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m iedi un , wel e die Schaar der Peciouen kxäfti 0 aus chließt, déren 1!?Té'nfkhereézen i(zm U11? Eigenthum der Etaigkxuxten jabL'LJMS d& QueUe von vielen Leiden unter den hier landenden„ Emtgranten geWesen 1st, _
Die Kommisfion veranlaßte auch dre Direktoren der hauptsächlxchßen
„ i s-VerbindungMnien znit dem Westen, daß fie YYYYYQFJ DemeefxnckZiTschaftlichcs Central-thlet-Vürequ organifirten, . für den Verkauf von Emigrqnten-Villctxen nach hen verschtedenen Pläßen im Jnnérn zu den regelmäßtgen angezetgten Pretsen, und daß sie dieses Büreau so wie das „ganze Beförderungötvxsen von Personen und Bagage, unter dZe unmittelbare Aufficht der Komm1sfio11 stel]_ten., _ „ Bei dieser Einrichtung landet der Paffagter- m1t semer Ba'gage, f1zr welche ihm Marken verabreicht Werden, Welche d1e Verantjvortltchkmt fur deren Sicherheit beWeifen. Er ßn_det in Castle Garden eine großarttge wohl ventilirte und der Jahreszett angemessen ermärmtc Halle, Wo er ßch ausruhen und-erfrischen Yann; große Badezimmer, deren Benußung kostenfrei ist; frugale Mahlzettetz zum Herstellung-Zpreis; verantwortliche und uninteressirte Beamte, die 1eine Sprache sprechen und ihn berathen können, über die bestx Art 'für ihn zu reisen, oder über die schnellste und leichteste Weise Arbett zu Finden; er kann dort sein Billet kaufen für die Eisenbahn- oder Dampfschtffslinie, die er wählen mag; sein Gepäck wird mit “Etiquetts und Nummer versehen und er erhält darüber eine Quit- tung, vermöge welcher er es an seinem Bestimmungsorte fordern kann ; und er wird endlich kostenfrei zu Wasser mit seinem Gepäck an den Ab- fahrtSort dcr Beförderung-Zlinie gebracht, die er ge111ählt hat. Auf solche Weise ist er durchaus der Noth1vendigkeit überhoben, in diéStadt zu ehen und sich den gefährlichen Schlingen auSzuseßen, die der Runner Für ihn in Bereitschaft hat, “sobald er nur mit ihm in Berührung kom- men kann. Selbst das Einzrehen seiner Wechsel auf Kaufieute in Nerv- York geschieht, wenn er es Wünscht, durch den Kassirer, und das (Geld wird ihm dann unter Aufsicht eines der Emigrations-Kommissare außbe- zahlt. Er kann also nach seinem Westlichen Bestimmungsort abreisen, ohne fick) der geringsten (Gefahr eines Verlustes durch Betrug auszuseßen. Es ist ganz natürlich, daß von Seiten der Runner und deren Allür- 1en verzWeifelte Versuche gemacht Werden, um dieses Wohlthätige Institut zu untergraben. Keine Verleumdung läßt man unversucht, um die öffent- liche Meinung gegen dasselbe einzunehmen. Aber, dieses Alles ist ein- drnckslos geblieben, denn der großartige Vortheil, welcher dem Emigran- ten aus dem Schutze erwächst, den ihm dieses Institut bietet, ist zu klar, um einen ZWeifel darüber bei dem vorurtheilskreienBeobachter zu lassen. Die Schreier, Welche erfolglos verfuchken, das Emigranten-Landungs- Depot als ein Uebel darzusteüen, das der Gesundheit und dem Wohl- stand der Stadt Abbruch thue, und _die es eben so unmöglich fanden, ihren geWohnten unrechtmäßigen Vortheil von den Emigranten zu ziehen, Welchen seine Mauern Schuß bieten, haben nun zu einem Mittel ihre . Zuflucht genommen, Welches die nüßliche Wirkung dieses Instituts auf- zuheben droht durch Umgehung des durch dasselbe gebotenen Schußcs. Das hiezu gejvählte Mittel ist das System, in Europa„mit dem Emigranten zu kontrahircn für dessen inländische
Reise von New-York nach seinem Bestimmungsort im Jn- .
nern der Vereinigten Staaten oder in Canada. Dieses System ist kürzlich in auSgedehntem Maße wieder eingeführt Wordcn. Runner und Beförderungs-Agenten, die durch die Einrichtung des Emi- granten-Landun s-Depots von Castle Garden ihrem geivohnten Treiben Gränzen geseßt sgahen, haben sich nach europäischen Häfen und selbst nach dortigen inländischen Oertcrn übersiedelt, oder haben dort Agenturen aufgestellt oder erneuert, um Pasagiere für die amerikanische Inlands- Ncise zu buchen, ebe su: die europäischen Häfen oder selbst ihre inländi- sche Heimath verlassen, und um den Preis solcher Reisebillette für das hiesige Inland ganz oder tbeilWeise im Voraus zu empfangen. ““
Es ist selbstberständlich, daß diese Agenturen, Welche m1t großen Kosten verbgnden sind, sich nicht mit einer rechtmäßigen Kommission auf d1e Nettopre1se. der Billette begnügen. Uebervortheilungen beim Verkauf der 5Hersoneybtllets sind die Regel, gemöhnlich zwischen 25 und 50 Pro- zent uber „d1e geseylichen Preise hinaus, sehr oft aber auch vöUig das Doppelte, während daher den Korrespondenten in diesem Lande, deren Runnern und Bagageleuten voller und unbeschränkter Spielraum bleibt, um den Passag1er, nachdem er hier gelandet ist, an den Spesen für sein Gepäck zu betrügen. Falsche Vorspiegelungcn, wclche oft bis zu förm- lichcm ZWang gehen, werden nicht selten angeWandt, um die Emigranten Zu veranlgssen, mländ1sche Reisebillette zu kaufen, ehe sie Europa der- _assen. Ote alleralbernsten Behauptungen Werden dem Emigranten gegen- uher aufgestellt, z.,B., daß man nur auf solche Villette reisen könne, d1e der Agent_auSg1ebt, der eben die Behauptung aufsteklt, und zwar in solchen AuSdrucken und mit so viel scheinbaren Vetveisgründen, daß sie de_m'une-rfahrenen Emigranten Vertrauen einflößen und ihn irreleiten. Etmge dzeser Agenturen, namentlich in England, haben sich nicht ent- blödet, s1ch Agenten der Emigratioys-Kommission zu nennen und haben, unter dem Namen , der Unterzeichneten, Passagiere auf das frechste bc- trogen und auf dtese Weise versucht, indirekt das Vertrauen zu der Emtgrations-Kommisßon zu untergraben.
Dieses System 1st geeignet, in seinen Folgen den Schuß zu ver- nichten, mit Welchem Castle Garden den Emigranten umgiebt; denn der Pasa ier, Wel er, mit einem Kontrakt “versehen, hier landet, auf Welchen Tr vo e oder't eilwcise Zahlung geleistet hat, geht sogleich aus dem Depot n die Stadt. um den Spediteur aufzusuchen, der den in Europa ge- ychlo enen Vertrag zu vollziehen hat. Er geht a!so an dem Institut
oirjü er. Welches die StaatSregic-rung zu seinem Schuß ersonüen und ge- :snZet hat,. und zwar direkt in die Hände der Leute. gegen welcbe er ab? kt koorden Wäre. Er muß für sein Gepäck sch111cre11 Juhrlohb be- Zi e;"- ÖW at “überdies fz'tr dasselbe keine andere Sicherhctt, als seine EZM?“ “ck amkeit. Er wtrd wieder, unter anerlei Vorspicgelungen, im eine 2 iaus anfgehatten werden, bis sein leßtes (Held verausgabt und sein (F?r 7-ng SMW eingegangen ist, die dann den Vormund bietet, um wird uk) wi Janz oder theilweise m tVeschlag zu belegen, nnd so gernpft, ? cr herzlos auSgeseßt Werden, um der Wohlthätigkeit zur Last
zu fallen", statt sofort einer nüßlichen und „unabhängigen Thätigkeit ent- gegen zu eilen, wie es geschehen Wäre, Wenn er direkt vomLandungsdepot nach seinem BestimmumgSorte abgereist wäre, ohne an Geld und Gut beraubt zu Werden" durch nuyloscn und betrügerischen Aufenthalt, den ihm “interessirte Leute Verursachten, die seine Unwissenheit benuyten.
Zur Verhinderung dieses gefährlichen Systems des „Buchens in Europa“ bitten die Unterzeichncten crgebenst um den Beistand der hohen Regierungen in Europa. Die väterliche Fürsorge. Welche die euro- päischen Regierungen für den Schuß ihrer einzelnen Unterthanen stets bewiesen haben durch strenge Gescye, Welche alle Geschäfte, die geeignet find, der Schwindelci Spielraum zu laßen, rcguliren, überwachen oder verbieten, erfüllt die Unterzeichneten mit der Hoffnung", daß ihre Vorstel- lungen geneigtes Gehör finden Werden, und daß die hohen Regierungen, an welche dieselben gerichtet sind, ihnen ihren Beistand zum Schuß dcr landenden Emigranten nicht versagen Werden, sondern Maßregeln anord- nen, Welche es dem rückstchtsloscn Spekulanten auf das Eigenthum der Emigranten unmöglich machen sollen, in der angedeuteten Weise, den Wunsch der Regierung Von Re-w-York zu vcreitcln, den in hiesigem Ha- fen landenden Emigranten durch die Unterzeichnctcn einen vollständigen Schuß gcgen Betrug und Ucherdortheilung zu sichern,
Die unterzeichnete Kommisfion kennt den vollendeten Geschäftstakt und das gelvandte, feine Benehmen dcr Herborragendercn unter dyn Beförderungs-Agenten, Welche nach Europa gegangen find und jeyt dort “reisen oder Wohnen, um das Interesse der hiesigen Geschäfte zu fördern, mit denen sie in Verbindung *stehen, und erlaubt sich, die hohen Regie- rungen vor den plausiblen Vorstellungen zu Warmen, Welche solche Leute gewöhnlich machen, um ihre ZWecke zu fördern. Andererseits erlauben fich dic Unterzeichneten, eine gründliche Prüfung des unter ihrer Auf- sicht stehenden SchuZ-Jnftituts von Seiten der hohen Regierungen zu erbitten, durch deren Repräsentanten, Gesandten, Minister, Konsuln odcr Handels-Agenten in diesem Lande. „
Sie empfehlen ihr Memorial der geneigten Erjvägung der hohen Regierungen und haben die Ehre mit hoher Achtung zu verharren.
New-York 1855.
Dis Emigrations-Kom1nission.
Gul1a11 C. Verplanck, Präsident. Joh11A.Kennedy,James Kelly, Elijah
F. Purdy, E. D. Morgan, John P. Kommiffäxe.
Cummings, „ Fernando Wood, Bürgsrmeister Von New-York. Geo. Hall, Bürgermeister von Brooklyn. Nud. Garriguc, Präsident der Deutschen (Gesellschaft. Andrew Carrignan, Präsident der Jrländischen Gesellschaft.
CirkuTar-Verfügung vom 4. Januar 1856 - be-
treffend eine Berichtigung der Antveisung für die
Aufstellung und Ausführung städtischer Bau- und Retablissements-Pläne.
Aniveisung für die Aufstellung und Ausführung städtischer Bau: und Retablissements-Pläne (Staats-Anzeigcr 1855 Nr. 141 S. 1093.)
In der unterm 12. Mai 11. J. mitgetheilten Anwäsung für die Aufstellung und Ausführung städtischer Vau- und Retablissc- mcnts-Pläne hat sch §. 2 im 2te11 Alinea ein Schreibfehler erge- ben, indem der für die Uebersichts -Pläne vorgeschriebene Maßstab Von 100 Rathen gleich eincm De1z1n1alzoll, als
“1000 der natiirlichen Größe bezeichnet ist, während ks statt dessen heißen
llt so e 1
“ 10,000
Zur Vermeidung einer irrigen Anwendung Der betreffenden Bestimmung "ist Dem Schlusse des §. 2. (“zweites Alinea Desselben) folgende Fassung zu geben:
Der Maßstab zu den Situations- und Nivellements-Pläncn muß mindestens 77355 der wirklichen Länge (20 Rathen gleich emem Einhanderttheile einer Ruthe) betragen. ,
Bei einem größeren Sikuatlonsplane ist derjelbe m mehrere Ssctionen zu theilen, in diesem Falle aber “auch em Uebersichtsplan im Maßstabe von 753750 der wirklichen Länge (100 Ruthen gleich einem Einhanderttheile eincr Ruthe) auszuarbetten, auf Welchen die SituationSgrenzen angedeutet und die Sectionen numerirt wer- den müssen. „
Die Königliche Regierung hat hiernach das Erforderltche zu veranlassen.
