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" den geschlichen Verzu
“* * lun , 0 wie durch die ursprüngliche Untxrzeichnun dem YxtiFnacitir'jszgMLicns Ansprüche auf den Empfang von Action für erJos
dcm Direktorium neue Actienzcikhncr zugelassen Werden.
. . .. _ _ _ Tou- Einkla [m_ der fälligen Einzahlungen'nebst VirzUJSziijn und dei (. ventioYaisKrafc gegen die säumigen AVMWL zu beschließen.
von dem, von dem Direktorium bestimmten Zahlungsmge ab bis zur Vol!-
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Das Direktorium iß befugt, die Doüeinzabktng von Atika jederzeu ,
anzunehmen- 5. 9. * ,. lb der nach 8. 8 testzuseßendetx Fristen die auSgeschricbe- FZFULMTHIÜU leistet, verfäUt zu Gmijten dcr Geseljschaft außer "e" “ ' gszinscn in eine Conventionalstrafe von einem Fünf- * . 'ebencn Betrages. _ . tel dFergixisZJalb zweier Monate ngch einer erneizxrtcii öffentlichen Aufforderun die Zahlung noch immer nicht erfolgt, so 111 die Gesellschaft berccbtiqt. d e bis *dahin eingezahlten Raten als verfallen und die durch
chen "r*n. Eine ol e Erklärung erfolgt auf Beschluß des Direktoriums ?irélryklzjffxntiickic BeskaIitmachung unter Angabe der Ninnmcr der Actien. An Stcllé der auf diese Art ausscheidenden Actionairc können von
Das Direktorinm ist jedoch statt dessen auch berechtigt, die gerichtliche
Die einzelnen Rufen, Welché aiif die Action eingehen, ivcrden
dcr Acii*, läixstens aber bis zum Ablauf des Jahrcs'Eintausciid YYxlyugndcrt Achx unk)q Fünfzig mit 5 Pxozeni ])ro anno virzinset. „Fur die spätere Zeit tritt der Anspruch auf dte Dividenden aus dem Reinge- winn der Gesellschaft ein E. 38). 11
[) ere Re tSnachfolger uni; Re'präscntanten Lines Actioimirs ßnd uichtYeefbrgt, ihr?:h Rechte einzeln und getrennt auszuubey, fie konnen die- felbén'viclmehr nur gemeinschaftlich und nur durch Eine Person Wahr-
nehmen lafscn. & 12. _
' Amoriiation verlorener Action, Ouittungsbogen und Talons 'etfolcéthlTiach den sgescleichcn Vorschriften auf den Antrag und auf Kosten “ ** rs. _ _ * bes YFYÉM derselben fertigt das Direktormm, nachdem das Datum des rcchtskräftigcn Amortisations - Urtels in dem "Aktienbuche der (Yea- fchast vermerkt ist, neue Dokumente gleicher Art unter neuen am- meryVY'éörcne Dividendenschcine können nicht amoxtisirt Werden. Diis Direktorium ist aber vcrpftichtex, dcn Betrag'an de_nxemgcn, der. dyn Vei- lust dcr Dividendensckycinc vor Ablauf dxr 13.40) scjigcjexten vicrxäYrigi'n Frist angezeigt und den statfgxhabtcn Besiy durch Vorzeigung dci Amin“ oder sonst iii glaubhaftcr Wc'qc dargcthan „i)at, zahlen zu lasen, falls, ch Dividcndcnscheine selbst nicht cttva inszchn emgcgaygcn und 111111:
|U smd. §- 13.
