1885 / 89 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Apr 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Fuß-Art. Regt, Nr. 1 P. 1]. Richter 11., als außeretatßm Sec. Lt.

_ Fuß-Art. Rest. Nr. 2 P. U. Frodien, als außeretatsm._Sec. Lt. _ Fuß-Art. Regt. Nr. 8 Kad. Effing, als (bar. Port. abnr. _ Jngenteur-Corps P, 11. Hertzberg ] , als außeretawm. »ec. Lt. Berlin, den 14. April 1885. W i l h e l m.

Yichtamtliches.

Preußen. Berlin, 16. April. In der gestrigen (77.) Sisung des Retchstages begann das Haus die .Be- rathung über den mündlichen Bericht der _1'111. Kommijswn über die von den Abgg. Munckel und Dr. Netchensperger emge- brachten Gefeßentwürfe, betr. die Abänderung des Ge- richtSverfassunZSgeseßes und der Strafprozeß- ordnung.

Die Kommisfion beantragte:

Dcr Reichstag wolle beschließen:

Jn Erwägung, _ _

d;":ß die AussÉließung der Berufung in Stra1kammer1achen durch die Reicbs-Justizgese 'gebung in der Vorausseßung exfylgt ist, daß die durch eine ziveite nstanz erstrebie Garantie für eme gute Rechtspflege fick) als entbehrlich erWeisen Werde;

daß aber diese Erwartung in 132111 abgcluufenen Zsitraume v_o_n fünf Jabrcn fich nicht verwirklécht hat und demeütsprcchex1d_dte Wicdcrherstellung jener Berufung in immer weiteren Kreisen dringend gefordert wird;

daß die ReiÖSrcgierung nach den in der Sitzung vom 10 De- zember 1884 abgegebenen (Erklärungen bereits Einleitungcn zur Herbeiführung einer dem Bsdürfniß entsprechenden Geseßesvorlaße geiroffcn hat, _ das Resultat dcr erforderlichen Arbeiten aber um so mehr abgLWartct wcrden muß, da ein aus der intkative des Reichstages bervorgegangcner Geseßentwurf bei die1er Lage der S*.x-Ibc kaum Ausficht auf Erfolg hat; _

„geht der Reichstag über die Anfrage Munckcl und Genoffen Und 1)r, Reickyenspcrger und Genoffenzur Tagksordnung über, spricht aber zugleich die Erwartung aus, Das; die verbündeten chierungen mit thunliclyster Beschleunigung Linen die bklreffenke Rechßmat-srie ord- nendsn Gescxzcnanrf dem Reéchsiags vorlegen werden.“ _ _

Nachdem der Nefersnt Abg. Pfaffcrott die Komrmsstons- beschlüffe dem Hause befürwortet hatte, ergriff dkx SMAS- Ykretär des Reichs-Justizamts, 131: von Schellmg, das

ort:

Ich hatte bereits bei linkt frübsren Veranlassung Gelegenheit, dem hohen Hause mitzuthxilen, daß der Herr Reichxkanzlcr fich in Bezug auf die Reform des Strafprozeßrkchts zwei Hauptziele vor- gese t hat, nämlich erstens beabsichigt cr, unsern Mitbürgern, welche die asten des Geschworenendienstes zu tragen haben, hierin eine Er- leicbterung zu gcwähren, und ziveitlns ist es sein Streben, bessere Garantien für die rich1ige Enlscbeidung der ThatsWMN zu schaffen. Dcr Bundcsrajk) ist mit Entwürfen bäfäßt, welche auf die Erreiämng dieser beiden Zivecke akzielen, und seine Beschlttßfaffnng wird voraussichtlich in der nächsten Woche zum Abschluß gc'langen. Für den Gegenstand der heutigen Tageßordnung kormnt nur das von mir erwähnte zWeite Ziel, die Schaffung besserer Garantien für die Entscheidung der Tbatfragcn in Betracht, und gestufte ich mir dahcr auf die Zwecke, um dieses Ziel zu erreichen, noch etwas näher einzugeben. Die dem BundeSrath gemachte Vor- lage hat zu diesem Vehufe die Einführung der Berufung (;(-gen Strafkammerurtbei|e in Vorschlag gebracht. Ob der Bundesrath dieser Anregung Folge gkben wird, kann ich meinerseits nicht voraus- sagen, es möchte aber die Beschlußfassung des BundLSratbs über diesen Punkt kaum für den Weiteren Fortgang der Vorlage von entscheidender Bedeutung sein; denn es sind außer- dem eine Reihe anderer Verbesserungen unseres Strafprozeß- rechts in Vorschlag gebracht, Welche auf die Zustimmung des BundeSraths _ weßigstens in der Hauptsache _ rechnen können und Welche aus dem Schoße des Bundesraths noch durch sehr beachtenswerthe VorschxäÉe ergänzt worden find. Ich nehme daher an, daß der bctreffende ntwurf jedenfaüs, sei es mit odsr ohne Bc- rufung, an den Reichstag gelangen wird. Welche Folgerungen das hohe Haus aus diesen Mittheilungen für die heutige Verhandlung zu ziehen fich veranlaßt sehen möchte, muß ich natürlich dem Ermessen desselben lediglich anbeimstellen.

Der Abg. ])1'. Reichenspsrger (Olpe) beantragte mit Rück- sicht darauf, daß die Regierung dem im Kommissionsantrage geäußerten Wunfche nach der Erklärung des StaatHsLkretärH bereites nachgekommen sei, Uebergang zur einfachen Tages- ordnung, _

Diesem Antrags schloß stch das Haus an.

Der Antxag ])r. Porsch auf Abänderung des §. 370 der Strafprozeßordnung wurde von demselben im Hinblick auf die Erklärung des Staatssekretärs zurückgezogén.

Hierauf b9richtete de_r Abg. von Goldfus als Referent über eine bereits vom BundeNatl) abgelehnte und jetzt an den Reichstag gerichtete VBÜÜOU eines Kaufmanns Graepel in Emden, der ein großés Quantum Rindertalg mit 8 «» statt mit 2 «16 für 100 kg hat verzoÜen müssen, wsil der Talg bei 14-15 Grad Réaumux schmalzartige Konsistenz ge- zsigt habe. _Mit Rücksubt auf dxe Subtilität dieser Pxüfung, bei der es 116) um die Jdentität der Probe mit der zu ver- zolLenden Waare handele und auf die Thatsache, daß auch die Steuerbshörde bei de_r Tarifirung nicht gegen jed-xn Jrrthum geschüßt sei, wurde dte Petition dem Reichskanzler zur noch- maligen Erwägung überwiesen.

Es folgte die zweite Berathung des vom Abg. Lenzmann eingebrachten, von demselben zurückgézogenen und vom Abg. Kayser in veränderter Fassung wieder aufgenommenen Entwurfs, betr. die Entschädigung für verurtheilte und im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochene Per- sonen. Nach dem Vorschlag des Abg. Kayser sollén diCs? Personen auch_ für die durch Untersuchunzzshaft, Geschäfts- störung, Verthetdigungskosten 2c. erlittenen Uebel gsbührend entschädigt werden.

