1856 / 165 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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lung neuer Obli ationen, binnen dieser Frist. angemeldet, fo sollen nach deren Ablau vie Obligationen als getilgt angesehen werden und die dafüy deponirten „Kapitalbeträge der Stadt-Hauptkaffe anheimfallen. 14

§o , 0

Fiir die Verzinsung und Tilgung der Schuld haftet die Stadt- *

gemeine mit ihrem gesammtenVermögen und den sämnr-tlichxn Ein- künften der Kämmerei, und kann, wenn die Zinsen oder dte aus-

geloosten Obligationen nicht zur rechten Zeit gezahlt Werden, auf

Zahlung derselben von den Gläubigern gerichtlich angetragen

Werden. §. 15.

Die unter §§. 6. 9. 10. und 13 Vorgeschriebenen Bekgpnt- machungen erfolgen durch die in Memel xrscheine'ndcn Blatter, durch das Amtsblatt der Regierung zu KöniZSberg, und durch den Staats-Anzeiger.

* §o 16, - Jn Ansehung Ter verwrenen oder vernichteten Obligationen

odcr Zinscoupons finden die auf die Staatsxscduldscheine und dc- - ren Zinscoupons Bezug habenden “Vorschriften der Verordnung;

vom 16. Juni 1819 wegen des Aufgeddts und der Nmodtisation Verlorener und vernichteter Staatspapiere §§. 1 bis 12 mrt nach- stehenden näheren Bestimmungen Anwendung:

3) die im §. 1 Vorgeschriebene? Anzeige wird der städtisch9n Til- Dieser werden alle diejenigen

gangs - Kommission gemacht. Geschäfte und Befugnisse beigelegt, welche nach der ange-

führten Verordnung dem Schayministerium zukommen; gegezr ;* die Verfügungen der Kommission findet der Rekurs an das 5

Regierung in Königsberg statt;

in Memel;

Blätter geschehen ;

(]) an die Stelle der im §. 7 erwähnten 6 Zinsen-Zahlnngs- ; termine sollen 8, und anstatt des im J". 8 erwähnxen achten ? den Königlichen Prodinzial-Steucj'dirckwr I'“. zu R.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und

Zinsen-Zahlungstermins soll der zehnte abgewartet werden.

beigedrucktem Königlichen Instegel. Gegeben Sanssouci, den 16. Juni 1856.

(l.. 8.) Friedrich Wilhelm.

. ] von der Heydt. von Westphalen. von Bodelschwingh?

ä

Memeler Stadt-Obligation. (Trockener Stadtstempkl.) Nr.

(Stadtsicgel) über Thaler Courant. Die Endeßunterzeichncfcn, vom hiezu a1tsdrücklich crmächtigt, beurkunden und bekennen hiermit, daß der Inhaber dieser Obligation die Summs von Thlr. Courant, deren Empfang sie an die Stadtgemeine Memel zu fordern hat.

Die auf éQ.,Prozent jährlich fcstgeseßten Zinskn sind am 2. Jannar und am 1. Juli jeden Jahres fäklig, werden aber nur gegen Rückgabe der ausgefertigten halbjährigen Zins-Coupons gezahlt.

Das Kapital wird durch Amortisation berichtigt werden, Weshalb eine Kßndigung seitens des Gläubigers nicht zulässig ist.

Dte näheren Bedingungen sind in dem umstehend abgkdrucktkn Pri- vilegium enthalten.

Memel, den

Der Magistrat.

Die städtische Schuldsn-legungs-Kommisfion, d'. R. R. d'“.

Eingetragen Controlbuch. (Hierzu sind Coupons ...............

ausgereicht.) Der Stadt-Hauptkaffen-Rendant. b.

Der Stadt-Kämmerer.

8. 1. - (). 1. ca. 10. No.

(Erster) Coupon zur Memeler Stadt- Obligation über ................. ..... Thaler.

Dieser Coupon wird nach dem Allerhöchsten Privilegium vom ........... ungültig und Werthlos, ivenn dessen Geldbetrag nicht bis zum ...... erhoben ist.

Inhaber dieses e'm än t am 2__.__.___ Januar 181; ' ' Pf g 1. Juli18.. Z an halbzäbmgen

Zinsen der oben benannten Memeler Stadt :Obli ation aus der Stadt- Zaupt-Kaffe .......... Nthlr. ..... Sgr

; . . P . „Der Jaßtßrat. Dte städtische Schulden-Tilgungs=Kommifüon. . . 157. R. Eingetragen 1701. ..... der Controle.

