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_ torium be 'mmt, wieviel von diesem Reingewinn mit Be- rückfiYFqußkuf die erfoftrlderlichen BetriebSmittel " und die Liquidität der Activa zur Vertheilung gebracht werden kann und soll. Von diesem-Ve- ' trag Nießen vorweg zehn pCt. zu einem Reservefonds, bis derselbe bie 55T).- von zehn pCt. des aUSgegebencn Actienbetra es erreicht hat. Der Reservefonds dient zur Deckung außergewöhnli ex uSgaben und Verluste. Von dem Ueberrest erhalten zunächst die trektoren die ihnen gemäß
. 36 gebührende Tantieme und der dann verbleibende Rest wird als Dt-
§idende gleichmäßig auf die Actien er9 Gesellschaft vertheilt.
Die öffentlich bekannt zu machende Bilanz nebst „der Inventur und der vom Direktorium beschlosxnen GewimWertheilung sind bis zu dem auf den Tag des Bilanz-Abschlu es zunächst folgenden Ersten April den Re- visoren zur Prüfung im Bürequ der GeselZscbaft offen zu „legen.
Ettvaige Monita der Revtsoren smd 111 dem von den Revtsoren auf- zunehmenden Revifions :Protokolle zu vermerken und, falls eine Verstöß- di ung zwischen ihnen und dem Direktoxium yicht staktfindet. vor die n chste ordentliche General: Versammlung zu bungen, die über die Ver- folgung derselben, so wie über die_ Ertveilung der Decharge zu be-
schließen hat. §- 40.
Die Außzahlung' der für ein Betriebsjahr festgeseßten Dividenden erfolqt spätestens im Juli des nächsten Jahres. Der Betrag herselben, die Zahlungszeit und die ZahlungssteUen werden vorher durch dre Gesell- schaftsblätter bekannt gemacht. ' .
Dividenden , Welche innerhalb lner Jahre , vom que der äUtgkeit an gerechnet, nicht erhoben werden, verfallen zum Vortherl der Ge eklschaft.
T i 1 el 7. 7 Auflösung der Gesellschaft.
5 41. , .
Von dem „Direktorio oder von Actionairen, welche zusammen em
Drittheil des emittirten Actienkapitals der (Heseüskchaftxbefiyen, kann der
Antrag auf Auflösung *der Gesellschaft gestellt, dux Auflösung selbst aber
nur in einer besonders dazu berufenen außerordentltchen General-Versamm-
lung durch eine Mehrheit don zWei Dritteln der anwesenden oder vertre-
tenen Action, vorbehaltlich der landeSherrlichen Bestätigung, beschlossen Werden. * „_
11 dieser General,-Versammlung ist ein jedxr Actionair, glxtchviel,
wie vtele Action er befißt, stimmberechtigt. Eine jede vertretene Acne giebt
dabei eine Stimme. - 3. 42.
' Außerdem tritt die Auflösung der Gesellschaß in den, in der! 55. 25 .und 28 des Gcseßes vom 9. November 1843 besnmmten Fällen em. '“ “ 8. 43.
('m Falle der Auflösung hat die General = Versammlung„ We1ch§ die Auflö ung beschließt, auch den Modus der Liquidation, so wxe dre Zahl der Liquidatorcn zu bestimmcn“und dic Liquidatoren zu Wählen Und thre
' Befugnisse festzuseßen. ' , „, , ' Auch bei diesen Beschlüssen gxebt eme ]ede, tn der Versammlung der- tretene Actie eine Stimme. , *
T i t e 1 71. Schlichtung von Streitigkeiten.
- 8. 44.
Alle Streitigkeiten 'm den Angelegenheiten der Gesellschaft, die fich wischen der (Hejcllschaft und ihren Actionairen etwa ergeben möchten, ollen mit alleinigem Aussthluß des MF. 9 vorgesehenen Falles durch Schiedßrichter geschlichtct werden. Ein jeder The_il Wählt einen Schieds- richter und diese selbst wählen einen Obmann. Können fich die Schieds-
.richter hierüber nicht einigen, so ernennt der Direktor des Königlichen Kreisgerichts zu Perleberg oder das nächste nichtbetheiligte Gerichts- „mitglied dcn Obmann. Das solchergestalt, gebildete Schieds-gerioht, Welches in Perleberg zusammentreten muß, entscherdet nach Stimmenmehrheit.
