1928 / 81 p. 18 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Apr 1928 18:00:01 GMT) scan diff

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_ Deutscher RZicksanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

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897. 48. Wilhelmstraße 32.

einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecber: 11' 5 Bergmann 7573.

: r. 81 , Reithöbankgirotonto.

Inhalt des amtlichen Teilesk]

Deutsches Reich.

kanntmacbung über den Londoner Goldpreis.

kanntmacbung über Aenderung des Jahresbrennrechts, der Uebernahme- und Verkaufpreise für Branntwein sowie des Monopolausgleichs für das BetriebSFhr 1927/28. kanntmachunq der Filmprüfstelle ' erlin über ungültige Zulaffungskarten.

mverbot. _

zeige, betreffend .AUSgabe der Nummer 15 ,des „Reichs- geseßblatts Teil 1. , l'anntmachunFl betreffend eine Anleihe der Württembergischen Kreditverein ktiextgesellschaft in Stuttgart.

Preußen.

nennungen und sonstige Versonalveränderungen. _ itteilungen über die Verleihungen der Rettungsmedaille bzw. der Ermn'erungSmedaiUe für Rettung aus Gefahr.

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Amtliches.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung

-er den Londoner Goldpreis gemäß § 2 der Ver- dnung zur Durchführung des Geseßes über wert- beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923. (RGB1.1 S. 482.)

Der Londoner Goldpreis beträgt

für eine Unze? Fekngosd. . . . . . . 84 311113; (1, für ein Gramm. Feingold demnach . . 32,777? psuao.

-rausgebt. Berlin, den 4. April 1928.

Reichsbankdirektorium. FUchM Hüffx

Bekanntmachung

ahlen und Preise smd “endgültige. ' Berlin', denZ. April 1928. * Reichsmono olve altun für Branntwein. J. xZZ.: Zy J

r. ,Frtßweiler.

Ungültige Zulassungskarten.

eut zugelaffen.

0. 3. 1928 unter Nr. 18 426 und gleichem Titel erneut zugelassen.

enntnis“ erneut zugelassen.

itel erneut zugelassen. Nr. 17 301 vom

** its! erneut xugela en.

*letchem Titel erneut zugélasskn- '

erneut zugelassen,

MWM zugelassen.

eute“ erneut zugelassen.

Berlin, den 2. April 1928.

Der Leiter der Filmprüfstelle. Mildner.

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Erscheint an jedem Wochentag abends. "4." Z',“ Vezu spreis viertYT-brli 9 M Ane Postanstalten nehmen ' «.*-„*., .; x _ Beste ungen an, in „klin ür Selbstabholer auch die Geschäftsstelle _ : * „; ck Geschäfts

Einzelne Nummern kosten 30 M. einzelne Beilagen kosten 10 61,- Sie werden nur gegen bar oder vorberrge Emsendung des Betrages

Vorsiebender Preis gilt für den Tag, an dem diese'Bekannt- acbung“ im Reichöanzei er in Berlin erscheint, bis einscblteßlicb des ages, der einer im ReichSanzeiger erfolgten Neuveröffentllchung

ber Aenderung des Iabresbrennrechts, der Uebev- ahme- und Verkaufpreise für Branntwein sowie des ! onopolauögleichs für das Betriebsjahr 1927/28.

Die in der Bekanntmachung vom 29. März 1928 [[S-1373 * 1er Ziffer 11, 111. 117, 171 und 71! angegebenen vorläufigen

Nr. 15199 vom 9.3.1927 „Abenteuer inPariS' ab“ 21. 3,1928 "Kultig. Am 6. 3. 1928 unter Nr. 18 390 und gleichem Titel er-

Nr. [7009 vom 22. 10. 1927 „Die Erfindung der Kinemato- kavbie im Jahre 1895 in' Berlin" ab 25. 3. 1928 ungültig. Am

Nr. 7460 Vom 19. ,7. 1923 „Schatten“ ab 24. 3,1928 ungültig. m 9.3. 1928 unter Nr. 18 419 und Titel „.Die Nacht der Er-

, Nr.,17922 vom 19. 1. 1928 „Sonne, Süden, Leidenschaft" ab 8. 3. 1928 ungültig. Am 13. 3. 1928 unter Nr. 18 444“ und gleichem

. . _ 17.11.1927 „Ein beimtückiscber Feind“ ab 0. 3. 1928 ungülti . Am 15. 3. 1928 unter Nr. 18472 und gleichem

Nr. 16 797 vom 1. 10. 1927 .Das neue Wahrzeichen Verlinß' b 30. 3. 1928 ungültigK-Z'Am', 15. 3. 1928 unter Nr. 18 475 und

„Nr. 15 852 vom 3. 6. 1927 *„Verkebrte.We1t" ab 31. 3. 1928 1111111119. Am 16. 3,1928 unter Nr. 18 486 und gleichem Tttel

„Nr. 18 257 Vom 20.*2. 1928 .Eva's Töchter“ ab 8. 4. 1928 "WWW. Am 24. 3. 1928 unter Nr. 18521 und gleichem Titel

A Nr. 15245 vom 14.3. 1927 „Valencia“ ab 8 4. 1928 u11gültig. m 24. 3. 1928 unter Nr. 18 552 und Titel „KlemeAffairen großer

Berlin, MiWoch, den 4. April, abends.

