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Das Protokoll wird von dem Vorßyenden, dcm Protokonübrer, den gegenwärtigen Mitgliedern des Verwaltungs - AuSschusses und von den- jenigen Actionairen unterschrieben, welche dieses m der Versammlung verlangen. „ „ „ „
_ DieVersammlung kann aus ihrer Mttte auch dret bts sechs Actto- yaire zur Mitvoklziehung des ProtokJolls ernennen.
Al1e Wahlen und Beschlüsse boek" General-ersammlunxx finden vox- behaltlich der in den Paragrapöen zwei und ziyanzrg und drxt und ztvan'ztg enthaltenen Bestimmungen nach absoluter St1mmenmehrhc1t statt. Smd
die Stimmen „lei , so e11tscheidet der Vorfißende. . . Die Wah? dL Verkvaltungs-Ausschusses erfolgt durch gehe1me Sinn-
men-Abgabe. §- 35.
Der Vchaltungs-Ausschuß ist befugt, die Veschlußnahme über d1e- jeniqen Anträge bis zur nächsten Gc'neral-Versqmml'ung zu vertagen, Wel'che nicht von ihm, sondern von cmzelnen Acnonatrcn ausgehen 11119.) seinem Vorfißenden nicht acht Tage Vor der Versammlung schr1ft11ch nnt- gethcilt wvrdcn find. „ . .
Es kann in diesem Falle d1e Versammlung beschl1eße_n, daß s1e ohno Weitere Berufung an einem der nächsten drei Tage 1v1ederzusamme11- tretcn Werde, um die Erklärungen des Verwaltungs:Ausschusses zu hörén und deLhalb Beschluß zu faffen. ' .
Die General-Versammlung kann das Verfahren ÖL! 1[)„1'6n Verhand- luvgen und Veschlußnahmen innerhalb der Vorjchxiflen dtesex S„ta,tut.en durch ein Reglement festséyen, Welches der Bestang-ung ch Komgltch preußischen Ministeriums für Handel ec, unterkvorfen 1st„
T i t e l f Ü 11 f. _ Der Ver1valtungs-Ausschuß. Z. 36.
Der Verwaltungs-Ausschuß besteht aus sieben Mitgliedern, _von ! denen Wenigstens eins in den KreiseyS'anct Wendel odcr Ott1ve1ler, Z eins im Fürstenthum Birkenfeld und dre1 1111 Kre1sc Kreuz11acl), und zjvgr . von Lehteren jedenfalls zwei in dsr Stadt Kreuznach 1111111 Wohnsß ',
haben müffen.
Die Mitglieder dürfen nicht wéiter, als zwölfMeilcn von derBahn-
linie entfernt Wohnen. ' I. 37.
Aus dem Vertvaltungs -A11sschuß treten in den zwei ersten Jahren - je zWei und jedesmal im dritten Jahre drei Mitglieder aus und Wexden 1 durch Eine neue Wahl erseyt, indem aber immer das 1111 Paragraph ', sechs und dreißig erwähnte Verhältniß aufrecht erhalten Werdsn muß. * Bis die Reihenfolge des Llustritts nach der Amtßdauer sick) gebildet hat, ,
entscheidkt das Loos. Die Athretendcn find wieder ch'xzhlbar. J. . .
Die Mitglieder des Vchaltungs-AusschUffcs müssen fünf Action [11:- fißen oder erWerbcn, Welche während ihrer AmtSdauer bei der Kaffe dcr :
Gesellschaft niedergelegt Werden.
Vater und Sohn, Schwiegervate'rund Schwiegersohn, so Wie Brüder, ;
dürfen gleichzeitig nicht Mitglied? des Vertvaltungs-AUÉschnffés scén. . . 39.
Die Wahl der Mitglivdcr des Vcrjvaltungs-Ausschnffes erfolgt in
der General-Versanunlung der Actionaire.
Bei der BetriebS-Vertvaltung angestellte Beamten können nicht Mit-
glieder des Verivaltungs-Aussthuffos sein.
