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r“.sa"Ml„-, Gewerbe und „over Außerdetuna.ve9..
. “_ "..““ „5D ,» deu _StQtsdien'st “z s _ a weißer- iß-verpfiichtet: :) eine ' „ nach anliegendem Schema am“ ' “' _ inister für Handel, Gewerbe und öffent lebe Ar- " _ 19.1171: 12) jeder Aufforderung des Minisiers „für tl, Gewerbe und öffentliche Arbeiten ur Uebernahme einer Neigung. oder einer. festen Anstellung; pig- zu"-1éisken., .und *,;fkus er diesen Verpflichtungkn nicht nach ekommen, zu“ ewär-
«szxj „...I-setzung- der» -Staatsb_aubeamten-s-tellen unberii sichtigt *
“zy bleiben. _ _ -
.. «&i-k minx! .bz-ß,».iyxtabx-denBauführern _ und Vau- ** & ekbzeitis.xp1ix.,kbrereéxach H 33 ,und 35 du Vorschriften fiir die. quildung und Priifung derjeni en, welche sich dem Bau-
.=:éx.sache;.xizimnxchvm 18. .Mrz.*'.:31855- ex olgmden _Exnennt von
den vorne "enden; B.,: _imryuxxgenxemxtniß gegeben wird, beauftrage" ich die „| ning-É'Kkixievung;»M4“in53hreui Bezirke fich aufhalten-
..dxy...Bguf,_ rx K*“undBaumeisiern -_, mii-Außna me der bei Eisen-
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An " _ _ . sämxmkitsjé' Migxiche Rigieruygen .(ein-
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xM'tx-xxdium )
ck". fiFtei1"“-“-“-“bik'krfotdékkiäie _Mitth “liméx zugehen zu lassen und denselben dabei aufzugeben,“ rie Nachweisung ihrer Be-
'schäftlgung. “in dem verstossene'n Jahre, resp. seit der lebten Prüfling,
e_n_d_en Schemas bis zum 15. Februar er., so wie
sia ,“.VLWHYi " ' ,! N ck ! ],ied'eS. Jahres “einex'gleiche Nachweisung mir
.: : M “.key-“erke“:dabsi, CWß dui-Baumeißern; welchx'd-i'e Priifung
n*g „bin* 11 “t“ veésäß .wxrdm._spl1. Berlin, den 21. JaguarW.
.“- * DK Miyißer,as4r HML], Gewévbe und öffentliche Axbeiten. « l' . . .' _,“ “ von derHeydix. “
aun nach;, *ebm-xaiaxtuugxMxi, abgelegt. haben, die er-fordexliche Be-
MchiigungFüiMikAblt „ng. der Prüfzmg .aych naeh der anderen 11 , ,
4.
Mstßliißkdset'*2u'_fSi märmsen). an die
WUKFMM Feria .7- Bau "- Kommission,
'S ..k., 'n. W“ „ck„ a___“n'_*_- amm a- “, sgl!“ “'Eisnbh R s
. ki,“. ELW. __“an; „e. .Ksni'gxixhey ' “Eisenbahn-
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,“.“Prösu'f 'syeéiödx. dikaaiifühter-Piüfung abzulegen beabsi _ tigen,
_ K.“. &; *).
Mixed? xxmirxau“
f “*kßkhkk..t,..vor.,dem'“28“. März d. I. sich christ-
l hxidxrnßr éWWLeZis Behörde “zu _meldey und die vor- * ckck &
*vi “t»b' ick. „ti werd n. :*- ...“i. .. ...... . Z .
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riéd'en'én achweise "und“ Zeichuimgen, _so wie ein curricuium sjtae einzureichen, in““ dem auch? „anzugeben “ist„ welcher dkon'feffion sie angehören, worauf ihnen' wegender Zulassung 'das Weitere UöffUMMMMd-i. :»,Madzmgcn nach dem 28. März 6. können
. Königliche Technische Bay-Deputation. „
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Ministerium de;."ke'sfktiäseu, Unterrichts- und _ Mediziua“ * - Angxlegenheiten.