F11MVerbot.

Die 5 entliche Vorführung des Bildstreifens arrxf Piel. der ächer“, 5 Akte = 1813 111 [MK Antragteller: Omnium-Film G. m. b. H., Düüeldorf; rspnmgsfirma: Metro-Film G. m. b. H., Berlin, ist am 9. März 1928 unter Prüfnummer 18894 verboten worden.

Berlin, den 2. April 1928.

Der Leiter der Filmprüfstelle. Mildner.

„Bekanntmachung.

Die von heute ab zur AuSgabe ge1_angende Nummer 15 des Re1ch6geseßbla1ts Teil [ enthalt: das Gsies über zollfreie Einfuhr von Gefrierfleiscb, vom 30. März“ 1928. das Gesetz über Aenderung des Zolltarifgeseßes, vom 30. März 1928, das zweite Geiss zur Abänderung des Gesetzes über die Ev" richtung der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt, vom 31.März 1928, - das Geseß zur Ergänzung der Vor1chriften über den Vorfiß bei den Koüeaialgerichten, vom 30. März 1928, ' das GSW zur Abänderung der Verordnung über das Renks- wirticbaftL-gericbt und des BesaßungßleistungÉ-gekeßes, vom 31. März 1928, das Geses zur Aenderung des Tabaksteuergejeßes, vom 31. März 1928, _ - das Geseß zur Fortführung 'der StrafrechtSreform, vom 31. März 1928, - die Verordnung de§ Reichspräsidenten über die Auflösung des Reichstags, vom 31. Marz 1928, ,

die Verordnuna über die Neuwahl des Retcbstagswom 31 „März 1928, . die Vercjrdnung zur Aenderung der Verordnung" über die Ge- schäftsbedingungen der Produktenbörse in Bre51au 1Ür den Zeithandel in Getreideund Mehl, vom 26. Mär] 1928, und - _ die.,Verordnnna aur AenIßrung Der Verordnung über die «ußexc Kennzeichnung von LebenSmittem, vom 28. März 1928. -

Umfang & Bogen. Verkaufspreis 0,15 RM. Berlin, den 3. Aprik 1928. * Geseßsammlungsamt. Dr. Kaisenb e rg.

. -

Der Württembergischen Kreditverein Aktien-

Gesellschaft in Stuttgart wurde die Genehmigun erteilt, weitere 8 %ige Goldhypotbekenpfandbriefe auf den Ybabex im Nennbetrag von 3,5 Millionen Gdldmark 111 den erkehr

zu bringen. Stuttgart„den 80. März 1928.

Wirtschattsmlnifterium. I. V.: Rau.

P r e u fx e n. Ministerium des Innern. . Das Preußische StaatSminisiErium hat m1ttels Erlasses vom 25. Feerar 1928 verliehen:

Me Rettung8medaille am Bande an: AlfredßHartmann, Maschinenformer, Koßenau, Kreis Lüben

vom 29. Februar und 5. März 1928 verliehen:

„Die Rettungsmedaille am Bande an: Aloisb Weber, Polizeiwachtmeister 1, R., Bérlin-Charlotten- ng- . die ErinnerungSmedaille für Netiung *aus Gefahr" _an: : ' Konrad Nkedemann, Anstreicher, Schwarzenberg, Kreis Melsungen. ' . *

'.DasPreußisM“ StaatsMinisterium hat den „Regierungs- vizepräfidenten Dr. Abegg in Schleswig zum Prastdenten der - Regierung ' in Schleswig ,und .

den Regierungßrat Friedel in Hamm zum Polizei- direktor ernannt.

DerKL-andéat Grimpe in Insterburg ist zum Regierungs-

dru ck einmal unterstrichen) oder dur ' strichen) eroorgeboben werden sollen. Befrt tete Anzeigen müffenZTage vor dem Einmckungsterm'm bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

'“ vom Werte der

(«(die .), , , Richard Ho [) istein, Plaßmetster, KoßenauKretS- Luben (Schles.).

Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses-

Anzeigenvreis für den Raum einer fünfaesvaltenen Pe1115e11e1,05 M

einer dreiLesvaltenen Einbeitßzeile 1,75 telle Berlin 897.48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge

nd aur einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzuienden, msbesondere ist darin auch anzugeben, wel Worte etwa durch S v e r r .

Anzeigen nimmt an die

ttdrmt (zweimal unter-

Poftschecetonto: Berlin 41821. 1 928

Ministerium für Handel und Gewerbe. 1 Im preußischen Ministerium für Handel und Gewerbe

' find ernannt worden:

die Ministerialräte, Geheimer Oberregierungßrat Röm- hild und Sch1ndler zu Minisieräaldirigenten und

die OberregierungSräte Dr. Warncke und Knipfer zu Ministerialräten.

