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ßellung der Wintrrsaaten überall gut von Statten gegangen und di? Vorbereitungen zur Frühjahrsbesteuung konnten rechtzemq auxgxführt _werden. Die früh bestellten Saatyn haben sich kraing entwrckclt; ihr gcxgenwärtiger Stand berech- tigt zu den besten Hoffnungen.
Rxg. Bez. Marienwerder: Die vorjährige Besteüung
der Wmiersaaten ist im Allgemeinen bei günstiger Witterung imd m zirfriedenstellender Weise audgeführt worden. Es sind uberall die Saaten sehr gut aufgegangen; dieselben haben sich K_UÖ bei yprspäteter Saat gut eniwickelt und zeigen einen dichten, kräftigen Stand.
„ Provinz Pommern.
R78. Biz. St_ettin: Die Herbstbcsteliung hat unter der außerordentlich milden Witterung rechtzeitig und normal er: so_lgen können._ Die jungen Saaten haben fich kräftig ent-
w1ckelt _und zeigrn durchweg einen kräftigen, an vielen Orten spaar emen Üppigen Stand. Die gelinde Witterung ermög- !1__chte _außcrdein e1ne_so umfangreiche Vorbereitung des Landes fiir die Frühjahrsbenellung, wie sie bei den gewöhnlich frühcr eintrrtenden Frösten sonst nicht erreicht zu werden pflegt. Die Y_ußsichten für die weitere Entwickelung der Saaten find somit bisher im Aljgemeinen erfreuliche, wenn auch hier und da über Mäuscfraß, namentlich in Klecséqiägen, geklagt wird. Die Vieh: und Kurnpreise stehen nirdrig. Provinz Profen.
_ Reg. Bez. Posen: Die fast bis zum Jahrrsschluffe milde urid fruchie_Witt€rung h:?t die Entwicklung drr “Saaten sehr begiinstigt; 1hr_Stand ist ein guter, nur hier und da d1i_rch_zugroße Ueppigkeit und Fäulnis; Unwesentlich beein- trachtrgt, Auch die Vorbereitungen zur Frühjahrsbestellung smd weit vorgeschritten.
ch. Bez. Bromberg: Die Herbstsaaten haben sicb in Folg? drr ungewöhnlich milden Herbstwitterur-g vortrefflich entwrckeli undstchen stark und kräftig auf leichtersm, in hoher Kiiltur brfindlickwm Bodrn alierdings zum Theil so üppig, daß cn) Iluéfanlen befürchtet wird.
DLL Vorarbeiten für die Friihjahrsbestcliung gelangt?" in bestsr Wrise zur Audiiihrung.
_ Die Preiie von Pferden und Riridvieb, besonders Fett- vieb,_haben sich ziemlich behauptet, wogegenScbweine nur sehr niedrige Preise erhielten.
_ _Brrtinersikirund Stärkefabriken leiden crheilich unter der maßigen _Zartofseiernte und drn niedrigen Spiritus: und Starkepretien.
Die Ergebnisse drr Jagd auf Hühner und Hasen find in Folge des nasisn Sommers durchweg gerinJ zu nennen.
Der Giiixrhandel ist wiedsrum sebr bc-lebt gewesen, die Yzthtkn Preiw waren zum Theil sehr hoch und scheinen im
tetgengu bleiben.
Provinz Schlesien.
Reg. _Bez. Breslau: In Folgg drr Jünsligeu Witte: rungsverhrrltnrsse konnte die Herbstbestcllung gut von Statten gehen. Die Wmtersaaten find fast durcbwrg rechtzeitig bestrlit; der Sigrid derselben ist daher auch überall als ein günstiger zu bezeichnen.
_ Als LMS Folge der großen Zeucbtigkeit des Sommers w:r_d_es anzusb en sein, daß die onst den Saaten so nach: tbeilige Erichemung der Fcldmäufe in diesem Winter nicht
wuhrzunehmsn isi. Provinz Sachsen.
RegBez. M er s ebu r g: Die anhaltend giiiiiiige Witterung hqi die Ausführung allcr Féldarbeiten fehr rrleichtert; das Einbrixigkn der Wintersaaten ging drshalb schnell von Statten Und die Herbstbestellung-Zarbritén wars" in kurzrr Zeit be- rndtgt. _Auch da?- Aufgchsn dsr Wimterfaaten hat die seit- brrige Writerung sebr begünstigt und ist dcr Stand derselben bis ]eßt ein vortrefflicber und bsrrchtigt zu den besten Hoff- nungen.
Fe'ldmäuse und sonstiges schädliches Ungeziefer ist nicht vorhanden.
Die Getreidepreise sind mäßig undentsprechen dem Ernte- ertrage n_1cht; deSgleichen smd die Zuckerpreiss in [ester Zeit sehr gew:chrn.P Schl
rovinz eswig-Holstein.
Reg. Bez, Schle_swig: Durch das in den letzien drei Monaten _UUQLdeJiick) milde Weiter wurde die Ausführung der laydwrrthschaftlickxen Arbeiten in hohem Grade begiinstigt. Tie Wintersaaten konnten rechtzeitig und in erwünschter Weise. in _die__E_rde gebracht werden, entwickelten fich fast überall gieichmaßig und mehr oder minder kräftig und kamen in einem Zustande_1n den Winter, welcher sowohl für Weizen und Rogaen wre für di? Oelfriichte sehr günstig war.
__ In Folge der wilden Witterung konnte das Vieh bis spat in d€n Herbst hinein die Weiden begehen; die in manchen (_Hegendexi gehegte Besorgniß bezüglich der Durchwinterung des Viehes ist dadurch bedeutend vermindert.
Provinz Hannover.
Landdr_. Bez. Aurich: Der Stand der Wintersaaten ist auf den meisten Neckern befriedigend.
Durch den länger anhaltenden Weidegang ist eine Erßxarung an Wrnteriutter eingetreten, jedoch sind die ZB:;intrchttungen wegen Futtermangels damit nicht voÜständig
e 61 ig .
Die Preise der Cerealien, welche zum Theil in mangel- hafter Quaiität geerniet wurden, find sehr gedrückt.
Die Viehpreise sind etwas gewichen.
Latiddr. Bez. OSnabrüék: Die Bestellung der Roggen: urid Weizensaaten auf schwerem Boden hat in Folge der Rasse an manchen Orten eme Verzögerung erlitten; dagr-gen ist_das Auf eben der Saaten durch die andauernde milde Witterung ehr begünstigt und der Stand der Winterfrüchte berechtigt gegenwärtig zu den besten Hoffnungen.
_ Das Beackern der S0mmrrfrucht-Schlä e istwesent1ich ge- k)r)rdc»__rtt und manche Arbeit der Frühjahrsbe eliung ist bereits een e.
_Landdr. Bez. _Siade: Die Herbstbesteliung und die Vor: arbeiten zur Frühxabrsbestellung sind, begünstigt durch das schone Wetter, rcchtzeitig und vorzüglich beschafft und in Folge davon der Roggen, Weizen und Raps vortrefflich gelaufen, so daß man mit guter Hoffnung der zukünftigen Ernte ent- gegen ishgn kann.
