im Falle einer Beschädigung fällt die Verantwortlichkeit _den
Grundschleppneßfischern zur Last, sofern fie nicht nachweisen
können, daß der Schaden durch höhere Gewalt oder sonß ohne ihre Schuld entstanden ist.
Artikel 20. __ _
Wenn Rehe, welche verschiedenen Fischern zugehoren, sich
in einander verwickeln, so ist es verboten, dieselben ohne das
Einverständnis; beider Theile zu zerschneiden; _
Jede Verantwortlichkeit fällt jedoch hinweg, wenn_ die
Unmöglichkeit, die Netze auf andere Art zu trennen, bewresen
wird. Artikel 21.
Wenn ein Fischerfahrzeug, welches mit Grundangeln fischt, seine Angelleinen mit denen eines anderen Fahrzeuges kreuzt, so ift es demjenigen, der die Leinen aufnimmt, ver- boten, fie zu zerschneiden, höhere Gewalt aquenommen, in welchem lle die zerschnittene Angelleine unmrttelbar darnach wieder zu ammengeknotet werden muß.
Artikel 22. _
Abgesehen von den Fällen der Bergung und den 113 den beiden vorigen Artikeln vorgesehenen Fällen ist es ]edem
ischer untersagt, ihm nicht gehörige Neße,Leinen oder sonstige
'schereigeräthe zu zerschneiden, einzuholen oder aufzunehmen, unter welchem Vorwand es auch sei. Artikel 23.
Es ist verboten, irgend ein Werkzeug oder Geräth zu gebrauchen, welches ausschließlich dazu dient, Neße zu zer- schneiden oder zu zerreißen. _
Das Vorhandensein derartiger Geräthe an Bord eines Fischerfahrzeugs ist ebenfalls verboten. _ _
Die Hohen vertragschließenden Theile verpflichtexr fick), die nöthigen Maßregeln zu ergreifen, um das Einschrffen der- artiger Geräthe an Bord der Fischerfahrzeuge zu verhindern.
Artikel 24.
Die Fischerfahrzeuge haben die bereits bestehenden oder unter den vertragschließenden Theilen noch zu vereinbarenden allgemeinen Vorschriften, betreffend die zur Verhütung des Zu- sammenstoßens von Schiffen auf See zu führenden Lichter, zu beobachten.
Artikel 25.
Alle Fischerfahrzeuge, Boote, Gegenstände der Ausrüstung oder der Takelage von Fischerfahrzeuaen, Neße, Angelleinen, Bojen, Schwimmer oder sonstige Fifchereigeräthe, welche in See treibend angetroffen oder aufgetischt werden, müssen, die- selben mögen gezeichnet oder nicht gezeichnet sein, von dem bergenden Fahrzeuge in dem ersten Hafen, nach welchem das- selbe zurückkehrt oder in welchem es Zuflucht sucht, den zu- ßändiaen Behörden übergeben werden.
Diese Behörden haben die Konsuln oder Konsularagenten der Nation sowohl des bergenden Fahrzeugs, als auch des Eigenthümers der gefundenen Gegenstände hiervon zu unter: richten, und jene Gegenstände den Eigenthümern oder ihren Bevollmächtigten auszuliefern, sobald dieselben zurückgefordert werden und die Ansprüche der Berger gehörig fichergesielltfind.
Je nach der Gesetzgebung der verschiedenen Länder feßen die Verwaltungs- oder Gerichtsbehörden die Entschädigung fest, welche die Eigenthümer den Bergern zu zahlen haben.
Es ist selbstverständlich, daß diese Bestimmung die bereits bestehenden, auf den Gegenstand bezüglichen Verträge unbe-
rührt liißt, und daß die Hohen vertragschließenden Theile sich
bqrun“§eii'eineii'o'estltnm n Berri? .Er-W UM “"“ PUNK? wreder aufgefundene Ne “ festzuseßFr. VM & M T
_ck Gtefsiznkdene Tischereigeréithe allerSArt, welche nicht ge- ze_ ne M , wer en wre eetriftige a en an ee en, de
Eigenthümer unbekannt ist. ch 9 s h ren
D' Ub ck dArx'ikohW'
ie e erwa ung er zi erei wird durch Krie Sa r-
euge der Hohen vertragschließenden Theile ausZeübt? fwhas
elgien betrifft, sq komen die Fahrzeuge Staatsschiffe sein,
welche von staatlich angestellten Schiffsfapitänen befehligt
werden. D' 21 sfüh d YFZ; 21“
re u_ _ rung er or riten, welche den Na weis der Nationalitat durch SchiffSpapiere, die Bezeichnungch und Numerirung der Fahrzeuge u. s. m. und der Fisckzereigeräthe, ferner das Vorhandensein verbotener Werkzeuge an Bord be- treffen (Art. 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 und 23 Abs. 2), ist der ausjchließlicheri Ueberwachung durch die Fischereikreuzer der Nation des Fischerfahrzeugs unterstellt.
Jedoch haben __ dre BefehlShaber der Kreuzer die Ueber- tretungen der erwahnten Vorschriften durch die Fischerfahr- zeuge einer amderen Nation sich gegenseitig mitzutheilen.
D' K d H Flttikel 28.
_ ie reuzer er 0 en vertra s lie enden T eile md beiugt, alle Uebertretungen der BLLÜXUMJUZSU dieLes Vser- trages, mrt AuMahme der im Artikel 27 bezeichneten, und alle Vergehen, welche sich auf die Austibung der Fischerei he- ziehen, festzusteilen,_ohne Uyterschied der Nationalität der Fischer, welche nch dieser ZUZYZdleFHmdlungen schuldig machen.
r i e .
