1857 / 229 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

; Den NittergutSbesßer, Staats-Anwalt a. D., Hans Gußav Adolph Wilckens. auf Staffelde, zum Landrathe des Kreises Osihciv'elland im Regierungs-Bezirk Potsdam;

Den seitherigen Landraths-Amts-VerWeser, Rittmeister Freiherrn Wilhelm von Schorlem er auf Niederhellinghausen, zum Land- rathe des Kreises Lippstadt im Regierungs-Bczirk Arnsberg;

Den Oekonomie- und Spezial-Kommissarius Otto in Burg zum O'kfonomie-Kommiffions-Rath;

Den General-Kommisfions-Secretair nnd Registrator Münch- hoff in Stendal zum Kanzlei-Nath; und '

Den Gutsbéfißer Reiche zu Kinderode zum Oekonomie-Ratb zu ernennen. -

PotSdam, 27. September.

" Seine Königliche Hoheit der _Prinz Friedrich Carl bon Preußen i_si nach Dessau abgereist,

Ministerium für Handel, "Gemerkte und öffentliche Arbeiten.

Der zwischen dem Königlichen Ober-Vergamt u Breslau und

- der Königlichen Direction der Wilhelmsbahn zu atibor unterm

7/81en d. M. a-bgeschloYene Vertrag wesen Uebernahme einer

ebnjährigen Dividenden- arantie für die funfprozentigen Stamm-

Yrioritäts-Actien ber Wilhelmsbahii-GeseUschaft ist auf Grund

nachstehender A(lerhöchster Ordre vom 191en d. M. (a) genehmigt worden: (

8)

Auf den Bericht vom 13, September 0. ermächtige Jch Sie, zu dem zwischen dem Ober-Berg-Amte in Breslau und der Di- rection der Wilhelmsbahn in Ratibor abgeschlossenen Vertrage vom 7/ 8. September d. J. (13), betreffend die Uebernahme'einer zehn- jährigen Dividenden Garantie für die fünfprozentigen Stamm- Prioritäts-Actien der Wilhelmsbahn-Geseuschast Seitens der Ober- scFesilsckpen Bergbau-Hüifs-Kaffe, die vorbehaltene Genehmigung zu er eien.

Sanssouci, den 19. September 1857.

(gez.) Friedrich Wilhelm.

(SM.) von der Heydt.

' An den Minister für Handel, GeWerbe und öffentliche Arbeiten,

(b)

Zwischen der Obexschlesischen Steinkohlen-Vergbau-Hülfskasse, vertreten durch _das Königliche Ober-Bergamt zu Breslau, einer- ,seits und der-Königlichen Direction andererseits, ist unter Vor- behalt der Genehmigung des Herrn Ministers für“ Handel, Ge- :vexklfze und öffentliche Arbeiten nachstehendes Uebereinkommen gc- ro en: '

. 1. . , Durch die Allerhöchsste Bestätizßungs : Urkunde vom 4. Mai 1857 ist die Wilh'elmsbahnxGésell'Yaft ermächtigt Worden, zur Deckung ihror lau- fenden Verbindliäykeite'n, o wie zur vollständi en Herstellung der Bahn , YgftZHWNW Thlr. in fünfprozentigen Prio täts : Stamm : Actien zu -- !* ren. -

Diese Papiere find bisher nicht zu verWertben gewesen und befinden (Ick dacser noch .fämmtlich im B'efiße. und Eigenthum der Wilhelmsbahn-

esel] aft. . Ö» demJntereffe, welebes dieBesißex der im Nicolaier und Ratiborer eviere besegerzen Hütten und Gruben daran haben, daß durch Unterbrin- guzig dieser Em und einhalb Millionen Prioritäts- Stamm- Actien die Mittel beschafft 'ib'ékbén, die Bahn von Nendza bis Nicolai "im Betriebe zu

erhalten und "im * Bau “zu vollenden, übernimmt es die "Oberfchl'esische '