Ueber den Betrag seiner Action hinauZ ist kein'Aciionqir für dte ,Zivccke der Gesellschaft und zur Erfßüyng tyrer Verhindiichkcitenßrgend '*etivas beizutragen verpflichtet, den einzigen Fall der rm “3- 9 _befnmmten “"Cvnventi'onalstrafe ausgenommen.“
Alle Bekanmmachu1i_cn, „“ahlungSauffordcrungcti und sonstigen M11- iheilungcn, die das Dii'cßtoriuén in den Yugclcgcnheitcii der ©e1elljcha_ft an die Actionairc zu erlassen hat, gelten fUr gchibrig SUNNY- Weiin „ße durch die „Vossisciyc“ und „Haude- und Cpcncr1chx „Zeitung „zu Perliii, durch den „BÜrgerstcu11d“_zu Perlciierg und das „Kreishlatt fiir die QU- Pricgniß“ zu Kyriy, Veröffentlicht sind. S_oilie cines drcser Blätter cm- gehcn, so soll die Vcröffcnilichung m der) ubrigen Blät'tei'n “so"lqnge ge- nügen, bis das Dircxtorium, mit Génehm1gung dcs Polizet-Prändiums zu Berlin, statt des eingegangenen ein anderes Blatt bestimmt'ha-t. Dem Polizei:P1*äsidimn bleibt überhaupt das Recht vorbehalten, die Wahl an- derer (HesellschaftSbläiier zu fordern oder auch vorzuschYmbxn. Jede Aenderung cines GesellschaftsIblaitcs ist durch sänimiliche ubrigc_Ge1ell- "schaft-Zblättcr und durch das AmtSblatt der kömglwhen Regierung zu “Potsdam Und der Stadt Berlin bekannt zu machen.
T r t e l 111. _ Organisation “der Gesellschaft.
5. 15. * Die Gesellschaft wird verireten und ihre Rechte werden -auögckbt: 11. Ldu§ch die Gßneral-Versammlung, Z. durch-das Direktorium. “
11. Von der General-Versam'mlung.
. 16. ' _ Die General-Versammlung vertritt die Gesammiheit ailer Actioiiaire * „Md. beschliéßt in .den Angelegenheiten der Gesellschaft mit verbindlicher * Kraft fx'ir aUe Actionaire, auch wenn dieselben in der General-JVersamm- UML nrcht anivesend, oder nicht veiicmZen, oder nicht stnnmbcrechtigt find.
. „ ,1
Beichlüfse der General-Versainmlufig “find außer dem Fa'lle des 3- 41
xerfordcxlich: _ „ zur Wahl der Direktoren (vorbehaltlich 'derBestimmung des „5. 28)- zur Wahl, der Rcckynungö-Rebisoren,
) zur Erkheilu-ng de_r Decharge an das Direktorium, zur Abänderun des “Statuts, 'mßbesondere zur Ausvehnüng des Ziveckes der GeJcÜschaft, zur Abänderung der von einer früheren General: Versammlung ge- “ fa'ßten Beschlüsse,
) zur Vermehrung des Grundkapitals, zur “Aufnahme von Anleihen, mögen diese in der Aufnahme "baarer
& den und bédürfcn dieje
*Utm,dneu“ ,umämht aus der Einnahme des laufenden Ge"
“ " ah'rG-Le olxit, , '
8) FMJcrlängerung der Dauer der Gesellschaft über die im 5. 4 “ ' te “ it inaus, '
9) l3,111?"(LtrnleldiäZuenghdcrjenigen Anträge, die von dem Direktorium oder
einzelnen Actionairen (el. 5“. 23) zux Vcschlußnahmc der General-
Ver'sammlung gebracht werdeiüffrcspcktivc nach der Schlußbesnmmung
. b t 1verd*n m" en. , .
„Zi? ÉcsZ-Kllüjgsxe ch?) 4, 6, [7 und 8 können nur dxlrctlz UnchéKü
i d an*we end*n odcr vertretenen cim. gc a r-
von zroci Drittthe [cn neirgen Käs4, 1) und 8 zu ihrer Gültigkeit dxr “lauch-
herrlichen Genehmigung, diejenigen at] “7 der Gcnehmxgung dcs Kvmglch
Öandexs-;))iinistcriU'W* ? 18-
All“ Generil: Vcrsammlnngcö ivcrhcn in Pcrhbcrg abgehalten und von denßi Direktorium mittelst zivrinmligcr öffentlicher Bekanntmachung, von denen die lcytc spätcstcns 3 Wochen vor dcm Tage der „(cheml- Versammlung in den 8. 14 gedachten Blättern erschienen fem muß,
berufen. 5. 19.
