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Cheffder preußischen Bank, ist mit der Ausführung dieses Geseßes bem tra t. „ , * Urandlich unter Unserer Höchsteigenhandtgeu Unterschrift und
bei edrucktem Königlichen Znsiegel. _ _ 9 Gegeben Charlottenburg, den 7. Mai 1850.
(b. .) Friedrich WilheLm,
von Manteuffel. Von der Heydt. Simons. von Raumer. Von Westphalen. von Bodelschwingh. Graf Waldersee, Für den Minister für die landwirth- schaftlichen Angelegenheiten. „von Manteuffel.
Bestätigungs-Urkunde vom 80. April1856«- fiir die unter dem Namen „Kölnische Maschinenbau- Actien-(Hesellscl)aft“errichtete Actien-Geselsschafk.
Preußen :c. :c.
fügen hiermit zu wissen, daß Wir die Errichtung einer Actien- Gesellschaft mit dem Domizil zu Köln unter dem Namen; „Köl- nksche Maschinenbau-Actien-Gesellschaft“, welche zum Zweck die Er- richtung und Den Betrieb einer Maschinen-Fabrik, Kesselschmiede, Eisengießerei und Schiffsvau-Anstalt und somit die Herstellung von Maschinen aller Art, Dampfkesseln, Eisenbahnwagen, Schiffen und dergleichen Gegenständen hat, auf Grund des (Heseßes vom 9. November 1843 Allergnädigst genehmigt und den in dem nota- rieUen Akte vom 12.März dieses Jahres festgestellten und verlaut- barten Gesellschafts-Statnten (a.) Unsere landesherrliche Bestäti- gung ertheilt haben. „_
Wir befehlen, daß diese Urkunde mit dem notarieklenAkte vom 12. März 7). I. für immer verbunden und nebst dem Wortlaute der Statuten durch die Geseß-Smnmlung und das Amtsblatt Unserer Regierung zu Köln zur öffentlichen Keuntniß gebracht werde.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterscbrist und beigedrucktem Königlichen Jnsiegcl.
Gegeben Charlottenburg, den 30. April 1856.
(l,. 8.) Friedrich Wilhelm. von der Heydt. Simons.
ä.
Statuten der „Kölnischen Maschinenbau-Actéen- Gesellschaft.“
T i t el C' i n 3. Bildung, Six, Dauer und Gegenstand der Gesellschafk.
Paragraph Eins.
„Unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Genehmigung wird eine Acttxnj-Gesellssäyaft nach Artikel neun und zWanzig und folgenden des Rhem1schen Handelsgeseybuches und in (Hemäßheit des Geseßes vom neunten November achtzebnhundert drei und visrzig unter nachfolgenden Formen errichtet:
Die Gesellschaft erhält den Namsn: „Kölnische Maschinenbau-Actien-Geseüschaft“. Paragraph Zjvei. Der Siy der GeseÜschaft ist zu Köln. _ Paragraph Drei.
Die Dauer der Geselljchaft ist auf funfzig Jahre bcstinnnc,*don dem Tage gn gexechnct, “ivo die Gesellschaft nach Paragraph fünf dieser Sta- tuten m Wtrksamkctt tritt. Dic (General- Verfammlung kann eine Vér- längerung Feber diese Frist hinaus nach Paragraph drei und vierzig [*c- schlteßen, ]edoch unterliegt diescr Beschluß der landeSherrlichen Ge- nehmtgung.
Paragraph Vier.
_Dex Ziveck dex Gesellschaft ist die Errichtung und dor Betrieb einer großarttgen Maschmenfabrik, Kcsselschmiede, Eisengießerei und Schiffsbau- Aystalt, sotmt die Herstellung von Maschinen al1cr Art, Dampfkesseln, E1sen§ahnwagen,' Schiffen u. s. w. Die Gesellschaft ist berechtigt, mit den zur Herstellung 1hrer Fabrikate erforderlichen Rohstoffen, so wie mitallen zu ihrem Geschäftskrei &gehörigen Fabrikatcn in allen dem KoUsum an- Paffenden FormeniHandel zu treiben, dieselben zu kaufen und zu ver- kUUfen. Dreselbx xst ferner berechtigt zum Betriebe derjenigen Geschäfte, Welche zur Erretchung der vorbezeichneten Zivccke erforderlich sind.
