1906 / 4 p. 37 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Jan 1906 18:00:01 GMT) scan diff

außer erichtlich u vertreten, den Vorfiß in den Vereinsversammlungen zu ren, die eschlüsse des Ausschusses und der Vereinsverfammlung zur Ausführung zu bringen und im Namen des Ausschusses und des Vereins rechtSoerbindlicbe Erklärungen aller Art für den Ausschuß und den Verein abzugeben. Der Schriftführer hat _in der_i Vereins- versammlungen das Protokoll zu führen, der Schaßmeister .die Vereins- kaffe zu verrvalten und die Jahresrechnung auszuitellen. Dieselbe ist von zwei Revisoren, welche jedes Jahr in der Genexalversaxnmlung Iwäblt weiden, zu prüfen und mit dem yon den Remsoren uber den efund aufgeseßten-Protokol! der Generalversammlung Vorzulegen.

§ 19. Sämtliche Ausschußmitglieder sowix die Kaffenr_€visore11 weiden auf die Dauer eines Vereinsjahres gewahlt. Hat bis zum Schlusse des Vereinsjahres aus irgendwelchxm Grunde eine Neurvakl der Aus- schußmiigliedcr und der Kaffenrevrsyren n_och nicht siattgefundep, so haben die im Amte befindlichen Aus1chußm1tUlieder und Kassenrewsoren auch über den Schluß des Vereinsjabxes hinaus ihr Amt so lange fortzuführen, bis eine Ncnrvabl erfolgt ist.

117. Vereinsversammlungen.

§ 20- _

Vereinswersammlungen werden je nach Bedarf auf Beschluß des Geschäftsausscbuffes Einberufcn. Er isi zur Einberufung Verxfitcbiet, wenn ein Drittetl ker Vereinsmitglieder es unter _Angabe der Grßxide verlangen. Ort und Zeit der Ver|ammlrtngen bestimmt der Gexcbasts-

ausschuß.

Die Einladunßcn zur Versinsvsrsammlung sind upter Mitteilung der Tagesordnung mindxsiens sieben Tage vorher brieflich zu_erlassen. Nis Legitimation zur Teilnahme dient die schriftliche Einladung. Jekcs Mitglied ist berechtizt, sich in der Versinstrsammlnng durch ein anderes Mitglied oker durcb einen seiner voljjäbrigxn Angestellten vertreten zu lassen; jedoch kann jekes Mitglied nur drei weitere Ver-

tretungen übernehmcn. _ _ _ __ Der Vertreter mnß fich durch schriftliche VoUmacht legitimieren.

§ 22. _

Gegenstände, welcbe nicht in der Einladung als aus der Tages-

orinung stehend bkzeichnet find, können beraten, durcb Beschlußfassung aber nur dann erledigt werden, irsnn niemand widkrsprtcht.

„H 23.

Die Vereinswersammlung ist ohne Rücksickyt auf die Zahl der Erschisnencn kcichlu iäiig. _ _ _

Sie faßt ihre 5 Zescblüffe nach einfacher M010r1tat. Bei Stimm-n- gleichbeit gilt ist bkzügliche Antrag als abgelehnt. _

Auf Antrag eines Mitgliedes kann, Wenn deskWe durch mmde- stens 10 Stimmen unikrsiüst wird, eine zweite Lesung dex zur Be- ratung slkbendsn Vorlags yon der Versinsver'ammlung=deicblcffen werden. Der nach der zweiten Lesung gefaßte Beschluß isi bindetid. Die Beschlüsse der Vereinsverscémmlungen Wsrd-n durch Niedexscbrtft beurkundet, Wilcbe nach Verlesung von _dem Yoxfißenrcn des Aus- schusses und dem Schriftführer zu untsrzerchncn ist.

F" 24.

In jedem Jahre findkt Line ordentliche Veréinsversammlung statt. Dieselbe soll im Januar oder Februar abgshaltcn werden, kann 0er auch bereits im letzten Vierteljahr des vorauSgcgangenen Kalender- iabres stattfinden. _ _ _ _

In jedem Jahre und zwar tunlichst m dsr zivetien «Hälfte des Oktober findet eine ordentlich? Vxxéinsversammlung statt. Ort und Zeit ders_-ll*en [*Ls11111_mt der Gsschäitsausschuß.

Dieielbs ist ausichließlich zuständig: _ _

a. für Entsch31dungen, welch? ausdrucklrcb der ordentlichen Vereinkvxrsammlung zuq-w'eien sind;

b. für die Wahlen der Gesckyaftsaussckyußmitglieder und der Kaffsnrevisorcn;

0. für Prüfung der Jabrksrechimng und Eiteilung von Ent- lastung gegenüber dem Geschaftsausschuß und seinen einzelnen Véitgliedcrn ;

. für Bcscblüffe, WklÖe eine Aenderung der Satzungen oder die Auflösung des Veriins (na § 37 fällt das Vermögen

an die derzkitigen Mitglierer!) treffen.

§ 25.

“fir die Beschlüsse der ordentlichentVereinHyyrfammlung gelten die 5 estimmnngsn in § 23, jedoch bsdürßn Beschlüsse, welcbe die Auflösung des Vereins betreffen, einer Majorität Dori fikben Achtel" der Mitgli-der. Sind in der ordentlichen VereixisVeriammlun nicht sieben Achtel anw:send. 10 bai eine zweite ordentliche Vkreiiisvei amm- lun0 binnen visx Wcchsn staitzufindén, welche ohne Rück11cht auf die Zahl rer Ankre1enden mit einfacher Majoritäx ker (Erschienenen über die Auflösung dcs Vsrcins _endgültig beschließt. Fcrner gelten für Saßungsänderitngkn die Bestimmungen in „Z 36.

7. Rechte Und Pflichten der Mitglieder. § 26.

Kein Mitglied iarf Geschäftsvsrbindnng mit dkutscbcn Tapetkn-

sabrikanien Pflegen, wslcb-Z nicht Mitglieder dés Voreins deutscher

Tapetenfabrikanien smd. § 27.

Die Zugehörigkeit zum Verein bereckptigi jxdxs Mitglied: 1. dm Versammlungen des VSreins beizuwvbnen und sein Stimrnr€cht in denselb-n auszuüben;

2. Anträqc an ren Gcschäfisausscbuß zu richten und die Be- schlußfassung 11561: dikselbkn in der nächsten Vereinswersamm- lung zu weilangénz lsßieres j*doch nur unikr dsr Voraus- ießung, daß der Antrag mindestens vier Wrch2n vor der Vereinswersammlung dem Geschäftsausschuß überrkicht worden ist:

. H:.ndlungcn von Tapetenbändlern und Tapetenfqiirikanten, welche den Bschlüssen kcs Vereins oder diesen Saßungen oder den Beschlüsscn des Vereins deutscher _ Tavcten- fabrikanten widerstreiten, zur Kenntnis dcs Ge!chäftsaus- schusses zu bringen und das Einschreiten des lkßteren zu

verlangen. H 28.

