Jm Beurlaubtenstande. 27. Januar. Befördert: zu Oberlts. die Lts : Vom Landw. Bezirk Stuttgart Eating der Res. des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119, Schreck der Res. des Er_en. Rats. König Karl Nr. 123, Schumm (Karl) der Res. des Im. Regis. König Wilhelm 1. Nx. 124, F ed erer dex Re1. des Ulan. Regts. König Karl Nr. 19, Kuhn der Landw. Ins. 1. Aufgebots, Schmid, Abert der Landw. Inf. 2. Aufgebots, vom Landw. Bezirk Reut-
gering
lingen S'chaaf?au*sen der Res. des 4. Inf. Negts. Nr. 122
Kaiser Franz Jo mann der Landw. Kraft der Land». Ivs- Mxrgentbeia-Bü' ka'rdt der Res. des Katser Fim, '
Bezirk Ulm .
epb von Oesterreich, König von Ungarn, Inf. 1. Aufgebots, Vom Landw. Bezirk Horb 1. Aufgebots,
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vom Landw. Bezirk 4. Inf. Regis. Nr. 122
von Oe terreicb, König Von Ungarn, vom Landw. errmann der Res. des Man. Regts. König Karl
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Die verkauftx Menge wird auf volle Doppelxentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt.
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Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berech net.
Ein liegender Strick; (-) in den Spalten für Preise hat die „Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Ber icht fehlt.
Deutscher Reichstag.
32. Sißung vom 31. Januar 1906, Nachmittags 1 Uhr 20 Minuten.
(Vetiebt von Wolffs Telegrapbiscbem Bureau.)
Tachordnung: Fortseßun der ersten Beranxng des von den Abgg. Graf von Hompxs und Genossen emge_brachten Geseßentwurfs, betreffend dte Freiheit der Reltgions: übung, sowie erste und event. zweite Beratung des von den Abga. Albrecht und Genossen emgebrachten (Heseßeytwurfs, betreÉfcnd die VolkSUextretung in den Bundesstaaten und 111 Elsaß-Lothrtn en. ' " . .
Ueber de Beginn er Sxßung nt m der gestrtgen Nummer 5. B. berichtet worden.
Abg. Dr. Freiherr v on Hertling (Zentr.) fortfahrerxd: Viel mehr als der Abg. YküÜer-Meiningen ift der Abk. David aus unseren Antra eingegangen, mit dessen Grundtendenz se ne Parteigenossen ja einverßanden find. Aber auch er hat geglaubt, auf FaUe krasser In- toleranz bei uns hinweisen zu müssen. Er behauptet, und wir müffetz davon Akt nehmen, das; die Bebelscbe Aeußeruna, daß sein? Pattex auf religiösem Gsbiet den AtheiSmus erstrebe, nicht mehr als__pro- grammatische Erklärung elten könne, daß vielmxbr nur'das Erfurter
ro ramm gelte, wvnacZ Religion Privatsa e Fei. Erledigt, ist dje € aber damit für uns nicbt; erledigt it Vor allem Ulcht die Frage, ob ein gläubiger Christ Sozialdemokrat sein kann., Wäre seine arjei nur eine Partei zur Erzielung besserer Lebensbedmgungen für die Arbeiter, dann ließe sicb darüber r_eden; aber solange m dem Erfurter Programm der Saß stehen bleibt, daß die Partei auf deux Boden des Klaffenkamees steht, daß zu den Aufgaben der Partei auch das Schüren des lafsenkampfes, des Kampxes auch gegen die religiöse Autorität gehört, so lange kann ein glaubiger Cbnst nicbt Sozialdemokrat sein. Der Abgeordnete David hat dann den § 4 unseres Antrages bemängelt und sicb für die Staatsschule angesprochen. Da können wir ihm nicht folgen. Die Staatsschule wäre der ar ste Gewissens- zwang. Der eigentliche Grundgedanke unseres Antrages at seinen Aus- angspunkt in den noch rückständigen Geseßgebungen einzelner deutscher taaten. Da wir nicht in der Lage find, auf die Regierung dieser Staaten Einflußx zu ewinnen. und