Die Bedeutung des Enfwurfs, meine Herren, wird durch diese Außnabmen im wesentlichen nicht berührt. Die wirtschaftliche Be- deutung der Vorlage, so wie ich sie eingangs meiner Aus- führungen charakterisiert habe durch die Zahlen, die ich die Ehre batte anén anzugeben, bleibt im wesentlichen unberührt. Die rechtliche Bedeutung der Vorlage wird durch die Außnabmen auch nicht beeinträchtigt. Es bleibt eine Kodifikation unseres Ver- sicherungSrecbts. Auf Grund dieser Kodifikation fällt das Landesrecht hinweg, fällt auch die Bestimmung des Einführungsgeseyes zum Birgerlitben Gesetzbuch hinweg, durch welche das Versicherungsrecbt einstweilen nach dem Bürgerlichen Geseßbuch und damit dem Reich- recbt entzogxn wurde. Auf Grund dieser Kodifikation wird für das Versicherungswesen der schon lange vermißte einheitliche Rechtsboden geschaffen werden. Das ist Vor aliem wichtig für die Privat- verficbrrungSgeseiiscbaften, die über ganzDeutschland bin ihre Tätigkeit erstrecken, während die öffentlichen Anstalten meistens nur ein keschränktes Grbiet in ihre Wirksamkeit einbezogen haben.
Die verbündeten Regierungen sind der Meinung, daß gerade die Privatwrsicberungsgesellsckyaften auf Grund dieser VorlaZe werden fortfahren können in der an Ehren so reichen Entwicklung, die für sie in der Vergangenheit liegt, daß gerade für das Priyatversicherungs- wesen die Vorlage alle Bedingungen enthält für eine weitere erfolg- reich: Tätigkeit. Meine Hkrren, ich möchte Sie bitten, mitzuwirken bei der Sicherstellung dieses Zielés, dem deutschen Versichsrungs- wss-rn eine neue günstige und glückliche Basis zu schaffen - mit- zuwirken, nicht nur, indem Sie diese, ich darf wirklich sagen- ebeuso schwierige wie langwierig“: Vorlage einer wohlwolienden Prüfung unterrverfen, sondern auch, indem Sie troß der Belastung des Reichstags mit Vorlagen in dieser Srsfion den Versuch nacbkn, fie noch im Laufs der Tagung zum Abschluß zu bringen. Ich nehme an, meine Herren, das hohe Haus wird gxneigr sein, bei dem überwikgend technischen Charakier der Vorlage und dem schwierigen Dctaik, das sie enthält, sie einer Kommission zu überweisen, und ich kann die Verfickrerung geben, daß die Vertreter der verbündeten Regierungen bereit sein werden, in jeder Weise die Herren zu unter- stützen, die in diese Kommission eintrsten. (Bravo!)
_ Abg. Heine (Soz.); Meine Partei steht auf dem Standpunkt, daß das Yersicherungdweieu gkrade wegen seiner sozialen Bedeutung hauptsächlich, ja ausich1i€ßlich den Organen dss Siaats über- tragén und zu einsr Jnitituiion öffentlichen Rechts gemacht werden solite. Aber wir wissen, daß r'? noch nicht so weit ist, Und werden
destlb versuchen, i1n_ Hrivaien chisicbernngsvertrag die Rechte der Versicherten nacb Moglichkeit zu Würzen und dadurch das Ver-
sicherunJSwesen zu einem jozialen Gewinn zu machen. DSM Entwurf _
kann man die Anerkannung nicht Versagen, daß er in einer ganzcn
Rerhe von Bestimmungen die Lage gsradr der minder günstig ge-
ßelsten und werziger erfahrenen Bevölkerung zu beffern brmübt ist,
und daß auch kme Anzab['VOn Brstimmungen dadurch ibrrn Wert
erbslten, 'daßfsre zu zwmgxndcm Recht gemacht werden. Hier
sXnt tmr rm partikularisnxcber und ein agrarische'r Pferdefuß zu zu.
Abg. Trimbqrn (Zentr.): Die Vorlage ist mit der äußersten Sorgfalt außgeqrberict; técbnrich kann sie vi-zileicht als besondsrs Vollkommen bézerchned werden._ Auch die Motive sind ganz *aus- gszkickmet abgrxaßt: ibre Lekture_hat mir so gefaUen, daß ich fie sofort_noch einma] lesen_muß'te. Mit der ngsiuna der Mgtene dss Seibnmdrdrs x_md _wir aiiexdingk; nicht einverstanden. Die, "VersicheruxinUciixxdait wil bei VorsäZiicbem Selbst- mord mrcr Verrrixchtrmg irsi Und [Zdig skin: aber eine nachteilige Verzindarung x_nurz under ailen Umitänren nichtig sein, eine solche Erganzung mut; die Bs'irmmung unbedingt erfahren. Ueber di? Frage, wr; rie Öffentlichen Korporationsn zu stellen sind, ob fie privi- legrert blxiben folien _oder nicbt, wird sich in der Kommission das Hauptgchcht auszuxpielen haben. Ick möchte mich in diesem Punkte zur Zett absolut noch nicht festlegen.
. Nack) 61/2 Uhr wird die Fortsrßung der Beratum auf DrenYtag 1 „Uhr vertagt. Vor Lk Interpellation der olen, der_reriend dre poln11che Weicht? der Rekruten, nachher erste Lexurrg der Novelle zur Maß- und Gewichtswrdnung.
Preußischer Landtag. H aus der Abgeordneten. 11. Sitzung vom 22. Januar 1906, Vormittags 11 Uhr. (Beriédi rrn WOHL" TelsgrarhiWem Barsan.)
Auf dsr Tagssordnung steht zunäcist die Interpellation dsr Abga, Roeren (antr.) Und GLUOffLNI
„DMH die Gériciytévsrdandiung zu Trier rom 30. Oktobér bis ?. Nerber H. J. in der Prozxßiackpx Faßbxndrr und von Keffeler Sezen Joliert Und durcb dxrscdiédens andere in letzter Zeit bekannt gewordere Vdrkdmmniffe ist ssstzsstélit, daß üdér das Verhalten mr katholischen Geistiich5n seitsré dkrPolizei und der lokalen kawaltrrvzxdrgane ein;: kesvnd cr? Kontrolle geübr und gébeime Akéen genidrt wrrden.
Tie Königlicix SiathrSZi-krimg rrird ersuckxt, anzngcben, ob kikiLS Vkrfadken aui bkbörrlicber Anordnrng dxrubt und wie das- seiis gérecktfertigt werden scii."