Zur Tbcilnahme an den General:Versammlungen find „vorbehalklich dcr *Bcst'umimng des F. 41 nmx diejenigen Y_ctioiiaire berechtigt, dxc min- dcstcns fünf Action der Gesclljchaft eigenthumlich bcfiycn und dieselben spätestens am zweiten Geschäftsrage vor dem Tage der Gcncralecrsamm- lunq bis Mittags 12 Uhr im Bürcan dcr (Sicscllschgft oder „bei den von deni Direktorium jedeSMal bekannt zn_ machenden Handlungöhäusern, von denen jedenfalls eins in Perleberg seinen Wohixfiß habe:) muß, nieder- ele 1 haben. Quittungsbogcn, auf Welche die bis zur Zeit der General- zer?annnlung fällig geniorixncn Ratenzahlungen geleistet find, Werden a i den Action lei „ere not. , _ .
d be Ueber die gZchFZeLe Niederlegung der 'Acticn respckitve OurßtitngH boqen wird eine Bescheinigung crthcili, die als leaßkarie fur die Géneral-Vcrsammlung dient und gegen deren ngcretnmchung die dcponirtcn Dokumente von dem auf_die (Honorachryammlung folgenden
Ta e an urück_e_ eben werden. 9 3 q (1 5 _,0
Stimmberechtigte Aciionaire, die in .der (Hencral-Versammlung nicht erscheinen, können sich durch andere in der Versammlung anwesende Actio- naire vertreten lassen. ' _ Die Vertretung don Handelsfirmcn durch ihre Prokuratragcr, „don Ehefrauen durch ihre Ehemänner, Von chrxmmdetcn ersoncn durch ihre Vormündcr rcfpcktiVe Kuratorcn, Von jnr111i1chcn “*crjoncn 11116 Korpo- rationen durch ihre gcscßlichcn Repräsentanten in de]) (819111131l;*1*i*i'sain1n- lungen ist zulässig, auch Wenn die Vertreter iiicht 521111011611611111'. Die zur Legitimation der Vertreter xrwrderlichcn 1chi_*istlichcii Voll- machten sind dem Direkiohrium zu überreichen, Welches uber die Aus- län li keit u ent eiden at. ' .
g OYtariÖlle odxcrh gerichtliche Vollmachten, inZLcichcn solche, bet denen die Unterschriften der Aussteller von emcm d cnilichen Beamtin) unter Beidrückung des Amtsfiegcls beglaubigt smd, muß das Direktorium als
auSlän li anerkennen. g ck Z. 21.
Ordentliche General-Vcrsammlungxn' finden allxährltci) tm Monat Mai oder Juni statt, die erste jedoch k!")t 1111 Jahre 18:19. _ Außerordentliche Gencral-Bcrsammlungcn„wersdcn bxrusci], so oft das Direktorium es für nötbig erachtet, odcr A(1117111111'c,'dlk zusaammcn min- destens “den fünften Theil defr emittirtcn Acticn respcktivc Qmitungsbvgen ei ent ümli be1 cn, daran aikti'agcn. _ 9 Fur Ré rüisxung eines solchen AnitageTist ci'foxtißylich„, "daß die Action respective Quittungsbogen der Antragneller bci Qiiirxichiitig des Antrages im Bureau der Gesellschaft de_xxomrt werden. Die Nuckgabe erfolgt erst nach abgelzaliencr GenÉrquVcrxammlung. Zu den General-Versammlungcn führt 'der Vorsißcnde des Direkiyrii (Z. 311) den Vorsiß. Er ernennt zwét bis vier Skrutatoren aus der Mate der Versammlung und sejzt den AbstimmungEmoduS fest. _ Bei den von den General-Versammlungen„vorzunehmenden Wahlen findet jedoch stets geheime Abstimmung durch Stimmzciiel statt. Die Beschlüsse der General-Versammlmigen, Mt AxSnabme der * [le, für welche die gegenwärtigen Staxuten Andere? “benimmen (est. ' 5. 17 !und 41) werden durch absoiute Strmmenmehrhert _der amycsendxn Act-ionaire gefaßt. Bei den Abstimmungen geben xe funf china eme Stimme. Doch kann kein Actionair außer ,dem Falle dßs 3.41mdhr als dreißig Stimmen für sich seli'st und als Bevollmächngier m seiner er on vereini en. P sJm FaUegder Stimmengleichhclt cntschcidct 'bei allen Beschlüffen-mit AuZnahme der Wahlen die'Stimmc des Borstgenden.“ _ _
Ergiebt bei einer Wahl die erste Abttimmung k_emc ahsolute Majori- tät, so werden diejenigen Personen, Welche die niehrjtcn Stimmen erhalten haben, in doppelter Anzahl der zu Wählcnden zur engeren Wahl gestellt; bei Stimmengleichheit aber entschc§dc§3das Loos.