Wenn in irgend einer Weise die Sthc cines Mitgliédes des 'Ver- '
Waltungs- AuSschusses Vor dem regelmäßigen Ablauf dcr A111tsda11c1' cr-
1edigt wird, so crscßt die nächste Gcnsral-Versammlnng disse Steüc durch !
neue Wahl für die noch übrige QÉthFaucr dcs AUSgctretonen.
Der Verwaltungs-Ausschuß wählt aus seiner Mitte Linen 111 MW,;- nach Wohnendcn Vorsißendcn und einen Stellvertreter desselben für die Dauer von einer ordentlichen Gcncral-Versammlung znr andcrcn. Er kann für den Kal], daß beide Vorsißende an dsr Theilvmhmc einer Ver- sammlung verhmkert sein sollten, für diese aus seiner Mitte einen Vor- fiyenden ernennen.
Z. 41.
Die Sißungen dcs Vcrivaltungs-Ausschuffcs finden in der Regel in Kreuznach statt, und bleibt es dem Verwaltungs-Aussthuffe Überlassen, auch perwdische SiHungStage festzuseßcn. Auch sonst können SiHungen dxs VerWaltungs-Aussthufscs durch ben Vorsiycnden oder bei dessen Ve- hmdxrung durch dessen SteÜVertretcr anberaumt Werden, entkveder, Wenn er die Berufung für nothwendig erachtet, oder Wenn diesclbe von 1131- nigstens dreiMitgliedern schriftlich verlangt wird. Die Berufung erfolgt
mindestens sechs Tage vor dem beabsichtigten Zusammentritt. ' 11 dem BerufungSschreiben sollen die Gegenstände der Verathung im A gemeinen angegeben WerdenLH Z , '. 4“.
anwe"send der AnWesenden gefaßt. Ist nicht diese, sondern nur Stimmengleickyheit erreichbar, so entscheidet die Stimme des Vorsiycndcn.
- SoUten fich zu einer Siyung nicht vier Mitglieder eingefundc'n hab_en, so ist die Beschlußfassung in einer anderiveitigen Siytmg durcb dret Mitglieder gültig, sofern eine Einladung zu dieser Sigung unter Bezeichnuyg der zu bcrathenden Gegenstände 1111 sämmtliche Mitglieder ergangen 1ft. _
Z. 43.
.* Ueber die Verhandlungen des VerWaltungs :Aussthuffes wird Pro- tokoll geführt, Welches, wie die gefaßten Beschlüsse, von den anmesenden Wkitgliedxrn zu unterschreiben ist.
* . 44.
Z Dem Verwaltun S=Ausschuß liegt die Wahrun der Re te und n- teresxn der Gesellschat in ihrem ganzen Umfange, gkzem StaZe und Jem
Zur ?gffung gültiger Beschl'üsse müssen jvonigstens vier Mitglieder , em. Du“, Beschlüsse Werden naeh absoluter Stimmemnchrheit ?
Publikum gegenüber, ob;* auch besorgt.“ die Vertvaltung des Gesell- schafts-Vermögens, den Bau und Betrteb der Bahn nach den in det11 gegenwärtigen Statut darüber festgesZZten Normen.
Der VerjvaltungS-AUÖWUÜ 'ißökfllgk- vexmixtelst eines mit der Staats-Regjcrung abzuschlteßenden Vertrags dte 1hm rückfichtlich des
Baues und des demnächstigen Betriebs der Bahn, so wie der JesWMten'
Verroaltung des Unternehmens zustehenden gcseßlichen und ßatutem mäßigen Rechte und Obliegenheiten auf eine von dem Königlich preußi- schen Ministerium für Handel 2c. einzuscßende Direction, deren Sig und Firma won dcmsclben Ministerium bestimmt wird, zu übertragen.