Nach der Begründung der Jnierysilation diirch drn Abg. Ndsrrn, üdrr die bxreits in der gkstrigrrr Nnmmrr d. Vl. be: richtet worden ist, Uimmt das Wort dsr
Minister der geisriichsn, Untsrricßis: und Medizinal- aiigei€grnd€iten Tr. Studt:
Meine Herrxn! Namens der Königlichen StaalSregierung babe ich im Eindkrnedmen mit dem Herrn Mixiisjer des Znarrn die in der vorliezsnden Interrrilation an die Königli-Fje Siaatergierung g?- richx2t€ Frage dahin xu bsanrwdrten, daß sine behördliche Anordnung, wdraév ;ck:an dsr Poiizri Oder dsr lokalén Vérwaltungxorgane über das Vrrbaitsp. "rxr kaikdli“chxn (GsiLlichsn xine besondere Kontrolle grädr cr?r (,?ixkimr Aern geiüdrt werdkn scUrn, weder den einer antraibéiörde, nccb ::r: einer Prcrinziai- cdsr Bézirfkbskörde ge- trdff'en worden ist. Die durch die Prkffe Verbreitrien Nachrichten hat:?" mir Anlaß gsboten, eine hierauf bezüglich: Anfraße an die iämtlichen Lbérdräfirenten drr Monarcbir zu richten. Di: Bewirkt: lauten ükereiriiiimmcnd ryrneinend. Wi? bekannt, hat ein Organ der ZenrramSVr-ffé in Trier xu sSZUST unzutreffenden Behauptung iich da- durév rer2nloßt gesehen, dos; ein Landrat ch Rrsisrangédxzirks Trier in siner andängigén Strafsachcder Siuatkanrraitschaft ein gehéimeé Akten- ZLÜTX ükér cir-rn katholischen Geistiiäprn ansrdoten hat. Das [;oÖe Hav-Z wird es chix-alb inkerxsfikren, zii Erfahren, daf; drr Bcricbt ch Rezirrrngvräfidentxn in Trier, n:..“ydxm er hervor,;ekdben (kat, der 3:17:47er Landrat Habe nur Über dirsen einen Geistlichen Sin Périrraiaktensiück argelkgi, wörtlich hinzuiägt:
Es bedarf rrddl ksiner kiiOl-kkkkn Außfüdrung, daß im disH- Teil?:en Bezirk werkr fritrnß de: Landxäre noch auch seitens der Ort?:diixeikskörrrn Hi.“: UkkMTFÖUf-g der kaxkxolischrk'» Geistlichxn
üatifindet, daß auch in keiner Weise irgendwelche scbivarze Listen oder kränkende Personalnotizregister über katholische Geistliche ge- führt werden. Meine Herren, dasselbe gilt auch für die übrigen Regierungsbezirke der Monarchie.
Die in der Interpellation und in der Presse angeführten Vor- kommnisse, die zum Teil eine längere Reihe von Jahren zurückliegen, können die gegenteilise Behauptung nicht begründen. Sie ergeben nur, daß über einzelne katholicbe Geistliche aus diesem oder jenem Anlaß von den staatlichen Behörden Informationen eingezogen worden sind. Aus dieser Tatsache können aber berechtigte Beschwerden um so weniger hergeleitet werden, als derartige Ermittlungen sicb nicht auf katho- lische Geistliche beschränken; sie werden ebenso über Geistliche anderer Bekenntnisse angefiellt, über beamtete und Privatpersonen, und können in einer geordneten Staatsverwaltung nicht entbehrt werden.
Die Anlässe hierzu sind. der mannigfaltigfien Art. Ick erwähne nur, was Geistlich anlangt, -beispie18weise einerseits die Fäile von Beschwerden, andererseits Gesuche um Unterstüßung und Uebertragung von öffentlichen Aemtern, Vorschläge zur AUSzeicbnung, Verleihung von Stellen landesherrlichen Patronats usw, Daß in solchen Fällen die unteren Verwaltungsbebörden, wenn von den vorgeseßten Instanzen ein Bericht erfordert wird, ihrerseits mitunter noch weitere Anfragen und Erkundigungen vornehmen müssen, bedarf ebenso wenig einer Ausführung, wie daß es ihre Pflicht ist, solche Erkundigungen in durchaus diskreter und taktvoiier Weise vorzunehmen. Wird hiergegen verstoßen, so sind solche Mißgriffe an fich bedauerlich und durchaus nicht zu billigen; sie rechlfertigen aber nicht die in der Inter- pellation brbauptete Feststellung. Der in der Jnterpeilation in aligemeiner Faffung enthaltene Vorwurf ist schon von dem Abg. Herold bei der diesjährigen ersten Etatsdebatte im Hause erhoben, indem er behauptete, die Verwaltungsbebörden gingen dazu über, eine Spionage anzußeilen gegenüber den katholischen Geist- lichen, ob sie vielleitbt irgend etwas auf dem Kerbbolz haben. Ich habe mir damals schon gestattet, gegen diesen Vorwurf entschieden Verrvabrung einzulegen, und ich hatte gehofft, daß dies dazu führen würde, daß der Abg. Rocken beute eine gewisse Zurückhaltung in seinen - ich kann es nicht anders sagen - sebr scharfen Vorwürfen sicb angelegen sein lassen würde. (Unruhe im Zentrum.) Das ist leider nizt geschehen, und ich bin nun dadurch, sehr gegen meinen Willen, Veranlaßt, gegen die Ausführungen des Abg. Roercn in ent- schiedener Weise Front zu machen.
Der Abg. Roeren hat im Eingange seiner Ausführungen gesprochen von einer Erregung, einem Unwillen und einer Vkr- bitterung, die in weiten Kreisen betriebe. und er hat dann in einer noch viel schärfereuForm am Schlusse seiner Rede das weiter außgefübrt. Er bat den Vorwurf erhoben, es bestehe, wie längst bekannt, das System, daß die katholischen Geistlichen dauernd einer spionierenden Kontrolle" unterworfen sind, daß geheime Berichte über diese Geistlichen erstattet werden, und daß in der ganzen Sache ein einheitliches System liege. Jeb kann nur zugeben, daß in den Zeiten des Kulturkampfes - und auf diese Periode ist ja der Abg. Rocken aucb zurückgeiommen _ manchmal über die Grenze der objsktiven Ermitielung hinauSgegangen sein mag. Das ist erklärlich dar;!) die Erregung, die in damaliger Zeit auf beiden Seiten herrschte, und durch dcn Umstand, daß zahlreiéhe Geisilicbe der katholischen. Kirche damals im Vordergrund der politischen Agitation gestanden haben. Meine Herren, wer sich in den Vordergrund des politischen- Lebens stellt, darf ficb aucb jest nicbt wundern, wenn von seiten der Staatsbebörde, die über staatliche Intereffen zu wachen und die ganzen Vorgänge aufmerksam zu beobachten bat, eine gewiffe Kontrolle geübt wird. Das Unterlassen einer solchen würde ja eine reine Vogsistraußpolitik sein. Wenn dann von denjenigen Bramten, die dazu berufen sind, über derartige Vorgänge zu krachen, einzelne Notizen gesammelt werden, so kann unter Umständen aus einzelnen Blättern auch ein amtliches Aktenstück entstehen.