Landdr. Bez. Lüneburg: Die vorherrschende milde Wit- terung war sowohl der Bestellung der Necker als auch der Eykwrckelung der Saaten sehr günstig; die Saaten konntsn mit großer Sorgfalt bestellt werden. Das Witxterkorn und die Oelfaat_ sm_d gut aufgegangen und zeigen meist einen kräf- tigen und upptgen Stand.
Ueber Mäusesraß wird nicht geklagt.
Landdr. Bez. Hildesheim: Der Stand der Winter-
uter. Luzern: und Kleefelder zeiaen normalen Stand. Das Zerbstwetterwar den landwirthfchaftlichen bezw. Winterbe-
ellungSarbxiten besonders günstig.
__ In emtgen Feldmarken ist das Auftreten von Mäusen in großerex Menge wahrgenommen worden. *"
Die _Viehpreise smd noch immer hoch, die Getreide: und Zuckerpreise dagegen gedrückt.
Provinz Westfalen.
Reg. Bez. Münster: Die BesteUung dcr Wintersaat hat Y_nter sehr giinstigen_Witterungwerhältnissen aUSgeführt werden können. _ Bei der im Ganzen milden Witterung smd die Same_nkörner rasch aufgegangen und zur Zeit im Wachsthum so weit vorgeschrttten, um den Winter ertragen zu können; der Stand der Winterfrüchte is_t aisxdurchaus befriedigend, fast gui zu bezrichnen. Schnerkemraß hat sich nirgends gezeigt. Die Vorbedmgnngen für eme kommende gute Ernte sind also vorhanden. _
Die Preise des Wrizens und Roagens sind gedrückt, ebenso der Viehhandel im Rindvieh und Pferden; dagegen war der Handel u] Schweinen schr flott.
__ng.=Bez. Minde_n: _Das auffallend milde und ganz froxtfreze Herbstwetter ließ kme gute und gründliche Bestellung
der Wmferiaaten zu, was denn auch den aljergiinsiigsten Einfluß am das Aufgxhén und den Stand des Roggens und Weizens arisirbte; bride Fruchtarten haben fich überall recht krasllH entwrckeit u_nd stehen sebr üppig.
__on_ allen Seitrn aber wird über großrn Schadrn durch Felquuje geklagt.
D:e Viehpreise find im Steigen.
_ Ueber den Stand des Klees, der Luzerne und ESparsette rvird strüenwcifs geklagt.
Wentz de_r Winier und das kommende Frühjahr nicht alizu ungimsiig werden, so ist alle Hoffnung auf eine gute Ernte an Winterkorn vorhanden.
Reg. Bez. _Yriisberg: Im Ganzen ist der Rsft dcr Ernte unter leidlich mmsiigen Umständen eingebracht und die Herbst“- besteliung bei günstigem Wetter zu Ende gebracht worden.
Drr Stand der Saaten ist ein befriedigender.
Provinz Hofsen=Nassau.
__ Reg,Vez. Cassel: Die Bestrliungsarbeißn, mit denen fruh begonnen werdcn konnte,. nahmen einen guten Verlauf. Ali; Winterszmtcn keimten rasch und konnten, vom Wetter begiinstigt, sich kriistig entwickeln. S- ist denn i!";r Stand eiii außergewohnlich giinstigyr und die Aussichten auf die nachste Ernie kdnnen vixlverspreciwnder kaum gedacht werden.
Auch fur die Frühlmgsbesnlinng sind die Feld-zr überall un1gebroch_en_ und wohl vorbereitet.
In Elngn Gegenden klagt man über Mäusefraß, “na: mcntlick) an der_juiigen üppigen Kleesaat.
RTL,. Bez. Wie§quenx Die milde Witterung war so-
wohl den noch rücksiandrgen Ernti-arbeitcn als auch der Aus- saat _der Winterfriicht recht günstig und es haben diese _Yrbciten großicntheiis unausgeseßt und rechtzeitig erfolgen onnen. _ Die Winterfruc'hr ist iiberail gut aufge an en und at s1ch_ recht vortheilhafi entwicki'lt, so daß sie gbisg ]"th zu Yen fchonsten Hoffnungen berechtigt. Winiger befriedigend ist der Stand des Klees.
Eine Verringerung der Viehstände wegen der mangelnden Stroh: und Fuiteryorräch wird nur aus einigen Gegenden ali; wahrscheinlich in Au§1icht gestelit, und sollen dort die Vrehpreise etwas im Sinken begriffen sein.
Rheinprovinz.
NSZ» Bez. Aachen: Dic: Bestellnrrg drr Wintersaaten korrnte in Folge der außerordentlich giinstigen Witterung rrcht- zrrtig und ungestört eriolgen. Die Saaten haben sich kräftig en_tWick_elt und zeigen überali einen außgezeichnetcn Stand. Die milde Witterung ließ es ferner zu, daß das Vieh bis in den Dezember hinein auf die Weide getrieben. werden konnte rmddori Nahrung fand. Die Viehpreise haben sich daher (ruf ihrer bisherigen Höhe erhalten.
Reg. Bez. Coblenz: Die WitterungLverhältniffe der drei leßtew Monate sind für bis Bestellung drr Asckér Und für die' Entwrckelung drr Wintersaat so günstig gewesen, daß die erstere durchweg normal verlaufen isi und der Stand der Frucht aÜgkmem als durchaus besrirdigend und zu der besien Ernteaussirht berechtigend bezeichnet werdrn darf.
Das Red_holzbat sich gut entwickelt, so daß dis erste Y_Yitßgrtmg fur die Hoffnungen des Jahres 1884 sich er-
a.
_ In Folge der guten Ernte an Futtergewächsen, nament- lich Kartoffeln, ist der Preis der Schweine heruntergegangrn, dagegen der des Nindviehs gestiegen.
Reg. Bez. C ö_ln: _In Folge der dem Landwirtl) günsti- gen Wittexung ging die Be ellung der Wintersaaten übrrall ut von_ Statten und ist drr derzeitige Stand der Saaten im
[l_gexneinen recht gut; _ebenso konnten die Vorarbeiten zur _ruhjahrribestellung bereits in Angriff genommen und erfreu- 1ch gefördert werden.
Junger emgesiieier Klre ist in Folge des trockenen Friih- sommers nur wenn) vorhanden.
__ Während die Fruchtpreise durchweg niedrig find, erhalten nch „dl? Viehprerse noch auf ziemlicher Höhe, außgenommen für Schweine.
Die i_“onß _fo vidlfacl) gehörten Klagen über Fcldmäufe verlauten M MM) Jahre gar nicht. .
Reg. Y_ez. _ i_gmaringen: Die Bestellung der Winter- saate_n ist bei günstiger Witterung erfolgt; dieselben sind auch gut ix_i den Winter gekommen, und ist bis jetzt die Hoffnung auf sm_e befriedigende Ernte gerechtfertigt.
