1856 / 161 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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An den Dividenden der Beklin-AnhalttschxnlEisasbW-Gasea- schaft :nthen die Prioritäts-OUigationen Weinen Théil, dagegen “halten sie fiir *die .ihnen zugesicherten 4? Pryzent Zinsen das Vor- zugsrecht “vor Den vorhandenen Stamm-Actten im Betrage'von 6,000,000 Rthlr. dergestalt, daß die Zinsen der Ersteren “her der jährlichen Einnahme vor den Disordenden der Staymi-Actien .in Abzug gebracht werken. Auch den Kapitalien “Oer Prioxttäts-Obli- gationen steht dasselbe Vorzugsrecht vor dem Stammactten-Kapitale

der 6,000,000 Rthlr. zu. 3

Dagegen stehen die,. auf Grund des gegenwärtigen Privile- giums zu emittirenden Prioritäts -Obligationen den, auf Gxund des zweiten Nachtrages zum Statut der Berlin-Anhaltischen Eisen- bahn-(Hesellschaft mit Unserer, unterm 18. Februar 1842 ertheilten Genehmigung (GcseH-Sammlung für 1842 S. 77) emittirten, sogenannten Prioritäts-Actien im Betrage" von 1,500,000 Rihir. (mit 4 Prozent Verzinslich) in der Prioritat nach, und zwar soWohl rücksichtlich der Zinsen als riickstchtlick) des Kapitals., so Daß diesen

älteren Prioritäts-Actien dcr 1,500,000 Rthlr. die unbedingte“

Priorität ausdrücklich vorbehalten bleibt.

Mit denjenigen Prioritäts-Obligaiioneu dcr Berlin-Anhalti- schen Eisenbahn-Gesellschaft im Betrage von 1,000,000 Rthlr. jepoch, welche (zu 4'-, Prozent verzinslich) anfGrund Unseres Privilegtums

vom 4. Februar 1“. J, (GeseH-Sammlung für 1856 S. 94) kreirt worden, haben Die auf Grund des gegenwärtigen Privile-

giums zu emittirenden Prioritäts-Obligationen, dem Vorbehalte in dem Privilegium vom 4. Februar dieses Jahres §. 4 gemäß, völlig gleiche Priorität, und zwar sowohl rücksichtlici) der Zinsen als Des Kapitals. 4

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Die auf Grund dieses Nachtragsstatuts zu emitiirenken Priori-

täts-Obligationen unicrliegxn der Amortisation, und es wird für ;

dieselben alljährlich die Summe Von 22,500 Rttzlr. unter Zuschlag der durch die eingelösien Obligationen ersparten Zinsen unD etwa- nigen ZinseSzinsen aus dem Ertrage des Eisenbahn-Unternehmcns verwendet. Die Amortisation und jährliche Verwandung von 22,500 Rthlr. soll jedoch zuerst mit dem Jahre 1861 beginnen. Es bleibt jedoch der General-Versammlung der Eisenbahn- Gesellschaft vorbehalten, mit Genehmigung rer Staats-Verwaliung, mit der Amortisation schon friiher zu ['i-ginnen, so wie den Amor- tisations-Fonds zu Verstärken und so die Tilgung der Prioritäts- Obligationen zu beschleunigen. Auch bleibt Der EisLnbakm-Gesell- schaft das Recht Vorbehalten, außerlzalb des Amortisations-Verfah- rens, unter Genehmigung ker Staats;Vc1*waltimg, die Prioritäts- Obligationen durch die öffentlichen Blätter mit mindestens

dreimonatlicher Frist zu kündigen und “Durch Zahlung kkSNkUUWL1“?hS !

einzulösen. Ueber die Ymortisativn muß Kommissariat alljahrltck) ein Nachweis vorgelegt MWM. " §o 5.