Nun, meine Herren, in dem von Herrn Abg. Rosren erwäbnien Fail Follett hat ein solches Aktenstück eine gewiffe Roiie gespielt. Zunächst möchte ich abkr, .ebe ich auf diesen Fal] näher eingebe, er- wähnen, daß es sich dabei nicht um einen einfachsn Beleidigungsprozeß zwisäxen dem Hrrrn Geistlichen Follett Und dem Betreffenden Bürgermeister bezw. Landrat handelt, sondern um ein Straf- verfahren gegrn den Geistlichen Follert wegen öffentlichsr Beleidigung zweier Beamten, des Bürgermeisters und des betreffenden LGdrats. Dirses Strafverfahren ist dadurch hervorgerufcn, daß Herr Follett - geßen dessen löblicbe Absichi, fich der Jnrercffen der ihm andertrauien Gemeinde am!) auf dem kommunalen Gebiete anzu- nedmssn, ich ja an sich gar „"i-“„bis einzuwéndsn babe »“ mehrere ZeitunZSartikel derfaßt bat, die dann zuq eirxér Broschüre von 64 Seiten Verarbeitrt worden sind, betitelt „Halali, Jagdgeschichten aus drr Eifel“. Im Laufe des Verfahrens ist dann durch ein Vor wenigen Wochen ergangenes landgerichtlickpes Ctksrmtnis nicht nur der Pfarrer Follett zu einer erheblichen Geldstrafe wsgen öffentlicher Brisidigung der beteiligten Beamten verurtrilt worden, sondern es haben auch noch zwei andere Herren, die ich nicht nsnnen wii], eben- falls leri'trafen erhalten. Meine HEcren, bei Gelegen- heit dieses Prozeffes ist bekannt geworden, daß der Landrat üdkr drm Pfarrer ein Aktenstück angelegt hatte. Wenn aber jemand wie der betreffknde Pfarrer so in den Vordergrund der öffentlichen Erörterun-Z iriit, daß er, wie ich eben außgefübrt babe, durch Zeitungéartikel den Stoff zu einer umfangreichen Broschüre auf einem nicht zu seinem grisilichcn Amt gehörigkn Gebiet liefert, fo darf man fich nicht wundern, daß der Landrat Notizm über ihn sammelt und daß daraus ein Aktenstück entsteht.
Nun wird brbaupiet, es wäre ein Volumind'ses Aktensiück geWesen. Hikr liegt das Aktenstück. (Große Heiterkeit.) Es enthält nur wenige Bläiier, einige Zeitungen und Schreiben in bezug auf die Be- hauptungen -der erwähnten Broschüre; ?()er tour. (Zuruf im Zentrum.) Wenn der preußische Adler hier darauf steht, so ist das bei allen Aktensiücken üblich, die das Landratsamt anlegt. Und wenn das Aktenstück gebeimgehalten, von dem Landrat sekretiert worden ist, so sehe ick) darin eine zarte Rücksichtnahme (Heiterkeit), daß er es nicht indiékreten Blicken ausseßen wollte,
Meine Herren, ich bedaure, daß drr Herr Abg. Roeren anläßlich dieses Einzelfalies ganz aiigemein bsbauvtst bat, Übék die (Geistlichen seines Kreiirs führe der Landrat voluminöse Aktcnsiücke. Dieser Vorwurf, der sich in seiner Allgcmeinbeit gcgen zahlreiche Lardräte richtet, muß die Verwaltung psinlicb berühren. Denn, msine Herren, ich babe ichon Vorhin hervorgkhoben, daß seitms der maßgebknden Bkhörde
Weisungen,. wonach eine derartige geheime Kontrolle geükt UW"
soll, absolut nicht ergangen sind und von einem System njch1e die Rede fsin kann. Es kann sich in dem einen oder anderen Falle «(so; nur um individueue Maßnahmen“ in dieser Beziehung bandexn .. die werden Remedur finden, wenn zur rechten Zeit Zei der zuständégen Behörde Beschwerde erhoben wird. Ich kann dem: Herrn Abgeordneten nur überlassen, in denjenigen Fällen, die- überhaupt noch aktuell sind _ die in der Presse erhobenen Vorwürfe» rühren zum. Teil aus einer Zeik ber, die viele Jahre zurückliegt, zu- veranlassen, daß bei den vorgesetzten Dienstbehörden Beschwerden er- hoben werden; fie werden eine gerechte und sorgfältige Wüidigung finden. und es wird überall ,da Remedur eintreten, wo nach der Ueber- zeugung der betreffenden Vorgeseßten eine solche erforderlich ist.
Ich bedaure auch, daß der Herr Abgeordnete sich veranlaßt gefedert bat, vertrauliche Weisungen, welche von einzelnen landrätlicben Br- börden an ihre nachgeordneten Bürgermeister ergangen sind, hier als etwas ganz Selbstverständlicbes im Wortlaute urdj sd orbi bekannt zu geben.
Meine Herren, aus dem Bestreben, einzelne Vorgänge zu generalisieren, um ein Vermeintliches Spionagesvstem- zu begründen und zu brandmarken, kann ich nur das Rauschen des BlätterWaldes im Südwesten der Rheinprovinz, welches sich bekanntlich in politisch aufgeregten Zeiten der Wahlkämpfe ganz besonders geltend macht, vernehmen. Ich sehe voraus, daß die Vorwürfe, welche der HerrAb. geordnete zu erheben sich brate bestimmt gefunden bat, ein weites Echo in großen Teilen der Bevölkerung Juden werden. Denn sie find in einer Allgemeinheit erhoben worden, die in denjenigen, die nicht den Ereignissen näher stehen, nur den irrigen Eindruck erwecken kann, als handle es sich in der Tat um ein weit auSgebreitetes, wohl durch. dachtes und wohl durchgeführjes System.
Der Herr Abgeordnete hat hinzugefügt, das Verfahren müsse auf das äußerste erbittern. Ick babe meinerseits die Bxfürcbtung, daß grade die Vorwürfe, die der Herr Abgeordnete auSgesprocben hat, zu einer derartigen Erbitterung in der Bevölkerung nicht unwesentlich beitrage'n werden. Ick) kedauere es daher lebhaft, daß einzelne Vorkommnisse so über Gsbübr aufgebauscbt worden sind, statt den Weg einer instanzenmäßigen Beschwerde zu beschreiten. Es hätte zur Klarsteüung wahrlich nicht einer Jnterpeilation bedurft, die mit ihrer Begründung geeignet ist, eine überflüssige Erregung in den be- teiligten Bevölkerungskreisen bervvrzurufen.