Der Stadt-Kämmerer. Der Stadt-Hau ptkasen-chdant.

Jiuqnz '- Ministerikzxxx.

Verfügung vom 29. März 1856 - betreffend die_ Mitwirkung der Sfeuerbehö'rden bei der Einrich- tung der Chausseegeld-Erhebung auf Privat-Straßen.

die Loxirung und Hebe-Besugniß dcr Empfangsstellcn, als was die für gewiffeVerkehrsrichtur1gen zu gewährenden Chansseegeld-Erleich- terungen betrifft, zunächstzum Ressortder Königlichen Regierungen, be- ziehungsweise des Königlichen Ministeriums für Handel xc. gehört. Eine Mitwirkung der Provinzial-Steucrbel)örden und des Finanz- Ministerjums findet bei den beziiglichen Anordnungen nur zu dem Zwecke Statt, um dafiir zu sorgen, daß die Einrichtung der Abgaben- Erhebung auf den bezeichnetenPrivatstraßen nach denselben Grund-

durch das “Allerhöchste Privilegium]

bescheinigen, ?

von der Zustimmung der Steuer - Verwaltung nicht abhängig zu machen ist. Vorstehend bezeichneten Gesichtspunkt wollen Sie bei Ihrer

_ , . Mitwirkun in Vetre der Einri tun der Clausee elderlebun b) das im §. 5 gedachte Aufgebot erfolgt. bsi dem Kreisgerxchte g ff ck Z ) ' g ) 9

auf den Pridatstraßeu Jhres Verwaltungsbezirks Sick) als Richt-

Ö cbmn' dienen [1 en. 6) die dort in den §§. 6, 9 und 12 vorgeschriebenen Bekannt- . s, »ss

machungen sollen Durch die hier unter §. “15 angeführten?

Berlin, den 29. März 1856. Der Finanz : Minister, An

Cirkular-Verfügung Vom 16. Mai 1856 -- be-

treffend die für den Verkehr mit Branntwein und

Bier von und nach Hannover bestehenden Hebe- und Abfertigungsstcllen

Bekanntmachung vom 31, Dezember 1853. (Staats-Anzeiger 1854. Nr. 12. S. 71.)

Bekanntmachung Vom 18, Januar 1854. Nr. 12. S. 71.)

(Staats-Anzeiger

Ew. 2c. benachrichtige ick), in Verfolg der Verfügungen vom

7 31. Dezember 1853, 18. Januar und 31. August 1854, daß, nach

einer Mittheiluug des Königlich Hannoderséhen Jinanz-Ministeriums, das Nedenzollamt ]. zu (Hildehaus Vom 1, d.Mts. ab nach pring- Heil verlegt, ingleichen daß von demselbsn Zeitpunkte ab die h_tle mit dem Nebenzollamte zu Gildehaus verbunden gewesene Hebe- und Abfertigungsstelle für die Uebergangsabgaden der Steuer-

: receptur zu Bentheim zugelegt Wordcn ist.

Berlin, den 16. Mai 1856. Der'General-Direk'tor der Steuern.

An sämmtliche Provinzial-Steuer-Direktoren, die Königlichen Regierungen zu Potsdam und Frankfurt ec.

Verfiigung vom 20. Mai 1856 - betreffend die'

rechtzeitige Beantragung des gerichtlichen'Ver-

fahrens in Zoll- und Stcuer-Defraudations-

sachen, um dadurch dem Ablaufe der Verjährungs- frist Vorzubeugen.

vom 3. Mai 1852. (Staats-Anzeiger Nr. 120 S. 697.)

(Hefe , y (Staats-Anzeiger Nr. 122 S. 710.)

_ (Hesey vom 22.Mai1852.

Di? AUÖUSUUJ, we[che das Plenum des Senats für Straf- *

sachen des Königlichen Ober-Tribunals, nach dem Berichte des Haupt- Steueramts vom 5ten d. M. neuerdings dem §. 48 des Strafgeseybuchs dahin gegeben hat, '

daß in Zoll- und Steuer-Defraudattonésachen die mit dem Tag“

Ew. 2c. erwidere ich auf den Bericht vom 11. d. M., daß die Bestimmung über die Einrichtung 'der Chauffeegelderhedung auf den Kreés-, Kommunal- und sonstigen Privat-Chausseen, sowohl, was

säxzen geordnet wird, wie sie fiir die Staatsstraßen Amwendung „_ finden. Hieraus folgt, daß die Provinzial-Steuer-Behörden zwar berufen sind, sich gutachtlich über Alle bezüglichen Fragen zu äußern,. ' . daß ihUen aber die definitive Entscheidung in denselben nicht zu- stehF, insbesondere auch, daß die Gewährung an Chausseegeld-Er- , leichterungen auf den Privatstraßen fiir gewiss VerkehrSrichtungen