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,“ xdnkslkxßtrzeichniß déiVÉlesüÜgendek " _blsen Universität für das Sommer-Semcsier 1857, welche am
. FÜNF sol“- w hreud dieser Zeit, in'den Vorinikkää. i
. ZM- , «s .der Namen dk.: EmWher- und'zwak von “!!-H.:? Mon- ' . “kx: Jud .DiensthZ ivo» I-Rx- am Mittwoch; und Donner ag und vv „_e „ _ .
.“ belohnungen. üx mehrjährige treue Dienste oder außerordentlichx Dienét-
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“?*- 72KrmrkheExm-d-SWW? _ _, _ . om“ :::-ck.? e::folswvijicdxrbexsteUung. iy.»:-deiisel-1!en?QMsMtix-ßa
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ü“ r Katt.“ " Es werden dabe'r alle hitzen
“* KBW.“ der eu Bibliothek inänden haben,». - “".
_ “esorderi, , z .
MW? .ge in die dariiber aus eßeliten Empfangscheine zuriick- «. ' FieZuriicknahme der Bücher- erfolgt nach alphabxtischer
S-“Z am»; “W mid “Sonnabend. " Berlin, den 23. Februar 1857.
Der Königliche Geheime RegierungS-Rath und Ober-Bibliothekar. “ br., Perv. _ . .
'Wiinisteriün“: des Innern.
Revidirtes Statut der Beldhnitngö- und Unter- _ .siiihungs-Anstalt“fiir das Gesinde zu_ “Berlin, vom * 5. Januar 1857. " “
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden„Kdnig von Preu- ßen :'c. Nachdemdas unterm 31. August1836 landeSherrlichvo11zogéne Statut 'er Velhhnungs- und UnterstüßungOAnstalt für 'das Gesinde zu Berlin -einschliokzlich der späteren daselbe modißzircnden Bestimmungen“ einer Re- vision unterworfen worden ist, sehen Wir wegen Verwendung und Ver- waltung des Fonds dieser Anstatt nach „Anhöxung dev_städtischen Ve- hdrden Unserer Haupt- und Nefidenzstadt Berlin und nach “eingeholtem (dvisitcxclJtc-n Unserer betheiligten Verwaltungs -Vehörden "hiermit'Folgen- * e et: , - * ** ]. Allgemeine Beftlmmungen. “
_findeftandes in Berlin' für hier geleistete, mehrjährigeireue Dienste oder auSgezeichnete Dienßleistungen eine Belohnun “ zu geWähren und denjeni- gen aus dieser Kla e, welche in *wdlixher *flichterfüllung durch hohes Alter odenzerrüttete Gesundheit;“, oder in Folge außerordentlicher Dienß- leistungen od-er*unv-erschuldetcr UnglückSfäüe dienstunfähig geworden sind, für ihre übrigen Lebensmge die Ausficht auf eine ihren Verhältnissen angemessene syrgenfreie Existenz zu eröffnen.. .
, 2) Nur Personen des gemeinen ,Gesindes im Sinne der I"?) 1._ 57 und 60 der Allgemeinen “Gesinde-Ordnung vom 8.'November181 können aus'diesem onds “berücksichtigt irerden, und zwar auch diese nur_in so Weit, -als e fich durch einen beim Antritt des [Dienstes oder, falls der Dienst außerhalb begonnen hat, beim Zuzug-gelösefen Comtoik-Sch'e-in zu legitimiren im Stande find'. .-
Ein Unterschied hinsichtlich der Religion findet nicht sta'tt. Jedoch find die'enigen Personen von der Berücksichtigung, soweit so_lche die zu 111. diesles Statuts fest eftellte Versorgung durch Aufnahme in das Hospi- tal betrifft, auögeschlo en, Welcheeiuen eigenen Hausstand“- bildcn. Die- jeni en, welche im Dienße von Behörden, Corporationen oder (Hexen- scha?ten stehen, weim fie mich zu Verrichtungen angenonimen worden„ die in einer ,Hausbaltung oder Wirthschaft vom Gesinde besorgt werden, sind von der Berückfichxi ung gänzlich ausgeschlossen.