DZB Abg.Kayser befürwortete seinen Antrag. Er brauche nicht von Neuem im Einzelnen darauf zu verweisen, welche ungeheuere Menge von_E[end durch die Verurtheilung Un- schuldiger geschaffen werde. Daß aber solche Verurtheilungen häufig vorgekommen seien, stehe fsst und sei erst ebxn durch den Staatssekretär Dr. von Schelling selbst zugegebon worden, der bessere Garantien für die richtiqe Entscheidung der Thatfrage für nchig erkannt hab?. Er müsse durchaus darauf dringen, daß dte Frage der Entschädigung unschuldig Verurtheilter, eine Frage, dte schon fett dem Ende des vorigen Jahrhunderts zur Erörterung stehe, endlich befriedigend gelöst werde. Er mache auch darauf axxfmexksam, daß man die unschuldig Verurtheilten, wenn man ste mcht entschädige, zu erbitterten Feinden der Staats- und GeseÜschastWrdnung mache und sie geradezu auf de_n Weg dxs Vßrbrechens dränge. Viele Kantone der Sch _ hatten_beretts em seinem Anfrage entsprechendes Geseß, '“ *“ was d1e kleine Schweiz könne, müsse das große Deutsche ch a_uch können" namentlich dürf_6_ die Finanzfrage hier, wo es stch um Erküklung elyer herltgen Pflicht der Gerechtigkeit handele, nicht ins Getmcht faUen. Er bitte daher, seinem An- xrage zuzust1mmen.

Der Abg. Klemm erklärte, er halte es nicht f_ür förder- lich, im Plenum in die Details dteser Materie _emzutreten, und bitte, den Antrag der Kommisfion, wxlche unt dem Ge- Üchtéverfassungßgeseß befaßt sei, zu überwe_1fen.

Der Abg. Kayser bemerkte, er konstante vor dem Lan_de, daß seiner Zeit bei der ersten Bera'thung _des Aptrages eme Konnnisfionsverathung abgelehnt woxden set. Bet der Lage der Geschäfte sei es jest kaum tt_jögllch, daßder_At1trag, wenn derselbe heute an die Kotymxsfion gehe, überhaupt zur Erledigung komme. Er bttte deshalb, _heute m de_r Sache zu entscheiden. Die Schwierigkeit der Materte sei kein auNeichender Grund dagegen. De_nn wenn der Entwmf noch so vollkommen aus der Komm1ss1on hervor- gehe, so werde dock) der Bundeskath auch m _dteser Form denselben nicht acceptiren, sondern dis Nexchswgterung werde auch dann ei_nen eigenen Entwurf vorlegen. Verwecsung des Antrages an die Kommission hsiße Ablehnung.

Der Abg. Klemm verwahrte fick) gegen dte Unterstellung, als ob er kc-in Interesse an dem Zustandekommen des Geseßes habe“ es sei nur nicht möglich, im Plenum auf das Einzelne des Éntwurfs einzugehen. _ _ _

Der Abg. Frhr. von Buol erklärte, feme poltttschen Freunde und er ständen dem Antrag Kayser durchaus n1cht unsympathisch gegenüber; aber aus dem vorx dxm Abg. Kxemm angeführten Grunde halte auch seine Partet e_me Verwe1sung an die Kommission für vollkommen gerechtfertigt. _

Der Abg. Pfafferott bemerkte, er sei der Mcmung, daß, wenn das Haus 1th in der Berathung des Erztwurss fortfahre, derselbe zu Fall kommen würde. __Dann ltege dte Sache ungünstiger, als wenn eine Komnmfionsberathung stattfindc. Dieselbe liege also auch im Interesse der Freunde der Vorlage. _

Der Nbg Kayser erklärte, er glaube aÜerdings gletcbfaus, das;, wis die Dinge: lägen, der Antrag nicht Annahme fix1d_en werde. Er würde sich mit einer Kommissiomswrathung m_n: verstandcn erklären, wenn eine neue Kommisfion von 21 Mtl- JÜLÖETU damit betraut würde. _ _ _

Der Abg. Hoffmann bemerkte, die deutfch-fretstnnm? Parkei habe seiner Zeit für die Kommission gestimmt 11de FR dsr Meinung, daß das Haus auch heute die qunnsston accéptiren müsse. ES sei bedauerlich, daß damals kams _Kom: missionsbsrathung beliebt worden sei, aber eine Erleytggng im Plsnmn sei nicht möglich. Das; feine Partéi materxell1ür den Ankrag sei, das könne keinem Zweifel unterliegen. _

Die Diskussion wurde geschlossen und dLr Antrag emer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen. _ _

Der Bericht der Petitiomskommifsion über eme Petitwn wegen Vermehrung der Zahl der Reichstagsabgeordneten wurde aufWunsck) des Abg. Viereck von der Tagesordnung abgefeßt, ebenso der Kommissionsbericht ("1er den Antxag Lisdknccht, betr. die strafrechtliche Verfolgung von P011zet- bkamten.

Die Gemeinde Klein-Gandau bittst darum, daß der ReicthiskuH angehalten werde, seinen kontraktlick) übernommenen Verpflichtungen nachzukommen, zu dsn (Hémeindeabgaben nack Maßzxabe seines Grnndbesißes in der kaeinde beizutragen. Die Kommission beantra§1te den Ukbergang zur Tagesordnung.

Dcr Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa trug nock) eiumal den Sachverhalt vor. Eine kleine Gemeinde erkläre sich bereit ein Grundstück an den Militärfiskus zu verkaufen, aber unter der Bedingung, daß derselbe die Kommunal- lasten mit übernehme; welche antheilSweise auf dieseß Grundstück gefallen seien. Die Forderung sei berechtigt, we1l die Gemeinde sonst nicht prästationsfähig geblieben wäre. Auch der Militärfißkus erkenne die Bercchtigung der For- derung an und habe ruhig bis 1880 die Lasten getragen, die auf dem Grundstück geruht hätten. Ein Versuch, den der Militärfiskus im Jahre 1874 bei Einführung der Kreis- ordnung in Schlesien gsmacht habe, eine anderweitige: Rege: lung dieser Angelegenheiten herbeizuführen, ssi von der Ver- waltungsbehörde abgewiesen. Im Jahre 1881 aber habe der Ober-Rechnungshof entdeckt, daß der von dem Militärfiskus mit der Gemeinde abgeschlossene Vertrag 1111 Widerspruch mit der KabinetSordre gestanden habe, die bestimme, daß der Fiskus für aÜe nicht bebautsn Grundstücke von Gemeindelasten befreit sei. Der Militäxfiékus sci hisrauf von der Zahlung der Kommunallasten befreit worden. Dersslbe habe sich indeffsn nicht damit aÜein zufriedsn gégeben, sondern habe auch noch gefordert, daß die 15 Jahre lang von ihm getragenen Steuern wiedsr von “dsr Gemeinde herausszahlt werden sollten, Die Gemeinde habe zwar den Rechtsweg betreten, indessen ohne Erfolg; sie sei von den Gerickztsn und den V91maltung6= behörden in alla-UJnstanzenabgewiesénwordén. Er enthalte sick) selbstverständlich jeder Kritik diefer Entschsidungcn. Er wolle auch nicHt daran erinnern, daß der Vertraxxabschlie߀r regreß- pflichtig gemacht werden könne.“: Er stelle sich einfach auf den Standpunkt, daß die Gemeinde [M WWW die WWW?" ZU tragC-n haben werde. Er bitte, in diesem Fal]? der Gemeinde, wenn auch nicht im etatsmäßigen, so doch im, Gnadenwege eine Entschädigung zuzubilligen, um das gute Vsrhältniß Zwétschen Gemeinde und Militärverwaltung aufrscht zu er- a en.