Wenn die Befehlshaber der Kreuzer Grund zu der An- nahme haben, daß eme Verleßung der durch diesen Vertrag getrofferien Anordnungen stattgefunden hat, so können fie von dem Fuhrer des Fahrzeugs,_ welchem eine solche Zuwider- handlung zur La__st gelegt wrrd, die Vorlegung des urkund- lichen Ausweises_uber seine Nationalität verlangen. Ueber diese Vorlegung 1st_ unmrttelbar nachher auf dem vorbezeich- neten Schriftstücke em kurzer Vermerk zu machen.
_ Die Befehlshaber der Kreuzer diirfen ihren Besuch oder ihre Nachforschung an Bord eines zu ihrer Nationalität nicht Zehörigen Fischerfahrzeugs nicht weiter ausdehnen, als er- orderlich ist, um die Beweise eines Vergehens oder einer Uebertretung, welche fich auf die Fischereipolizei beziehen, zu
erheben. D' B _ blsh __ d A__rXtikel 30.
_ ie _ee„_ a er er reuzer der Vertra Stnä te aben die Erhedlichkeit _der zu ihrer Kenntniß gelanggten, éhrerlr) Zu- standrgkeit unterliegenden Thatsachen zu prüfen und, ohne YrTerHchzed der _UrsaÉe, YendSchYanfestzusiellen, welchen die
„den verrag teenen eien aneö' ' = fahrzZigeherHitten haben. g h rigen F1scher
“te a en, geeignetenfalls, ein Protokoll zur est ellun des Sachverhalts aufzunehmen, sowie derselbe einJseitfts auI den Erklarungen der Parteien, andererseits aus den Zeugen- aussagen der anwesenden Personen sich ergiebt.
Der Befehlehaher des KreuZers hat, wenn der Fall ihm schwer genug erscheint, u_m diee Maßregel zu rechtfertigen, das Recht, das einer Zuwrderhandlung schuldige Fahrzeug in
selbst einen Theil der Schiffsmannschaft an Bord nehmen, um fie den Behörden der Nation des betreffenden Fahrzeuges zu
überli . rn. efe Artikel 31.
Das im vorhergehenden Artikel vorgesehene Protokoll ist in der Sprache des Befehlshabers des Kreuzers und nach den in seinem Lande gebräuchlichen ormen abzufassen.
Die Angeschuldigten und die Zeugen haben das Recht, dem VrotokoUe in ihrer eigenen Sprache_ alle Angaben und _Jeugenaussagen hinzuzufügen oder hinzufügen zu lassen, welche ie für dienlich halten. __ _ _
Diese Erklärungen find ordnungsmaßtg zu unterschreiben.
Artikel 32.
Der Widerstand gegen die Anordnungen der Befehle- haber der mit der Fischereipolizei beauftragten Kreuzer oder derjenigen Personen, welche in deren Auftrage handelt), soll, ohne Rücksicht auf die Nationalität des Kreuzers, wre der _?!Liderstand geréeßi die SJaatsgewalt der Nation des Fischer- a eugs ange e en wer en.
hrz Artikel 33.
Wenn die den Gegenstand der Anschuldigung bildende Handlung nicht schwerer Art ist, aber nichtsdestowenrger irg- einem Fischer Schaden verursacht hat, so können _die Basel»?- haber der Kreuzer, falls die Parteien damit e1nverstan_41, fitd, zwischen den Betheiligten auf See einen Verglexr- schließen und die zu zahlende Entschädigung feitseßext. _ )
Ist in einem solchen Falle eine der Parteien _mcht 111 de'- Lage, sofort die Schuld zu entrichten, so haben die Komman- danten eine Urkunde, welche die zu zahlende Entschädigung regelt, in doppelter Ausfertigung von den Parteien unter- zeichnen zu lassen. _
Das eine Exemplar dieses Schriftstücks verbleibt an Bord des Kreuzers, das andere ist dem forderungsberechtigten Schi Eführer aUSzuhändigen, damit derselbe nöthigenfalls vor den ' erichten des Schuldners davon Gebrauch machen kann.
Kommt im Gegentheil eine Vereinigung zwrschen den Parteien nicht zu Stande, so haben die Befehlßhaber der Kreuzer in Gemäßheit der Bestimmungen des Artikels 30 zu
verfahren. Artikel 34.
Die Verfolgung der in diesem Vertrage vorgesehenen Vergeben und Uebertretungen ist im Namen des Staats oder durch den Staat zu betreiben.
Artikel 35. _ _
Die Hohen vertragschließenden Theile verpflichten sich, ihren geseßgebenden Körperschaften diejenigeri Maßnahmen vorzuschlagen, welche erforderlich sind, um die Außfiihrung dieses Vertrages zu fiebern, und namentlich um die_]emgen, welche den Bestimmungen der Artikel _6 bis 23 _zuwrderhari- deln, mit Freiheits- oder mit Geldstraie, oder mit dieten bei- den Strafen zugleich bestrafen zu lassen.
Artikel 36. _
Wenn Fisckier des einen Vertragsstaatk: gegen Fischer einer anderen Nationalität Thätlichkeiten verübt oder den- selben absichtlich Beschädigungen oder Verluste zugefügt haben, so sollen immer die Gerichte desjenigen Landes, welchen) die Fahrzeuge der Schuldigen angehören, für die Entsche1dung zuständig sein.