T i t el Z w e i. Grundkapital, Actien, Actionaire.
_ Paragraph Fünf. Das Grundkapttal dxr Gesellschaft bejk'teht aus drei Miüionen Thalern Preußisch, COUWUU „Isthetlt m fünfzehntausend Actien, von Weihundert Thalern jede. Vonxd1esem Grundkapitalwird sofort eine MillionZhaler emit-
tirt; dcr Rest auf Beschluß des Verwaltungsrathes, foöald dcr Vyykvaj- tungörqth die Emission desselben für angemessen erachtet. '
DU? Uebernahme des Rkstes bléibt den Zcichnern der ersten Million Thalern pro ram ihrer Zcichnung Vorbehaltkn. Die (Hoscüschaft kam.", eine Erhöhung des Actienkapitals über drei Millionen Thaler hinaus Ln der_ durch Paragrqph drei und vierzig bestimmten Weise beschließen; ÖW; dcsfallsjge VxsckUuß untcxliegt dcr lanchherrlichcn (Genehmigilng.
Dtc (HejellsPaft trxtt in Wirksamkeit, kobold die landesherriich Genehmigung c:“?olgr _nnd der Königlichen Ncqikrunq zu Köln nacbgé- wixscsydsein wird, “MZ Zivcitausknd Und f:"tanUndért Actien gezeich- ne m. [
Sollte dieser Nachkveis nicht mnerhalb 0“a res'm? na dem “ a ck der Veröffentlichung der landesHerrlich genebxkxziqktyen [Stxatuteé im AFM?- blatte dsr erlvähnten Königlichen Negisrung geführt tvsrden so kann das Königliche Ministerium für Handel, Gewerbs [md Öffcntlicbé Arbeiten Die landesherrlicbe Genehmigung fük erloschen erklären.
Paragraph Sech§.
Die Actien Wcrden, auf jcdsn Jnhabcc Lautcxxd, in Webstéhender Ark ausgefertigt. Jede Actie wird, mit einer Laufenden Nuntmer Versehen, aus einem Stammregister außgczogcn Und von ztveiMitqlisdern des VW- Wltungérathek? unterzeichnet. Mit jsdsr Aktie Werden“ für eine ang?- messene Zahl von, Jahren Dividendensckyeiné, entf xedsn Inhaber [(Um-ZW. nebst Talon angcreichx, welche nach Ablauf Ws («Ztgn JÜÖWZ OUk-xh
.; neue erseßt Werden.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von * , _ „„ * Wka :x. htor bcxgexugt.
Das Schema der Netten, Dividendsnschoine UnO TaTons Zsx Wk, ],;„x-
Paragraph Skcldsn.
Die Einzahlung dsr Actienbcträg'e erfolgt nack) dem Bedürfnisse dEr Gesellschaft in Natan von zehn bis fünf und „zjvanzig Prozent, jedeSmaL binnen vier Wochen nach einer in die Durch Paragraph zwölf bezeich- neten Zeitungen LinZUkÜckLNÖM Aufforderung dss Verivaltunqsrathcts.
Rachdcm die (Heseklschaft in Gemäßbeik dcs Paragraphén fünf ÜN Wirksamkeit getrejen, werden sofort mindostens zehn Prozent Und im Laufe des ersten Jahres überhaupt mindestens _zjvanzig “Prozent de': Action eingefordert.
