1905 / 271 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Nov 1905 18:00:01 GMT) scan diff

§ 34. Ueber die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufficthrats ist ein von dem Vorfißenden und mindestens einem zweiten Mitgliede zu unterzeichnendes Protokoll zu führen.

0. Die Hauptversammlung.

§ 35. Die Hauptversammlung vertritt die Gésamtbeit der Ge- sellschaftsmitglieder. Ihre Beschlüffe und Wahlen sind fur alle Mit- glieder bärbindlicb. _ _

' § 36. Die Hauptversammlungen werden in Berlin abgehalten. Sie werdkn yon dem AuffichtSrat oder von defien Vorsitzenden oder von dem Vorstande berufen. Die Einladung zur Hauptversammlung geschieht durch einmalize Bekanntmacbang im_ „Deutsehen Reichs- anzeiger' und in etwaigen anderen Gésellichaitsbiattern; außerdem sind die im Stammbucbe eingetragenen Anteils_eigner_(§ 16 Abs. 2_) schrift- lich bssonders einzuladen. In allen Faüsn ist bei der Einladnng die Angabe des Gegenstandes der _Yerbandlung erforderlich. Die Bekanntmachung und die schrtstliche Einladung muß pätesiens am zebx1ten T0 8 Vor dem TaJe der Hauptversammlung, ofern aber dieser Tag ein Fountag odsr taatlich anerkannter FULL;- tag ist, spätestens an dem diesem vorangehendrn Werktage erlassen Werden. _

Mängel der Form und Frist der Berufung gelten als geheilt, sofern sämtliche Antsile in dcr Hauptberszmmlnng_ Vertreten_ sind und die Mängel nicht bon einem anwe1enden Mitgliede ausdruckiich gerügt w:rden. _ _ _

Jm Handelsregister eingetragene: F1rmen, welcbe Mitglieder sind, werden durch eine der nach dem Handelsregister zuibrerVertr-xtungbefugten Personen in dsr Hauptbersammlnng vrrtreten, auch wenn sonst diese nach der Eintragung im Handelsrkgister nur gemeinschaftlich mit einer anderen Person zur Vertretung befugt ist. _

Ein Mitglied kann, wweit nicht geießl1che Vertretung odsr Ver- tretung durch einxn Handlungkbsbolimääytigten 0er die Vertreiung von Ehefrauen durch ihre Ehemänner und von Wtiwen darch ibre voiijäbrigsn Söhne in Frage kommt, durch jeden Dritten in der

auptveriammlung Vertreten werden. Die Vollmacht bedarf der christlichén Form. Sie ist _sbätkitens am Tage der Haueriamm- lung dern Vorstands 71111? Prüfung Vorzulegen. _ § 37. Nach V:)Uzablung der Anteile _können nur solche Mit- lieder in der Hauptversammlung dns StrrrimreckptLusuben, deren Zlnteile auf den Namen umgkscbricben und in das Stqmmbucb der Gesslischaft eingetragen find 16_Abf. 2), odrr_w_elche ibre auf den Inhaber lautenden Anteilscheins spatestens am funsten Tage vor dem Tage der Hauptversammlung bis 4 Uhr Nachmittags, so_fern abxr dieser Tag ein Sonntag oder staatli anerkannter Ferertag iii, spätestens an dem diesem Vorangébenden er_kt_ase bei dem Vorstande oder bsi anderen born Auffiibtsrat zu_b6111mm6nden und in der öffentlichen Vekannimncbung zu bezercbnenben Stellkn unter Beifügung eines doppelt aUSgefcrtigien, _zablenmaßig geordneten Ver- zeichnisses der Nummern der Anteilscheine bint_cr[€gt 5:1an und die A1_3_t€ilscheine bis zar Beendigung der Hauptberiammiung daselbst 5:- la ew. _

§ 38. In der Haupibersammlung berchch_tigt_jeder Anteil zu einer Stimme, mit der im § 11 vorgesehenen E1n1chranknng_._

§39. Den Vorfis in der HaurtNriarnmiung sabrt der Vor-

ßende des Aufsichtsrats oder im Faile seiner_ Verhinderung ein Stellvertreter oder, wsnn auch diescr berbindrrt ist, ein anderes der anwesenden Mitgiisder des Aufsickptsrats, von denen immer das an Jabrßn älteste Mitulied wor den übrigen das Vorrecht znr Uebernabme_ dss Vorsißcs hat. Der Vor- sißende leitet die Verhandlungen, bestimmt die Nbibenfoige der Gegen- stande der Tagesordnung sowie die Art dsr Abstimmung und rrnennt die Stimmzäbler. _ _ _

Ueber Gegenstände, weiche__ n1cht auf die Tagesordnung gesexzi worden sind, können Beschlüne m_cht grfaßt werden; hiervon Ut York) der Beschluß über den in einer _Hauptbersammlung gestellten

ntrag auf Berufung einer außerordentlichen Hauptberfammlung aus- genommen. _

Mitglieder, welche in der Hauptbersammiung zusammen nnndesiens den zebmen Teil des Gesammtbetrags der Stimmen zu _fubren be- rechtigt sind, können in einer Von ihnen unterzeichneten Eingabe Ver- langen, daß Essenstände, die zur Zuständigkeit der Hauptbersammlung ebören, zur Beschlußfassung angekündigt _werbsn. D_1?ie Gegkn-

ände sind auf die TageWrdnung der nackyjicn .Haubtveriammlung zu

e en.