Dieselbe Regel findet Anwendung auf die Vergehen und Uebertretungen, welche in dieseranertrage vorgesehen smd.
Aka
“W, gcs-Uzzssxdvßx- NZN" Tyre"! Und die CT.!k-l- 'N " »Ist! der Zuwrderhandlmigen gegen die Bestimmungen dieses Ve?- trages soll stets so kurz und bündig sein, als es die geltenden Geseße und Vorschriften gestatten.
__ _ Artikel 38.
Der gegenwartige Vertrag wird ratifizirt werden.
Der Llustausch_ der Ratifikations=Urk1mden wird innerhalb thunlichst kurzer Frist im Haag bewirkt werden.
_ Artikel 39.
Ueber den Zeitpunkt, mit welchem der vorstehende Ver: trag zur Ausfiihruxrg kommt, werden die Hohen vertrag- schließenden Theile sich besonders verständigen. Derselbe bleibt _von diesem Zeitpunkte an fiinf Jahre in Krgft, und falls keiner der Hdhen vertragschließenden Theile zwölf Monate vor dem Ablauf dieses fünfjährigen Zeitraum?- die Ab_ncht zu erkennen giebt, davon zurückzutreten, gilt er als auf ein Jahr _verlimgert und so fort von Jahr zu Jahr. Falls dagegen eme der Mächte den Vertrag kündigt, so bleibt derselbe unter den übrigen Vertragsmächten so lange in Gel- tung, als sie denselben nicht ebenfalls kündigen.
_ Zusaß-Artikel.
Der Regierurig Sr. Majestät des Königs von Schweden urid Norwegen wrrd das Recht vorbehalten, diesem Vertrage _beizutreten, sowohl für beide Staaten gemeinsam, als für WM derselben_ besonders. _ Dieser Beitritt ist der Regierung der Niederlande mitzu= theilen,_ welche die iibrigen vertragschließenden Regierungen davon in Kenntmß setzen wird.
„Zur Urkund dessen haben die betreffenden Bevollmächtig: ten diesen Vertrag unterzeichnet und besiegelt.
So geschehen im Haag, in sechs Ausfertigungen, den
6, Mai 1882.
(11, von Schmidthals. Chr. Donner. Baron A. d'Anethan. Léopold Orban. C. Bruun. Ct. Lefebvre de Béhaine. Em. Mancel. W. Stuart. C. M. Kennedy. C. Cecil Prevor. Rochussen. - E. N. Rahusen,
_Die vorstehende Uebereinkunft isi rati ' irt und die Ratrsrkations-Urkunden find am 15. März d.J.ft1m Haag aus- getauscht worden.
MMMFNMZNFNZNOOOO »NJOYYMMQW' ' x'.-
Bekanntmachung, betreffend die DisPensationen von den ärztlichen Prüfungsvorfchriften. Vom 15. April1884. Gesuche um DiSpensation von den Bestimmungen in §. 4
Abs. 3, Abs. 4 Ziff. 1 und , §. 20 Abs. 4 und 6, . 23 Abs. 1 der Bekam tmochung, betreffend die ärztliche Prüéung,
einen Hafen der Nation des Fischers abzuführen. Er kann
vom _2. uni 1883 (Centralbl. für das Deu1scheRei S. 191 oder rn . 3 Alis. 3 der Bekanntmachung über dixhärztliche)
Vorprüfung (S. 198 a. a. O.), sind bei der zuständigen Centralbehörde (§. 1 Nr. 1, 2 der_ erstgedachten Bekam». machung) desjenigen Bundesstaats einzureichen, welchem Prüfungskommisfion, bei _der die Prüfurzg abgelegt Werden wird, angehört, soweit nicht die zuständige Rntralbehöw eine andere Landesstelle als zur Annahme der Diöpensations: gesuche berufen bezeichnet; Berlin, den 15. April 1884. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Boetticher.
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf die von den Regierungen deutschen Seeuferftaaten wegen der gesundheitsdolizeilichm Kontrole der Seeschiffe erlassenen Vorschriften _bringe ich zur öffentlichen Kenntniß, daß der Hafenplaß S_aigon (Hinter: indien) als der Cholera verdächtig anzusehen ist.
Berlin, den 17. April 1884. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Bosse.
[ 1
Zr. 1 111031;
WL“; Bekanntmachung.
ZrSZrAM 20. d, Mrs. wird im Bezirk der Königlichen Eisen-
1161ch4=Direktion Berlin die 6,57 ](kn lange Bahnstrecke Jaß-
inrck-Torgelow mit den Stationen Jaßnick und Torgelow
*134'r den Personen:, Gepäck: und Güterverkehr eröffnet.
““*““ Berlin, den 18. April 1884.
In Vertretung des PräfidFeTnten des Reichs-Eisenbahnamts: örtc.
Die Nummer 11 des Reichs-Gefeßblatts, welche von hem: ab zur Ausaabe gelangt, enthält unter
Nr. 1536 den internationalen Vertrag, betreffend die polizeiliche Regelung der Fischerei in der Nordsee außerhalb der Küstengewässer. Vom 6. Mai 1882,
Berlin, den 18. April 1884.
Kaiserliches Posi=Zeitungsamt. Didden.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den seitherigen Medizinal:Affeffdr, praktischen Arzt und- Privatdozenten ],)r. meä. Wilhelm Sander zu Dalldorf bei Berlin zum Medizinal-Rath und Mitglied des Medizinal: Kollegiums der Provinz Brandenburg zu ernennen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Der praktische Arzt und Privatdozent Dr. mec]. Paul Theodor Max Güterdock in Berlin ist zum Medizinal- Affeffor bei dem Medizinal-Kollegium der Provinz Branden: burg ernannt worden.