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der verübten Defraudation.beginnende 5jährige Verjährungsfrist nur durch das Einschreiten des Staatsanwalts oder der straf- richterlichenBehörde, nicht aber der Verwaltungsbehö'rde unterbrochen werde, _ . ist zwar insofern nicht von besonderer Erheblichkett fur dte Steuer- verwaltung, als die meisten Zoll- und Steuer'VerH-ehetz bgld nach der Verübung entdeckt zu werden pflegen und xte funfjahrtge Vér- jährungsfrist ((Hesey, betreffend .eimge Erganzngen des Em- sübrungsgeseßes zum Strafgeseßbuche vom 22. Mar 1852. Art. 7. (Hésey-Sammlung für 1852. S. 251.) in der. Regel vollständtg ausreichen wird, damit vor deren Ablauf 1m administrativen Strafverfahren die rechtskräfttge , oder durch Antrag auf gerichtliche Untersuchung nicht mehr angreifbare Entscheidung er- folqen könne. Es ist jedoch-fortan daraufB'cdacht zu nehmen, daß in *aUen Sachen, in denen mcht etwa zur Zett der Entdeckung die fünfjährige Verjährung “bereits vollendet sein solltx, iu Gemäßheit des Gesetzes vom 3. Mai 1852 Nr. 3544 Artxkel 136 (Gesetz,- Sammlung 1852 Seite 241) das gerichtliche Verfahren beantragt werde, sobald genügender Grund zu der Besorgniß vorliegt, daß die Verjährungsfrist ablaufen möchte, bevor, nach Bekanntmachung des in erster Verwaltungs-Jnstanz ergangenkn Strafbefcheides, die zehntägige präklusivische Frist _zum Anfrage auf rechtliches Gehör seitens des Angeschuldigtcn (Artikel136 mt.) vcrst-richen sein Werde. Berlin, den 20. Mai 1856.

Der General-Direktor der Steuern.

An das Haupt-Steuer-Amf für ausländische Gegenstände hier.

Se. Cxcellenzq“ der General: Lieutenant und Commandcur der Zten Division, von Herrmann, ist von Stettin hierselbst einge- troffen und wieder dorthin zurückgekehrt.

Sandrasck) UH, von Breslau.

D“" GENUA! - Major UM" DUMONT der tt.“igonometrischen Ab- *? Er halte es für die Pflicht eines jeden Mannes, der eine Stellung ein-

: nimmt, kraft deren er sich Gshdr Verschaffen kann, gegen Ungerechtigkeit,

heilung dss großcn Generalstabes, Baeyer, aus der Altmark.

herr von Arnim, nacb Nehme. Der Ministerial-Direktor Oesterreich nacl) Reinerz und Der General-Bau-Direktor Mellin nach Töplétz.

, Berlin, 15. Juli. krgst gerudt: dem Geheimen Ober-M'edizinalratl) und General-

Stabs-Arzt der Armee, Leibarzt ])r. Grimm zu Berlin, die Er- J „„ laubniß znr Anlegung des Von des Königs von Württemberg Majestät WFWYZW; SLIM ' " gcwesen, die polnische Frage in Emncinschaft mit dem französischen Bc-

! wollmächtigten vor dem parissr Kongreß zu bringen.

ibm Verliehenen/ Komtdnr -Kreuzes zweiter Klasse des Friedrichs- Ordens zn ertl)eilcn. "

?)?i t WWt li ck 8 s.

