1858 / 80 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

' ktm ischen Stettin„unb St-ukhvlm, unh FI.;MÖ: cahhzweioxalige Fahrten zwischen Stralsund und

- tr alten werben. YßaIZite t(?;öeffkmng der Fahrten zwischen Strals und _und Yßabt

ndet am Dienstag, den 13. April, ftatt, atx welchem Tage as Königl. Schwedxsche Poß-Dampfschiff „Eugema“: zum ersten Male von Yftadt nach Stralsund abgehen wird. Hternächß und bis zum Schlusse ber Fahrten erfolgt dre Abfertigung des genannten Schiffes: aus Stralsund jeden Sonntag und Donnerstag Mittags nach Ankunft der Schnellpost von Passow, _welche mtt dem resp. Sonnabend und Mittwoch 6 Uhr 10 Mxn. Abends vyn

Berlin nach Passow (Stettin) abgehenden Cesenbahnzuge m genauer Verbindung steht, und aus Ystadt jeden Dienstag und Sonnabend früh nach An-

kunft der Poß von Stockholm.

Das Passagegeld zwischen Stralsund und skadt beträgt? 1. Play 6 Thlr., 11. Play 3 Thlr., 11]. Play 13; hkk. Pr. Crt. ' f kZHüter, so wie Wagen und Pferde werden gegen btUige Fracht be ör ert.

Ueber die Eröffnung der Poft-Dampfschifffahrten wischen Stettin und Stockholm bletbt weitere Be- anntmachung vorbehalten.

Berlin, den 4. April 1858.

General - Voß - Amt. - Schmückert.

Bekanntmachung vom 31. März. 1858 -- betreffend .'dieErmäßigung des britischen See-Portos für die auf dem Wege über “England zu .befördernde Korrespondenz nach und von der Insel Goree, Lagos, Fexnando Po, Camerones, Alt-Calabar, Bonny, Badagry und Wybah, so wie nach und von allen anderen Haf'enpläßen oder sonstigen Ortschaften an der Westküste von Afrika.

Das hritische See-Porto für die auf dem Wege über Eng- land zu befordernde Korrespondenz nach und von der Insel Goree, Lagos, Fernando P,“), Camerones, Alt-Calabar, Bonny, Badagry uud Wydgh, so wte na'ch_ und von allen anderen Hafenpläyen ober sonsttFn Ortschaften an der Weßküfte von Afrika ist auf den TXU?" Pence oder 5 Sgr. für den einfachen Brief ermäßigt

_ Außer diesem Portosaße. auf welchen die von Lot u Lot mtt dem einfachen Says ßeigende Gewichts: Scala A?")?endunZ 213)?er; ktztymÖfz'trf die cJedaclste Korcx-esplonbenz noch dasselbe Porto,

ur te rte e na an von n and elb r . "

Berlin, den 31. März 1858. g s st zu Berechnung

General-Poft-Amt, Schmückert.

, Ministerium der ei licheu, Unterri ts : Mediziner - ugelegenbeiten.ck und

Am Progymnafium zu Berlin (Veüevueftra e

worden: als _Rektor der l)r. Julius Krause, YMÉ'ZÜZYW ain Pädagogtum des Klosters Unser Lieben Trauen in Magdeburg“ Z 8 Ordentliche Lehrer der,!)r. Hermann erduscheck seither, l):!)rer am Cadettenhause zu Berlin; der Dr. Theodor“ Paul Ssver Lehrer an) Evangel1schen Gymnasium in Glogau- und di; nZtJlaYtZ-négxktdate? l)r. _AZithelI Hirschfeld“, 'or Ar- , 1. , un rte ri ruse' als El t. dre , emen arle rer (' Lehrer thhelm S mon und Albrecht FUNNY, blTide

e . . . ÄYKB.M der Vorschule bes Friednch-thhelms-Gymna ums in

Die nicht immt ' ' ' älteren arikulatwnsfähtgen , an e enden w KöniglickéetxdFIxeéfitFr Ythmacie und ZahZhlZilkundesJeioZilefiJlesr , neu*en er en aufgefordert, poch vor" Anfang des

b - . . Anwei un ' «7.8 sxxxchxxxexzb§§§ke11img 121111121122? 223.2: Kraße Nr. 10. _ Mutags vonex2ukiterze'chnetem _ Dorothee'"

Berlin, den 30. März 1858. s 1 Uhr Üch zu melden. Der Direktor be6"pharmaceutischen Studiums bei hkefiger

Minis!!!“ des Innern,

Erlaß vom 15. Januar 1858 .- betrZsfend das

Verbot des Verkaufs von Billets zur Weiter-

beförderung ber Attswanderer von dem-über-

seeischen Landungsplatze nach dem Veßimmungs- orte im Innern.

