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"W- werden von der axe ganz ausgeschlossen. wenn fie ihrer La ' ***-xt. - * - - „ . » , en Außer der vor'ftehgjden nformations :. _ „ hung muß eine eldllche 1: Große nach izwar bekannt, dem H„auptgute aber nicht zu es riebZ: ' r* Mitkelboden, ' " “ G te Vernehxnuyg untxxrxchtéjter sa ,verständi er P ' um in allen den Fällxn _find.„ Sind dergle chen vorhanden, .die n1cht zuges _ riebßn, zwar Fer ößk. Gu ekiches Gersten- ' . Erb en _ erfolgt"? », zune P „„ mg der xe. auf deren Aussagen baßrt nicht aber aux!) der Lage nqch bekannt sind, so Wrd cm dem Fl _ewöhn, ' - Ro gen find: ?_dsahinrge _“ rm Vaußandwerker, Schäfer, Kuhhirten, Waldwärter, “ halt nach gleich gro er Thea, des ganzen GutSa-xeals von mittlerer“ Güte - andi huschlag bis 12; . „ _ _ _ .* „ Ha er Borße'hk'c vou abtikanlageu :c. . “ * ?Ich desy erznen estandthctlen an Gärten, Aeckern und Wiesen ;; da- Prézzxtzzuläsfigo “ * . „ " _ Brache " .". r au ge te en. _ _ * ,' . _ . _ Ergiebf ck aus der ein ezogenen Information: Sind dieselhen aber nicht zugeschrieben, "oder nicht mehr auszuschewm . „ „ s ; . FLZ?" Etktume FZZ; 31) daß an erhalb der Dor a e, aber mnerhalb der Guthrenzen belegene so werden sie "nm dem “Ganzen taxirt und wird in beiden Fällen der in' “ „ ' * . keinAbfiußv chaffr Vorwerke oder andere Ge äude, oder Golde feftgestellte„ oder, Wenn er ganz oher theilweise in Naturalienhe. _ * _ ist kommt na , dem 1)? daß außerhalb der Guthrenzen auf fremden Feldmarkcn belegene steht, der nach dem Ermessen der Taxkomm1ssarten"in Gelbe u berechnende _ "l . Rv eu . Ro en Gkade seiner", Un- Gebäude oder Grundstücke , „ _ Betrag .der §ngaben [Ulk drei und ein halb Prozent kapitalTfirt von de .U'l' K “s"“ :gg . , YS ficherheit in eine der“ d P t 1e -Q al tätaäa * Ab b "“ *Mtttel- oder guter Gerste „va ec ., zu dem abzuschäßenden Gute gehören, so „muß te er n nz u 1 , Gutswerthe m zug ge mehr, 1 b den mehr mit Erbsen . Bra ck e nächstfolgendenKlas- durch »ein Attest des Landraths des Kretses nachgewiesen und ac] b tm „_ . . 7. _ Roggen o'scht odkr Raps “Ro en ' Ro en sen. Hypothekenbuch'e vermerkt werden. ! .Dic'Taxkthmrstaxten haben dezn aufzynchmenden. Tax-Jnftrumcnfe einen ' Sand gemi ' oder Rübsen Ha est HKL; Ferner: “ Vertcht betßufu en, tu welchem ste fich tm Allgemcmcn über die Verhält. 4 Schfk. per Ü Brache 0)“ daß Pertinenzstücke des GWS verkauft oder, NMUN),t WW vom GUTE nisse des a zus äßenden (Hufes aussprechen und Welcher namentlich eine “ - Mor en ' Ro en noch nicht abgeschrieben smd, so mussen dteselben mcht UU? an Ort Rechtfertigung des beobachteten Taxverfahrens in den Fällen enthalten * [ g Ha egr UUd Stelle vollständig abgegrenzt. sondern auch auf der Karte UUÖ muß, Wo dasselbe nicht in den aufgenommenen Verhandlungen seinch: _ „„...