Preußen. Düren, “12. Juli. Der Gemeinderatl) hat in semer gestrigen Sitzung beschwffcn, die Verleihung der neuen“

Stadtzu beantragen. (D. A.) _. Baden. Karlsruhe, 14. JUN. Extrablatt der „Karlör. Ztg.“ enthält nachstehenden Artikel: „Wir

3th Königliche Hoheit die verwittwete (53roßherzogin Sophi_eJhrer Majestät der verwittweten Kaiserin von Rußland in Wildbad ab-

Rußland um die Hand Ihrer Großherzoglichen Hoheit der Prin- zessin Cäcilie von Baden. Auf die nach Karlsxuhe und nach St. Petersburg gerichteten Anfragen haben sowohl Sc. Königl. Hoheit

der Regent, als Se. Majestät der Kaiser von Rußland die Ge- '

ULÖMigung zu einer Verbindung ertheilt, welche alte verwandtschaft-

lick? Bande der beiden höchsten Häuser neu beleben und im vollsten '

Maße eines ungetrübten Glückes und des göttlichen Segens theil- haftig werden möge. Se. Königliche Hoheit der Regent werden sch morgen Nachmittag nach Wildbad begeben, um das hoheBraut- PW selbst zu sehen. Der Aufenthalt Jbrer-Königlichen Hoheit der, verwittweten Großherzogin Sophie und Höchstdereu Töchter in Wildbad wird sich noch während einiger Tage verlängern.“

haben ein für das Großherzogliche Haus erfreuliches Ereignis; zur GescSk'UWka-

öffentlichen Kenntnéß zu bringen. Bei Anlaß des Besuch, Welchen.

Nixderlmx-de. Am | erdam, 13. Juli. Se. Excellenz der Munster -Prasident von Manteuffel ist mit dem Grafen

Königsmark hie_r eingetroffen.

Großbrttanuien und Irland. London, 12. Juli. Gestern Nachmittags um 8 Uhr fand in Buckingham-Palace Cour statt. Prinz Oskar von Schweden hatte eine Abschieds -Audienz bei der Königin. Auch der türkische Gesandte, Herr Mussurus, und der englische Gesandte am dänischen Hofe, Herr Andrew Buchanan, hatten Audienzen bei Ihrer Majesiät. Später besuchte Prmz Oskar den Prinzen und die Frau Prinzessin von Preußen und deradschiedete fich von Ihren Königlichen Hoheiten. Die Komgm gedenkt am Montag eine Heerschau über die vor Kurzem aus der Krim zyrück'gekehrte Artillerie zu halten. "

In der gestrxgen Oberhaus-Sitzung lenkte Lord Lyndhurft die Aufmerksamkeit des Hauses auf die Lags Polens und richtet, nachdem er dte häußgep Versprechungen erwähnt hat, die aufdem Wiener Kon- grxffe und W „anderen Gelcgsnheitcn abgegeben Worden seien, um den Letdenudefr polrztschen Nation abzuhelfen, an den Staats- Secretair des Yustvartigcndw Frage, ob (Fr eine amtliche Mittheilnng über den neu- lrchen Anmemc-Erlaß des Kaisers don Rußland zu Gunsten der ver- banntycn Poch erhalten habe und ob er, wenn dies der FalX, bereit sei, dsm „Hausa: eme Abschrift dcffclbcn dorzulegen. Der alteTory-Lordsagteunter AUÖSBLU]; „Sem edlex Freund habe in Paris den lebhaften Wunsch auSgespxochey, daß d1e Mgierung von Neapel eine Amnestie geWähre. Unn1ö_gl1ch konne er es unterlassen haben, zugleich eine polnischeAmnestie zu befürworten. Nun, sine Art Amnestie sei in der That gewährt wor- den, d. h. eine Vergebung, die „dem Ohr Wort hält, nicht der Hoff- nung.“ Wer Von ihr (Gebrauch machen wokle, habe erstens eine Peti- tion einzureichcn und darin Über jeden Schritt und Tritt, den er seit dem ersten Tage der Selbstverbannung gethan hat, Rechenschaft abzulegxn. Wenn die russischen Beamten diese Berichte befriedi- gend jinden, dürf€ er zurückkehren, aber ohne Anspruch auf den germgstcn Theil seines konfiSzirten Vermögens, zurückkehren als ein Obdachloser, hülfloscr Büßer und sich drei Jahre lang unter die Aufsicht der russ1scherx Polizei stellen. Man wisst, was dias bedeute. Endlich sei bekannt, daß 11ach dcm Ende des FreiheitSkampfcs in Polen einige der ausgezeichnetsten Bürgsr zu Fuß und in Ketten nach don Wüsten Sibiriens gesandt wurden. Ueber diese Klasse unglücklicher Patrioten

Angekommen: Se. ExckÜenz der Erb-Land-Marsck)all jm finder sich kein Wort in der Amnestie. (könne man fich Wundern, daß die

Herzogthum Schlesien, Kammerdcrr Graf von. SandreZky- Amnestie zu bedienen.