8 Wird das Verlangkn nach erfolgter Einberufung der Hauptvsr- sammlung gcsteUt, io müffen solche Antränk aus Erweiterung der Tagesordnung mindéstsns Line Wockye bor drin TagederHaubib-rriamzn- lung bei dem Vorstand? eingereicht sein. Sie sind alsdzrnn nachtrag- licb auf die Tagesordnung der anberaumten Hanrwsriammlurg 311 seven, und es ist dies mindestsns am vierten Tage Vor dem Tage der Hauptbersammlung, sofern diessr Tag €in Sonntag oder staatlich anerkannter Feiertag ist, am nächswbrbsrgebenden erktage bekannt zu machen, _ _

§ 40. In jedem Jahre findei eine ordsniltcbe HaniVeriammlung vor Ablauf des Monats September _statt. (Fine außkrordentlicbe

Uptversammlung wird berufen, 10 Ost 65 im Jntereffe der Gesell- Xait erfocdsrlicb ist. Sie muß berufen werden, _

1) wenn von rinsr Hauptveriamiang cin dabingebrnder chäyiuß geiaßt ist 39 Abiaß 2); _ _ _

2) wenn Mitgliedkr, deren Anteile zrnamrnon den zwanznstrn Teil des Grundkabitais erreicb-In, Und ircichs Tiri? Anteile 1101 dem Vorsixnde bi-1tériegt baben, dir Einbérninng fordern nnd dem Vor- stande :,ur Vorlage an die Haxibtbsrsxmniiung einen schri1tiick9n Antrag einrkicben, drff-n Gxgenstand inncrbalb dcr Zuständigiéit ber Haupioeriamminng 116.11;

3) wsnn die Abändkrung dss Gegenstandks des Unterne'bmens, die 2111116711111; dEr GsiLiisckoxft 0061? die Vsrw riung drs (5521210431134 Vermözsns durch Veränßéruns dcs Börmbsens 1111 „31113611 beYZbibiie-n Werden soil. _

§ 41. In dvr ordcntiickon Önnktbcéwnniniung wyrdkn dsr Gsichäftsbericbt ?Cs Vorstanxrb 11110110 Bsincrfunzen kes A11111ch1§rats über den Abschiuß res abgelani'nen N€chnnn3§j1brr§ 111"_ Erbrtsrung gebracht. Alsdann wird die GLUFÜÜÜEUPF T€É_7H1b“ch1111_1e5 und 11er die "110116515136 11er dic Vértéiwkß 011185" ?1icix-gkir1nnI B:!äyiuiz gy'aßt. Sodann wcrdkn die fäliixzen 7121111911 b611101-11

Die Bilanz nebst Gcwirn- 1111: "Bkririitrscbiinnzi niit kkin Gescbäitsikrickyte dss Vorstandes und ixn B-“mrkagLn ic:- A111Üch15rais muß wäbrknd zwci Wockoén vor d'r W0711111111101111 in k6n YeiÖYtJ- räumen dsr GeseÜscbaßt zur Einsicht 61110." 171211 211115111135 (1118501691 Wörden.

Die Hanvtiékiiainmiung iii 561011311111, n*:nn_dic Bilanz nicbt sogleich ..ck-6611.41 kVt-“O, Linen 7111515511; 1117311'35111111110 3:1 er_1*.rnn€n.

DW 431111311) riaminlang ist 11"kiiskk_bkkéck1i.1k, iiber 116 :Miixnd- marbung 13011 “3111110112501 dsr (5591611105171 0115 1:1 “11er 1150111165160 dkr Mitgiésdkr rc.- kaiiUides 0591“ dxr MiigiiIerdiz 1111017519115 und Übcr die 511 kici-m Zw-„cke einxuixiiei-Mn Cxibrnis 211111131708 :,11 fafféén 11:10 111 1321-11 2111511110011 b)b;-i11115ch1'1„1c BTKTTCT'L“ 1:1 0551111 Anirrsickye diks-r 21:1 m:"ni-“n ßcixoéni 7.201.111)! 111411011, wxnn Zs 111 der Hauptbxtiannniann mit einfacbkr Stinimknin-"brb.1t 11111ch7r1sxn, 1:ka von einer M*.nrerisit, dis rnindksiéns ksn 3212.116n Tiki 11:5 Grund- kapitals 0611101, OkklalMt wird. _ _ _ _ _ _

§ 42. Dr I"“QUWVLriatnmlung 5T1ch116R1_1C111?k i.bér 2151111?- rungxn Und (Ergärznngsn dcr S01311r0._ inkbxibndcre 1";er die Er- köbung Und ÖkkäÖié'kZiiiiß ch Griinikzvxtxiis. _ _

Aus:,6rk-m it bt der 0Wé'111111x11611 Szukibcr?1111111111n,; isr Beschluß über jede "17011.“(10 511, Miihe nichl «ck Z 40 Nr. 3 dcr arZ-Irbrdsnt- lichen HUUPWU1311111111103 115211701311 171. _ _ _

§ 43. Die 216111111716 der H:.nriv-sriainminng brduric_n_d9r

Visbrbkit dir bei dkk Abstimmnrb abgogkksnrn Stimmxn (stniacbe Stimmsnmsbxbrit); bsi SlimmanlkiCbbé-ii gilt der 1261161116 Antrag als abgéirbnt. _ __

D*e Abänderrinii'des Gegeniianis ds? Liternxbnicns, dtsAnfic'nng der GeieliiÖaft, die Verwertung des Gessiiichaitwermögens durch Ver- äußerunq des Vermögens im ganzen, die Cinbkrufung des Karztals über 300000 „44 11) sowie die Herabseßung des Grundkapitals

bedarf einer Mebrbeit von wenigstens drei Vierteln der bei der Ab- stimmung abgegebenen Stimmen. _ _

Sonstige Abänderungen und Erganzungen_ der _Saßung, ms- besondere die Erhöhung des Grundkapitals, bedurfen einer Mehrheit vSon wenigstens zwei Dritteln der bei der Abstimmung abgegebenen

timmen.

Die Wahlen finden, sofern_fie nicht durch Zuruf einstimmig er- folgen, mittels Ab abe von Stimmzeiteln nach einfaeher Stimmen- Mebrbeit statt. J diese bei der ersten Wablbandlung nicht zu er- reichen, so findet eine engere Wahl unter denjenigen stcztt, ix_)Zlcben die beiden höchsten Stimmenzablen zugefalien sind. Bei gleicher Stimmen- zabl in der engeren Wabl entscheidet das Los. _

§ 44. Das Protokoll der Hauptversammlung wrrd von einem Notar aufgenommen und ist von dem Vorfißenden und den S_timm- zäbiern zu unterzeichnen. Jn dasselbe werden nur die Ergebnisse der Verhandlungen aufgenommen.

