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“ , e ierun en wegen egenseitiger Anerkennung der Leichen- pSätsxleatzzzeäzoßenen,g der König Zehen RegierunJ5 mitgetheilten „Verein,- barungen zu versehen. auch drevorstehenden eßtmmungen, msowert fie für das Publikum von aUgememcm Jyteresse smd, durch Ihr Amtsblatt zur öffentlichen Kenntmß zu brmgen.
Berlin, den 19. Dezember'1857.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- rc. Angelegenheiten. v o n R a u m e r.
Der Minister deS“Jnnern. von Weßphalen,
An _ sämmtliche Köni liche Regierun en und an das Polizei-AJräfidium hierJelbst.
:. S ch e m a. Offene Ordre wegen Beförderung der Leiche d von über
na - ck (Zwei ThalerStempel?" _ Die Leiche des (der) am ten in Sterbeort) an (Krankheit) orbenen, soll von über nach
ver BeFufs der Beiseyung daselbß befördert werden. , Nachdem hierzu unter Beobachtung der deSfaUs erforderlrchen sani- tätépolizeilicben Vorficht8maßregeln die Genehmigung ert erst worden ifi, werden sämmtliche resp. Civil: und Militairbehdrden des n' (und Aus-) landes, deren Bezirke durch diesen LeichentranSport berührt werden, hier- durch beauftragt und beziehungstveise ersucht, denselben _gegen Voräeigung dieser auf vier Wochen gültigen offenen Ordre ungehmdert pas ren zu
lassen. den ten 185 (b. 8.) Königliche Regierung. (Unterschrift.) AuSgefertigt den ten 185
(b. 8.) Königlicher Landrath des Kreises. (Unterschrift.)
Bescheid vom 30. November 1857 -- betreffend das Verfahren bei Jnkommunalisirung von Domainen-(Hrundfiücken.
Der Königlichen Regierung eröffnen wir auf den Bericht vom 14. August d. I., das; diejenige Behörde, welcher die Dispofition über “ein Domainen-Grundßück zusteht, auch die Erklärung wegen Einverleibung eines solchen Grundstücks in einen Kommunal-Ver- band abzugeben hat. Wenngleich alle zu öffentlichen Zwecken be- ßimmten, dem Staate gehörenden Gebäude im Sinne des 5. 11 Titel 14. Theil 11. 2109. Landrechts für Domainen-Güter zu er- achten find, so kann doch daraus nicht gefolgert werden, daß die Wahrnehmun der damit verbundenen Dominial-Rechte und Pflich- ten von der öniglichen Regierung ressortire.
Denn nach dem Z. 3 Nr. 1 der Instruction zur Geschäfts- führun der Regierungen vom 23. Oktober 1817 (Geseh- Samml. S. 25 ) gehörten zur zweiten Abtheilung der Königlichen Regie- rung, an deren Stelle in dieser Beziehung nach 1jtt, (l. 11. 3 der Allerhöchsten Ordre vom 31. Dezember 1825 (GeseZ-Samml. von 1826 S. 7) die Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Jorfien getreten ift:
„sämmtliche Angelegenheiten, welche fich auf das Staats-Einkom-
men und Steuerwesen beziehen, oder die Verwaltung der
Domainen, Forsten und Regalien betreffen, insofern für ein-
zelne Zweige nicht besondere Verwaltungs - Behörden aus-
drücklich angestellt find.“ -
Von hem _Adminiftrations-Rcchte der Königlichen Regierunßen find also btejemgen Domainen-Grundstücke aus eschlossen, für We che besondere _Verwaltungs -Vehörden angestellt nd. Dies iß aber der tzenientgen Grundßücken offenbar der Fall, welche einer Staats- B.eh.orde_ zur au6schlreßl1chen Benuyung für die Zweckeihrer Ad- mmtftratton ausdrücklrch überwiesen ßnd, oder in deren faktischem Bkfiß UUÖ BMUSUU8„fie ßch befunden hat. Da nun das Schloß J R. nach hem Berrchte der Kömglichen Regierun von eher
iß ber Gerrchts : Behordm gewesen ift, und ur Zet um heil von dem Kreisgerichte zu R. und zum Theil aks Salz; iederlage von der Verwaltung der indirekten Steuern benußt wird, so wird
von dem Königlichen Appellations-Gerichte zu K. im Einvernehmen mit dem Herrn Provinzial-Steuer-Direkthr zu K. abzugeben sem. Beide Behörden smd demgemäß mit Anwersung versehen.