Cirkular-Verfügung vom 18. ZUHZZZJÉ (Staats-Anzeiger Nr. 175

* Nach dem auf die Verfügung vom 27. Au ust v er ; te1en Bertchte_ hat die Königliche Regierung den8 Ihr dIurch |er Ctrkular-Verfugung vom 18. Juli 1854 empfohlenen Erlaß eines Verbots des Verkaufs von“Billets zur Weiterbeförderung von YuWanderern yon dem überseeischen Landungsplaye nach dem Be- ftzmmngsorte tm Innern deshalb ausgeseyt, Weil ein Bedürfniß bterzg mJhrxmYKez'W9lt11ngschzirke biSbcr nicht hervorgetreten sei. DabetscbemtHteKomgltcheRegierungvonderAnnahmcausgegangenzu sem, daß em solches Bedürfniß erst dann vorhanden sein würde xvenn dxr Fall des Verkaufs derartiger BiUcts an Auswanderer jm dortigen Dypartement bereits vorgekommen wäre. Diese An- ficht läßt fich mcht begrfxnden. Es kann nicht darauf ankommen, ob Auvwanderer auf dte. angegebene Weise bereits übervortbeilt Zvorden find, um so nZemger, als diese selten Gelegenheit finden, thre Klagen den 'Bxhorden ihrer früheren Heimath zugeben zu 19sscn, sondern ledtglt_ch darauf, ob Auswanderungen aus der dor- ZtZenFKlegZO 11achbtul;_ex)seeischet; Ländern vorkommen. Daß dies . . 1 , ergn' 1 aus en von der Köni li en e' eingerejchten statistischen Nachtveisungen. :; ck R gterung

Wik veranlassen die Königltche Regierung deshalb, das in Rede stobende Verbot unverweilt zu erlassen und zwei Exemplare der betreffenden Nummer Ihres AmtSblatts einzureichen.

Berlm, den 15, Januar 1858.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.

Der Miniüer des Innern. von Westphalen.

An '“

die Königlichen Regierungen zu R. U.

Cirkular-Erlaß vom 6. Februar 1858 - betref- -fend die Portofreihcits-Verhältnisse der Straf- Anstalten.

Es ist bemerkt Worden, daß seitens der Köni li en S r :" gnsialtZ-Verwaltgngen der Cirkular-Erlaß vom 4.8AYgust 182€; „nber dte Poxtofrctheits-Verhältniffe“ der Strafanstalten (a.) nicht tmmer ehyrrg beobachtet morden ist, indem in einzelnen Fällen Paket-x etzdungen, welche nach den Bestimmungen dieses Erlasses portopfitchttg 9bzuscnden waren, unter einer" portofreien Rubrik der Poß zur Befordxrunß übxrgebcn worden smd. Ich nehme hieraus Veranlassung, dre K niglache Regierung aufzufordern, den Straf- anstalts - Verwaltungen Ihres Bezirks die Bestimmungen des ge- pachten CtrkularzReskripts zur Jenauen Befol ung wieder in Er- tgnerung zu brmgen und bemerke dabei, da , wenn von einer Straf- :c. Anstalt in derselben gefertigte Fabrikate an eine andere sSlFafSanFalt vlejrkatzft sund Hit der Poß versandt Werden, eine 0 e en an a erdm au u den 0 '

rechnen ist. g 9 z p rtopflichttgen zu Berlin, den 6. Februar 1858. *

Der Minister des Innern. von Weßpbaken.

An hiesKöniglick'en Regierungen (exkl. der- ]_emgen zu Danzig, Cöslin, Stralsund, Axnsbexg, Magdeburg, Erfurt und St9_n1a„rmgen) und an das Polizei- Pkasldium hiersclbst.

3.

Zyr Beseitigung der Zweifel über den Umfang der otto reibeit für

Fönigl-che. Straf-Arbeitö-Aqstaltcn, die wegen des AbsaßesP ihrefr Fabrikate

HYMYYÜZZ Yeschäftle2§r71beqßbin ich "Zit dels Herrn Geheimen Staats- nera- otme1 ers von a er E

Vesttmmungen übereingekommen: g xcellenz über folgende

:) Portofrei find: '

Königlichen Univer ' Mitscherlichs *)

1) die rein amtlichen Korrespondenz:, Geld- und Paketsendungen

“zwischen den Anstalten und_ anderen Behörden, so weit nach den bestehen-

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den Vorsédriften mxd Grundxäyen den Verwaltunßs - Behörden im lüge“- miken die Portofreiheit ln ienstli en Angelegen eitenÉuße t;

2) die für einige solcher An alten eingehenden err chungögelder von verkauften Grundßücken; *

3) die ebenso etwa eingehenden fixirten Beitrags-Gelder; und

4 die Verdienstgelder, welche den aus den Strafanstalten entlassenen Zucht ingen an die Ortsobrigkeit nachgesendet werden.