Der Nbg. Struckmann bemcrkte, anch die Petitions- kommission 121 der Ansicht geweskn, daß hier ein Vorfall vor- likge, der eine Aenderung dEr bestehenden Gesstzgkbu'ng nahe lege. Aber der beséehenden Geseßgewung gegknüver habe nicht K_UDLTS beschlossen werden können, als das gsschehen s2i. E?- [1696 hier nicht ein Vertrag dss Fiskus mit der Gemeinde, sondern_ mit einzelnen (Hemeindemitglkedern vor, dke bei dem Verkaux ihrer Grundstücke an den FiSqu dßmsslben auferlegt hätten, daß der Fiskus die auf den Grundstück-m ruhenden Lastep tragen solle. Daraus könne die Gemeinde dock) un- mögltch Rechte für stch herleiten, und sie habe sich auch auf die mrt den einzelnen Gemeindcmitglisdern abgsschlossenen Verträge nicht berufen können. Er gebe zu, daß es eine Härte set, wenn der Fiskus Steuern, die derselbe Jahre lang ruhig gezahl_t habe, nunmehr wieder herausfordere. Aber die Petition?- kommtsston habe immer den Grundsaß befolgt, daß sie nicht berufen _sei, Gnadengesuche in Anregung zu bringen, wenn em rechtlicher Anspruch nicht vorhanden gewesen sei und auch eine Rechtsverweigerung nicht vorgelegen habe.

Bei dem Ungewöhnlichen des VorfalLs habe die Kommis-

sion indessen erachtet, die Petition nicht einfach als ungeeignet“

?_?rückzuweisen, sondern sie habe dieselbe dem Hause mit allen ehenumständen hier vorgetragen, damit man sehe, in welchem Getfte die Aygelegenheit in der Kommission behandelt sei. Auch die Negwxung könne so am besten absehen, was sie aus etgener Jmtiatwe im Sinne dxs Reichstages thun könne. Er glaube,_ daß_ die ganze Frage em-sr neuen geseßlichenRegelung bedürfng se1.

Der Abg. Lipke wies darauf hin, daß rxchtskräftige Er- kextxtntnisse vorgelegen hätten, welche die Gemeinde abgewiesen a en. h Der Abg. ])1'. von Heydebrand und der Lasa betonte, daß der Fiskus gleichwohl seinen kontraktlichen Verpflichtun- gen nachkommen müsse, und beantragte Uebkrweisung der Petition an den Reichskanzler zur nochmaligen Erwägung.

Der Antrag von Heydebrand warde angenommen.

Hierauf vertagte sich das Haus um 31/2 Uhr auf Don- nerstag 1 Uhr.

_ Im weiteren Verlauf der gestrigen (52) Sißxmg des Hauses der Abgeordneten bemerkte bei fortgeseßter zweiter Berathung des GeseßentwurfS, be: treffend die Pensionirung der Volksschullehrer, der Abg. Dr. Windthorst, die zahlreichen Anträge, Über die

.das Haus jeßt zu berathen habe, rechtfertigten seine schon

estern ausgesprochene Anficht, daß nach den Erklärungen des

; inanz-Ministers eine nochmalige Kommisfionßberathung an, gezeigt gewesen wäre. Sein Antrag_ habe zunächst den Zweck, festzustellen, wie dieses Geseß fich zu den Verpflich- tungen der Gutsherren und Patrone verhalte. Die Mittheilungen des Abg. von Zedliß in dieser Rich- tung befriedigten ihn nicht; die hervorgehobens Ungleichheit könne doch nicht in Betracht kommen, wenn es sich um ein provisorisches Nothgeseß handele _ wohl aber soÜte man nicht um eineéZ provisori1chen, eines Nothgeseßes willen destshsnde Verpflichtungen einfach aufheben und sogar eine Verfassungs- änderung leichthin beschließen. Er müsse also vor Allem auch daranf bestehen, zu erfahren, wie die Regikrung über seinen Antrag denke.

Hierauf Goßler:

Meine Herren! Wem: ick) im gsgenwärtigen Stadium dcr Diskusston das Wort ergreife, so wiÜ ick) zunä-„Dst msixxen Bemer- kungen di.», Aeußerung vomnscbicken, daß die Erklärungkn, Welch? qcstern yorn chicrungstiscbc abgegeben wvrden find, sowvbl in An. sehung dcr Quokisirung, als in Anseöurrg dcr Höhe der fixirten Be- txä-ge (als fest bestimmte und „Euch heute nicht zurückzuziebande axxge- saßen Mrden müffcn. Diss vorausgeschickt, bestimmen mich das Wort 3:3 nekymen, Überwisgend dicjenégen neuen Gesichtspunkte, wklche durcb die Hrrn. von Zedliß und ]))". Windtborst in die Diskussion bincingetragM wgrdcn smd. nameatiick) im Anscksluß an das Amendement des Hrn. Abg. Dr, Windtborst. Ich möchte bei disscm zunächst einsetzen, obgleich ich nicht aUe Ausführungen des Vorredncrs vernommen habe; aber ick) glaube, die Vedeutupg des Antrages ist an fich soweit klar, daß ich ihn auch unter Diesen Umständen zxm Gezex;stand einer Erörterung und, wie ich hoffe, einer Widerlegung machen kann. Ick will garnicht in Zwsifel sexxen. das; dcr Hr. Abg. Windtborst mit scimem Anfrage untcr Nr. 179 der Drucksachen das Prinzip_ dsr Gerechtigkeit, das Prinzip der BkrückfiÖTigung der Lcijtnngsfäbigkeit hat zur Anerkenuuug bringen wollen. Aber, meine Herren, der nuke WiÜe ist nikki immer von den entsprechéndcn Exfolgen begleitet, und so glaube ich auch anm die Usberzeugung verschaffkn zu können, daß bei Annahme dieses Amsndements die Schulverwaltung, ger2cht zu regieren und, ohne begründete Beschwerdcn hervorzurufen, alchMLffLU zu _verwalten, nécbt i;1 der Möglichkeit sich befindet. Die Worte: „10112211 cine gutsberrlicbe oder patronatsreckzjlichc Verpflichtung zur Zahlung der- selben nicht besteht“ würden darm klar sein, odsr richtigér: etwas klarer sein, Wenn nur von Vorn berein (16 Furs oder (16 13010 irgend eine Sicherheit darüber ßestäüde, was hier unter gutéberrlickze 9er patronatsrecbtliäve Verpflickztung zu Verstkbcn wärs. _ Durch 791€ neuere Geseygebung, namxntlick) durch die Kreisordnung, tst_b€kaxmtltch die Frage, ob [md inwiewät eine Gaisberrlicbkcit noch bxstébk, voll- ständig ins Unklare gestellt worden. Die Herren, welche die Dis- kusfionen dieses Hauses verfolgt haben, Werden fick) cntfinncn, d(xß kaum eine Bestimmung auf dym Gcbket des Unterricht§1vescns tn neuerer Zeit mehr zum Gegenstand von Angriffen gemacbt wordsn ist, als der oft genannTe §. 33 11, 12 dcs A. L. R., indkm rer schlichte Menschenverstand es nicht Versteht, 1751], Wenn die Guts- berrlicbkeit im Prinzip durch die Kreisordnung vom Jahre 1872 gms- gebobcn wwrden ist, doch eine Reihe von Wirkungen übrig blerben sollen, Mühe auf dem Gebéet der Gntsherrlicbksit ihren Ursprung haben.

