2414
Privilegium vom 17. November 1856 - wegen
Emittirung von drei Millionen neunhundert-
tausend Thalern Prioritäts -Obligationen der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen xc. :c.
Na dem dur ?atutenmäßigen Beschluß berxGeneral-Ver- sammlunckxZ der ActioYai're der Thüringisében Ciscnbatzn voxn 19. Okto- ber 1855 und 30. Juni 1856 die Directton der Thuringtschxn Etsen- bahn-Gesellschaft ermächtigt worden ist, den Bay und BZtmeb einer Eisenbahn von Weißenfels über Zeiy nach Gera zu ubernehmen
und die dazu erforderlichen Geldmittel herbeizuschaffen, demzufolge-
die gedachte Direction darauf angetragen hat, ihr zu diesem Behufe die Ausgabe von Drei „Millionen neun'hunderttausend Thabern "auf den Inhaber lautenden und mit Zinsscheinen Versehenen Prjbxitats- Obligationen zu gestatten und Wir zur Anlage der obenbezetcyyeten Eisenbahn durch die Thüringische Eisenbahn-Gxseüschaft mrttelst Konzessions- und Bestätigungs-Urkunde vom heuttgen Yagx Unsere Genehmigung ertbeilt haben, so wollen Wir in Beruckstchtxgung der Gemeinnüyigkeit des neuen Unternehmens und in Genxaßbeit des §. 2 des Geseyes "vom 17. Juni 1833 durch gegenwarttges Privilegium die Emission der Prioritäts-Obligationen unter nach-
stehenden Bedingungen genehmigen:
§. 1. Die zu emittirenden Obligationen werden in 3 Abtheiluugen J., 13. und (J. jede Abtheilung unter fortlaufenden Nummern nach dem sub J. beigeschlossenen Schema unter der Bezeicbnung Seri917. auf farbigem Papier mit schwarzem Druck stempelfre1 ausgxferttgt. Die erste Abtheilung (ck.) umfaßt: _ 1200 Stück zu 500 Rthlr. unter Nr. 1 - 1200 : 600,000 Rthlr. Die zweite Abtheilung (]3.) 6000 Stück zu 200 Rthlr. unter Nr. 1 - 6000 = 1,200,000 Riblr. Die dritte Abtheilung (€.) „ 21,000Stückzu 100 Rtl)lr.unter Nr.1-21,000 : 2,100,000 Rthlr. Zusammen = 3,900,000 Rthlr. Mit diesen Prioritäts-Obligationen Werden ins-Coupons am Papier von berselben Farbe der Obligationen, schwarz gedjruck't, auf 6 Jahre ausgegeben und naéh Ablauf dieser Zeit gegen Emrmchung des mit zur Ausgabe kommenden Talons erneuert.
§. 2.
Sämmtliche nacl) §. 1 zu emittirende Prioritäts-Obligatéonen haben unter sch gleiche Rechte und werden jährlich mit vier und einem halben Prozent, vom Tage der Cmésfion an gere,ch11et,„ ver- zinst. Während der Bauzeit bis zu dem nach §. 3 veroffentltéhten Zeitpunkte geschieht die Verzinsung aus Dem Bau-Kapital.
Die Zinsen werden in halbjährlichen Raten postnun-xcranäo nicht nur bei der Hauptkasse der Gesellséhast in Erfurt, sondern auch nach näherer Bekanntmachung durch den Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, die Weimarsche Zeitung, die thhaisckx privile- girte Zeitung, die Leipziger Zeitung und Die (Hermsche Zeitung in den an der Bahn belegenen Städten und in Berlin, Leipzig und Frankfurt a. M. gezahlt.
Zinsen bon Prioritäts-Obligationen, deren Erhebung innerhalb 4 Jahren von dem in dem betreffenden Coupon bestimmten Zahlungstage ab nicht geschehen ist, verfallen, zum Vortheil der Gesellschaft. *
Jeder Zins-Conpon ist ungültig, wenn Die Vorderseite de1sel- ben durchkreuzt oder eine Ecke desselben abgeschnitten ist.