Werden Angcseaenbc-iikn der“ in § 27 unter 3 gxdacbten Art zur Kenntnis d«s Gesckyäitsans'ckzuffxs gekracht, so ist det1slbe virpfiichtet, den Tatbestand zu eiörtcrn UW- zu untersuchen. Jedes Vereinsmitglied

ist dabei zur Auskunftserteilung Verpflichtei. Z 29.

Der Geschäftsausscbiiß bat nick) seinem Ermessen den BMW- mitgliedern von dem tat)ächlic_b_en Ergébnis der Untcxsucbuna Kenntnis zu geben. Er ist dazu mrpsltcbtxt, wenn der Beichuldigtc es selbst verlangt, oder wenn die Untsrsuchung die volle; Bkgründung der An- schuldigung ergeben hat. R ((bitte fick) die Anichuldtgung gigen einen Fabiikanten, so ist der G*schäfiSa11sschuß unisr aÜen Umständen ver- pflichtet, dkn durch die Untersuchung ermittelten Sachbestand dem Vorstands des Vereins deutscher Tapktenfabiikanten mitzuteilen und von demselben die weitere Verfolgung der Angelkgenheit zu Nr-

langen.

dcr Spetre gegen zu braniraaen. Veieinsmitglied dem Gejpenten nux als Vermittler für den Gejperrien beziehen wiU, liefern darf.

„_ ]. Sperre und Ausschließung aus dem Verein kann nur durch ein-_

Betreffenden ist auf jeden Fall Vorher leegenbeit zu seiner Recht- fertigung zu geben.

Ygen den Ausscblu _ * erufung an die sie Vereinsversammlung zu.

Bestimmung in _ nur durch einstimmigen Beschluß, die Ausschließung aus dem verfügen und bei Tapetenfabrikanten Betreffende von seiten des Vereins deutscher Tapeten-

fabrikanten gesperrt werde.

Betrsffénden die Die Entscheidung derselben ist endgültig.

Maßreqel Geschäftsaussäpuß Sperren und Ausschließungen aus dem unxßerestießung bestimmter Bedingungen oder bedingungslos wieder an 6 en, Vereins deutscher Tapetenfabrikanten beantragen.

einzelnen Orten Lokaldereine bilden. vereins zu diesen werden durch die Vereinsbersammlungen geregelt.

mit dem Verein deutscher Tapetenfabrikanten zusammen zu arbeiten, um die gemeinsamen Jntereffen zu fördern.

Zusammenkünfte veranstaltet, in welchen gemeinsam üöer die Maß- regeln beraten wird, welche zum Vorteil beider Berufsstände dienen

sollen.

erfcheint, mit dem Votstande des Vereins deutscher Tapetenfabtikanten in Verbindung zu treten und die Anträge mit ihm vorzubxreiten, über Welche in den gemeinsamen Zusammenkünften beraten werden soll.

durch Beschluß der Vereinsverfammlung.

dsr VereirisVersammlung Erschienenen erforderlich.

§ 30. Der Geschäiisausschuß ist berechtigt, Verkinsmiiqliedkr, gkgen welcbe in der nach § 28 angesteüten Unteriucbung der Bsivüs erbracht worden ist, daß fie den' Be'chlüffen oder Saßungen des Handlcrveréins oder des FabiikantchLreins zuwiderskbandeY haben, aus dem Verein ausmicbließkn, die Sperre gegen sie zu verbangen und die Verhängung fie bei dem Verein deutjcber Tapetenfabrikanten Die Vetbängung der Speire hat zur Folge, daß kein oder einem Dritten, ron dxm er

weiß oder den Umständen nacb annehmen muß, daß er 'die YZZWU are

Gegen die Verhängung der Sperre in Gemäßbeit § 30, sowie aus dem Verein steht dem Betreffenden die

Die Entscheidung derselben ist endgültig.

§ 32. Handelt ein Vereinsmitglied den Sperrvorscbriften oder der

§ 26 zuwider, so kann der GeschäftSausschuß, jedoch Vereine

d des Vereins deutscher

Vorstan daß der

dem Antrag stellen,

den

Gegen diese Verfügungen des Géscbäftsausscbuffes steht dem Berufung an die nächste Vereinsversammlung zu.

§ 33. Durch einsiimmigen Beschluß und nach Anhörung des von der berührten Gauverbandes oder Lokalvereins kanÖt3 dxr erein

sowie die Aufhebung von Sperren bei dem Vorstands des

71. Gauverbände und Lokalwereine.

§ 34. Die VereinSmitqlieder können sowohl Gauberbändc, als auch an Die Beziehungsn des Haupt-

711. Verhältnis zum Verein deutscher Tapetenfabrikanten. § 35. Der Verein deutscher Tapetenbändler macht es sich zur Aufgabe,

Zu diesem Zwecke werden tunlichst in jedem Jahr gemeinsame

Die Selbständigkéit beider Vereine wird hierdurch nicht berührt. Der Geschäftsausschuß des Vkreins hat, so oft es ihm nötig

17111. Satzungsänderungen.

§ 36, Die Bestimmungen dieser Saßungen können geändert werden

Zu jeder Saßungkänderung ist eine Dreiviertelmebrbeit der in

Saßungsänderungen treten, sorveit in dem betreffxnden Beschluß nicht aus:)rücklicb etwas anderes bestimmt wird, sofmt m Kraft.

1T. Auflösung des Vereins. § 37.

Im Falle der Auflösung des Vereins oder der Entziehunkx der

Rechtsfähigkeit fällt das Vereinsvermögen an die derzeitigen Mitg ieder

des Vereins. Beschlossen in der Generalversammlung Berlin, den 5. November

1900 und mit den durch die Generaldersammlung vom 9. Februar 1903 in Berlin beschlossenen Abänderungen versehen.

Anlage ll].

Satzungen der Freien Vereinigung deutscher Tapeten- händler.

Name, Zweck und Sly des Vereins.

§ 1. Der Zweck dcs Vereins sol] fein, die_Jntereffen der deutschen Tapetenbändlersckyaft wahrzunehmen und zu ]cbützen.

F 2. Der Siß des Vereins ist Leipzig oder der jedesmalige Wohnort des Vorsitzenden. _

Mitgliedschaft.

§ 3. Mitglied kann jedér deutsche Tavxienbändler werden und solche Tayetenfabrikanten, w€lche Detailgeschaste_ unterhalten. Das Auf- nahmegesuä) ist an den Vorsijzenden zu richten, über die Aufnahme selbst entscheidst nur der Vyrstany. Eintritt ist zu jeder Zeit zulassig.