Und, meine Heureka, wie Hr. von Zedlitz schon mcinxs Erachtens richtig Hervorgehoben hat, so ist nicht aÜcin das groß? _Gkblct des AUge- meinen Landr2chts durch das Amcndement in Mitlexdenschaft WWW und eincr neuen Unaewißbeit preisgegeben, sondern auch tn den Pro- vänzMOsé- und Westpreußkn, wo die Schulordnung vom 11 DLkabkr 1845 gilt, vor Mlen aucb ssit dsr iN 112112161: Zeit zur Gel- jung gelangten Rechtsauffassung in Schlefien witrden_ unklaxs Verhältnisse gcschaffen wsrden. Wir wissen [)eUte _mcht unt Sichx-rhcit, ob gcwiff: V&rpflicbtungen gutsherrhckoen und pakconatiscben Charakters sind; wir wxffen noch rvemgcn _w-lche Folgen fich aus dkrartigen Vervfiickytungen ergeben __bet dxr

examziehung der größeren Grundbesäyer, Jn Schlefien 111-g1,_w_1e Hr. von Zedlitz ri-„Te-tig schon a::gedeuket bat, die Sache gxseanrttg so, daß im Gebief "013€: katholischen Schulreglemenfs wir el_ncn 312111“ lick) festen Bodkn noch Unter dsn Füßcn haben, aber für dre ?vcmge- liscbkn Schulen ist Das Fundament 18131: locker geworden, einmal weil der bskannte Landtagsabscbied, welckpsr das katholiscße Schulrchement auf die evanaclisckyen Schulcn mit geinexx Mo'difikationen fur an- WLndbar crkiärte, als nicht zu Recht Beste end von dem Obec-Veral- tungsaexicbt hingestellt worden ist _

Sodann ist in neuerer Zeit auch die Ansicht, daß rmt der B6- seitisxmxg dcs Landtagöabscksicdes als Rschtsnorm kus ANIMAL]? Landkccht nunmehr das maßgebend? Recht wäre, durck.) den Y_ussPkUÖ erscbÜTtert Wordsn, cs könnten in 11111 einzelrcn Schulen, set «6 Jus lokaler Vkrfaffuxxg, sci es auf lokalen Gewohnheitkn taufknd Verbülk“ niffs vorliegen, 111611118 deren Beurtheilung nach dem kathol_ischen Schulreglx'ment als gerechtfertégt crschcinxn [affen közmicn odxr xyußkkn-

Meine Herren, aUe *Qiésk Unterscheidungen führen ummttelba: dazu, das Verhältniß zwischen den GUTIÖTÜYMU, Gutsherren, Pa“ tronen einerseits und Den SÖUlgemeinden andemseüs rns nglaxe zu stLÜen. Aber es handclt sich Hier nicht nur um das Verhaltnis; der Patwne, der Gutsherren zu den Gemeinden, sondern auch „UM das mindestens ebenso schwiexige Verhältniß des Gutsßcrrn 11! d?" Unfsrtksajxen des Gutsbéfißers zu scinanintersaffcn, zu seinen Drews“ leuten. §. 33 11, 1:2 des Allgcmeinen Landrecbts greift hier PFW _Jch_ will diexe Bestimmung einmal vorlesen, und um“!) Hk? NLM' 1ur1st_en werden mir ngebcn, daß es nach den beutian xechtlzchen_und LÜWUÖÜÖM Vexbäl'tniffkn sehr schwer ist, fich die Kriterxcn dress! ?oZsZchlUstt ?om Standpunkt dcr SchulverWaliung an*?» klar zu MIÖM-

. an e :

Gutsherrfckyasten auf dem Lande find verpflichtet, ihre Unt-cr- thanen, welche zur Aufbringupg ihres schuldigen Beitrages ganz oder zum THeil auf eine Zeit lung unvkrmögend find, dabei nach NVU)" durft zu unterstüßen.

Meina Herren! Jedes Wort ist eine Schlinga für die_©c!5ul- veraltung, und die Schulverwaltung mag an der Hand die_1er Bé' sttmmung Entschi'ideu, wie fie will, fie wird niemals der ihren Aenderungen ein (Entgegenkommen finden bei den Bktroffknkn- memals der Auffassung begegnen, daß sie gerecht und bkÜiS entschieden habe. Auf dem Gebiete der preußischen Schulordnut1_? von 1845 mögen rvir ja etwas mehr Gewißheit haben, indem ska_ des sebr schWierigen Wortes .Untertbanen" andere, klarere Word? gebraucht find, wie ?intersaffen, Anwohner n. s. w. Aber der west“ ""

ostpreußiscve Gutsbe 18er, dem eine ähnliche subsidiäre VerpfliéZUM

erwiderté der c*taatH-Minisier Dr. von

seinen Hintersaffen gegenüber obliegt, wie dem landrcchtlicben,

durch besonders schwer betroffen, daß er außxr Yieser subfidiären Ver- pflichtung auch noch in pemselben Maße, ww jede andere Ortschaft, wie eine anZete Gemeinde die Last_en des SÖulbszirks als Reprä- seniakt des selbstandigen Gutsbezirks zu UML" ÖU- DUkÖ eine Au§sch1jeßung von den Wohltbaten des Gesetzentwurfs würde der preußische Gutsbkfißer daher (janz besonders benachtbciligt sein.

Gehen wir zur praktischen Ausfübrmxg des Amendements über. Wie „[[ die Sckoulvexwaltung die Yertbetlung der Emeritirungsbeiträge ansehen? Die Sache wäre verbgltnißmäßig einfach, wenn der Schul- bezirk mit einem selbständigen Gutsbezirk zusammenfiele.

Abxr nur anz ausnabméweise tritt dieser al] ein, wir haben überwiegend zu- ßammengeseßte Schulbezirke, rve che bestkben aus einem Gute und einer Gemeinde oder (11113 mehreren Gütern xmd mehreren (Gemeinden, oft in gapz cigentbümltcber Vermischung; 1a in Preußen finden fich Schulbezirk mit 7, 10 und auch mehr Or1scha_sten, welxbc aUe kommu- nale Einheiten bilden. Wenn nun in _cmem zu1ammengeschten Schu1bezirk ein Emerin_!ungsfa11 etxztritt , dann mußte die Regierung im landrecbtltchcn Gebiet _dte _Rexbnuna so anlegev, daß ste nacb Festsexung _der_ Penfion die direkten Staatssteucrn, welche die Leistungé äbigkett tm Sinne des Allgemeinen Landrccbts ausdrücken, Prüft und darnach dic Antheile der einzelnen Haus- „ätcr an der Penfion festseßt. Sofern diese Hausväter Per1oncn nd, welche nicht zu den Unterthanen _eines Gust-érrn im Sinne des Yagemeinen Lanrrecbts gehören, übxrmmmt der Staat diese Antheile, ... insoweit als die Penfion nicht 600 „M übersteigt. Sind aber die Hausväter als Untertbanen c-ines_Gutsberrn anzu1eben, dann hat die Regierung festzuseßen, in wie Wett diese Untertbanen zur Aufötingung ihrer Antbeile im Stande 11111) oder nicht. Sind fie hierzu nicht im Stande, dann übernimmt die Regierung ihre Antheilk, _ insoweit dFeP-znfion fich innerhalb der 600 Mark-Grsnze hält. Sind fie hierzu nichk im Stande, so tritt Tie Subfidiarverpfli-„btuns. dss (Guts- berrn ein und die Regierung Verlangt von diesem dis Tragung dcs Ausfalls. Dies en1k1alt unter Umständen eine neue Belastung des GUTSÖLTM- Weil die Pensum nicht mehr aus der SteÜe entnommen werden soll. Das giebt doch unmßgliche__Zustände.