In den ordentlichenGeneral-Vcrsammlungcn crftaiteidas Direktorium über die Lage des Geschäfts und *die Resultate dcsselhcn „Bericht unter Vorlegung der Bilanzbcs nächstvorhcrgegangcncn BetriebsjahreS.
Sodann erwéjhlt die General-Versammlun, „
1) die Mitglieder des Direktoriums “gemäß 3.27 und , 2) drei Rechnungs-Revisoren, und beschließt _ „ 3) über die Erlheilung der Decharge für das Direktorium, so imc 4) über alle Anträge, die von dem Direktorium oder von-emzelncn bActYnafiiren in den Angelegenheiten der Gcschchaft vor dieselbe ge- ra t' nd. „ '
Anträge der Actionaire „gelangen jedoch“ nur dann zin Yerathung
und “*Véschwß'nahme, wenn ße spätestens vikrzchn Tage vor- der-General-
Beträge bestehen, oder in der Eingehüng “vv'n “'Schuldveibindlich-
*Ve'rsainm1ung “bei dem Direktorium schriftlich eingebracht smd und ““m““der
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" Verband! ] Hümmer», le stimm- bes Werden.
dessen die Gcneral-Versammlung über die Ertheilung der Dccharge Bc- schlus1 zu fassen hat. _ ' '
Die in der ersten im Jahre 1839 stattfindenden ordentiichcn General-
“ Versammlung zu «wählenden “.Dievtsoxm haben nicht blos die Bilanz pro 1859, sondernauch diejenige für M Zeit von Begründung dcr Gesell-
schaft bis ultimo 1858 'zu prüfen; „M' Beschluß wegen Ertheilung der
DeYarge für lcßtcre bleibt dahcr bis zur zweiten ordentlichen General-
Ver ammlung außgcscßt. 8“ 24
In anßcrordcnilichcn Gcncral-Bersammlungen kann nur über diejeni- gen Gegenstände bcrathkn und beschlossen Werden, die in der zum Zweck der Einberufnng erlassenen Vckmmtnmchimg des Direktoriums ausdrücklich als Gegenstände der Verhandlung bezeichnet sind.
' 25
Auch in den ordentlichen (Zicncra[:Icrsammlungcn kann über
1) die Vermehrung des Grundkapitals über den Betrag don Vier- malbundert Tausend Thaler hinaus,
L) die Aufnahme von Darlehncn,
Z) die Abänderung der Statuten,
4) die AWnöernng früherer GeseUschaftsbeschlüssc und
5) die Verlängerung der Zeit, für Welche die Gesellschaft geschlossen ist, nur dann gültig beschlossen Werden, Wenn in dcr zym Zivcc! der Einberufung zu erlaffcndcn Bekanntmachung auSdrücklicy be: merkt ist, das; ein hierauf bezüglrchcr Antrag zur Verhandlung kommvn soll.
5". 26.
. Uc'öcr die Ve-yhandlungen in dcr Gencral-Vcrsammlung wird ein gc- richtlichcs odcr notaricljcs Protokoll aufgenommen.