§ 4. Jedes Mitglied hat einen jährlichen Bciirag von 10 .“ zu zahlen.

§ 5. Mit der Untcrschrift der Satzungen und Zahlung des Eintriits- geldks beginnt die Mitgliedschaft. Das Vereinsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen. § 6. Die Mikgliedsäpaft endigt: 1) durch freiryilligen Austritt, 2) dnich AußjÖlicßung, 3) durch Tod, 4) durch (Geschäftsaufgabe, 5) durch Konkurs. __

, l.

Der freiwillige Austritt steht jxderxt Mitglieds zum 1. Januar und zum 1. Juli jeden Jahres durch Kunhigung mittelst eingeschriebenen Briefes an den Vorsißenden zu. Dieser _Brief muß mindestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Ausnitte m den Händen des Vor-

sißenden sein.

§ 8. Mit dem Tage dks Austrias verliert das Mitglied jede. An- sprüche und Schuß an den Verein.

Vorstand. § 9. Der Vorstand besteht: 1) aus einem Vorsitzenden, 2) aus einem stclloertretenden Vorsißenden, 3) aus einem Beisißenden, 4) aus einem Schriftführer, 5) aus einem Kassierer. _

Der Vorstand leitet 'iämtliche Gchbafte des_Vereins,_ seine Be- schlüsse faßt er mit einfacher Majoritat, bei Strmmengletchbeit gibt die Stimme des Vorsißenden den Ausschlag. _

Die VorsiandSmitglieder können fich gxgenseitig vertreten, zu jeder Beschlußfassung find aber mindestens 3 Stimmen notwendig. Jede Beschlußfassung kann mündlich auch schriftlich erfolgen.

Die Sißungen dks Vorstandes findet) nach Bedarf statt, _Ort und Zeit bestimmt der Vorsiyende und erlaßt rechtzeitig schriftliche Ein-

ladung. Jede Sitzung und jeder Beschluß-Zdes Vorstandes ist zu proto-

koUieren.

§ 10. Ost Vorfißende, im Behinderungsfalle der Stellvertreter, ist be- iecbtigt und legitimiert, den Verein zu vertreten, alle Versammlungen

TageSordnung einzu enden, es können aber aucb no Sißung Anträge an die Tagesordnung gestellt werden.

§ 11. ' Sämtlicke VorstandSmitglieder werden auf die Dauer eines

Vereinsjabres gewählt.

Vereinsversammlungen. § 12, VereinsVersammlungen finden nur alljährlich einmal oder nach

Bedarf statt, sie werden vom Vorsißenden oder Stellvertretenden i_uit der Ort- und Zeitangabe einberufen und dies den Mitgliedern schrift- lich mitgeteilt. zunehmen und dieses von den antvesenden zeichnen zu lassen.

Ueber den Verlauf der SIM ist ein Protokoll auf- orsaiandSmitgliedern unter-

Mit der Einladung zusammen ist den Mitgliedern gleich die ck während der

Stimmenmehrheit entscheidet über die gestelilen Anträge, bei

Stimmengleicbbeit entscheidet die Stimme des Vorstßenden.

Die Generalversammlung findet Anfang Dezember statt, möglichst

einen Taa vor der gemeinsamen Generalversammlung des Vereins deutscher Tapetenfabrikanten und Händler.

Verwaltung. § 13.

Aemter werden ehrenamtlich geführt. Vergütet

Sämtliche

werden nur die baren Auslagen für Portis, Drucksachen. event. Ak.- schaffungen für ausschließlich VereinSzwecke. Dem qusitzenden und den Vorstandsmitgliedern find die Reisespesen zu verguten, wenn Z? von Vereins Wegen eine Reise nach einem anderen Orte unternehmen

müssen.

SoUte der Kassenbestand »zur Deckung der notnwndigsten Aus-

gaben nicht reichen, dann wird der Frblbeirag am JabreSf-bluß durch gleichmäßige Umlage von den Mitgliedern erhoben.

Pflichten der Mitglieder. § 14.

Jedes Mitglied verpflichtet sich auf Ebrenwort die Bestimmungen zu erfüllen und mit allen Mitteln und Kräften die Ziele und Be- strebungen des Vereins zu fördern. _

Der Verein betrachtet_es als eine wichtige Aufgabe, O_abm 317, wirken, daß der Verein deut1cher Tapetenfabrikanten gegen Mitglieder der Vereinigung Sperren nur unter Hinzuziehung einer Kymmis ion aus Tapetenbändlern verhängen kann; es soll auch dabm gewirk: Werden, daß die Verkauföpreise und Konditioncn der Fabrikanter, sowie ein bestimmter Umsaßbonus auf mehrere Jahre festgelegt wirf.

Leipzig, den 14. Mai 1905.

Freie Vereinigung deutscher Tapetenbändler. Der Voistand: gez. H. Mitter, Vorsißender.

Anlage ls.

Satzungen des Verbandes deutscher“Linkrusta-Fabriken.

§ 1. Der Zweck des Vereins ist die Förderung der deutschen Linkrustaindustrie und die Wahrung der gemelnscbaftlicheu Jnteresen.“

§ 2. Der Sitz des Verbandes ist der Wohnsitz des jeweiligex

Vorsitzenden. § 3. Mitglied des Verbandes kann jeder deutsche Linkmßa- fabrikant werden, für dessen Aufnahme s1ch Wenigstens Dreiviertel dex Verbandsmitglieder entscheiden. 4. Die Mitgliedschaft endigt:

&. durcb reiwilligxn Austritt,

b. durch usschließung,

0. durch Tod,

(1. durch Aufgabe des Eescbasts. § 5. Der freiwillige Austritt kann nur zweimal im Jahre und zwar. am 30. Juni und 31. Dezember nach vorgängiger, einhalb- jäbriger, dem Vorsitzenden gegenüber durch eingeschriebenen Brief zu bewirkenden Aufkündigung erfolgen. Ist eine solche Aufkündigung seitens einer oder mehrerer Mitglieder erfolgt, so ist fie sofort_den übrigen Mitgliedern mitzuteilen und es steht diesfalls den übn cx. Mitgliedern frei, innerhalb einer Woche nach Empfang der ii- teilyng den Austritt zum gleichen Termin zu erklaren. § 6. Zur Ausschlicßung eines Mitgliedes ist der einstimmig? Beschluß der übrigen Mir likder des Verbmides erforderlich.

