerdigun der GefaUenen, er wurde ]edoch abschlägig'beschieden. Daran? wurde der „Kampf am 17. d. M. um 10 Uhr wieder auf- genommen.
Nach Mitteilungen von Chinesen sollen, wie das „Rcutersckze Bureau“ aus Tschifu berichtet, die Russen die ]npunisthe Stellung bei Palungschang, von der aus die Japaner Port Arthur nnd die inneren Forts während der leßten Zeit heftig bombardierten, wiedergewonnen haben. Die Japaner [TMM sich_nach Schaf chir)en zurückgezogen Haben.
Die bis erigen ]apanisck10n Verluste bei der Be- lagerung von Port Arthur, die bei Takuschan und im Norden der Stadt einbeqriffen, werdcn inSgesamt auf 5000 Mann geschäßt. _ Granaten schlagm fortwährend in Port Arthur ein, meist in die alieStadt. Es wird behauptet, daß der rechte Flügel der Japaner bis zu dem nicht mehr im Gebrauch bcfin lichen chianischcn Arsenale 11/4 Meile östlich von dcr Stadt vorgedrungen sei; die meisten Gebäude auf der Werft seien schwer beschädiqt.
Dasselbe Barsan bericbtet aus Tokio, ein russisches Kanonenboot von dem Typ „Otwaschni“ sei auf eine Mine gestoßen und am Donnerstagabend um 8 Uhr in der „Höhe von Liaotischan gesunken. Tem „Daily Tclcgrapk)“ zu olge wurde die Mannschaft von den Russen gerettet.
Die „Niiisisckie Telcgraphen-Agentur“ meldet aus Mukd en , am 17. d, M. besetzten die Rasen wiederum den Dapiu- das_cbanpaß und drängten die Japaner n_ach Tfiantschan Zurück._ Nunmehr ist festgestclii, daß die ]apaniscl)en Streit- räfte m diescm äußersten Bczirfe nicht über 2000 Mann be-
tragen. Ueber die Lage an der iibrigen Front fshlen Nack): «
richten. Seit 4 Tagen fälLtRegen, was zweifellos entscheidende Operationen auf beiden Seiten ver indert.
Nach einer Meldung des „W. „V.“ aus Washington erhielt der Staatssekretär Hat) ein Telegramm mit der Mit- teilung, daß ein nicht näher bezeichnetes Schiff, das gestern friih in den Hafen von Tschifu have einlaufen wollen, von 7 [opanischcn Tmpedobootzerslörcrn abgefangen worden sei.
Afrika.
Das Journal „Echo d'Oran“ veröffentlicht ein T'*leg1'amm aus Marnia, wonach der Kaid Amada vom Stamm der Bonibuzaggxx 83 Berittene, die der Prätendent von Marokko zu ihm mit der Bitte gesandt, ihm seine Tochter ?ur Ehe zu geben, verräterischerwxifeNgchts habe niedermachen asscn. Unter den Getöteten befmdc jtck) der Schwiegervater
Mclonk unter den Schuß eines anderen Stammes geflüchtet.
Statistik und Volkswirtsthaft.
Alter und Y_erufder männ1ichen und weiblichen Invaliden , beim Eintritt der Invalidität und die Ursachen derZ
Im Jahre 1900 erstreckte fich die Beobachtung auf 8662 An- sprech_er um Invalidenrente, von denen 5292 männlich und 3370 weiblich waxen. Seit dem Jahre 1892 bat die Zahl der Ansprecher mn Invalidenrente fortgeseßt zugenommen; es wurden nämlich
festgestellt _ _ [_ck
111 mann e weibli e Ansprecber Jahre Ansprecher Anspre er überhaupt 1892 832 ; 253 , 108» 1893 1334 : 482 1 1816 1894 1861 1 739 l 2600 1895 2313 1 997 1 3310 1896 2590 : 1401 | 3991 1897 3124 i 1788 . 4912 1898 3518 2096 2 5614 1899 4023 ; 2554 “ 6377 1900 5292 1 3370 * 8662.
1 1 In dieser Uebersicht sind diejenigen Answrecher um Invalidenrente nicbt berückßchtigt worden, die bereits früher eiteüte Anträge aiif Neniengewahrung erneuert hatten, oder die ihre nsprüche infolge von Unfallen geltend machten und denen eine höhere Unfaklrer-te als die zu erwartende JnValidenrente bereits zugebilligt war.
Was die prozentuale Verteilung“ der Anspre er an d' 511) Geschlechter anlangt, so waren von-denselben“ ck ? W L 611
im Jahre; männlich! weiblich 767 '
1892 . , 23,3 1893 73,5 26,5 1894 ( 71,6 28,4 1895 69,9 30,1
1896 64,9 35,1 1897 63,6 36,4 1898 62,7 37,3 1899 61,2 ck 38,8 1900 61,1 38,9.
