1886
verfiossen sind, seitdem das auszUWeisende Individuum sein Vater: land verlassen und Während dieser Zeit im Auölande gelebt hat, ohne mit einem ordnungsmäßigen Paß oder einem Heimathschein Seitens der kompetenten Behörde versehen zu sein, oder auch wenn dieser Paß oder Heimathschein seit zehn Jahren a,b elaufen ist. Diese zehnk'ähri e Frist soll durch eme GefängntßJtrafe oder durch irgend we "che Fast, zu der das aysgewtesene. , ausweisenden Staate etwa berurthetlt geWesen tt, nicht als unter- brochen erachtet werden'. Im Ge enthetl soll die Dauer dieser Haft in die ahl der Jahre embegri en sein, na deren Verlauf für den Hermathstaat die Verpfiichtnn zur ?urü nahme des Indivi- duums erlischt, und diese Verpflithung oll iyso-facto aufhören, wenn die zehnjährige Frist während der Dauer der Haft ab- gelaufen ist. , ' „ '
Sollte ein zu Gefängnißstrafe oder rrgend einer Haft verurtherltes
Individuum seinem Heimathstaate vor Ablauf der hier oben _fest-
gesexzten zehnjährigen FUF ausgeliefert werden, und zwar ohne1eme
Strafe vollständig Verbü t zu haben, so soll er angehalten werden
können, den Rest derselben in dem übernehmenden Staate abzubüßen,
und diese Strafe wird sodann dort nach Erfordernis; des Falles und 'm“ Gemäßheit der in Kraft befindlichen (Hesexze umgesvandelt werden.
Die Individuen, deren Pässe, Heimathscheine oderandere Legitima-
tionSpapiere noch gültig oder nicht länger als sert Jahrestsrab-
qelaufen sind, sollen, wenn sie Unterthanen dcs emen der beiden
Staaten sind, in denselben, ohne vorgängige Korrespondenz mrt dessen
kompetenten Behörden, ausgewiesen werden können. '
Die Ausweisung und die Uebernahme der vorstehend bezeichneten
Individuen geschiehtx' , ' „ '
a) von Seiten Preußens durch Vermrttelung der Landrathe der Grenzkreise; „ „ „ _ „
b) von Seiten Rußlands und des _Komgreichs Prien. 1e "nach Er- forderniß entWeder durch Vermrttelung der Mrlrtarrdehorden auf den im Artikel 10 der gegenwärtigen Convention fur die regel- mäßige AuSlieferung von Deserteuren .und anderen Jndwrduen bestimmten Punkten, oder durch Vernrttielung der Gregs =Zoll- ämter oder der Uebergangsstatronen, dre von ihnen abhenrgen.
Die im 5.4 vorgesehenen Fälle agSgenommeii, soll kom Individrrum,
Welches sich für einen Unterthan emes der beiden hohen kontrahrrem
den Theile auSgiebt, anders auf das GEMÜ" des andern „Sraates
ausgewiesen werden dürfen, als nach vorgangrgcr Berstandrgu-ng zwischen den kompetenten Behörden, Welche smd:
für Preußen die Landräthe der (Hrenzkrerse; , ,
für Rußland und für das Königreich Polen der russische Spezial-
kommissarius und der Vorsteher des "polnischen Grenzkrerses, ]eder
. so Weit es ihn betrifft (Artikel 19 5. 2). _
Sobald durch unabweiSliche Gründe festgestellt worden, daß das aus?
zuweisende Individuum wirklich Unterthan des Staates ist„ der
"ivelchem seine Uebernahme beantragt ist, so soll “dasselbe unverzuglrch
und ohne Rücksicht au Religion oder Hermgth uhrrnommcn werden,
und zwar selbst dann, wenn es nicht möglich sem sollte, dessen (He- burtSort oder die Gemeinde, der es an ehört, genug zu bestrmmen. 8) In allenvorerivähnten Fällen bleiben““ dre Kosten ]eglicher Art, welche ducm eine solche AuSivei-s-ung entstehen, dem auswetscnden Staate zur ast. ' _ , ' ' 9) Wenn die Kaiserlich russische oder Königlich polnische Regierung m den Fall kommen sollte, fich eines Individuums entledigen zu Wollen, dessen Transportirung in seine Heimath nicht füglrch gnders. qls durch das preußische Gebiet geschehen könnte, so,w1rd dre Kömglrch preußische Regierung ihre Einwilligung hierzu me versagen, _wenn, bei Ueberlieferung des AuSqueisenden an die preußrschen Grenz- behörden, diesen zugleich , _ . 1) eine bescheinigte Annahme-Erklärung der]emgen Landes-Regie: rung, welcher der AuSzuweiscnde angehört, und
2) der vollständige Betrag der TranSport- und Unterhaltungs- kosten des AuSzuweisenden für den ganzen Weg bis 111 seine Heimath
übergeben wird. „
Ohne die vollständige Erfüllungwcr beiden vorstehenden Bedingungen kann fich die Königli preußische Regierung bei den zwischen ihr uzid andern Staaten 'm die er Beziehung bestehenden Vertragsmäßrgen Verem- barungen Tur Uebernahme irgend eines, einem dritten Staate zuzuweisen- den Jndiv duums nicht verstehen.
n dem alle, ivo dergleichen einem dritten Staate an chörige JUN- diduen denno in die preußischen Staaten auf Grund eines iZnen von einer russischen oder polnischen Behörde ertheilten Passes zugelassen sein sqllten, und ihr anÖeblicher Heimathstaat ine Aufnahme verweigerte, sollen dre preußr- s en ehörden fie onach Ru land oder Polen bmnen einer Frist von Enem ahre, von i rem Eintritte aus einem dieser Länder nach Preußen an gere net, TUM weisen dürfen, indem auf ihren Pässen der Grund dieser ZurückWe sung vermerkt wird. , „
_ Wenn aber Ausländer, welche das russische oder P01U1,sche Gebiet siceiwillig verlassen haben, oder welche aus demselben ausgewie en worden nd, o ne nach irgend einem Punkte der preußischen Monarchie dirigirt zu Wer en, fich dennoch in Preußen einfinden sollten, Weil ihr an eblicher Heimathstaat ihre Aufnahme verweigerte, so soll der Umstand, da sie mit russischen oder polnischen Aus angspäffen veréeben find, keinen Anlaß zu ihrer Zurückweisung nach Ru land oder Po en abgeben können und m diesem Falle die russis en und polnischen Behörden auch nicht verpflichtet sein, sie wieder zuzula en. _
Art, 24.
*Die Dauer der ge enwärtigen Convention, deren sämmtliche Bestim- mun e_n leichmäßi an das Königreich Polen Anwendung finden, ist auf
zlödl Ja re festge est.
ndividuum in dem ,
Art. 25. ' Die ge enwärtige Convention wird ratifi “rt werden. und die betref- fenden Nati cations -Jnftrumente sollen in erlin binnen sechs Wochen, oder noch früher, wenn es thunlich ist, aus ewechselt werden.
Zur VeglaubigunY dessen haben wir, die eiderseitigen Bevollmächtigten,"
solche unterzeichnet un mit unserem Siegel vethen. Geschehen zu Berlin, den 8. August (27. uli) 1857. von Manteuffel. von Brunnow.
(l.. 8.) b. 8.)
Der vorstehende Vertrag ist ratifizirt Worden, und hat die Auswech- selung der Ratifications-Urkunden zu Berlin am 4. September stattgefunden.
Nkinisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Däs 53ste Stück der Geseßsammlung, welches heute ausge-
geben wird, enthält unter .
Nr. 4775. die Ueberseßung der Kartel-Convention, unterzeichnet von den Bevollmächtigten Sr. Majestät des Königs von Preußen und Sr, Majestät des Kaisers von Ruß-
5 [and, Königs von Polen, am M 1857. Berlin, den 30. September 1857. * Debits-Comtoir der (Heseysammlung.
Ministerium der ?eistlichen, Unterrichts- und Niedtzina = Angelegenheiten.
Am Gymnasium zu Elbing ist der ordentliche Lehrer ])1'. Albert Reusch zum Professor; und
Der bisherige Gefängniß . Prediger Volkening zu Bielefeld zum ersten Lehrer an dem edangelischen Seminar zu Petershagen ernannt worden.
Die nicht immatriculationsfähigen, angehenden sowohl als älteren Studirenden der Pharmacie und Zahnheilkunde bei hiesiger Königlicher Universität werden aufgefordert, noch vor Anfang des bevorstehenden neuen Semesters, um Wegen Beginnen oder Fort- setzung ihres Studiums die nöthige Anweisung zu empfangen, unter Beibringung der über ihre Schulkenntnisse resp. Besuch der Vor- lesungen sprechenden Zeugnisse bei Unterzeichnetem - Dorotheen- Straße Nr. 10 - Mittags Von 12 bis 1 Uhr fich zu melden.
Berlin, den 30. September 1857.
Der Direktor des pharmaceutischen Studiums bei hiesiger
' Königlicher Universität. - Mitscherlich;
Angekommen: Der General-Major und Commandeur der 31811 Jnfanterie-Brigade, von Mannstein, von Danzig.