Sieinkohlen; Bergbau : Hüleka e, soweit mit ihrer Zustimmung diese Pxioritäts - Stamm - Ac en wirklich ausgegeben werden, die davon edesmai fälligen Dividendens eine pro 1858 bis 1867 eiysrhließich alljährlich von dem 1. Ma des auf das jedesmalige Ve- triebsjahr- fo, nden Jahres Jah, „dux di'eOber-Bergamts-Baukase zu

xxSlay mi _er-bekanni 'ema ten ividende. wenn dieselbe 5 Prozent 5 , “gx, Wegkn abér t 5? lr". pw SW einzulösen, wenn entweder Yz“ Wik ode)!- ““nur seine ?anere dividinde kaus dem Neinvetvage Her ilhelmeabn für das betreffende Jahr zur Vertheilu kommen "könnte. . _. MH Wsx Einlßsu tritt * die Vsrgbau-Hülfska in »die den n- a,b.exn- der .MÜdMWs zuftehmhen Re tx, „erhält 4 also die“em e ."; qznlqs, WHP Zins *domä-Reinertr e der W ekmsbahn für das e -

e etkie sxahr,izur Veriheilun ' ommt, «“v'on der "Diree'tidn der“ gedach-

en Bahn ausgezah und ist den tigt, dasjenige, was "'von ihr in-einem

„wir an nur'erboben, "wenn er Weniger ist, als der an

„1; S r. Fei Weichen'strängen 'von' der Bahn ab nach" benachbarten Giuben

1876

Jahre zugeschoffen ist , um den Inhabern der Dividendenscheine 5 Thlr. ro anno zu zahlen, nach Maßgabe der Allerhöchsten Urkunde vom 4. Mai . J. aus dem auf die ursprünglichen Stamm-Acien fallenden Nein-

Ertrage der nächstfolgenden Jahre erZattet zu verlangen.“

Um diese von der Bergbau : Hülfska e übernommene Verpfiichtunq äußerlich erkennbar zu machen, wird jede dieser Prioritäts-Stamm-Actieii vor ihrer Verausgabung seitens der Oberfchlefischen Steinkohlen-Bergbau: Hülfskaffe mit nachstehendem Vermerke versehen:

„Pro 1858 bis 1867 löset die Oberschlefische Steinkohlen-Bergbau-

Hülfskasse jährlich vom 1. Mai ab die Dividendenscheine für das der-

_, angene Betriebsjahr mit mindestens 5 Thlr. pro Stück durch die Ober- ' ergamts-Hauptkasse zu Breslau ein.“

Die erwähnten Dividendenscheinc werden deshalb mit:

„garantirt mit fünf Prozent von der Oberschlesischen Steinkohlen-Berg; bau : Hülfskaffe“

* abgestempelt.

Um den Umfang der von der Vergbau-Hülfskaffe übernommenen Verbindlichkeiten auf das geringste zuläsfigeMaaß zurückzuführen und i,re Ausficht auf einen dercinstigen vollständigen Ersaß der von ihr etWa ?ür einzelne Jahre geleisteten Zuschüsse zu erhöhen, wird die Königliche Direction der Wilhelmsbahn:

a) die gedachten Prioritäts-Stamm-Actien nicht eher verwertben, als

bis die Staats : Vertvaltung sich zu der Ansicht berechtigt glaubt,

durch die AuSgabe dieser Ac-tien und die sonst ergriffenen Maßnah-

men den Verinbgensverfall des Unternehmens abwenden zu können;

"b) sobald die Unterbringung der sämmtlichen 1Z Million Stamm- Prioritäts-Acticn gesichert ist, sojvobl den Bau der Bahnen von Nicolai nacb Jdabütie und von Orzesche nach Lazisk als auch die

Ausführung einer Zweigbahn von der Wilhelmsbahn (in der Nähe

des Bahnhofs Cosel) nach der Clodniy oder dem Clodniß-Kanal so-

fort gleich eitig in Angrixf nehmen, leßteren Bau jedoch nur, sofern Z' z

er fi na dem noch an ustellendeu speziellen Kostenanschlä, e, ein:

schlie lich der dabei etwa aus militairischen Rücksichten auszu ühren- ' * den Anlagen, mit höchstens 50,000 Thlr. zweckentsprechend beWerk:

stelligen läßt.

c) Während der Dauer der Garantiezeit, mithin bis Ende 1867, für .

alle'Koblentransporte in ganzen Wa enladungen, von den Bahn- böfenNicolai, Orzesche, Rybnick und zerniy resp. dem etwa an die Stelle des leßtern bei Ausführung der Bahn zur Umgebung des