in den dortizen Parlamenten nicbt Vertreten nd Jaden wir die Sache im Deutschen Reichs- tag vorbringen müffen. Wir wollen kein Privileg für unsere Glaubensangehörigen, sendern die allgemeine Freibxit der reli- ZiÉZsen Betatigung aller Staatébürßer des Deutjchen Reichs. ir haben damit mit alten und Vera teten Theorien gebrochen; die alten, die mittelalterlichen Theorien fik-d ab etan und werden nicht wiederkehren, und wir wollen fie aucb ni t wiederkehren sehen. (Zuruf links.) Ick babe diese Auffassung schon vor mehr als 10 Jahren in Schriften und öffentlichen Vorträgen vertreten. Wir wissen also, was wir tun, wir sprechen einen neuen stagtSrechtlicben Grundsatz aus, wir wollen die Freiheit unseres reli iö!en Bekemxtniffes unter den Schuß der allgemeinen staatsbürgerlicßen Freiheit stellen. Das bedeutet für uns, daß wir unser religiöses Bekenntnis um so höher halten, als wir e_s der Freiheit überantwoxten, daß wir damit auch die Verpflnbtung übernehmen, die religiöse Ueberzeuaung aller anderen zu achten. Die Hindernisse der siaatsbürgerlichen Freiheit, die in einzelnen Staaten auf religiösem Gebiete entgegen- txben, müffen besettiZ werden. Wkr denken gar nicht daran, dre Trennung yon rch6 und Staat hier in die Wege leiten x_u onen, _dazu bahen w1r' ar keine Veranlassung. Ein freund- ltcbes Verhaltnis'zMsÖcy Kn e und Staat ist uns ein wünschens- wertes Verbältnts; wir „wollen nur. daß der individueUen Freiheit kein Hindernis berettet„„tverde. Wir denken auch nicht an emen radikalen Eingriff in btstorisch gewordene Vetbältniffe, die das Ergebnis einer jabrbundertelangen Entwicklung in Deutsch- land find; wir verlangen lediglich eine Korrektur, insoweit der Freiheit der religiösen Yebyng Abbruch geschieht. Auch döe vermögensrecbtlichen Verbaltmffe, die auf sehr gut begrün- deten Rechtstiteln beruhen, wollen wir nicht etwa beseiti en. Der Abg.David erinnerte ups. an das Bestehen der StrafvorscbriZten gegen 5 e cbimpfung vvn Relrgwnßeinrichtungen_usw. Wir legen keinen ?roßen ert auf den § 166, unt dem wir 'm den leßten Jahren chlechte Erfahrungen gemacht haben; aber dte Anschauung in dieser Beziehung ist überbau t verschiede'n, und die „Vorige Debatte gab Zeugnis von einer vö igen Verwtrrung auf dtesem Gebiete. Die ationalliberalenwouen den Antra n1cht, u'nd der_Abg. von Heyl bat fich als Vertreter der konfesfionellen ehrbett „gefublt, die aus diesem Grunde ihn nicht will. Das heißt dock), etne Fra e im Sinne der Macht entscheiden. Die Redner der „Rechten übrten aus, die epangelische Kirche könne diese Freibett _mcbt brauchen“ aber ist das etn Grund sie unserer Kirche nicht zu gewabren? Jeden 0116 haben auch diese Kreise zugestanden, daß die Hemmnisse, die in den betreffenden Staaten der Freiheit der Religionsübqng noch entgegenstehen, beseitigt werdxn müssen, und das ist schon em gryßer Fortschritt. Eine Re- ßlutwn nacb di'eser Nichtun können wir mcht etrzbringen, aber wenn e von anderer Seite einge racbt würde, die verbundeten Regierungen ck auf ihren Boden stellten und der Kanzler seine bewahrte and an bier bewähren würde, dann würde es möglich sein, daß der bg. rader fals? prophezeit hätte und der Antrag nicht wxedetkebrte. Unser öffmtli es Leben würde ein anz anderes sein, wenn aller kvt1fess'1onelle Kampf und Hader vers wände; wenn wir dadurch in die Lage kämen, noch mehr mit denen zusammenzuarbeiten, „mit denen uns auf anderen Gebieten so vieles vereini t.