Verzögert ein Theil die Wahl des von ihm zu crnennenden Schieds- richters länger als acht Tage nach erhaltener schriftlicher Aufforderung. in Welcher zugleich der von dem anderen Theile gewählte SchiedSrichter genannt und die ihm gerichtlich odcr nojariell infinuirt werden muß, so geht das Wahlrekht auf den anderen Theil über.
Die Actionaire sind, wie groß, aych ihre Zahl bei einer Streitfrage sein möge, verbunden, Wenn fie ein und dasselbe Interesse haben, eincy
_ einzigen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten zu Berlin zu bezeichnen, Welchem alle prozessualischen Akten in einer einzigen Abschrift m1tgetheilt Werden. Thun fie dies nicht, so erfolgt die Jnfinuation gültig auf dem Prozeß- Bureau des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin.
„ Gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts findet keinerlei Verufun au! die Entscheidung der ordentlichen Gerichte statt, es sei denn, daß dieselbe nach Z. 172, l. 2 der AÜgemeinen Gerichts-„Ordnung als nichtig angefochten wurde, -
Titel 711. -
Verhältniß der Gesellschaft zur Staatöregierung.
* „ „ „ „ 5. 45. . ,Das Kßmgltche Polrzet- Präsidium zu Berlin, so Wie jede KÖUÉJÜM YJÜLYFZDIMUÜU Wezhrrk Zw Gesetxlschaft Geschäfte betretbt, ist befugt, * , zr arncmun eSA ts ' ' V für ,emzelne älle _zu bestellen. 9 uffich rechts fur bestägdxg o er Dreser Kommxssax kann nicht nur das Direktorium, die General-Vcr- sammlung oder sonsnge Organe der Gesellschaft gültig zusammenberufen
und ihren Verathurxgen beiwohnen, sondern auch jederzeit von dcn Büchern,
R nun en, R lern und sonstigen Verhänblun en und tiftftücken, soeßie vgon aueneg nlagen und den Nasen der Gefelksthaft Einst tnehmext.
' 1Titelslj1.
Verhältniß der Gesellschaft zu den Orts gkemeindqrq
Die Gesellschaft hat für den Fall, daß den Gemeinden, in tvel en fich ihre Maunkohlengruben und gewerblichen Etabliffements befinden, v er den Nachbargemeinden durch von ihr hexbeigezogene auswärti?e Arbeiter nachweislich erhöhte Kosten für die Kirchen- und Schulbedürfn se, so wie für die Armenpflege erwach'Len soklten, für den durch die Arbeiter selbst nicht gedeckten erhöhten Ko enbetrag aufzukomxnen." Ueber dasoMaaß der von der (Heseüsckpaft eventuell zu zahlenden Vnträge ent cheidetdie Pe irks- Re ierun , vorbehaltlich des Rekurses an die betre enden Kdmgichen Re ort-Piniflerien und das Königliche Handels-Ministerium.
4. Schema.
(Trochner Stempel.)
Actie der Gühliy-VahrnoWer Bürémnkohlen-Actim-Geseüschaft er Ziveihundert Thaler in reußischem Courqnt.
Der Inhaber dieser Actie ist aü Höhe von anhundert Thalern Courant an dem gesammten Eigentbum und den Erträgen der oben- genannten Gesellschaft mit allen statutenmäßigen Rechten und Pflichten eines Actionairs betheiligt.
Berlin, den ..... ten .......... 18. . Das Direktorium
der Gühliß-Vahrnowcr Braunkohlen-Actien-Geseüschafi. U U. U. U.
_ Vorfißender. Mitglied. Eingetragen 8111) so] ...... des Regißers.
Dividendenfchein zur Actie der Gühliß = Vabrnower Braunkohlen ; Action : Gesellschaft ck.? .....
tg-
.
Inhaber dieses Scheins erhält den Betrag der fü das Jahr ermittelten Dividende aUs der Gesel]- schaftskasse gezahlt.
Berlin, den ten .......... 18. . .
Das Direktorium der GübliZ-Vahrnower Vraunkohlen-Actien-Gesellschaft.
U. U. U. U. Vorfißender. (Jacfimile) Mitglied.
(Trockner Stempel. )
."