Folgende Rechte sollen jcdoch dem VerWaltungs-Ausschuß vorbehal- ten bleiben:
3) Die Ausschreibung der Einzahlungen auf das Actien-Kapital (Pa. ragraph acht) nach Maßgabe des Von der Baubehörde anzuzeigen. dcn Bau-Vedürfnisses, die Entschließung Über die Maßregeln Wen die mit den Einzahlungen in Rückstand verbleibenden Actiénäjxc und VeranSgabung der an die Stelle der Verfallenen Actién tre- tenden neuen Actien-Dokumente (Paragraph neun), dic Entlaffurxg der Actionaire aus ihrer Verbindlichkeit nach Einzahlung von vier- zig Prozent (Paragraph eilf), ferner die Unterzeichnung der Quit- tungsbogen,_ Acticn-Dokumente, Dividendenscheine und Talons (Pa- ragraph eils, zwölf und fünfzcbn), die Bekanntmachung Wegen Jah- lung der sich ergebenden Dividenden (Paragraph scchszcbn),"d§y Erlaß der öffentlichen Aufforderungen 111 dem, Paragraph sieben- zcbn Vorgesehenen Mortifications-Verfahren, die Vertretung der Gesellschaft bei schicdSrichtcrlichen Prozessen (Paragraph vier und zjvqnzig), dic Einschreibung des Acticn-Besiyes in die Bücher der ©c1eUschaft, Prüfung der Legitimation der Actionairc zur'Thejl- nahme 1111 den General-Vcrsannnlungcn und die darauf bezügljckzen F1111ct1011en(Paragraph fünf und zjvanzig und sechs und znxanziq), endlich die Berufung und Leitung der General-Versammlunq'en (Paragraph sieben und zwanzig, ein und dreißig, zWSi und dreißig, drei und dreißig und fünf und dreißig). ' Vor, dem Beginn des Bahnbaues ist die Zustimmung des Ve1w111- i_ungs-AWschuffes in Betreff der Richtung der Bahnlinie, bevor für d_ie legtcrc die Genehmigung des Königlich prc11ßische11 Handels- Miniytcriums nachgesucht wird (Gesexz vom dritten Nodember acht- zehnhundcrt acht und drcißig, Paragraph Vikl'), so Me «[111 für Rechnung der" Gesellschaft anSzuführendcn Banken, einzuholen. U_cbcr lßHtcre sxnd ihm deShalb die betreffenden Pläne, Zcichnnngen 11111) Kostcn-Anjchläge Von der Dircction rechtzeitig Vorzulsgcn. Wenn die Güter; odcr Personcn-Beförderung auf der 25111111 ganz o_der theilweise cmer benachbartan Eisenbahn-Gcscllschaft gegkn Ent- r1chtung eines Bahngeldes Überlassen, Wenn mit andern (Hoscllschaf: 1211 Verträge 11189211 gcmeinschaftlichcr Benuyung geschlossen Werden sollen (Paragraph drci), so ist dazu die Zustinnnung des Vchal: tu11gs-A11ssch11ses erforderlich.
Der B11chluß über die 1111 Paragraph vierzehn, Nummer vier, erwähnte Tantieme bleibt ÖM! Vcrtvaltungs-Ausschuffc aUcin wor- bchalrcn; auch kann ohne ssincZustinnnung Dem Rcscrbefonds kein höherer, als der 1111 Paragraph visrzehn, Nummcr dkki, bezeichnete Betrag 11112? dem jährlichen Ertrage dcs U11te1'11eb1111'11s zugewiesen oderd dcrtélbe Über den Betrag 11011 Einer Miüion Thalcrn erhöht Mr cn. Zn aUen w1chtigen Angslcgcnhcitcn, insbesondere bei FeststellUng uni) Abänderung des Fahrplans 11110 des Tarif:“; ist der Vormal- tungs-Ausschuß mit seinem „(Huiacßtcn jederzeit „311 hören und, dringend eilige Fäklc QUIJCUOMUWU, ist seine abmeicbcndc Ansicht 11011 der Direction dcm Königlich prkußisclycn Ministcrimn :c. 3111“ Entfchcid1111g cinznrciche'n. Soll abcr dcr Tarif für Personen och“ (Hüter, oder für Linze'l11e Klassen derselben nacb Sägen 1101111117. Words", die niedriger sind, als die seit Beginn de.: Jabkks WF- zehnhundert sechs Und fünfzig [*rstebenden entsprcchcndcn TW!- [äxze der Königlichen Saarbrücker:Eissnbahn, so ist dazu die Z"“ Uimmung des Vcrjvalt1111gs-A11sscl)usses erforderlich. „ „_ “Zu dem durch den g-egenwärtigcn Paragraphkn 1)orgcsebch„TFMlk 111 die Vom Staate cinznscxchde Direktion hinsichtlich der bcMghM'» dem VerwaltungS-AuSschuffe nicht Vorbehaltencn Rechte 1111?) OblwIW: boiton dritten Personen gsgenübcr gcrichtl1ch und a11ßcrg€richtlick1 die' Vsrtrcterin dcr GescUscbaft. Y". 411".