Aba. Hoffmann-Berlin (Soz.): Ich_beantrage, den An-
trag einer Kommission von 21 Mttgliedern zu uberweisen. Trennung
der Kirche von der Schule ist die Vorbedingung für die Durchführung
der religiösen, Freiheit. § 4 ist einer der wesentlichsten Punkte, Wes- halb wir kme Kymmisfionsberatung für notwendig halten. Der Abg. Hertling bat mcbts über die auffällige Aenderung dss § 4 gesagt. Wenn dex Vorredner in der Trennung der Schule von der Kirche eine Gewrffenßjyrannei erblickte so verstehe ich das absolut nicht. Ich sehe darin umgckebrt eine Gewiffensfreibeit. Die konfessionellen Schulkn find Zuxangßanstalten. Die Zentrumspattei wird ja ihre Metnung noch oft ändern. Vielleäcbt kommt es chb dahin, raß dkr Vatikan den Darwinismus biUigt. Wenn die Herren meinen, wir Zeben nicht im Mittelalter, so glaube ich ihm das auf:“; Wort; das xft eben die bek-inte Saure-Ttauben-Fuchs-Geschichte. Jede kleine Erleichterung akzeptieren wir. Im vorigen Jahre habe ich gezeig't, in welcher Weise Religions- und Gewiffensfreibeit bei uns gewahrleistet wird. Ich erinnere an die Behandlung don frei- religiösen Lehrern, denen man einen sittlichen Défkkk nach- sagte, weil Re nicht an die Existenz eines persönlichen Gottes glauben. Vikle glaubkn nicht daran und benebeln, die gsben unge- straft aus; die den Mut ihrer Meinung haben, wxrdsn bestraft. Auf die verschiedene Rechtsprechung des Kammergerickyts in dieser Frage habe ich schon im vorißen Jahre hingewiesen. Das kann nicht wundernebmen, wenn der 0 erste Beamte des Reichs in der Duel]- frage zur GeWksverleßung auffordert. Als Ebrenmann soll man die Geseße des Staats halten. Jetzt ist das anders aufgeklärt, jeßt kann unter Umständen einer mit Schimvf und Schande fortgejagt werdxn, wenn er die Geseße des Staats beobachtet. Dann find auch dte Urtetle der Gerichte begreiflich: wie der Herr, fo's (Gescherr. Wir haben 611: Ursache, mißtrauisch zu sein gegen das Zentrum in Kirchen- und Schulfragen. Das Zentrum fordert Toleranz Von der Obrigkeit, denkt aber nicht daran, fie selbst außzuüben. Dem Vorredner waren die angeführten Beispiele in der Tat unbequem ; fie Tbören sebr wobl hierher. Sie eben, wenn es Ihnen nickt in den am paßt, auch Men gerichtli e Urteile vor; ich erinnere an den SühnegotteSdienst in
ünchen in Sachen des Redakteurs Richter, wobei gegen die Frei- sVrechung protestiert wurde. Wenn Sie die richterliche Autorität nicht achten, wie können Sie Verlangen, daß wir es _tun? Die Herren rufen doch auch gern den Staatßanwalt an in Preßyacben. Ein Schuß der Kirche seitens der Autorität der Staatsanwälte ist wirklich in Deutschland nicbt zu Vermissen. Jm leßten Tboma-Prozeffe wurde
rofeffor Forel vernommen; er sa te, daß er reliaionßl-Zs sei.