17. Auflösung und Herabseßung des Grundkapitals.

§ 45. Ein Bescblu der Hauptversammlung a_uf Auflösung der Gesellschaft oder auf abseßun des Grundkapitals bedarf der Genehmigung des Reichskanzlers. ie_ Genehmigung eines Beschlusses auf Auflösung der Gesellschaft kann nicht becsagt werden, wenn das Grunbkcßpitai der Gesellschaft sich durch Verluste um ern Drittei ver- rin ert at. __

46. Yir die__i_?_iquidG0txonb FFM die Vorschriiien der §§ 48 und 49 des * ürqer en ee u .

Der nach Tilgung der Zerbindlicbkeiten dxr (Gesellschaft ver- bleibende Betrag wird den Mitgliedern nach Verhaltnis der yon ihnen geleisteten baren Einzahlungen ayngablt. _

Uebersteigt dieier Betrag die Summe der bgren Einiablungen, so wird der Mebrbetrag den Eigentbmern der fur_ das Einbringen der 67 Goldielder auögegebenen Anteile Verhaltnismaßig verteilt.

§ 47. Die Verteilung darf nicht eber boUzogen werden als nach Ablauf eines Jahres, von dem nge an gerechnet, _an welchem die Auflösung der Gesellschaft unter _Auiforderung rer Glaubiger, fich bei ihr zu melden, im „Deutschen Reichsanzeiger“ und in den ubrian Ge- ieüschaitsblättern bkkannt gemacht worden ist. Bekannte Glgubiger sind auch dann zu befriedigen, Wenn sie sich nicht melden. Im ubrigen wird nach § 52 des Bürgerlichen Geseßbuchs verfahren. _ _

§ 48. Auf (Grund einer Herabsxßun des Grundkapitals durfen Zabiungen an die Mitglieder der ©0181" aft mcht eber erfolgen, als nach Ablauf eines Jahres, von dem Tage an gerechnet, an welchem der Beichluß auf Herabseßung des Grundkapitals unter Aufforderung der Gläubiger der Gesellschaft, fich bei ihr zu melden, im _.Reichs- anzeiger" und in den Geseli1chaftsblattern bekannt gemacht ist, und nachdem die (Gläubiger, die :ck gemeldet haben, befriedigt oder sicher-

esteiii sind. Eine durch erabseZung _des Grundkayxtals bezrveckte

Deireiung der Mitglieder von der erpf11chtung zur Leninng 11011 Ein- zablungen auf die Von ihnen übernommexnen Anteile tritt nicht Vor dem bezeichneten Zeitpunkt in Wirksamkeit.

171. Aufsichtsbehörde.

§ 49. Die Aufsicht über die_Gesel11chaft wird Von dem incbs- kanzler (Auswärtiges Amt, Kolonialqbteilung) gefuhrt, der zu diesem Bebufe einen oder mehrere Kommtffare besieÜxn wird. Die Kom- miffare find berechtigt, auf Kosten der Gesellschaft an_ den Stßungen des Aufsichtsrats und an den Hauptbersammlyngen _tetlzunebmen, _bon dem Vorstand: oder dem Auffichtsrat jederzeit Berichterstattung _ubxr die Angelegenheiten der GeseUscbaft zu_v-.r[angen, auch deren Bucher und Schriften einzusehen, oder _- _gleicbfaiis auf Kosten der (Gesell- scbaft - eine Revision der Geschaft§sübrun_g durcb emen oder mehrere Sachverständige anzuordnen sowie auf _Ko ten der Geseliscbaft, wenn dem Verlangen dazu berechtigter Mitglieder der Geseklschaft auf Be- rufung der Hauptversammlung gema § 40 Nr. 2 nicht entsprochen wird, oder aus sonstigen wichtigen runden eine Sitzunß des Auf- sichtskais oder eine außerordentliche Hauptversammlung zz: erufen_.

§50. Die Aufsicht beschränkt sich darauf, daß die Geschafis- fübrung der Gesellschaft dem in § 2 bezxichneten Zwecke und den übrigen Bestimmungen der Saßung enisprtcbt und im Einklan?e mit dyn geießlichen Vorschriften erfolgt. Die Genehmigung der Au sichts- brbb1de ist, abgesebkn von den sonitigen m dreier Satzung vor- gsichri€benen Fällen, erforderlich:

]) zur Aufnahme bon Anleihen und zur Ausgäbe bon Schuld- Vékscbki'ibiliégr'n, zu allen Aynderungen der SWM , zur Auflösung des Untrrnrbmsns sowie zur Verwertung des GeWÜUZaftsVSrmögens durcb Veräußsrnng des Vrrmögens im gamen;

2) zu aiien Verträgen über die _Erwerbung und_Verweriung bon Bergwerksgerecbtsamen, welche nicht tm deutsch-osiafrikanischen Schuß- gkbiet bclßgsn sind.

1711. Uebergangsbesiimmungen.

§51. Der erste AufsichtSrat wird in_ d_er Hauptveriatnmlun , Miche die Saßung feststellt, aus den Mitgliedern der Geieiischa gewählt. Er bleib! im Amt bis zur e_rsten _Haiiptbersammlung nach Verleihung der im § 11 des Schußgebiktsgexe es bezeichneten_Rechte durch den Bundesrat. Auf den er1ten Amn tSrat finden die Be- stimmungen des §27 Absaß1 und Absaß 5 der Satzung Anwendung. Dcr erste AuffickptSrat wählt sofort nach der HauptbersammlunL, Miche die Saßung fesiitelit, seinen Vorsißenden und dessen Ste . brrtretsr und beschließt über die Zusammenißßung desVorstandes und bxsieiit drffxn Mitgl'eder. Alies dies geschieht gulttg durch die m jener Hauvaersammlung anwekenden Mitgliedxr, obne das; es der Zu- xiebung der abwesenden und der Erklarung 11581! die Annabme der Wahl bedarf, und zwar auch dann, wenn wsniger als die Halfte der M1tgliercr des Auffi_cht§rats anwesend sein 10111211. _ _ _

§52. Bis zur Vollzablnng der Anteile konnen nur_ diejenigen Miigiiek-er in der Hauptversammlunzz das Stimmrecht ausuben, deren Namen als Anteiiseigner in das Oiammbuch der Geseilschaft stn- gstraqkn sind 1§§ 37. 16 Absaß 2). _

§ 53. Der Vorsisxnde des Aufsichtsrats und sem Stellvertreter wcrden ertnäxbtißt, dic Genebmiguna dieser S_aßung bei 06131 Reichs- kanzler und die Verleihung der im § 11 1260 Schußgebretsgeie es_1)or- gesebencn chbte nachzusuchen und die etwa_v_0n den Rricbs e_borden „*,-?ioricrirn Ergänznnnen und Aenderungen bixier Satzung m1t ber- bindlicher Krait für die Gsieüscbaft zu b€schlie߀n.