-_» „ . “Rl" _ * FFF? Bernsessungs-Negtster vermerkt und von der Taxe außge- gründung findet. 8 * L YrKscKJisgT'r'Bo YRQ? 4; STIER YZ???" ** n wkr en“; * . „ . . ,' Ü , c : 'J- ! „ : “daß Grundstücke zum Gute „angekant oder emgetauseht smd, so Bepfandbriefungs- und Subhast “tions: oder Erb-Auseinanderseguns. den. Voggey , éRoggcn _ oder „Buch- müssen auch dieFe, wenn fie MÜ zur Taxe IxsUÜk weyden sVUM- auf Taxen unterscheiden fich dariy, da erstere nur den Ertragswerth Fes ) - 0 er Hafer 1 _ Oder, Hafer- wcrzen der Karte, so wie in“ dem Vexmcssqus-Negtster verZerchnet und dem Gutes ermitteln, leßtere außerdem nooy anderwcjtjge Nuyungen und oder „Buch; .- - "Gute im Hypothekenbuche als PertmxnzstUOke, zugx chrreben werdcn. Werthe (ckr. Z. 156 des Reglements) beruckfichtigen, , iverzcn -- Von dem Nachweise dieser Zuschretbung tst dxe Festseßung dcr ' „ Vrache Taxeabhängigich fd Kt d' d V ss SNg-“eftß Zwexter Abschmtt. Streitorte, we e. M, er .at e an 111 em :erme uz1g :. e er _ _ „ _ . speziell, also mit “Angabe ““ck-rer Lage und Größe, vexzerchnet Werden * VeranfchlagL.11JHi11?1eaZméutswexths müssen, bleiben von der_Ta'xe angeseh-lo en. . 1. V o n den (Hä r t en. Befinden ßch unter dem “Areale dcs ahzu »äßxndcn Gutes dteGrmxd- _ . 9. stücke eingezogener -- Wüster -- Bauerhdx, 1o mgß -7 wenn d1e- Bci Obstgärten wird der Morgen selben mit zur-Taxe gesteUt xvxrden sollxcn ,- durch em_ Attesx dex . 1, Klasse zu . 4 Thalern, Königlichen Genexal - Fomnyssxon 'na-chgervtesen werden ,"d'aß' Etgen- 11. „ „ 3 „ [*. Klasse 3. Wei cn :thumS-AnsPrüche auf duese Höfe b-xs zum 1. Jayuar JLU -mcht (zu: 111. .......... 2 , Stark er W ei en-boden (Heréte . (85er te ' * - u n „ Z . gemeldet wordej), oder daß dteselben durch 1echtsk1äfttge Erkenntmsse angeschlagen; „bei Gemüsegärten, nachdem zuvor auf zehn Personen ein mitübexw'ugendemThon- Erbsen“ Erbzen zurüxk “Wiest.“ smd. _ . . . . Magdeburger Morgen Sommerconsunttion abgescßt morden, der Morgen „_ gehalt und starker Bei: oder Rapsz WU cn anwrs en notrd, um hen GuthesxZern, auf deren,(Hutern s1c"h em 1. Klasse zu ......... 2 Thalern, „ .. mischung von Humus,. oder Rübsen ' all der bexegtey Yxt vor,.n'det, dte Bepfandbriefung mcht zu _vcrzogern, 1,1. „ . __________ 1 _ „ _; Strohzuschlag bis- 25 7 S chfl. per o_lgendZos “Jutexvmffnkum ÜNB" . . „ 111. „ „ .......... 