*DieNstbote," welcherden polize lichen Erlaubnißschcin, sich hier vermietben _ zu dürfen, lösen muß, sowohl bei dem ersten Eintritt in ._den Dienst, als bei jedem Dienstivechsel fünf Silbergroschen. zy diesem Fonds. Der Er- laubnißschein ist daher mit dem Smdiwappcn bestempclt,“ in welchcm dieser Galdbeirqg ausgedrückt ist. Aus den "auf diese Weise eingehenden, so wie aus allen anderen, “ dem Fonds ctwa zufiicß'cnden Geldern wird
geführt. _ _ . . _ 4) 'Der- im. 5. 1 _chähnten doppelten“Bestimmung des Fonds ge- mäß, sonen &. .einDr-itte-l der jährlichen Beit-räge zu einmaligen (Held-
leißungen, .d) zwei Drittel derselben zur *Unterstüpung der _im Dientc "invasive gchdenenDicnftboten uyd -zur.(Hründimg und Erhaliung einer Veysorgungßanstalt für. dieselben" verwendet werden. ' ' . _ 11. Ueber "die elnmaLli'ge Belohnung. “_ ' a) “Wegen mehrjähriger treuer "Dienste." - 5) Bei den nach 4.71; zu *ektheilcüdenöBel'o-hnu-n en kann nur derjenige
“ _mänxfliche Dien“ Übote Berücksichtigung- finden,.“ Wel er- mindeftens 8 Fabre, :“»und mix ;derjen gezweibliche Diknftbote. welcher mitideßéns 5 Ja“ re in
“Berlin und :desfan :..eng'erem .Pokizxi-Btzirke-»ununterbrochcu. bei eimer und
*.*-beisekbon- Hertschait sedient-*.-'éßch » iiixx-kxieier Zeit. .in jeder (Hz_.nftchx als ein
,..xrxy2r.ynb„ iner DWWÖU-YMWQM „„hat-"* imd srch“ m:. „en. d.: . Mx-lbun . und, . «.: LM “ _;eiöYitKiséx ._hiér-selb t
d *hpüng...1_ipch ._11_1_.6._eij1.cm ,.di'en'exxdey
ri) *Oi'eiékii'cn «;)...-!:; ......» r ,Vexi „w..., * und. vhnx :selb: ““““-gekan- . . ,a. , “.'I05?3“'02e“rßdk'sQLegzußWder *HekksckxLst, odex
i?1'eßiikro'«der'seiiigen- MMM, ““ivelchéLsiö-Lxdeksclb'ekf cli '“t,é über-
haupt nicht weiter bedurfte,» oder Wegen cingetretdvkköivvr ,ek “go“ngener
53 oder fi M;.»ixax-ühxr-„daß der k _ _r“ „.Hßkrschaft; er-
...-in“" .. WWU, ;.Qingxxrxik'n Lx». Z.;“FDL; zw? .S. «is
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Dien WWF. '“ “ _,i r VK]. 4ij _ _.Z
“ ““ “*tkß'ko“ eiii bei ckck t'iéwkxédeY. “' smnigt weiden
Wi «MMK» Königlicheit Biblioibek Miikébekkn “.
1) Der oben bezeichxiete Fonds ist _bestimmt, dcn-Persouen des Ge- '
3) In Vescha ung 'der ?iérzu nöthigen Geldmittel entrichtet ieder.
eine eigene Kasse gebildet und über solche besonders Vuch'un_d Rechnung “
.in dem-hierzu errichteten Gebäude.