Für die B2urtheilung_ dcr Lei1kungs1abigkeit der 103. Untertbanen bat fich selbstverständlicb m_ den einzelUcn Provinzen und Bezirken eine gewisse Praxks axbtldet._ Abxr fie ändsrt fich nicht allein nach dem Ort, 1ondkrn auch nach der Zeit. Wir haben Zeiten, in denen wir eincn Tagclöhner mit 100% seiner Staatssteuer nicht mehr heranziehen können zur Schulsteucr, sondern seincn Beitrag niedriger normiren müssen Was die Regierung abkr dom Tagclöbnsr, dém Hintersaffen, dem UnterhaneU absßyt, dQs muß sie dem Gujsberrn zusexen. Sie bringen al 0, Wenn “Sie dsa (He- danksn des Hrn. Abg. indtkwrst zu kem hxigsn 111achenwollt817, von Neuxm cine schr große Unsicherheit in ein Vkrbältnis; Hinein, welches mcixxes (Eracbténö grad? heute mit einer g,.wiffen Pflkglicks-kcit und Sorgfalt behandelt Werden muß, Ab?!) nicht genug Bamix, meine Herren, die SÖULVZrWQltuna ist in der M17 _uxchÜnsch- ten Lagk, der landläufigen Auffaffung, als ob .GUtsbefißer' und „leistungsfähiger Mann“ i_dentische Bcgriffe seissx, cntgegenttejen zu müssen. Wiederholt ist, 1ehr zur ErsÖwerniß dsr Schulver- waltnng, die Regienzng genötlügt, Gutsherr-rn selbst zur ErfüUung ihrer subfidiärsn Lci1tungspf1icht Unterstützung gswäbren zu ntüffsn. RSchtlichm Anspruch darauf mögen fie eigcn11ich nicbt babxn; es wird solches aUerdings zum Theil aus dor Fassung dks Aügcmxinen Landrecbts _ in der vorgelsscucn Sjslle gcfolgert. Es trcten beispielchi1e_ Gutsherrm auf, welche sagen: Wenn meine Hinfersaffen „eme Zeit lang" unvctmößend fwd, dann bin ick) zwar verpflichtet, ihren Antbeil subsidiär zu übernehmen; wenn fie abcr dauernd Unvermösend sind, dann nicht mehr. Fragt dann die Schulverwaltung: wer soll aber bci dauerndem Unvermögen der Hintersaffen die Schule unterhaltön'c! Damn erwidert der GUS- herr: Das ist nicht meine Sache, das ist Sache dcr ngicrung. Aller- dings hat diese Auffassung Mder in der Rschtsprecbunxx, noch in der Verwaltung Anerkennung gefunden, aber auch im Geltungk-bereicke des §. 33 Art. 11 12 m(brkn fich die Anlässe, aus denen die Regierungen auf die bescheidenen Mittel des KapXtel 121 Tit.??? dcs Staatshaushalts-Ctats zurückgreifen müssen, um bankerott erworbene und leistungsunfäbige Gutsbkfißcr in Ansehung ihrer sub- ßdiät'en Verpßicbtung zu untsrstü M. Das ist fikberlich ein sehr un- era'ünskbtcr Zustand, und Wenn ie die Petitiox1en, die hier schon vielfach verhandelt morden find, nock) in Erinnerung habsn, so Werdsn Sie mir zugeben, daß kcincMatcrie in neuerer Zeit so zu Ungunstcn der SchulwerWaltungsbcHörden ausgcbcutet worden ist, als gerade diesc, und darum kann ich nur wicdcrhoksn: SÖaffcn Six lere Verhältnisse!

Dikse Bel'rackxtungin führcn mich w'xedx'r zu einer Materie, b?- züglikb Deren der Hr. Abg. Wéndtborst, 113?th ich rccht verstanden habe, meine gestrigen Ausführungen bcmängelt bot, das ist die Feststellung der Bcdürfnißfragc. Im Großen u_r1d (Ganzsn steht dée Sache doch so, daß auf dem Ge- b_1et der Unterhaltung der öffentlichen Schulen es kaum noch irgend emen verpflichteten Vsrband giebt, der mit einer Lé-ichtißksit die Schullast ausbringf, Has Bedürfnis; steigkrt fick) natxtrqemaß durch Vermcürung und Vchr1chikbung der Bevölkeruxg, es ist VM beute Wen die Zeix vor 10 Iahrsn, wie ich Won Oft QUÖJLfÜbkt habe, em relativ noch stärkeres geworden. Dsnn es stkbCU Ter SCHUL- vextvaltung hkute sebr visl Weniger Mixtel zur Verfüguna, alk; fruhkr; es ist ein Untcrscbied von 8 bis 90/0 im Vaxhältniß gegen den Zustand vor ]0 Jahren. Es handelt ßcb zur Zeki night wehr für die Regierung darum, da ?inzutrcten, jvo BckZurfniffc zur Unterstüßung dcr Gsmeinden überhaupt vor- liegen, 1ondern da einzutreten, Wo das Bedürfnis; am größten ist, da wegznnehmen, Wo das Bedürfniß Weniger brennend ist, da hin- zugeben, ivo der Druck am schwersten empfunden wird. (Grade diese Abmessung des Bedürfniffes, dieses fortwäHrcnde Abwägen bei unzu- reichnden Miiteln ist ja das, was [„Wie so leicht zu Versiimmungen auf dem _Gebiet der Schulverwaltung führt. Denn, 11131111 Sie in die anxrs blickcn, Werden Sie es wohl richtig würdigcn, Wenn einer Gemxende, welcbe Jahre lang einen Zuschuß erhalten hat und in ihren Vkrbaltniffen nicbt vorwärts gekommen ist, heute der Zuschuß ent- zoqen wktd zu (Gunsten von Gemeinden, welcbe noch mehr unter der Aufbxingung der Sebullastcn zu tragen habén? Die Betbciligten sehen in soxchch Akten nicht die Folgen der aus'glxickyenden Gerechtigkeit im Vkrbaltmß der Gemeinden zu einander, sondern nur das Unreckpt, welches _der früher unkerstüßten Gemeinde zugefügt ist.

_Metnß Herxcn! Dikses Thema ließe säcb bis ins Ungemrffene forl1cycn, 1_ch czlaube aber, Ihnen dieUeberzeugung vcrfchafftzul1abcn, ?ck;xe Wirkl1ch eine öffentliche Pflicht ist, in den gygenwärtigen 1chwtmgen 361th die Schulvsrwaltung-Zbehörden nicht mit der Lösung Von_Fragerx zu belasten, weche fie nicht mehr lösen können, ohne Un- JUfrtedenhett in der _Bevölkerung zu erregen. Ick baba anen gc_ste_rn außaefubrt, daß für die SchulverWaltung nichts pemltcber_ ist , als die schulfiskaüschan Interessen Wahrnehmen zu mussen. Wenn Sie aber den Antrag Windtborst K_nnchmen __ und dies babe ich ergänzénd anzuführen _ so würde dt? Folge 1ein, daß die Regierung mi! mehr oder mindercm Recht _ch_dem Vorwurf aussetzt, fie bcmeffe nur desha1b die Lekstungs- fahtgkelt der Unferthauen so _niedrig und greife auf die (Gutsherren nur deshalb in so schaxfer Werse zurück, um den fiskalischmt Säckel zu entlasten. Das wurde nun der AuGgangspunkt zu einer schmerz- lkck)?" Fuüe von Voxwürfen sein und schon im Jntereffe Ihrer Unter- klcbxskommisfion mußten Sie dafür sorgen, daß Fiese Art von BLWWerdkn endlich, oweit als möglich, aUs der Welt geschafft Werde.