Land- und Forstwirtschaft.

Geireidebandel in Rußland.

T3?- KaiWriickW Konsulat in 920110111 011) Don berichi€t unterm 26, i). Z))? : 31111 dcm Gctreidktnarfts in 91011010 am Don find die Prsi1e für 0110 (Getrsidearten rcrbältniÉMcxizxg 11.11). Gan) bkiondxrs 11111111 i": die 2113612111231? nach Gsrste und Ha't'veizen, der 100111 genugt wyrdsn kann. (3111128 wurde 11111: in gérix'gén Visngen angeboten, da 116 Z 11111 br rn big vbr einrr WOM dUrcb (17:11:11?an15 RrgLriwegich strckie. Jnfbig 01717611 11?€„€:1 ki-J Preise für die Vorräte 111 Voitoiv itari. Mit Einem Sinkén dkr zwitigen Notierungen dürfte Vorla1-n_g nicht zu rechnen sein Für Ftirbiabrsiicierungsn 31112118 man 101/108 _.14, unter 109 „M. iris] inan ißt nbsr nicht mebr_ äbskbkn- Fur Roggen stehen die Prciie (xikicbfalls DOCH, M11 TZUMJL das Ernte- Ekßkbiiis in k-iescr (H5:*tr.-ir?1rt k-xin sebr (111111111125 i_rar und 011111-:D:1n de", Vsrbraiich im Innizrn dcs thcbes gestieq-Zn iii. In den 16131811 Workcn wurde 010911811 MWS [Lbbaiixx (11111230101- Man forrkrt jsizt für die borbandrnen Msngklz 128 „41- iur 919/15 und 132,14 bis 131 .--si1"1r9“-*9/-_-5 “Lic Vorräxc sind gering, u:*d WöiterZZniubren sind in nsr b€fckränktérn Ykaßs zu erxrqrten. Weizen Wurde lebhaftsr Jsfian, Da die Ziifubrxn auch in dieier („Getretréart netzng smd, 10 111813011 dic WkiJlekSiiL alimjbiicb. Hartwetzcnging mfle1ne_n?N-sngen zu ganz besondsrs [*.-1;an Prsisen nach Italie" U"d_ GMÄMLQW Leiniaat wird 1,11 steigenden Notierungen Von den Oelmublen im Lande aufgekauft, sodaß nur Wenig zur AUSfubr gelangt.

Aus efibrt sind bis zum 25. Oktober 5. J. seit Eröffnung

1 bft: der Seb aWeizen 33201500 Pub, 13 297 000 ,

Gerft 22 115 M e

afer . . . . . . . . . leie . . . . . . . . . 817 000 Leinsamen . . . . . . . 161 500 Oelkuchen 400 750

Uebersicht

über die Ein- und Ausfuhr von Getreide und Kartoffeln .in Antwerpen im Oktober 1905.

(Nach einem Bericht des Kaiserlichen Generalkonsuls in Antwerpen.) Eingeführt wurden:

Roggen: aus Rumänien. . . . . . . Bulgarien . . . . . . . den Verxinigten Staaten Von

Amerika . . . . . . . Canada . .

Rußland . . .

den Niederlanden

der Türkei

41200 11: 16 580 ,

4 650 4 350 3 650 3 600 2 11 0

76130 112.

899 650 (1: 292 760 , 255 680 164 030

73 230

61 030 43 190 31 500 23 630 14 830

510

1 860 040 (12.

3 900 112 156 230 146 300 69 350

65 940 28 540 14 030 10 150 3 450 2 910 2 370 1 100

504 270 (15.

den Vereinigten Staaten von Amerika . . . . . .

Argentinien . . . . . . .

den Vereinigten Staatm von Amerika . . . . . . .

Rußland . . .

Canada . . .

den Niederlanden

aus Rumänien Argentinien Rußland Bulggrien . . Britilcb-Jndien . . . . . . den Vereinigten Staaten von Amerika . . . . . Australien Canada '. . . den Niederlanden der Türkei England

Weizen:

Deutschland . Rußland . Rumänien. . der Türkei . . den Vereinigten Amerika . Oesterreich Bulgarien den Niederlanden Canada _ Argentinien . Dänemark. Frankreich

Stairteir bon

2890 (111. 423250 117.

69670 20130 19300 1280 533630 (13. Kartoffeln: aus Deutschland . 9160 6- den Niederlanden 5180 , Enland........ 1720. Ruland . . . . . . . . 40 ,

AuSgefübrt wurden:

R e : na Deutschland . . ogg n ck den Niederlanden .

Weizen: nach Deutschland .

den Niederlanden Schweden . Spanien . England

nach Deutschland . den Niederlanden dem Congo

nach Argentinien .

nach Deutschland . den Niederlanden Aegypten . Rußland . Spanien Norwegen. Dänemark 970 Gibraltar . . . . . . . 970 dem Congo . . . . . . . 10

149 380 Kartoffeln: nach dem Congo . . . . . . . 270 den Niederlanden . . . . . 60 Brasilien . . . . . . . . 30 , England . . . . . . . . 10

370

82 090 (1: 53 210 6 840 2 180 1 650 1 460

Saatenstand und Getreidebandel in Bulgarien.

Der Kaiserliche Konsnl in Rustsckpuk berichtet unterm 7. d. M.: Im Oktober 5. I. ist die Witterung der nordbulgczriicben Landwirt- schaft durchweg günstig geniesen. Ausreichende Niederichläge beförderten das Aufgeben der_ Wintcriaaien, deren gegenwartigkr Stand nichts zu wünschen übrig l_aßt. Nur für den Raps ist der Eintritt der feuchteren W1tlcrung zu spat gekommen, sodaß vielfach schon gerad-zu mit einer Fehlernte für das kommende Jahr gerechnet wird. Die Nachricht, daß drr diesjährige Mais bon guter Beschaffenheit ist, wird durch die in- zwischen bekannt gew01denc Ziffer des durchschnittlichen Naturalgewichts - 75 irg auf den Hirktoiiter - bestätigt. _

Die Zirfubren, die in der ersten Häliie des Monats Oktober 1). I. durch die Feldarbeiten stark beeinträchtigt waren, haben si? gegen_Cnde des Mbnats in allen_(Hetreidearten sebr geboben, soda in fait aiien bulgarischen Donaubafen eine starke Vermehrung der Vorräte festgeiieiit werden kann.