DF? Mitglicder ch Verwaltüngs-A11§sch11ffes haben freie FWT ““_f der Ei1enbahn, jedoch nur für ihre Person nnd erhalten anszer dem EZ- sqy der durch ihre Funktionen herbeigeführtcr Auslagen c'111c EnksÖJ; d1gung für ihre Mühcwaltung, We'lcbe zu dem ©esa111111tbctrag€ 11011 d111 Tausend Thalcrn jährlich festgcsexzt Wird.
T i 1 e i s 2 ck Z. .
Verhältnisse der GescllscHaft zur Staats-RegmrunZ-
'. 47. . - .
Die Verhältniffe der GesellsJast zam Staate Werden Hurcy-dlk M- zu erthcilende Allerhöchste Komksfion durch das Gescg über dle EUROP Unternehmungen vom dritten Noyember achtzehnhundcrt acht Und dre1ßbtgr. durch das (Heseß Über die Actien-Gcsellschastcn dom 11cunte11Nchn1dsn achtzehnhundert drei Und vierzig und durch das (Hesexz 11er (31111011 der! Eisenbahnen zu entrichtende Abgabe vom dreißigsten Mai achtzchnblm e drei und fünfzig bestimmt. -
Z. 48.
- - . ,. "fair- D1e Gesells aft 1t verp'ltchtet, 11a dem Verla11gen da MUL
Verwaltung fü?h dic [mf desk Bahn zuchbefördernd211TranSportß FF]? Truppcn, Waffen, Kriegs- und Verpfiegungs-Vedüxfmffen, „so Wehnen Militair-Effckten jeglicher Art, nöthigenfalls auch außerordentltchesa nicht einzurichten, und zwar dergestalt, daß für dergleichen Transporte dung blos die unter gervöhnlichen Umständen bei den Fahrten zur AanMl kommenden, sondern auch die sonst noch vorhandenen TranSpor
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benubt werden. Auch bleibt der Militair-Vchaltung vorbehalten, fich zu dergleichen Transporten eigener TranSport- und Dampfmagen zu be- dienen- - n „[ en Fällen nZtrd der Gesellschaft außer Erstattung der euerun s- kostenI Lurch ein mäß1ges thngeld gewährt. Findet dar?;eben aßch die BenUHUUI der TranSportm1ttel_der Gesellschaft statt, so Wird dieselbe a ck billigen Sägen bcsqnders vergutet. n Die Gesellschast wtrß dajraut Bedacht nehmen, eine Anzahl von Transportfahkzeugc" so etnzur1chtcn, daß_ solche nöthigenfaüs auch zum Transvokt von Pferden benuyx _werden konnen, auch eine Anzahl von agen in einer Länge vgn zwols Fuß zum Gebrauch bei der Absendung von Militair-Effccrs" bere1t zu („'-Fits!)9 . 4 .
Die Gescllschaft ist ferner yerpfiichtct, außer dem unentgeltlichen TransPokle derjenigen PostFVagen, Welch? nöthig sind, um die der Post anvertraUten Güter zu beforde„r11,„auch dte begleitenden Post-Conducteure und das expedtrende Personal 111 jdene-BWagen unentgeltlich zu befördern.
3. . .