Jch_ möchte mix)) noch zu einer Bemerkung des Hrn. Abg. von ZedliZ wevden, tnyem erznemes Erachtens nicht ganz mit Unrechtdarauf hinwies, daß durch dre Besttmmung, dasSTelleneinkommen dürcheitens derSchul- gemeinde _nicbt mehr zur Aufbringung der Penfionsbeträge benutzt Werden, dre Schulgemeinde unter Umständen in eine efwas schwierige aJekommen kann. Meine Herren! Das ist in 111651 allerdings Möglich, Was die Gegenwart betrifft, so ist die Gefahr einer hohen BElaftung der Gcmeinden eine sehr geringe, soweit es fich um bereits ?_kaandene Emeritcn handelt; denn in den überwießenden Fällenläßt ie kapflichtung der Staatskaffe, die Penfionen is zu 600 „M zu

ükernebmcn, für die Gemünden nichts 1151741, und die Fo'sze _des Ge“- seßes wird sein, daß fast alle gegenwäritg beßebenden (?merttirunqß- quanten auf die Staatskasse übernommcn_werd52,_m1t Ausschluß verbältnißmäßég Wenizer Beträge, WKW? JWT“? SWM Uk") WOZ?!“ habende Gemeinden betreffen. memg ZWETTL MÖZLiÖ. daß, wenn ein Emeritirungsfall eintritt, die Gemeinden n) die Lage kommm, aus ibrcm Säckel ei:1cn höheren Bcitrag zu gewabrev, aks bisher. Denn es ist denkbar, daß bei einem sebx hohe,» S_tx'UN-cinkommen dsr Voitrag ker Gemcinde bkßher ein gertnaerer Zewx1en ist, als er künfLig troy dxs fiskalischen Beitrags von 600 _.,“ sem wird, Aber, msine Herren, kée Zahl derjenigen GLZUUNÖM, w--lche gegen- wärtig höhere Lebrcreinkommen gsw_ak;ren, als in den Normalsäßen für die einzelnen _ Regjeruygsbezirke festgesetzt n'ordcn, ist, soweit unsere Nachr1chten_ reikbcn, (i;? außer- ordentlich gcrings, und ich bitte dringend, dxe Gsfahr nach der Rich- tung bin nicht zu üherfchäßm. _ _

_ Aber es ließt aucb noch die Möaljcbkeit vor, dke1kafabr zu be- skrtigen. Sind Lehrersteüen in der That besser dotirt, als nacb der gcwiffenbasten Ueberzeugung der Schulgufsichtsbshördcn es notiz- WLndig ist, so liegt (s auch sehr nahe, wre wir es auf dkm Gkbiste der geistlichen VSTWJÜUÜJ vielfach gethan haben, bci einer Neubcsctzung solcher Stellen ein gewisses billig zu bxmeffendes Quantum zurück- zybebalten und aus diesem Quantum LMCU Emeritirungsfonds zu Gunsten der Gcmsinden zu bilden. _

Aber wenn Hr. von 31131113 glgubt, di: Gefahr der Mehrbelastung der Gemeindcn m groß, _so ist es (111ku möglich, daß Sie noch eine Bkstimmung in den Gkskßknthka einfügkn zu Gunsten dér Gemeinden, wonach den Gemeinden gkstattet sein soll, unter gewiffcn Vorausscßuxxxxn dm U_eberschuß des SteÜeneinkommens zu benuxzen, um ihre Emeritirunzs- beitrage zu zahlen. Wenn Hr. von st111 weiter eine Rksolutwn in Ausficbt 98116111 hat, so müs-Écn wir i rc Einbringung abwartsn. Richtig bat Hr. von Zedlitz in dieser BezieOung aÜerdings dednzirt, daß ein Fonds für Unterstützungkn von Gemeinde!: bei Auf- bringung von Lehrkrpcnfionen im gegenwärtigen Eta: nicbt Vorhanden ist; ich glaube aber, die béidkn Außxvxge, diE ich Ihnen vorgeführt babs, Werden wobl cxceignet _scin, den Eindtuck, welchen seine Worte vislleicbt auf einen Theil die1es Hohen Hauses (Zemacbt haben, akzusÉ-wäcben.

Indem ich schließe, geschieht LS mik der Bitts, jedenfaüs den Antrag Windtborst qbzulehnkn. _ __

_ Der Abg. R1cht€r entgegnetx», d1e Bela11ung der Ver- pfltcbtuxrg der_Gutsberren und Patrone kehandsle einen Ge- wcznken für 1lch, den er jkdenfal]? auch gesondert zur 9111- st_m1mung gebracht wissen woÜe. DW Frage VLkdiSTW Eine sehr cmgehende Erörterung; man hahe doch mit diessm Gsssß die LehrLr und kleinen Kommunen, mcht_ die Gutsbosißsr entlastén wollen. Der „arMe“ GutSbestßsr 1chei218 ihm doch ksin g?- nügendss ArgquWnt g-égen _ sxine bZSlxrégsn Vsr: pflichtungCn. D_1e Sache set 19 wichtig, daß eine überstürzte Adstnnmung namentlich kei dkr Fülle Yer Anträge sehr vom Uebel sein köxmts. Der aller- 1chlecht9sts Antrag 121 Yer, 750 „16 Höchstbétrag festzuseßen; das 1191136 Einfach, im Ojten bezahle dér Staat dis Pensionexx. Er begreife in dEr That immer wsniger, warum man sich nicht eit1§achfür die Quotisirung, d_iZ auch di? Regierung prinzipieU für das Richtigs halte, Lnt1cheide. Auch die Unter- richtskommisfion habe ihren entgeg€nsteb€nden Vorschlag nur mit einer Stimme Mehrheit gefaßt. WST nicht Die Verstaat- lichung der Schul? anbahxxen woÜe, mxjffs, wie er schongestern aysgeführt habe, für dsn_Antrag Bei1ert stimmen, den auch 1116 Régiérung durchaus _n1cht für unannehmbar exklärt habe.

Der Abg. Dr. Fretherr von Schorlemer-Alft beaUtragte, den_ _§. 91) sammt aÜsn _dazu gesteUten Anträgßn an die Kom- mi1110n zurück zu verwe1sen,

Der Staats-Mizxister von Scholz bemerkte:

Unter der VorausthunZ würde ick) darauf Wchk) lech, jeyi das Wort zu ergrxifcrx daß uber_ den Antrag des Hrn. Abg. von Scborlemer nicbt 1oaleich Bxxcbluß gefaßt werden müßtr'. Denn würde cs kem_kobcn Hause gemüen, nach dcm Antrag des Hrn. von _SckhoZl-smsr, 1112 Sache jetzt in die Kmnmission zurück zu Verweiskn, 10 warde ick) Lkßt hicr n1cht den Anlaß haben zu sprechen. Aber ich reHme an, _daß nach der Auffassung des Herrn Präsidkntcn die Ab- stimmung "ts_lleith _xxst spätkr crfolgsn soll.

Der _V139:Pra_11den1 ])r. Frhx. von Heereman entgegnete, dgß es mcht mqgltch 121, über dtesen Antrag sofort die Ab- stnmnung [)erbetzuführen. De_r Antrag werde mit dsn übrigen Anträgen sohald die DicZkussron geschlossen sei, und zwar zu- erst zur Äbsnmmung kommen.