Hauptverwaltung II“.. StUÜtSschUlden-
L i | e der _aufgernfenen nnd der Kontrole der Staats: pgpiere in dem Etatsjahre 1883/84 als gerichtlich fiir kraftlos erklärt nachgewiesenen Staatsschuld- Urkunden.
1.Staatssckzuldscheine.158,17.Nr. 81367 105922 201481 über 100 Thlr., 1-itt. ". Nr. 2067 57895 iiber 25 Thlr,
11. Staats-Vrämienanleihe 130111855. Ser. 250 Nr. 24970 Über 100 Thlr., Ser. 1023 Nr. 102 225 Über 100 Thlr.
_ 111. 5prozentiae Staatsanleihe von 185911811). Nr. 3420 Über 100 Thlr.
__ 117. Konsolidirte 4prozentige Staat?;anleihe. 141112. 1). Nr. 5195 47 597 Über 500 546
_ 17. Konsolidirte41/g prozentige Staatsanleihe. bitt. 0. Nr. 28191 51152 52 429 Über 500 Thlr., [.iti. 1). Nr. 378 1754 27 661 52 806 Über 200 Thlr., [.itt. 1“). Nr. 24142 39 524 42 771 42 781 54 981 57 042 57 228 116 983 116985 Über 100 Thlr., 11itt.1**. Nr. 1488 25 062 über 50 Thlr., bitt. .). Nr. 766 iiber 2000 «16, Kitt. 1(, Nr. 846 847 6003 über 500 „M, 1,itt.1„ Nr. 2771 8833 17905 17 90_6_ 1_;___907 Über 300 016
_ 7. _rioritätsaktien der Niederschle iscb-Mär- fischen Etsenhahn. Ser. 1. Nr. 5281 über 100 Thlr. _ 1111. Prioritätsodligationen der Nieder- 1chlestsch-Mark1schen Eisenbahn. Ser. 11. Nr. 6462 6866 Über 50 Thlr.
1711]. Vormals Kurhessische Prämienanleibe von 1845. Ser. 1098 Nr. 27 428 über 40 Thlr., Ser. 3236 Nr. 80890 Über 40 Thlr., Ser. 4624 Nr. 115 579 über 40 T_Ler .. ormals Nassauische rämienanlei evon 1837. Nr. 16 368 82 310 über 25 (Yb. h Berlin, den 2. April 1884.
Königliche Kontrole der StaatSpapiere.
Arndt. Loose. Stockmann, i. V.
Bekanntmachung.
Bei der am 4. d. M. öffentlich bewirkten 35. Verloosuns der fiir das laufende Jahr zu tilgenden Prioritäts-Aktien der Niederschlefisch=Mark1schen Eisenbahn sind diejenigen ZZZ Stück Ser._1 zu 100 Thaler und „ „ „ 1/ „
gezygen worden, welche durch unsere in Nr. 87 des Blattes veröffentl1chte Bekanntmachung nebst den Rückständen "„ckck ihren Nummern aufgerufen sind. Die Besißer dieser Aktien werden Wiederholt aufgefordert, die Kapitalbeträge derselben nach Maßgabe der Bekanntmachung rechtzeitig zu erheben. Berlin, den 17. April 1884.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Sydow. Hering. Merleker. Rüdorff.
In der heutigen HandelSregister-Beilape wird Nr. 16 der
8 ei ch e n r e gi st 6 r : Bekanntmachungen veröFentlicht.
Yichtamtlickxes. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 18. April. Se. Majestät der Kaiser und König ewpfingen heute Morgen zunächst den Poljzgj-Präsidenten zum Vortrage, nehmen die Meldung des zum Präses der General=Orden§komm1snon ernannten Generals der Kavallerie, General-Adxutanten von Rauch cntgegen und ertdeilten dem Prasidenten des Reichszzerichts, Wirklichen Geheimen Rath Or. Stwson und dein Obersten und Flügel: Mutanten Sr; Majestat des Königs von Schweden und Norwegen, Audienz.
_. Wenn in dettl Befinden Ihrer Majestät der Kaiserin _ und Königin auch noch keine wesentliche Ver- änderung eintrat, so ist doch der Verlauf dil“ Krankheit ein befriedigender.
_- Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der gxonprinx empfing gestern Mittag 11/2 Uhr den Geheimen Regierungs Natthmeitnd Abends 71/2 Uhr den Präsidenten des Reichszzerichts, Or. Simson.
_- Der Ausschuß des Birndesraths für Handel und Verkehr trat gestern zu einer Sißung zusammen.
- Ein z_um Wählen nicht Berechtigter, welcher in Folge unrichtigen Eiiitrags in die der Wählerliste zu Grunde liegenden Hauslijten eine Wahlausforderung erhält und trotz seiner Kenntxiiß jenes von ihm gewollten unrichtigen Eintrags der Wahlausxorderung durch Abgabe seiner Stimme Folge leistet, macht sich nach einem Urtheil des Reichs- gerichls, ]. StrafjenatH, vom 31. Januar d I., der vorsätz- [ichen Herdersührrmg eines unrichtigen Wahlergebniffes aus Z'. 108 Abs. 2 des Strafgeseßhuchs schuldig.
Bayern. München, 16. April. Königin:Mutter ist heute Morgen nach Elbigenalp in Tirol abgereist. Ihre Majestät wird einige Monate daselbst verweilen und sich dann zum weiteren Somwer- aufenthalt nach Hohenschwangau begeben.
I" der unter dem Vorsiß des Prinzen Liiitpold heute Mittag abgehaltenen Sisung des StaatSraths gelangte u.a. auch das Finanzgeseß zur verfassungSmijßigen Er- ledigung, so daß dasselbe nach erlaiigtcr allerhöchster Sanktion alsbald wird pudlizirt werden kdnrien.
Viecklenburg-SchWerin. Schwerin, 16. April. (Meckl. Anz.) Die Begrädnißstätte des Hochseligen Großherzogs wurde am gestrigen Tage sowohl um die Mittagszeit, als anch am Nachmittage von zahllofen Menschen besucht. Zum Schmuck des Sarges waren aus den ver- schiedensten, theilweise fernen Gruenden außerhalb des Landes Blumenspenden eingegangen, Außer den OffiziewCorps des mecklenburgischen Kontingents hatten auch diejeniaen des Hannoverschen Hufamr-Regitneiits Nr, 15 und des 4. Bran- denburgischen Jnfanterie-Regimcnts Nr. 24 (Großherzog Friedrich Fraxiz 11. von Mecklenburg :Schweriii) Kränze oder Palmzweige gesandt. Ferner hatten der Magistrat und die Viirgerschaft, mehrere Kriegervereine, sonstige Vereine und Korporationen, die hiesige Hofkapelle und sehr viele Privatpersonen zum Schmuck der Begrädnißstätte beigetrahen. _ Jm Waffensaal des Arsenals fand bei der dort hergerichteten Gedenkstelle für den verewigten Großherzog am gestrigen Vormittag um 11 Uhr eine Feier statt, zu welcher das gesammte Offizier-Corps der hie1igen Garnison erschienen war. Nachdem auch Fdre Hoheiten der Herzog Johann Albrecht und der Herzog Friedrich Wil- helm erschienen waren, hielt General-Lieutenant von Holstein, ;;“.it Bezug auf den gestrigen Todestag des hohen Ver- dlichenen eiiie Ansprache, nach deren Schluß verschiedene Kranztpendeir, darnnter ein Lorbeerkrarrz von Ihrer König- lichen Hoheit der "FWU Großherzogin Alexandrine, nieder- gelegt wurden. Auf einem schwarzen Postament, auf dessen vorderer Seite sich der Namcnßzug des GroßherzogI mit der Krone, rechts das mecklenburgische MilitäwVerdienstkreuz, links das Eiserne Kreuz und auf der Rückseite ein Lorbeer- kranz mit der Zahl 1870/71 befindet, erhebt sich die Viiste des hochseligen Großherzoxzs. DaB Postament ist von mer durch Ketten mit einander verbundenen Pfosten umgehen, auf welchen Figuren eineE mecklenburgischen Grenadiers (noch mit dem Helm mit der Krone), eines Dragoners, eines Jägers und eines Kanoniers aufgestellt sind. Unten in der vorderen Mitte zwischen den Pfosten befindet sich das mecklen- burgische Wappen, rechts imd links _Greife, während e_mf der Rückseite der Reichsadler angebracht ist. Die Ecken sind durch fächerarti angebrachte und durch eine Bombe zu- sammengefaßte Hiragans von französifchen Chassepotgewehrén gusJefüilt. In einem Schranke, rechts von dem Postament, ist der mecklenburgische Generals:W.1ffenrock des [)0chs€lli]_8n Gkbßherzogs aufgehängt, in einem links befindlichen erblickt man den Helm mit Federbusch, den Säbel und die Schärpe des hohen Entschlafenen, welche Gegenstände sämmtlich nach Bestimmung des verstorbenen Großherzogs im Waffensgale aufbewahrt werden sollen. Zu beiden Seiten der__Schränk_e sind Aufbaue aus erbeuteten französischen KüraUen, mit Fahnen geschmückt, hergerichtet, während unter ]edem Schrank em französisches Mörserrohr aufgestellt ist. Das Arrangement der Gedenkstelle, welches nach dem Entwurf des Hauptmanns Frhrn. von Eyß, Vorstandes des Artillerie-Depots, getroffen worden ist, muß als ein durchau€ wohlgelungenes bezeichnet werden. Der Waffensaal, zu welchem Jedermann der utritt Nachmittags von 3 bisöUhr gestattet ist, wurde am ge trigen
F?Clxxittag von einer Überaus zahlreichen Menschenmenge eu .
Elsaß Lothringen. Meß, 17. April.__ (W. T._B.) Unter iiberaus großer Theilnahme der Bevolkerung 1and heute in der Garnisonkirche die Leichenfeier fiir den ver- ftorvenen Gouverneur, General der Jnfanter1e__von
chwerin, statt. Der Sarg war mit zahlreichen _Kranzen und Palmenzweigen bedeckt. Se. Kaiserliche und Kontglrehe Hoheit der Kronprinz und Se Königliche Hoheit der Prinz FrLedr1ch Carl sowie Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Baden hatten Lorbeerkränze gespendet. Als Vertreter des Großherzogs von Baden wohnte der Oberst-Lieutenant von Tresckom der Leichenfeier bei.