Berlin, den 4. Januar 1856.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt. An . sämmtliche Königliche Regierungen (ausschließlich dex Rheinischen, der zu Marienwexxer und zu Sig- maringen) und an das Polizei-Prasidium hterselbst.
45].
Justiz - Ministerium.
Erken'ntniß des Königlichen GerichtShofes zur Entscheidung der Kompetenz-Konflikte vom 22. September 1855, -- daß Streitigkeiten darüber, ob der Staat berechtigt, als Beihülfe zu der ihm obliegenden Unterhaltung der “Landstraßen von den betreffenden städtischen Gemeinden oder von sonstigen Einwohnern der an der Straße liegen- den Gegend Hand- und Spanndienste zu fordern, im Rechtswege zu entscheiden seien.
(S. auch Staats-Anza'iger 1856 Nr. 42 S. 814.)
Auf den Von der Königlichen Regierung zu Gumbinnen erhobenen
Kompetenz-Konflikt in der bei dem Königlichen Appellationögexicht zu Insterburg anhängigen Prozeßsache 2c. erkennt der König_licheGer1chtshof zur Entscheidung der Kompetenz-Konfiikte für Recht: daß der IjechtSWeg in dieser Sache für zulässig und der erhobene K111npetenz-Konf11kt daher für unbegründet zu erachten. Von Rechts Wegen.
Gründe.
Der zwischen der Wittkve und den Erben des Vau-Jnspektors P. und dem Fisws jeyt in zweiter Instanz schMbende Prozeß betrifft die Frage, ob die Kläger bei Unterhaltung der Landstraße von Klein-D. bis zur Stadt D. nur nach den Kräften ihres zu Kloin-D. liegenden Grund- stücksHand- und Spanndienste zu leisten verpflichtet seien. Die Königliche Regierung will die Entscheidung hierüber auSschließlich dsn Verivaltungs- bchördendorbebalten Wissen; dieser“- Verlangen hat jedoch keinen Grund, Es kann vielmshr nicht zweifelhaft sein, daß die richterliche Entscheidung hierüber aklerdings zulässig gefunden tvsrden muß.
Der Hauptgrund, aus Welchem die Königliche Rc ierung 111 dem
“Beschluse vom 25. Januar d. J. diE richterliche Entcheidung ausge-
schlosse11 wissen will, ist darin 9618151, daß die Verpflichtung zur Leistung [1011 Hand: und Spanndiensten bci chcbauten unter die aklgemeinen Anlagen zu subsumiren ssi, hinfich1s deren dsr Z. 78 Th. 11“, Tit. 14 des Allg. Landrechts bestimmt, daß Über die Verbindlichkeit zu deren Ent- richtung cin Prozeß nicht stattfinde. Diese Auffassung kann jedoch nicht für richtig anerkannt WEL'ÖLU. Unter „den allgemeinen Anlagen“, über Mlche fiel) der Z. 78 a. a. O. Verhält, sind nur solche Anlagen zu ver- stehen, Welche aus dem Bcsteuer1111gsrechw, aus dem Rechte, zur Bestrei- 111119 der Staatsbedürfniffe Abgaben zu erheben (J". 15 Th. 1]. Tit. 13 des Allgem. LandrechtS) hkkborgehcn. Es folgt dies daraus, daß der J. 78 a. a. O. LMM Theil des von denStaatseinkünften und fiskalischen Rechten handelnden Titels 14 bildet, so 111ic denn auch der Z. 78 11.0. I. auIdrücklick) auf die §§. 