er StaatSanwalt sprach ihm darau bin die fittliche Qualitat ab, ein sachverständiges Urteil zu fäüen. Darin lag ei_nfach der Ver- steckte Vorwurf des Meineides. „Aehnliche Vorwüne wurden uns ja auch wiederholt gemacht. Ste wisxxn ja, daß im BadisÖcn ein katholischer Pfarrer in der le ten eit zum Meineid Verleitet bat. Eike: KKran wurden die kramente derwei ert, Weil ihr Ma 11 n den . ellenburger Voten“ ausgetragen batte! nBerlin wurde gegen dem Willen der Eltern, die beide Dissidenten find, ein Kind hinter ihrem Rücken getauft. Die Großmuttex ging einfach zum Kaplan und ließ das Kind taufen. Das geschah bet der Herz-Jesu-Kirckos. Der Kirchendorstand mußte anerkennen, da die Taufe zivilrechtlich wirkungslos sei unbe cbadet der Dogmati . Und da sp1echen- Sie von Toleranz. In der protestantischen Kirche steht es nicht etrva besser aus. So wurde in Wittenberg ein, dorthin von Berlin in Waisen- pflege gegebenes Kind widerrechtlt getauft. Ein solches pfarr- berrliches Buschkleppertum muß Vor (1 en Dingen verhütet werden. Der Redner erinnert ferner an den bekannten Bremer Fall, wo der Senat die Wiedertaufe anordnete, rveil eine Abweichung von der üblichen Tauf- form Vorlag. Der liebe Herrgott wir“.) wohl seine Meinung rev_idieren müffen. Es blickt da immer noch'dieselbe Tendenz heraus, die ] ließ- lich die Gläubi 11 aus der Kirche bmaustreibt. Ich weise bloß no auf den Fall Rem cheid bin, wo ein Lehrer dem edangelischen unde genau dieselbe Intoleranz vorzuwerfen Veranla1un hatte, wie fie der katholischen Kirche Vorgeworfen wird. In t. kZßobann schenkte ein Volkssteund für die die Volksschule verlaffenden Schülkr die VolkßauSgabe von Schillers Werken; der Rektor der Mädcbcn- schule dachte aber anders und vcrwequerte die Annahme dieser ge- fährlichen Schenkung. Also so, ge abrlicb find unsere deutschen Dichter schon geworden, auf dre wir angeblich stolz find! Da fäl]: einem wahrlich das schöne Gedicht, auf Schiller ein: Deutscher Barde frei und groß, seltsam fiel dem Lebenslos; Wardst gefeiert und gepriesen, wardst verkeYert und verwiesen - dumm gelobt und dumm getadelt und zuleßt auch noch geadelt. Ack), vergib dem Vaterland, Meister, diesen UnVerstand. In Lüttgen-Dortmund wurde ein Sozialdemokrat auf dem Schindanger begraben, weil er nicht zur Kirche gegangen war. Als auf Grund eines reichßgerichtlichen Crkrnntni es die Leiche dann ordnungs- mäßig beerdigt wurde, sagte der Abg. ruft im Beernappen: „Ein Sozialdemokrat geb rt auf den Schipdanger'. Auch n der Form der Feuerbestattung ist e katholische Kirche intolerant. So erklärt man in Pforzheim, daß gegen die Feuerbestattung vom Standpunkte des Glaubens zwar mcbts ein uwenden sei, daß aber ein guter Katholik aus anderen Gründen wi en müsse, daß ihm die Sakramente entzgßen werden müßten, wenn er sich fur die Feuerbestattung ausspracbe. Also troßdem werden diejenigen, die g en die Leichenverbrennung kein Vorurteil haben, mit dem Bannstra [ bedacht. Alle diese Bei- spiele illustrieren doch, in welcher_unerbörtesten Weise von Ihnen (zum Zentrum) der Terroriömus geubt wird. t doch die Dresch- flegelta'ktik gegxn unsere Genossen aus den Kresen der katholischen Geistlichen des Niederrheins