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* s 11" a lung des betreffenden Zins-Coupons, :=: 11: 11,16 zzlur ZAkiederherstellung des unterbrochencp TranSport-
betrieb tö-
. 's ur Au ebun der Execution. „ . Fazit:“; ab111b zei. edathcn Jane ist jedoch eme dretmonatlicbe Kün-
“ ' u beoba ten; auch kann der Inhaber einer Prioritäts-Obli- 3119111111111 SFK zdiesem Kündigun skechte mxr Ynnerhalb dreier Moyaté. von dem Tage ab Gebrauch ma en, wo dte Zahlung des Amorttsanons-
Ouantms hätte stattfinden sollen.
ie'eni en rioritäts-Obli ationen, welcbe auSgeloost oder gekündtgt
ßnd, Dun , 19er Zchanutmachungg durch die öffentlichen Blätter ungeachtet, nicht rechtzeitig zur Realisation eingehen ,' werden Während der nächstey, zehn Jahre von der“ Direction der Cöln-Mmdener Eisenbahn - Gesellschaft alljährlich einmal öffentlich aufgerufen; ?chen fie aber desen ungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nach em le ten öffentlichen Aufruf ur Realisation ein, so erlischt ein jeder Anspru aus denselben an das efellscha*fts:Vermögc-n, was unter Angabe der. Nummern der wertblos gewordenen Prioritäts-Obligationcn von der Dtrecüon öffentlich bekannt
zu machen ist.
5. 9. An eblicb vernichtete oder verlorene Obligationxn werden nach dem in der Yonzes ons-Urkunde für die Cöln-Mindener, Etscnbahn-Geseüschaft und dem im J 20 der Statuten für die Cdln-Mmdencr Eisenba n - Ge-
zseUschaft vorgeschriebenen Verfahren für nichtig erklärt und demnäch erscht.
Z. 10. '
Die in den §§. 4, 5, 6 und 8 Wrgxschricbenen dffentlxchen B'ekann-Z- machungen erfolgen durch den „Preußtschßn Staats-Ynzetger , die „Cölnische', die „Aachener“ und die „Düsseldorfer Zettunxx“. Jm
allé des Ein chens des einen oder des andern dieser Vlätder estimmt
ie Direction er Cöln-Mindcner Eisenbahn-Geseüschaft dafür eine andere Zeitung, in welcher jene Bekanntmachungen mit verbindlicher Kraft
erfolgen.
3711 Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige landeshxrxlxche tivi e ium Allerhöchsteigenhändig voUzogen und unter Unserem Kbmgluben ZFUW? ausfertigen lassen, ohne 'edoch daduxch den Inhabern ber . igationen in Ansehung ihrer Ve iedigung eme Gewßtheistung von Seiten des Staates zu geben oder Rechten Dritter zu präjudtziren.
Das gegenwärtige Privilegiüm ist durch die Geseßsammlung bekannt zu machen. _“
"Gegeben Berlin, den 12. April 1858. Jm-Merhdchften Auftrage Sr. Majestät des Königs: (b. 8.) Prinz von PYeußen. von der Heydt. von Bode1schwing-h. *
11.“
' l'rjori! Uto - bblisatjou .kriorit'its- 1161- 0171153150" Lölu-Uinäeuer Liseubabn-(Zesellscbaft
QF ----- M ' iiber
500 “[*1111'. l'reuss. Courant. (britta 1431111881011 1.161,13.)
111113er äieser 0511336011 1131131111111 411111611 7011 künf- 11u1111e1't "['balern 311 116111 111 (Zemässbeit 411161'11512118161' Eanebmizluns unä nach (11:11 Zeatimwuußen 1188 1111151011611- (1611 ['r-171 emea emittirteu Capitale 7011 ärei 111111 einer 1131111211 1111111011 '1'1131er11 krioritäts-0blixaxioue11 eier (36111- Uiuäeoer Diseababu-Eesellscbaft.
(36111, (11211 . .- ........ ' .....
])is direction. Ver 8 ecial-birector.
(173981111110 üer Unterschrift (kaczimüo 11er Unterschrift.) :weier directioua-dsitgöeäer.)