Ausschließun sgründe md: _ _

N chtza lung der dem VerbandSmrtglrsde obliegenden Gelk- lcistunakn trotz ziveimaliger Aufforderung, Nichtzahlung der dem Mitglieds auferlegten Konyantionalstrafe-n, wiederholte

uwidkrbandlung gegen die Satzungen und Beschlüffe dcs Verbandes.

§ 7. Gibt ein Mitglied skin Geschäft auf, so erlischt damit obnc weiic'res seine Mitglisdschaft. Der freiwilligen GesckoäftSaufgabe sieb! die Konkurseröffnung zum Vermögen dcs betreffendxn Mitgliedes gleieh.

§ 8. Durch die Beendigung kkr Mitgliedschaft aulf [eiten einzelner Verbandsmiiglieder_ wird der Verband nicht aufge öit. Vielmehr schcidet das betrkssende Mitglied in den in §§ 4-7 behandelten FäUen aus dem Verbande gänzlich aus; es Verliert jeden Anteil am Verbandsvermögen und hat keinen Anwrucb auf eine Abfindung aus demselben. Die §§ 738-740 des Bürgerlichen Geseßbuches finden keine Anwéndung. _

Der Fall des § 725 des Bürgerlichen Gsicßbuches siebt dem freiwilligen_ Ausscheiden gleich. Beiträge oder sonstige Lsisiungen, Welche während der Dauer der Mitgliedxchaft fällig wurdén, smd trok Beendigung derselben zu zahlen. _ _ _

_ Ein ausge?chiedenes oder ausgesckylossxnes Mitglied hat keinen Anipruch auf Rückzahlung geleisteter Beitrage.

§ 9. Die Höhe des Jahresbeitra es wird in der jäbrli statt- findenden Hauptwersammlung für das olgende Vereinßjabr fes geseßt.

Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.

Neu beitretende Mitglieder zab1en ein Cintrittheld von 100 „44 und den vollen Beitrag für das bei ihrem Eintritte laufende Vereinsjahr. _ _ _

Ueberschreiten die Kosten der Gesckoaftsfübrung oder die sonstige:“. geldlichen Verpflichtungen des Verbandes die vorhandenen Mittel, so ist der Mebrbetrag von den Mitgliedern zu gleichen Teilen zu decken.

VerbandSausqaben und die Eingebung imsnd welcher Per- pflichtunkzen im Wertsetrage von über 100 .“ bedürfen der vorbertgkü Genebm gung der Mehrzahl der Mitglieder.

. § 10. Der Verband wird durch einen Vorsitzenden geleitet, der in der HauptVersammlung durch Mehrheitsbeschluß aus der Mitte der Mitglieder auf die Dausr eines Vereinsjabres zu wählen i_st. Dkk Voxfißxnde vertritt den Verein gerichtlich, führt die Geschaft_e deL- selben und den Vorsitz in beg Versammlungen, hat für Ausfuhrung der Saßungen und Bescbiüne Yes Verbandes zu _sorgen und legitimiert, rechtsberbindliche Erklarungen aller Art fur den Verba!" abzugeben.

§ 11. In jedem Jahre hat mindestens eine Versammlung und zwar im leßten Quartal, siattzufinden, Welche als die Hauptversamm- lung ilt. Im übrigen werden VerbandSoeisammlungen je na Bedar abgehalten. Die Einberufung derselben und die Bestimmung

des Ortes etfolgt durch den Voifiyenden. innerhalb drci Wochen nach Eingang des Antrages liegenden Termin

einzubkrufen und zu leiten.

stimmigen Beschluß des Geschäftsausfckpuffes varhängi wardxn. Dcm

statismden.

Auf Antrag dreier Mitglieder muß die Einberufung für eint“

Die TageSordnung muß zwei Wochen vor dem T sammlung den Mi_tglie_dern schriftlich mitgeteilt werdeertjtkünéjßéeirt TFF: stimmung der Maxoxitat können jedoch auch Punkte, Welche nicht in dieser Weise zur vorherigen Kenntnisgabe gelangten, zur Beratung in den Ver_fam_mlungen gelangen_; zur Beschlußfaffung über derartige XMkthrliZ jedoch in allen Fallen die Zustimmung aller Mitglieder

§ 12. Versammlun en " ' RUHR ZrsxhiTnenen. ;] sind beschlußfäbig obne Rucksicht auf die

8 er re i_ixi eines Mitgliedes durch ein ander s

YFrexanUYoFljä 0139th _Yigesteütenchode§_A enten _stk___ll_Z_k_cke_1_'_du§Z r t er unum ä , JedesZMitglsised ___ ein2€3(_Stimme. s r n er ollmacbt verse en sein. ur (: ung von e chlüssen ist, soweit nicht a de s " h_estimmt Tft, Dreiviertelmajorität erforderlich. Dxrn erxfiYYuYY FIXYLLLLAFFZZFZLlte'xUbYl'ch ohne EinbeÉ'ufung einer Versammlung __ _ er tmmung zur nt eid yamtlicbe Mitglieder _danzit e_indcrsianden finds|ch ung bringen, wenn _ § 13. Jedes Mitglied rst an die Bestimmungen dieser Satzungen sowie an die bezeits gefaßten und künftig noch zur Annahme ge: langendxx: Be_s_chluffF_)x_s _BFrchndex unbedingt gebunden.

. _ . _em tgic ar mit deutsen T t " Geschafisverbmdung pflegep, Welche von deutscheé, nichtaxeemeYFk§reiF anx_;ebörenden L_inkrustaiabrikanten kaufen. Die Miigliedcr sind der- pft_ chtet, jeden tbnen bekanni gew-yrdenkn Fakl, in welchem cin deutscher

Handler Von deutschen Nichtverbandsfabrifanien gekauft hat, zur

An_zeige bei dem _Voisißxnderi zu bringen. Tritt das anzsigende

Muglixd für die Richtigkeit seiner Anzeig: ein, so ist Beschluß über

Verbangung der Sperre des angézeigtsn Händlers hcrbeizuführen.