§s 30 “
Die Prioritäts -Obligationen unterliegen der Amortisation durch Ausloosung. Zur Amortisation Werden jährlich und zwar von dem Jahre 1861 ab mindestens ck. Prozent des ausgegebenen Prioritäts -Obligationen-Betrags, so wie die nach dem Tilgungs- Plane ersparten Zinsen von den ausgeloosten Obligationen ver- Wendet.
Die Auszahlung des Kapitalbetrages der zu amortisirenden Obligationen erfolgt am 1. Juli jeden Jahres, zum ersten Ma!e am 1. Juli 1861. Der Thüringischen Eisenbahn-(Hesellschaft bleibt jedoch das Recht vorbehalten, unter Genehmigung der Drei bo- theiligten hohen Staats-Regierungen den Amortisations-Fonds zu verstärken und dadurch die Tilgung dieser Prioritäts-Obligationen zu beschleunigen, auch dieselben durch die im §. 2 gedachten öffent- lichen Blätter mit halbjähriger Frist zu kündigen und durch Zah- lung des Nennwerthes nebst den bis dahin aufgelaufenen Zinsen einzulösen, die Kündigung darf aber nicht vor dem 1. Januar 1863_geschehen. Ueber die erfolgte Amortisation wird den be- treffenden Ministerien der betheiligten „brei hohen Staats-Regie- rungen alljährlich ein Nachweis eingereicht.
§. 4. Die Inhaber der Prioritäts-Obligationen Serie 17. sind auf
Höhe der darin verschriebenen Kapitalbeträge und der dafür nach §, 2 zu zahlenden Zinsen, Gläubiger der Gesellschaft und sollen als solche, wie denselben hiermit eingeräumt wird, vor den Inhabern der Prioritäts-Obli ationen der Thüringischen Eisenbahn-Geseuschast Serie l., ll. und ] l. mit den dazu gehörigen Zins-Coupons ein ausschließliches Vorzugsrecht auf die von der Thüringischen Bahn bei Weißenfels nach Gera führende Zweigbahn mit sämmtlichen Zubehörangeu haben. Es ist zu dem Ende von der Direction Zjn vollständiges Inventar der genannten Zweigbahn mit Zubehöran- gen aufzunehmen, welches alle drei Jahre einer Revision zu unter- Werfcnstund den betheiligten drei hohen Staatsregierungen vorzu. le en i . '
g Demnächst sollen aber auch die Inhaber der gedachten Priori.- täts-Obligationen Serie 17. als Gläubiger der Tbiiringjschßx-t EisenbahnxGesellschaft berechtigt“ sein, wegen ihrer Kapitalien und Zinsen, insoweit sie durch ihr Vorzugsrecht auf die genanntechig- bahn nicht zur vollen Befriedigung gelangt sind, nach "den Inhabern der Prioritäts-Obligationen Serie ]., ][. und 111, zum Velaufe von 8 Millionen Thalern an das gesamee iibrige Vermögen der Thüringischen Cisenbatzn-Gesellschaft und an dessen Erträge fich zu halten.
§. 5.
Die Inhaber der Prioritäts-Obligationen sind nicht bafugt, die Zahlung der darin verschriebenen Kapitalbeträge nebst Zinsen anders, * als nach Maßgabe des im §. Z gedachten Amortisations= planes zu fordern, ausgenommen:
3) Wenn ein Zahlungstermin länger als 3 Monarc unbcrich- tigt bleibt,
11) wenn der TranSport auf der genannten Zweigbahn oberauf DLLHTHÜ1'111gischLn Hauptbahn länger als 6 Monate ganz an Stk,
ck wenn gegen die Eisenbahn-(HesellWaft Schulden halber Exe- cution durch Abpfändung oder Subhastation voUstreck't wird,
(1) wenn Umstände eintreten, die jedkn andern Gläubiger nach allgemeinen gesetzlichen (Hrnnbsäßen berechkigen wiirden, Linen Arrestschlag gegen die Gesellschaft zu begründen
. und
9.) wenn die im §.Z festgeseyte Amortisationnichtcingchaltenwirb. "“In den Fäüen 3. bis inkl. (1. bedarf es einer Kündigungsfrist
nicbt, sondern das Kapital kann von dem Tage ab , an welchem einer dieser Fälle eintritt, znrückgcfordcrt werden und zwar
zu 3. bis zur Zahlung bes betrefferxben Zins-Coupons,
zu l.). bis zur Wiederherstellung des nnterbroxbcnen Transport-
Betriebes,
zu €. bis zum Ablaufe eines Jabres nach Aufhebung Dcr Cre-
cution,
zu (1. bis zum Ablaufe eines Jahres, nachdem jene Umstände
aufgehört haben.