Die Getreidepreise find niedrig.
Der Geb. Admiralitäis-Yath und Direktor der SecWarte, Dr. Neumayer zu Hamburg erlag! eine Einladung zur Bethei- BLUES an der Deutschen Meteorologischen Gesell- ;o. .
Am 18. Noyemker sind in Hamburg zur Gründun einer „Deutschen Meteorologiscben Gesellschaft“ cine Anzahl vong-Herren zusamnxengctreten.
Die erste ordentliche aUgemcine Versammlung, Welche in der Zeit der Naiurfor]cbewrrsammkunsi im September 1884 in Magde- ura stattfinden sol! und auf_welcher einerseits die Statutrn nochmals durchberathen, andererseits eme größere Anzahl von Vorträgen abge- halten werden [olirm _wird hoffentlich einen recht zahlreichen Besuch von Gesellschaf S_mrtgliedern aiifzuweisen haben. Die auf derselben zu faffende_n Beswluffe werden die Gesellschaft aus dem ge enwärtigen vorbereitenden in dxn «definitiven ustand überleiten un also von großter Bedxuiung fur dre Zukunft er Gisellscbaft sein.
Dsr der der Konsiiiuirung ernannte; Vorstand besiebt zur Zeit aus dem Direktor D:. Neumcyer, dem stellvertretende'n Vurjijzenden
saaien, namentlich des Roggens ist ein srhr üppiger, fast zu
Auftrage dieses Vorstandes ladet Ok. Ncumaye'r die Freunde der Meteorologie zum Beitritt zu der genannten Geseüscbaft ein und er- sucht sie, ihren Antrag uber Aufnahme in die (Gesellschaft an einen der oben genannten Herrn zu richten“.
Die diesjährige Generalversammlung des Ziegler- und Kalkbrennervereins wird am Montag und Dienstag, den 18. und 19. Februar d. I., im Arckoitekten-Vereinöbause zu Berlin, Wilhelmsstra e 91, abgehalten. Gäste haben Zutritt gegen Eintritts- karten, _wclrbe a_uf desfaljsiges EUUÖEU von dem Vorst enden, Reg.- ZZaÖimetster Fried. Hoffmann, Berlin, Kesselstraße , ausgegeben
er m.
Stolze'[cher Stenographenverein. Hauptversammlung: Donnerstag, den 10. Januar, Abends 8 Uhr, in der Alten Post, Burgstraße “_7, _1. Tagksordnung: 1) Vortrag des Hrn. Backler uber die Etnfuhrung_der Stenographie in die Schulen und die Svftemfrage. 2) Veremkangelcgcnbeiien.
_J_m Residenz-Tbea_ter fand vorgestern die Ausführung einer Novrtat statt“ es war ein funfaktiges Schauspiel .Der Herr Minister" von Jules Ciarétie rind Alexander Dumas, deutsch von Emil Neu- mann. Soll man mr_AllgeMinen ein Wort über das neue Stück sagen, so war es eben eines jener modernen französischen Erzeugnisse, welcbe fast alle auf demselben Motiv aufgebaut sind, nämlich auf dem des Ebebruchs, obne weicher! gun swlkchierdings kcin französischer Schauspieldtckyter mehr eig Stuck anfertigen zu können scheint. Es hat nachgeradc ctkvas Ermudendes, diese ewigen Ehebruchsscenen sicb vorbereitcn, entwickeln und in einen Eclat ausbrechen zu sehen; zudem str_aubt sich die deutsche Anschauung und ihr hoher Be- g_rtff von der Ehr, stets diesc heiligste aller Institu- tionezi auf der Bulma profanirt und hier Sitienzustände geschildert zu sxben, die unser deutsches Gemüth Gott sei Dank ver- abscheyt, und fur welche sich glücklicker Weise bei uns nur vereinzelte Beispiele finden. Mit Recht bekia t mandaher, daß das französische quent immer und immer wieder d esen zwar dankbaren aber äußerst delikaten Stoff_ zum Gegenstande einer fleißigen und künstlerisch voliendeten Arb31_t macbt. S_oUtM sick) derselben nicbt Gegenstände bielen, weiche bei g_leich sorgfaltigcr Bchandlung auf den aufrichtigen, durcb krmen Betgeschmgck gctrübten Beifall der gesammten gebildeten Weit rechnen durften? Doch wohl sicherlich!
_ Sehen wir von der Handlung selbst ab, so muß man unbe- dingte Atzcrkennung zanachit der musterhaften Technik des Stückes onen; die .Mache', wenn man diesen kiimNVLgs feinen, das Ding aber trcffcnd kennzeichnenden Ausdruck gebrauchen will, ist eine durch- aus gelungrne. Eine gedteJene Bühnenkenntniß und richtige Verwen- duvg aller zii Gibotc _ste enden Hülssminel vcrratbcn den kundigen Meister; in dieser Hinsicht können tvir von unseren transrhenanischen Nachbarexi nur xiocb lerncn. Dasselbe gilt vom Dialo , welcher in _ geistreichcr, funkensprühender Weise rasch un lebendig dohtnfließt und durch seine Lebendigkeit und An- mutb_ das Ohr und den Geist, allerdings weniger das Gcmuth, _welcbcs dgbei etwqß zu kurz kommt gefangen nimmt. Auch ht_e_rm dienen die iraqzösrxckpen BühnensÖrifiitclier vielen unserer cmi)-:im11chen zum unerrercieten Muster. Statt aus sich selbst lxeraus zu schqffcn und deutjch-originel] zu sein, Machen sie sich zu sklavrsriwn Anbaiern und Nachtreiern französischrr Vdrbiider, die es in den mcixtcn Jällrn nich verdienen. Was dort geistreich und origineii ist, wird bic-r geistreichelnd und gezwungen, dzb gewandte Scenariarrangement sinkt zum mühseligcn Aufbau berab, die Jntrigue wird oZt zur plumpen Unwabrscbeinlicbkeit, der Dialo , nicht von inncn ;raungsibaffen, sondern schablonenbaft na - geabmt, fade u_nd ermudend. Und das alies, Weil die meistert nicbt vermogen, sich_ auf eigsne Füßr zu siellsn, weil sie sicb von (Sardou und Dumas nicbt lossagen können. Eine Emancipation des deutschen Gcisird aucb auf diesem (Gebiete wäre wie auf fast aUen aridern rur mit Freuden zu begrüßen, es wäre an der Zeit, daß Wlkdér mal ein_ Lessing dcn frgnzösiscben Bühnenzopf, der in neuerer Zeit wieder bedenkiich gewach1en ist, mit unbarmherziger Hand abschnitte. _ Betrachter wir diem dem Stück vorkommendcn Charaktere, so möchte man eiznge der1elben als Kabinctsiücke feiner Arbeit bezeichnen. _Dies _gilt vor _Yliem von Guy von Liffac, dem Freunde des _ jungen Ministers Vaudrey. Der feine Wcltmann, der Dipxomczt, der