§ 15. Die Sperre hat zux Folge, daß kxin Mitglied yon dem

Tage ab, wo es von der Yerhangqng derselben Kenntnis erhält, an

den (Hespetrten oder an einen Drittén, von dkm es weiß oder den

U_mstanden nacb annebxnen muß, das; er die Ware nur als Vrrmittler fur den Gesperrtxn beziehen will, Waxen liefern odcr Offerten machen Fersfér LsTZerliji ("Z 131119??? dYezt. _Kein Mitglied ist bercchtigi, sich

1 er e '

___ __??? v________n___ ___ _aup ung zu entziehkn, daß die Sperre __ . u ntrag eines Mitgliedes kann die A [) Sperre des hetreffenden Händlers erfolgen, wenn der AlitftbriiglitnesileidF gleichzeitig einen _Revers_ des _Händlers beibringt, des Inhalts, daß levterxr fich veipfltchtei, Linkruna nur von solchen deutschen Fabrikanten Y_Y_ZTÉYLZ wuelcstdefo __Verbaéide (aanehören. Die EntsYidung über

_ _n_ueung er“? Mit0§lte1d7er n_1_tt_em§_cher_Majorität. H M erfolgt durch eschlux; der

_ . «ze e_s_ tigl ed ist verpflichtet, eincm 130 V beausxragten yeretdigten Bücherrsvisoc Einsicht in stine ZesckéFfLßbepY zu geitgtien, jedoch m_ir dani], wenn der Vorsitzende von dei: einfachen

Majoritat per Mitglieder hierzu ermächtigt wird. KorrFÉZnFÉLZYtTFTFZ) ha_t_ fich ?(?)f diejsnigkn (Gestkäftsbücber und

ran en, we e . ' '

VerdZckJtZalledeian Zönnen. zur Klarlegnng des vorliegendsn _ . inv er audlungen gegen die Bestimmun ? d' ' YYYeUYchiLYkEasLeeafelpßdiedBeYlüffe de_s_Verbandcs unterlizexen .*in __ _ _ te en en 0 v '

___r ________ e_______________ Tal]. 11 en onalstrase bis zu 1000 .“

_ _eer 8 er ängung von Konventionalsirafen entscheiden die

Mitglieder durch einfache Majoritäi, u1te A ' - bereYkgurZDZüdes ang_ek_l_c_1_x__ten Mitgliedcs. ! r usschluß dcr Stimm _ _ ei mmen e eit ili di ' ' ' ' - UkaksÉlsdaTsÜYntk-J g ? Verhangung einer Konvsntional

ir ie chuldfrage durch Majorität be'abt, o w ' YTKSWF __?eerBSÉraxböhe dite? votrgesélagenen (ZZiimmsen deerrYrriiger

(? ra un e tmm , "

DurYséHiittJdJVoMezoJFn? ! ha en zusammen gezahlt und der

. e es iiglied ist verpflichtet, dem "eweili V - znann des Verba_ndes 20 eigenhändig gesclyriebenle WeckJixlaszZttreaTZUTe 50,- .“ auSzubandigcn, welcbe bestimmt sind, gegebenenfalls die im § 18 getryffenen Bestimmungm zur Ausführung zu bringen. ___ YZ __e_tn s_t_)lche?__Wechfelakzept verbraucht, so ist auf Aufforderung ____________dt___2_?en en nnen einer Woche ein neues dem leßteren zu

er ertrauenSmaun darf Depoiwecbsel der Mit [' d an deri Vorfißenden des Verbandes ausliefcrn, wenn g_1__emer__t_1_u_chd_?_1_r3 lieber Befehl:: i_yes Verhandes, Welcher von der Majorität seiner Mit- glieder untcrs__ck_?__r_te__ber_t__set_r_1_ muß, vorgx'legt wird.

' . it 6 onventionalsirafe innerhalb dc v - sivenden dem Beireffknden gesteUxen Frist, welch? mindestexs 0an TFTs batxagen miiß, nicht bezahlt, so ist der Borsißende des Verbandes ver- pflichtet, die zur Deckung der_Konveniionalstrafs nötige Anzahl der Von dem Betruffenden ibm ubergchknen Wechstlakchtc mit seinem Ausstellungsvernikrke, dem Tage der Ausstellung und dem Namen des Akzeptanien als Bezogencn zu persshen und als Zahlungstag „14 Tage nach dem AussieÜUngsiag“ einzuscxzen, den dergestalt ausgcfülltcn Wechsel dem Akchtaxxtkn zur Zgblung vorzulcgen, bci Nichtzahlung Projeti eibeben z_u leinen u::d hierauf ken Wschfel sofort auf seinen Y_Y_ekkx_ez_edoch fur Rechnung des Verbandes, gegen den Betreffenden __ * Etßebi leßterer ÖM Einnmnd, daß der Versio , ive d " ' Konventionalstrafe gegen ihn verhängt wordkn ist, fiwn ZZ: Kix)? [Letze _anaen worhen sei, so_hak dec VerbandsVQrfißende gleichwohl das

echt und dte_ Pflicht, die Verurteifung des Betreffenden im Wécbsel- Prozeffe berbezzufuhren und dem Besicafcnden steht lediglicko das Recht zu, seinxn Einw.]nd im orxkntlichen Verfahren gemäß » 599, 600 waZTMYzeFPJnu-Y j?eiFrß zu [»erolgen,__ wobei ihm aüein dic

_ auroteg,aderim „i LV" ibm FF,!"M be__gangen onen sei. zur as gelegt MWF von m_wen ungen na der Richtung hin, da die Vér *." -t ZLYZYnonalstrafe zu hoch sei, smd im géricl'7tlichenß VerfahrenNiiYh? A0ch hat jeder dcr den Konvkntionilstrafbestimmu 1 li t bedirgungslos den, VerbandSVo 1 “r* ng 1! W er eg , P___e§ß__________T__n___2_______n_n_ is'ßen en als allein flagbsrcchtigtc

* . ie_ ulösung des Verbandes erfol t, wenn i I) - viertelmebrbeit samtlichkr Mitglieder fich dafür Zntscheid3t.e tHinkyreiin der _Verbanrsversammlung, in welcher die Auflösun des Verbandes zlltx Beratung und Beschlußfassung steht, nicht drei ZZiertel der Mit- ? ieder anwesend, so hat eine_wyiteie Versammlung binnen vier Wochen __1_attzufind_en, welche ohne Ruckficht auf_ die Zahl der Anwesenden über __be__'_71ß1_1f1612u_tx? _?ÉßYerbanÉeY It_nit_einiache_x MajoÉität endgültig be- , . u oun e ercns wir das 5 ' gleichanteilig unter die Dkitglieder verteilt. erm gen desselben

Höchst a. M., 6. Mai 1905.

Verband deutscker Linkrufta-Fabriken. Der Vorsißende (Carl Gerhard.

Anlage 17a.

Beschlüsse des Verbandes deutscher Linkrustafabriken über den Verkauf yon Linkrusta.