Die WWW“ ist endlich verpflichtet- dem Königlich Preußischen Staate zu gestatten, auf der Bahn ZM" Skaaks-Telcgraphen anzulegen,
Im Falle der Unzulänglickykeit der Beiträge dsr Arbeiter zu der bei dem Bau der Bahn in Gemäßheit des Paragraphon ein und zwanzig der Verordnung dom ein und szanzigsten Dezember achtzehnhundert sechs Undvicrzig (Gesey-SÜ'UUÜ'MJ für achkzsbnbundért fiebkn und vierzig Seite ein und ztvanzig) cinzurichtcnden Kranken-Kaffk, hat die (Gesellschaft die erforderlichen ZUschüffe zu leisten. ' Die im Paragraph sieben und vierzig bis ein und fünfzig enthaltenen Bestimmungen finden auf die ganz€Vab11, einschließlich der 1111 Auslande bclegenon Strecken, Anwendung,
Vierter Absch11111.
Titel s16bo11.
Vorübergchénde Bcst11n1nu11ge11.
§. 52.
Diejenigen Personsn, dis in Folge der Auffordernngen dcr Verschie- denen Lokal-Cmnit-L's der Rbein-Saar- (jeyt Rhei11-Nahe-) Bahn frei- willige Beiträge 311 den auf scchSzcbn Tausend Thaler ßch [Wlanenden Kosten der Vorarbeiten eingkzahlt haben, sind berechtigt, nach dc-n ihnsn bei dcr Zeichnung gsmachtsn Zusicherungen für jeden Thaler dés cin- gezahlten Betrages Über eine Actie der Rhein: Rab? Eisenbahn zu der- fügen, ohne mit diesen Beträgen cincr Reduction untchorfcn werden zu können. 1111Falle die Zeichnungen im Ganzen die Summe Von Noun Miüionen Thalern Übersteigen sollicn. Rücksichtlick) der Von den drei Frank- furter Bankhäusern Gebrüdkr v on Bethmann, Joban 11 (Ho [[ U.SÖlyne undGrunclius und Compagnie fest kibkrnounncncn sechs Millionen Thaler, Verbleibt es bei dem mit _chnxelbcn abgesckyloffencn Vértragc.
Vis zmn Eingang der Allerhöchstcn (Honehnügung diescr Statutén wird das Interesse dsr Gcscklsahaft, wie bisher, yon dem zu ihrer Er- richtnng gebildeten Comité vkrtrctcn, 1Nlches aße diejenigen Befngniffc außzuübcn berechtigt ist, dis 111 diesen StatUten dém Vcrkvalmngs- Aus- schuse bcigclcgt sind, so Wie die [*iSher zur Bildung der Gesellschaft 1111?) 3111 Ausführung des Unternehmens Vom demselben gctroffcncn Maßregc'ln genehmigt und al:“; dic Gcscllschaft verpflichtend 11111'1'k111111t iVLde.
Z. 54. Das bisherigc provisorisck)? Comité, bcstchend aus den Harken: „ Öüitenbesißer Gustav Adolph Vöcking 11011 der Abe11thm1rcrhüttc nn Fürstentwnn Virkcnfcld, Rechtskonsulcntcn Wilhelm Eduard Eberts, Architekt Pktcr Engelnmnn, T11b11cksfabrikant Friedrich Éxakff, Landrath GUstav won Jagow, Bürgemncistcr Heinrich KUPPLrs, Kaufmann Ludwig Ncuhans, (Heheimsr SanitätS-Ratk) [)x-; Johann Ehrhard Peter Pricgcr, Kaufmann Joseph WW, Lcßtere acht in Kreuznach Wohnhaft, und Salin-zn-Direktor Carl _Scbnoedt, zu Münster am Stein Wohnhaft, wird für die Gkssllschaft dte landesherrliche Konzession 11achsuchcn und ist [Wollmächtigß ÖiLjMi- IM Abändcrnngcn dcr Statuten und ZUsäxz'e 511 denselben anzunchnwn, Mlchc dic Königlich preußische StaatSrcgicrnng ctiva vorschreiben wird.