Berlin, den 30. November 1857.
Der Justiz - Minißer. Gim o n s,
Der Minister des Innern, Der BFinanz-Minister. von Westphalen. von odelschwmgh.
An die Königliche Regierung zu R.
Cirkular-Erlaß vom 29. Dezember 1857 - betref- fend das Verfahren bei Aufteilung von evange- lischen StrafanfialtWGeistlichen.
Von einer der Königlichen Regierungen find in einem speziellen Falle Zweifel darüber ausgesprochen worden, ob nach den Vor- schriften, welche durch den Cirkular- Erlaß vom 2. Oktober 1853 über das Verfahren bei Anstellun? von evangelischen Strgfansialts- Geistlichen ertheilt worden, die Qinholung meiner besonderen Fu- ßimmung bei Beseyung von dergleichen Stellen noch ferner er or- derlich sei. „ ,
Ich nehme hieraus Veranlassung, zur Kenntnzß der KMK- lichen Regierung zu bringen, daß es keineöwegs m der Abfi t gelegen hat, durch jene Vorschriften in der Beßrmmung der.frühe- ren Cirkular-Verfü ung vom 23. Januar 1841, wonach dre _An- steUung der Straßcmsialts - Geistlichen stets von der dieösemgen Zustimmung abhängig bleiben sollte, etwas zu ändern. '
Zu den gewichri en Gründen, welche die legtere Bestrmnzuug veran aßt haben, isi m neuerer Zeit auch noch die Nückficht hmzu- getreten, daß in den leßten Jahren für einzelne größere Straf- anstalten in Folge der eingetretenen Ueberfüuungen die Annahme von Kandidaten zur Aquulfe für die außgeißlichen genehmigt worden ist, welche nicht selten zur Verückrchti ung bei eintretenden Vakanzen in der Zahl der Strafanstalts-Gei lichen ganz vorzugs- weise geeignet erscheinen dürften, während von denselben über die Grenzen der Provinz hinaus, in Welcher fie beschäftigt find, ge- meini lich nichts bekannt ist.
Zch veranlasse deshalb die Königliche Regierung in allen Fällen, wo die SteUe eines evangelischen Strafanstalts-Geifilichen neu zu besehen ist, von der eingetretenen Vakanz mir Anzei e zu machen, und sobald Sie eine bestimmte Persönlichkeit zum tach- folger des Abgeßangenen ins Auge gefaßt hat, zur Ertheilung meiner Bestimmung Sich hierüber motivirt zu äußern.
Berlin, den 29. Dezember 1857.
Der Minister des Innern. von Westphalen.
An sämmtliche Königliche Regierungen, (mit Aus- schluß der Regierungen zu Danzig. CöZlin, Stralsund, Magdeburg, Erfurt, ArnSberg) und an das hiefigeKöniglrche Polizei-Präfidium.
Cirkular-Erlaß vom 11. Januar 1858 -- betref-
fend die Visiruug der nach Polen und Rußland
ausgestellten Reise- Pässe seitens der Kaiserlich
russischen Gesandtschaft oder eines russischen Konsulats.
Cirkular-Erlaffe vom 19. Januar und 11. Februar 1856. “(Staats- Anzei er Nr. 59, S. 442). Cirkular-Erlaß vom 19. ugSust2118356 (Staats-Anzciger Nr. 267, . 6 ).
Zufolge einer mir von dem Königlichen Ministerium der aus- wärtigen An?elegenheiten mitgetheilten Note der hiesigen Kaiserlich „russtschen Ge andtschaft kommt es seit einiger Zeit häufig vor. daß preußische Unterthanen, welche in einer zu gro en Entfernung von der Grenze wohnen, um die Ver ünstigung zu haben, diese auf Grund einfacher Legitimations- arten „Überschreiten zu dürfen, mtr Pässen zur Reise nach den Kaiserlich rusßschen Staaten ver- sehen find, denen das Visa ber Kaiserlich rus schen Gesandtschaft fehlt. Dieserhalb von den Grenzbehörden angehalten, find fie ge-
wun en, Leh Behufs ihres Eintritts in die Kaiserlichen Staaten
im vorliegenden Falle die Erklärung über die beabfichti te Ver- einigung des Sch offes/K. mit dem Gemeindebezitke der tadt U.
eso'n ere rlaubniß 2le verschaffen, und erleiden dadurcheinen oft für ße nachtheiligen ufenthalt in ihrer Reise.