76111-11111111111161' Ziseobabn-Ueaellxcvakt._ Kuweisuug 211 (1er krioritäts-0blixation (dritte Ümiuian l-ittr. 13.) Ua. " lnbaber empfängt am 18ten .......... 18.. gegen (liese Yseizqu (](ebrseite.) ** gemäss §. l äes l'riyikeßiuma :111 cken (1111-1111 d'ü'entlicbe bekannt- macbun bezeichneten Stellen 111: Uscite Zerie eier Tioxcoupoo- tur «yorbexewbneten krioritätz-0bligktioa. ' 06111, äen ................ . die Direction.
zmzekektixt. (kacsimile) « *
Üusgeferti t. (Untewcbrißß) _
Yückaeite.
ykjsllejium. Qöw-Uiuäenerjkiaeubabu-Lesellscbaft.
06111-Uincleoer Lizen- babu-Eesellacbakt. U0. 1. Ziuscouyoo (111. 111111381011
UYU." UYU?"11§2.l'1'1c11:1.tät--0b11- Timeo 7011 krioritäts - 0111131110-
1obzhex- empfängt am 1. ...... nen, (leren 1111112111111 innerhalb
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(36111, 111211 ...............
bie Direction. 111133617111 1. (1711631111111: (1er (kacstmile er
Unterschrift Unterschrift 1168 mxeierülitglieäer.) Keuclautev.)
(Uebueite.)
..... “l'blr. kreuas. ()ourxnt.
(131111111 11-1 Kuamunz.)
&
Privilegium vom 12. April 1858 _wegenEmissiou
von Prioritäts-Obligationen der Cöln-Mindener
Eisenbahn-Gesellscvaft zum Gesammtbetrage von 2,600,000 Thlr.
P ZIK Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von ten en 21.
Nachdqm von Seiten der unterm 18. Dezem er 1843 pn Uns be- stätigten Cöln - Mindener Eisenbahn - Gesellschaft f Grund." des in der General-Versammlung ihrer Actionaire am 25. uni 1853 gefaßten Be- schlusses darauf angetragen worden 16, derselben m Gemäßhcit des ihr im 8, 4 Unseres Privtle iums vom 1. September 1853 den Inhabern der nach dem gedachten rivile ium emittirten Obligationen gegenüber vorbe- haltenen Rechtes, um Zwe der Verdollftändigung der Bauten. und An- lagen dex Cöln-Mmdener Eisenbahn, so wie zur Vermehrun der Betriebs- 1ntxtql dteser Bahn 11. s. w. die Aufnahme einer ferneren An eihe von ZWei Mtllwnen sechSmalbundxrttaus-rnd Tbalern egen Austellung auf den In- haber lautendex und mtt Zinsscheinen verOehener PrwritätOObligatlonen zu gleichernoritäx mit den nach Unserm Privileßium do 1 Hxxtember 185.1 emnnrten Obltgqtioncqzu gestatten: so erthei en Wü in Be ckfichti- güng der Gemeinnüytgkeit ]encr Unternehmung und in Gemäßbeit des 3- 2 des Gesehes vqm 17. Juli 1833 dur gegenwärtiges Privilegium Unserelandcsherrliche Genebmrgung zur Emis on der gedachten Obligationen (111. Emisfion bitt. 13. 11.) unter folgeLnden Bedingungen:
Die zu emittirenden Obli ationen werden unter fortlaufenden Rum- mern nach dem sub. 11. beige ügten Schema stempelfrei auSgefcrtigt.
Dieselben zerfallen in:.
2600 Stück 1.1tt. 8. a. zu 500 Thlr. Courant sub Nr. 33,001 bis 35,600, zusammen ................... 4000 Stück bin. 11. a. u 200 Thlr. Courant sub Nr. 35,601 bis 39,600, zu qmmen ....................... 800,000 „ 5000 Stück l-itt. 8. a. zu 100 Thlr. Courant sub Nr. 39,601 bis 44,600, zusammen ............... *. ....... 500,000 ., , „ Summa ..... LM „W Thlr.
Die st-Coupons werden nach dem sub ]! anliegenden Schema für fünf Jahre, aus egeben, und nach Ablauf dieser Zeit erneuert.
Die st-Qoupons für die ersten fünf Jahre nebst einer Anweisung zur Empfangnahme der _folgenden ?ins- Coupons : Reihe befinden fich an den ,Prloxitäts :Obligattonen. Au der Rückseite der Prioritäts-Obllga- tionen wtrd das gegenwärtige Privilegium abgedruckt.
2 _
1,300,000 Thlr.