Nichtamtliches.

Deutsches Reith.

Der polnische Gesandte Olf owski hat Berlin verlassen. Wahrend seiner Abwesenheit füZrt LegatioUSrat Wyszyüski dir Geschäfte der Gesandtschaft.

Nachstehend ivird der deutsche WortLaUt des deutsch-französischen Abkommens über die Abänderung des Erhebungsversahrens der Abgabe von der deutschen Einfuhr nach Frankreichveröffentlicht, das am 16. März1928 in Paris von den deutschen und französischen Bevollmächtigten unter- zeichnet Worden ist.

Das AbkoMMM ist zufolge einer besonderen Verein- barung der Vertragsparteien am 20. März 1928 in Kraft getreten. *

_ * Abkommen

über die Abänderung des Erhebungs- verfahrens der Abgabe von der deutschen Einfuhr nach Fkxankréick).

Um das geJenwärtige ErhebungZVerfabren der Abgabe "eutséhen Wareneinfu r nach Frankreich nach dem französischen Geseß vom 21. Apri 1921 durch ein System von Pauxchalzah1ungen zu ersetzen, das dem Uebertragungs- komitee ie nach dem Plan des ersten Sachwerständi en- komitees und dem Londoner Protokolk vom 30. August 924 vorgesehene Verfügung über die Zahlungen auf Grund diexev Geseßesbestimmungen auch Weitrrhin sichert, vereinbaren ie Deutsche und die Franzöfifthe Regierung, unter Vorbehalt der Zustimmung der Reparationskommisswn und des Ueber- tragungskomitees, das gegenwärtige Erhebungsvcrfahren auf- zuheben und von einem durch NotenWechsel zu Vereinbarenden Zeitpunkt ab durch das folgende Verfahren zu erseß-en:

Artikel 1.

Das egenivärtige Verfalzren nach dem französichen Gesetz vom 21. pril 1921, nach dem er französixche Zolldiens einen Teil des Wertes der deutschen nach Frankretch und Algier ein efüZrten Waren von den französiYchen Einfuhrfirmen erhebt, wird ur ein Verfahren erseßt, nach em ein gletchWertiger Betrag an fremden Devtsen freiwi ig durch die deut chen Ausfuhrfirmen gemäß den folgenden Bestimmungen dieses bkommens abgeliefert wird.

Artikel 11.

Der allmonatlich aufzubringende Betrag solL folgendermaßen bestimsm Werden:

1. Der Gesamtkoert der deutschen Wareneinfu 1: im dritt- leßten Monat wird nach der amtlichen gemäß den für en gesamten Außsnhandel üblichen Regeln aufgestellten franzökischen oll- Yenstik (oommsros spécial) in Franken zugrunde ge egt. D eser

rt Wtrd zunächt in Reichsmark umgeWandelt, indem die Yankensumme na dem Durchschnittskursel) des betreffenden

onats an der Pariser Börse umgerechnet wird.

Die Franzö ische Regierung rotrd spätestens am 15. Tage jedes Monats, erstma €. am 15. Tage des der Inkraftsetzung des Ab- kommens vorangehenden Monats, der Deutéchen Regierung, und dem Generalagenten für die Reparationszah ungeft die so (ZW die Verechnun der Zahlung des nächsten Monats ermittelte rund- zahl mittei en.

2. Von der so ermittelten Rei, Smarksumme wird der Wert der Einfuhr an Reparationssa lie erungen für Frankreich, der 'Einsfuhr in das Soargebiet un der sonstigen nach dem fran- Zöki'chen Gesetz vom 21. April 1921 und seinen Ausführun s- e tinxmungen Von der Abgabe beßreiten Einfuhr abgezoqen. Die er ab uztehende Wert wird im Ver ältnis zur deutschen Gesamtetn- fqu nach Frankreich bestimmt.

Er wird erstmals auf ixtsgesamt 71,5 vH festgeseßt. Dieser Prozentsaß umfaßt:

&) 58 vH ZU: die Ein uhr an Reparationssachliefcrungen,

5) 13,5 v für die infa r in das Saargebiet und für die sonYzige ab abefreie Em uhr.

Die rozentäße sind an Antra einer der beiden Regie- rungen nachzuprüfen und gegebeneanlls vom 1. März, vom 1 Irxli und vom 1. November jeden Jahres ab den tatsächlichen Verhaltnissen an upasserr Der Antrag ist der anderen Regterung

vizeprästdenten in Schleswig ernanntworden.

. Finanzministerium. Die Rentmeisterstel'le bei der' staatlichen Kreiskasse 'm

Namslau, Regierungsbezirk Breslau, ist sofort zu'beseven.

spésjte tens einen onat vor jedem der angegebenen Zeitpunkte zu- m te en.

1 1) Mexx: Durchschnittsknrs ist der Durchschnitt der ersten offiziellen urse.

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