. Der letzte Appkil des Herrn Abg. Roeren gebt darauf hinaus, es möchte doch die Regierung darauf Rücksicht nehmen, daß ein gegen. seitiges Vertrauen zwischen den Staatsbebörden und der Geistlichkeit hergestellt werde; sie könnten |ck auf diese Weise viek besser über ein- zekne Vorkommniffe verständigen. Ja, meine Herren, meine ganze Tätigkeit, seitdem ich die Ehre Habe, auf diesem Posten zu sieben, bat Iönen den Beweis wohl schon geliefert, daß ich ein wechselseitiges Vertrauen anzustreben voll und ganz gewiiit bin. Ich weiß, daß in diesem Sinne auch die Herren Chefs der Provinziaiverwaltungeu tätig sind, und daß wir in vielen Fällen auf diese Weise schon im Interesse- drs konfessionellen Friedens den bestcn Erfolg gezeitigt haben. (Bravo !)
A „Dr. or (ende.:Na dcr rn?" ' ' des MXistßts Fig eLchnichFt in )unsexreirh“Ilbsiciit,u (kinTUÖcZiLreYX-Ziizndli? Jnterpeiiatton zu beantragen; seine weitrrcn Ausführungen aber iaffsn es doch wünichenswerr er'ckpeinen, wenigstens einige kurze Er-
widerungen eintreten zu losen. Lediglich deshalb beantragen wir die Besprechung.
Das Haus tritt darauf in die Besprechung ein.
Abg. Stvcbel (Poie): Daß gegen katholische Geistliche eine systemattich3Z0ntrolle sertens der Behörde geübt wird, steht frst. Der Oberprairdenx vo_n Posen hat seine untergeordneten Organe auf- gefordert, namentlich uber das Verhalten der kaiholischn Geistlichkeit Bericht zu_ «statten., 'Der Zweck dieser Anordnung war, Linen Druck aui die polirrscbe Haltung der katholischen Geistlichen
gyszuüben. Dgß ' br! dieser Berichterstadtung nxiiorale Gegen- [aßx und persoglicbr Jerzidjchast ihre Rolle spielen und den ichlrmmsten Zutrageretert Tur und Tor öffnen, ist ohne weiteres klar. Der Redner gibt eme Bsfcbreibuna Von dem in diesen Fällen zur An- wxndurx?) kommxnden ßedrucktcn Formular, nach welchem die Schul- lcwrer 1 re Fyrichungcn über_ das Verbalren der Geis1lichen anstelien und ihk? Berrchte erstatten wüten. Die Lehrer würden indbesondere angewieién, darauf zu achten, ob die Geistlichen den Vorschriften über den "Gebrauch der druiscben Sprache zuwiderhandeln, (Präktdent von Krorber ersucht den Redner, sich näher an das Thema der Inter- pellatwrr zu bgltxn) Schulzen würden von ihrer Vorgeseßten Behörde veranlaßt, dariiber zu berichten, ob dsr Geistliche das vorgeschriebene Ktrchanßbet fur den Landcsberrn, die Armee und Marine usw. anch vd_[[iiandtg spreche. Jn_der PreußiiMn Lebreczeitung sei ein Artikel erichienerr, dsröeinen Geistlichen an ckwärzte, weil dieser im Uciterrichte' dre Pointiche Sprache angewendet habe; diese Anschw-Zrzung könne nur durch Sptdriage ermöglicht worden sein.
Abg. Tir qeren (Zentr): Ich habe nur T(rtsachen berichtet, und ird kann dem Minister Versichern, daß ich in absolut einwandfreier Weiié in dsn Brfis des Materials gekommen bin. Bei diesen Akten Handelt xs fich nicht um gewöhnliche édiizeiaktcn, wie sie über bestrafte Per- ionen _gefubrt werden. Der ecindrat Von Keffsicr hat in dem einen Fglle'ieibit anerrannt, daß der Pfarrer kein HeZ-sr sei. Ich kann wir die Salbe nicht anders erklären, als daß über alle Geistlichen des Kreises solche Akien gefuhrt werden. Ich habe bewiesen, dar“; dies? K*cxntroli'e von den_ur)teren Beamten, den Landbürgermeistern, aus- geulx-t wrrd. Jm ybrtgxn begrüße ich es, daß der Minister rs ab- gewiesen bai, daß eine aligemetne Verfügung über eine solche Kontrolle ergangen ser. . _ .
Dararif wrrd die Besprechung geschloffen. Damit ist die Interpellation erledigt.
_ Es_folgt die ersteBeratung des Gcseßent wurfs, betreffend die Abanderung des ste_benten Titels im Allgemeinen Berggeseß vom 24. Zum 1865 (KnappschaftSvcreine).
Minister für Handel und Gewerbe Delbrück:
Meine Herren! Der Jann vorliegende Gesekentwurf bezweckt eiae Abänderung und Umgestaltung des siebenten Titels des allgemeinen Berggeseßes Vom 24. Juni 1865, welcher Von den Knappschaftskaffen handelt. Die Einrichtung der Knappschafiskasien ist in ihren An- fängen beinah so alt wie der deutsche Bergbau; sie hat schon in ihr?" Grundzügen eine der jeßigen entsprechende Regelung gefunden im 16. Titel des 11. Teils des Allgemeinen Landrechts und ist dann einer Nruregelung unterzogen worden durch das preußische Knappschaftsgkskß vom 10. April 1854, das im wesentlickea unverändert in das M“ gemeine Berggeseß von 1865 übergegangen ist. Das preußische GMB Von 1854 bat Zwangskaffen geschaffen, die dem Bergarbeiter fiche?" eine Untersiüßunq im Falle der Krankheit, im Falle der Verunglücklms im Berufe, im Falle der Vergfcrtigkeit und eine Untersiüßung für die Hinterbliebsnen im Falle des Todes. Auf Grund dieser Organisakk" bestehen zur Zeit 72 Vereine mit mehr als 660 000 aktiven Mit- gli-zdern, wslche 69000 Bergindaiiden, 56 000 Witwen und 43000 Waisen Unterstützungen gewähren.