Verkaufsbedingungen. YYndcmbaxt:_ 40 _Z/g. x ara at it orm einer am S lu e des ' oewäbtbaren nicbt obligatoiisckjsn UmsaßverYüti-isng Kalenderjahres & Y_Y_dändGejaérixjaerJeirxxauf,__welchen d§tbetr. Kunde bei 9 e ern c in ru aver andes ma , w mindestens .Mi 1000 beträgt: von 3%. enn derselbe

b. auf den Einzelumsa mit den ein elnen V - , Wenn derselbe beträg'i: * e'*kbankssabrtken,

mindestens__ck_é_1(_)00 „451200 «1400 «1600 .“ 1800 „442000 3 Zz 4 4x 5 519,0

. ___-52200 «2400 „442600 „442800 «3000 6 6Z 7 7x ""'““zDJ,“

_ Die Verreckdnunasperiode geht vom 1. Januar bis 31. FTYnsIabus'd ZRH erreckJnun getschi_€l?_k,_knachdem durch FLUX??? _ mann _e ' erems er ? sn a r anten di ' Pramie festgestellt ist. W e *" gewahrende Die Umsa rämien en nu a ' we____n___v______ Hp rf r n solche Händler gewahrt ' nur von Mitgliekem des Vereins deut er T - fabrikanten _ Sitz Cheniniß _ sowie vsocrbi MinZYZZZn des Verbandes de_utsgher Lmkrustafabriken kaufen u-«d nur is_on Ls_01?)enßénßslandtschen __??brikI, welche die Préise und e _81 au :? mgungen ces ereins i t ' _ Ind FM_P Ge_s_per§_t_e liefern; _ck nch unterbieten o_r ergu ung er rämien eine rifili e Ek" . Etdxssiatt ah,;eben, das; sie die obige: LYdingrurliYuerÜM Js? chwkl€cione _c_1nder§21_t_t_§;_e_p__ Vor__teils___haben zukommen en, (- 2 en e 1: en ss ' " Fathfabrikanien zuwidßr la1_1__f_en;_ MMZ deut1cher oem_ emauensinann es stens deut)" . faerikantc-n oder dessen Beyoumäcbtigien EiésthJiiipeitZTe Bucher und _Kotresponxenzen gestatten zum ZWLck€ der Kontrolle dar_uber, daß d1e_VoraussetZ,ung-:n zur Gewährung der ansaßpramien taxsächlich vorliegen; 4) Léonimend WJT Ion L_,F «_ ?_uf js 100 .“ der ihnen _menen rame gea en a en, un d. ' ' . stehknden Unkosten zu decken. : MM M ent

JUNI? ROHware bei Bestellung unter 50 m ro D Farbe 40 H nei_to pro Quadiatmeter Aufschlag Ius insiSWrTiLn F;"? YLZFLZSMTI "210 StoffckzaraLkéexsthilsi bei BestéUUngen jn farbigér uner mem u a v j * .) _ Quadratmeter netto zii nehmen. g M mndenens "0 3 Pro

Aufschlag für Stoffunterlage 1,20 .“ brutto pro Quadratmxier.

Dex Aufschlag auf Borden in farbiger Rohware iiin ““ " ' zum Flacheninbalie und auf Grund dss festgese tensAiifscZicTYthvan 40 «) netto pro Quadratmeter zu berechnen. Hei gleichzeitiger Be- FFUYFQFIU Freire? UdLarFkiiJ d_az_i_t YasLexiddenTBorden in der gleichen _ e omm er aenna eer eile" d' (“ em Aufschlag zu berechnen ist, in Betracht. sur le Frage, Ob

Verpackung frei. Für franko “retournierie Ver ack '“ Vergutung bis höchstens zur Hälfte des HerstellungsiVZrthsszulYsxigéine

Fracht: Géwöbnliche Bahnfracht frei. Eil ut*ra t

rkchnet. Es 11_t Verboten, ngn und Sckpiffssendunkézeri _cY frlxanlklierxtei. Es darf nur eine Frachtvergutung von der Rechnung abgesetzt werden we_lche den_ wtxklicberi Betrag der Fracht bis zum Domizil des Hani_3[ers nicbt ubersieigt. Rollgeld am Bestimmungsoiie darf nicbt rxrgutet Mr_den. Ber nicht_ nach Domizil des Besieücrs gebenden Senkungen ist ausnahmsvetse auf besonderen Wunsch das Bestkrüers Y_Y_Lerxrgvga ??krit _;Baxn- Fin?) _Schi_ffss€ndungen gestattet unter Bs- : e en er e 1 '

des B___________ rack) gegenuber Frackyt nach Dormzil

Zahlungsbedingungen: Kaffe 30 Tage mit 20“ “ko

90 Tage Nettoziex, bxides ab Ende des Fakturenmona/tZ.OFFrtoNthiiLok regulierungen dars cm Monat Respektfrist eingeräumt werdén, also 4 Moimte ab Ende des Fakturenmonats. Jm äußersten Falle ist aueh _eme Nettorkgylierung nach 3 Monaten mit Z-Monatspapier stil]- schwyigend zu bew:1]tge_iz. Ksffaskonto darf nur bei Jnnebaltung der bterfux festgelegten Friii von 30 Tagen ab Ende des Fakturenmonais ?_??_gaetßcZthtDFerXxN ÜthaÖssYiekquFd der Rechnungsvaluia ist nicht . 8 en Lk aus 'n '

20/0 oder 90 Tage netto“ lauten. [ gungen sollen "30 Tage mit

Baiffeklausel: Die Anna me von ' ' Baiffeklausel ___ unzulässig. !) Auftrag.n unter irgendwelcher _ Nebenvergütungen jeglicher Art sind vkrboien. Es d Handlern auf dis Bezüge anderer Händler in anderen Fäkleiirfalsj' icii denen_ eigene Walzen oder eigene Dessins in Frage kommen, kk'inkrlei Provision_aewabrt werdkn. Dcn Linkrustafabriken ist es unikrsagi Tapetenbandler als Vertreter oder Reisende zu bestellen. ,

Konsignationslager an Kunden dürfen nicht Vergeben werken.

Muster: Die Bemusterung Von Linkrusia dur w ' _ _ , e

zu liefernde Ware ausfaÜxnde Proben ist untersaYt.schA11rerzßlsvxx sendenden Muster _find mxt dem Vermerk „Dieses Musisr blkibt Fixéntum d_er ?_abrÉ“ __zu verbsebsn. Die Lieferung von Prokwen in ro erer Wie izr n] er 0 räu'li sr Län c '1“ * Berechnur1gzu1ä3fig. g :x) ck g 1.1 nur nntsr voller

Partieware: Angebot Und Verkauf Von Partieware isi ['

Alle Warc muß zu Lisipr“i"en und Uiier de unzu assig. ___________ werden. .1 : n Verbandsbedingungen

Anzeigen und Offertcxn, wklcbc dsn An' ein ei b" gunstigcn Angebotes machen, find untersagt. ich n ' exondeis