Der General-Major und Commandeur der 24sten Infanterie- Brigade, von Schlegéll, von Neisse.
Abgereist: Se. Durchlaucht der Prinz Heinrichlll. Reuß, nach Breslau.
Se. Durchlaucht der Prinz Heinrich )(ll. Reuß, nach Schwerin.
Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath von Franken- berg-Ludwigsdorf, nach Ober-Schüttlan.
Der (Heneral-Major und Commandeur der Zten Division, von Schoeler, nach Glogau.
Der General- Major und Commandeur der 7ten Kavallerie-
Brigade, von Derenthall. nach Magdeburg.
Berlin, 29. September. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem bevollmächtigten Minister beim Deutschen Bundestage, Geheimen Legations-Rath von Bismarck-Schoen- hausen, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kaisers von Rußland Majestät ihm verliehenen St. Annen-Ordens erster Klasse
mit der Krone zu erthcilen.
Nichtamtliches.
Preußen. Potsdam, 29. September. Se. Majestät der König nahmen gestern Vormittag die gewöhnlichen Vorträge ent e en. SaJWJsouci den Abschiedsbesuch Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Groß- fürßin Marie und begleiteten Höchstdieselbe demnächst noch zum Bahnhof in Potsdam, von wo Ihre Kaiserliche Hoheit per EFM:- Zug nach Berlin zurückkehrte und Abends die Reise nach St. Pe ers-
urg fortseyte. „ , . Sachsen. DreSden, 27. September. Se. Komgltche
Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar ist gestern
__.-
Um 1 Uhr empfingen Ihre Königlichen Majestäten auf
1887
Mittag hier eingetroffen und in den im Königlichen Schlosse vor- bereiteten Zimmern abgetreten., '
Leipzig , 27. September. Seine Königliche Hoheit der Kur- fürst von_ „Hessen und Seine Hoheit der Herzog von Nassau trafen heute fruh . nach 4 Uhr auf der thüringer Bahn hier ein. Seine Hoheit der Herzog von Nassau fuhr schon mit dem ?;9 Uhr abgehenden Zuge, weiter nach Dresden. - Mittags nach 1 Uhr traf Sei'ne Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg hier ein und reiste mit dem um 2 Uhr abgehenden Zu e nach DreSden, -- Bald_ darauf, halb 3 Uhr, sehte Seine önigliche Hoheit der Kurfurst von Hessen mrttclst Extrazugcs/ die Weiterreise nach Dresden„fort. (L. Ztg.),
Wuxttembex . Stuttgart, 26. September. Auf dem hiesigen Kirchentage tt beschlossen worden, den Kirchentag im näch- sten Jahre 111 Hamburg abzuhalten,
- 27. September. Das heutige GeburtSfest des Königs wurde hier in der altublichen festlichen Weise gefeiert. - Der Kais er der Franzosen ßattete dem Kai ser von Rußland seinen Besuch auf der kronprmzltchen Villa ab; die beiden Kaiser waren etwa eine halbe Stunde zu(anzmen. Gestern Abend kamen die Kaiserin don Rußland und die Kontgin von Griechenland an. Heute Vormittag fuhr der Kaiser der Franzosen vor der katholischen Kirche vor und hörte die Messe. Um 10'; Uhr fuhren der Kaiser und die Kaiserin don Rußland tm lronprinzlichen Palais hier dor, um an dem griechischen Gottesdienst in der dortigen Kapelle Antheil zu nehmen. (S. M.)
Vqtern. Ludwigshafen, 26. September. Insofern keine weitere Aenderung des Reiseplans erfolgt, wird der Kaiser Napoleon am 28. d. Mts. von Stuttgart direkt, ohne Darmstadt zu berühren, iiber Mannheim und hier nach Chalons zurückkehren.