ihren Ursprung enommen! We_nn schon “Yen bürgerliche Kreise so verfahren wir , wie die Affare Vom 3 tungßaustragen zeigt, da können wir uns nicht wundern, wenn gegen uns noch einige Pro nt heftiger zu Felde gezogen wird. ier in den Parlamenten spielt das entrum als Freund der verfo gien Polen auf; im Rheinlande, in W tfalen wo die Polen zahlreick; find, da wird mit denselben terroristischen Mitteln g en fie gearbeitet, wenn fte es zum Beispiel auch nur Wagen, fich n den Kirchenvorstand
Yäblen zu'lamen. Uehrigens können wir mit unseren bösesten Reden nicht so Vtxl'Unhetl, gegen dre Aut0rität der Kirche anrichten, als der Kriegs- mtntster mix einer Rede bter im Reichstage fertig bekommt; ich weise bloß auf ferne Rede vom 15. Januar hin, wo er meinte, der Duxllant, h_abe, wenn er ein gläubiger Christ sei, fich a'llem mtt,xeinem„ (Hotte abzufinden. Das ist eine sehr gefähr- lxcbe Tbeorte, und 1chxmöckte wobl sxben, wohin es käme, wenn er:) Anarchist „fie fur; 1105 demnächst einmal in Anspruch nähme. Em guter Chrtft ist ern guter Soldat, _wird uns gesagt. Nach unsere; Menzqng kann ein, guter Christ ksin guter Soldat sein. Wir stehen d1612m Antrag mxßtrauisck) gegenüber, besonders wegen des 5 4, der den Schutz der Disfidenten enthalten soUte, und in dem es jetzt Heißt, 3111 Teilnahme an dem ReligionSunterricbt kann ein Kind gegen den W106!) der Erzixbungsbkrechttgten nicbt angehalten werden, wxxm der Reltgton6unterr1cht ihrer religiösen Ueberzeugung nicht ent- spncbt. Treser _leßtexe umts ist uns sehr verdächtig. Jn Preußen nyerden_ bekanntlich dre [tern, die ihre Kinder am ReligionSunter- rtcbt mcht teilyebmen [affen onen, aufs unerbörteste gepeinigt, gsquält und drgn_gsaltkrt. Ein in Küstrin vorgekommener Fal] ist Von mir schon [ruhN vorgxhrqckxt worden. Der Mann 11701116 schließlich sem K_md „cm [udixchen Religionsunterricbt teilnehmen lassen, aber „dle „vorgese te_ Behörde“ erklärte, diese Teilnahme könne das Ktnd von_der “* etlnahme am ReligionSunterrickyt in der Mittel- schule n1cht bxfreixn; das Kind wurde aus der Mittelschule entfernt. In dem gertchthcben Yerfahren, das fich anschloß, wurde erkannt, daß das Kmd ntcht hatte auégeschloffen werden dürfen. Als der Vater nzm wieder das Kind in die Mittelschule bringen onte, wurde dre Aufnahme Verweigert, wlan € das Kind Von der Teil- nahme an' dem ReligionSunterricbt dur den Vater aus esckzloffen blnbe. Hier also schließt die Regierung den Knaben gegen Fleck): und Gxseß von 'der Schule 6119! So wird mit den Kindern der Dtsfidenten zn Preußen umgesprungen. Jn Tegel wird dem Vater eines Schulkindßs au aegeben, für dieses die Bibel anzuschaffen. Dem Vater wtrd, wetl Zr sich weigert, schlicßlicb cin Regulator gkpfändet; ein_ beqyemes Mtttel, statt der BWL die Uhr zu nehmen, dann wetfx kern Men1ch,mebr, was die Glocke geschlagen hat. Damit schafft man nur tmmer neue Verbitterung. Die Klaussl in § 4 muß ent_fernt werde'n, um Mißdeutungen Vorzubeugen. Auch in bezug auf den Austritt aus der Kirch muF Wandel geschaffen werden. Die Kipder werden Jeradezg zur Dumm six erzogen. Endlich hat auch dre Bremer Le rerschast_fic_h aufgerarft und beantragt, diese Ying? an?? der Schule zu 1chanen, weil