Diese Einrichtung bedeutete im Jahre 1854 eine sozialpolitische W, indem ße auf der Grundlage von Zwangskaffen den Berg- arbeitet" eine Reihe von Ansprüchen sicherte, die den übrigen industriellen Arbeitern Preußens und Deutschlands sebr viel später „. und in gleichem Umfange aucb beute .nvch nicht - zuteil ge- worden ist. Gleichwohl sind -- darüber besteht bei allen Beteiligten seit langem kein Zweifel mehr - die jetzigen Besiimmungen de_s siebenten Titels des Allgemeinen Berggeseses nicht mehr zeiigemäß und einer Umgestaltung dringend bedürftig. Zunächst bat die riksige Entwicklung, die unser Bergbau genommen hat, die alten Bestimmungen etwas überholt. Die véränderten Verhältnisse der Arbeiterschaft [affen sie als unzureichend erscheinen, und endlich haben die reicbsgeseßlichen Bestimmungen- insbesondere die sogenannten sozialpolitischen Ver- ßqungsgefeße, mancherlei Bestimmungen getroffen, die in die Materie lief eingreifen, eine teilweise Abänderung herbeigeführt haben und die Handhabung derselben außerordentlich erschweren.
Nun boten die Bestimmungen üker die Knappschaftskassen, als die Reichsgeseyxzebung mit ihrer Arbeitetfürsorge einseßte, zweifellos den Bergarbeitern mehr als die sukzessiv eintretenden reicbsgesetzlicben Vorschriften ihnen bieten konnten, und daraus ergibt fich von selbst, daß die Bestimmungen über das Knappschaftswefen und über die Knappscbaftskaffen neben den reichsgeseßltchen Bestimmungen bestehen blieben. Die ReichskrankenverficherungSgeseße haben aber vorgeschrieben, daß die Knappsehaftökaffen an Krankenuntersiüßungen mindestkns das leisten müssen, was nach den Reich9geseßen durch die Betriebskranken- raffen im Falie von Krankheit zu gewähren ist, und daraus hat sich die praktische Folge ergebkn, daß die Knappschaftskaffen, soweit sie eine Krankenuntersiüßung bezwecken, ctwa Betriebskrankenkaffen geworden find wie die Betriebskravkenkaffen anderer industrieller Unternehmungen, die aber, soweit fie leistungsfähig und mitgliedkcästig sind, im großen und ganzen mehr leisten als die Mindesiforderungen des Geseßes über die Krankenversicberung der Arbeiter, unter allen Umständen aber die Mindestleistung dieser Geseße erfüllen.
Es hat dann neben den Bestimmungen über die Knappschafts- kassen die Neichunfallversicberung eingeseßt. Man hat eine Knapp- schaftsberufozenoffensebaft für Deutschland gegründet, die nach reichs- geseßiicben Vorschriften die Arbeiter und ihre Hinterbliebenen für den Fail des vaalls sicherstellt, mit der Maßgabe, daß ein Teil ihrer Leistungen auf die Knappsckpaftsleisirmgen angerechnet werden kann, und mit dem praktischen Erfolge, daß in keinem Teil der Fälle, und zwar namentlich, wenn der Unglücksfai] jüngere Mitgiiedrr der Knappsibafiskaffen betrifft, der Bergmann alle's in allem aus beiden Kassen etwa bekommt, was die Unfaildersickyerung Vorschreibi, während in dem übrigen Teil der Fälie die Leistungen aus der Knappschaitskasie und der Unfallverficherung, troß drr Verrechnung grwiffer Leistungen beider Kassen, für die Bergleute ein Plus bieten.
Aehnlich haben sich dir Verhältnisse gestaltet bezüglich der In- validenversicherung. Auch hier bestehen die knappschaftlicben Ein- richtungen neben den reichsgeicßlicben, auch hier ist eine Verrechnung unter gewiffen Voraussetzungen zugeiaffcn, und das Schlußergebnis ist, daß auch hier im Durchschnitt der Bergmann Vermöze der Zugehörig- keit zu beiden, den landesgeseßiickpen und den reictheseZlichen, Ein- richtungen, mehr bakommt, als ererbalten würde, wenn er lediglich auf Grund der reichßgesetzlichen Bestimmungen versichert wäre. Es werden augenblicklich, abgesehen Von den auf Grund der Reichsgescße zu leistenden Unterstüßungen, aus den Knappschaftskassen jährlich etwa ZZZ Millionen Mark gezahlt; das ist die Zahl, die die Statistik des Jahres 1904 angibt.
Meine Herren, aus diesen Darlegungen ergeden sich nun ohne weiteres die Ziele des Gefeßentwurfs. Es lag in der Natur dsr Dinge, daß man die Knappschaftskaffen als besondere Ein- richtungen des Bergbaues bestehen ließ, und es erschien selbstder- ständlich, daß man bei einer Einrichtung, die so eng mit der Geschickyte und deri Traditionen unseres Bergbaues verknüpft ist, nicht mehr ändert- ais unumgänglich notwsndig ist, um den Anforderungen zu genügen, die die augenblicklichen Verhältnisse uns zu stellen nötigen. Eine *Oauptsckpwierigkcit bei den bestehenden Knappschaftskaffen liegt nun darin, daß einmal die Kaffen in brzug auf die Zahl der aktiden Mitgiieder außerordentlich Verschieden sind. Wir haben eine Kaffe, die nach der neuesten mir vorliege'nden Statistik 280 030 Mitglieder bat, also, soweit die Mitgliederzahl in Betracht kommt, unter allen Umständrn leistungsfähig ist, während wir Kassen haben, welche weniger als 10 Mitglieder habxn, also unter allen Umständen kaum in der Lage sind", den Anforderungen zu genügen, die an fie gestellt werden müssen. Eine weitere Schwierigkeit besteht aber auch darin, daß die jeßigen geseßlicben Bestimmungen der Aufsichtsbehörde nicht die Handhaben geben, die notwendig smd, um gegen Kaffen einzu- schreiten, deren Beiträge und éeistung-en nicht in einem Verhältnis zu einander stehen, dis die dauernde Leistungsfähigkeit sicher sielit. Endlich besteht eine fernere Schwierigkeit des jetzigen RechtSzusiandes darin, daß die bestehenden Kassen zwar als Zwangskaffen gedacht sind, daß aber einem Bergarbeiter, der aus einer Knappsckoafwkaffe ausscheidet und in eine andere eintritt, die bei seiner bisherigen Kaffe erworbenen Ansprüche nicht crbalten werden können. Es fehlt also, um diesen AUSdruck zu gebrauchen, eine gesetzliche Freizügigkeit im Knappschafts- weién; es kann nicht ein Arbeiter aus einer Kasse in die andere über- Ikbkn, obne unter Umständen der Gefahr außgescßt zu sein, seine bisher erworbenen Rechte zu verlieren.
So wünschenswert es nun sein mag, die Arbeiterstämme auf den ek"zelnen Zechen und Werken so konstant wie irgend mögiich zu Halten, so ist doch der Wandertrieb der Arbsiter stärker gewesen als ihr Bedürfnis, fich wohlerworbene Rechte zu erhalten, und daraus folgt, daß die Geseßgebung dem insoweit nachgeben muß, als sie eine uebektkaßung der Rechte beim Uebertriit aus einer Kasse in die andere Ermöglicht.