Alle solche Abänderungen sollen dieselbe rechtliche Wirkung haben,
als. Wc1111_fie in den gegenwärtigen Statutkn aufgcnommkn wären. Das- Jlk'chkn 11T das Co1nité'bcbos1n1ächtigt, den 1111 Paragraph fünf Und vier- zxg der Kegentvärtigen Statuten Vorgeschcncn Vcrtmg 11111 der König- lich Pkkußischcn Staatsregierung abzuschlicßcn und die Gesellschaft, an SteUe des Vcrtvaltungs-Ausschusses dabei 311 Vertrktcn. b“ Alle Beschlüsse Werden von dem Comité, nach einfacher Stimmenmkhr- Y!? und W Anwesenheit von mindestens sieben Mitgliedern gefaßt; bci StUUUU'ngleicbhcit entscheidet die Stimme dss Vorsißkndcn odcr dessen Stellvertreters.
SoUtx „W einer Sixzung die bcschlußfähigc Anzahl Mitglieder nicht ngenjvartxg sein; so können in einer zweiten STHUng auf vier Tage wor- fük “le8ka spczrelle Einladung des Vorsixzendcn odcr dcsse11SteUdertrcters
Uf M1tgltcder rechthülfigc Beschlsxffx faffkn.
“)
cin Sl)f11rt nach .erwirktcr landesherrlicher Genehmigung ist das Comité erste Genexal-VcUa111mlung der Actionaire einzuberufen verpflichtet. Es undatltet m dersxlben über seine Geschäftsführuyg vollständigen Bericht alsd cgt seine btßherigen Functionen nieder. D1c Versammlung schreitet KMF", zur Wahl des Vertvaltungs-AusschUsseS- welcher nach seiner tu1ruz19 M von dem Comité abzulegende Rechnung zu prüfen und DExled1gung ettvaigcr Erinnerungen Decharge zu WHM?" hüt- Baues“ leßtgedachte Function verbleibt im Falle der Uebertragung des Be und Betriebs an den Staat (Paragraph fünf und vierzig) drm ktvaltungs-Ausschusse.
1. Schema. A c t i e M uber
Zweihandert Thalerd Preußisch Courant, 1) er
Dreihundert fünfzig Gdulden süddeutscher Währung
er Rhein-Nahe-Eisenbahn-Gesellschaft.
anaber dieser Actie hat für den obigen, darauf eingezahlten Be- trag nach Maßgabe der Statuten der GesellschaftAntheil an der Rhein- Nahe-E1senbahn-Unternehmung, deren Ertrage und dem gesammten Eigen- thum der Gesellschaft. Kreuznachlden ton ............... Der L?ceraltungs-Ausschuß der Rbein-Nahe-Eisenbahn-Geseüschaft. ( Unterschriften :)
“__-_
DiVidendenschsin zur Actie M="?
„» Serie ..... „,-[_ck .....
JUHÜÖLY dieses Scheins Erhält gegen Rücknge des- selhen aus der_ Hauptkaffe der Gesellschaft, beziehungs- We1se an den ]edesmal besonders zu bezeichnenden Zahl- stellcn disjenige Dividende ausbezahlt, welche für das Betrieijabr ..... als Reinertrag auf die Actie Rr...... fällt und Don 132111 Vermaltungs- AuSschuffe dsr Gesell- schaft statutenmäßig bekannt gemacht Werden Wird.
Kreuznach, den ten ...............
Der Vsrjvaltungs-AuMhuß dcr Rhein-Rade-Eisenbabn- Gesellschaft. (Untersckyriftem)
» (L*- L* Z Z.“)
uhren, vom Tage der ersten öffentlichßn Aufforde-
rung an gerechnet, Lrhoben [ver-
dcn, verjährt.
, Welchenichtin- J
lefolgé §. 16 der Statuten
kx sind Dividenden nerhalb fünf
0!
U.“- S*
111111. T a [ o 11 ZUr Serie .......... dor Dividenden-Schéine der „Iklycin = N11he- Eisenbahn-(Hkscllsckyaft. Vorzeiger disws T11l0115 ErhäZt ZSJM Rückgabe dsselöen die fernore Serie der Dividsndsn-Schsins dEr Nhsin-Nahe-Eisenbahn-(Hesellschaß aus-
? gehändigt.