aufopfernde Freund, der Mensckoenkenner und Philosoph, von allem vereinigt diese Person hervorsiechende Zuge _in sick); der Zuschauer wird in die Wecbi'elndsten Empfindungen versetzt, Hochachtung, Bewxnderung, Furcht, und durcb all dieses hm- durch doch kein rechtes Zutrauen zu diesem geschmeidigen Charakrcr. So kommt es denn, da Äzerade diese Rolle, eine der dankbarsien und 1cbwersten zualerch, von nfang bis zu Ende die gespannteste Theil- nabmx des ribiikums in Anspruch nimmt und von ihm als eine d_er feinsten etstunZen arzerkannt werden muß. Vorzüglicber konnte dieselbe aber auch 1chwcrlrch_gegeben werden, als Hr. Haack es that; aYe_Schattirungen, alie Feinheiten waren von ihm auf das Sorg- faltigste siudirt und Wurden mit künstlerischer Meisterschaft gegeben; gerade sein auSgezeicbnetes Spiel verhalf dem Stück zu dem durcb- schlagendcn Er_folg, welcbexi es erzielte, eine schlechte Brie ung der Roile durfte kur dasselbe außerst verhängnißvoll werden. it ibm theilie fich in den wdhlvcrdienten Bcifail Jr. EÜmenreick), welche die Marianne Kayser spielte. In Bezug auf diesen Charakter sei be- merkt, daß_ derselbe etwas verzeichnet crscbcint: Marianne Kayser tritt zuerst in so bescheidener und wenig auffallender Weise hervvr, daß man kaum_ in ihr eine der Hauptrollen in vermuthen geneigt ist. Die Rolie wachst in so ubrrrascbender Weise und die tragische Bedeutung der Marianne wird im dritten Akt auf eine so er- s-breckcnde Höhe getrieben, daß die plöyliche Vermählung mit dem
erzog - einer ziemlub schatt_enbaften Figur, die nur dazu bestimmt
,cheint, das in [olcben fran§öfischen Ehebrucbsdramen übliche Dueli auSzufecbten - außerst ernucbternd wirkt und der Marianne die Sympathie des Zuschauers völlig raubt. Das liebenswürdige, feine Spiel der Fr. EÜmenreich gestaltete jedoch auch diese Rolle zu einer Meisterleistung und ern_tcte den ungetbeilten , reichlich verdienten Beifall. Hr. Brandt als Sulptce Vaudrey, Deputirter, später Minister, ge- waxm durch sein vornehmes, gefäUiges Spiel ebenfaUs den allgemeinen Be_1f9l1.Die plötzliche und ungenügend motivirte Abdankung Vaudrey's als Minister am S_cbluffe des Stücks überrascht; vieileiäßi hätte der Dichter einen glucklicdcren Griff gethan, den jungrn Miniirr nun erst recht, Troß aUer Anfechtungrn uqnd Verwickelungen, an seinem Posten qußharren zr: sehen. Frl. Bunau als seine Gattin drienne spielte die zunge Ministerin und 1iebende Frau mit gleichem Glück. Lobend bervyrgeboben seien ferxier die Herren Bornemann (Malurkl). Pansa (GMFZ, Morvay (Simson Kayser), sowie die Damen Fr. v. _Pöllnix; ( adame Malurel), Frl. Haagen (Madame Gerson). Sammtliche ander__en Herren und Damen trugen nach Kräften zum Ge- lmgrn ber, und wurde H3". Wallner den Börsenagenten Molina etwas routmirter spielen, .fo konnte man ein angezeichnetes Ensemblespiel konstatiren. _ _ -- Jm Be_lle-Alliance-Tbeater findet heute die 100.Auf- fubrung der Gejangspoffe „Ein gemachter Mann“ statt. Dieselbe hat auch_in der Neubeseßung der Hauptpartieen (Rentier Pasewalk: Hr. Guibert) und Maier WaÜberg: Hr. Alexander) denselben durcb- schlagenden Erfolg wie bisher ehabt,„ und stürmische Heiterkeit herrschte dom Anfang bis zum SZluß der lesten Aufführungen mit den ncu eingetretenen Gasten.
Redacteur: R i e d e [.
Verlag der Expedition (Kessel). Druckx W (Klöner. Vier Beilagrn
Berlin:
Prof. von Bezold und 12 der gründenden Mitgiicder, JmNamrn und
(einschließlich Börsen-Beilage).
KLUB
E r | e V e i l a g e zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
Berlin," Mittwoch, den 9. Januar
1ZZ4.
Grundzüge fürden
Eanrf eines Gefeßes über die Unfallversicherung der Arbeiter nebst Begründung.
Begründung,
Zu Ziffer 1. Den Angangspunki für die auf die geseßlicbc Regelung der Arbiiier-Uiifall- versicherung gcrichteten Bestrebungrn bxldct §.J'«' dcs Hafidflicbtgefe es vom 7. Juni 1871. __ __
Aus der nzulänZliäckeit und aus der ungrrniétJrn Wirkung deffclbcn auf die Beziehungen zwi1ch€n Arbeitern und Albsiigrbern isi dns Bcdürfniß dcr Uniaiiverficberung erWacbsrn. Demgemäß bandeltcs iich zu::äwst darum, für den Kreis der unter §. 2 dss Haftpfliäpigesetzcs fallenden Arbeiier eine bcffrre
iirsorgc im Falle eines Betricbsunfalles JCsLileÖ icherzustellcn. Die Vorlage beschränkt sich daher, um nicht durch die an sich wünschxnswerthe Aus- dehnung auf die weiterenAr'oeiterkrcise die Schwierig- keiten zu Nrmrbrcn, vorläufig auf die Arbeiier in den bisher hafipflirbxigen Vetrirbcn, wobei die Aus- dehnung der UnfaUverficherung auch auf Miiere Kreis“: der arbeitend?" Bevölkerung vorbcbalten bleibt.
Ncbrn der obligatorischen Unfallbersichcrung ist für die Betriebsbearnicn mit einrm “2,000 .“ über- steigenden Arbeitsberdienst die fakultative Unfall- versickzerung in der Absicbi Vorgescbrn, um die erbit- ierndcn Streiiigkeiien zwischen ihnen und den Be- irieantsrnLhmern über die Anwwidung ch Hast- Pfiickztgescßcs bei eintretenden Unfällen nacb Mö» lichkeit einzuschränken, Das leßicre wird dabsc für alle Arbeitrr und Bcirirbsbeamten außer Kraft zu scyxn sein,. Welchen auf Grund der durch das neue Grieß zu regelnden Unfaliversicberung, mag ibrien dirselbe obligatoriici; oder fakuliativ zu gut kommen, Eine entsprcchende Entskkéädignng grwäeri wird.
Die genauere Vrstimmrmg des Begriffs „Fabrik, welcbe im H::ftpfliäxigcsct; unierlaffen irorden Ut, erscheint zur Brscitigung der viklcn Zweifel, Welche der Mangel cinkr solchen Vrgriffsbestimmumki bei Zett Anwcndung jrncb Geseycs hervorgerufen hai, gr-
o en.