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?ndtm ich die Köni liche Regierung hiervon in Kenntnis; seye, veran asse ich Sie, zur eseitigung dieser Uebelstände, unter Hm- weisung auf die Cirkular-Verfügungen vom 19. Januar, 11. Je- bruar und 19. August 1856, die mit Ertheilung von AuLgangs- pässen beauftragten Behörden mit der nöthigen Anweisung u per- sehen, damit dre nach Polen oder Rußland reisenderr dieZcingen Unterthanen auf das Erforderniß ber vorgängigen Vtürung three Pässe seitens der hiefigen Kaiserlich rusfischen Gesandtschaft oder eines russischen Konsuls aufmerksam gemacht Werden. Berlin, den 11. Januar 1858.
Der Minister des Innern. von Westphalen.
An die Königlichen Regierungen in Gum- binnen , Königsberg , _ Marienwerder, Bromberg, Posen, Bre'Slau und Oppeln.
Berlin, 7. Februar. Se. Majestät der Königb haben Aner-
gnädiYi geruht: Der Frau?? an n y v o n d e m K n e se e ck, gebornen v on 0 ] an 0 w sta , zu erlin, die Erlaubnis; zur Anlegung des
von Ihrer Majestät der Königin von Baiern ihr verliehenen Therefren-Orbens zu ertheilcn.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 7. Februar. Dem Herrenhause wurden in seiner gestrigen (sechßen) Siyung zwei Schreiben des Mnißers des nnern vom 20. Juli v. J. und 6. Januar d. J., wonach der O er-Präfident der Rheinprovinz, von Kleist-Neyow, und der
reiherr von Monteton auf LebenSzeit ins Herrenhaus berufen nd, übergeben. Hierauf folgte die Spezial-Diskusfion über den Ausschußbericht, betreffend die Suspension der Wuchergeseße, und wurden die FZ, 1 und 2 jener Verordnung mit ,roßcr Majorität angenommen, ebenso die Resolution des Ausschusßes und der dazu estellte Verbesserungs-Antrag. Mit der Annahme des Geseh- Zntwurfs, betreflénd die Schließung der Geschäfte der Renten- banken, war die ageSordnung erschöpft.
Magdeburg, 5. Februar. Heute Abend 1194 Uhr ist unter
“dem Geläute der Glocken und dem Donner der Kanonen der
feierliche Ein u hrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der P?inLZessin Friedrich Wilhelm in unsere auf's Festlichfte geschmückte und erleuchteteund auf's Freudigße bewegte Stadt erfolgt. Als Ihre Königlichen Hoheiten aus dem Eisen- bahngebäude, wo dieselben von den Vorständen der Civil- und Militairbehörden ehrfurchtsvoll be, rüßt worden waren, in die Stadt einfahren, um ihren Weg durch die ?Zürßenwallr und Gouvernrmcnts- ßraße nach dem König1.Palais u nehmen, ertönte ihnrn der tausend- stimmige, nicht enden wollende Ju clrnf des troxz der späten Abendstunde in dichten Massen versammelten Volkes als Bewillkomnmungsgrnß .und GlückWUnsch der alten treuen Stadt Magdeburg entgegen. Unter den