Dividendenscheine, welchc innerhalb
vier Jahren
, vom Tage der Fäü
eit angerechnet, nicht erhoben Wer- zum Vortheil der Gesellschaft.
den, verfallen nach F. 40 des Statuts
Gühliß-Vahrnower Yrauykohlen-Acüen-Geseaschaft. a o n. Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen Rückgabe desselben neue Dividendenscheine vom Jahre 18.. ab“laufend zur Acne Nr ...... Berlin, den ..... ten ..... . ..... 18.. d G"hl'ß V b Das BOMUFÉJM A ti (0 sllsch ft er u r - a rnower rauno en- c en- ce a . U. U. (Facfimile) U. U. Vorfißender. Mitglied. (Trockener Stempels) Eingetragen im Register o].. , ..
Ministerium fürxHandel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dem Civil-Jn'genieur Adol Kühne u alberstadt ist unter dem 10. April 1858 ein Path 8 H
auf kinkiYApparat zur Extraction von Rübenbrei, in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zu- sammenseyung :md obne Jemand m der Benugung be. kannter Theile zu beschränken,
auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet,_ und für den Um-
fang des preußischen Staats erthcilt worden.
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Verfügung, vom 29. März 1858 -- betreffend die “ Poftdampfschiff-Verbinbung zwischen WWU“ und Kopenhageir. “
Die regelmäßige Poßbampfschi Verbindung zwischen WLÖUar Zub Kopenhagen wird in diesem xahr: in folgender Weise statt- nden: Ab an von WiSmar: ]. vom 4, April Lis 4. Oktober einschließlich jeden “ Sonntag und Donnerstag, NachmittaHS 4 Uhr, nach Ankunft der des Morgens von Berlin, „kagdeburg und Hamburg abgehenden Exsenbahnzüge;
. vom 20. Oktober btsjzum Schlusse der Fahrten
jeden “Mittwoch Nachmtttags um dieselbe Stunde. “ Abgang von Kopenhagen.
. vo_m 2. April bis „12. Oktober einschließlich jeden Dienstag und Frettag Nachmittags 3 Uhr (in WiSmar Mittwoch und Sonnabend früh); ,
11. vom 16. Oktober bis zum Schlusse ber Fahrten deen Sonnabend Nachmittags um 3 Uhr. te Post- Anstalten werden hiervon zur Berückfichtigung bei der Spedttton der Briefe und Fahrpoftsendungcn nach und über Kopenhagen in Kenntniß gese 1. Berlin, den 29. März 1 58,
General-Poft-Amt.
Bekanntmachung vom 4. April 1858 -» betreffend die Post-Dampfschiff-Verbindung zwischen Preußen unxd Schweden.
Die Post-Dampfschiff-Verbindung zwischen Preußen und Schweden wird auch in diesem Jahre wieder durch wöchentlich einmalige Fahrten zwischen Stettin und “Stockholm, und durch wöchentlich zweimalige Fahrten zwischen Stralsund und Ystadt unterhalten werden.
Die Eröffnung der Fahrten zwischen Stralsund und Ystadt findet am Dienstag, den 13. April, statt, an welchem Tage das Königl. Schwedische Poß- Dampfschiff „Eugenia“ zum ersten Male von Ystadt nach Stralsund abgehen wird. Hiernächft und Es zfxtjn Schlusse der Fahrten erfolgt die Abfertigung des genannten
chi es: aus Stralsund jeden Sonntag und Donnerstag Mittags nach Ankunft der Schnellpost von Passow, welche mit dem resp. Sonnabend und Mittwoch 6 Uhr 10 Min. Abends von
Berlin nach Passow (Stettin) abgehenden Eisenbahnzuge in
genauer Verbindung steht, und aus Ystadt, jeden Dienstag und Sonnabend früh nach An-
kunft der Post von Stockholm,
Das Passagegeld zwischen. Stralsund und Ystadt beträ t? 1. Play 6 Thlr., 11. Play 3 Thlr., 11]. Play 112 Thlr. Pr. rt.
Güter, so wie Wagen und Pferde werden gegen biÜige Fracht befördert.
Ueber die Eröffnung der Post-Dampfschifffahrten
zwischen Stettin und Stockholm bleibt weitere Ve- kanntmachung vorbehalten.
Berlin, de_n 4. April 1858.
General - Post - Amt. Schmückert.
Ministerium der geistlichen Unterrichts: und Medizinal-Angelégenheiten. “ '
Die Berufung des Predigt- Ünd Schulamts-Kandidaten F- 21. Rudolphi zum Ordentltchen Lehrer an der Realschule in Erfurt ist genehmigt; so wie
Der Schulam1s - Kandidat F. R. Binde als Ordentlicher Lehrer am cya11geltschcn Gymnafium zu Glogau; und
Am Pädagogium Hes Kloster? Unser Lieben Frauen in VkaÖde- burg der ])r. Hugo., Jlberg, bashcr crm Gymnafium zu Stettiü,
und der wissenschaftliche Hülfslehrer Johannes Rathmann als Ordentliche Lehrer angestellt worden.