_ Man crfiebt aus dieser Uebersicht, daß dEr Prozentias WSW- ltcber Ansprecher um JiiValidenrente forigeseßt zugenommen und im L_aufe der 111 Be*tracht_gczogenen neunjährigen Periode relativ 11:11 23 (zus fast 39 0/0, abkolitt aber 0011 253 auf 3370, d. i. aas das Dr_eisznfache gestiegen ist. Die _ 1ehr starke relative Zunadms Weihltcber Ansprecher i_1m Inhalidenrente ist WahrickyeinLick) auf zwer Ursaxhen zurückzuiühren, nämlich einmal dara11f, daß sich das weibliche Geschlechr erst nach und nach in dem 1161613- lici) Vorgesehenen_ Umfange an der JnValiditäts- 11110 “2111er- Nrficherung beieilxgi bat, alsdann aber auch darauf, daß die szxnt- zahl ,der erwexbßiangen _und damit auch die 3.101 der ver11ch€rm1g§- pflichtigen weiblichen Perionen seit Jahrzehnten fortgescxßt gsstiygen ist. Schon der Koch- und Handarbeitsunterrich in 6611 Voiféscbulen, noch mehr aber die FrauenerwerbZ- und Frauenforibildangé- Vereine, die Haixsbaltgngsschulen', der gewerölicbe und kunst- gewerbliche Untecr1cht _[ür Weibliche Personen 5615611 wesenklich dJilZ_ beigetragen, dax; die Zahl der ermerbslosen, oft in durfiiéxn Vexbaltmffen [LbendenüJraueu und Mädchsn gegen „ixüixer erheblch zuruckgegangxn ist. , ie [01128 und bis zu we1cher Höhe de_r Pxozenisaß Weiblicher InValiden noch zunLHmen wird“, wtxd in [ener Abhandluag -ausg6fübrt, „hängt von ver- schiedenen Faktoren ab und ist dssbaib ichwer 11013112?- zusagen. Zunahme der Ehefrequenz, ReiikienVerficherung für Privat- bcamte und_ Arbeiter würden vorausfichtTich eine VCrminde- rung der WLLÖÖÖÖM Erwerbstätigkn und dsr wxiblichxn mealiksn zur Folge ha 611, wogegen zweifellos eine Vékmitikßarég der Cbefrsquenx _den Kampf ums Dasein 11011) Nrschärßn und auch 016 30111 der weiblichen Erwsrbstätigen wéiter Lkböbkl“; mäßrs. Voraus- sichtlich werden ve_1.fchiedene Faktoren im Laufe der Ztiten auch das Ges_ch_[echtßderhaltnis der Erw:rb§tätig€n und der AbZänge durch _Jrßvaliditat bald nach dsr einen, 5010 nab der andersn Richtung an ern.“
DaßYurchscbnittHalierder Ansprecher um Judalidenrente be- trug bei 111 an n 1 1 ch en Peryonen die vyrwiegend im Freien beschäfrigt find, _1892 57,7, 1900 56,6 Jahre, dei mannlichen Personen, die Vorwiegend m géschloffenen Naumen h_escbäftigt sind, 54,1 bezw. 53,3 Jahre, bei Weidlicherx Perwnen, die VOkWikg-Lnd in Land- und Hanswirtichaft b_eschaftigt_ 11110, 59,2 bezw. 58,4 Jahre, bsi wsiblicbsu Perionsn, die Vorwiegend m W Jiidustrie beschäftigt sind, 55,6 bezw. 54,1 Jahre._ (Hs hat 1169 in _den Jahren 1892 bis 1900 wenig geandert; 6111 ist es fait durchgangig etwas zurückgegangen, weil der Bezug pon ngaiidßnrente yon der Zurücklegung einer bestimmten Wartezeit abhangig ist, da_nn aber ist es lanaiam wieder gestiegén. Dix Erhöhung de_s Durchxchnittsalters nach Ablauf der Uebergangs- periode Wixd 9111 werm_ebr_te SÖUL- und Sicherheitöyyrrichtungen LFU auf hygieniyche Fortjch111tc in den Betrieben zurückgeführt werden
nnen.
Was die erteixung d__er Jnyaliden auf die einzelnen Altersklasßn anlangt, so zeigt 11ch fur fait alle Beobachtungsjabre bis zum 70._Leben91abre eme staxke absolute Zunahme der Anjprechkr um In- validenrente, ein Beweis, daß die Gefahr, inwalid zu werden, mit wachsendem Alter außerordentlich stark zunimmt. Die Zahl der iibcr 10 Jahre _altcn Anspreckcr dagkgen ist sehr gering, weil der Bezug Von Judalidenrcnte an SteUc der Altersrknte nicht immer cine'n bs- merkenSwerien finanzieFien Vortcil mit fi-„b bringt.