Decorationsarbeiten zeichnete fich zunächst die auf dem Eisenbahnplaße von Seiten der Stadt im Style des Pariser Triumphbogens erbaute Ehrenpforie aus, die bei einer Consmntion von 60,000 Kubikfuß (Has in der Stunde aus 25,000 Flammen in 4 hohen. schlanken, korinthischen Säulen ihre blendenden Licht- masseu in die Nacht saydte. Zur Seite der Ehrenpforte erglänztcn drei aus aUerlei Waffen geschmackvollzusammengesteüte Pyramiden, während im Hintergrunds, in der Nähe des Ober-Präsdialgcbäudes, das 11 Fuß hohe Wappen der Stadt Magdeburg in GaSlicht prangte. Die Aussthmückungen der angrenzenden Straßen, na- mentlich“ der Fürstenwald und der Gouvernementsstraße, so wie des Domplaßes, waren hinter diescheranfialtungen nicbt zurückgeblieben. Den Glan punkt auf dem Domplaße bildete die Erleuchtung des "herrlichen- ymes mit bengalischem Feuer, in dem Augenblicke, wo Ihre Kömghchen Hoheiten daselbst eintrafen. Andererseits hatten ck zu berden Seiten des Axeges, vom Eisenbahngebäude nach „dem. Königlichen Palais, Spalier bildend, nahe an 2000 htesrge Bürger mit bunten Laternen und Mufik-Chörcn ZUM festltchen Empfange aufgesteüt. Der Vorbeimarsch dieses LgternenzugeS, der durch seinen bunten Farbenschimmer und .setne große Mangngfaltigkeit eincn ungemein freundlichen und *rnteresscrnten'Anblrck ewährte, vor dem Königlicher: Palais, wo Zhu Kotz1gltcheJ1Hoherten Wohnung genommen hatten, schloß die . estlichketten furjden heutigen Tag. Sogleich nach Ihrem Ein- treffen rm Palats_ geruhten Ihre Königltcben Hoheiten ßch auf dem Balkon zu zergetr und dam) vom Fenster aus den Laternen- ug, der „nun mrt fernen zahlrerchen Mufikch'ören vorüberzog, in
ugenschem zu nehmen m_rd egen Ihre Umgebung Höchftihre Zufrtedenheit *in den schmetchel afteßen AuSdrücken' auSzusprechen.
- 6. Februar. Heute Morgen 87; Uhr hatte zuerst der Wehrig'sche und Lehrer-Gcsangveret'n die Ehre, dem Durchlauch- U sten Paare einen Choral fingen zu dürfen. Sodann wurde der 1 en und Am hiefigen Liedertafel und dem Nebling'schen Lieder- xranz dieselbe Ehre zu Theil. Als die Lieder gesungen waren, offneten 'srch die Flügeltbüren und der Prin , am Arme der Prin- zesfin, er chien bei den Sän ern. Die Mu k-Direktoren Mühling und Rebling wurden vorgesgtellt. Der Prinz erkundigte fich nach allen Details des Vereins und sagte u. A.: „Ich habe wohl nur selten, ohne schmeicheln zu wollen, so herrlichen Gesang gehört, obgleich teh auch gestern erst u Aachen und Cöln freudig mit Ge- sayg Uherrascht bin.“ Daraufs geruhten Ihre Königlichen Hoheiten Sich dre 50 Jungfrauen vorstellen zu la en, welche fich zu Ihrer Begrüßung in den Räumen des Palais versammelt hatten.