_ Die Abgrrnzura zwischrn Fabrik und Handwerk beruht auf dem Umfang des Betriebes, für w-lrbcn nach dem Vorgang anderer Ge]? igebungen die Zahi der beschäftigten Arbeiter als I.) aßsiab genommen ist. Dirie ist, je nachdem gleichzeitiii Dampfkessel oder durch eiementare Kraft beweJte Triebwerke zur Verwendung kommsn odsr nicbt, dcrichieden normirt Nordstr.
Die anchrbenc Dkfmition kann und wil] drn Begriff „Fabrik“ nicbi ersrböpfen. Die zahlreichen Versuche, welche in den Geseßgcbungrn verswiedener Länder bisher in dieser Riwiung zcmacbt Wordrn sind, haben, wic in den Moiivcn zn der ösirr- rcichischen GLWLXledUUMZ-NOVLÜC vom 15. März 1893 zuirsffend nawaewiefen wird, an drr Viel- eiialiigkcit des praktischen chens ihrs Schranke ge- izunden. Darin liegt abcr kein auSreichendec Grund, um überbaitpt darauf zu Verzichten, fiir die Bcurtbcilun-„i der Frage, ob ein gewerblicher Betrieb als Fabrik zu betrachten sei oder nicht, wrnigsiens einrn gesctzlichen Anhalt zu gewinnen. Es wird damit nicht (1ng?- iiblüffén, daß in konkreten Fälien auch darüber. bin- ans einzelne Betriebe als Fabriken sick) darstellen können und folaeweiss unter die für diese geltenden Normen gebracht wrrdsn müssen. Um nach dieser Richiung bin den Anforderungrn des praktischen Lebens jcdrrzcii gerecht Werden zu können, bietet sich der Weg dar, dsr für di? Ausiübrimg des Geier,;es zu scixaffendkn Reichsbi'börde (Reichs-Versicberungs- amt, vrrgl. Ziffer 44) die Befugni beizulegen, aucb andcrc Betriebe, die sich als Fabri cn darstellen, als i_olckze zu bezeichnen und sie damit unter die Vor- ]cbrifikn dcs Urifallversich2rungsgesexes zu stillen.
_ Mit Riicksicht indessen daran, daß unter den Begriff „Fabrik' anderersrits aucb Betriebe fallen können, mit Welchen eine [infaklgcfabr überhaupt uicht verbunden ist, erschcini im Interesse der BiÜige leit eine Bcftimmung geboten, durch welche für“ der- artige Betriebe der Versicherungszwang au§gcschloffen werden kann. Die Enischridunx hierüber wird zweck- mäßig dem Bundesrat!) vorzubebalten sein.
Zu Ziffer 2. Da die Pensionsbereibtigung der in Betriebsverwaliungen des Reiches, cines Bundesstaates oder eines Kommunalberbandeb fest angestelltcn Beamten “bei selbstverscbuldeten Unfällen wob[ obne AuSnabme rrst nach einer besiimmtcn Reihe' von Dienstjahren eintriit, mithin vor Ablauf dieser Frist diese Beamten bei solchen Unfälien nicbt gunstiger stehen als die Arbeiter, so ist das Be- dirfmß ;;ur Jürsorge für diesrlbcn auf dem Wege der Unfa'ilver cherung um so Weniger unbedingt zu verMMM. als nicht in allen Staaten ihre Relikten einen geseßlichen Anspru-F) auf Wittwer!- pension und_ Kinder- Erziehungsgeld“ _baben. leiäzwohl Wird von der obligatorischcu Heran- ziehung d,?kselben zur Unfaliverficherung ab- zuscbrn sem , um eine unerwünschte Rückwir- kUkZL auf di,?- Geießgebung der Bundesstaaten zu ver- meiden. Die Ausdehnung der Bistimmungen des Unfallvexßébexungsgeießes auf die genannten Be- amten ist vrrlmebr der Lanchgesengebung und der statutarisrbeu Regelung zu _übeclaffen. Soweit diese Ausdehnung erfolgt und die Entschädigung der Be- amten und deren Hinterbliebenen nach dem Maße des Unfallversickperungsgeseizes stattfindet, ist es be- rechtigt und noibwendig,_ ami) ihnen gegenüber die Bestimmungen des Haftpfiiwigeseßes außer Wirk- samkeit zu setzen. _ _
Zu Ziffer 3. Die Grundsaße fizr den Um- fang und die Vsmcffung der bei Unfallen zu ge- währenden Entschädigung find im AÜgemrinen der lxßten Gefeizcsvorlage entnommen. In Ueber- einstimmung mit derselben soll die Unterstüßung der durch Unfali Verletzten während der ersten 13 Wochen von der Unfaüversicherung aus- geschieden und den Krankenkassen überwiesen Werden. Nachdem durch das Krankenversicbcrungsgeseiz die Verpflichtung der Gemeindc-Krankenversicherung und
der Krankenkxffen zur „Z)cwäbrung von „Franken- unterstüyungen bis zum Ablauf der drrizebnten WOÖL für alle nach Ziffer 1 zu _vrrficlxernden Per- sonen aUgcmcin fcstgeießt worten l't, _iii'gt ein Be- dürfnis; zur Fürsorge für dieselben tm chc de_r UnfaÜversiÖerung während der angegebenen Zett nicht vor. Ebcnsowenig ist die Wiedercrsrattung der von der Gemeinde-Krankcnversicherung und dan Krankenkassen an die durch Unfall verlexzien Ver- ficbertrn gewährten Unicrsiiißungen über die Bestwi- mungcn des Krankenversickzrrungsgcscßes hinaus in Aussicht genommen. In der Belastung drr Krankexi- knffen mit diesin Außgaben muß viclmebr ein durch die Rücksichten der Billigkeit gebytcner Aus- silrick) dafür gefunden wcrdcn, daß von einer Herak- ziebung der vcrficherten Perfqnen zu den K_qsten der Unfaliverfichcrung vöUig abgejcbcn worden ist.
Wenn auch für die Betriebsbeamtxn mit einem 2000 „ck übersteigenden Arbeitsverdicntt die fakul- tative Unfaliversirbrrung erst mit Abiaui der drei- zcbntsn Woche Play Zreifen soll, obwohl die Krankenversicherung sich auf disselben nicht erstreckt, so brrub'! dies auf der Erwägung, daß diese Beamten im Yllgcmrinen sic!) in der Lage befinden, die Kosten drr Krankenpflége für dicieZeit aus cigenen Mitteln bcstrciien zu können, obnedadurrb einer Gefährdung ibrir wirtbscbaftliwen Exi-icnz auxgescßt zu sein.