SchWetz. Bern, 26. September. Der große Rath von Waadt hat gestern nach einer kurzen DiZkusfion in Abänderung der staatsräthlichen Anträge mit 131 gegen 41 Stimmen folgenden Beschluß gefaßt:
In Betracht, daß der Nationalrath und Ständerath 1) indem sie einem Kanton die Ermächtigung deriveigerten, auf seinem Gebiet eine Eisenbahn zu erstellen, nachdem sie erkannt, daß diese den militairischen Interessen der Eidgenossenschaft keinen Eintrag thun wurde; 2) indem sie zWangsMise eine Bahn über das Gebiet eines Kantons beschloffen, Welcher sich diesem Bau nicht entgegenseyte, aber denselben an die Genehmigung einer Con: ession unter glercher Bedingung, nach Gegenrecht knüpfte, ohne dadurch
er Eidgenossen chaft noch dem Kanton Lasten aufzulegen; 3) indem sie durch Artikel 5 der Konzession vom 4. August 1857 die der Kantonal- Souverainetät inneWohnende Rechte aufhoben, um sie dem BundeSrath zu übertragen, die Kantons-Souverainetät beeinträchtigt haben; in Be- tracht ferner, das; der BundeSrath durch Anjvendung des Artikel 54 in dem. durch Artikel 8 der Konzession vorgesehenen Fall nicht allein diesen Artrkel falsch auSgelegt, sondern auch die Kantonal-Souverainetät beein- trachttgt hat; in Betracht, daß es Pflicht des großen Rathes ist, alle legalen Mittel zu ersehöpfen, diesen Veeinträchtigungen zu widerstehen; in Betracht, daß es im allgemeinen Interesse der Schweiz und des Kantons liegt„ daß die verfaffungsmäßigeEntscheidung dieses Konflikts rasch erfdlgt und jeder sich derselben unterwerfe, beschließt der große Rath:
1) Der Stand Waadt erhebt den Kompetenz-Konflikt, die Verechti- gung der BundeSbehörden zu den gefaßten Beschlüssen in Abrede stellend. 2) Der Staatsrath ist beauftra t, diesen Beschluß dem Bundesrathe zu übermitteln, in dem Sinne, da derselbe in kurzer Frist die Bundesver- sammlung zusammenberufe, damit sie den Konflikt entscheide. 3) Der Staatskath schickt ein Doppel dieser Schlußnahme an alle Kantons-Re- ierngen und an jedes einzelne Mitglied der Bundesversammlung. ) Bis, zum Entscheide des Konflikts hat der StaatSrath sich jeder Hand- lung einer thatsächlichen Opposition gegen die Verfügungen des Bundes- rathes zu enthalten, ohne irgend eine Mitwirkung demselben die bezügliche Verantrvortliéhkeit überla end.;
Fran reich. Par is, 27. Septemdrr. Die Regierung hat bekanntlich die Maßregeln wegen des freien Eingangs von Lebens- nntteln bis zum 30. September 1858 “verlängert. Der „Moni- teur“ setzt heute die Gründe auseinander, weshalb diese Maßregel beliebt wurde. Es handelt fich demnach hauptsächlich bei der Fort- dauer der freien Einfuhr um vollständige Abwicklung der vom Handel unter dem “jeßigen Systeme gemachten Unternehmungen, Wodurch zugleich die Herstellung der durch die Hungerjahre er- schopfte1z Vorräthe befördert wird. - Die Blätter des südlichen Frankreichs smd noch voll von den heftigen Regengüssen, die dort tn den leßten Tagen erfolgt find. Die Bordeaux-Cetter Bahn hat durch Ueberschwemmungen an mehreren Stellen gelitten. -- Der Poßdampfer, der am 25. September von Bona im marseiller Hafen einlief, hatte 393 Passagiere an Bord, -- ein Beweis von der Zu- nahme des Verkehrs mit Algerien. - Dem brester „Ocean“ wird herichtet, daß der Regerhandel an der afrikanischen Westküste wieder 111 alter Uizverschämtheit zu erblühen beginnt. So haben ßch in Waydah_111rht weniger als acht Negerschiffe unter amerikanischer Flagge gezeigt, von denen die drei ersten von englischen Kreuzern aufgebracht wurden,
Spanien. Madrid, 23. September. Man hat zahlreiche republikanische Proclamationen mit Beschlag belegt,'so wie auch eine Instruction für diejenigen Individuen, welche fich einer pro- ]ektirten geheimen Gesellschaft anschließen würden. In Folge dessen fanden mehrere Verhaftungen statt,
Bur.)
“ “Aus Madrid, 26. September, wird tele ra “rt“ ' Korngltche Ordonpanz 1th eine berathende Junk? f?r?tdie Étéitilté poltzet em.- DieKomgm hat die landwirthschaftliche AuSsiellung
eingeYZt. m_eden und Norwegen. Stock olm 23 - tember. ! Dre (heretrs telegraphisch gemeldete) AnZahme, der KFZ: lichen Propofitton iiber die Regentschaft des Kronprinzen erfolgte voir Seiten des Prresterftandes gestern, von Seiten der übrigen drei „Stande heute, rind zWar im Ritter: und .Priesterstande ohne Abstrmmrmg, tm Bur erstapde mit 34 gegen 12 und iw Bauern- stande nn? 56 gegen 2 Stimmen. Sofort nach dem Schlusse der Debqtte U11 Rttterstande brachte Herr Stjernsvärd daselbst eine Motion 'auf Verdoppelung der bisherigen Apanage des Kron- prinzen em, welche auf den Tisch gelegt wurde.