(91119. Ztg.) Die
Großbritannien und Irland. London, 16. April. (Al]g. Carr,). Die „London Gasette“ meldet die Er- nennung des Mr. F. R. St. John zum_ britischen Ge- sandten und General-Konsul bei den Vereinigten Staaten von Columbien und des Mr. _J. P H_arriß:Gastrell zum Vertreter Großbritanniens bei den mittelamerikani- s chen Republiken Guatemala, Costa Ntca, Honduras, Nicaragua und Salvador. _
In dem heute Morgen auf seiner Besißung Vowhill in Selkirkshire im 78. Lebensjahre verstorbenen Herzog von Vuccleuch und QueenSberry hat der schottische Adel sein Haupt und die schottische T_oryparter ihr einftußreickfftes Mitglied verloren. In dem zweiten Ministerium Sir Robert Peels war der Verstorbene vdn 1841_47 zuerst Geheim- siegelbewahrer und später Conseils:Pras1dent,
Der Bischof von Ripon, Vr. Rodert Bickersteth, einer
der populärsten Kanzelredner EnglandS, ist gestern im Alter von 67 Jahren verstorben. _ _ Die Feldmanöver der englischen Freiwilligen fanden dieSmal währerid der Osterfeiertage an drei Stellen unter Mitwirkung der regulären Truppen statt. Bei Ports: mouth manövrirten 20 000 Mann, bei Dover 8000 und bei Aldershot 18 000 Mann, worunter sich im Ganzen etwa 6000 Mann reguläre Truppen befanden. Die Manöver ver- liefen in jder Beziehimg _ vom Wetter bis zur Haltung der TrUppen und der 11ach Zehntqusenden zählenden Zu: schauer _ sehr befriedigend, und die Leistungefähigkeit und Schulung der Freiwilligen wird sehr aelodt.
Durban, 15. April. (Allg. Corr.) Ketschwayos Brüder ließen am 10. d., ihrem Versprechen zuwider, die Leiche dex; Zulukönigs nicht ohne vorherige Erlaubnis; zu beerdigen, die Ueherresie heimlich nach Jnkandhla schaffen, wo, nur wenige Meilen _von der Natalenser Grenze, eine bewaffnete Macht vdn U1utus versammelt ist. Der britische Kommissär trifft im Verein mit den Chefs im Reservatgebiet Maßregeln zur Aufrechterhaltung der Ordnung daselbst. Jenseits des Umhiatufi unweit Jnhlazatße stehen die Usuius in großer Macht und warten auf Baquluse, um einen kombinirten Angriff gegen Usidepu auszuführen. Der Usibepuchef Oham MUSST, daß die Boers an der TranEvaalgrenze die Usutus gegen ihre Gegner auf- wieaelten und denselben Gewehre, Schießbedarf und Pferde verkauften,
Frankreich. Paris, 17. April. (W. T. B.) Der „National“ meldet: die französischen Truppen hätten bei der Einnahme von Honghoa chinesische Soldaten gefangen genommen; man bewache dieselben sorgfältig, um einen Beweis für die Theilnahme Chinas an dem Kriege in Tongking in Händen zu haben.
_ 18, April. (28.27. B.) A11§_Hanoi wird heute nemeldet, daß von einer weiteren Verfolgung des Feinde?- Adstand genommen worden sei. Die Schwarzflaigen hätten fick) nach dem Norden von Tongking zurückgezogen. Etwa 5000 Chinesen, annamitische Rebellen und Reste der Be: saßmigen von Bacninh und Honghoa hätten die Provinz Tanhoa durch das Gebirge im Wsien von Tongking erreicht; General Briere werde nächstens mit einigen Bataillonen nach Nindinh aufdrechen, um deren Bewegungen zu beobachten.
Türkei. Konstantinopel, 17. April. (W. T. B.) Die Yacht „Miramar“ mit dem Kronprinzen und der Kronprinzessin von Oesterreich-Ungarn lief in Begleitung der Yachten „Yzeddin“ und „Taurus“ heute früh bei prachtvollem Wetter in den BWporus ein. Am Ein: gange der Mcercnhe wurde das Kronprinzliche Paar von nach mehreren Tausenden zählenden Personen, aller Nationa- litäten, vorwiegend Oesterreichern, Ungarn und Belgiern am Bord der reich heflagaten Lloydickyiffe enthusiastisch begrüßt. Die Yacht „Miramar“ landete, begleitet von den genannten Schiffen, 11111103/4 Uhr vor Dolma-Bagdsche, wo der (Hroßvezir und der Minister des Auswärtigen die hohen Gäste begrüßten. Sofort nach der Ankunft begaben fich der Kron: prinz Rudolf und die Kromprinzefsin Stephanie in Hofgala- wagen nach Yildiz Kiosk. Säwmtliche im Hafen vor Anker liegenden Schiffe waren deflaggt. Am Perron von Yildiz- Kiosk wurden der Kronprinz und seine Gemahlin von dem Großvezir und mehreren Kammerherren empfangen und nach dem Thronsaal geleitet. Der Sultan kam seinen Gästen entgegen, begrüßte dieselben auf das Herzlichste, reichte der Kronprinzessin den Arm und geleitete dieselben nach dem Thronsaal. Nachdem der Sultan fich nach dem Befinden des Kaisers uné- der Kaiserin erkundigt hatte, fand die Vorstellung des beiderseitigen Gefolges statt; hierauf wurden Erfrischungen herumgereicht. Nach etwa einviertelstündigem Verweilen ver: abschiedete sich das kronprinzliche Paar wieder; der Sultan gad demselben, indem er der Kronprinzessin abermals den Arm bot, das.“; Geleit b;s zum Perron und erwiderte schon einige Minuten später den ihm adgestatteten Besuch in dem dem kronprinzlichen Paare zur Verfügung gestellten Kiosk. Nachmittags besuchten der Kronprinz und die Kronprinzessin in Hofgalawaqen mehrere Moscheen. Morgen werden Ihre Kaiserlichen Hoheiten im österreichischen Botsckyast-Zpalais da?- diplomatische Corps empfangen.
_ 18. April. (W. T. B.) Es wird bestätigt, daß der Minister der öffentlichen Arbeiten, Hassan Fehmi Pascha, das Justizminißerium Übernehmen soll und der Ober- Ceremonienmeister Munir Bey zum Muschir ernannt worden ist.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 18. April. (W. T. B.) Die Departementschefs im Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten, Graf von Osten-Sacken und Baron Fredericks find, der Erstere zum Gesandten bei dem bayerischen und hessischen Hose, der Leßtere zum Ge- sandten bei dem württembergischen und badischen Hofe er- nannt worden. _
_ 18. April. (W. T. V.) Die neueste Geseßsamm- lung enthält eine Kaiserliche Verordnung“, wonach der Werth russischer klinZZender Münze beim Post- versandt nach Wunsch des Ab enders deklarirt werden kann, aber nicht niedriger als der einfache und nicht höher als der doppelte Nominalpreis derselben.
Charkow, 17. April. (W. T_._B.) In dem Prozeß wegen der bei Beschaffung von Mtlitärzwieback während des Orientkrieges vorgekommenen Unregelmäßigkeiten hat das M i litä r b e zi r k s g e richt den früheren Intendanten, General- LieutenantBuschen, der Fahrlässigkeit im Dienst und der zwei- maligen Vorlegung falscher und Unvollständiger Abrechnungen aus eigenniißigen Absichten schuldig befunden sowie den ver-
abschiedeten Obersten Sabo der Fahrläsfigkeit und der Ueberschreitung seiner amtlichen Befugnisse für schuldig erklärt, den Titular-Rath Wasfilieff aber freigesp_ro_chen. Den beiden Ersteren wurden mildernde Umstände bewrlligt: gegen General-Lieutenant Bufchen wurde auf Dienstentlassung er- kannt, gleichzeitig aber die Umwandlung dieser Strafe in einen dienstlichen Verweis befürwortet; die aegen Sdbo er- kannte Arresistrafe wurde als durch das Kaiserliche Manifest vom 27. Mai vorigen Jahres erlaffen erachtet.
;: Amerika. Washington, 15. April. (Allg. Corr.)
In der heutigen Sitzung des Repräsentantenhaujes stellte Mr. Morrison den Antrag, seine Tarifbill in Er- wägung zu ziehen, und wurde der Antrag mit 140 gegen 138 Stimmen angenommen. Die geringe Majorität wurde gesichert durch die Unterstüßung der schußzöllnerischen Demo- kraten, welcbe glaubten, daß die Debatte nicht unterdrückt werden dürfe. Für den Antrag stimmten 135 Demokraten und 5 Republikaner, gegen _denselben 98 Repndlikaner und 40 Demokraten. Mr. Morrison eröffnete die Spezialdebatte mit einer Rede, welcl'e die Bill betürwortete und die allge- meine Frage der Tarifberabseßung behandelte. _ 17. April. (W. T, B.) Zehher Pascha bat die ihm von dem General Gordon überfandte Er: nennung zum General : Gouverneur = Adjunkten des Sudan abgelehnt.
Afrika. Egypten. Kairo, 15. April. (Al]g. Corr.) Jm hiesigen Kriegs-Ministerium sind keine Mitthei= lungen eingegangen, welche die Meldung: die britische Re: gierung beabsichtige, die Auflösung der egyptischen Armee in Vorschlag zu bringen, bestätigen. Jm Gegentheil: es wird in Kurzem hier die Ankunft von vier neuen Vataillonen, deren Mannsckzaften in der Türkei angeworben worden, erwartet. Aus Oder-Egypten und dem Sudan liegen noch immer keine Nachrichten vor, anSgenommen vage Gerüchte üher das Wachsthum der Rebellion zwischen Chartum und Berber. Sir Samuel Baker trat ain Montag die Rückreise nach Eng- land an. Vor seiner Abreise theilte er Sir Evely_n Baring einen Plan für einen Herbstfeldzug mit, demzufolge mit: tels 1600 Kameelen und einer regulären Serie von Brunnen fiir eine hinlängliche Wasserzusuhr zwischen Korosko und Berber gesorgt werden könnte. _ Zn Suakim sind zwei Scheichs der Stämme von Tokar angekommen, um Par: don zu erbitten.
Zeitungsftimmen.
Die „Leipziger Zeitung“ berichtet iiber eine in Kierißich (Sachsen) am 15. d. M. siattgehabte, sehr zahlreich besuohie Versau'rmlunq von Vertrauensmännern des 14. säch- sischen ReichHtagHwahlkre_ises. In derselben wurde auf An- regung des Rittergutsdeiißers ])r. A. Frege-Adtnaundorf, des Vertreters der: Wahlkreises, folgende Adresse an den Reichs- karizler Fürsten von Bistmarck einstimmig beschlossen;
Die am 15. April zu KieritZsck) versammelten Vertrauensmänner des 14.1“äc1fiéchen Reichstagrwahlkreises sprechen Ew. Duriblgucht chcrdietigsten und freudigsten Daiik aus für die hochbedeutsame Kundgebung der Präfidialmacht des hohen Bundesraths vom 5. April d. J. in der festen Ueberzeugung, daß diese ebenso verfaffungstreue wie bunderreundliwe Haltung, welcher jene denkwürdige Erklärung Ausdruck giebt, die fieberjtc Bürgsckxast bietet für Aufrechterhaltung aller der großartigen Errungenschatten, welche die deutsche Nation Ew. Durchlaucht verdankt, urd erblicken in dieser Einstimmigkeit des hohen Bundesrathcs gegenübcr unberechtigten vertragswidrigen Forderungen einer nur in der Opposition gegen die segensreichen Bestrebungen Ew. Durchlauckot auf wirthscbaftlichem und sozialem Gebiet einigen Partei die beste Gewähr für die glückliche Zukunft des Deutschen Reiches, das fick) mit Gottes Hülfe noch lange Zeit Err. Duridlaucht leitender Hemd erfreuen möge."
_ Die „Schlesisc_i)e Zeitung“ deiiehtet:
(Fin rrorbitar-t hoher Kommunalsteuersaß kommt Pro1884485 in der Stadt Cosel OS zur Hedunx, Wie das dortige .St_adtbl.' meldet, haben die städtiswen Behörden besckoldffcn, 410 0/0 der Klassen- und klassifi,irten Einkommensteuer als Kommunaleinkommcnsteuer außzusrdreiren, 200/0111ehr, als pro 1883/84 ausgesrhrieben Waren. Dic Notdwendigkeit dieier Erhöhung eines ohnehin fckoon über die Maßen hohen Saher? ist nicht durch eine Vermehrung des Bedarfs veranlaßt rrorden _ derselbe ist Pro 1884/85, genau so wie im Vor- Z.*..':rc, auf 50 k00 „M normirt w“rden _ sondern durch den Umstand, raß fick die Stadtkommune dureh die in diesem Fall ungünstiireKon- jr-nitur dcs Geldmarktes erzwungen gesehen hat, den Zinefuß ftirihre Llitirkaritalien herabzuseßen. _
_ Der „Metallarbeiter“ schreibt in seiner indu- striellen Rundschau vom 7. April:
Die stil]e_ Woche vor Ostern macht fick) schr bemerkbar. Ein Eilen und (Eitern, nothwendige Geswäfte zum Abschluß zu bringen, hat den vergangenen Tagen eine bedeutend ledhaftere Färbung ge- geben, Micke über den durchschnittlich nicht übermäßigen (Geschäfts- umsat; fast tauschen könnte. NUU im Allgemeinen herrscht Wenigstens Zufriedenheit mit dem Geschätt. Unsere großen Werke in den Industrieheziiken Seblefiens und Westfalens sind recht rege beschäftigt.
_ Daß _die Auftrage zahlreicher einlaufen und die Preise nicht nur fest sind, tondern auf mehreren Gebieten bereits eine steigendeTendenz zeiger), bestänst heute_auch das soeben ausgegebene Heft der Zeit- sckritt „Stahl und Eiten'. Dies Organ bestätigt, daß die Stim- mung im AUgemeinen eine zuversichtlichere geworden ist, daß man die fchl_imme Zeit als überwunden betrackotet und fich mit Hoffnurzgezr, die allem Anscheine nacb berechtigt find, dem Früh- jabrSge!chätt_ zuwendet. Auf dem Roheisenmarkte sind, nament- lich bezüglich des Qualitätepuddeleisens, die Kcnsumenten, welche lange Zeit hindurch nur für ganz kurze Zeit kauften, jekt ernstlich bestrebt, fich für das 11. und 111. Quatre]! zu drcken. Die Produzenten verhalten sich demgegenüber zurückhaltend Ynd wenn auch bereits_ zahlreiche Abschlüffc pro 11, Quartal erfolgt Und, 1o_ kann wyhl getagt Werden, daß die Werke fich weigern, zu den jetzigen Preisen auf längere Verträge einzugehen. Das Sieger- lazid, Welches für derti 1. Quartal sehr billig verkauft hat, hält jest rmt Erfolg auf höhere Preise und auch in Westfalen kann das Roheisengesckzäst nach Lage der Sache als fest bezeichnet werden. Ja deut1chem Gicßereieisen hat sich der Umsa? merklich gehoben, Was auf eine befferc Besckoäftigung der _ leineren Gießereien schließen läßt. In Spiegelcisen ist das Ge1chäst durch verstarkte Nachfrage aus den Vereinigten Staaten gebessert worden. In Stab- eisen hat der bereits im Dezember eingetretene Um'ebwung tm Januar eine sehr erfreuliche Fortseßung gefunden. Die Blectowalzwerke haben ein vermehrtes Arbeitspensum, 1111." Feinbleche rrrrd vom_ Sregcrlande ein Preiéaufschlag gemeldet. Für Walzdraht sowohl rn Stahl als neuerdings auch in Eisen zeigt fich endlich wieder etwas_ mehr Nach- Zagé, wenn auch noch immer zu ganz außerordentlich niedrigen
re ien.
Mit dieser rveckofelnden Festiakeit des deutschen Großmarktes ver- bindet sich auch eine recht umfassende AuSdehnung des _Handels nach Außen. Die Ausfuhr inländischer ArheriSeczeugniffe nimmt zu und die Anerkennung deutscher Arbeit steigert sich tm Auslande in recht
erfreulicher Weise. So_ & B. gehen Japari, Sva_nien und, wie es heißt, auch Brasilien mit der Absicht um, die Schiffsbaubesteaungm