Waggon- und Schiffsbedarf: Linkrusta für W:- on- und “ck ' - b3d_ar_f bar) an Däpdler nur zu 13611 gewölmliädén Vßixkxufsbedirißiéxixesn geliefert werden, ]SDOÖ mit folgsndeanwsickpungm betreffend der Frucht: Frqcbtgnt franko, Eiigut lralbsranko jeder dcutskben Babu- xtation, Po:ipai:1p0iio_zu Lasten ds_s Empfängers. Frachtvergütung L_gend welcher Art ist mcht_zn[äfsig,_1ondern nur freier resp. balsircker «erfand nach d_-§r vom Besteller_ aUs«Ikx1kb€11€n Bahnstation. * '

Offertsn sur_ Wa,;gon. imd Schiffzbedarf dürfen nur abge eben __iv_§_r_i_zen u_nter__§.'_1_x_xer1?gun?_ derFVcérPflicbti-txg an die Händler, die : are

un er „11 retcn er a9rifen a üli 40 0/ 0 30 T2a_ge_ x_einktiettoOFaffe anzubieten. z .; ck *0 und 10 /0, er tre cn exten der Fabrikxn für W:- qon- un - bedarf haben als Mindcstpreise die_LisiPreise der gFaeril'sn,"d aszngK?!) 40 1130 _10bk/L, 30 T__ag_e Feix netÖo Kassedzuchg§xtem ner einigen ei ge en xssms nr usführun- in [€* Ware sind nt_cht statthaft. Die Mitglieder haben fich guntcreilintifxxi ittZTerÉir? Preis? der besikhenden .féékkn“ Eisenbahnmuster zu Ver- _ er erkauf für Waggon- und Scbiffsbedarf eitens der K ' wird_ vom Verbande als nicht ven Bestimmunxzen des TZFLFF fabrt§n_tven_vbetdetns unÄebriikgend betraehtet. l'! a e_ari: gabe von Linkrusta für ei enen edar Kunden zu billigeren als den Konventionspreisen is? nicht Yläifixx. der

Ausstellungxbekarf: Linkrusta, welcbe nachweisli für öffentli e Aussteüungsn Vzrwendung findet, darf mit einem thrarabatt bs zu- 50% außer dem Grundkabatt'abgelasfen werden, fans mit der Aussteüung der Ware für die liefernde Fabrik ein Rsklame- zw_eck durch Angabe deren_Firma als Erzeugerin verbunden ist. Zur Ware, wzlche nicht in den AusstellungNäumen selbst zur

ussiellung gelangt, j. B. für solche, welcbe zur Ausstattung von

YFTFranth blan andebren mit_der__AU_ssikld1ung in Zusammenhang in eauen erautwrd, ar "eo ' '

JewäZrégiLerden. g ck , 1 ck dieser Nachlaß nicht

a e an Nichitapetenbändler: Die den Ta aten änd ? ' - signdene Allcinüberlaffung von Linkrusta keziebtpfich k,nur! ätiifmdgiee fur Zwecke der Wand) und Deckenbekleidung zur Ver- wendung kommende Lmkruiia, mit Ausnahme des Waggon. und Schiffßbxdczrfs. Linkrusia für Zwecke der Galanteriewaren und Möbslfabrikatwn usw. darf auch an Nichttapetenbändler abgegeben werden, Zoch ist hierbei nach Kräften zu verhindern, daß gesperrte _Txpetxnbandler auf diesem _Umwege Linkrufta erhalten- Event. ist bei!!) Verkaufe die Bedingung zu machen, da die LlnkrUsia nicb_t sur Wandbekleidung verwendet werden darf. Ébenso ist in Zillen Falken, wo Linkrusta !ük_Exvort an deutsche Händler zu biÜtgeren als Konventionspreisen fur Deutschland abgegeben wird,

die Beibringung des N.]chiveises zu bedingen, da d'

ZFI)? für den Erport Verwendung findet ßbevaxetirnsWJlruesÜiY-Z

_ Die Abgabe von Linkrusia auch zu Wand- und D ck '

ist an solche Teppich- und Möbelstoffbändleere:?ieikiieiNßg

welche Mitglieder des Verbands der Teppich. Linoleum- und Möbel:

stßfrfrkiänZlFftDckFxtscblßiwsfßndi) 11an wkelche sich in rechtsVSrbindlicher

e l en, 6 ur ? ' * _____________________ eit_15u__l_)a_lten. n er an, von Lmkrujta bejikhenden u rage an ei düren u t '" Vorbehaltes aufgenommen wxrdenn: r un er Beifugung des folgendcn

.Die Annahme Ihrer Order erfolgt unserer eits ' d Vorausseßung, daß Sie_ bis zur Ausführungsxeit dri: BLT- YYYYJMJ desF Feredtxi? Jutschek Tapetenfabrikantkn ._ m ae ee oranöeu it ' erlischt fur uns die LieferungsVerprichiYnxLH' n ck MWM,

Vermittelung an Gkspsrrte: Tritt b€i An ei 8 00-1 “; - barer WrsgbrtftSrvid-riger Lieferung won Linkcustza gfür W__n__a__éw_._;_s_ DecYenbeklerdung seitens Tapetenbändlern an Gssperrie Und an WZLDSL- verkaufst, an welche dtrskte Verkäufe seitens dkr Fabriken unxulä-KZ smd, e_ine Bestrafung oder Sperre nicht ein, so kann den "Mitgliedern durch Mehrheiisbeschluß das Vkrbot Von Linkrustalieferungen an dern betreffenden Handler aufersegt werden. Die Aufhebun des Vsrbotes kann ebenfaUs durch Mchxbeitöbescbluß erfolgen. Die LJLnacbrickptignng (111 den betreffenden Handler hat durch gl€ichkautend€s Schreiben seitens aUer Mitglieder gleichzeitig zu erfolgen.