1 „ . Prozent zuläFfig. Morgen Tür ZedWÜvf' für welchen der oben beregtc -Nach:1ve1s mcht 5" fuhren zum Ertragc gebracht. Für den Gärtner kommt nichts in Abzug. Für ' |“ ck “.emeangiemesxne Summe von dem _skmithlxe" TaxWerthe (ck97: Obst- und Gemüsegärtcn muß, Önxoweit fie zum Gemüsebau angesprochen. zogen. oder, wo *die-Emiragung der zanzenzu bem1l1-1gendenPfandbrtef:-- eine dreijährige Düngung berechnet werden. . ' Sunnmmach der Lage ;des Hypothe enbuchs _sonft ?xschehcn kaz1x1,-, zu _ - 1 Klasse b Wei en zwei Drittel von den emgetxagenen Pfandbmefet) b s xur_Be„fe1t1gUng 2, Vom Ackerbau und “den Wiesen. WWW“ Wei en: Ger e der betreffenden Angelegenhext m das landschaftltche Depofttum genom- , §- 10. _ _ boden mit Mn eTem Erbsen men MWM „ , _ Die Einschäßung des Ackers esch'ieht nach Anleitung der nachfolgenden _. Thonäehalt aJerHJtmus odcr Raps Als Grundlage, fur den Betrag dxr abzuztehendey Summzne d1ent Acke'r-C'lassiZications-Tabelle, in Kalk enéhaltend --wo- u- Rübsen dle Taxe *der Kömgltchey “General-Kommtsßon von den 596on gletcher Art nach ivekcher “.die Errräge mit Berücksichtigung- des Düygungsstandes zu * durch derselbe einé njil- 6 Échfi per in deleb-en Orte mtt Zufchkag eines Dmtkels, oder, Wo eme svlche Taxe „berechnen sind: dere Beschaffenheit qc- Moroien Clasfificatwns = Tabelle des Stolpsthen Departements. - MYLIFE! séol'kzZUx * “ . Lich aber für die gro e Nach Z=, 6- ; Fleerste. un?) den rothen ' und , ', _ : e et ne . _„ Ijährig er . Anmexkungen- Stra szchng bis 25 u e . „Prozent zulasng.
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r e p t o-w ' schen Departements. Wei en | 4 5 Bei en Mit Erbsen kann _ Gerjbte 4 . ethe ' wirthschaftlich, ivo Erb1en 14 _- _ die reine Dreifelder- Weizen ' wirthschaft gefunden Hafer wird, nur der fünfte Brache „ Theil der Brache be- Weizen säet werden. Das Hafer darauffolgende Win- * terkorn erleidet einen Rückschlag von Z ZDF“ h
a vor ergegange: uex L:, resp. Zjähri- ger Ruhe erhalten in der 1. bis inkl. 111. Ackerklaffe die der Ruhe nächßfol= genden beiden Saa- ten bei einer Zjähri- gen Düngung 1Z, bei einer “öjäbrigen Dün- qung !, bei einer Yjäbrigen Düngung F Kornzuschlag.
In der [U. Acker- klaffe jedoch die eine auf die Ruhe folgende Frucht.
Wo Raps oder Nz'tb: sen gebaut Mrd, kommt derfekbe .obne die Beschränkung Zub a. zur Veran- schlagung. Wegen vo'khergcgangexzex Ruhe erhält_]edoch nicht dieser. 1o11dern die nächstfolgenden Saaten MZK 8T; b. erwähnten u ag. „ Beim Rapsßroh fin- det der bei den ver; schiedenen Ackerkiap “cn zuläsßge Prozent- !Zuschlag nicht statt und wird dasselbe pro SM [bei der _ Dungt ontrolle o gen „ zu 1Süe9e ==- 1Ctk- 4 Heu. de: der Fuß ter - Bere "139 aber nur zw dicses WMW W“
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* „. Klass e c. a) Weizen :) Mit Erbsen kann- “ MaßererWeizenbodcn, b) Roggen wirthschaftlickx, wo “7“ schlUfH. naßkalt und Hafer die reine Drerfeldkk“ Undur lassend. AlöWin- Erbsen wirthschaft gesund“," „. tkklULg.ch-1:il)tdclc Wej- wird, nur der fünf“ W in er Pegel besser Theil der Vrachebk' WNW en, jedocheignet
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