Der Zeichner der Actie haftek für Pünktliche Einzahlung dex Ersten vierzig Prozent des Nominalbetkagcs in dem Maaße, daß er won diese: Verpflichtung Weder dnrch Uebertragung seines Anrecbtes auf einén Dritten sich befreien, noch Seitens Dcr Gesellschaft entbunden Werden kann. -- Nack) Einzahlung von vierzig Prozent ist eine Uebertragung d-ex aus den gcleistetcn Zahlungen entspringenden Rcckzte Und Verbindlkckz- keiten an einen Dritten zuläsfig', bewirkt aber die Befreiung des Coden- ten Von jeder Weiteren hezüglichen Zahlungsverbindlichkeit nur in Dem FaÜe , Wenn die ©e1cllschaft hierzu ckU- Einwilligung LrtheiLK !)at. -« Wer innerhalb der worgcsckyriebenen Frist die .?;ablung nicht leistet, Verfällt zu (Gunsten der Geseüschafs Ln" eins CondÜtidnaé- strafe von einem Fünftel des ausgeschriebenen Betrages. Wenn innsc- halb zweier Monate nach einer erneuerten Auffordcrnng die Zahlung noch immer nicht erfolgt, so ist die Gesellschaft berechtigt, die [175 dahin eingezahlten Raten als Verfallcn nnd die durch die Ratenzahlunq so Twix durch die ursprünglickxe Unterzeichnung dem letionair gcgebeüen An- sprüche auf den Empfang don Actien für Vernichtet „zu Erklären. EML solche Erklärung erfolgt auf Beschluß des Vertvaltungsratbs durcb öffent- liche Bekanntmachung unter Angabe der Nmnmern der Action, Akt dk»: Stekle der auf diese Art ausscheidenden Actionaire können Von dem V2?- jvaltungsrathe nene Actienzcichner zugelaffen tvsxdsn.
Paragraph Acht.
Ueber die Theilzahlungen Morden auf DEU Naxnen Lautende (511than- quittungen krtheilt und nach Einzoblmxg OTZ MUSU V?xkaqes FLYER Die.“. Aktien-Dokumcnte archexvechselt, * " ' “'
„ ParagravH MUM.
Sollten _angebiicy Verlorene Oder Nrnkchtete Acricxx Oder“ DivKchxMx'» scheine mortißzirt Mrden, so crläßt der VerivaltungSratb dreimaT ?,rk. Zwischenräumen won vier MvnaWn eine öffentliche Auffoi'derung, FLUG Dokumente cinzulicfcrn odcr dic «tivaigen RECHTS an denselbkn chthxd zu machen. Sind, nachdem zjvoi Monate Nach der WWU Auffoxkdertmq vergangen, die Dokumente nicht cingelisfsrx Oder die Rechte nicht gcltsnö gemacht ivorden, so erklärt das Landgsrich: zu Köln die Dokxxmente fÜT nichtig, der VertyaktungSratb Nröffcntlich den betreffenden Beschluß durch die im Paragraph zwölf El'iVähUTLn öffcsntlichcn Blätter und“ Sex"- tigt an Stelle dicser “Dokumente andüre MS Djs Kosten disses Vcrfßw- 1'e11s fallen nicht der Gessl'lscbaft, sonch Dcm Bctbcixigtcn 3:41" Lask.
, Paragraph Zshn.
_ AUE Actxonairs Haßexx in Köln Domizél zu wählen. DiejsniqM, Öle! kcm bexyndercs Domizil gcwäblx Haben, “:"-oklsn :"0 angescßcn iverdkxp, ais hättcn xtc ihr Domizil «Uf dem Skkrctarmre des Handolsgsricbts ZU Köln.
. Mehrere chräsentantcn Und Rekixxsuaävfolgcr cines Ast'ionairs 7“?sz mcht bksugt, ibn“ Rechre' yinzkln nnd gxtrcnnt auIzuÜbcn; ÜL könnex: d1esclbcn viklmsbr Wx zU'Éaman 2an zwar d'arcb eine Person wgby: nohmen lassen.
PQWZWPL) EWF.