Die Ausfuhr wies im Oktober 1). J. folgende Ziffern auf (in Tonnen):

aus Weizen Roggen Gerste Mais Hirse Raps . 680 - -- 850 - -

Widdin . Lomvalanka - 1700 1100 1500 - 3500

Racbowa __00

Somowit

Nikopoli - _ - 1330 1000 1100

_- 2400 300

Sisto . . . Rusticbuk . . 450 1150 700 4750 -- 400

13

YiiiiY

Turrakan Silistria

111111»

1Y3-11111

Bereitenden Ausschuffes befindet sich in Mailand, Via Monforte Nr. 14.

Die reise zeigten wiederum stei ende Tenden uud anden am

1. Non r d. I, wie folgt: _ g 3 K Weizen 133-14 Fr. „Roggen 124-13 . Gerste . 106-11 ., "Mais . 10Y-11 ., Hirse . . . . 121-“13 Raps . . . . 19 .

der Doppelzintrer.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiteu und Absperrungs- maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den ,Veröffentlicbungen ies Kaiserlichen Gesundheitsamts“, Nr. 46 vom 15. Nobember 1905.)

Pest..

“Rußland. Jm Transbaikalgebiete wurdsn am 20. Ok- Tober im Dorfe Klitschk_t, welchcs 110 Werft Von der Eisenbahn- station Borsja entfernt 111,_ zwei pestberdäcbtige Erkrankungen fest- estelit, von denen eine mit dem Tode endete. Am 25. Oktober amen in demselben Hause, in dem diese Fälle aufgetreten waren, 2 neue Erkrankunaen bor.

Britisch-Ostindien. Während der am 21. Oktober ab- gelaufenen Woche sind in der Präsidentschaft Bombay 2952 neue Erkrankungkn (und 2223 TodeSfäÜe) an der Pest zur An- zeige gelangt, davon 768 (607) aÜein in dem Satara-Bezirk, 24 (17) in der Stadt B om ba y, 22 (23) im Stadt- und Hafengebietbon Karachi, 23 (12) in demxsnigen bon Jamnagar und 9 (9) im

Hafen von Broach. . In Singapore ist am 11. Oktober

Straits Sexilemenis. ein neuer Pestfai] festgestellt.

Mozambique. In Cbinde sind bis zum 29. Septymber 5Psst- todesfalle, sodann vvm_5. bis 8. Oktober 3 Erkrankangen an der Pest be- obachtet worden. Die Fglle waren zufolge einer Mitteilung vom 12. Oktober auf einen Herd beschrankt geblieben, und 0118 Kranken ins Lazarktt überführt. Der Ha_fen wurde am 1. Oktober für bsrseucht skit dem 21. September erklart.

Britiscb-Südafrika. Am 6. Oktober ist in Port Eliza- betb wieder ein Pestfall vorgekommen; weitere Fälie smd während der am 7. Oktober abgelau_fenen 4 Wochen in der Kapkolonie nach den amilicben Ausweisen nicht festgestellt.

Cbilx. Zuiolge einer Mitteilung vom 26. September ist die Pest in Pisagua erloschen, aber in Antofagasta und in Taltal uoch immer verbreitet.

Cholera.

Rußiand. Laut Bxxanntmasbung der Pxstkommission haben die Erkrankungs- und Todesmlle an der Cholera in Rußland strtig ab- enommen. Vom 19 bis 26. Oktobsr find 12 neue Fälle gegenüber

in der Vorwoche_ gemeldet_ worden, daVon 5 in Lodz mit Vor- orten, 1 in Tykoztn und ]S 2111 der Stadt Lomza sowie in den Kreisen Masoweßk und Pultusk.

Gelbfieber.

Es gelangten zur Anzeige in den Vereinigten Staaten bon Amerika: in New Orleans Vom 12. bis 18. Oktober 122 Er- krankungen (und 28 Tokesiaüe), in den ländlichen Bezirken des Staates Louisiana nach den neuesten Berichten weitere 132 211121, im _Stqate Mississippi 90 (10), und zwar in dsr Stadt

ssisstppt vom 7. bis 12. Oktober 2 (0), in Gulfvort, Hamburg und Port Gibson Vom 8. bis 16. Oktober 11 (0), 2(2) bexw. 13 (1), in Natchez und Vicksburg mit Umgebung vom 9. bis 16. Oktober 30 (1) und 20 (6), in Gulf Qnarantine bis zum 7. Oktober writers 3 (0), in Rosetta am 9. und 10. Ok- tober 3 (0), in der Umgebung bon Roxie vom 26. September bis 9. Oktober 6 (0), ferner im Staate Alabama zu Castleberrv am 15. Oktober 2 (2) und im Staate Florida zu Pensacola vom 9. bis 16. Oktober 164 (17). AußSt- balb der Vereinigten Staaten von Amerika kamen znr Meldung: in Guayaquil vom 23. August bis 23. September 1 Todksiali, in Französisch-Guayana in dcr Umgebung drs Maroni Riber am 23. Septsmber 2 (0), im Bezirke Veracruz vom 1. bis 7. Ok. tober 7 (6), in Bocas del Toro Vom 23. September bis 2. Ok. tober 1 (0).

Pocken.

Deutsches Reich. In der Woche vom 5. bis 11. November isi in O1_F__ersleben (Reg.-Bez. Magdeburg) eine Pockensrkrankung ge- me .

Chile. Ende September herrichten die Pocken in Taltal an- eblich in recht b2denklicher Weise, während sie in Valparaiso ßchon sebr abgenommen batten.

Fleckfieber.

Oesterreich. Zn Galizien find vom 22. bis 28. Oktober 18 neue Erkrankungen an Fleckfieber festgestellt worden.

Verschiedene Krankheiten.