2 und 3 Th. 11. Tit.14 des Allgenwincn Land- rechts vcrwyiset. Von 91116111 BcstcuerungSrechte handelt es sich aber nicht; 131.1? rechtlichen Verhältnisse, Welche in Beziehung a11f die Rechte und Pflich- 1211 des Staats 111 Anskhung der Landßraßcn bestekyßn, liegen vielmehr anf 81119111 ganz 111111131911 (Hsbietc. Der Grund, (1112? Welchem daninwvhnern dsr (111 der Straszo licgendcn Gegend O1? Verpflichtung zur Leistung [1011 Hand- 1111d Spanndiénstcn auferlegt ist, ist lediglich 111 dem Vortheil zu s11che11_, Welchen sie 11011 der Sfraßs ziehen. Es folgt dies (1115 dem I' 10. TL). 11, Tit. 15 des Allgemeinen Landrechts, Welcher bei Anlage 1121111 Wege dergleichen Leistung N11 3111“ chearbcit überhaupt Verpflich- [81911 Einwohnern, Welché 111111 ÖVM "LULU Wege Vortheil (111111211, auferlkgt. Ein solches Verhältniß läßt 1111) aber U111so1110nig€r nach 119111 1111 J. 78 11. a, O. anfgestcllten (Hyundsaxze bcurthcilcn, da die Be- zeich111111g dsr Vcrpflickytcten 1111 ZF. 13 Tl). 1]. Tit. 15 des Allge'm. Land- VcchfI „die E111111ol111er der 1111 der Straße liegck11de11 Gegend“ sch911 Über: Haupt nicht 1111161: den 1111 X. 78 a. a. O. aufgestellten Begriff: „alle Mitglieder 211101: gewissen Klass? der Ei-nwohnor des Staats“ zu bringen 176111 111ü1'd2, _ _ A11ßcrde111 ist 111 dym 250151111176 110111 B,“). Januar d. 3“. (1118981111111, daß mit ZugrUndclegnng des Gesexzes 110111 11.102111 1842 der JchhtSWeg 1111311151079 01, 111111181 111111011 anchgangcn ist Und 111 der Richtung disse:"; Besehluffes aucb ausgegangen Werden mußte, da[; dirk Klagßgcgcn die Polizkibehörde sclbst gerichtet sei. Diese VoxanZscZung trifft jedoch nicht zu. Die Kläger sslbst haben sich zwar 11111" den F. 2 ÖGZ Gescxzcs 1111111 11.912111 1842 [181'ufe11, Dies) ist jedoch 11111' deShasb geschshcn, Weil der erste Riebtcr die Klage, als 511111 RechtsWegc nicht geeig- 1127, auf Grund jenes (Heseycs zurückgewiesen batte. Zone Bezug- nahme 111111 Seiten der Klägßr und die 111 dieser Beziehung bci- gesägte Ansführung hafte 1111021“ 11111' den 4131111111, jene ZurückWeisung zu widerlegen und darzutbun, daß (1115111011 d:,ejem Gesichtspunkte aus die Kinga zulässig sei. In der Klage 1611111 'Und 111 dercn ngründung ist da- durch nichts geändert; die Klage 111 v1elmehr for111cl1 nnd materjcll so geblieben, wie sie ursprünglich angestellt 1119111611. D1ese Klage 171 111111 aber auIdrücklich gegen den Fiskns ge1*1chtct, 11111? unter diesem kann kein anderer derstanden Werden, alsx dex Wegeba11-F1Skus, Welcher cine Polizeibehörde nicht darsteUt. Daß d1c Klage 111chtxgege11 die Landes- Polizei-Behörde, sondern gegen den chcba11-F1Sku5 gemchtct Worden, kann auch um so Weniger ziveifelhaft gefunden Werden, da 111 der Klage “Uf das Wege-chlemcnt von 1764 Bezug genom111en_und aus de1111clben abgeleitet ist, saß, Wenn die Wegclast für die Verpf11chtetcn zu groß sei, M MMM sie übertragen müffe, und nicht minder 111 der Appenations- EinführungSschrift auszuführen gesucht ist, das; Alles, Was. bei dem Bau und der Unterhaltung einer Landstraße über das,gew'öhnl1che Maß hin- auSgehe, von dem Fiskus zu tragen sci. Dte hternach gegen den Wegebau-Fiskus gerichtete Klage kann aber nicht Vom Rechtswege aus-
geschloffen werden, und es hat deshalb, so“ wie geschehen, dec erhobene Kompetenz-K'onflikt zu-rückgewiesen werden müssen.