In Dem sub €. gedachten Fable ist jedoch eine dreimonatlickye Kündigungsfrist zu beobachten, auch kann Der anabsr einer Priori- täts-Obligatioa von diesem Kündigungsrexbte nur innerhalb 3 Mo- nate von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zalylung Des Amortisationsqnantums hätte erfolgen sollen.
Bei Geltendmachung Des Vorstehend 51-1) 3. bis «. festgestellten Rückforderungsrcchts sind bis Inhaber Der Prioritäts-Obligatiox1en nur befugt, zunächst an bie genannte Zweigbahn, im Falleker Nichtbefriedigung eventuell an das gesammte iibrige bewegliche 1an unbewegliche Vermögen der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft xicb zu halten. 6
I'. .
So lange nicht die sämmtlichen kreirten Prioritä'ts-Obligatio- nen eingelöst sind, oder Der zur Einlösung erforderliche Geldbetrag gerichtlich deponirt ist, darf rie Gesellschaft keines ihrer Grund- stücke, insoweit dasselbe zum Bahnkörper der Haupt- oder Der ge- nannten Zweigbahn, zu den daran gelegenen Bahnhöfen und 317111 vollstänbiZen Transportbetriebe auf der Eisenbahn erforrerlich tß, Veräußern. Der Verkauf oder die dauernde Ueberlassuns einzclxzer Theile der Bahnhöfe an den Staat zum Postbetriebe, an Gemem- den, Korporationen oder Individuen, zum Zwecke Von Stbats- Einrichtungen oder zur Anlage WuPackh-Zfen und Waaren-“qudxl? lagen oder sonstigen zum Nuyen bes Bahnbetricbes nnd obnedreWn zu cfährden, ren Vorthei! der Gesellschaft erzielenden Einrichtung?"- gcho'rt nicht zu diesen/ untersagten Veräußerungen, aucb bleibt der Gesellschaft freie Disposition über Diejenigen ihr gehörigen Grunb- stücke vorbehalten, Welche nacb einem Attcsie dcs betreffcnbcn R?“ gierungs -Kommissars zum Traxxsportbctriebc Dcr Haupt- oke!“ W Weißenfels-Gemer Zweigbahn nicht nothwendig sind.
„V. 7. Die Thüringische Eisenbahn-GeseüWaft ist nicht berechtigk, em Anleihegeschäft zu machen, welches die dcn nach diesem PKW„“ 3"
emittirenden Z,900,000 Rtl)l1*. Prioritäts-Obligationen eingerauM- ten Rechte irgend beeinträchtigte ober schmälerte.
2415
§. 8.
Die Ausloosung der nach §. 3 jährlich zu amortisir-enden Prio- ritäts„Obligationen geschieht in Erfurt durch die Direction der Gesellschaft im Monat April und zwar in einem, 14 Tage vorher durch die mehrgedachten öffentlichen Blätter bekannt zu machenden Termine, dem beizuwohnen die Inhaber dieser Obligationen die. Befugniß haben. *
Ueber die Verhandlung ist vom Syndikus der Gesellschaft ein Protokoll aufzunehmen.
§. 9.
Die Nummern der ausgeloosten Prioritäts-Obligationen werden binnen 14 Tagen nach Abhaltung des §. 8 gedachten Termins öffentlich bekannt gexnacht und es erfolgt die Auszahlung derselben von dem §. 3 bezeichneten Tage an, nach dem Nominalwerthe an die Vorzeiger der Obligationen gegen Auslieferung derselben durch die Gesellschafts-Hauptkasse zu Erfurt und in Berlin, Leipzig und Frankfurt a. M. bei den bekannt gemachten Häusern.