Für_Pers_onen, die vorwiegend im Freien beschäftigt snd, ist die (Zefabx, 111011110 zu werden, geringer als für Personen, deren Erwerbs- tattgkett _mehr in gesch1offezien Räumen ausgeübt wird; denn das Ort_rcbscbmttsalter der mehr im Fieien beschäftigten Anspiecher ist für Vkanner und Frage:) höher als das Durchschnitt§alier der Ansprecher, die ihre Erwerbsmiigkeit vmwiegend in gcschloffenkn Arbeitskäumen außzuüben batten. Dr_e landwirtschqfiiicben Arbxiter, Gärtner und Winzcr, die Waldarbsiier, Ztégklct- und Kalkwerksarbsiter, die Straßknarbeiter u_nd Stemscblagcr, dic Axbciierinncn in Land- und Gartsnwirtschaft, die Tagelöbiic-rinnen, AMvarK- und Ki'idcrfr.::1-:11 wsisen nur einen
eringen szentsaß Judalide in jugendlicbcrem 531118; auf; da egen tst die Zahl jüngerer Invaliden unter den Stcinbrcchern, au- handlangern, dcn Maurskn, Zimmexlcutcn, Dachdeckern und Brett- schneidern, dem land- und baaswirmbaiiliihcn Gcfinde, den Arbeitsrn in der Webwaren-, Mxtay- iind Maicbincninduftric, der Holzwaren- industrie, bei dem kauimannÜÖcn Hüfépcrsonal, bci land- und 110115- wirtschaftlichcn_wciblichm Diknitbotm, k-Ii weiblickocn Arbeitsrinnen in der Fabrikinduitris 14.611681; ,“.er.
Einige Aufklärun; Décict Crisbcimmgen liefert die Statistik der Ursachen der Invalid 11.51. Bci sehr vielen Invaliden ist die Ver- minderung oder 1339 1101171581198 Anikörcn dcr Arbciisfäbigkcit nicht auf eine, sondern an? mckrcrr 127"an zurückzuführen; So sind z. B. Herz- und Nierenkrankbeircn 9:42 NUTZEN?" nicbt jekten die Folge von Trunksucht. KWUMÉM :(: VxMzungkorÉane oder Vorzeitige Arbcits- unfähigkeit Folgcri Nükcxy 111176116. 5 wäre deshalb durchaus korrekt und ZACÖUCUÖJT, _!“6: Vorhandensein mehrerer Judaliditäts- ursachen aucb mchncrx a::zuxübrtn und zwischen ngpt- und Neben- ursachen zu untericbeiden. In der erwähnten Abhandlung haben nur die Hauptursachen der Invalidität Berücksichtigung finden können.
Bei den männlichen Ansprechern bildet die Volkskrankheit Schwindsucht die am häufigsten vorkommende Ursache der Invalidität; nicht weniger als 5134 oder 20,6 0/0 aller Gesuch- steller mußten _we en Tuberkulose der Lungen od€r anderst O1 ane ihre Erwerbstatig eit einstellen. An zweiter Stelle kamen 111- pbyscm, Asthma, _chronrscber Katarrh und sonstige Lungenkrank- beiten mit 3487 Fallen (140/11) und erst an dritter die natürlichste
levteren. .
In der „Zeitschrift des K. sächfischen Statistischen Bureaus' (49. Jahrgang, Heft 3/4) ist eine Abhandlung von dem ver- storbeney Direktor dieses Bureaus, Geheimen Negierunqßrat Dr. Geißlex veröffentlicht, Die beachtenswerte Ergebnisse von Unter- suchungen_ uber Alter, Beruf und Berufsstellung der mannlichen und der weiblichen InVaLiden beim Eintritt der Invalidität Zune über , die Haupt- und sqnstigen Ursachen der Invalidität _auf rund des Beobackptungsmaterials der LandeöVeificbcryngsanttalt Königreich Sachsen aus den Jahren 1892 bis 1900 enthalt. '
Ursache der Kräfteabnabmx u_nd dcr verr ngerten Erwerbstätigkeit das Alter mit (111617 BYleiteUÖcmungen, die man als Altersschwäcée zu bezeichnen pflegt. iese War in 3213 Fällen (12,9 0/. die Ursache, bei xkrechandeSVeificherunJSanstalt um die geseßliche “ nValidcnrcnte anzu r en.
ei weibl_ichen 5Yersonen war in den quren 1892 bis 1900 Altersscbwääpe die am haufigsten vorkommende Uriache der Invalidität,
“ an ihr litten Von allxn A111prechern2554 (18,7 0/9), wogegen Schwind-
sucht in zweiter Linie mit 1696 Fäüsn (12,4 0/0) in rage kam. Es dürfte 1138 nur daraus zu erklaren sein, daß kränkl 1176 Frauen sich