Kreuznach, dsn DU“ Vcrwaltungs-Aasschuß der Rbcin-Nabe-Eiscnbahn-GesellsWaft. (Unterschriftén: )
b. _ _ V 9 r t r a z1vi1che11 der Staatsregierung und dem gsschäftSleitendcn Comité der Rhein-Nahe-Eisenbahn-Gcseüschaft Wegen Uebkrlassung des VaULS und Betrieber der Nßein-Nahe-Eisenbahn an don Staat. 119 (11110 Kreuznach, den 18. Juni 1856. _ Paragraph ein?».
Zur Auésührung des Baues dcr thiu-Rahe-Eisenbahn, so wie zum de11111ächstigc11 Betriebe dsrselben wird vom Königlich preußischen Mini- sterium für Handel, (Gejverbe und öffentliche Arbeiten eine Direction cin- gcssyt, Welche innerhalb dss ihr zugewiesenen Geschäftskreises die Rechte Und Pflichten ciner öffsntlichen Behörde haben so[[.
Don Six; der Dirkction Und dercn Firma bestimmt das Königlich proußische Ministerium für Hemdcl, Gejvcrbc und öffentliche Arbeiten.
Auf däkse Königlickxc Direction Zech alle gescleichc'n und statutsn- 111611319211 Rechte und Obliegenheiten dcs Vertvaltnngs-Ausstbuses, mit alleinigom AuSschluß der im Paragraph fünf und vierzig der Statuten namhaft gemachten, Über. Sie wird demgemäß mit AuLnahme der dem VcrlvaltungS-AuSsckwse vorbehaltenen ebenerwähntcn Functionen und Be- fugniss die gesammte Vcrjvaltung dcs U11t1'rn1'hme11s, inSbesondkrc den Aquau dsr Bahn und deren Betrieb für Rechnung der GescUschaft [kiten Und Übérhaupt die Gesellschaft in «[]-311 ihren bezüglichen Rcchxen und Verbindlichkeiten gcricht1ich und außergerichtlich Vertreten.
Von dem Staate wird eine Garantie für einen Ertrag Weder dér GoscUschaft nnd dcn Actionaircn, noch dritten Personcn gegenüber übsr- 110111111811.
Die Kosten dicser Vcrtvaltung, inSbcsondcrc auch die der Königlichen Vcrjvaktnngs -Vchörde selbst, (Gehälter, Reise- und Bürkaukosten und so Weiter, Werdcn vom Königlick) Prenßiscden Ministerimn fÜr Handel, GL- worbc- und öffentliche Arbeiten fr'stgcstcUt Und an?: dem Fonds dk?!“ Ge- sellschaft bcstrittc'n.
Seitons des Staates bleibt worbkhalten, dsr Königlichen Direction auch die Leitung des Vctriebes and-erer Bahnen mit zu übertragen.
Soklte eine solche Vereinigung stattfinden, so sollen die Gehälter und die Kosten der allgemeinen Verivaltung nach der Meilenzahl auf die be- theiligten Bahnen verthcilt Werden. Dies gilt insbesondere für den Fal] der Vereinigung der Vcrjvaltung mit der Saarbrücker Staatßbabn odor dcr z11 baucndcn Saarbrücken-Tricr-Luxe111burgcr Eisenbahn.
Paragraph zwei. „ _
Außer den dem Verjvaltungs-Ausschussc in Paragraph funf UNd vierzig der Statuten nnd in Paragraph eins des gegenwärtigen. Ver- trages vorbehaltenen Befugnissen und Functionen steht demselben msße- sondere die Vertretung der Gesellschaft dem Staate und der von dem- selben eingeseytcn Direction gegenüber zu. . :
Paragraph dre1'. , _
Nach voÜendetem Bau wird die Königliche D1reci1on dem „VchaZ- tungs: AuEschuß behufs definitiver Feststeklung des Anlage-Kawtals dre Rechnung über die Bauausführung und xbensp nach Eröffn_ung des Be- triebs alljährlich die Rechnung über den ]äörltchen _Vetrieb 1n,den ersten vier Monaten des folgenden Jahres mittheilen. Die1enigen Ermnerungen gegen die Rechnungen, Welche nicht schon durch die-Direction selbst er-