Pocken: Moskau 2, Paris 3, St. Petersbura, Konsiantinobsl (vom 23. bis 29. Oktober) je 2 Todesfälle; Paris 8, St. Petersburg 2 Erkrankungen; Varizellen: Budawrst 49, New York 35, St. Petersburg 28, Wien 66 Erkrankungsn; Fleckfieb€r: Warschau (Krankenhäuser) 13 Erkrankungen; Rückfallfieber: St. Petersburg 23 Erfrankung-kn; Genicksta r re.“ New York 8 Todes- falls" Rea-Bez. Arnsberg 2, New_York 10 Erkrankungen; Rot- lau: Wien 23 Erkrankungen; Influenza: Berlin, Leibzig je 2, London 11, Moékau 7, Paris 2, St. Pséczrsburg 7 Todesfälle; Nurnberg 13, Kopenhagen 32, Stbckboltn 10 Erkrankungen; Lungen- entzundung: ng.-Bez. Schlekwig 46 Erkrankungen; kontagibse Angenentzündung: Reg.-Ykz Arnsb-rg 63Erkrankungsn; Krebs: Altona 3, Berlin 35 T0d*§1ä[1€; Ankylostomiasis: Rrg -Bex Arns- berg 6ErkrankU1-g€n - Mehr als ein Zkbntel aller Gestorbenen starb an Scharlach (Durckzs-xbnitt alier dsuticbe'n Berickotsorte 1886/95: 0,91%): in Ludwigsbasen - E1krank1mc1€n kamen zur An- zeige in Berlin 39, Nürnbcra 25, Budavcsi 55, Edinburg 23. Kbbkn- baßen 26, London (Krankenhäuser) 522, New York 75, Paris 50, St_- Petersburg 86, Stocjbolm 25, Warscban (Krankenbäus-r) 28, Wien 77; deÉgl an Maiern und Röteln (188695: 1,15%): in Hamborn, Linkin - Erkrankungen wurden gemeldet in Brkslau 27, l_n Rea-BU. Stettin 101, in Nürnbcrii 42, Hambnrg 25, Bridärcst 138, New York113, Paris 131, Si. Pétersban 34, WWW: 985111- an Diphtherie und Krnvv (1886/95: 427%): in Borbrci, Lkcht§nberg, Rostock, Trie'r _ Erkrankunn-n wnrden angkzeizt in Berlin 40, Breslau 21, im Reg-sz. Dü-keldbrf 121, in H1n1bnr022, 2311005711 28, Christiania 44, London (KrankS-nbäuskr) 95, MM“ York 213, Pnis 48, St Petrrsbiirg 70, Wikn 121; fkrner kamen Er- _krankungen zur MUMM an Kenckobustsn im NSF-BLF- 3311216517111 76, in 131015111“; 43, Kopenhagen 33, Wian 80; dssgl. an Typhus in den NLI-Bezirken '.NUi-nwkrder, Posen 113 34, in Budapest 25, New 2101199, Paris 31, St.Petersburg 140, Warschau (KrankSnbäusEr)23.

JZ! der ersten Hälfte 194 Juni 1906 soll in Mailand ge. lkkiénlltch der Tork staiifindenden Ausstkilung cin inter- nationaler Kongreß für Gewerbekrankbeit€n abge- balxen wcrdsn. Zur Teilnabme daran werdrn Asrite, Zn- enieure, Vertreter drr ch€niifchen Industrie und Leiter bon ctrieben jeder Art zngelaff-“n. sofern fir fich rnit kkr Frage drs Arbeiterscbuses befaffén. Der Mitgliedsbeitrag 111 auf 10 Lire festgesetzt. 'Das Programm dss Kongreffss umfaßt 3 Abschnitte: vasixwgie, Pathologie und Hygiene der Arbeit,_2) Verhütung der

Ethik rankbeiten, 3)Arbe1tetschuy. Die Geschaftsstelie des vor-

Handel und Gaverbe.

(Aus den im ReichSamt des Innern usammengesteliten „Nachrichten für Handel und ndustrie'.)

Zucker-Ein- und -Ausfubr Großbritanniens Januar bis September 1905. Einfuhr:

2111903 _ _1904_ 1905 „„ eneneMsenien entnern Raffrk'krerteru.Kandis- (; 0115 Z ) zucker: Deutschland . Niederlande Belgien . JrankreiÖ .

ndere Länder

Einfuhr übsrbaubt . Einfuhr zurn inlän- dischen Verbrauch *) Nicht raffinierter Zucker: Deutschband Niederlande Belgien . . Frankreich. . . . Oesterreich-Ungarn . Java . . . . . Philippinen Cuba . . Peru . Brasilien Argentinien Mauritius . . . Britiich-Osiindien . Straits Seitlsments xinschl. der Malavi- 1_ch_en Schußitaaten . Britiscb - Wssiindien, Britisch - Guayana, Britticb-Hondnras Andere Länder

Einfuhr überbaubt .

Einfuhr zum inländi-

schen Verbrauch .

Znck_er, unter Zollaiifficbt

raffiniert, für den inländi- sch€n Verbrauch.")

_ Ausfuhr: Raffinierteru.Kandis- zucker: Schweden . Norwegen . Dänkmark . Niederlande FelHisni or uga , Madeira Italien. . . Andere Länder

Zusammen .

Wiederausfubr: * Raffinierter und Kandiszucker 33 907 19 992 19 323 Nicht raffinierter Zucker 48 471 91 260 73 435. („1000111118 r€1aiiug 10 “1118.66 8116 Uayigabiou 01" 11110 11111106 TiriZäoru.)

8 270 042 2 370 350 367 751 2 105 017 171 945

13 285 105 13 508 881

11 909 197 1 677 692 100 572 684 872 864 470

15 236 803 14 156 245

7 205 568 1 180115 189 478 1 491796 344 392

10 411 349 10 502 335

3 769 613 91 610 308 929 236 493 370 920

1 928 466 9 680

995924 87 414

158460 256 180

3 707 895 170 559 626 217 517 392

1 521912 318 373

70 646 444 206 277 978

67 156 409 672 264 040 165 422

4 752 046 227 412 348 867 437 832 683 432

1431 822

86 650

839 506 82 317

495351 80 146

93 903 109 675 165 997

556 309 443 102

9 654 782 7 901013

824 521 419 849

10 819 426 1 973 953

901137 733 729

10 014 552 1 587 302

5 926 7 844 131 8 120 420

760

19 154 73 630 49 675 6 820

5 972 6 772 531 432

694 215

2 467 23 386 86 282 47 834

8 876

12 944 3 238 259 988

445 015

184

15 624 63 832 58 388 6 595

11419 4 965 251296

412 303

'Azbrén imb

Frankreich.