_ Pie Prioritßts-Obligationcy werden mit vier und einem halben ro- zent jährlich verzxnst u„nd die Zmsen in halbjährlichen Terminenam 1“. ril zmd 1. Oktober emes jeden Jahres in Cdln und Berlin, so wie in den- ]enigen 'Städten, welche etwa sonst noch von der Direction dxr Cdln-Min- dener, EPnbabn-Gescüsckzaft „hierzu bestimmt werden," bezahlt.
3111 en von Prioritäts-Obllgatlonen, dercn Er chung inner alb vier Jahren von dem“ in den betreffenden Coupons bc immten . f?ah ungötage ab nicht geschehen ist, verfal1en zum Yorihelle der Gesellscha
Die Inhaber der Prioritäts- 'blioat'umen nb auf Höhe der darin verschriebenen Kapltalbetrßge und der afür na 5. 2 zuzahlenden Zinsen“
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Gläubiger der ?Cdln-Mindener Eisenbahn-Gesellschast und daher befugt, we cn ihrer Kapitallen und Zinsen sich an das ge amnzte Vermögen der G easchaft und dessen Erträge mit unbedin ter * riorttät vor den In- habern der Stamm : Actien und der zu dense] en gehörigen Coupons un'd Dividendenscheine zu halten. Da egen bleibt den in Gemäßheit dcr Priyx- legten vom 8. Oktober 1847, 0. März 1849 und 14. Februar 18:13 emittirtcn 46,745 Stück Prioritäts-Obligationen der Cöln-Mindencr ,E'iscn- bahn-Gescüschaft' im Gesammtbetrage von 9,174,500 Thlr., yebsx Zmsen das 'Vorzügérecht vor den auf Grund des Lege'nwärngen §Hrnxxlegtums 'zu emittirenden Prioritäts-Obligationen neb Zmsen auSdruckltch reservtrt und esichert. „
Ber Cöln - Mindener Eisenbahn: Gesellschaft xst, aber den Inhabern der nach dem egenwärtigen Privilegium u emttnrcnden Obligationen
egenüber das jzucht vorbehalten, Behufsj cckung des über den vor- ?äu g _ auf drei Millionen Thaler angenommenen Betrag erforderlichen Meßrbedar'fs _an Baukapital für die Bahn von Oberhausen nach der nieder- ländischen Grenze bei Elten, Welcher fich bei der unter Zuziehung eines Kommiffars des Ministeriums für Handel, GeWerbe und d entliche Arbei- ten erfolgten deßnitiven Berechnung und FestXtellung erge en hat, eine fernere Anleihe zum Betrage von 3,500,000 hlr. zu gleicher Priorität mit den nach dem gegenwärtigen Privilegium zu emittirenden Obligationen u machen. I Eine weitere Vermehrung des (Gesellschafts- Kapitals durch Emisfion von Actien oder Prioritäts-Obligationen darf hiernächst nur dann _erfol- gen, wenn den .auf Grund der Privilegien vom 8. Oktober 1847, 30. März 1849, 14. ebruar 1853, 1. September 1853 und 26. Juli 1855 bereits emittirten, 0 wie den auf Grund des Privilegiums vom 26. Juli 1855 noch zu emittlrenden Prioritäts-Obligationen nebst Zinsen das Vorzugs- recht ausdrücklich eingeräumt und üchergesteüt ist.
Eine'Veräußerung der .zum Vahnkörper und.zu den Ba nhöfcn er- forderlichen, der Gesellschaft gehörigen Grundsjücke ist unftattha t, so lange die, rioritäis-Obligatioyen der gegenwärtigen Emission nicht eingelöst sind. Die e Veräußerungs ; Beschränkung be ieht fich jedoch_nicht auf die außer-
lb der Bahn und der'Bahnhöfe-be ublichen Grundjtücke, auch nicht auf olche, welche innerhalb der Bahnhöfe etwa an den Staat oder an Ge- meinden zu dffentlichen Zwecken ab echten Werden möchten.