“Tunnels tretenden Bahnhofs nacb Cosel und darüber hinaus,“ auf I

der Wilhelmsbabn pro Tonne und Meile nur 8 Pf, Fracht erheben,

auch Während der Dauer der Garantiezeit bei dem Kohlenverkehr ,

Zikvistbcn'den sämmtlichen auf der Hauptbahn und der Nendza. icolaier Ziveigbabn belegenen “Stationen untereinander bci„Ent- fernungen bis zu 4 Meilen nicht mehr, als einen Silber79ro1chen, bis zu 7 Meilen nicht mehr als 10 Pfennige und über Meilen 11th mehr als 9 Pfennige Pro Tonne und Meile an'Fracht zu er eben. Diese Zusage wird indeß nur unter der Bedingung abgegeben, daß der" Besixzer der Cbarlottengrube bei Czerni sich spätestens bis zum 30. September dieses Jahres der Oberschlesi chen Steinkohlen - Berkhan-

Hülfskasse gegenüber zur Mitübernahme eines der örderung“aus einen '“ _ insengarantie für die ?

sämmtlichen (Gruben entsprechenden Theiles der zur fünéprozentigen Prioritäts-Stamm-Actien erforderlichen Veiträ e vertrags- ig verbindlich macht; enigegengeseßten Falles beschränkt ich die vor- stehend von der Königlichen Direction der Wilhelmsbahn eingegangine Verpflichtung auf die Bahnhöfe Nicolai, Orzesche und vanick.

Außerdem behält die Königliche Direction der Wilhelmsbahn sich das Recht bor, dic AnWendung der nach vorstehenöen Zusicherungen reguiirten , ermäßigten “rachtsä e von der Bedingung abhängig zu machen, daß auf erladung der Kohlen unter Venuyung von besonderen :

den Bahnhö en die Ladebühnen stattfiixdet. Für die Venußung solcher, mit den Bahnhöfen" un- mittelbar zusammenbängender Ladebühnen, darf 'edoch von allen Kohlen aus

solchen Gruben, deren Bcsißer sich der Obersch esischen Vergbau-Hülfskase .

gegenüber zur Mitübernahme eines entsprechenden Theiss der “zur Zinsen- arantie für die 1,500,000 Thaler Wilhelmsbahn - Stamm = Prioritäts- cti'en erforderlichen Summe “vertragsmäßig verbindlich machen, keine Ver- gütung oder sonstige (Gebühr erhoben werden.

Die Königliche Direction der Wilhelmsbahn wird ferner bei den;- jenigen AuSiveichungen und Anschlußsträngc-n, welche “zwischen zwei Bahnhöfen auf der Nendza - Nicolaier. Bahn zum Zwecke der Koblenverladung angelegt find oder werden, von allen Kohlen aus solchen Gruben, deren Besißer dem beiliegenden mitdder chher chlesischen Bergbau-Hülfskasse Wegen Leistun eines Beitrags Ju en na

treten werden, Während der Dauer der Garantiezeit. bei Ausweicbungen unmittelbar an der Bahn, bei denen die Ladestelle weniger als eine Viertelmeil'e von demjenigen Bahnhofs entfernt ist, den der belqdenc Kohlenrvagen, um seinen Vestimmun sorizu erreichen, zunächst paifiren muß, für die Strecke von der Ladefte e bis zu die'Xem näch en Bahnhofe nicht mehr als einen halben Silbergroschen pro onne, alls aber„dté Entfernung in gleicher Richtung mehr als eine Vievkesmeile, aber Weniger als eine Meile beträgt, nicht mehr“ als einen Silbergroschen pro Ton)"- und falls endlich die Entfernung in gleicher Richtung mehr als eine Merle- aber weni“ er als zwei Meilen beträgt, nicht xmehr als ein msd einen halben Silbergrp chen pro Tonne Kohlen an Fracht zu erheben. _ * Waber hinaus :lie ende Ausweichtmgen haben "den Tarifsaß des ;tvo gehenden Babgnhofes zu entrichten. Eben diesJ FMM? - or e für eine Entfernung zwischen 1 und 2 Meilen zu zab enbe'SaB von

Vertrage k

, 1 dieses Vertra es von der gedachten Ka e'bei EinlösunZ er Dividendenscheine vorzuschie enden Summen beiqetreten find oder ber- ,-