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. ,_ „, _ x , P' ., „**-«*, * 3) wenn em Zinszahlungsiermm langer ais krci Mmmtc unbe- ; “U «MMU oU PMUUJULU

schaft zuriickzufordern bere'chtigt sein: richtigt bleibt“,

b) wenn der Traiisportbetrieb auf der Eisenbahn mit Dampf- ;

wagen länger als sechs Monate ganz aufhört;

, nicht fälligen Zins-Coupons einzuliefern. Wird der Betrag der fehlenden Zins-Coupons Von dem Kapitale

dem Königlichen Eisenbahn-x

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nur mit"“cer Maßgabe umemebmen, daß den Prioritäts-Obligationen Ö _der jeyigen Cmittirung ;fiii' “Kapital und Zinsen das Vorrecht vor den ferner auszugebend'en Obligationen oder auözustellenden Schuld- .;

scheinen reservirt und gesichert wird.

In der Veräußerung s01chkk Grundstücke hingegen, welche weder zur Bahnlinie noch zu den Bahnhöfen, noch zum Bahnbetriebe be- "Ust Werden, wird die Gesellschaft unter Vorausseyung der Geneh- *,“??-

migung der Königlichen Regixrung (Gesey vom 3.November 1838 §. 7) hierdurch nicht beschränkt. .

Die Nummern der nach der Bestimmung des H. 4 zu amorti- sirenden Prioritäts-Obligationen werden jährlich durch das Loos bestimmt und wenigstens drei Monate vor dem Zahlungstage öffent- lich bekannt gemacht. Es soll jedesmal ein möglichst gleicher Kapi- talsbctrag in Obligationen Zz 500 Rthli'. und. in Obligationen Z 100 Rthlr. gezogen Werren.

§. 8.

Die Verloosung geschieht Durch die (Heseilschafts-Direcfion in Gegenwart zweisr Notare, in kiUC'M, 14 Tage vorher zur öffent- lichen K'enntniß zu bringenden Termine, zu welchem ken Inhabern der Prioritäts-Obligationen der Zutritt gestattet ist.

()

Die Auszahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt an dem Dazu bestimmten Tage in Berlin von der Gesellschafts- Kasse nach dem Nennwerthe an die Vorzeiger dsr Obligationen gegen Aus- lieferung derselben.

Mit diesem Tage hört die Verzinsung dcr ausgcloosten Obli- gationen auf. Mit lcyteren sind zugleich die ausgereichten, noch Geschieht dies nicht, so

gekürzt und znr Einlösung der Coupons verwendet.

Die im Wege Ter Amortisation eingslösten Obligationen sollen in Gegenwart zweier Notare verbrannt und, daß dies geschehen, durch Die öffentlichen Blätter bekannt gemacht Werden.

Die Obligationen abki', wclche in Folsie der Riickforkci'un Oker Kiink-igung der JnHaber außerhalb der Amortisation eingelöF

- wkrdcn (§. 5), kann die Gesellschaft sogleich Wikdll' verausgabkn.

J“. 10.

Riicksichtlich dei“ Obligationen, Weichs ausgrloost sind und, der Bekanntnmchnng durch Die öffentlichen Blätter ungeachtet, nicht binnen sechs Monaten nach dem Zahlungs -Te:'min zur EinWsung präsentirt werden, Tritt gerichtliche Deposition eiii.

§. 11.

Tie in dyn », 7, 8, 9 vorgeschriebenen Bekanntmachmigen erfolgen Durch Das Amtsblatt der Königlichxn Regierung zu Pots- kam, den Preußischen Staats-Anzeigsr, mindestens zwei Berliner und eine Leipzigkr Zeitung.

Zu Urkund dieses- l)aben Wir das gegcnwärtige landesherr- liche Privilegium Allerhöckisteigenhändig Vollziigcn und unter Unse-

, :“**.-*0' “. Die Inhaber “der Prioritäis-Obligationen sollen ken Nenn- *“ rem KNUZNM“ Ünstkgel “USWNJM laésen, OWL )cdoch [adurch

ken Jiihabkm Dcr Obligationen in An ehung ihrcr Bcfriekigung

Tas gegenwärtige“ Privilkgium ist Durch die Gesetz-Sammlung

5 bekannt zu machen.