angeschensten polnischen Verbanntcn es Verschmäht haben, fich der _ Man Werde sagen, daß seine Besprechung dieses Gegenstandes ungelegen komme, allein er „könne diese Ansicht nicht theilen,

Tyrannei und Untsrdrückung seine Stimme zu erheben. Unge-

. rechtigkeit zu begehen, sei ein Verbrechen, aber wer dazu schiveige,

Abgereift: S2. Exceljenz der Oberst-Sckwnk und Kammer- ; . _ “; tigung scmeö Auftretens erblicken.

mache sich des Verbrechens mitschnldig, und darin müsse man die Recht- _ . _ . “Somitßcllo er die Anfrage, ob der Staarsjecrctatr des AUSWäLJNJLU jmrklick) eme amtliche? Mittheilung über

' die vom Kaiser Von Rußland zu Gunsten dér Polen erlaffene Amnestie : erhalten habe, und ob er, in diesem Fal], diese Mittheilung in Abschrift “* Vorlegcn Wolle.“ ;: wv die erwähnte Amnestie erfolgt sei, die englische Regierung keine diplo- * matischen Agentßn in Rußland gehabt und a11ch deshalb kéine amtliche

Se. M1? ät der Köni aden Alleranä- ? „1 " Jh 3 , SWUUÜI köUUÜ sich Nicht sl) fkk? ÜÖLT dcn angéregtcn Gegenstand (18,8-

Der Earl von Ela rend on entgegncj, daß zu de'r Zeit,

Abschrift des bcsagtcn Dokumsnts erhaltcn habe“,. Er in seiner amtlichen sprechen, wie der Vorrednsr 015 unabhängiges Mitglied des Hauses. daß eine diese Frage bstreffende DiZkusfion schaden, als nüxzcn werde. Er sei entschlossen Als man aber Kunde dcm dcn wohlellenden (Hesinnungen des Kaisers don Rußland gegen Polen crhaltcn habe und darauf aufmerksam gemacht worden sei,

7 daß eine Einmischung don Frcmdmächtsn in Rußland falsch athgelegt ; werden könnte, seien die Bedoün1ächtigten von ihrem früheren Beschlusse ? abgegangen und hätten sich dafür entschieden, die polnischc Frage nicht . zu berühren.

Auch er sei durch diese )ogenannic Amnestie in seinen Er- wartungen getäuscht wvrden; dock) dermdgs er die Hoffnung noch nicht

- aufzugeben, daß ein Kaiser, don dcm er glaube, daß er crnstlich das ,- , , Wohlergehen seiner Unterthancn Wünsche, noch mehr für diE Polen thun Stadte-Ordnung fiir. die Rheinprovinz hoheren Orts für unsere F ? Polen:? mit einer parlamentarischen DiÖkussion nicht gcdicnt sei.

Ein heute ausgegebenes _ * * Verathung uber den d1c Reform der Grafschasts-Gemchte betreffenden

werde. Zu gleich r Zeit jedoch hege cr dieUeberzcugnng, daß der Sache Auf der Tages:)rdnung dcr UnterhauE-Sißung steht die Comité-

Eine don Gladstone beantragte Resolution, wolche es

für unzMckmäßig erklärt, gegenwärtig dcn Staatsschay mit jährlich

; 170,000 Pfd. St. für Erhaltung dcr Grafsckyafts-Gcrichte zu belasten. *, wird verworfen, Woramf das Haus zur Comité-Verathung schreitet. 5 Ein Antrag Sic J. Pakington's, das (Gehalt der Grafschafts-Richter stattete, warb Se. Kaiserliche Hohe1t dcr Großfürst M1chael von *

gleichmäßig auf jährlich 1500 Pfd. St., statt, wie die Vill vorschlägt, auf 1200 Pfd. St. festzuseßcn, wird mit 185 gegen 63 Stimmen der- worfsn.

Falmouth, 11. Juli. Nachdemgesiern die preußische Kriegs- Dampf-Korvette „Danzig“ mit dem Prinzen Adalbert an Byrd hier eingetroffen, ist das ganze preußische Geschwader heute wxeder in See gegangen. (Osts. 3.)

Frankreich. Paris, 13. Juli. Auch die Session des Senates ist cht zu Ende. Nachdem derselbe noch einigen (Heseßen, worunter jenes in Betreff der Kommandite-Gesxllschaften, sxme Zu- stimmung ertheilt hatte, verlas ,der StaatsYimster ein Katserliches Dekret, das die am 3. Mai eroffnete dieSxahrige Senats-Session