.'.- » Finanz : Minißerium.
Bekanntßjachungvom10.Apr111'858 _ betreffend die gänzltche Einziehung der in den Jahren 1808,
1809, 1810 und 1811 ausgeprägten Königlich sächsischen“Vierpfennigstücke.
Nach einer von der Königlich sächfischen Re ierun erla enen Veroxdnung vom 12. Januar d. Z. ist die gäleichegEinzie ung der .m- den' Jahren 1808, 1809, 1810 und 1811 ausgeprägten Mjmßlxy sachfischen Vterpfennigstücke in der Art beschlossen wor-- 1) bis zum 30. Juni 1858 die edachten Vierpfenm' ßücke u
dem Nominalszennigwerthe Sei den Königlich sgächfischczrn
Staatskaffen m unbeschränkten Beträgen noch als Zahlung
verwendet oder um, ewechselt werden können;
2) diesem Umtauschx 1ch tzie' Finanz-Hauptkasse in Dresden, in- gletchcn sämmtliche Kontglich sächs1sche Haupt-Zoll- und Steuer-Aemter, aych Neben-Zoll- und Unter-Steuer-Aemter, Rexxt-Aemter, Bezirks-Steuer-Einnahmen und Salz-Verwal- txretetx zu unterzichm haben; dre bas zxun 30.“ uni1858 nicht zur Einwechselung ge- lapgten Vterpfenntg kxcke von da ab den verbotenen Münzen betzuzählen_ find, es jedoch gcßattet sein soll, fich derselben durch Ablwfxrung an die Münzstätte in Dresden, welche kader den dtesfaUfigen Kupferwerth vcrgüten wird, zu ent- e tgen.
Das bxtheiligte Publikum wird hiervon in Kenntnis; gesth.
Berlm, den 10. April 1858.
Det Finanz-Minister. von Bodelschwingh.
Kriegs : Ministerium. Bekanntmachung.
Die bei der Militair-Witthn-Kasse unter den Nummern: 10,827. 12,275. 13,429. 14,093. 14,921. 15,047. 16,184. 16,192. 16,577. 17,344. 17,550. 17,588. 17,672. 17,882. 18,084. 18,546. 18,550. 18,579. 18,926. 19,937. 20,075. 20,223. 21,017. 21,477. 21,699. 22,255. 22,353. 22,676. 22,789. 23,124. 23,200.
azafgenommenen„Interessenten werden hierdurch aufgefordert, ihre ruckßändtgeg Verträge und Wechselzt'nsen uugesäumt an die genannte Kaffe gbzufuhrcn, widrigenfalls dieselben ihre Ausschltcßung als Mttglteder der Anstalt zu gewärtigen haben, Berlin, den 8. April 1858. Militair-Oekonomic-Departcment. Abtheilung für das Etats: und Kassenwesen.
Tages-Ordnung.
„1719 Siyung des Herrenhauses, am Mtttwoch, den 14. April, Mittags 12 Uhr.
1) Wahl eines Schriftführers.
2) Bericht 'der Justiz-Kommisfion Über die Verordnung vom 27. Jul: 1855 und den Geseß-Entwurf, betreffend die (He- buercn„und Kosten des Verfahrens bei Theilungen und bei
ertchtltchen Verkäufen von Immobilien im Bezirke des ppellationsgerichtshofes zu Cöln.
3) Erßer Bericht der Vudget-Kommisfion,
4) Fünfter Bericht der Petitions-Kommisfion.
Abgereist: Se. Excellenz dcr General-Liéutenant, General- Jnspccteur der Feßungen und Chef der Ingenieure und Pioniere,
von Brese-Winiary, und Der Gencral-Major Freiherr von Moltke, beauftragt mit
der Führung der Geschäfte des Generalstabes der Armee, nach
Stettin. „ Der Gencral-Maxor und Commandeur der 9. Infanterie-
Brigadc, Herwarth von Bittenfcld, nach Magdeburg.
Statistijche Nachrichten Über den prenßischßn Post: und Tclcgraphen - Betrieb tm Jahre 1857.
Es snd befördert jvordsn: Bricfpost-Gegcnständc: