1860 / 224 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1786

En li cherseits ndet dt'e Beför-derung"_ber Korréspoydenz MJC) Braßlier? fnur mittFlst der von Southampton nach-Rto Janeiro abgehenden Dampfschiffe statt. "

Auf dieser Route unterliegen die Briefe hinwärts dem Fran- kirungszwange bis zum brafilianisckyen Landungshafeq undhc'rwärts bis zum brasilianischen Abgangshafeti. Von dßn diesseitigen Kor- respondenten ist demnach für jeddn einfachen, bis 1 „Loth schwi'ren Brief Nach und aus Brasilien bet der Beförderung uber England, der Betrag von 17 Sgr. zu zahlen. Außerdem, haben die Korte; spondcnten in Brasilien noch das brasilianische; interne Porto 11121 240 Reis oder HY Sgr. für den einfachen Brief zu entricrten,

Da hiernach das Porto für die Korrespondenz nach und, aus Brasilien bei deren Beförderung durch Vermittelyng der eziglischen PostverWaltung fich ungleich höher stellt, als bet der Befdrderting auf dem Wege durch Frankreich und auf lexzterem Wege die „Briefe nach Umständen auch ihre Bestimmung schneUer errc'tchen konnen, so haben die Postanftalten Anweisung» exhal_tcn, dom 1s1en k". M. ab alle Briefe nach Brasilien dcn französichen) Posten zuzufyhrezi und nur dann den englischen Posten zu überlieforn, wenn die di- fekte Spedition über England durch cigenhändigcn Vermerk des Absenders auf der Adresse des Briefes auSdrücklich verlangt wor-

den ist.

Gleichwie sich als Fortseßung der eyglischcn Dax11pfschiffs- linie zwischen Southampton und Rio-anerro vc)" letzterem Hafen aus eine DampfschiffseVerbindung ngch Montevideo und Buenos Ayres abziveigt, ist nunmehr auch 1111 genaucx) Anschl'ussc an die monatlich einmal zwischen Bordeaux und Rio-Zaneiro „coursi- renden französischen Dampfftdiffc cine Dayipfschlffs-Ve)xd1ndting zwischen Rio Janeiro und Buenos Ayrcs' uber Montedtdeo cm- gerichtet worden. Es können demnach Briefe nach Uruguay „und der argentinischen Republik auch mit Vodthctl auf dem Wege uber Frankreich befördert werden. Das pre9ß11che und das fremde Porxo ist für diese Briefe nach denselben Says" zu erheben, Welche (inf die durch Frankreich zu befördernde Korrespdndenz nach Brasilien AnWendung finden. DicBriefe unterliegen hm- wxe herwärts dem Frankirungszwangc bis Rio Janeiro.

Nur aus Montevideo und aus Buenos Ayres, in welchen beiden Orten französische Post-Agenturcn etablirt worden find,

kxnno" "ck 1! "1757118111 . abgesand't Wer en.

Nach Uruguay und der argentinischen Republik bestimmte Briefe 2c. aus Preußen, wclche auf dem Wege über Frankreich befördert werden solkcn, müssen auf der Adresse mit der Bezeich- nung: „713 171211106 (krm11xreiob)“ versehen sein. Andernfalls Wer- den diese Briefe nach wie dorden englischen Posten überliefert werden. Bei der Beförderung über England sind für den ein- fachen, _bis 1 Loth schweren Brief nach oder aus Uruguay und der Argentinisäycn Republik von den “diesseitigcn Korrespondenten 12 Sgr. Poxto zu entrichten.

Berlin, den 15. September 1860.

General - Postamt. S ck m 1": ck e r t.

;Ve'kanntmachung Vom17. September 1860 - be- treffend die Post - Dampfschifffahrten zwischen Stettin und Kopenhagen.

Die PostzDanipfschifffahrten zwischen Stettin und Kopenhagen welche zur eit xvochentlich zweimal stattfinden, Werden nach der ahtt von tettjm am Sonnabend, den 29sten d. M., bis zum chluffe der Schifffahrt nur einmal wöchentlich, und zwar in folgender Weite unterhalten werden:

aus Stettin: Freita Mittags, nach Ankunft des von Berlin

. des orgens abgehenden Eisenbahnzuges,

m Kopenhagen: Sonnabend Morgens,

aus Kopenhagen: Dienstag 3 Uhr Nachmittags,

in Stettin: Mittwoch Vormittags, berechnet auf den An- schluß an den um 1Uhr 14 Minuten Nach- mittags nach Berlin abgehenden Eisenbahnzug.

Die guf eine wöchentlich einmalige Fahrt beschränkte Verbin- Lung, beginnt von Kopenha en am Dienstag, dcn 2., und von Stettin a,m Freiiag, den 5. kaber d. J.

Berltn, den 17. September 1860.

General - Post - Amt. Schmückert.

bis 211111 Vetiimmunasort frankirte Briefe '

Mini erium ber ei lichen nnt'errichts- und | MkédizinYl - Tlngeleßenheiten.

Der Direktor des Frisdrichs-Kollegiums zu Königsberg in Pr. Professor ])]; Horkcl, ist in gleicher Eigenschaft an das Dom- (Hymnafium zu Magdeburg dersth; so wie

Dem Custos des Königlichen Herbariums hierselbst, [)!-. J. F. Kloysck) das Prädikat Professor Vorlieben; und

Der Ordentliche Lehrer Steinkraus, bisher am Gymnasium zu Cottbus, in glaicher Eigenschaft am Friedrich-Wilhclms-(Hymna- fium zu Posen angestellt worden.

Die Jmmatriculation für das bevorstehende Winter-Semefter 1860/61 findet von jth ab bis Ende d. M. jcdcn Mittwoch und Sonnabend, dann bis zum 12. Oktober, jodcn Dienstag und Frei- tag, außerdem am Sonnabend, den 13. €.]. und sodann nach der Zubelfeicr vom 19. Oktober an jeden Dienstag und Freitag um 12 Uhr im Senats-Saale statt,

Vohufs dersi'lbcn haben

1) die Studircnden, Welche don einer anderen Unidcrfität kommen, cin vollständiges legangszeugniß Von dieser Uniderfität, so wie die Abgangszeugnisse der früher besuchten Uniwersitätcn nebst dem Schulzeugnisse,

diejenigen, wclckn' die Uniderfitäis-Studien erst beginnen insofern fie Inländer sind, ein vorschriftsmäßigcs Schul- zeugniß, und fills sie Aiisländer sind, einen Pas; oder sonstige Legitimationspapierc vorzulegen.

Zn Betreff derjenigen Inländer, Welche, ohne das dorscdrifts- mäßige „Zeugnis; der Reife zu befixzen, die Universität zu besuchen wünschen, wird auf den besondcren Erlaß des Königlichen Univer- fitäts-Kuratoriums vom heutigen Tage Brzug genommen.

Berlin, den 15. September 1860.

Die JmmatriculationLKommisfion. B öckl). Lehnert.

Diejenigen jungen Leute, Welche garkeineMaturitäts-Prüfung bestanden, beim Besuche ciner inländischen Uniderfität auch nur die Absicht habén, fich eine allgemeineBildung für die höheren Lebens- krcise, oder eine be'sondcre Bildung für cin gewisses Berufsfach zu geben, ohne daß sie sich für den cigcntlichsn gelehrten Staats: oder K'ircdcndicnst bestimmen, können auf Grund des „V. 36 des Regle- ments vom 41611 Juni 18:14 auf hiesiger Universität immatrikulirt werden. Gesuche solch8r jungen Leute um Jmmatriculation hier- selbst müssen schriftlich an das unterzeichnete Kuratorium gerich- tet Werden, Und haben die Bittste'ller ihrem Gesuch ein Zcugniß über ihre sittliche Führung, so Wie ein solides über die erworbene wissenschaftliche Qlusbildung beizulegen. Die Jmmatriculation er- folgt Übrigens immer nur auf die nächsten drei Semester, und wird diese Beschränkung bei der Jmmatriculation sowohl auf der Matri- kel, als auch auf der Eikennungskarte und dem Anmeldebogen ver- merkt. Eine Verlängerung dieser Frist in einzelnen Fällen kann nur von dem Herrn Minister der geistlichen, “Unterrichts: und Medizinal-Angelegenheitcn cxtheilt werden.

Berlin, den 15, September 1860,

Königliches Universitäts - Kuratorium.

In Vertretung. Böckh. Lehnert.

Bekanntmachung.