Gégkkkn Sanssouki, "0911 25. Imii 1856.

() wenn gegen die Eisenbahn-GeseüschaftSchul'ren halber Crecu- : .

tion vollstreckt wird;

a)) wenn Umstände eintreten, die einen Gläubiger nach allgemei- nen geseßlichen Grundsäycn berechtigen wiirden, cinen Arrest- schlag gegen die Gesellschaft zu begründen;

8) wenn die im §. 4 festgeseßte Amortisation rer Prioritäts- Obligationen nicht innegehalten wird.

In den Fällen zu 3. bis (]. bedarf es einer Kündigung nicht, sondern das Kapital kann an Demselbkn Tage, wo eincr dieser JäUe eintritt, zurückgefordert Werden, und zwar zu 9. bis zur Zahlung des betreffenden Zins-Coupons, zu h. bis zur Wiedcrherstellung kes“ unterbrochenen TranIportbetriebes, zu 6. bis zum Ablaufe eines Jahres nach Aufhebung der Execution, zu 11. bis zum Ablaufe eines Jahres, nachdem jene Umstände aufgehört haben.

In dem sub 9. vorgesehenen Falle ist jedoch" eine dreimonat- 11che Kßndigungsfrist zu beobachten; auch kann der Inhaber einer Prioritats-Obligation von diesem Kündigungsrechte nur innerhalb

dreier Monate von dem Tage ab Gebrauch machen, wo Die Zah-

lung des Atitortisations-Quantums hätte erfolgen können.

. Zur Sicherheit der Rechte der Inhaber der Prioritäts -Obli- gaFronen ist ihnen das gesammte bewegliche und unbewegliche Ver- moich der Berlin-Anhaltischcn EiLenbahn-Gesellschaft verpfändet.

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(].. 8.) Friedxikb Tßiihelm.

DVU ker .Öeix-Dx. Simoxxö. VOR Bodelschwingh.

]. 1.1.)

“EHU: 500, . 1,9“ 1.

Prioritäxsd: Obligation

er Bariin-Anbaltischen [F*isenbahn-(Hesellschaft u sr Fünfhundert Thaler Preußisch Courant zu 4ck2 Prozent Zinsen. „_ Znhabcr dieses hat auf Höhe Von FiznfbnndertThalern Preyßnch Courant Antheil an dem, in Gemäßheit Allerhöchster Genehmigiing und nach den Bestimmungen dks umsichendon Allerhöchstyn, Priwle- giums emittirten Kapitale Von Vier und einer halben Million Tha- lcrn Prioritäts-Obligationen der Berlin-Anbaltischen Eisenbahn- Gesellschaft. Berlin, den ten 185 Die Direction der Verlin-Anhaxtisckien Eisenbahn-(Hesellschaft, (].. .)

19 des (HasenschaftsÜ

1327

b, Yns-Coupon,

Prioritäts-Obligation NH 1. Coupon M 1. von Fünfhundert Thalern.

ber die es Cou ons erhält gegen dessen Rückgqbe amIZananuars18.. Jus dec Hauptiasse der Be'rlin- _; Anhaitischen Eisenbahn=©esiljschaft Exif Thaler Sieben * Silbergroschen Sechs Pfennige Preußisch Courant aus- . gezahlt. _

Berlin, den ten 185. “_ -_

Die Direction der Verlin-Anbalti1chen Eikenbabn-

Gesellschaft.

-Cou- 18

anuar

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d dieser Zins ("5

nicht mehr ein gelöst“.

Coupons-Jigstr. S. .

NÜÖ J. _ statuts Wit ( pon nach dem „3,

““"“?“ 5xrioritäts-Obligationen .=- 100 Thlr.,fiiiid ,bis auf Pie Sumnie, l'ickiZZeFKhalts wie die zu 500 Thlr., nnd ÖWZ'USÉTVUPMS _lautsncmf gi waei Thaler Sieben Silbergroschen Séchs Pfg-

Verfügung vom 30. Juni1856 - betreffend dié Anlegung des Kreuz:- oder Streifbandes.

Reglement zu dem (Hesege über das PoftWesen vom 27, Mai 1856. (Staats-Anzeiger Nr. 132._ S. 1057.)

Durch den §. 15 des Reglemenis vom 27. Mai d. I. ist por- geschrieben, daß Kreuz- und Streifbandsendungen nur mit einem schmalen Kreuz- oder Streifbande uztischlossen imd daß dasselbe Dergestalt angelegt sein muß, daß es leicht abgestreift und Der In- halt der Sendung erkannt werden kann.

Diese Besfimmung findet auch auf solche Sendungen Anwen- dung, für welche die Portofreihett nur unter der Be- dingung bewilligt ist, daß Die Versendung unter Kreuz-„oder Streifband erfolgt. Die Post-Anstalten werden daher angewresen, bei Auslieferung Derartiger Sendungen zur Post quauf 311 achten, Daß Die genannte Bestimmung befolgt wird, und bei ZiiWidexhqnd- lungen die Auslieferer znr Anlegiixig eines vorschriftsmaßtgen Kreuz- oder Streifbandcs zu veranlaiyen, event. aber die Sendung

mit Porto zu belegen.

li en Ci] ' méisier-Steüe zu Aachen Verliehen worden.

4, Juli 1855 ertheilte Patent

ist aufgeho'oen.

Pkinisterium fiir Hanöel, , ?"".“ZZLWLL'QL und öffLntlici)? Arveityn.

Der Baumeister Karl Theodor Gxißlei ist zum König. “enbahn-Baumeister ernannt und ihm die Ciienbaiw-Bau-

Das dem Tcchniker Friedrich KunYe hier, unter dem

auf eine Einrichtung an Den SchornWinxn der Lokomo- tiven, zur Beförkerung des Zuges in renieiben

Cirkular-Verfiigung vom 7, Juli1856 _- betref-

fend Die Prüfung Der Anträge auf Genehinigung

Der Errichtung von Actien-(Hesellschasten fiir Ge- werbe und Handels-Unternel)mungen,

Nack) Maßgabe der Instruction vom 22. April 1845 ist,die rüsung Der Anträge auf Genehmigung rer Errichtung vonActien- Gesellschaften für Gewerbe und Handels (Unternehmungen nisbe- sondere darauf zu richten, ob das beabsichtigte Unterpehmen eines- tl)eils an sich zur Entwickelung und Ausbildung einxs noch .der weiteren Förderung bedürfenden Jndystrte- o_der Gßschgfts-Zweiges gereiche und aus aügemeinen GestchtSpunkien nuylich erschein'e, andei'ntheils von der Art sei, daß es von Eriizelnen nicht wo?! in angemessenem Umfange begrünret und betrieben werden konne,

sondern das Zusammenwirken einer größeren Anzahl von Theil- ne mern bedin e. _

h Diese RüYfichten sind in solchen Jäklcn nicht" ziitreffend, in denen Die Errichtung einer Actien-Gxsellschaft haußtsachlich nur Den_Zweck hat, bereits bestehende gewerbliche Anlagen imPrivgt-Jiiterkffexer Besitzer oder der Gläubiger durch Umgestaltung [n'eme Actien- Unternehmung vortheilhaft zu verwerthen und_das Zarin verwendete Kapital durch Umwandlung in Acxien an _die Borse zu bringen, ohne daß es sich von einer wesentlichen Ausdehpung iind Erweite- rung Des bisherigen Unternehmens und yon einer Forderung des öffentlichen Jntercffes durch weitere Cntwrckelung und Ausbildung

Des betreffenden Industriezweiges handelte, welche Nur durch Das ,

Zusammenwirken einer größeren Anzahl von Theilnel)mern zu e*c- reichen stände. ,

Es ist daher bei Prüfung der Anträge aufGenehnngimg dei Errichtung Von Actien-Gesellschaften dieser Gestclztspunkt jederzeit zu beachten und Demgemäß dabei besonders zu, erortern, ob es pei dem beabsichtigten Unternehmen im Wesetitlichßn nur auf eme solche, im Privat-Jnteresse der Betheiligten eingeleitete 'Verjivertiyung bereits beüehendcr gewerblicher Anlagen abgeseheii sei; „m Fallen, wo Tie Umwandlung bestehender Unternehmungen 1n„Act:cn-Unter- Ushmungen von der Königlichen Regierung zur VesurwortunZ. ge- eignet erachtet werden sollte, würde e_s vor Allem aiif den uber- zkligenden Nachweis ankommen, daß dafiir im augememen gewerb- lichen Jutereffe triftige Gründe vorliegen.

Berlin, den 7. Juli 1856.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

In Vertretung: von Pommer-Eschic.

Berlin, den 80. Juni 1856, Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Verfiigung vom 5. Juli 1856-betreffend die,Be-- fugniß Der mit Dem neu gegründeten Friedrichs- Gymnaséum za Berlin verbundenen Realschule zu Entlassungs-Prüfungen und Erlöschendieser Be- fugniß seitens Der hiesigen Dorotheensiädtischen

höheren Biirgsrschule. -

Nach einer Mittheilung des Königlichen Ministeriums dedr geistlichen, Urtteri*ichts- und Medizinal:Angelegenheiien ist-der mit Dem neu gegründeten Friedrichs-Gymnastum zu Berlin, Friedrichs- Straße Nr. 126, verbundenen Realschule“, welche den Anforderungen des Reglements vom 8. März 1832 entipricht, das Recht zur Ab- haltung von Entlassungs - Prüfungen nach Maßgabe „des gedachten Reglements ertheilt worden und DagegUi 518 Der hiesigen Doro- theenstärtischen höheren Bürgerschule beiviiligte gleiche Befugniß Dermalen erloschen. _

Berlin, den 5. Juli 1856.

General-Post-Amt.

Ministerium Der geistlichen, Untxrricbts- um'- ?Nedizinal-Angelegenheiten.

Der Kandidat des höheren Schulamts, Johann Giesen, ist zum ordentlichen Lehrer an dem Gymnasium zu Trier ernannt

worden,

FiIanz = Wéinisteriüm.

Bei der ente [*eendigten Ziehung Der '1sten Klane 1141er Königlicher KlYssen-Lotierie fiel Der Hauptgewriin von 5000 Rthir. auf Nr. 11,254. 2 Gewinne zu 3000 Rthlr. fielen auf Nr.39,5_44 und 46,146. 1 Gewinn von 1000 Rthlr. fiel aiif Nr.,40,551. 1 Gewinn Von 500 Rthlr, auf Nx. 94,941 und 3 Gewnme zu 100 Rthlr. fielen auf Nr. 67,028. 92,259 und 93,104.

Berlin, den 10. Juli “1856.

Königliche General-Lotferie-Dikektion.

H aupt : Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung vom 8. Juli 1856 -- betreffend

die Verloosung von Stamm-Actien und Piiori-

täts-Obligationen Ser. l., ". und 17. der Nieder- schlesisch-Märkischen Eisenbahn.

1. d. Mts. öffentlich stattgehaliten-Verloysungier für «iLINE Jahr zu tilgmden Stamm-Actten und Prixritäts- Obligationen der Niederfrhlesisch-MärkischmEisenbahn-snd diexenigen

S0 layge nicht die gegenwärtig kreirten Prioritäts-Obljgatjo- ! Obliqationen-Rgstr. S. "'" “ingklost- oder, der Einlösungs-Geldbetrag doch gerichtlich An deponirt- ist, darf Tae Gesellschaft von den zur Bahnlinie, zu den , Controleur Nendant * sämmtliche,- Köni liche Regierungen und Bahnhöfen urid zum Bahnbetriebe verwendeten und eingerichteten an das Poiizei- ,räsidimw hier. OWUÖÜWM mchks veraußern, auch eine weitereActien-Emittirung ! _

Allerhöchstes Privilegium.