Die Namen der crschicncncn,_ ziir Theiluahmc an der Versammlung bxrcchtigtcu (J. 19) Actionairc, rcspckich ihrer Bcbollmächtigtcn, so wie die Zahl der einem Jeden von ihnen gebührenden Stimmen Werden durch cm Von dem Direktorium zu voUzichcndes Verzeichnis; konstatirt, Welches dem Protokolle beizufügen ist.
Das Protokol] ist gültig Vollzogcn _und für die Gesellschaft derbind: [ich, Wenn der Vorsißcnde so wie die beim Abschluss des Protokolls an- wesenden Ekrutatorcn dasselbe unterschrieben haben.
13. Von dem Direktorium.
5. 27.
Das Direktorium hat seinen Eis in Berlin und besteht aus ficbcn Personen, die voibcbaltlich dcr Ausnahme-Bcstimmung des 5. 28 von der Genc1'i1l:Vcrsammlung gewählt Werden.
Die Mitglieder des Direktoriums Werden auf drciJahrc gewählt, jedoch mit der Maßgabe, daß immer nach cinem Jahre zmei und nach dem dritten Jahre drci Mitglieder auÉ-scheiden. Die Reihenfolge des“Aus- schcidcns wird durch das Anitsaltcr und bei gleichem Amtsaltcr durch das 8006 bestimmt. Die Auöschcidcnsdcn sind sofort wieder wählbar.
' “8
Das ersic Direktorium bilden Kraft des gcgentvärtigcn Statuts:
1) der Königliche Vaurath F. Neuhaus, zu Berlin,
2) der Banquier Paul Mendelssohn-Bartholdy, zu Berlin,
3) der Kaufmann W. Herz, zu Berlin,
4) der Kaufmann Siegmund Wiesenthal, zu Berlin,
5) der Rittergutsbesiyer Theodor Carl Gans Edler Herr zu Puttliiz, auf Pankow,
6) der Königliche Krcngcrichis-Direktor August Baath, zu Perle- berg, "
7) der Kaufmann Carl August Schieber, zu Havelberg.
Dicsks Direktorium bleibt bis zu der vierten, im Jahre 1862 statt- findenden ordentlichen (Heneral-Versammlunq in Funktion. Erst mit Ab- lauf dieser Zeit beginnt das aljjährliche AuSscheiden und die Beseßung der Vakanzen durch Wahl der GeznerLaÉ-Versmnmlung.
Ein jedes Mitglied des Direktorii muß mindestens zehn Acticn re- spektiVL O_uittungsbogcn der Gesellschaft eigcnthümlich dessen und für die Dauer senior Functioiiszeit bei der Kaffe der Gesellschaft niederlegen. Die- selben dürfen während dieser Zeit “MHZ: veräußert noch belastet Werden.
_ _ 3. . Das Direktorium wählt aüjährlich aus seiner Mitte einen Vorfijzen- den , und einen „Stellvxrtrctcr, die beide in Berlin Wohnen müscn. Bci Behmdcrung beider fuhrt das den Jahren nach älteste- Mitglied den
Vorsiy. J. 31.
Ein jedes Mitglied _des Direktoriums ist berechtigt, sein Amt nach vorgängigcr vierwöchentlrcher Kündi ung niederzulegen.
Die solchergcstalt odcx sozift aux außergewöhnlickye Art erledigte Stelle wird durch eine vor) den ubrtg gebliebenen Mitgliedern des Direktoriums in einer chhalb bc1onckers ayzuberaumcnden Sißung zu vollzichcnchahl beseßt. Das vom Direktorium gewählte Mitglied bleibt vorbehaltlich der Bestimmung der nächsten o_rdentlichsn General-Versammlung so lange in Function, als das aUSJeschtedene Mitgsed noch zu fungiren gehabt haben würde. 5 32 "
Das Direktorium vkrsammelt ck auf schriftliche Einladung des Vor-
“M von Er mn . Diakusfian- m mindeßcns 2.5“ «WWU, mit- Ungaro „net, uniexßüzi
Die Wahl der NechnungQ-chisorcn erFolgt immer für dasjeni e Be- triebsjahr, innerhalb dessen die betreffende ordentliche General-VerJamm- lung stattfi-ndet. Diesolben- haben die- Bilanz dieses Betriebsjahr“ auf“ Grund der Bücher der (Hxscllschaft zu prüfen. und den Befund in, einem ,rotokolle niederzulegen, welches in dcr nächstenjordentlichen General- * ersammlung mit der Bilanz selbst vorzulegen ist, und auf Grund
acht. ngenxine Versammlun? zu berufen.