Von_Haparanda, wo die Telegraphenstation erst vor Wenigen Tagen eroffnet worden rst, langte heute eine Depesche an, Welche meldet, „daß heute Morgen die MeereÉ-bucht bei der Stadt mit 2 Zoll dickem Eise belegt War und das Thermometer auf _ 7“ stand 19131217) der auf dbersethertr FeZegraphenlinie lieZenden Station Luleci
:, e agegen ert e, er es um die elbe eit kl ' Wind, aher kein Eis im Wasser war. s ar und kalt m1t
Asten. Unter den Ueberresten der Habseligkeiten der in Cawnpore ermordeten Frauen hat man auch ein paar blutbefleckte Zettel gefunden,. welche aus Tagebüchern herausgerissen find und von denen der eme der) Verlauf der Ereignisse mit wenigen Wor- ten also schildert:_„W1r „begaben uns in die Baracken am 21. Mai. Das 2. Kavallerte- Regiment revoltirte um 2 Uhr Morgens am 5. Juni und die andern Regimenter desertirten im Laufe des Tages, Am Folgende11_Morgen, als wir alle vor den Baracken saßen, kam eme 24pfundtge Kugel herangepflogen und traf den Schanz-AufWUrfz und von dem Tage an dauerte die Beschießung bis zum 25. Jimi; da sandte der Feind einen Vertrag, den der General (Wheeler,_der „also nicht, wie andere Berichte gemeldet haben, vor 'der Captrulatton gestorben ist) genehmigte, und am 27. verließen Wir Alledie Baracken, um uns in Böten nach A. (Alla- habad) zu begeben. ' Als wir zum Flusse kamen, fing der Feind an, auf 11118 zuxschießen, tödtete die Männer und einige Frauen und steckte dre Bote in Brand; Einige ertranken und wir Wurden gefangen genommen, M em Haus gebracht und alle in ein Zimmer gesteckt.“
Wien, Montag, 28. September, Nachts. (Wolff's Tcl, Heute um Mitternacht wird der Kaiser seine Reise nach Weimar antreten.
Triest, Montag, 28.Septen1ber, Nachmittags. (Wolff's Tel. Bur.) Die Ueberlandspost ist eingetroffen und bringt Nachrichten aus Bombay vom 31. August. Die „Bombay- Times“ bezeichnet die Lage als eine beklagensWerthe. General Hadelock war nach Cawnpore zurückgegangen. Das König- reich Audh befand fich in völiigem Aufstande. Delhi war noch nicht genommen; man beabsichtigte indeß nach Ankunft des unter Brigadier Nicholson stehenden Corps einen Angriff. In verschiedenen Militair-Stationen haben neuerdings Auflehnun- gen stattgefunden, in Folge deren die betreffenden Regimenter auf- gelöst worden find. Jn Lahore ist eine Meuterei ausgebrochen, Wobei der Commandeur Spencer ermordet worden ist. Zu meh- reren Sipoy- Regimentern der Präsidentschaft Bombay haben fich
bedenkliche Symptome gezeigt.
Aus Hongkong wird gemeldet, daß Admiral Seymour Fluß und Hafen Canton in Belagerungszustand erklärt habe.
London, Montag, 28. September, Nachmitiags. (Wolff's Tel. Bur.) Eine auf amtlichem Wege hier eingegangene Depesche der Ueberlandspost nieldet aus Bombay vom 31. August, das; am 12ten Brigadier Nicholson mit bedeutenden Verstärkungen nur noch einen Tagemarsch von Delhi entfernt gewesen sei, und daß nächstens ein Angriff auf Delhi erfolgen Werde. General Havelock, der den Feind mehrmals geschlagen und viele Kanonen genommen hatte, befand fich noch bei Carvnpore. (Hoolad Singh ist am 2. August gestorben. Zn Nusfirahad, Präsident- schaft Bombay, ist ein Jnfanterie-Regimeni entwaffnet tvorden. Auch in Madras wurde ein Kadalierie-Regiment entwaffnet, weil dasselbe fich gelveigert hatte, nach Bengalen zu marsrhiren. Ju Central-Jndien herrscht Ruhe, In Lahore hat sich ein Infanterie- Regiment empört und seinen Commandeur Spencer ermordet; der Aufstand ist jedoch später unterdrückt worden. Von der Insel Mauritius ist der Rest des dortigen Regiments in Bombay an-
gekommen. .