Berlin, den 22. September 1855.
Königlicher Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz-Konfsikte.
Finanz : Ministerium. Haupt = Verwaltung _der Staatsschulden.
Bekanntmachung vom 6. März 1856 -- betreffend
die in der Verloosung am 6.März 1856 gezogenen
und zur haaren Einlösung am 1. Oktober 1856
gekündigten Schuldverschreibungen der Staats-
Anleihen aus den Jahren 1848, 1850, 1852, 1854 und 185511.
In der am heutigen Tage öffentlich stattgehabten Verloosuug find von den Schuldverschreibungen der Staats-Anleihen aus den Jahren 1848, 1850, 1852, 1854 und 1855 5. die in der Anlage (.I.) verzeichneten Nummern gezogen worden, Welche den Besiyern mit der Aufforderung gekündigt werden, den darin verschriebenen Kapitalbetrag vom 1. Oktober d. I. ab in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr entweder bei Der Staatsschulden -Tilgungskasse hierselbst, Oranienstraße Nr. 94, 01er bei d'er nächsten Regierungs- Hauptkasse gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibun- gen mit den Dazu gehörigen, nach dem 1, Oktober d, J. fäÜigen Zinscoupons Haar in Empfang zu nehmen.
Der Geldbétrag der etwa fehlenden, unentgeltlich abzulie- fernden Zins-Coupons wird von dem zu zahlenden Kapital zu- rückbehalten.
Da die gezogenen Schuldöersckyreibungen nicht sämmtlich cm Einem Tage geprüft und ausgezahlt werden können, so können dieselben schon vom 1. September 1). I. ab zur Prüfung bei den gedachten Kassen vorgelegt werden; auch werden dort Formulare zu den Quittungen unentgeltlich verabfolgt.
Auf der Anlage sind zugleich die Nummern der aus früheren Verloosungen noch rückständigen und nicht mehr verzinslichen SchulDVerschreibungen der Anleihen aus den Jahren 1850 und 1852 mitabgedruckt, und werden die Inhaber an Die Einreichung dersel- ben und Erhebung der Kapitalien zur Vermeidung weiteren Zins- Verlustes erinnert.
Die Nummern der aus den früheren Verloosungen „der frei- willigen Anleihe Vom Jahre 1848 noch 1'ücks1ändigen_Schuldver- schreibungen können wegen ihrer iiberaus großen Anzahl nicht von Neuem abgsdruckt werden, und wird deshalb auf die zu seiner Zkic veröffentlichLen Verloosungslisten verwiesen.
Berlin, den 6. März 1856.
Haupt-Verwaltung “oer Staatsstvmden. NataU. Rolcke. Gamet. Nobiling.
8. Verzeichnis; der am 6. März 1856 gezogenen und zur bagren Einlösung am 1. Oktober 1856 gekündigken Schu111vcr1chreibu11g2n ]. der freiwilligen Staats-Auleihe vot11Jal)re 1848, ll.De1*Staats-Anleihe vo111Jahre1850, lll. der Staats-Anleihe Vom Jahre 1852, [K". der Staats-Anleil)e vom Jahre 1854, K*". der Staats-Auleihe vomZahre 1855 11.
(Siehe die bcsyndere Beilage.)
Angekonimcn: Der Erb-Truchseß 111 derKurmark Branden- burg, v on G r a c 11211113, von Qucey,
Berlin, 8. März. Sc, Majestät der Könxg haben Aller- gnädigst geruht: Dem Vormaligen FeldWebel 1n126sten Infanterie- Regiment, Schaper, die Erlaubniß zur Anlegung der ihm V,“- liehenen, dem Herzoglich anhaltischen Gesammt-HaxtS-Ordetl Albreckss des Bären affiliirten silbernen Medaille zu e1'thellen-
Personal-Veränderungen in der Armee.
Offiziere , Portepee - Fähnriche :e. Ernennungen, Beförderungen und Versegungen, * Den 23. Februar. Clausius, Hauptm. und Festungs-Ba-u-Direktor der Feste Voyen_ von der 2. zur 1, Jngen. Jnsp. derseyt.