Mit dem im §. 3 angegebenen Zahlungstage hört die Verzin- sung der ausgeloosten Obligationen auf. Die Coupons über Die
noch nicht fällig gexvesenen Zinsen und der Talon sind mit der Z
ausgeloosten Priorikäts-Obligation gleichzeitig zu übergeben; ge-
schieht dies nicht, so wird der Betrag dieser fehlenden, noch nicht fälligenZins-Coupons von dem Kapitale gekürzt, um vorkommenden '
Falls zu deren Einlösung zu dienen.
Die im Wege der Amortisation eingelösten Prioritäts-Obliga- ;
tionen nebst den Noch nicht fälligen Coupons Werden in Gegenwart ker Direction und des Syndikus der Gesellschaft, der darüber ein Protokoll aufzunehmen hat, Verbrannt, und daß dies geschehen,
wird unter Angabe der Nummern Turck) die öffentlichen Blätter?
bekannt gemacht. .
Die in Folge der Rückforderung von Seiten der Inhaber (§. 5) . oder der Kündigung (H. 3) außerhalb der planmäßigen Amortisation „ eingelösten Prioritäts-Obligationen hingegen ist die Gesellschaft be- ;
fugt, wieder auszugeben. §o 100 Diejenigen Prioritäts-Obligationen, welcbe ausgeloost und ge- kündigt sind und, der Bekanntmachung in den öffentlichen Blättern
ungeachtet, nicht rechtzeitig zur Realisation eingehen, Werben während der nächsten zehn Jahre von der Direction der Thüringischen
Eisenbahn- Gesellschaft alljährlicb einmal aufgerufen; gehen fie ' bessenungeachtet aber nicht spätesteus binnen Jahresfrist nach dem “
jkyten öffentlichen Aufrufe zur Realisation ein, so erlischt ein jeder Anspruch aus denselben an das Gesellsckzaftsvermögen, was dann unter Angabe der Nummern der nach diesem Verfahren wertblos ngrdenen Prioritäts-Obligakionen Von Der Direction öffentlich bekannt zu machen ist.
Die Gesellschaft hat aus derglkickMn Priorit'äts-Obligationen keinerlei Verpflichtung mehr, Doch sieht es Der (Hencral-Versmnm- lung frei, die gänzliche odcr theilweise Realisirung aus Billigkeits- Rücksichten zu beschließen.
§. 11.
Die in diesem Plane » 2, 3, 8, 9 und 10 borgescbrécbencn ?. öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen in Dem Königlichen Proußi- , schen Staats -A11zciger, dcr Wcimarscben Zeitung, der GOTHaischen : privilcgirtcn Zeitung, der Leipziger Zsitung, und Der Geraischen '
Zeitung.
zu machen. erlassen, bsbält fich bie Direction nacb Umständen bor.
Ö. 1,2.
Die Mortifiziruny, angeblich VchrcneJr Ober bcMicbtctcr Zins-
Coupons ist Nicht statthaft,
Zu Urkunb dessen haben Wi: Das gegenwärtige !aubcsl)cm*1ichc „ , , „ * , , „ _ „ , ' ? bkchbnstcn Öbltgatwn dw zwmtc ck11szx1gcbcmby chbc von 571191.“ 51st-
Königlichen Insiegel ausfcrtigkn lassen, obne jédocl) Den anabcx'n Z COUPOW "Obst TUM“
W" Obligationen in Ansehung ihrer Befrikbignng cine Gewäbr- lkkstuxtg Von Seiten Des Staats zu gcbon bbsr “(*-ZU Rcchten Dritter ?
Privilegium AÜerb-ch)stcigenbänkig v0l130g9n Und unkcr qucrem
zu präjudt'zircn.
Das gegenwärtigc Privilcgium ist dnxä) “Oje ©9stß-Saxmnlung
bckannt zu march. Gegeben Berlin, dkn 17. NOVMWLK' 17450. (]., 8.) Friedrich QIilhsxlm.
von Der Heydt.
Wenn eines dieser _Blätter cingcbt, bat die Direction in Den ]“ drei anderen das an denen SUM» tretenbe cin für allemal bekannk *; Dic Bekanntmachung in noch anderen Blättern zu ;
Von Bodelschwingth
z. Prioritätsd:Obligation e
r Thüringischen Eisenbabn-Gesellschaft Serie 17.