Berlin: Die Mitglieder des Verbandes déutsäxer Linkrnsia“ah _ ti sind P?ipflrchtet,_ nur an solche Tapetenbändler in Berlin uud Vfororriscxti Linxrusta anxuhikien und zu Hétkaufkn, welche dis SaZUngen und Be- schluss_c hes _Verems _der Berliner Tapetenhändler untzrschrieben Haben ix_nd .).)Ziiglieyer dicies ereins gewordcn sind. Außgénommcxn von dieser &):rpfiichtung Ui LinkxusiZ für Eiscnbabn- und Schiffsbsdari fur Galaytertewaxen- und Mobeliabrikaiion sowie ähnliche gswsrbli-YÉ Zwecke. _Fexnkx ist ausgenomnien di? Abaabe Von Linkxusta an dis- 1enigcn _.inglicdex des TMNT): und Möbelstoffßändlerberbandes wel_ch8 die fur Freigabe des Arti cls Linkrusta gsst'LUtén Bedingun-“mi erfullen. U- * _ _ Schiveiz: Für die Schwsiz gslten die glei xn B-“ 7" N' : FYHZTYUFUYJM wie für_das_ dTutscbZ Gesthäié mit'izénuxéieuxFFHYZ; _ le_erizng n_ur xan () cuts er Gren'"iai' " ." die Umsaßpramien ivic foxgt gewäbrbar find: Ü ton erxoLJr Md FW _ _ bei Umsaiz mit den einzelnen Fabriken von mtntmal.“1000_34§._1“100 .“ 1200 „441300 «45.1400 .“ 1500 .) 5x 6 * “6.1“ “"?"" 71% _..46.___100_0 .“_1_7(_)0_ .“ 1000 .“ 1900 «46. 2000 3 8x "“*9ÜWWWZ“ __MZM' ( " ' vergü_____g_ _ 10 /0 ais 33011711- Die Gewährung der für die Schweiz zulässt ' ' ' __ _ __ _ gen Umia ra m_i disxemgén OÖTVUZLL Al_mebznec nicht statthaft, von ßxenxrrlinF erkamd durch Mebrbeitsbychluß als feststehend erackotet hat, das; fie Fabrrnd des V_3rrschnupgs12hrcs_Linkrusta Von deutschen nicht'dxm Zsrbmxde angeborig-rn Lmkrustalisserantsn bezogen Haben. T_ie Erxtckoiung Von Konfiqnationslagern in der Schrveiz isi 0508 Vorherige Mitteilung an den Vsrband nicht zulässig. Luxxmburg: Für Zursmbur elt ' ' 5 " - ______________________ _ g g en die deutjchen Veriau's-

Beschlüsxe des Verbandes deutscher Linkrusiafabriken betr. Geschäftswrdnung.

1) Bei BeraiUng Über gelegentlich Von Verbands1 fassende Besckylüffß muß auf_ Antrag eines Mitgliedes se?tlijxgévsizx: YFM Tatjfi_ni_)en, _i_ve_lch8En_1_tni_)_esteY__s _? Stunden später als die“ erstk

ng _ersocien .1. rs er e„ in de w I ' ' solchen Fallen bindend. F r z Siten esung [st in

2) Bei Zuzicbung von Nichtvkrbandsmit [iedsrx N- - baydsfisungén dürfen [Mere nur_dM CbYraraktlerzlisinYn Vox x_xipceYYUgÉabsy, _iritwelcherxietFayiung Von Bsschlüffen unzuläsfig

. * e nwecn él Von Der TUIM vo. . " ' '

hierdurch nicht berührt. 1 Vcrbaqusabriken wird

3) Vermittelungxstelle für Kontravékntionsanzeigen:

3. Komtravkniwnsanzcigen find Unter tunlichsier genauer An- gibe dcs Sachyarhglis und unter Bcnemmng der Verreis-

_ mritel an kkn 121r111i1chen Vertraaensmann 30 richten.

_qu VextrausnSmann macbt über kiss“: ÄNZCULU d?m- zxmgcn, _gegsn welchen sich dieislben iiÖt-xri, L).)Kitteilimg zwecks Einholung d:»r Gi'gcrkékkLZTUUZ. „“I-xm Vsrtraucns- inak-n sieht &? Mi, wziiere Erkrng-éx; „:“-;u'iciix'n Das *Hksaintresultat hat dCr Véiiraicnsmxxx r.'éi VJrsiZSWen Les Vérßandßs zu untexbxciisn. *

Jaüs dic: oon sem V0rsi'50n'kcn rss Verkznds vxrtretcne Fabrik an der Kontravsntion skikk: beteiligt ist, hat der “Lx-rirausnsmann dic 52153007: .in ein belicbiges anderes Ysrbavdsmitgliéd w:itorzug€b:n.

Der Verlrausnsmann bat völltgxs szcimnis darüber zu h_cwabrCii, wn_ wxm dis Anzeige Lingxgüxjgkn ist und bat kiss cher 0001121113811, gegen Mlckisn fick) die Anzeige richtet,“ noch dkm Vorfißenrsn dcs Verbands mitzukcilen. '

Dcr Vorst snd.“ des Vsrbands oder im Falle 0. das bstr. ::ydere Vék mdSmikglikd _bat ein zweitrs Vsrbandsmitglied h_inzuzuzixbxn und mit diekcm zismcinfam zu catscheidcn, ob TJ]? Y_eFioleung dsssFalleZ einti__eten soll. Ist die Meinung _u er LL rage au eincm er 8 end L ib ' -

_ FLÜYWWMWS den Ausscbixag. , s g td“ AWM des

:. _ «*ertraucnsmann des VIrbands ist bis an * Petr Justizrat Eulitz, Cbcmniß, bestellt. f w "Ms

Beschlüsse des Verbandes deutsch3r Linkrusiafabriken betr. Kampfmuster.

]) Lede Fabrik darf 2 Kampfmuster bringxn. 2) * ie Breite der Muster it '0 * ' ' ' ' __0 __m ___b_______ w________ 1“ 5 Cm und darf aus::blteßlich m 3) Der_ Brutiopreis pro Meter ist: _fxir x_e en_1 MÄstesx 70_ „Z mit 30% Rabatt urxeen uer 00-5 mit 150“ Rbf ' ' Maximalgewicht Von 500 gr. W a at be! MM

Rab__4_)_Dekorationspreise wie für sonstig: Ware und mit gswökxnlicbsm

„*5) Farbige Rohware i't a b.:“ ), AUfickUag lieferbar. ' uch ! ) uantcn unter 50 (1!!! Ohne

6) Un_i*Linkrusta im Gewichte bis zu 1200 [* ro 1,40 .“ mtt gewöhnlichsm Rabattsaße. Bsstebend? Abpschlü lYin 11113? FÉYZZTTFTVLLLUanthebLZb?§F" abex müffen zu den altcu Preisen aus- . - eux " " " ' gemacht werden. usse urfen wahrend der Kampszett nicht

?) Umsaßprämien sind wie auf sonstige Waren =wä rbar wird_ eme Pramie auf den [L_msaß in Kamyfmuitsrn jscédochb nur da?: verguxei, wenn _der h_etr. Handler innxrbalb des gleichén Zeitraumes regulgre Ware in mmdestens dem gleichen Beira e von derselben Fabrik entnommen bat. Der_ansaH in Kampfmuizter iedoch ist für die Bestimmun dcr Umsaßptamtenhöbe mitzäblend. Für 1904 ist der _Zeitrauyi a Beginn des Kampfes maßgebend. Für später ist die Yertode szchen Anfang dss Rechnungsjabres und Kampfesende zu MUZ? ziÉHlxgen.

e __ e amtumsaßprämien auf reguläre Ware wie an a *- musier durfen denjenigen Händlern nicht gewährt werderi,Kw?11pck;e