gokpkmnniz'mföäx "Je».xder sofort, “
können! so erhalten hei sonst gleicher Verdienßlichkcit diejenigen dcn Vork zyg, *-wtttlje.§-**x.«die"» längste. Zoixxgßiemß oder:.bxßeh. .Mi-:aéswS-öm) 51ähr-ige-.;Q1eyßzx,sx. rausgxixkt.» iu, „Aa.!!!cht «b. ,und-txt. häusli er Noth der Herrschaft “r“ch vor'zü"lich*§,§rette“, ' 'o'kxex i'n sch1ver'en Dieu en außgezeichnet haben. HianHUEKbc-th kesf'ek'e'n mussen die_ motivirenden Thatsachen gehörig bescheinigt werdcn. “
.-.,Yie:..Ve§tb_q.i_lung des Fonds geschieht in „de; Axt, daß ; an diejeni-'
gen“; MWH ié, _,läiigfté-Dien “zeit géhabt (F;.P). 3; an diejenigen, __wklche
üch'?bürck,.“.ih.re““Fühxtixüg.“in.- “W“!) Wenüe-stek-"oxse'ba" hab.?" (“*-'*')- -
„-
verwéndék wérven.
4
“ 8) “Mini »an “fuehke'ren gleichöerechii'gien“ Bewerbern “einer oder einige "-
,wegm _Unzuläügliäjkeif des Fonds-unbyrückfichtigt bleiben “müssen. soi ent- scheidet“ das Loossübev biejinkgen,“ welche, ausfallen; jedoch soll zur Ver-
„loosung nu'r mbglich1t4selien“-un„d nur in dem Falle geschritten werden, ,
wenn die VerwaltungELBehörde zwischen mebrxren Subjekten gar keinen in .der Moralität „oder in sonstigen Verhältnifsen gegründeten Bewi'gungs- grund zur Wahl aufzufinden vermöchte. Diéjcnigen aber", welche auf diese Weise .in dem einen Jahre ni t haben zur Perception gelangen können, haben bei fortgesetzter tader er Führung, auch wenn fie“ inmit- telst ihren Dienst verändert haben soüten, auf eine Prämie im" nächsten Jahre vorzugsWeise Anspruch. * _ .
9) Bei der Berechnung der Dienstzeit*wird das vollendete 16te Le- bensjahr bei .den männlichen, das vollendete 14te Jahr bei den weiblichen Dienstboten als der früheüe Termin, von wo an die Dienst'ahre zu rech- nen, angenommen und auf etwanige Dienste in früheren Jaéren nicht ge-
rücksichtigt. _ , - , _ 5) Wegen außerordentlicher Dienstleistungen. -
10) Wenn ein Dicnstbote fich eigener Lebenégefahr zur Rettung eines Mitgliedes der Familie seiner Herrschaft oder des Vermögens der- selben“ auSgeseßt, öder auch deSbalb seine eigene Habe Preis gegeben hat, z._ “B. bei Feuersgefahr, bei gewaltsamen Anfällen, bei gefährlichen Seuchen 2c„ so soll die Vchaltungs-Kommisfion, jedoch nur unter Zu-
stimmung des Magistrats, außerordentlicher Wcisc, auch solchen Dienst- --
boten, Welche eine acht- oder fünfjährigeDienstzeit bei eincr“ und derselben
* Herrschaft nicht beendigt haben, die Belohnung vorzugsweise zu bewilligen
autorisirt sein. , . c) "m Allgemeinen.
11) Die'enigen, welche [) ernach von der Verwaltungs-Kommisfioti
für die der _ elohnung Würdigstén erkannt werden, erhalten ein für alle Mal eine Prämie von Vierzig Thalern.
12) Die Außzahlung. der Prämien geschieht alljährlich an einem vorher da'zu _bestimmten Tage. ' *
13) Die Erben eines O_icnßboten haben auf Auszahlun , der Be- lobnung nur dann Anspruch, wenn sie demselben schon vor einem Ab- leben bewilligt worden iß. . .