'" 1577-

rän en wird die racht eben 0, xvie bei anderen Ausweichun- (JOLLY et, gnuZ mit der abe, ba anerechnung “der Eutfernmxg xgoon dkm “n'ä*chsten Bahnhöfe Bie“k-ä1rg“e ,der/Bahnstrecke von der Grube bis zur Einmündun in die Hauptbahn "prxeit gerechnet, und 'für das von der Bahnverwaßtung zu ,besorgende Hm ringen der leeren Kohlenwagen bis zur Grube mid 'das Abholen der- “bekadepen von “overselben noch eine b" '“ 'dere““G"ebühr„ "jcdsch'nWt-höher, als vier Pfennige pro-Tonne, er- b .JI-KTwägung, daß den Be em aller Kohlongruben ohne Unter- schied die “Betheiligun bei der Kividendxn-„Garanne für .die .fcznsyro- m.tjgen »Stanzm-Pvio täts-Aciien der Wilheliysb.ahn-Gesellschaft gleich- ?Käßig 'freige teilt wird, auch ohne solche Betheiligung der Grubenbefiser d s'Untern'ekunenbieser' Gesénschäft nicht in Betrieb “erhalten werden_ kam), wqill außerdem 'die Königliche Direction dex Wilhekxtisbahn slch fur die Dauer 'der Garantiezeit hierdurch auSdrückli'ch verpflichten, allen Gruben, derénZBe er'dkm “oben“g'eda'chten Vertrage mit dxr Oberschlesischezi Berg- baULHükf !va e Wegkn Leistung eines Beitrags nicht beigetreten smd oder h'e'iireten,*binfichtlich der “'A-nlage von Ladebühnen, „Weichen ochr Anschluß- bahnen- so'wie der Frachtsäjze auf dieselben :c. lastigere Bedingungen „zu stellen, namentlich von allen Kohlen aus solchen Gruben des Nicolaier und des Ratiborer Revicrs bei der Befördexung auf der Nendza-„Nicblaier Zweigbahn spätestens vom 1.-Dezember dieses Jahres ab, sei es als Fracht, oder als Vergütung für die Benußun? odcr Anlegung voii JWeichensträngcn, Läd'ebühn'en, Ladezträngen u. „. “w. mindestens Wei Silbérqroschen pro Tonne ““mehr zuier *eben, als bei gleichen Verhaltmffen von dénKohlen der "fich bei der'Dividendengarante betheiligenden Gruben nach Maßgabe vdrstehenderLufichexungen berecbnet werden soll, auch nach Herstellun der Bahn von"*Nicola1 nach Jdahutte den Tarif so zu regu- liren, da für die in Jdahütte zugehenden Kohlen, die Eisenbahnfra'cht der Wilhelmsbahnund der Oberschlestschen-Eisxnbahn fich zusammxn mixi- destens 2 Sgr. pro Tonne höher stellt, „als diefFrachi »ab Jdahutie fur die-Kohlen “der bei der Dividendengarantie betheiligten “Gruben;

“ä endlich bei der aus uführenden Haupt : R9 aratur der alten “Bahn

) von Kosel bisOderZerg, die Differenz zwixchen dem Anschaffungs-

“- preise der neuen Schienen und dem Verkaufsweithß der ausgetvech-

selten alten, so wie der Betrag, um Welchen bei einer Anlg e von

eisernen Brücken die Ko ten dieser, die Kosten von ho zernen

Brücken übérstcigen,“ dcm 'etriebsfonds aus den) durch *Verwsrthuang

der 'fün'fp'rozentigen “Prioritäts = Stamm : Actien erzielten Erlose erstatten. 5 4

Diese im vorstehenden Paragraphen von dex Wilhelmsbahn_ ein- gegangenen Verpflichtungen, findweder als G'egcnlcistUUngen noch als Be- dingungen für die von „der Bergbau-Hü-lfskasse “im 5. 1 ubernommene zehxi- jährige Dividendengarantie anzusehen; beides ist vielmehr ggnz unabhängig bon, einander, so daß die Vergbau-Hülfskasse War die Erfullung der von der “Wilhélm'sbahn-Gesellschaft im J. 3 abgege, enen Zusichßrungcn fordern kann, aber nicht das Rechchat, Wegen etwaniger Nichterfullung derselben aiich ihrerseits sich der Erfüllung der durch dicses Abkommeri eiiigxgange- nen Verbindlichkeiten zu Weigern und den Inhabern der1emgen Stamm- Priorifäts :'Actien,* Welche -m1t dem im J. 2 gedgchtsn Vermerke versehen find, die garantirenden Dividenden_ga-;13 oder theilWetse zu entziehen.

5. -_ . Endlich hält es die Bergbau-Hülfskasse noch ftir iVÜnschiIUÖWLÜh iind erklärt 'stch daher auch damit einverstanden, daß die anzgliche Direction der Wilhelmsbabn fich bemühe, die Allerhöchste Ermachtigung . zu erlan- gen, außer den, nach der Allerhöchsten Urkuzidx „vom 4. Mai 1). I. zu emittirenden1,500,000 Thlr. fünfprozentiger Prioriiats-Siamm-Actten noch emittiren zu- dürfen:

3) vier und einhalbprozcniige Prioritäts : Stamm = Action, Welche an der Dividende mit bern Vorzugsrechte Theil iichmen, d'aß,11)enn der derfü', bare Neinerfrag zur “Vertheilung von vier und em hajlb „Pro- zent ividende auf-sämmtliche Stamm-Actien und Stamm-Prioritäts-

chtien nicht zureichte, sie bis auf Höhe dieses Prozßntsa es sowohl den ursprünglichen Stamm-Actien im Betrage. von 3,4 „000 Thlr. als auch den“ nach der *Al1erhöchsten BestätigunZs-Urkunde vbm 4. Mai d. J. emittirten fünfprozenti en PrioritatszStammMctien vorgingen, auch den Inhabern der eti'effenden .Dividsndsnscheme das1emge, was fie ettva für ein Betriebeahr wenigex als vier und , ein halb Prozent erhielten, aus “dem auf die ursprün lichen 2,400,000 Thlr. Stamm-Aciicn fallenden Reinertrage der näch tfolgenden Jahre nachgezahlt werden-müffe; , vierprozentige Prioritäts- Stamm : Actien, welche ebenfalls an den Dividenden theilnehmen, 'edoch mit dem Vorzugsrechte. paß, wenn der Reinertrag zur Vertbeilung von vier Prozent Dividende auf sämmtliche Stamm: und“ Stamm-Prioritäts-Actien nicht zulaiixte, sie bis auf, Höhe dieses Prozentsaxzes nicht nurden ursprungli en Stammz'Actien, xondern auch den nach dex Allerhdchften Urkunde vom 4. "Mai'185 genehmigten fünfprozentigsn und „den vorsteheyd e_rWähn'teri vier und “ein halbprozentigen Prioritäts : Hiamm - Actien vorgin'gen, auch den nhabern der" befreffcnden, Dividendsnscheme dasxernge,7“kvas fie für eni'Vei-riebsjahr etwa Wenigex als vier Pro- zent bekommen hätten , ausdem auf die ursprünglichxn 2,400,000

* Thlr. “Stamm = Actien fallenden Rein : Ertrage der nachstfolgenden

- Jahre nachgezahit werden. _ . . '

Es düre dabei jedoch die Ausgabe der vierprozentigen Prioritäts- Stgmm-Actien nur in Stelle der durch die Aller öchtezi Erlaffe „vom 19. April 1847, 17. November 1852 und 9. Augut 1 53 genehmigien „Prioritäts-Oblig_ationen 1. und 11.'Emission' *und die Ausgabe der vier und „ein halbprozentigen"Priorit-äts-Stamm-Actien, nur in Stelle dsr burch die Alléiböchsfé“-Kabinets-Ordre vom 9. Juli“- 1853 gestaiteien Prioritäts- Obligatiöüe'n -'111:'Emisfim1'er-folgen, dergestalt, daß die in diesen Prioritäts- Stamm: Actien- emittirte- Summe niemals die Kapitals- Beträge über- „steigen dü'r-fe,“ Welche-von den betreffendenPrioritäts-Obligationen dadurch

daß fie Seitens derGesellschaft planmäßig amortifirt, oder sonst für immer an er Cours geseßi feien,„dem„ Verkehre unwiderruflich entz_ en wären.