EMW haben sich Schwierigkeiten insofern hrrauSgesteUi, als es "“ist möglich ist, leistungßunfäbige Kaffen zu schli8ßen und ihre" Mit- glieder anderen Kaffen zuzuweisen. Auch nach diescr Richtung bin hat der Entwurf versucht, einen Wandel zu schaffe"-
Nach diesen Ausführungen ergibt es sich von selbst- daß der Gesehentwurf sich in der Organisation im Wesentlichrn an das Be- 'i'“kchénde anschließt. Er hat es vor alien Dingen dcrmieden, etwa die Krankenversicherung, wie das nach dem Vorbilde der rkicksseseßlichen Bestimmungen wohl hätte geschehen können, von der Inva!ideu- und Hinterbliebenenversicberung zu trennen, sondern er hat ails drei nnieksiüßungswrmen in ein und derselben Kaffe vereinigt gehalten, ""t mit der Maßgabe, daß die Krankenkafsen innerhalb der Knapp- schaftskassen von den Pensionskassen gasondert abrechnen und gesondert
Buch führen müssen. Er hat dann zur Grundlage der ganzen Organisation die Krankenverficberungspfticbt genommen, insofern als jeder Arbeiter, der in einem dem GSW unterliegenden BMW? in die Arbeit tritt, krankenversicberungsrflicbtig ist- und jeder, der einmal in der betckffenden Knappschaftkkaffe krankenversiiherungspflicbtig ist, auch pensionsverficberungspflichtig ist, sofern er in bezug aufisein Alter und seine Körperbeschaffenbeit nach den Satzungen der Kasse zum Eintritt imdie Pensionskasse qualifiziert erscheint.
Der Geseßentwurf ist dann den reicbsgeseßlicben Vorbildern darin gefolgt, daß neben dem BeitrittSreehte der Beamten eine Beitritts- pflicht für alle diejenigen Werksbeamten konstruiert isi, die weniger als 2000 ..“ Einkommen haben; für alle übrigen Werksbeamten ist, wie bisher, ein Beitragsrecht siatuiert.
Die Knappschaftskaffen werden nach wie vor durch einen Vorstand unter Mitwirkung von Knappschaftsältesien, wie das früdere Geseß es ausdrückt, verwaltet; "es ist aber auch das Institut der Knappschafts- ältesten, einem in der Praxis bereits bnvorgetretknen Bedürfnis folgend, aus,;ebaut zu einer Generalversammlung. Die Organisation baut sich nun so auf, daß aus geheimen, aUgemeinen, direkten Wahlen von seiten der Arbeiter die Knappsibastsälkestkn gewählt Werden, die in der Generalversammiung entweder direkt oder durch einen von ihnen gewählten Aukschuß die Vertreter der Arbeiter bilden, während daneben in der Generalvrrsammlung eine Verireterscbait der Werksbesißer ge- schaffen wird, und die Beschlüsse dieser so geschafferien General- versamrniung können nur zustande kommen, wenn sowohl der Teil der Werköbefißer, als auch der Teil der Kassenmitglieder überein- siimmende Beschlüsse faffen. Im Fall einer Divergenz kommt ein Beschluß nicbt zustande. Wenn aber ein solcher Beschluß notwendig ist, so ist die Aufsichtsbehörde in der Lage, ihn zu ergänzen. Ent- sprechend diefer Gleichstrliung kei der Verwaltung ist auch die Höhe der Beiträge der Wetksbesißer derjenigen der Bergarbeiter gleichgestellt.
In ähnlicher Weise wird der Vorstand gewählt, in dem ebenfalls Arbeiterdertreter und Werksvertreter mit gleichem Stimmmreäst sitzen, die aus sich nachb€r dcn Vorsißenden zu wählen haben.
Das sind im wesentlichen die für die Organisation der Kassen maßgebenden Bestimmungen. Zu bemerken ist nur noch, das; es nach- gelaffen ist, wenn die Beteiligten sich darüber einig sind, besondere Krankenkaffen zu gründen, die also dann eine von der sonstigen knappschaftlichen Verwaltung unabhängige, aber unter ihrer Aufsicht stehende Vrrwaltung führen.
Um nun leistungßuniäbigen Kassen zu Hilfe kommen zu können, hat der Entwurf zwei Möglichkeiten Vorgesehen. Er gibt einmal der Aufsichtsbehörde das Recht, leistungSunfähige Kaffen aufzulösen und ihre Mitglieder anderen Kaffen zuzuweisen, und er bietet ferner die Möglichkeit, leistungsscbwache, aber noch nicht überfüdrt leistungs- unfäbige Kaffen anderen Knappschaftskassen anzugliedcrn, um den Mitgliedern unter allen Umständen die Leistungen zu ficbern, die ihnen auf Grund der Bestimmungkn ihrer Kaffe zustehen würden.
Man hat dann ferner, um die Freizügigkeit der Arbeiter von einer Kaffe zur anderen zu ermöglichen, bestimmt, daß die verschiedenen Formen dzr Pensionen berechnet werden nach festen Steigerungssäßén, die in bestimmten Perioden erdient werden. Wenn der Arbeiter, der durch mehrere Kassen gegangen ist, bergfertig wird und eine Bergindalidenunterstüßung beziehen muß, dann haben die einzelnen Kaffen, denen er angehört hat, diejenigen Steigungssäße zu zahlen, die der betreffende Arbsiter bei ihnen erdient hat. Es ist das zWeifelkos die einfachste Form der Lösung dieser Frage; sie macht die wenigsten Schreibereien, die wenigsten Rechnungsfcbwierigkciten, und sie entspricht auch, wie ich beiläufig bemerken will, den Wünschen der überwiegenden Mehrheit der von uns bei der Beratung des Geséßes wiederholt und außgiebig gehörten Jntereffenten.
Es ist endlick) im Geseßentwurf der Jnstanzenzug anders und ein- facher geregelt als bisher. Der Entwurf gibt einmal - und das gilt insbesondere für Beschwerden über die Festsetzung Von Leistungen der Krankenkasse -- die Bcschwerdc an das Oberbergamt vorbehaltlich des Rechtswegs und im übrigen bei der Festseßung der Pension an Arbeitßunfäbige oder Hinterbliebene cin schied8richterliches Verfahren, das seine Ent- scheidungen fäiit unter gleichmäßiger Mitwirkung von Arbeitnehmern und Arbéitgebern, also von Mitgliedern der Knappfcbastskaffen und der Werksbesißer unter Leitung von Vorsißanden, die von fsiten der staatlichen Behörden ernannt werden.
Meine Herrcn, das sind im wesentlichen die Grundzüge des Eeseßeniwurfé, den ich Jbrcr wohlwoüenden Beurteilung hiermit empfehle.
Ick möchte noch einmal vorausschicken, es liegt uns daran, so wenig am Bestehenden zu ändern, wie irgend notwendig ist. Wir haben uns aber nicht gescheut, das politisch und wirlschaftlich unab- wendbar Notwendige zu schaffen, auch unter Verzicht auf die bisbzrigen und durch die Tradition gebeiligien Bestimmungen. Es gehört hierher ganz besonders die Bestimmung über die Wahlen. Nach drn bißberigen Bestimmungen stand es den einzelnen Knappsckasten frei, zu bestimmen, in welcher Form die Wahlen zu den Knappschaftsvertretungen vor- genommen werden sollten. Die Entwicklung der Dinge war die, daß bei einzalnen Knappschaftskaffen geheime, bei anderen öffentliche Wahl war, und die Reichßgeseygebung bat insofern auch hier bereits ein- gegriffen, als sie für die als besondere Invalidenversicherungs- anstalten zugelassenen Knappschaftskaffen die geheime Wahl aus- drücklich Vorgeschrieben hal, sodaß also heute die verschiedenen Wahlsysteme nebeneinander bestehen. Es ist nun der Regierung nicht angängig erschienen, diesen Zustand bestehen zu lassen, sondern es erschien ihr als eine politische Notwendigkeit, die allgemeine und geheime Wahl durchweg zur Regel zu machen, mit Rücksicht darauf, daß man es nicht für zweckmäßig erachtete, iroß des konservatiVSn Charakters des Entwurfs den Bergarbeitern einen Wahl- modus vorzuenthalten, der ihnen in den analogen rcichgeseßlichen Bestimmungen durchweg gewährt ist und der ihnen bei einem Teile der bestehenden Knappschaftskasfen bereits zusteht, sei es auf Grund der Saßungen der Kaffen, sei es auf Grund besonderer geseßlicher Bestimmungen.
ch schließs meine Ausführungen mit der Bemerkung, daß viel- leicht selten ein Gcseßenthrf Vor seiner Einbringung so ausgiebig und so vielfach zum Gegenstand von Beratungen mit den Interessenten gemacht worden ist, und ich knüpfe daran die Hoffnung, daß es Ihnen gelingen wird, ein Gesetz zustande zu bringen, das im wesentlichen dem entspricht, was in dem Entwurf der Königlichen StaatSregierung ent- halten ist. (Bravo!)
Abg. Stackm an n (kons.): Namens meiner Freunde babe ich zu erklären, daß wir dem Grundgedanken dcs Entwurfs zustimmen. bedarf natürlich einer sebrgründltcben Durcharbeitung des Entwurfs in der Kommission. Auf Einzelheiten eirzugeben, daraufverzicbteicb in der Generaldebatte. Erwähnen will ich nur die Frage des Wahlrechts. Mein Freund Hevdebrand hat im vorigen Jahre bri der Berggeseß- nodelle unsere Bedenken zum Ausdruck gebracht, die wir gegen die geheime Wahl zu den Arbeiterausschüffen haben. Es m_uß in der Kommission ernsthaft geprüft werden ob in diesem Gsies es zweckmäßig isi, die geheime Wahl beizubelialten oder sie wieder aus- zuitxrqerzen. Ich beantrage die Ueberweisung der Vorlage an eine Kom- m iron.
Abg. Vr usi (Zentr.): Das Haus hat früher einer vom Zentrum beantragten Resolution zugestimmt, worin eine Reform des Knapp- fchaftßwcsens und dabei auch die geheime Wahl verlangt wurde. Wir bedauern, daß seitdem 15 Jahre vergehen mußten, ebe diese Vorlage kam. Jm aligemeinen begrüßen meine Freunde die „Grundlagen des Entwurfs. Wir hoffen, das; es gelingen wird, eine wirklich zeitgemaße Gestaltung des Knappschaftöwesens durcbzufübrert. Dazu bedarf es aber noch einer Reihe Abänderungen des Entwurfs. Das Ersatz soli leistungsfähige Kassen schaffcg. Warum hat man dann die Nerz- bildung von Knappsckpaftskanen zugelaien? Man soll lieber die kleinen auflösen und zu grö cken erbanden zusammenschlteßeu. Ick srbe auch nicht ein, wesbal man besondere, Krankeykaffen in den Knappsckaastskaffen zulaffsn wil]. Man sollte vielmehr jeder writeren Zersplitterung der Knappschaftsvereine Vorbeugen. Das Mindest- alter für die Mitgliedschaft in den Knappschaftsvrremen muß von 18 auf 16 Jahre herabgeséßt Werden, damit die Knappschaft!- versicberung der Reichswerficberung gleichgestcüt werde. Der Be'r - mann ISN seiner Psnfion Verlustig, wenn er fich seine Invalidrt t durch grobss Verichuiden zugezogen bat; aber der Offizier, der in einem Duell, zum Krüppel geschossen wird, wird mit Pension ver- abschiedet. Wir müssen dagegen Front machxn, daß der Arbeiter in dieser Weiie zum Staatsbürgcr zweiter Klass gemacht wird. Zu prüfen ist ferner die Frage, ob nicht die Freizügigkeit, die die Vorlage den Arbeitern in bezug auf den Uebsrgang von einer Knappsckxaftskaffe zu einer anderen gewähren will, in den meisten Fällen illusorifcb werden kann. Daß die Werksbefißer in Zukunft dieselben Vriträgc wie die Arbeiter leisten mü en, entspricht durchaus den Rechten, die sie an Kaffen selbst haben. Die geheime Wahl entspricht unserer Resolution; _aber Es ist in der Vorlage nicht bestimmt, daß auch die Voriiandsmitglieder in gebeimcr Wahl zu wählen sind. Nach unserer Ansicht muß die Vorlage ferner dahin geändert werden, daß auch in Kranken- kaffenangelegenbeiten das Schiedsgericht angerufc'n werdrn kann. Geslrichen w-xrden muß nach unserer Ansicht die Bestimmung, Welche von den Beisikzern des Schiedsgerichts die Kenninis der dean en Sprache in Wort und Schrift Verlangt. Die Bergarbeiter ba en in bezug auf die Leistungkn der KaffCn noch weitergehende Wünsckc, von denen man einen Tsil wohl erfüilßn _kann. _Die Arbeitrr verlangen unter anderem, das; ibnrn nacb 25jabrtger Dienst- zeit die Pension auch ohne dxn Beweis der Invalidität gewährt werde. Die „Versicherung der Knapvicbaftsbramtrn ist mit der Zeit ganz un- haltkar grworden. Es sind z. B. beim allgemeinen Bochumer Knappschaftsvcrein aus Beiträgen der WerkIHLsißcr und Beamten 566000 „46 eingkkommen, aber für die'_Beamten aux-gegeben sind 1 448 000 „M Wir werden in der Komwtision an' dem Entwurf gern mitarbeiten und beantragen die Ueberwéiiung an eine Kommnfion von 28 Mitgliedérn. '