111. Unterstüßung und Versorgung inv.aliden Gesindes.
14) Diejenigen Dienßboten, welche vorwurfsfrci gedient haben, und denen es cm de_n nöthigen Kräften fehlt, uin fortzudienen, erhalten Unter- stüyung aus diesem Fonds„ weiin ße
1) faus dieDienstunfähigkeit durch hohes Alter herbeigeführt worden, ' bei einem Alter von 60 Jahren die leßtcy 10 Jahre, bei einem Alter von 55 Jahren die leßten 15 Jahre, und bei einem Alter don 50 Jahren die leßten 20 ahre ununterbrochen inBerlin und dessen engerem Polizeibezirk gc ie-n-t' haben; _ ' durch außexordentliche Dienstleisungen, als Rettunx; ihrer .Herr- scha_ft oder deren Kinder aus*, euers- und Wassersge ahr, Verthei- digung derselben gegen gewalt ame Angriffe, aufmerksame und treue Pflege _und Wartung in anstéckendcn oder langwierigen Krank- heiten und dergleichen mehr, oder Fonst auch nur während des
, Dienstes, jedoch nicht. durch eigene leichtsinnige Handlungen, Pflicht-
versäumnisse oder noch schlimmere Ursachen, unheilbare innere
Uebel oderxäuße'ce Beschädigungen sich zugezogen und dies beschei-
nigt haben. ..
15) Ob ein Dienstbote als dienstunfähig anzusehen ist, darüber ent- scheidet-allein die Verwaltungs-Deputation, Welche in zWeifelbaften Fällen ihre Entscheidung durch ein ärztliches Attest unterßüßen muß.
16) Die Unterstüßung und Versorgung der invalide gewordxiien Dienstboten „soll nach den vorkommenden Umßändcn und Bedürfnissen auf zweierlei Art bewirkt Werden:. a) durch laufende Gelduntersiaßung derjenigen, Welche für, ihre Person bei'Vextva'ndten oder sonst ein Untér- kommen finden; 5) für diejenigen, Welche em solides Unterkommen sich zu verschaffenknicht im Stande sind, durch Aufnahme und Vypßcgung Zur Wirksamkeit des Instituts nach beiden Richtungen Werden von den nach Z. 45 zu verwendendeq xz der Gesammt-Einnahme verwendet der In Theil zu Unierßühungeu in baa- rem Gelbe, das Uebrige zur Unterhaltung'deS"Hospitals.
* a) Unterstüyungen inSbesondere.
17) So lange der zur Unterstüßung bestimmte Fonds außreicbt, er- halten die im 5, 14 gedachten würdigftcn und _bedüxftigßcn Dienstboten Unterßüßungen, deren Höhe Vier Thaler" monatlich nicht übersicigen darf. Einen Vorzug haben die igen. welche besonders wohl gedienZ haben. Durch eine solche U-nterß hung wird in der, der Kommune obliegenden allgemeinen JürsoMe für verarmte Dimßhoten nichts geändert.
18) Die b'ew- ite Untersützung kann nur aus solchen Gründen, welche, wenn sie f-rüFer bekannt geworden oder vorhanden gewesen wären, die Verleihung derselben würden behindert haben, wieder, urüekgenommen
oder verein ert werden. Für den Beschluß der Zurückna me der Unter- . “, ftüyung mii en in der Vermaltungs=Kommis on wenigßens smei Dxittel ,
der Stimmen sein, und muß dersxlbe außer em hixrnächst von dem Ma-
gistrat [Mit 1 werden. - * *
Wem: “e. 'em Empfänger der Untetßüxun durch Erbschaft oder auf ir end einé asndere Arreine, ährlicbe Ren e v er sonstige, Einnahme von E nhunhxrf Tbalern „oder m_ : zusäm, To wird die ganze Unfexßüßuug von dem 36pr nur_an, von Welthem ihmd esekinnahme zugeht, eingezogen.