Jm Gcgcnsaiz zu dcr leizten GeseZesvorjagc sol] der 4 Mcxrk täglick) übrrsirigcnde Lombrirr-g nicht ganz außer Absaß bleibcn, sondern mit einem Driit- ibril in Anrechnung kommkn. Diese Rendering er- schein! norbwrndiii, um den bcffrr gestellten Arbeiiern und Betriebsbcamten, insbcsondrrr in dem “all der Ausdehnung der UnfaÜverfirherung auf di: 'ramten mit cim'm 2700 «M iibrrsicigcnden Arbsiißverdiensi, einen ibrkr irisberigrn wirtbscbafilicbcn Lagr mehr entsprekkexiden Unterhalt zu sickxern. Ferner erscheint zur Beseitixiung von Härten in dcnjenigen Fällen, in denen z. B. Wegen mamgclndkn Abfchs eine vorüber- grhende Einschränkung dcr ArkeiiIzeii und somit des Arbeitkvcrdisnstes für einzelne Arbeitrr eintritt, die Festsetzung rides der Schadensregulirung zu Grunde zu ligenden Minimallobnsa es geboikn. Als solider wird in Uebereinsi mmung mit den Vorschriften drs Krankenvrrsi-berungchfc is der durch die hödcre VcrrvaiiunJ-sbehörde umi) “' ndörung der Gsmrindebchörde für die einzrlnen Nrbciirrklaffcn fcsizusctzende ortsübliäbe Tageiobn anzunebmcn sein, dessen Normirung auf (Grund grnaucr Ermittslungen durch eine StcÜe erfolgt, nelche die maßgebenden Verhältnisse vollständig zu Übersehen in der Lags ist. Da niebt sowohl die Zerstörung und Scdmäkc- rung der in Ausübung begriffenen ErwerbSibätigkeit, als vielmehr die Vernichtung und BLEiUtsäiijÜIURJ der Erwerbsfähigkeit dic Gryndlage für die Höhe der zu gewährendrn UrifaUen11chädigung bildet, so ist es gerechtfertigt, nicht nur den thatsächlich (*:-kzogeneti Lohn, sondern ach) dcn untrr normalen Vrrl)ä[tniffen mindestens zu erlangendsn Arbeitsvrrdienst, Welcher eben in dcm ortsüblichrn durchschnittiichen Tagelohn besieht, in Berücksichtigung zu ziehen.
Diese Erwägung läßt es auch nothwendig erscheinen, für dicjenigcn Personen, „roslcde w-xgrn noch nicht beendigirr Ausbildung keinen oder einen gerfifngercn Lohn beziehen, besondere Fürsorge zu Tre en.
Crfckyeint es gerechtfertigt, eincn Eiiistbiidigungs- anspruch nicbt anzuerkennen, Wenn der Ber'ierzre den Unfail vorsäxxlich selbst Herbeigeiüi)rt hat, so wird doch auch in diriem Falle den Hinirrbl'xcbenen Frffélbrn die Entschädigung nichi vcrsagix w;rden
Ur cn.
Es empfiehlt sich, die Wiederverbciratönng einer Wiiiwe, deren Ehrmann durch einen Unfall aeiödtet worden ist, dadurck) zu erleichtern, das; ihr, fails fie zur anderweiten Ehe schreitet, einr Abfindung ge- wäbrt wird. In Uebereinstimmung mit der früheren Gesetzesvorlage ist dafür der dreifache Betrag der Rente vorgesrhen worden, we1che fie track) dem Tode des Mannes bezogrn hatte.
Zu Ziffer 4. Mehr nockz wie für Krankheits- fälle im Aligcmeinrn bestrbt für Unfälie das Vr.- dürfniß. die nacbihciligenLFolgen derselbrn dnrch eine zweckentsprecheiide ärztliche chandlung des Verunglück- ten nach Möglichkeit zu b-“seiiigcn und seine Wieder- bersicUung zu fördern. Aus diesem Grunde erscheint eine ähnliche Bcstimmung, wie solche in §. 7 des Giseßes, beirrffend die Krankenverfickyerung der Arbeiter, enthalten ist, auch für die Unfallberficherung unentbehrlich.
So weit der VerunglückicAngeHörige bat, denen ein Entschädigungßanspruck) im Falie seines Todes zustehen würde, wird denselbcn die für diescn Fall festgeseßie Entschädigung auch für die Zeit der Ver- pflegung des Verunglückten in dem Krankenhause zu gewähren sein.
Z u Ziffer 5. Als Träger der Unfallversicbe- rung empfehlen sicb Berufsgenoffenschaften mit obli- gatoriscbem Beitritt, denn in der Gemeinsamkeit des Berufs wurzelt die Gemeinschaft der sozialen In- tkreffen und Pflichten. Bei der UnfallVersicberung aber Handelt es sich in erster Linie um die Erfüilung einer sozialen Pflicht, Welche unbedingt sichergestellt merdcn muß. Der Versuch, diese Sicherstellung auf dem Wege der privatrechtlichen Haftvfiicbt zu er- reichen, hat nicht zu befriedigc-nden Ergebnissen ge- führt, Die hierbei gesammelten Erfahrungen nöibigen vielmehr zr: der Ueberzcugung, daß die wirib1chaft- liche Sicherung der Arbeiter gegen die Folgen der Betriebsunfälle in grnügendem Maße nur dadurch herbeigeführt werden kann, daß die Fürsorgepflicht aus dem Gebiete des Privatrechts und des Civil- prozeffes herausgehoben wird in das Brreick) der öffent- licb-recbjiicben Verpflichtung. Ab er auch ein blos polizei- 1icher Zwang vermag die auf diesem Gebiete liegen- den Auigaben mit Erfolg nicht zii lösen.. Dazu bedarf es vielmehr einer Organisation der betheiliatxn Verufeékreise zum Zwecke einer fekbfttbätigen Mit- wirkung bei der Erfüllung drr Aufgaben. Die ge- sammte Entwickelung u_nseres öffentlichen Lebens weist für diese Oraanisatwn auf die grnosienichafi- liche orm bin. Da es fich um die öffentlicb-recbt-
liche icherstel1ung einer allgemeinen sozialen Ver-
bflicbtung handelt, so ist für die Bildung der Genosenscbaften ein“ Zwangävfiicbt nicht zu vcr- meider.. Dagcgrn liegt es im Begriffe drr Génoffcn- schaft. daß den Bcrufkgcnoffsn bir-sirbilrcb dir Art Uiid Weise, wie fir die ihnen obliegende gemeinsame Aufgabe lösen wollen, jede mit jener Sirberiieüung irgend verträgliche reihcit dcr Entschließung 912- währt wird. Dam rgriff und Weser] der Berufs- genoffenicbast entspricht es, daß in tbr nur solch? gewerblickren Betriebe vereinigt werden, weiche aus wiribschaftlici'em (Gebiet im Allgemeinen gleiche oder verwandte Interessen und Voriedingungen des Be- triebrs bßben. _ _
Bildst die Gemrinfamkeit der wichtigsten Jntereffen die Grundlage der Berufsgenoffen- sckoaften, so ist damit im Allgemeinen die terri- toriale Abgrenzung derselben nac!) Verwaltuygs- bezirken oder Staatk-gcbietsn ausgrscbloffen i_md ihre Ausdehnung auf das ganze Reiiivkgxbict als die Regel gegeben. _
Dic Berufsgenoffcnichaftkn sollcn die Rcch_te juristisrrcr Perioixcn besitzen. Sie können demgcrnaß unter ihrem Namen Rechts eerben und Verbind- lichkeiten eingeben, sowic vor Gericht klagen und verklagt wcrdrn. _ _
Zu Ziffer 6. Die Koiten drr Unfallvarficbe- rung sollen aussckpiicßliib vrn den Berufsgenoffen- icbaften geirazen und mittcis Umlagen derasstalt aufgrbracbt Werdcn, daf; immer UU!" der wirkliche Jabresbcdarf auf dir Bernisgenoffen umgslegi wird. Dieses einfach: Systsm cmdfichlt sich um so mehr, als es fixi) nach din Grund- grdanken dcs (HrsetZes um große, dauernde, mit gefeßlirbem Beitrittszwange ausgestattete Gcnoffensrbastcn handelt. Dcr Einiritt der Zab- lungsunfähigkeit eincr Berufbgcroffsnsthast ist nach der vorgesehenen Organiiaiion nahezu ausgeschloffcn. Ist dieses richtig, so lisgt kein auskeicbender Grund vor, die Berufsgenofferistbxifen mit der komplizirtcn Rechnun߀führunq und Kasisnverwaltung zu belxiien, Welche unvermeidlich sein würde, wenn man das System drr Privatvsrfich2rungsgsse11ichaften, näm- lich die sofortige Erb::bung der nach Versicherungs- irchr-isckyen Grundsäßrn für di? Drckung der ein- trcrcnden Entschädixiungbfälie nordrvendigcn Kßpital- reservrn zur Anwendung bringen wollte.
Die in der friiheren Vorluge doraescbenen Zu- schüsse dss Reickos sind in Fortfirll gekommen. Wenn auch in neurrer Zeit die Auffassung immer mehr Boden zu gewinnen icdcint, wclche in_der aus- schließlichen Ucbrrnabme dcr durch BetrrebSunfällr herbeigeführten Schädrn durch die Arbeitgsber die Beiriediaung einer gerscbten Fordsrung erblickt, L_o sindst diefe Uebernahme der Kosten drr Unfa - Versicherunx; durch die Betriebßuntcrnebmlr doch in dem Vérmiigen deriolben ihre natürliche und nothkvcndige Grcnze. Es würde wider der Billigkeit und dem aligemrinen RechtSbewußisein noeh den wirtbschaftliiben Jntcreiirn der Gesanxmihrii entsprechen, die Bsiriebsunternehmrr zur Einiteliung
*“ ii)rer Produktion zn nötbigcn, Wenn an dcr Hand
der praktisckocn Erfahrungen cs sick) heraussieÜt, daß in Folxie der ihnen dar?; die Unfallversicberung auf- erlegten Lasten ihre Leiitungs- und ihre Konkurrenz- fähigkeit gefährdet wird. In diesem Falle einzu- rreien, ist und bleibt die Pfiickot dcs Reichs. Wenn- rle'icb bei dem vorgesebexien Umlageverfahren einc Ucbcrbürduna drr Industrie mindesicns für eine Reik)? don Jahren nichr zu befürchicn ist, _so hat gLeickzwobl von der Ayeri'ennung dieser Verpflichtung im Gesetz nicht abgeieben wi'rdrn können. Für den Fall, das; die Erfahrung die Nothwrndigkeit einer Beibüife ax“. die Hand geben soklte, nnzß die Ge- wäbrung einer solchen ins Auge gefaczt ir-srd-sn. Aber auch schon jetzt muß disse WEUULSÜL Garantie des Reichs insofern im Grieß zum Aubdruck kommen, als für den Fall des Eintritis dcr _ dauernden Leisiungsunfäbigkeii einer Genossenschaft _dte derselben obliegenden Verpflicbtungen mangels eines anderen geeigneten Subjekrs auf das Reich zu übertragen sein ?verden.
Zu Ziffer 7. Die Anmeldung der vcrstckyerungs- pflicbtigcn Betriebe isi nothwendig, um das für die Bildung und die vorläufige Abgrenzung der Berufs- genoffenscbaften erforderliche Material zu erlangen.
Fiir die dsfinitive Zugehörigkeit der einzeinen Bc- iriebc zu einer Berufßgeno enschaf1x ist diese“. An- meldung nicht entscheidend ( lffer 21). _
Zu Ziffer 8. Aufgabe des Gcseßes tst„_ die Bildung von Berungenoffeuscbaftcn zu sichern, welcbe in ihrer Abgrenzung zur vacbhaltigen _Er- iüliung der ihnen oblirgenden Pflichten und _zur Aus- übung der damit verbundenen, Rechte befähigt sind. Soweit dieses iel auf dem Wege der freien Vrrx einbarung der erufsgenoffen x_u errciiben ist, liegt kein Grund zu einer behördlichen Festseßung und Abgrenzung der Berufsgenoffenschaften Vor.
Um eine Garantie für das Zustandekommen von Berufsgcnoffenscbaiten zu gewinnen, die sich der Er- füllung ihrer Aufgaben dauernd gewachsezi zeigen, bedarf es einer Instanz, von _deren Genehmrgunq die Bildung der einzelnen GenoJ-rnschaften abhängig zu macken ist. Als dies e Instanz iii der Bundesratl) in “Aus- sicht genommen. Die Genehmigung an die Bedingung zu knüpfen, daß die zu bildenden Berungenoffen- schaften eine bestimmte Anzahl von Betriebezi _oder eine gewisse Anzahl von in denselben beschaftigten Arbeitern umfassen, erscheint nicht wohl eingängig, da diese Faktoren allein die Leistungsfäbi keit einer Berungenoffenschaft nicbt bedingen, dicielbe viel- mehr auch von anderen Momenten, insbesondere von der wirtbfibaftlicben Lage der betreffenden Industrie- zweige wesentlich abhängt. In dieser Beziehung bindenchormen aufzustellen, erscheint deshalb kaizm möglich. Dieselben dürften um so entbehrlicber sem, als nach den Erfahrungen, Wle-bé' auf dem Gebiet der freiwilligen Vereinsbildung zum Zweck der För- derung und der Vertreirmg der gemeinsamen In- tereffen gewiffer Industriezweige gemacht worden sind, mit Grund vertraut werden darf, da auch bei der Bildung berufßgenoffenschafilickyer Ver ände zum
Zweck der Uebernahme der Unfaliversicberunxz eine zu große Zersplitterung nicht zu “kreisten is, daß
vielmehr das Bestreben, diese Lasten auf mögliäxft breite Schultern zu legen, im _ki.1en?_" Interesse der Bctbciliiten zur Hersteiiung lciktungsxäiigcr Berufs- genoffensibaften fiihrrn wird. _
Zu Ziffer 9. Bei Anträgcn auf Bildung frei- williger BerungenoffcnsÖafien wird eine Garantie dafür geboten werden müssen, daß dieselben voraus- sichtlich dcn Intentionen dcr Majorität der Berufs- aenoffen entsprechen. Aus dicscm Grunde erscheint di: Vorschrift, daß die Anirägr durch_eine gr_ös3ere Zabl don Berungrnoffen untcrstü t icin triuffen, wobei die Anzahl der von densel cn beschäftigten Arbeiter angemeffen zu berücksichtigen iii, geboten, Die in Ziffer 9 doraeschlagkne Abmeffung_ der den Unternehmern oder Vertretern cines Bsirtrbrs em- zuräumenden Stimmenzahl ist nothwendig, um_von vornherein cin richtigeß den Jntereffen der Betrieb?:- unternebmer an der UniaÜVersicberung cntiprcchendes Verbältni bei drn Abstimmungen über die Bildung der Geno enscbaficn zu fiebern. __
Gleichzeitung empfieblt es fick), die Abstiwmung in den Gcneralvrrsammlungen durch Bcvollmarbtigte zu gestatten, und zwar nicht allein im Interesse der Gesckpävaercinfacbung, sondern amd namrnilich, um zu ermöglichen, das; bei Jutereffenkoiiifiogwn die ver- schiedenen Gesichtspunkte im Verbäiiniß ihrer Be- deutung obne übermäßige Opfer an Zeit und Geld zur Geltung kommen.
Die Einwirkung des Iiieickys-Versiäierungsanzts auf die Abgrenzung drr Berufsgenoffenschastrn bereits in diesem Stadium zu gcstattcn, LMPfiEHlt fick) aus Zwrckmäßigkeitégründen, um erfolglose (General- versammlungen zu vermeiden, _ _
Zu Ziffer 10. Durch die Einladungßickoxeiben, in wclcben die Zahl der Stimmen, zu dsrcn Fubrung der Einzelne berrcbiigt isi, angegrberx werdeii 1011, wird die iibentbebrliche Legitimation iiir die in dcr Generalverfammlung Erscheibenden in geeignetster Weise [*xscbaffr. _
Hat die Generalverxammlung auch zunächst nur drn Zweck, den Betriebsmiterncbmern Gele enbxii zu geben, über die bcantragte Bildung der cruis- genoffeasrbast Beschluß zu faffcn, so ergiebt sick) dych aus der Natur der Garde, daß in derselben Anfrage auf ankerrvcite Abgrenzung der BerungenoffensÖaft, - Vereinigung mit einer anderen Berufsgenoffen- schaft, Ausscheidung einzelner Industriezweige und Zutbeiluxig derselben an eine andere Berufégrnoffen- schaft, Uebernahme einzelner Industriezweige aus Liner anderen Berufsgenoffenschaft- gestellt werden können, und daß dergleichrn Anträge zur Bikrathung und Abstimmung zu bringsn sind. Die General- versammlungen bieten iomii die beste Gelegenheit, über die Wünsche und die Bedürfnisse der einzelnen Industrie- zweige bezüg1ich dsr Abgrcnzung der Berungcnoffen- schaften cingebcnde und Vollständige Information zu erhalten. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich, zu derselben einen Veriteisr des Reichö-VersiÖerungI- amis zuzuziebrn, dessen Aufgabe (abgcsehen von der Eröffnung und Leitung der Verhandlungen bis zur Wahl des Vorstandes) vorzugEWeise darin bestehen wird,_ für eine möZlichst voilsiändige Aeußcrung der Wümcbe dcr Beibeiligirn auch für den FaÜ, daß die Prinzipalanträge Seiiens des Bundesratbs nicht genehmigt werden sollten, sowiy für eine zwickent- sprechende Abstimmung, z. B. nach Industriezweigen, Sorge: zu tragen. Zur Erreichung dieses Zwecks wird dem Vertreter des Reichs-Verficherungsamts das Recht, jederzeit in der Generalversammlung ge- Hört zu werden, einzuräumen sein.
Der Entwurf gebt überali von dem Bestreben aus, die evrntuelle Richtigstcliung der ersten Ge- noffensckyaitsbtldung so viel wie möglich zu erleich- tern. Es ist dies um so nötbiaer, als der dagéxnde Bestand der zu bildenden Genossenschaften wesenilich von den erst zu machenden Erfahrungen wird ab- hängig sein müssen.
Zu Ziffer 11. Die Bildung der Berufs- genoffenschaften soll nur insoweit durch Anordnung des Bundeöratbs erfolgen, als dieselbe nicbt inner- halb einer iesizuseßenden Frist auf dem Weae der freien Vereinbarung der Berufögenoffen zu Stande kommt. Tiefer Fall kann eintreten, wenn entweder Anträge auf Bildung von Berufskzenoffenschaften für einzelne Industriezweige überhaupt nicht gestellt worden sind, oder dieseAnträge nicht die Zustimmung der betbeiligten BetriebSunternehmer oder wenn die- selben nicht die Genehmigung des VundeSraths gefunden haben. Um auch in diesen FäÜen den Wünschen der Interessenten nach Möglichkeit Rechnung zu tragen, soll die Bildung der Genofien- schaften durch den Bundesratl), und zwar in dem zuerst bezeichneten Falle, unter Zuziebung von Ver- tretern der betbeiligien Jndustrieziveige erfolgen. Die Auswahl dieser Vertreter wird dem Bundes- rat!) überlassen Werden können, weil die Industrie.- zweige in der Lage sein werden, durch Anträge auf Einberufung der Generalvwsammlung einc unmiifei- bare Geltendmachung ihrer Wünsche und Jnierefirn herbeizuführen. _
Zu Ziffer 12. Was die Organijatiori der Berufögenoffensckzasten und ihre Verwaitirng, die Zu- “ammense ung des Vorstandes und die Abgrenzung ieiner Be ugniffe, die Art der Abstimmung _in der Generalversammiung n. s. w. anlangt, io wird an dem Grundsaxz, die behördliche Einmischung nur in- soweit eintreten zu lassen, als dieses zur (Errei-"bung der wesentlichen Zwecke dxr Unfallverfickoerung er- forderlich ist fesizubaiten sein. In dieser Beziehung erscheint im allgemeinen die dem RerchZ-Vsriche- rungsami vorbehaltene Genebmtgung der Staiuten zur Wabrung der staatlitben Jujereffen außrcichend. Da aber die Vom Bundesrat!) genehmigte oder mangels zur Gewebmigung geeigneter General- versammlungsbesäpluffc durch den Bunchrath ge- bildete Genoffenschaft zunächst noch der eigenen Or- gane, sowie der stntutarischen Normen für die Form ihrer Verwaltung ermangelt, so empfiehlt es sich, bis zum Zustandekommen des Statuts die unter Ziffer 9 und 10 für die erste Generalversammlung gegebenen Vorschriften aucb für die Genossenschafts-
versammlungen gelten zu lassen. Dadurch fäiit die Initiative für die behufs Aufstellung des Statuts