Die Prioritäts-Obligationen unterliegen der Amortisation, die mit dem Jahre 1863 beginnt und durch alljährliche Verwendung von 14,566 Thlrn. und der auf die eingeldften Prioritäts-Obli atipnen fallenden Zin- sen ausgeführt wird. Die Nummern der für ein “"ahr zu gmortisirenden Prioritäts :Obligationen werden im Oktober des_ nächstfolgenden Jahres durch das Loos bestimmt, und die Aus ahjlung des Nominalbe'trages der hiernach zur Amortisation gelangenden 2Yrtoritäts-Obligationen erfolgt im April des auf die Auöloosun folßenden Jahres. -
Der Cdln- Mindener Cimba ' ' vorbehalten, mit Gznehmigung deß Staats sowohl dxn Amornsatzons- Fonds zu verßärken und dadurch dte Tilgung Der PriontätsiObliganonen zu beschleuni en, wie ou sämmtliche Prioritäts-Obligationen durch die dffentlichen Blätter mit ech8monatlicher „Frist 511 kündigen .und d11rch Zahlung des Nennwertbcs einzulösen. Du Kund1gung darf jedoch mcht vor dem 1. April 1863,geschehen., ,. _ . '
Ueber die erfolgteAmortisatwn wtrd Unserm Mmrßer für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten'a'Ujä5hrlich ein NachWeis eingereicht.
Die Aüsloosung * der zu amortifirenden Prioritäts - Oblig9tioncn ge- schieht in Gegenwart zjveier Mitglieder der Direction und 'emcs proto- kodirrnden Notan in einem vierzehn Tage vorher zur Öffentltchcn, Kennt- niß zu bringenden Termine, zu welchem den Inhabern der Prtontäts-
Obligationen der Zutritt gestattet 111.6
Die Nummern der ausgelooßen Prioritä_ts-Obligationen werden bin- nen 14 Ta eu nach Abhaltung des im §- T) geyachtxn TAUNUS [*ykannt gemacht; 11 e Auszahlung derselben abcr erfolgt m Coin UUÖBEUM- so wie in denjenigen Städten, welche etwa synß noch von der Otrectwn der Cosn-Mjndemr Eifenb n-Geseüschast besnmmt Werden, ax dre Vorzei er der betreffenden Primtäts-Obligationen, gegen YUShändtgung dersel M und _der dazu ehörigen, nicht fälligen ZmScoupons. Werden dre Couyons nicht mit abge iefert, so wird der Betrag der fehlenden „von dem Kawtal- Betrage der Prioritäts-Obligationen gekürzt und Zur Emlösung der CDU- pons verwendet, sobald dieselben zur sghluyg Pkä MÜU MWM „
Jm Uebrigen erlischt die Verbindltchkert der Geseüschaft zur Verzm- sung-einer jeden Prioritäts-Obligation mit dem .31. März des auf die Auöloosung folgenden Jahres, wenn die AUSlopsung „selhst im Aus- loosungs-Jahxe, öffentlich bekannt gemacht worden lst. Dre 1111 Wege der Amortisanon eingeldften Prioritäts-Obligationen Werden in Gegenmart zweier Mitglieder der Direction und eines protokollirenden Notars ver- brannt und eswird, daß dies geschehen, durch die öffentlichen Blätter bekannt gemacht. -
Die in Folge der Rückforderun4g von Seiten des Inhabers (J. 7.) oder in Folge einer Kündigung,(§. .) außerhalb der Amortisation einge- ldsten Pr or11ätS-Obligationen hingegen ist die Geseüschaft wieder auSzu- geben befugt. 8 7 “
Die Inhaber der PrioritätS-Obligationen find nicht befugt, die Zah- lung der darin veßschriebenen Kapitalbeträge anders, als nach Maßgabe der'in J. 4. etro enen Bestimmunßen „zu fordern, auSgenommen: „ nger als drei Monate unberücksichtigt
:) RUFt em Zahlungs-Termin [ e ; ck * *
b) wenn der Transport-Betrieb auf der' Eisenbahn länger als sechs Monate ganz auéörx;
c) wenn gegen die El enbahmGesells aftSchulden halber Execution durch Pfändung oder Subhaftatlon vo streckt wird;
* 41) wenn die im 5. 4 feßßeseßte Amortisation nicht innegehalten wird; Ja den Fällen von 1. is 'mkl. c. bedarf es einer Kündigungsfrist
11: Gesellschaft bleibt jedochdas Recht *
mcht, syndcxrn das Kapital kann von dem Tage ab, an welchem einer dieser JäUe emtxut, zurückgefordert werden, und war: zu a. bxs zur thlung H'es betreffenden &us-Coupons, zu b. 1116 zur Wiederherjteüun des unterbrochenen Transport-Betricbes, „zu c (116 zur Aufhebung der xecutlon.