** Die“ Unierftüwmgén wuden nix!)! im Voxaus, sondern etftznach
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"*Uökauf eines “eden Monats * ". , “ * * ., _ . - gezahlt, jedoch soll die Unterßüßun für “*ngkovxatkän WMW :m Empfän' xder. .tv-u MM :- . vierkorbm “Moes"ywäwxwékbtKW-é “'VW“??? 'In“; “,I-.:". *.;Lkä-U-ka'Q “* ' ""'ö) ' Hösßifnlisußmhmx;küMs'FzFxx_..?-..-,..- * »"
19) Vehufs Erfüllung vesxunte'r *16b.“'“e"v* “iiich““töé“ s' “xd?““ki'é Erricbiung eines Hospitals der" baßu a-igesami'nelÉ onYTÉWYÜ I:- derlwb- verwendet. „.Der. * »de .v,erbrauchte The: dieses Foiids bildet das Stammkapital, zu de en Vermehrüng ferner fließen: a) alle diejeni- gen Gelder, welche vpn ;demvnach “45. u Unterstü ungen bestimmten Theile der Einnahme zu den nach 17 _g_.____zu bewi igenden laufenden Untersiüsungen und für die Verwaltung des Hospitals nicht werden. verbrqucht wxrden; ,b) deSgleichen diejenigenGelder, welche nach*4-. zu. Prämien bestimmt find, uud etiva: nicht zurVexwendunÖkommxn- e).des-. gleichen alle Geschenke, Vermächtnisse“ und'and'cj" Einnahmm", “weiche'dem Bclohnungs- und UnterstüyungsfondO ohne “nähere „Bestimmung des Ziveckcs zugewandt werdcn;6) endlich die Zinsen von. den / nach “21 bei Hiefigxn Geid-Jnstituten interimistiscb ,anzulegenden Geldern. * _ Zur Unterhaltung des Hospitals dienen außer den Y'der nach.4 b. . fur die Untersfußung .und Versorgung invaliden Geändes zü'verwendeü- den ck; der Gesammt-Emnahme (16 b.) noch feiner .die Zinsen "desjenigen Stammkapitals, welchxes zur Errichtung des Hospitals nicht veJ-rbraucht "worden, so wie die Zinsen der *nach Vorstehendem zu erwartenden Ver- mehrung _des Stammkapitals". _ - ' “
20) Die in das Hospital aufgenommenen Personen erhalten freie *Wohnung, Heizung und Licht, und an Alimentcn monatlich drei Thaler, fernxr im Erkrankungsfalle freie ärztliche Behandlung imd Medizin und ' -endltch nach ihrem Ableben freies Begräbnis; mit s. g. hohemSarge. . Dagegen steht dem Hospital das Erbrecht auf den Nachlaß der, Hospita- [itectlj' zu.?t was denselben vor“ ihrer Aufnahme auSdrücklichbekannlzu ““ ma en 1 . -
17. Verwaltungs-Kom'mission und deren Geschäftsführung. ““
21) Eine aus chi Mitgliedern desMagiftrats, vier Mitgliedern der * Stadtverordnexen-Versammlung, vier von der, lkßteren noch besonders aus den hiefigen Einwohne'rn zu wählenden Doputirten undeinem daS'Ge- “ ,findedeauffichtigenden,Polizeibeamten zufanimengkseßteKommission prüft _ die Gesuche und Angaben. Zu den deS-halb ndthi en Ausmittelungen bedient fich dieselbe besonderer Untersuchungs-Kommi arten. .Diese. wer- den von der Kommission in erforderlicher Zahl der Stadtverordneten-Ver- ' sammlung durch'dtn Magistrat zur Wahl vorgeschlagen und dann "vom -» Magrstwt bestätigt. Die Kommission hat dasR-echt, dieBücher der nach 3. _zu „bildenden K'asse des Belohnungss und Unterstükungsfonds zu sjeder _ Jett emzujehen, nimmt die ,jährliche Rechnung darüber" ab. “und reicht _olche' ' dem Magistxat ein. Die er übersendet fie.n“ach der von ihm selbst be- , wirkten Revision der Stadtverordneten-Versammlung“ ur "Erklärung und ' Dechaxge; anch bringt die Kommisfion einen Axuszug' erfelhen-durcb die“ - öffentlichen Blätter zur Kcnntniß des Publikums, nachdkm der Magistrat diese Bekanntmachung genehmigt hat. ' ck