Uobcr ÖM BLUUZ der Action Sinan?» éét dcr Actioxmrr, Wild!?! :ch-cx Bcnknnung es auch so?, zu Zahlungen ULM Verpflickptet, dcn Einzigen Fall der im Paragravv siebyn Vorgcskbcxwxx Conv-xnkionalstrafx' uns?“)- nommen. '
. Paragmpé) ZjvöTf.
Wie öffentlichen Bckanntmachungcn dcr GescUscbaft erfolgen Tn ÖW. Prenßtschen Staats-Anzeigcr zu Berlin, Zn Der Kölnischcn Zsitung Und m der Elherfelder Zeitung. Geht cines dicssr Blätter ein. so sol] ch: Peröffentltchung in den übrig bleibenden Blättern so lange genüqen, bis d|1e nachste General-Versammlung an die StcÜe des Eingegangencn'VlaTtés em anderes bestimmt hat. Die Regierung kann, sobald sie es erforderlich erachtet, vorschreiben, Welche Blätter an Stelle der obengönannten treten sollen. Diese Verfügung ist durch die Amtsblättér derjénigen Regierungen.
zu veröffentléckxcn, m ÖLL'M Bezirken dke Gessklsäyaftsblätter erscheinen,
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T T t c [ D r e L. Von dem Vérxvaltungsrathé. Paragraph Dreizehn,
Die obere Leitung der Gesellschaft, so wie die Vertretung dcrsclbcn in allen Beziehungen wird einem Von der (Hencral-Versammlung ernann- ten Verjvaltungsrathe anvertraut. Dic Wahlberßandlnng erfolgt in Gegenivart cines Notars, und ein von diesem über das Resultat dersel- bén ausgestellter Akt bildet die Legitimation der Verjvaltung. Der Ver- jvaltungSrath besteht aus zch11 Mitgliedern. Ihre Functionen dauern sechs Jahre; alle drei Jahre scheiden fünf Mitglieder aus dem Vcrjval- tungsrathe Maus. Die Genkral;Versammlung Wählt ihre Nachfolger durch geheime Abstimmung, Wehcksc JZTithcde'r in den Jahrsn, Wo der Turnus noch nicht fyststcht, 011Szuschcidcn haben, wird dnrch das Loos bestimmt. Die Ausscheidendcn sind wikdcr wählbar. Die Namen der Gewählten Werden durch die' im Paragraph zxvölf bonanntcn Zcitungcn öffentlich [*skannt gemacht.
Paragraph Vierzehn. _
Für die Dauer des Baues dcr Etablissements und für die Ersten sechs Jahre nach Eröffnung des Geschäftsbetricbes bildsn die Stifter der Gesellschaft, die Herren Friedrich Diergardt, (Georg Heuser, Franz Damian Leiden, (Gustav Manmfrodt, Gustav Meviffcn, Abraham Oppenheim, Jacob dom Rath, Ludwig Theodor Nautenstrauch, chesar Schöller und Karl Stein, den VertvaltungsZrath. Die erste theiliveiyc Erneuerung des Verwaltungsrathes findet demnach Ln der ordentlichen (Hencral-Vcrsamm- lung des siebenten Betriebsjabres, spätestens in der des Jahres achtzehn- hundert zjvci und sechszig statt.
Paragraph Fünfzehn.
Jedes Mitglied des VertvaltungSratbes muß mindestens fünf und ztvanzig Actien (*csißcn oder erwerben, die Dokumente diescr Actien Wer- den in das Archiv der Gesellschaft hinterlegt und bleiben, so lange die Functionen des Inhabers als Vcrtvaltungßrath dauern, unbar-
äußerlich. Paragraph Sechszehn.
Der Verjvaltnngskatb Wählt aus seiner Mitte einen Präsidenten und einen Vice-Präsidenfcn. Jbre antionen in dieser Eigenschaft daucrn ein Jahr; sie sind nach Ablauf déffelbcn wieder Wählbar. Soll- ten Beide verhindert sein, einer Sitzung des VerjvaltungSrathcs beizu- wvbnen, so übernimmt das nach den LebenSjahren älteste Mitglied den Vorsixz.