In dem 5111) (1 gedachten-Jalle ist jedoch *eine dreimonatliche Kündi- gu11gsfrist zu heobachten; „auch kann der Inhaber einer Prioritäts - Obli- JLZonTaZTn xtesÉeme KÜZdrgunFrechte nux innerhalb dreier Monate-von
a erau maen,Wo ie“alun des 1 ' ' '- Quantums bätte stattfinden sollen. Z h g Anorttsattons
. 8- 5-
Diejenigcn Prioritäts-Obligationen, welche aus eloost oder ekündi t find und, dex, Bekanntmachung durch die öffentlichcY Blätter uLgSackotK, nicht rechtzemg zur qualtsir11ng ein ehen, werden während der nächsten zehn Jabre'von der Dtrcction der öln-Mindener Eisenbabn- Gesellschaft anährlich etnmal'dffentlich aufgerufen; gehen sie aber desen ungeachtet n1chtspä1eftßns bznmn JahxeSfrift nach dem [ckth öffentlichen Anfrufe zur Nealtsatum em, so erlxscht ein jeder Anspruch aus denselben an das Gesellschafts- Vermögen, w„as unter Angabe der Nummern der werthlos gWoaneyZßrwrrtätS=Obl1g'ationen von der Direction öffentlich bekannt zu ma en 1 .
_ ' Z'. 9.
An ebltcb vernichtete oder verlorene Obligationen werden nachdem in der] onzessions - Urkunde für 'die Cöln = Mindener Eisenbahn: Gestü- schaft und dem 11113.- 20 der Statuten für die Cöln-Mindener Eisenbahn- GesÉschafi vorgeschrtebenen Verfahren für nichtig erklärt und demnächft
erst 10.
, . . 5- "
Dre 111 den FZ. 4, 5, 6 und 8 vorgeschriebenkn öffentlichen Bekannt- machung'en erfolgen durch den „Preußischen Staats:Anzeiger“, die„Cdkn'i- sche“, dre „Aachener' und die „Düsseldorfer Zcitung“. Im Falle des Exngehens des einen oder des anderen dicser Blätter bestimmt die Dtxectton 17er Cöln-Miydener Eisenbahn-Gcßllschaft dafürcine andere Zxxtlung, m 1velcher ]ene Bekanntmachungen mit verbindlicher "Kraft er o gen. * “
'Zu- Urkund “dieses haben Wir das gegenwärtige landkSherkliehe Privtle rum Aüerhöxhsteigenhändig vollzogen und unter Unserem König- ltche'n Znfiegel ausfertigen lasen, ohne jedoch dadurch den Inhabern det Obtltgationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Setten des Staates zu eben oder Rechten Dritter zu präjud'xziren.
DJS gegenwärtige AZrivilc-gium 'ist durch die Gesey-Sammlung bekannt zu ma en. “.
Gegeben Berlin, den 12. April 1858. J.“ Allerhdchftcn “Auftrage Sr. Mathät Hes Königs. * (11. 8.) Prinz von Preußen. von der Heydt. von Bodelschwingh.
K.
kkiorü'äits- l'rloritätyä F K. Uxutiou 051153U0U 06111-1711111181191' Uisenbabn-ZEIOUMbakt .O:- ..... .I./!) _____ iiber 500 ']"1111. 1'1'61155. Couraut (Dritte 111111881011 11111. 13.11.) 111113er äieser 011113311011 bat einen 111111111111 yon 17111117 buuäert 711316111 1111 (16111 111 (1911153311611 11]]erböcbster (ZedebmißjunZ 111111 nach (1611 1195111111111111§en (108 1111181611611- c1e11 171171 exmms emittirten ](31111316 7011 Zwei 1111111011611 Zeobsmalbunäerttauseuä "1711116111 l'rioritätI-0b1ixatioue11 (1er (36111-1111111161161' Lisenbabn-(ZesUlscbaft. (36111, 111311 .................... - bie Direction. [)er §pec1a1-1)irector„ (kaezimile der Unterschrift (sacsimjje der Unterschrift.) “ zweier DirectionS-Mitglieder.) Außgefertigt (Unterschrift.)
(Rückseite.)
["k"-ile xi um. (Jölo-Uinäooor Tiaenbabn-Zosellscbzft.