Hierauf fuhr der Minister fort:

_Dann bitt? ich, mir noch einen Augenblick Gehör zu Menken ixx szxeburzg auf das, was der Hr, Abg. Ricbtxr sosben ausgeführt ha?.

_ Meme Herren! Ich glaube, der Herr Kultus-Minisjcr hat nicht dxe Absicht gehabt, acgenüber dc-m Antrage Wimdtborst exschöpfend (1116 Bedenken auszuführen, die fich JEJLUÜÖLk diesem Antrag? aus- fahren laffen,_ sondern er hat sich, wie cr ausdrücklich bemerkte, darauf beschrankt, nach einer wichtigen Seite [)in zx: zeigen, wie es dcr Schulverwaltung unmöglich sein würde, mik den Aufgaben fich zu bewstsn, die der Antrag ihr stkÜéN würde. Ich möchte also zu dkm, _was __in dieser Richtung schon an Bedenken ausgeführt ist, nur noch1cktnzufuge_n, paß, wie mir scheint, der Antrag des Hrn. Abg. Wmdtborst tn emer Richtung fich bejpegt, die selbst abaksehen von dem Interesse der Schulverwaltung dre Staatsregierung im Ganzen und prinzivicll nicht annehmen kann.

Dxr Hr. Abg. Richter g1aubt cine BejveisfüHrung zu (Gunsten des Wtrxdthorstsckoen Antrages dadurch erbracht zu haben, daß er sagt: es _fäUx 1a doch Niemandem ein im Hause, auf Kostcn der Staats- kgße dle Gutsbefißer zu entlasten. .Die Gutßbeßjzer“ _ als ob das em ganz feststehender, in fich gleichwerthiqer Begriff wäre, den man n_amen_t[ich in Bezug auf die Prästationsfäbigkeit und in Bezug auf dre Fahigkeit, _ncue Lasten für den Staat zu übernehmen, den Ge- meinden gegenüberstellen könnte. Meine Herren, es ist ja ganz un- zweifelhaft, es gkebt reiche Gutsbcfißer, es giebt Gutsbesi er, die gerade ihr Auskommen haben und es giebt rechtarmeGutsbe1Zer; es giebt rcicbe Gemeinden, Ls gisthemeinden die ihr Auskommen haben ohne Roth, und es giebt arme Gemeinden. Nun frage ich, hat Jemand bei diesem Nojhgcseß die Frage so gestellt, das; Sie würden untersuchen onen, ob eine G2meinde rei-ck) ist, daß Sie würden untecfuchen Wollen, ob eine Gemeinde noch mehr Lasten übernebmcn kann; _ nein, meine Herren, es fällt Niemandem ein, eine derartige Unterscheidung zu machen. Sie stehen einer großen aUgemeinen Aufgabe gegenüber, die von großen aÜgemeinen Gestchts- Punkten aus gelöst werden muß, und da nebtmn Sie auch keinen Anstand, die reiche Gemeinde geradeso zu ent1asten, wie die arme Gemeinde. Ganz daffa-lbe muß die Regixrung, wcnn fie überhaupt Ihrem Gedanken folgen soll, auch bezügltck) der Gutsbefiser prin- zipiell verlangen; die Regikrung kann uyd darf nicht _die Hand dazu bieten, daß ein Stand im Stagte gewrfferuzaßen geachtét wird in dieser Beziehung, ausgeschlossen wrrd von demxenigen, was man allen anderen zuwendet. Meine Herren, das würde meiner Auffassung nach ein verhängnißvoller Beschluß sein, der die Sache einfaeb unanncbmbar- mucht. Wenn die Gegensaße so stehen, würden Sie damit nur den Beweis liefern, daß der Jnitiativantrag, Wenn er auch den besten, allseitig erstrebten Zweck hat, deshalb nicht zu Stande kommt, Weil über dée Mittel und nge in dem boden Hause ein Einverständniß nicht zu erlangen ist. Das würde ich bedauern. Ick begreife das auch deshalb nicht, weil aus der Reihe der Parteifreunde kes Hrn. Abg. Windthorst gerade diese_r Gesichtspunkt, den ich eben bervorgeöoben, so scharf betont worden ist bei dem Antragedes Frbrn. vvn Huene. Bei dem Antra e des Frbrn. von Huene, foWeit er bis jetzt in der Kommission ver andelt worden ist, ist von Seiten der

Parteifreunde des Hrn. Abg. Richter aUerde-gs daffelbe Verlanzen gxstellt worden. Da sollte auch die Ueberweisung der Beträge an die Kreise mit einer Klausel erfolgen, welcve verhütete, daß die Guts- befißer davon irgend wclchen Nqun bäxken. Da hat _ ich kann sagen: zu meiner Genugtbuung _ der Hr. Abg. Frhr. von Huene den Standpunkt der Unmöglichkeit einér soxchen Bestimmung in der Kom- mission in einer Weise vertreten, daß es in der That Wundkr nimmt, aus_ _dIn Reiben seiner eigenen Pa-teifreunde hier mit dem gegen- tbetltgen Standpunkte obne aÜe Noll) im [(HK-„'n Auzenblécke der Sache Schwierigkeiten. bereitcn zu sehen.

Wenxt Sie das geringste Jntsreffe für die Lehrer selbst haben, dann ysrztcbten Sie:, darauf, diescn Punkt bier Weiter zu vcrfolgen und dte Yqche damit einfach für déese Session wenigstens zu begraben. Denken _Ste daran, daß die Kommission cm die Spiße des Berichts dje Erklarung gsftellt hat, daß man auf allen Seiten einverstanden sei, ein Notbgese zu machen, welches nur eile vorübergehende Geltung ba_be. enn Sie dicse Frage remxxächst durch Ein neues StbuldotatthSgesexz für die Dauer lösen sollten, darm würde es mir nicht auff_a[lkn, wenn Sie tiéfsr eingehek wvütcn. Aber, wenn Sie pas bei dteser Gelegenheit zum Austrag bringen wollen, so ist das lm Effekt w_obl n_ur ebxnw wie Ein: ich wiU ükscrbaupt nicht.