Netchte für „un Betriebsjahr der 'Mein-“Ertrag zur. “_heilun »einer Dividende boxt vier Prozxnt auf die-vierprozmtigen, von vier und- alb Prozenx aufdie vier und .cm .ha'lbpxozen„“ undvonfüusPxpzmta „biefünf- p eungenPrionbästs-Siamm-Amen taUS, fvszxßto die Wii!) meahn- G ellszhafi, falls diese neue Stamm-YMÜtätm-Emisfion ur Mfübruug _käme, m Stelle Heraus den laufenden innahmen, des „dem endenBttriebS- jahresplanmäßig amortisirten rioritäis-Obligationen, nach Maß _abe des Vorstehendezi, vierprozennge re p. vier und ein halbprozeniige . oritäts- Stamm-thien verausgaben, und den durch den Verkauf derselxn gelösc- ten*'Kap1„tal-Betrag, soweit er erforderlich wäre, um den Stam vioritäts- _ Aktien eme Dividende von vier Prozent resp. vier und ein ha 5 Prozent zu 2?ewähren, “dem zu vertheilenden Vetriebs-Ueberschusse zuschlagen.

reslau, den 8.“Sepiember 1857. Ratibor, den 17. September 1857.

Königliches Ober-Berg-Amt. Königliche Dichtisn der Wilhelms-

a 11.

Dem Schriftsteller A. Veriistciii zu Berlin ist unter dem 26. September 1857 ein Patent auf einen als neu und eigcnthümlich erkannten Commu- tator- Schlüssel zu telegraphischen Zwecken, in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammen- setzung und ohne Jemand inAnwendung bekannter Theile zu bshindern, auf fünf Jahre, Von jenem Tage an gerechnet, und für den Um- fang des Preußischen-Staais ertheilt-worden.

Justiz - Ministerium.

Der Rechtsanwalt und Notar Herylcr zii Schroda ist unter Verleihung des Notariats im Departement des Appellationsgerichis zu Bromberg als Rechtsanwalt an das'Kreisgericht in „Trzemeszno

. mit Anweisung seines Wohnstßes daselbst verseyt worden.

An ekommen: Se. Exceüenz der WickiichexGeheimeRath und Che des Ministeriums für die landwirthschaftlichen Angele- genheiten, Freiherr von Manteuffel, von Posen.

Abgereiß: Se. Excellenz der Staats-Minisier für Zand'el Gewerbe und öffeiiiliche Arbeiten, von der „Heydt, nach Stettin

Die Vorlesungen auf biefi er Uniberfität Werden im bevorstehenden Winterhalbjahre 185718 der f geseyten Ferienbrdnng unc? ber Aygabe im Lectionsverzeichnise gemäß sofoxt nach Nr Öffentlichen ;zeier des Ge- burtsfestes Sr. Majestät des Königs am 15. October d., J., und. nach der mit derselben „zu Verbindendkn bff-entlichen *Preis-:rtbeilung begmnon.

Halje, den 24. September 1857.

*Der Rektor dLr Königl. bsreinigten Frikdrichs : Universität. MOLL. _

Nichtamtlich es.

re'u en. Lotsdam, L7.„Sepiember. Se; Ma1eftät

d er“ Fönig? AllerFöchstWelcher in Charlottenburg gcnachttgt hatten, fuhren gestern Vormittag gegen 10 Uhr nach Bsrlm und wohnten daselbst der Feier der Einwähtmg des neuerbautxn K*:rcbensaales "der Evgnge- lischen Vrüder-(Hemeinde bei. Nach beendigter Feier nahxyenßlllerhochst- dieselben in der Porzellan-Manufaktiir mehrcre neugxsertzgte Gegen; stände in Augensihein und statteten hierauf Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Großfürstin“ Marie, verrvittweten, Herzogin Von Leuchten- berg, Höchstwelche früh von Hamburg eingetroffen uni? im Hotel der Kaiserlich Rusfischen Gesandtschaft abgetreten war, _emen Besuch ab, begaben Sich demnächst nacb Charlbttenburg zuxuck und knab- men verschiedene Vorträge ent W"- Iiach_ dcm Diner arbeiteten Seine“ Majestät mit dem . mister : Praßdenten „und WWW egen 7 Uhr nach Berlin. Hier waren zu i::eser' Zett aiich Ihre

* kajestät die Königin. von MuSkau zuruckkshrcyd, enzgxirbffen und nachdem, Allerhöchßdieselben „aur "kiirze' Zett im_Koniglichc§ 'Sehlosse, abgetreten, beehrten beide T_Tozngltche Maxestaien Lie au:- “Vcranlassung des Jubiläums des *Komgltche'n Schauspielers (Herz; im Opernhause ßattfindende VOrsiellung bis, zum Schkusßbmt Aüerhöchstihrer Gegenwart, 'Nach. derselben fuhren „3, re