Alle diese Ge enftände müssen, Behufs der Portofreibeit, mit offenst- lichem Siegel vers losen und mit einer denz Inhalte entcspreßchenden Rubnk, z. B. herrschaftli e Polizei:, herrschaftltche Correcttonshaus : Verwal- tun 5: 2x. Sache, errschaftliche Verreichungögeider, Verdienstgelder für ent affene Züchtlinge 2c. bezeichnet Werdet).

* b) Portopflichng find: ' alle Korrespondenz-, Geld- und Paketsendungen der gedachten Institute m Bezug auf deren kaufmännischen Betrieb, ohne Unterschted, ob die Ver- sendungen zwischen den Arbeits- 2c Anstalten und Pravatpersonen, oder wischen denselben und anderen Behörden stattfinden, die wegen der An- ?chaffung von Fabrikaten mit den Anstalten in Verbindung treten.

Das für die vorbemerkte portopfiichtige Korrespondenz den An- stalten eftva zur Last fallende Porto wird terminlich auf den Grund von postamtlichen Franko-Attesten und der Original-Adrcssen, gegen spezielle Nachweisung aus der Postkase erstattet Werden, so weit durch amtliche Atteste der betreffenden Corrections-Anßallen dargethan wird, daß selbl es wirklich nur im ausschließlichen Interesse der Arbeits: xc Häuser erwach?en ikst, und von anderen Behörden o er-Personen nicht hat eingezogen werden önnen. '

Indem ich die Königliche Regierung, in Vescheidung auf Ihren Be-

richt vom 21. uli v. I., die Portofreiheit der Korrespondenz der Admi- *

niftration des orrectionShauses zu Schweidniß mit Privatpersonen betref- fend, von vorstehenden Bestimmungen in Kenntnis; seße, überlasse ich Jür, die Administrationen der unter die Eingangs gedachte Kategorie gehörtgen Strafanstalten danach mit iveitcrerAnweisung zu versehen.

Rekahne, den 4. August 1838.

Der Minister des Innern und der Polizei. von Rochow.

Erlaß vom 31.Januar1858 - betreffend die Er-

theilung des AuEwanderun§s-Konsenses an Per-

sonen, welche wegen körperlicher Untauglichkeit

von Erfüllung der Miliair-Dienstpflich1 ent- bunden sind.

Der Königlichen Regierung erwiedere ich 'auf Ihre Anfrage in dem Bericht vom 4. v. M. und I., wie 1ch der Anficvt des Herrn Ober- Ptr'tßdcnten, daß Personen, welche bei der Erfas- Musterung Von der Dcpartemcnts-Ersay-Kommisfion für gainz invalide erklärt worden find und auszutvandcrn beabsichtigen, das rm 3, 17 ne] 1 des »(Hesekes vom 31. Dezember 1842 gedachte Attest der Kreis-Ersaß-Kommisfion zur Erlangung der EntlassungsZUrkunde beizubringen nicht gehalten smd, nu'r1bcikpftichtcn kajsm, da rte Ybficht des Außzuwandernden, stch der Mjlttmr-Dtenstpfltcht “zu entztehen, nicht vorhanden sein kann, wenn er von ,dere_n _Erfullung wegen körperlicher Untauglichkeit gänzlich entbunden, mxthm dex Zweck des Attestcs der Kreis-Ersay-Kommisüon durch die Beschemigung der Departements:Kommisfiou vollkommen erreicht worden ist.

Berlin, den 31. Januar 1858.

' Der Minister des Innern. oon Westphalen. “„ An . die Königliche Regierung zu R.

Finanz : Minißerium.

Verfügung vom 6. August 1857 - die Erhebung

der Klassensteueé von diesseitigen Staatsange-.

hörigen, welche, mit Preußischen Pässen versehen, sich im Außlande aufhalten, betrefféyd.