Ruy mochte ich m1_r dgxm noch gkgcnüber dcr Aeußerung des Hrn. Abg. thbtlr, daß 65 s_1cb sur die ngicrung unmöglich um ein Fou pass_nmns handeln durfe, Wenn die antifirung skinem Antrag? gemaß angeZommYn wüxde statt der festen Summe cin paar Worte erlauben. Ick wil] gleich der Etwas weitgehendem Deutung meiner gestrigen zwLitxn Aeußekung Entgegengxtrkxsn, 311,1" Oh ich [Wi demjenigen, was ich da gemgt habe über die richxige peinzipéelle Ordnung der S_chuluntcrhaltungslasten, Namens der Stagxxxregierung gesprochen batte, Ick babe ausdrückliä) bervorgsbobcn, rpe'mcc persönlixben Ueberzcuzuna path ist das de: richtig? Weg, 118 Sckzulunterßawungs- 191an zu balbtren zwischen dam Staat und den kacinrsn, und von dteser Ansicht bin ich Won langs ÜUÉJSJMDJM. Innerhalb der Staatßregteryng besteht _ woraus ich ja kein (Geheimniß zu machen brauche _ m Weitem Maße Zustimmung zu meiner Auffassung. AkZer cin forrxu-Üer Bcschluß dék KöniJUcch Stmerszierung, vcr- uxose Wsl_cher nb Disk? Hikr als die' Axxffaffuna dkxselbkn hätte ver- kunden kynuen, Hat nicht vorgelegen Immerhin (LWL ich dem Hrn. Abg._ chbter zg, daß auch meiner Auffassung nach es nicht vsrhangmßvolx fyr das ©2161; 161111657112, wenn Sie staTt dis Wxgcs, den dre Kommisfion eingkschlagen hat, eine bsstimmtc Summe zu bez€1chnen_, xvelche_vom Staatx an erster Stelle zu jedem Emeritsn- gehalt beizu1ch1eßen rst _ Wenn Sie “ca BM Weg einstblüzcn, eine Q_u__ote zu_b:stimmen._ Nur würd: xine klskne Bkdinau31g dabsi Fein MUUSU; D!? Quote dursta nicbt ctwa finanzicl] viel tbeurer zu stehen kommen, Wenn es aucb möglichkrkreise nichtverhä11gnißvoü sein würde, chn die Quotx so bcmeffen wäre, daß fie ein pazr Hunderttausknd oder auch _1 Million Maxk mehr auf die Staatskasse 16.312, aber die Quoxe tnu_ßte_ aucb dre andere Eigenschaft haben, daß auch rec kuxjfttgsy r1chxtqen Gkstaltung dcr SchulunTerba-ltuyqslast nicht damit prajudxztrt Wurde, 44, ; präjudiziren abe'r meiner Mainmm mch in eine_m unangcnehwen_©rada der künßigen Gestaltung, die meiner Meinung nack) mcbt uber ck hinausgebxn kann un?- deshalb kann ck nnch im Auaenblkck für die Quote nicht aussvreÖc-n, Weil ich an- erkenne11_muß, daß die richtige Quote von F für die Gsmeinden zu nachtb_e1[tg ist, Wenn 11: Tic Rx-wanz, 27-1»;- «s bier gesctheU soll, beschranken auf die Penfionirungsstagx, s:“) kommsn Di: Gemeindcn zu schlecht weg, wenn fie cht bci Tem Verbot “ock BLLHLZÜJUUJ der Schulstes1ung,_ aus der der Emeritus ausscheidst, Z von der neuen Penfionsl_a_st ubernehmen soklten _ da? ist der Grund, wysbalb ich Nox; ILWTÜLU prinzipiküxn Einverständniffks mit der Auffassung des Hrn. Abg. Richter es fur diss»: Spszkalg-FsesßebUnI ernpfcblcnßtverther halte, es z_u belaffkn bci dcm nge, den die Kommission eingeschlagen bak und ct:1e_ hesttmmtc Summe festzusetzen.

Was dtk1e Summe betrifft, 10 babe ich nur noch nachzu1ragem daß e_s nur sehr b_edauer1ich gcwessr'» Tft böccn zu :nüffkn , daß das, was tck) gestern, wre ich glaubte, in deutkicber und bestimmtsr Weise al; den Bxschluß der Regierung Hier mittbeilte, der die Grenze be- zexchnetc, brs 511 w€1chcr_,“.2 äUßkkstM Fans zu gebkn entschloffen sei, daß _das als zrcmltcb ntchts sagend, als cin? beinahe bedeutungslose Erklarung aufgefaßt worden ist, voxx der man annimmt, daß fie durcb irgend welt_bx andereBescblüffe, welche etwa?; dem Handkl äbnliches haben, wxederbesstjtgxwerdcn würde. Ich möchte Sie bitten, sich cinersolchen Erwartung mcht Hinzugcben. Ick- glaubte, das von Ihnen nicht vorausaescßt zu sebsn, daß die Skaatsrygierung 1ckicr den Weg des .VorscblagenH' bctreten würde in dem Sinxxe, daß fie erst, wZnn cs _wtrklicb zu einem Beschluß dss Hauses gekommen ware, 1151; _erst andcrtveif dcßnitiv aussprechen würde, d_as hat der Regrerung völlig fern gklcaen, 116 hat mit ihrer wirk- [[ck-In Auffaffurzg nicht einen Augenblick zurückzuhalten Veranlassung gehabt; fie [)atte fick) sonst auch dcm Vorwurf außgeseßt. die Ver- handlung unnötbig in die Länge zu zichen. Ich bitte also nécht zu errvarten, daß eine andére EUTWLicßung dcr Königlichen Staats- regierung Plaß greife; _ebensonia möchte ich ratben, wenn man die Sache fördern, nicbt erjcbweren wiU, noch Weitere Belastungen der Staatskasse in Ausstcht zu nchmen [Md selbst nécht in der unbestimm- 1e_n Form einer stlution, in Rede x_md ngenrede noch eine unbe- strmmtx. Vsrpflicbtung des Fiskus xür die Zwecke dieses Gcscßes herbeifubren zu wollen. Meine Hercc'n, müßten Sie (merkennen, daß d_er Entkvurf, wie er aus der Kommission hervorgegangen ist, in dtescmSinne unvollständig sei, dann gebe ich anheim, dies in der Kommtsfion zu vckbeffern; absr im Wege einer Resolution, im Wege von Rede und Geqxnrede, behufs Konstruktion einer ;?cuen fiskalischen Verpflichtung ist nichts füx die Sache zu crreichen.

Der Abg. Dr. Enneccerus p[aidirte ebemfaüs für die Ver- werfu_11g dss Antrags Windthorst; der Entwurf schaffe auch für dre Gutsbestßer eine neue leastung, der gegenüber der Fortfall der event. Entlastung eine ganz eklatante Ungerechtig- keit sei. Man könn? Übrigené: die Vortheile der Quoti- sirung und des Fixums derart vereinigen, daß man für die niedrigeren Penfionssäße eLst-ere in Anwendung bringe, wie es der Antrag Schenckendorff vorschlage. Der Antrag auf Zurückweisung an die Kommisfion sei blos eine Klippe, um das Gesetz zum Sch2itern zu bringen.

Hierauf wurde die Diskussion geschloffen, und zunächst der Antrag von Schorlemer auf Zurückverweisung des §. 9 an die Kommisfion abgelehnt, chgleickzsn ein Antrag Richter, vor der Abstimmung die Sißung zu vertagen, durch Auszäh- lung mit 121 gegen 120 Stimmen.

An die Verkündigung des Resultats durch den Präfidenten knüpfte fick) eine längere Debatte über die Geschäftsordnung. Der Abg. Dr. Windthorst brachte nämlich zur Sprache, daß während der Zählung vor seinen Augen und Ohren verschiedene Versuche Ymacht worden seien, einzelneAbgeordnete umzustimmen. Ob die

ersuche Erfolg gehabt hätten, könne er nicht konstatiren ; jedenfalls handele es fich um eine wichtige Frage, da event. dadurch die Ermittelung des Abstimmungsresultats den Charakter einer bloßen Zählung verliere.

_ _Der Abg. von Eynern empfahl dem Vorredner, diese Wichtige Frage der Geschäftsordnungskommisston zur Prüfung zu überweisen._

Der Präftyent konstatirte seinerseits, daß die Abstimmung vom Bureau r1cht_ig geleitet, die Vertagung abgelehnt und nunmehr zur Abstimmung überzugehen fei.

Nachdem noch_ dte Abgg. von Eynern, 1)r. Frhr. von Schorlemer-Alst, Rtchter und Dr. Enneccerus steh zu der von dem Abg. Dr. Wmdt o_rst angeregten rage geäußert hatten, beantragte der Ahg. xchter mit Rückfi t auf die gleich eitige Sißung des Retchstagex abermals die Vertagung. leser Antrag wurde vom Prafidenten als geschäftsordnungsmäßig