1) Die Sammlungen der_ Königlichen Museen, nämlich: die Gemälde-Gal-erie, die Skulvtu-ren-(Halerie, das Antiquarium, im vorderen Museengebäude,

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1787

die Sammlungder Gyps-Abgüsse, die hi orisch.e* Sammlung der neueren Zeit“ und der Modeüe von auWerken, Denkmälern u. s. w., die Sammlung der kleineren Kunstwerke des Mittelalters und der neueren Zeit, die Sammlung für Völke kunde, die Sammlung der nordischen Alicrthümer, die Sammlung der ägyptischen Alterthümer im neuen Museengebäude

smd für den Besuch des Publikums gcö net: Sounabcnds und 5.1 ontag, in den 6 Wintermonaten von 10 bis 3 Uhr, in den 6 Sommermonaten Von 10 bis 4 Uhr; Sonntags von 12 bis 2 Uhr.

2) Jedem anständig Gekleideien ist an diesen Tagen während der bezetchneten Stunden der Eintritt, und zwar durch den Haupt-Eingang des vorderen Museums Von der großen Freitreppe aus, ohne Weiteres gestattet. Doch werden Kinder unter zehn Jahren gar nicht, Unerwachsene aber nur in Begleitung älterer Personen zugelassen.

3) MittWockos, Donnerstags und Freitags ist der Besuch der genannten Sammlungen ausschließlich denjenigen Ein- heimischen und Fremden Vorbehalten, Welche dieselben zu Studien irgend einer Art benußen Wollen,. und zu diesem ZWkck der Zutritt dazu während der unter 1) angegebenen Stunden gegen Vorzeigung der Copir-K'arten oder Vorgängige Eintragung in das am Eingange ausgelegte Vuch geßatict. Der Eingang findet an diesen Tagen durchßdie Thür des neuen Museums unter dem Uebergangs- bau att.

4) Die Sammlung der Handzeichnungen, Minia- turen und Kunstdrucke im neuen Mufeen Gebäude ist für den Besuch des Publikums nur am Sonntage von 12 bis 2 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen, also am Mon- tag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Sonnabend ist der Besuch dieser Abtheilung ausschließlich denjenigen Einhei- mischen und Fremden vorbehalten, Welche dieselbe zu Studien be- nuyen wollen.

5) Am Dienstag jeder WOM, lichen Feiertagen, nämlich an beiden Festtagen des Oster-, Pfingü- und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage, Charfreitage, Vußtage und Himme'lfahrtstage find die Königlichen Museen geschlossen.

6) Den (Halerie-Diknern, Portisrs xc. ist untersagt, bei der Ausübung ihrc'r Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen. Berlin, den 1. April 1860.

Der General-Direktor ÖW Königlichen Museen. d. Olfers.

so wie an den kirch-

Finanz - Ministerium. Haupt-Verwaltung der StaatSschulden.

Bekanntmachung Vom 1. Dezember 1859 - betref- fend die Ersayleistnng fürdiepräkludirten Kassen- Anivcisungen vom Jahre 1835 und für die Darlel)11s-Kassenschcine dom Jahre1848.

Gescß vom 15. April 1857 (Staats-Anzcigcc Nr. 100 S. 789).

Bkkanntmachung dom 29. Apxil 1857 (StaatÉ-aAnzeigcr Nr. 103 S. 817.) Bekandtmachung Vom 7. Januar 1858 (Stadts-Anzcigcr Nr. 10 S. 66.) Bekanntmachung vom 26. Januar 1859 (Staats-Anzeiger Nr. 30 S. 213.)

, Durch unsere mehrfach veröffentlichten Bekanntmachungsn vom ,39: April 1857, 7. Januar 1858 und 26. Januar d. Z. sind die- ]kntgen Personen, Welche Kassen-AnWeisungen vomJahre1835 und DarlehniZ-Kasfenscheine vom Jahre 1848 nach Ablauf des auf den 1- Juli 1855 festgesetzten Präklusiv-Termins bei uns, der Kontrolle dxr Staatspapiere oder den Provinzial-, K*reis- odcr Lokal-Kassen emgereicht haben, zur Empfangnahme dcs ihnen in Gemäßbcit des Iosers vom 15. April 1857 zustehenden Ersayes aufgefordert or en.

. Da der Ersoy, für diese Papiere dessenungeachtet noch immer mchk Vollständig abgehoben ist, so Werden die Betheiligten nochmals angesordert, solchen bei der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße Nr. 92, oder beziehungsweise bei den Regierungs-

Hauptkassen ge en Rückgabe der ihnen ert eilten Em an eine oder Bescheide tgn Empfang zu nehmen. h pf gsch Zugleich ergeht an die migen Personen, Welche noch Kasen- AnWeisungen vom Jahre 1 oder Darlehns-Kassens eine vom Jahre 1848 bexßen, die erneuerte Aufforderung, diesel en bei der Kontrolle der taatspapiere oder den Regieruugs-Hauptkaffen zur Ersaßleistung einzureichen. '

Berlin, den 1. Dezember 1859.

Haupt-Verwalfung der Staatsschulden. Natan. Gamet. Guenther.

Bekanntmachung.

Der ecien-Ordnung gemäß beginnt das Winterhalb'a r 1860/1 mit dxm 15. * ktober d. H Die Jmmatriculationen erfolgen1 Lonnabend den 13., Mittwdch den 1 .. Sdnnabend den 20. und Dienstag den 23. Okto- ber, Nachmittags 4 Uhr. Lm Gerichtszimmtr dxr Univerjixät.

Die, vorschriftSmäßigcn Erfordernisse dazu find für“ Jnländex und Angehörige der deutschen Bundesstaaten Schuheugnisse, und, soüfe das Studium unterbrochen sein, Führungs-Atteste über! die Zwischenzeit für Ausländer: Paß oder sonstige Legitimationspapiere. Jeder, der etelks Umverßtäten besucht hat, muß Abgangszeugniß von denselben vorlegen.

HaUe, am 15. September 1860. Der Rektor der Kdniglichcn vereinten Friedrichs Universität.

Goeschen.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 21. September. In dem Befinden Seiner Majestät des Königs ist im Laufe der legten Woche nichxs Bemerkku-swerthcs vorgefallen.

Das eingetretene schöne Wetter begünsiigt den für den hohen Kranken so nothwendigen langen Aufenthalt in der freien Luft. Die gewöhnlichen Promenaden werden deShalb so weit uwd so lange ausgedehnt, als es die Länge des Tages gestattet. In Folge dessen erfreuen Se. Majestät Sich eines gesunden Schlafes und guten Appetits.

Zur Unterhaltung empfängt der König häufig einzelne Per- sönlichkeiten aus der nächsten Umgebung, Welche den Allergnädig- sten Herrn auch auf der Promenade begleiten,

-- Se. Königliche Hohsit der Prinz-Regent nahmen im Laufe des heutigeonrmittaZs die Vorträge der Minißer yon Auerswald, Grafen Schwerin, Freiherrn von Schleims und von Noon, so wie des General-Majors Freiherrn von Manteuffel und des Wirkliägen Geheimen Ober-chierungs-Rathes Coßmoble entgogen.

Hoffen. Darmsädt, 18. September. Die Crüe Kammer der Stände „hat heute wied-sr ihre Sißungen eröffmf, um über die noch rückständigen, bereits von der ZWeiten Kammer erledigien „Gegenstände mm gleichfaüs zu berathen und zu be- schließen. Vier Mitglieder (die“Herren Fürst zu Solms-Liäx, Prä- sident der Kammer, Grafknzu SolmZ-Laubaid, zu Erbach=Füxßeuau, zu Leiningen) richteten das Ersuchen an den Miuiüer v. Dalwigk, „sich, wenn es möglich, darübsr aiiszuspreckxsn, mc1cher Erfolg mit Wahrscheinlichkeit von den Scdxitten zu errvarxi'n sei, die yon meh- reren Stimmen der deutscdsn Bundesvcrsammlung zur Herbeifüh- rung eines solchen Aus'baaes der Bnndesverfafsung vom _8. Jyni 1815 geschehen find, WklÖkr gkeignct wäre, die bundesxtaaxlicbk Einheit Deutsch'ands zu stärken und mehr und mehr zu verwuk: lichen?“ (Jr. J.)

Großbritannien Und Irland. London, 19. Septkm- ber, Lord Palmerston hat die Aufforderung, die. „„Royal National Rifles“,'cin€ USUS SQÜZen-Abtdeilung, untex )ezn_edefdxxz deren Auspizien zu nchmsn, mit dcm cherkcuqzurüxkgeMtxen, daß dies mit seiner offxzisiien Stcüung unverirägbcv set. daß, sr lexkr den lebhaftesten Antheil an “dem Gedcihsn der Bewegunxzdnxxxx; Corps ingesondere nedm'c. - Did Stadt Glasgdw Wird Sil“ John LaWrence am näckxxien Freitag das Ebrendürgrxre-Hk ertheileu.