' Der Königlichen Regierung erwidere ich auf den Bericht vom 3. v. M., betreffend die Erhebung der Klassensteuer Von diesseitigen Staatsangehörigen, welche, mit Preußischen Pässen versehen, im AuZlande fich aufhalten, daß dicsc- Personen zu den Einwohnern des Preußischen Staates auch im Sinne des K*lassensteuergescges vom 1. Mai 1851 zu zählen und der Klassensteucr an demjenigen Preußischen-klassenstenerpflicbtigen Orte, als dessen Angehörige fie angesehen werden müssen, zu unterwerfen find„ sofern fie nicht nach Z. 6 des gedachten Geseyes überhaupt von der Klaffensteuer frei bleiben.

Wegen der Einziehung der Klassensictxer von Personen, welche in den Fäüigkeitsterminen abwesend find, [| nach den obwaltondcn Umßänden zu verfahren. Ist e111e_VoratZszah11|11g der Steuer von "dem noch anwesenden Steuerpflichttgen mcht zu erlangen oder die

Zahlung het Sjeuer durch dritte Personen oder durch Ueber- wetsung emer Einnahme durch Beschlagnahme von Gegenßänden-" Welche dem Steuerpfitchtigen gehören u. s. w., nicht zu'dewirken, so fragt fich zunäxhst. ob die fälligeSteuer am damaligen Aufent- haltsorte des Pfitchttgen eingezogen werden kann. Auch wird der Antrag guf Erneuerung des Passes Gelegenheit geben. die Bericho' tigunZ euzes Steuerrückstanbes herbeizuführen. erltn, den 6. August 1857.

Der General-Ditektor der Steuern.

An * die Königliche Regierung in R.

Admiralität.

Die Schiffbau-Unter-Jngenieure G u y ot und H ild eb ra n b t

find zu Schiffbau-Jngenieuren ernannt worden.

Preußische Bank.

Monats-Uebersicht der Preußischen Bank, gemäß 5. 99 der Bank-Ordnung vom 5. Oktober 1846.

A c t i v a. 1) Geprägtes Geld und Barren ............. 42,397,000 Thlr. 2) Kasen-Anweisungen ..................... 1.585,000 Z) Wechsel-Bestände ......................... 49,046,000 „, ' _ Z) Lotmbtctrd-Beßäj1dech.ß ....... 1) ............ 13,358,000 ) S aa spapiere, ver ie ene, or erun en und Activa ................... F ........ g- ...... 5 ,989,000 P a s s i v a. 6) Banknoten im Umlauf .................... 60,931,000 7) Depofiten-Kapitalien..„,...,... .......... 19,887,000

8) Guthaben dev Staats-Kassen, Institute und Privat-Personen, mit Einschluß des Giro- Verkehrs ................................ 6,934,000 Berlin, den 31. März 1858. Königlich Preußisches Haupt-Bank-Direktorium, v. Lamprecht. Witt. Meyen. Schmidt. Dechend. W o y w o d.

Angekommen: Der Generalmajor und Commandeur her

31. Jnfanterie-Brigade, Graf von Blumenthal, vvnTrier.

Der Generalmajor und Commandeur der 12. Kavallerie-

Vrigade, Oelrichs, von Neisse.

Berlin, 6. April. Se. Majestät der König haben AUer- gnädigst geruvt: dem Brand-Dircktor,Scabell zu Berlin die Er- laubnis; zur Anlegung des von des Königs von Baiern Majestät ihm verliehenen Ritterkreuzes erster Klasse des Verdienst-Ordens

- Vom heiligen Michael zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußen. Charlottenburg, 5. April. Ihre Majestäten der.Köntg und die Königin wohnten gestern nebst Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzess!) von Preußen und der Prinzesfin Alexandrine dem vom Hof-Predrgeyör. Hoff- mann -- und heute, nebst Ihrer Königlichen Hoheit der Prmzesfin Alexandrine dem vom Ober-Hof-Prediger l)r. Strauß gehaltenen Gottesdienste in der Schloßkapelle zu Charlottenburg bei.

Berlin, 6. April. Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen befindet fich nach Höchstseiner gestrigen Fahrt nach Pots- dam und Babelsberg sehr wohl.

Höchstderselbe nahm beute Morgens den Vortrag des Obersten Zreiherrn von Manteuffel und um [12 Uhr den des Wirklichen

eheimcn Legations-Naths Balan entgegen.

Tilsit, 4. April. Der Eisgang scheint dem Ende nabe Der gestern ganz unterbrochene Trajekt erfolgt seit heute früh über die Memel und UZzlenkis per Boot und Spißprahmen. Wasser-

stand 17 Fuß 10 Zoll.

Oldenburg, 3. April. Durch eine vorgeftrige Verordnung ist der Landtag des Großherzogstbums in Veranlassung eines wegen Mangels an vorbereitetcm Materiel von ihm gesteüten An- trags bis zum 15. d. Mts. vertagt worden.