Abg. “ ilbck (nl,): Ich werde nicht, wie der Vorrxdner, aiif die einzelnen aragraphen eingeben; das wird Aufgabe der Kommtsfion sein, für die ich 21 Mitglieder vorscbiage. (Has _Gesey ist_ vori _der größten Wichtigkeit. Die Knapp!chaft§kanenleiitungxn uberitergen um das Drcifache die Leistungxn der Reickzsvcrfichxrung, em Bcwetß, daß wir im Bergbau das Knappickpaftswesen gar nicht entbehren kdnnen. Jeb begrrife deshalb nicht, wie der Vorrxdncr in bezug auf die Bera- arbkiter don Staatsbürgern zweiter Klaffe sprrchen konnte. Es werden Summen zu Gunsten der Arbeiter im Bergbau auf- gewendet, die sich doch sehen [affen _können. ,Das Gssetz hat meine Fraktion mit großer Freude begrüßt; cs bringx sehr wkscntliche Vcrbefferungen des jeßigen Zustandrs, namenilich dtc_Zulassung der Freizügigkeit. Wenn die Arbeiter jetzt von ciner Kasia zur anderen
übergehen, verlieren fi? ihrc Bziträge zu der früheren Kaffe teilweise“
oder soiar ganz. Es ist eine wrsentlich: Verbcmcrung, daß _ibnen in Zu unft diese Beiträge erbaltc'n werden. Man befurcbtet zwar, daß nun sehr viele Berglrute, dem Zuge nach dem Westen folgend, von Schießen nacb Westfalen wgndern werden, ab?.r man wird in Schlefikn wobl finden, daß dafirr auch wieder Ausgleich sich findet. Die Tätigkeit der Behörde wird nach diesem Geseßeniwmf alierdings einsn sebr großcn Umfang haben, und es werden tiefe Eingriffe in die Verwaltung der Knappschafts- kassen gemacht, z-B. soll, wonn das Oberbergamt eine Versammlung der Kaffmmitgiieder-für notwondig hält und jelhst anordnßt, der obw- bergamtiiche Kommissar die Leitung der S1 „ingen rzbernebmen. Leider haben sich die Gegrnfäye in den Knappi „r"ftSchrstanderz mehr und mehr zugespiyt, im Bochumer Bezirk kommi uberhaupt kein Be- schluß mcbr zustande, weil immer ]5 Arbeiter "15 Arbxrtgebern gegen- über sicbrn. Die Vertreter drr Arbeitrr find namlich rmrner radikaler geworden. Wenn dies schon zu unhaltbarsn Zustanden in Westfalen geführt hat, um wie viel schlimmer wird ,es in Schlesien mit seiyer polnischen Bevölkerung Werden! Es wird eine großpolmjche Agitation großgszogen werd6n, wie sie schlimmer nicht gedacht werdrn kann. Was wir iür die Germaniiation bidher außgegebcp haben, wird_ mit einem Federiuge wieder weggclöscbt werden, wenn wrr in den Knapvicbaitskaffen die geheime Wahl einführen. Die Krankenkassen find zu Versorgungs- anstalten von sozialdemokratiscben Agitawrcn gxworden; wir haben doch keine Veranlassung, das auch auf Preußen zn ubernehmen. Ich schlage vor, das; wie bisher dxs Wahlrecht in dem Statut der Kaffe geregelt werden soll. Politische Rücksicbtcn brauchen, wir in, dem Knapp- schaitdkaffen nicht zu nehmen, wo es sich lediglich um wirtschasxlirbe Dinge handelt. Es wird sehr ernst zu prüfen icin, (Zb es uns moglich ist, in das Gsies die geheime Wadi bineinzufchreibcn. Jedenfalls müßten wir vorschlagen, daß der Vorsißende tm Vorsxxnd ein Arbeitgeber sein muß, und daß bei Stimmengleichbrit der Borsiyende den Ausschlag gibt. Was haben denn. die Arbeitgeber port ihren Beiträgen? Sie zahlen disse Beitrage doch Kledrglrck) zu Gunsten ihrer Arbeiter und haben gar keine Virchte davon. Als leistungsfähig haben ich bisher «lie Vereine gezeigt bis 5th einen einzigen. s soll "ein Reserdefonds in den Kassen auf efammelt werden, man hatte aber _doch bestimmte Beträge fetseßen sollen, damit nicht riesigr Betrage angesanxmelt werden, und die Arbeiter dafür riesige Beitrage zahlen mrrffen. Die Schiersgerichke, die hier vorgeschlagen werden, haben_ sich bisher im ailgemeinen gut bewährt, aber _sie müssen auch mrt praktisch erfahrenen Männern und nicht mit ]urzgen Beamien beseyt wcrden, worüber zwar nicht in Westfalen, aber m anderen Lar1de§xeilen geklagt worden ist. Von katholischen Arbeitern in Saarbrücken Ut ein großer Wunschzettel für Abänderungen des Gssrßes aufgestelii worden, 9 er je*er Versicherungsbeamte könnte den Leuten nachweise'xi, daß ihre Vorschläge undurchführbar find. Die nationalliberale Partei wird an der Vorlage gern mitarbeiten, dcnn sie hält die Grundlagen des Geseßes ür ut. ,
f gOberberg!);ruptmann v on Velsen widerspricbt einer Aeußerung des Vorredners, daß eine staatliche Knappscbrzftskasse„aufgelöst worden sei; es seien bin dem betreffekriden Falle lediglich dre Pensionen auf- den Staat ü ernommen wor en. _
Abg. Dr. Wagner (fr. kons.): Die Knappschaftskaffsn sind fur viele neue VerficberungSzweige vorbildlich gewesen, aber der Lehrer muß [est Von seinem Schüler belehrt werdcn, dZß die Knappschaftsverficberung mit der Reickssversicherung nicht mehr udereinstimmt. In der Kon;- misfion wird man erwägen müssen, ob nicht ein Normalstatut fur alle Knappschaftskasen aufgesieUt werden soll, damit niciÖt um jeder Kleinigkeit willen eine Gcseßcsändrrung einzutreten bat. Y)!)e ruße es besonders, daß der Entwurf die Krankenkassen und die en ons- kaffen vrllständig von einander trennt. Auch kleinere Krankenkaffen
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