Na_cherrr der Herr Ober-Bürgermeisier Hasselbach an Ihre Komglxchenkßohenen eine Anrede Jehaltcn hatte, nahmen Ihre Komglrchen Hohetten, geleitet von den h chstcn Spiyen der Militair- und' Crvtl-Bebörden und Höchfiihrem Gefolge, den Dom in Augen- schem,„ wo Sie beim Eintritt von dem Königlichen (55e11eral- Superintendenren und ersten Dompredigcr l)r. Möl1er mit einigen Worten, so wte von allen Anwesenden mit ehrfurchtsvoUcm Gruß empfangen wurden. Herr Direktor Profeffor Wigger! hatte die Ehre,. dem Durchlauchttgßen Paare die Merkwürdigkeiten des ehr- würdKen Doms zu zeigen und zu erläutern,
_ achdem die Höchsten Herrschaften den Dom verlassen hatten, befttegen dieselben sofort eine Hof-Equipage und fuhren nach dem
“ Ober-Präfidialgebäude, wo froh die Commandeure der in der Pro-
"M, Sachsen distocirten Truppentheile, die Mitglieder der hiefigen Komgl-tchen und städtischeu Behörden, der hicsrgen Geistlichkeit, die Deputtrtcrr _vieler Städte der Provinz und der Ritterschaft zur Chur veremtgt hatten., Bei der Vorstellung der städtischen Ve- horden geruhte „Se. Köntgliche Hoheit der Prinz Sich Höchst nädig ghet den thm hrer bereiteten Empfang zu äußern. In die ZVorte- Hochstdesselben: „Sagen Sie es Ihren Mitbürgern Allen, daß uns derCmpfang 111 Ma debur hoch erfreut und sehr überrascht hat,“ shmmte dre cFrau rinzes n mit den Worten ein: „Sehr, sehr schon„ herrlich, wundervoll !“
, anmschen hatxen fich um 9 Uhr die hiefigen Getverke, in eurer Stärke von aber 5000 Mann, an den bestimmten Appel]- plaßen versammelt, waren auf die Esplanade vor dem lllrichstbore gezogen und hatten fich endlich von der Braunen Huscrstraßc bis gegen den altexr Markt hin aufgestellt. '
Sybalh dre Höchsten Herrschaften bei Ihrer Fahrt; durch die Stadt tn dre vom Breiten Wege nach dem Markt führende Straße erygebogen waren, feste fich der imposante Zug mit seinen zahl- retchen Fahnen und Emblemen untcr Vortritt vieler Mufikchöre den Bretter W_eg entlang nach dem Domplage in Bewegung.
' Als dre hochsten Herrschaften nach der Cour im Ober: Prä- srhtal-(Hebäude zum Koniglichen Palais zurückgekcbrt waren, wurde z.;zochstdenselben von dem Herrn Stadtrats) Bötticher dcr Rapport nher den Gewerks - Aufzug unterthänigst überreicht und mit huld- rrtchen Worten entgegengenommen. Sodann geruhten Höchst- dreselben _den Vorbeimarsch diescs Aufzugs vom Balkon aus in Augenschem zu nehmen. Nachdem die Spiye dcs Zuge.“; das Bahn- hhfs'gchaudeserrezcht hatte, wurde Chains gohildet und fxxhrcn Ihre Komgltchen Hohetten sodann von dem Palais ab durch dicselbe hin: durch nach dem Bahnhof.
Um 1'ch Uhr erfolgte unter dem Donner Jer Kanonen die Abfahrt Ihrer Königlichen Hoheiten mit einem Extrazuge nach Potsdam.
Potsdam, 6. Februar. Die festlichen Vorbereitungen zum feierlichen Empfange Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin Friedrich Wilhelm von Preußen Waren heuxe um 2 Uhr sämmtlich vollendet. In dem Empfangs- Salon des Vahnhongebäudes hatten stch um diese Zeit die sämmt. lichen hier anwesenden Prinzen des Königlichen Hauses Versammelr, während fich die siädtischen Corporationen, der Magistrat, die Stadt- werordneten und der Polizei-Direftor Engelken in den beiden Zimmern aufgestellt hatten, welche unmittelbar hinter dem Empfangssalön liegen.
Nachdem die Mitglieder des Königlichen Hauses bei Ankunft des Zuges mit dem Königlichen Salon-Wagen aus dem Empfangs- Zimmer auf den Perron herausgetrrten waren und das neuwer- mählte Fürstenpgar (1er ders Herzlichße empfangen hatten, begaben fich'Jhre' Kontgxtchen HohkttW der Prinz und die Prinzessin Frtehrrch' _thhe'lrn zunachst in das Empfangs-Zimmer selbff, wo“HY§l;stdteyclhen ennge Augenblicke vertreilten. Hier waren außer den Hochsten Herrschaften versammelt: der General der K'avaüerie und Gerreral-Adwtant Sr. Majestät des Königs, Commandeur des (Harde-Qorps, Graf von der Gröben, der Ober-Stallmeister und Gerzera-l-Adjutant Sr. Majestät des Königs, General-Lieutenanc vo_n Willrse'n, der Kommandant von Potsdam, General 34 la. zuzte Sr. Maxesiät des Königs und Commandeur der 1. Garde- Dtvtfion, General-Major von Ronin, so wie die beiden ur Aufwartung ber Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Prinzcjöfin AUerhöchft beorderten Kammerherren, Schloßhauptmann von Roe-