Die SißunJen dcs Dire torii finden der Regel nach in Berlin statt,
Die Beschliiffe „des Dirc_ktorii werden nach absoluter Stimmenmehr- -„ eit gefa. t. Bei Stimmen lcrcbheit entscheidet, insofern cs fich nicht um
ne Wa [ hqndelt. die St mme dcs Vorstßenden. Ergiebt bei einer Wahl die exstc Abstimmung keine absolute Majorität, so Werden diejenigen Per- sonen, Welche ch Mehrzahl der Stimmen erhalten haben, in doppelter An,- zahl der zu,Wahlc_ndcn zur _engcren Wahl gestellt; [*ci Stimmengleiihheit abcr entscheidet das Lorys. Zur Fassung cines gültigen Beschlusses ist die Anwesenheit yoii wenigytens vier ciner Mitglieder erforderlich.
Uchex die m den Sißungen dcs Dii'cktorii gefaßten Vcschlüffc ist je- desZnal cm Protokpll aufzunehmen und yon dem'cnigen, dcr dcn Vorßß gefuhrt hat, so ww von mindestens zivci Mitqliedern des-Dircktoriums zu untcrschrcibey. '
“ Z. 33.
Das Direktorinm Vertritt die Gesellscbat in 01111162 ä't* Rechts66rbältnisen dxittcn Pcrsonen unk) Vehöchn gegcnüch [Y)bcfsä)nrä1tjijk1tl? Alle Erlasse, Vcrirage und sonstigxn Erkxärungcn desselben sind gültig vollztxgen, wenn sie von mindestens zwsi Mitglisdcrn mii Einschluß des Vorsiycndcn odcr sxmcs Stellwertretch (H'. TM)) untcrschricbcn sind. Hal tm Fall» dex Verhinderung des Vorsigcndcn d.sscn Stclldcrtrcter oder bei desen Verbindixrun-g das älteste Mitglied Unterkcbri-xbcn, so qenügt dcr VeriliciHLTaL ysiess Zn Yrtkctixng des Vai-sjycndcn qwschchcn sei,“ ohne daß es eine 8 etc er er in crunz oder der ** " * ' Unterschreibcndcn bedarf. ) Y ermmn'qv Bifngniß des
H'. 34.
Das Direktorium Verfügt und beschließt in allen Amelo en eiten der Gesellschaft, sowcii solche nicht der Beschlußnabine dcr (Ö)?"i'lIÜ-ZZLksamm- lung Yorbehalten smd. “Dasselbe ist insbesondere Ll'mälbtkgk, die laufenden (Hoschafte unter scme'Mttglicdcr zu bei'thcilcn; Spezial - Vollnmchten für diejelbc-1_ode_r für dritte Personen auszustellen, und namentlich 571cpräsen- tanken fur die Braunkohlcngrubcn Und das sonstige VergivcrkséEigenthum dcr Gesellsxhaft zu crna-xncn und denselben allc dicjcnigcn Rechte" "und Be- fugnisse bcizulcgcn, Welche dic Gkscßé und ianesonderc die FF. -18 und L0 02-3 („H„efcßcs vom 12. März 1851 vorschrcibem auch die Jiistrnctionen dis chrascntantcn und aller yon ihm e iva sonst ernannten Bewollmäcl): tigten und Beamten der Gesellschaft festzuscycn und abznändcrn. Bei der Erivcrbung und Veräußerung Von Immobilien oder (Hereckytigkcitcn “11 einem Kauf- und respektiVE Verkaufspreise Von Fünf und Zwanzig Tausend Thaler oder mehr, so wie bei Ausführung von Neubauten zu einem gleichen oder höheren Betrage, ist jedoch das Direktorium an die Zu- stimmung der (Hencral:Versam1nlung grbunden.