Alle Gelder sollen spätestens vierzehn Tage nach ihrem Eingange “
bei einem der KöniJichcn Geld-Jnstitute zinsbar belégt Weiden. -
JnsoWeit die erwaltungswsten nicht aus den von der Kommune dazu bewilligten Einbundert Thalern bekritten werden können, find fie vochg aus den laufenden Einnahmew es gain en _onds zu entnehmen. _
Die Kommission faßt ihre Beschlüsse nach téhrzät der Stimmen der “' Anwesenden. Der älteße der Masxi'stratualen führt den' Borsig ifi der"- selben, konvozirt die Kommission, so oft es erforderlich ift“, und. giebt bei - _Stimmengleichheit dcn Auöschlag. . ,
Die Verwaltung desHospital-s _ leitet ein von den Kommunalbehör- den ernanntcs Kuratorium, Welches dem Magistrat unmittelbar unter- . geordnet ist. Die'Aufnabme in das 15onin wird von der Kommiffion _- nach voigängiger Begutachtung des Kuratoriums verfügt. „ _
22) Jeder Dienstbote, welcher- n-ach den vorstehenden Bestimmungen *
- auf Ertbeilung einer Prämie oder auf Unter üyung antragen 1vil1,_kann
fich dazu selbst melden; auch kann er von einer Herrschaft oder einem Kommunalbeamten dazu vorgeschlagen Werden. Die Gesuche dürfen nur vermittcfft eines Formulars, welches zum Basten des Fonds für. einen haiben Silbergroschen verkauft werden soi], angebracht, und müssen fpä- testens drei Monate vor dem zur Vertheilung ang-esasten Terminé bei der .* Verwaltungs-K-ommisffon eingereicht werden.. Geschieht, .leßteres später, so bleibt es der Kommission überlassen, ob fie noch bei der nächsten Ver- theilung oder erst im folgenden Jahre berückßchtkgt werden “sollen.
23) Die Veriheilüng der elohnungen 5.2.12 geschicht am ersten Tage naeh dem Osierfeße auf dem Rathhaüfe durih die “V“erwaitungs- “ Kommission im Beisein der vom Magistrate und der _Stadtvetordneten- Versammlung eiwa besonders dazu "ernannten Dep-aEirten. Bei“ dieser Vertheilung wird yZugleich ein Ouitt'ungs-Protokoll als Kaffenbelag auf- genommen. Die amen der bclohnten Oienftboten werden zur öffent- lichen Kenntnis; gebracht. Wenn die Vermakungs- Behörde es für an-
. gemessen befindet , zu größerer AuSzeichnuüg ,des Bctßeiligten , und zu
mehrerer Aufmunterun Anderer, in dcm Jane, da die Belohnung wegen auskiezeichneter rene bewiuigt morden iß, so wie bei den nach H. 10 zWfigen außerordesgich BElothnegen die perdienMcthei HML; ungen. e-r 'My-geb» , „ - azu Zußimmuyg -r-r- _-
einzuholen. Bei denjenigen, weße wegen der längsten Dienstzeit die VclohnunÉ er allen, ist“ die Zahl der Dienstjahrx _anzugeben.
24) ie ür den Belohnung!!- und Uniterfts-sumgs-Fonds eingehen- den Gesch'enike, Vcrmächtnisse.und sonZisz" Riminigm Zuwendungen,. ßnd man nach da Bestimmung der - ck er zu verwenden. „in. somit fie näml ck den obigen Dispositionen nicht entgegen „smd; Sollten beider Zuwendung Bedingungen getbacht werden, wel e ,damit nicht überxin- * ßimmen, so ist vor der Annahme Unsere Entschlie ung ein ukolen. Wenn dagegen keine nähere Bestimmung beigefügt ist, so ift nacZ er Vorschrift - unter 20 n verfa ren. » .
. 25). chüeß!“ xbexieihm Wie hierdurch dear Volohuungs- und! Un- terßakunssxsonds ane RUM eiyer milden-“Stjfiung. . -
-