_ Ausglerchzölle für Zucker axis Prämien gewährenden Landern. Laut Vérordnung _des Prafidenten der Französischen Re- publik Vom 6. Oktober d. J. i_rnd nnter Aufhebung der Verordnung Von) 10. Nobember_b. I. _aus Grund der Artikel 4 und 7 des Bruffeier Vertrags_ uber die Behandlung des uckers born 5. März 1902 dre bei der Ctnfubr nach Frankreich, Alge en, den franzöfischen Kolonien und Vestßungen sowie drm Schutzgebiet von Hinterindien zu erhebenden Aus,;leicbzolik für_ Zucker aus Ländern, die auf die Zucererzeugung oder -Ausfubr Pramien gewähren, wie folgt, festgesetzt wor sn:

Ursprungsland

des Zuckers Maßstab Aussleicbzoll

Franken . 100 kg

1,75

(effektives

Gewicht) . . 3,50 17,75 22,50 27,00 2,61 3,63 2,05 3,89 0,94 5,62 13,51 10,86

Art dss Zuckers Robzucker

Dänemark. . „i

raifinierier Zucker. Robzucker . raffinierter Zucker. Zucker ailsr Art . _ Kandiszuckcr

Canada. _ . raffinierter Zucker. Südafrikaniiäper ] Robzuckér . OUVerein . [ raffinierter Zucksr. Amtralijcber Robzucker . . . Bund raffinierter Zucksr.

. “iraffinierter Ucker. ;WLißek Zncksr . . .

Rumänien. . 1

Spanien Japan .

Zucker_ in KÖMSM Erster Herstellung oder Kaffo- nada . . . .

unrsinér Zucker

Weißer Zucksr .

raffiniertsr Zackcr.

Robzucker . . .

raffinierter Znckrr oder Zucker 17011 960 Pola- risation odrr Ulkbk

nicht raifiniérter ZUcker Oder Zucker bon we- niger als 960 Polari- 1ati0n. . . .

CML

6,45 5,98 20,50

15,25

Costa Rica

19,90 Arucntiniscbe Republik

__ _ 15,05 Kandis . . 10,50.

_ Di€_A11sg_l_cichzö[1e fiir ZuckSr (103 Ländern, für welche die

standig! Kommtision den Bsirag dsr Pramis UVch nicbt festgefteUt

bai, sind nach folgenden Säyxn 31: 6717135611:

UFZ" 13.113.132 Art drs 3116.11 Zncker bon nicbt irrniger als 990 . . 100 1»; (effekiib-s GLWLÖt)

AngieiÖzoil Maßstab Franken

8,14

Rußland Zucker von nicht Wönißek

als 880 . . . . 7,17 Zucker von weni-zer als 88'“. . . . . . . 6,19. Für Zucker, der nicht Von einem iirsprunaszeugniffe begleitet ist, 1011 dsr Ausgleichzoll nach dem Saß? Von 27 Franken für 100 kg

*) Urnfa t auch die aus Nirderßgen entnommenen Méngsn. **) Dre uckerraffineric'n find Crit am 1. September 1903 unter Zollaufsicht gestellt worden. - In den oben aufgeführten Ziffern sind nicht die Mengen Raffinade enthalten, die aus verzolltem Zucker ber-

gestellt worden sind.

(effektives Gewicht) erboben werden.

, _ (301111181 0k601'61 (16 18 Zéyubbquo 1716111981513.)

Ausstellung deutscherIndustrieerzeugnisse in Barcelona.

Die von der Firma Ferrer u. Co. in Barcslona ein eri iets Au§fteiiung deutscher Industrieerzeugniffe hat nach Ueberwinßunxé der anfanglich vorbqndenen Schwierigkeiten im letzten Jabre einen so bedeutenden Auf1chw11ng genommen, daß nach einer Erklärung des HKM Ferrer dre Existenz des Unternehmens als endgültig gesichert 9 en ann.

_ Allein an Maschinen ist im lcßten Jabre durcb Vermittlung der Firma Eine Menge im Gewichte von ca. 200000 kg und speziell i_ur den Buchdruck _im Werte von 19 200 .“ eingeführt wordkn, Jm ubrigen betrifft die Einfuhr Papier, wiffenscbaitlicbe Jnsirumsnte, Eisenornamente, Paifumerien, Küchenartikel, Porzellan, Sparberde, Klabiere, Farben und andere (bemijcbe Produkte, (Gläser, Bade. apparate, etallplgtten, Messer, Gelatine, Näb- und Strickmaschineu, Zabr- und Moxorrader, Spielzeug, Schreibmaschinen, Draht, Jute, e_der, Braueremtcnsiiien U_nd andere Artikel. Täglich geben der Firma _Anfragen aus Spanien und Portucial über Jmportwaren zu. _ Die Jrriporteure erbxriten pünktlich Zahlung für die durch die Firma bermriteiten Geschaite. Die günstigen Bedingungen dss AUL- sieliungsrgums m_bkzug auf Lage, Geräumigkkit, Licht usw. sind durch Einige warmen im bergangenen Jahre noch verbkssert worden, sodaß den deutichsn Jndustrteiien das Unternkbxnen tatsächlich als günstige Absaßgelegenbett empfohlen werden dürfte. Es smd aucb Einrich- tungen getroffen,_ um dem Publikum die Maschinen im Betriebe vor- zusubren. (Bericht des Katsérlicben Generalkonsulats in Barcelona.)

Teeberbraucb in den wichtigsten Ländern der Welt,

Der Teeberbraueb in den,wichti sten euroväisckpen Ländern und in

den Vereinigten Staaten gestaltete cb pro Kopf der Bevölkerung in den Jahren 1899/1903, wie ioigi:

Eng- Ruß- Deutscb- Nieder- Frank- Ver. Staaten

Jahr land [and land lande reich bonAmerika*)

155. 155. 158. 155. 158. 11:18. 1899 . 5,95 0,79 0.11 1,39 0,05 0,98 1900 . 6,07 0,93 0,11 1,48 0.06 1,09 1901 . 6,16 0,92 0,11 1,50 0,05 1,14 1902 . 6,06 0,97 0,12 1,48 0,05 0,94 1903 . . . 6,03 0,94 0,11 1,45 0,06 1,30.

_Hiernacb ist der Verbrauch an Tee in England mit mebr als 6 Pfund auf den Kopf der Bevölkerung bei Weitem am größten unter allen Landern._ Der_Jabrksberbraiich ist in den [e ten fünf Jahren fast gieicbmaiiig geblieben, im Laufe der lesten ze n Jabre stieg er aber um_1 Pfund pro Kopf. In Europa baben_nur die Niederlande et_nen grbßeren Vßrbrauch als 1 Pfund pro Kopf zu verzeichnen, die nachstqroßten Koniumenten sind die Vereinigten Staaten bon Amerika und Rußland. Der_franzbfiscbe Konsum betrug nicbi ganz 21 Millionen

furd oder 0,06 Pfund pro Kbpf der Bsbölkerung, wäbrend Deutsch-

ands Vérbraucb etwa 7 Miiiionen Pfund oder 0,11 Pfund auf den Kopf der BevölkErung ausmacht.

Der Verbrauch an Tee in Australien, Neuseeland und Canada stellte fich, wre folgt;

Australien Neuseeland Canada*

JW 1135. 1135. 155. ) 1899 7,63 6,40 4,76 1900 7,82 6,78 4,69 1901 7,05 7,08 4,28 1902 6,05 6,38 3,58 1903 . . 5,92 6,38 4,34.

Englands Teebezbrauch ist ungefäbr ebenso groß wie derjenige aller ubrigen europaischen Staaten zusammen einschließlickp der Ver- einigten Staaten von Amerika. Der in England verbrauchte Tee stammt zu_m größten Teil aus Vritiscb-Jndien und Ceylon, während Cbinatee in geringerem Maße als vor 10 Jahren konsumiert wird. Von dem Jahresverbrauch von 6 Pfund für den Kopf der Bevölke- run stammen etwa 1- Piund aus China, 3.[ Pfund aus Indien und 2 fund aus Ceylon.

Rußland berbraucht vorzugSweise chinesischen Tee, wenngleich auch dort Ceyiontee tn lebbafiere Aufnahme gekommen ist. Die Niederlande beziehen mehr als die Hälfte ihres Verbrauchs aus Jaya, den Rest vorwiegend aus China, und zwar über England. Die Ver- einigten Staaten erhalten etwa 50 0/0 des Verbrauchs aus China und 40 0/0 aus Japan._

_ Nack) Austrqlten gebt neuerdings vorzugsweise Csvlontee, die Einfuhr aus Indien bat n0chgelanen, die aus China ist im Laufe der lesten 5 Jahre wesentlich aefailen. Canada Verbraucbt sowohl Tee aus Brit11ch-Jndien als auch aus Ceylon, eine nicht unbeträcht- 116172 Menge auch aus Japan.

*) Für das am 30. Juni endigende Jahr.

Belgien.

_ Verbrguchabgabe und Zoll für Wein und weinäbn-

ltche Getrankx. Der belgiicbe Finanzminister hat nach Inkraft- setzung eines Teris der im Artikel 6 des Budgetgese es für das Jahr 1905 Enthaltenen Bestimmungkn sich dafür entcbieden, das; der_§ 2 dxs borrxenanntsn Artikels, wonach bei der Einfuhr bon Wem in Fanern fYk jeden _120 (anstatt wie bisher 15 0) übersteigen- den Alkobblgrad sm_Zoil in gleicher Höhe wie für ausländischen Vranntivem_zu entri ten ist, Man nicht nachgewiesen wird, daß der Wem _ketnen Alko olzusaiz erfahren hat, Vorläufig noch nicht in Wirksamxett zu skßen ist. Bestimmend für diese Entscheidung war die Erwagung, daß die unlauteren Manipulationen, die zum Erlaß dieser Bestinzmuna gefubxt baden, nabezu aufgehört bätten und infolge- deffen die zieml1ch umstandltckoe Beibringung bon Zeugnissen önotech- nischer Anstalten usw. dem Weinbandsl erspart werden könne.

Bulgarien.

_ Zollbegünsiiguncr für Wbllkremvel. Gemäß einer Ver- fgßung des bulgarischen Finanzministers werden Woiikrembel in Aus- fu rungen, welche bon der bulgarischen Industrie nicbt gelieiert werden können, zollfrei zugelaffen. (Das Handelsmusenm, Wien.)

Ausschreibunqem Belgien. Die Liefe'runq 811161" Müllberbrennungs- masch_1ne wird am 1933619111er 1905, *.cacbmittags 3 Uhr, in St-GiilW le_1-Br11relies im Raibauie («3110 1111 00118011) vergeben werden. M11 dsr Lieferung ist die Vkrrfiickptnng Verbunde'n, die Maickotrc aniznitcilen und in Gang zu bringen. (1101111001 (165 1111611315 1111113171615.)

_ Türkei. Angebotx aui Liefrrnnq Von 3000 111 Kabei mit 7 intungcn,__10000 Manganvlatten und 20 Tele- grapheniiangen(&1€mcns) Von 6 111 Länge wcrden Von der (101111111511'811011ZÖUÉUÜS (10.; p0§i€§ (*r. 1É1é-gr6p1168 in Kon- sianiinopcl Lnigrgsngenbmmen. (1101118301- (155 1111111515 5181061615.)

Aubnuyiinq bon Wasserkraft in Mexiko. Juan F. Alegria_11nd :iiianneiZWoralW in Sabinas Hidalgo (Staat Nueva- Leon) iind bst dcr Sekretaria de Fonisnta in Mexiko um die Ge- rebrntgung einniiommsn, 20001 Wasser bro Sekunde dem Fluss Sabinas „511 Krastzwccken entnehmen zu dürfen. (Diario 0601811 -

119311111051 [11111105 1183110111105.)

Zwangsbersteigerunqen. Beim Königlichen Amtßgerickot 1 Berlin standen die

nachbezcicbnetcn Grundstücke zur Versteigerung: Weinbergsweg 11, dem Kaufmann Amandus Storbeck gehörig. 9,87 a. Nutzungswert