Das nach Z. 28. cingcscßte erste Direktorium bedarf zu jeder Erwer- bung -odcr Veräußerung, io wic zur Ausführung von Ncnbautcn ohne Unterschied“ des) Betrages der besonderen (Hciiclqnigung dcr (HencrakVer- sammlung, impfern chtcre ihm nicht durch cinen [*esondcrn Beschlaß die volle, dem Direktorium nach diesem Paragraph zustehende Bcfngniß
ÜbkktkÖgk. L. 35.
Die „Legitimation dis Dirci'iorinms, soiivxit dicsclbe nicht aus dem gcgcanrtigctx Statut ersichtlich ist, 1_vird durch gerichtlick) odcr notariel] beglaubrgtc Extrakte aus den l-x'trcfscndcn Wahlvi'rhandiungcn _qcführt,
fiyenden so oft es die Geschäft? er ordern. Auf den Antrag von minde-
Es isk_ dabei" auch im Falle Liner nach 37. Z! stattfindcnöxu Ei'qänzimqs- Wahl uber dieselbe cin gerichtliches odcr notaricch Protokoll aananann. Die Nnmcn der Mitglieder des DirxktoiÉi-ms, so wie di: Namcn des Vorsijzcndcn imd seines Stellvkrtrctcrs, sind nach einer jcdcn Wahl durch die Gesellschaftsblättcr bekannt ZUJLUZÖLU. , 6.
Die Mitglieder des Direktorimns erhalten zusammen für ihre Müh: Waltung ]ährlich fünf Prozent des Jakdi'csgcwinnks, jedoch während der xrstcn beiden ahrc, von Konsiiruirnnq dcr Gcscl]schaft an qcrechnet, jedes ]ährlich mindctcns den Betrag bon Drcihundcrt Thalern “Courant. Für Reifen der Mitglieder des Dirkftorimns zu den Vorsammlunqen dosselben werden ehen so wie für sonstige, im Zntercffs der Gesellschaft nach dem Beschlusse des Direktoriums zu machcnde Reisen, di? haaren AuSlagcn aus der Gesellschaftskaffe erstattet.
T i t e l 17. Bilanz, Dividende und Ikeserbcfonds.
Z. 37.
Am Schlusses eines jeden Kalenderjahres, zuerst jedoch am Schluffe des Jahres 1858, ist von dem Direktorium cine Vollständige Inventur, die das gesammte Bcfiythum dcr (Hcscllschaft mit Einschluß der Vor- räthxhu11d Außenstände zu umfascn hat, aufznstcllrn und die Bilanz zu zu en.
In der ersten Jndcntur Werden Sie Jmmobilisn imd Mobilien nach dem Kostenprcife angescßt; daffclbe gilt bei ncUen Erwerbungen von Im- mobilicn oder Mobilien für dasjcnigc Jahr, in 1vclchcm die Crivcrbii stattgefunden hat. In einem jeden folgenden Jahre bestimmt das Dirsk: forium, wie viel abzuschreibcn ist.
Die Abschreibiingcn auf unchrkc müssen jedoch mindcstcns ein Pro- zent, auf Maschinen und Utcnxilien mindestrns fünf Prozent jährlich be- tra en.
gD-ie Rohstoffe, Materialien und Jabrikaik, insbesondere gemonncnc Kohlen, werden nach dem Selbstiotienprcisc zum Ansaß gcbracht.
Zn de_r Bilanz sind _den aus der Juventixr sick) cxgcbcndcn Activis der (HeseUfthaft die Pasy'oa derselben mit Einschli1ß der Einschüffe der Actionaire gegenüber zu jteUen. Z 3
. 8.
Der aus de_r Bilanz eincs Betriebsahrcs nach Dcckung «11er Aus Julien deffclbezi Üch' ergebende Ucbcrschu§ der.?!ctiva Über die Posch ildet den Reingewinn des betreffenden Jahres.
Kons. chien seiner MitMiedcr iii jedoch der Vorßßende verpfiichtet, binnen