Paragraph Sicbcnzkhn.
Kommt in außergeivöhnlickycr Weise die Stelle eines Mitgliedes des Verivaltungsrathes zur Erledigung, so wird dieselbe Vorläufig für die Dauer bis zur nächsten General-Versammlung Von dem VerWaltungs- rathe wieder beseyt. Die definitive Wicderbeseyung erfolgt durch Wahl der (Hencral-Versammlung. Das in dieser Weise gctvählte Mitglied scheidet an dem Termine aus, an Welchem die Dauer der Functionen seines Vorgängers aufgehört haben Würde. Bis zu der im Paragraph vierzehn bestimmten ersten theiljvciscn,Erneuerung ergänzt der Vsrtval-
tungßrath fich selbst. Paragraph Achtzehn.
Dcr Verxvaltungsrath versammelt sich so oft, als er es für dicnlick) erachtet, an festzuscßenden Terminen auf Einladung des Präsidenten oder auf drn Antrag Von drei VerWaltunchräthen, in der Rege] mindestens monatlich einmal, nm von dem Gange der (Geschäfte Kenntnis; zu nehmen und Erforderliches zu beschließen. Die Beschlüsse des Verjvaltungthhes Werden nach absoluter Stimmenmehrheit dsr antvescnden Mitglieder ge- faßt. Im Falle der Stimmengleichbeif Überwiegt die Stimme des Prä- sidenten oder in dessen Avivesenhcit des Vice-Präsidcnten, bcziehungßjveise des in deren Stelle tretenden anwesenden Mitgliedes dcs Verjvaltungs- rathss, Welches an Lebensjahren das ältesto ist. Zur Fassung eines gültigen Beschluscs ist die Anivesenheit von Wenigstens fün? Mitgliedern Erforderlich.
Paragraph Néunzebn.
"Orr VertvaltungSrath bcrät'h und Verfügt innerhalb di'k (Hrknzen des SsasUth übst alle Angelegenheiten der Gesellschaft, so Mit solche nicht der Beschlußnahmc dcr (Hencrai-Versannnlung Vorbehalten sind;
namentlich bestimmt er Über die Anlegung der disponibeln Fonds und „
normirt die Höhe der zu [»cwilligcnden oder in Anspruch zu nehmenden Kreditc. Er beschließt übst" das Erfordernifz, die Art und Wc'isk, so wie
über die Bedingungen der zu machenden Anleihen.“ Er entscheidet über “: die Eerbung und Veränßkrung don Jmmolnlren, über Neubauten, x große Reparaturen an den Jmmobtlien, so ww über Plan und Umfang ._
der zu errichtenden Etablissenwuts. Er e1'kcnnt_Übcr aljc wichtigen Ver- träge, Welche sich auf die chulirnng dcr Preije und des Absayés der Produkte der (Gesellschaft beziehen, so wie Über alle wichtigen Amkäufe von Robproduktcn für die Fabrication oder für den Hands! dcr (Hcsckl: schaft. “Er ernennt und cntläßt nach Maßgabe dvs Dicnstdcrtrach don
General - Direktor, so wie, im der Regel auf den Vorschlag des , Gencral-Direktors, «][lc Übrigen Beamten der (Msclksckyaft, Wolchc im ;
Zahrssgehaltc stx'kwn und eine Vesoldrmg Von über DrsibUnd-crt Thalern jährlich erhalten. Er bestimmt die (Hchällcr dkl' Beamten, dle ettvaigcn
Cautioncn dersslben und die aklgcnwincn Vcrtva[tungSkostcn. »- Er ist (
befugt, aÜc Beamten der Gcsx'Üskhafk MI?" Vcrchung ihre-r Dicnstpfiich- ten, so wie Wegen grober F*WklässiIkUit- WNW ihrcr SKU), 5" MUMM" Was in jédcn Dienstwertrag killxlll'ÜÜ'" ist „U"d WOZ" hm'ichtlick) dcs General-Direktors ein Von Wenigstens acht znktimmenden Mitglicdcrn dss Verjvnltungsratkws gefaßter Bkschlllß- [)insiÖtM) dcr ÜWSM Beamten aber nur ein Von wenigstcns sieben zustimmendcn Mitglikdern des Ver- Waltungsrathes gefaßter Vkschlllß erforderlich 1st Paragraph Zjvanzlg- „ .
. Für die der General=Véksa'l1m'UUJ vorbehaltoyen Utschc'dnngk" [legt in den Beschlüssen der General: Versammlung iibcr dxe auSzufÜh- renden Maßregeln zugleich die ErtÖLUUUI dcr GMK": "][-d Spezial- Vollmacht an den VerWaltungsratb, diese Bex'ciysüffs zu VVÜIWHW odcr vollziehen zu lassen,
Paragraph Ein ünd ZLvanzig. _, Akle Aquertrgungen des Verrvaltungsrathes Werden von dem Prä- ndenten oder von dem Vice-Präsidcnten oder WU zws'x Mitglieder!». des Vertvaltungsrathes unterschrieben. *
Paragraph Zivei und Zwanzig.
Der Vßrjvaltungsrath wird nicht bksoldst; er bezieht chock), so langk vom Gesellschaftskapitale. nicht mehr als cine Million Thaler smittirr jvoxxden, c11_1ßer_ 'dsém Ersatz? für die durch scine ancfioncn Veranlaßten Aukslagey, sur xems Mühctvaltung eine Tantienw von fünf Vrozmxt Vom Nemgetmnne. , Der Verivaltungsrath stellthe Vertbsilung dieser Tan.- twme unter [eme Mitglieder fest. ' *
Uebexstctgt «er die Emission die Smnme von cincr Million Malern, sy scxzt dte (Henßral-Vermmmlung die Summe fkst, Über Welche hinaus dxe emcm Nngllkdé dcs Verjvaxtunchrathes zszivcndsnde “TanTikme fich mcht erhebén kann. Die fcstgessxthS-mnmc «ilk, OTZ ?";c 3071 DMGUWML: VersammUmg andsrw-cir [*cstimmt wird. *
TÉTEL VTEC. Vom GeneraL-Dxcskax,
, Paragraph Drei und ZWanzkg.
Zur speziellen Führung der Geschäfts nach den Beschlüssen des Ver- jvaltungsrqthes wird aus déssen Mitte oder auch außerhalb deffelben ein General-Dtrcktor angestellx. Welcher, Wenn er nicht Mitglied dss Vertval- tungsrqthes ist, nur eine bératbende Stimme bat,
Dre Besoldung des General-Direktors kann „zum Theil Ln €?.an An,- theile am Reingewinne bestehen.
Die durch den VcrtvaltungSrath attSZesprochene Entseßnng des General-Direktors Wegen Verletzung seiner Dienstpfiickyten, so Wie Wegen, grobcr Fahrlässigkeit (Paragraph Neunzehn) hat zur Folge, daß akle d?m- Lclben vertragsmäßig gejvährten Ansprüche an die (HeseÜschaft auf Ve- soldung, Entschädigungen, Gratificationcn oder ander? Vortheile fük die Zukunft Von selbst erlöschen. Dies ist in den Dienstch'trag mir auf- zunehmen.
Paragraph Vier und ZWanzig.
Der (Hencral-Direktor Unterzeichnet die Korrespondenz, x'o Mc aUe Zahlungs:Anjvcisnngen auf den Kassircr und alle Quittungen. E15 acceptirt, unterschreibt, endossirt alle Wechsel und Antveismxgen Und zeichnet für alle laufendem (Shcschäfte, Welche als Ausführung der berekts getroffenen Einricbnmch oder gefaßten Bcschlüsc oder abgescx'k-ffenen Verträge zu betrachtkn; doch müffcn aÜe Untcrschriftkn des i'»:„era[- Direktors Von einem Mitglieds des Vernoaltungsrathes oder in Bebin- derungsfäl'lcn von einem ziveiten Beamten der (Heseljschxst, den der Ver- jvaltungNath delegirt, kontrasignirt Werden. Der Gencral-Direktox Lst Nrpftiohtct, bei asien gerichtlichen Verhandlungen, bei Welchen die Partei durch einen Bevollmächtigten fich vortrcten lassen kann, die Rechte der Gesellschaft Wahrzunchmcn. Seine Legitimation bildst die Vom VIrwaL- tungSrathc zn crtbeilende Vollmacht oder Vestallung.
Paragraph Fünf und ZWanzig.
Der Genex'aT-Dircktor t'rn'cnnt und cntläßt nach Maßgal'e Des Dienßvkrtrages alle Beamten der (Heseüschaft, Welche nicht im Jahres- gehalte stehen oder eine jährliche Besoldung Von höchstcns Drcihunderk Thaler" erhalten. Er ist bcfugt, alle Gesellschaftsbkamten Wegen Ver:- leßung ihrer Dienstpflichten, Wegen grober Fahrlässigkeit 1)de aus andern. Gründen vom Vieste zu suSpendiren, hax aber davon Hoforr dsm V2:- Waltungsrathe Anzctge zu machen.
Paragraph sechs und zävanzig.
Bei Krankheit?»: oder sonstigsn Behinderungsfäl'len des Generaß- Diraktors übernimmt ein vom Verivaltungsrathe dazu bestimmtés MU:- glicd des Vech-ltungSrathes oder ein Von diesem ernanntsc »ZlngesteTlxtxr der Gesellschaft provisorisch dkffen Dienst.
Paragraph “Sieben und Zlvanzig.
Dcr Gcnerai-Dircktor muß mindestens fünf und zjvanzig Ach dei: Gesellschaft dcsichn oder «riverben. Diese Action werden Zu das Archiv der (Hessllschaft binterlcgt und dürfen, so lange die Functéonxzn "Oc?- JN“ babcrs dancrn, Weder Veräußcrt noch übertragen word:»
“ (Schluß folgt.)
.... „.."-“_....“
I)iinisteriMn für Handel,_ (ZEWLTÖL LIND Öffentliche Arbetteu. .
Dkk Rechmmgs- :md Bauraxl) Theodor Weisxyaupf,
' bisl)?!" techniscLWs Mitglied ker K'önfglick)en Directéyn Der Aachen-
Diisseldorf-Rulvvrtc1" Eisenbahn,“ ist zum. Vorstc'xxcr Dcz tcävmscbkxx, Eisenbahn -Biircau's im Ministerimn für Handel, „Oßwerlxc UND öffcntliche Arbeiten bestellt, Dageßkn Der bishertge PLZ1“WÖS-Z1UPLZTOY an “der Ostbahn, Eiscnbahn-Bau -Jnspektor Losslet'Ü-rxzn recy- nischen Mitgliedc der Königlichen Dircctiyn der Llachcx1_-H_uveédors- Ruhrorter Eisenbahn ernannt nnd die 111Folge Denen eroffncts SteUe eines Bekriebs- Inspektors dcm bisherigon Eisenbahn-Bau-
' meister an der Stargard -Posener Bahn,“ Hilkebrandt, unter
Ernennung desselben zum Königlichen Eisenbahn:Bau-Jnspekror iibertragen; ferner ,' . .
Der bei dem Van Der Ostbahn bcschaftrgte Baumeister Gußav Hermann Micks zn Mariknbmg ist zum Königlichen Eiwndatm- Baumeister ernannt und
Der Baumeister Heinrich Adalbert Richaxd Mank; zu Nakcl zum Königlichen Eisenbahn-Vaumeister ernannt und „khn: dic? etatsmäßige Cisenbahn-Baumeistcr-Stelle für rie OsibaDvstre-Fe „Kreuszrombcrg Verliehen worden.,