Abth. 4.
"FFXZMFYM sind 12 Coupons
Prioritäts- Obliga- _ Z ? auf die Jahre 5 ?
tionen der Thürin- gischen Eisenbahn- Geseüschaft
Serie 17. 21th. „*.. „M.?
IWW" xm-xxx1WW
NY Z Die Erneuerung
:der Coupons nach 5Ablauf von 6 ah- - z . 5 über ? ren erfolgtnur nach? und em Talon bei- „ Rückgabe des beige-Z gegeben. 5 1“)
( QTEK- xx" xx»;- PKOL CmOMO
é fügten Talons,
( , „“DSL-PW Lm "'I-W PDM W
500 Rthlr. Preuß. Courant.
Inhaber dieser Obligation hat auf „Höhe des obigen Betrages von Fünfhundert Thaler Preußisch Courant Antheil an dem in Gemäßheit der von den bctbeiligten drei hohen Staats: Regierungen ertheilten Genehmigung und nach den Bestimmun- gen des umstehenden Planes emittirten Kapitale bon Drei MiUionen Neun Hundsrt Tausend Tha- lern Prioritäts-Obligationen der Thüringischen Eisenbahn-(Hesellschaft.
Erfuxt, den ...............
Die Direction ber Thüringischen Eisenbabn-(Heseüsckyaft. bk. R.
Angefertigt
Eingetragen
Beigegsben 12 Coupons,
"UVPMIW-UAvqus-W usépböuxxM Tsa usuayvöqu-sxyxxwxaü»
Stempel- , „ Emgktragen
8. Erster Zizts = Coupon Lk
Tbüringischen Eisenbahn - Priorttäts- Obligation Saris [T. .I.. N=? „...„ zahlbar am 1. Juli 180.
Inhaber dieses Empfängt am 1. Juli 186.. die halbjährlichen Zinssn der obsn bénannten Prioritäts- Obligation Über
500 Ntblr.
Wenn die Vorder-
n betreffendkn Cou- cke desselben abgs-
hlungstagé «[» nicht gésckxeben ist,
mit Eilf Thaler Sißben Silbergrosch Skckxs Pfennigex Preußisch COUrant. Erfurt, den
der éiné E
luß des Z. 2 des Planes. Geseklscbaft.
insc'n von Prioritäts-Obligationkn, dkren Erhebung
Dis Direction ber Tblxxéngiscben Eisenbabn-Géssslscbsft. M' R,
ck
: Coupon ist ungültiq,
S
Fahren bon dem in de
x
Zins dkffelben durchkreuzt ()
halb 4
bons [*Lstimmten Za Xédcr
schnitten ist.
“Z
inner A
skis»)
SMMÜ ÉMJSTWJW :.m 1501113911-
erallen zum Vortheil der
BUCH? 1901. ,
(Z.
T a l o 11 zur VrroritäW:Oblxgarron
de'!" T[)1"1ri1'1gisckcn
SCM“ [V' Abtb. „1.
(Tiscnbabn : GesoÜsckéaft Übcr FÜNF" Hanrr TkI-Ukkk V1*cx'xs4.éwxxraxxt. Dcr anabcr bicécs Talons ctnbfängt IMM dsffcxr N(xckgabs m.).“b Eénlbsuug der 19131 angsgcbcncn zwölf ZimI-Conpbvs 511 Dor Och
Erfurt.dcn. Dic. D11'c-«11011 _ bor TbÜringtsÖcn EZscnbäbn (.R'sössljsÉaft.
«“s“ 7111.» ;xer gekfklz:3§s€x§§. Z.thxxexx-xax-xs «*.-T- ::ÉZYerzMCZZ : NLLHFRÉYTUJSUT „Tem Kantor und Organisten Schu15 zn Prenzlau ist Das Kock) zum
Otto Albert , , dcs :)?egicrungs - chU-ks
. Prädikat „Musikdirektor“ bcigklegtz und
Der Thicrarzt erster Klasse Kreis-Thierarzt im Kreise Grimmen Stralsund ernannt worden.