es 6111 Unding sei, die Kmdex unt Geschichten und GcsangbuchNrssn zu füttern, die fie ntcht verstehen., Auch die Berliner Lehrer und Lehrerinnen haben, wsnn auch tn etwas schacbmgttcr Weise, gegen die Unter- stellung der Schule unter die Bokmaßigkeit der Kirche protestiert. In dem Antraße muß es klar außgesvrocben werden, daß niemand der Austritt aus der Kirche erschwert werden darf. Das Zentruxn sagt zwar, das W008 es auch; die Praxis_de: Kirche straft aber dtese Bebauxxsung Lügen, Gejstlicbe haben erst auf dem Wege der Klage zur AuMsÜung von Taufycheinen gezwungen werden müffcn. Die schwersten Bedenken haben wir gegen § 12, der bestimmt, daß religiöse Genossenschaften, Gescüschasten und Vereine aller Art zu- ihrer Gründung, Niederlassung und Tätigkeit innerhalb des Reichs- gebietes keinexlei Genehmigung des Staates oder der politischen (Ge- meinde bxdürsen. Dieser Paragrovb könnte namemlich auf dem Schulgebkete mißbraucht wexden. 1859 bat fich der damalige Prinz- Regent dagegen gewendet, daß die Religion zum Deckmantel politischer Bestrebungen gemacht werde. Später sa te derselbe Regent: Die Rxligion muß dem Volke erbaßten werden. 521118 Furcht Vor der Sozialdemokratie hat man vor der Kirche kapituliert und die Schule der Kirche angeantrvortet.
'Jetzt heißt es: Reli ion, Religion urd immer wieder Reliqwn! Alle
Fächer werden mit eligion durchtränkt. Sie haben die Religion zu einer Waffe gegen die Mübseligen und Beladenen, gegen die Ge- wiffensfreibeit gemacht. Das zeigt yok allem das Vorgehen der Ver- liner Behörden gegen die freireligiöjen Gemeinschaften. Wir haben uns gar nicht andms zu helfen gewußt, als indem wir als freireligiöse Gemeinde in Berlin 11118 in das Vereinsregister in Offenbach haben eintragen laffep. _Jn dem neuen Volksschulgesey in Preußen hat man den Freireltgiöxsrz dadurch einen Rügel vvrschieben wollen, daß man bestimmte, jüditcbe Schulen dürfen nur jüdische Schüler aufnehmen. In Frankreich ist die Trennung der Kirche vom Staat eine Tatsache geworden. Man hat dort an die Stelle des Religionsunterricbtes den Moralurxterricht gesetzt. Die (Franzosen find nicht schlecht dabei gefahren, 1.15 Achtung vor den [tern und der Familie ihren Kindern gelekrt wird statt auf fie zu schießen. Auch der Kurator der Bonner Univers1tät bat fich mit dankenSwerter Deutlichkeit für die Trennung der Schule von der Kirche außßesprochxn. In Neumarkt in Scblefien hatte ein Junge an einer Trei jagd terl- Zenommen und dafür 40 „3 erhalten. Der ?ator, der dm onfirmandenunterricht erteilte, legte ibm ekne Stra e Von 50 „5 guf. Die Mutter zahlte die 50 ck nicht. Darauf wurde verfaßt, daß der Junge noch ein Jahr länger die Schule besuchen müffx. Cm Rekurs batte keinen Erfolg, die Entscheidung des Kultusznmistcrs steht noch aus. Das Ende vom Liede ist also: der Pastor vcr- Weigert den Kon rmandenunterritbt. und der Junge nm bis an sein Lebenßende die cbule besucbcn. Wir müssen die S 1116 Vor Ver- muckerun bewahren.. DicSmal ist Zrankreich in dxr Welt voran. Wir mü en uysere Jugend und den Staat von der ktrchlicben Bevor- mundung befreten. . , „
Abg. Stöcker (wirtésch. Vgg): Es ist schmerzltcb, tm Retchstage eine Rede hören zu mü en wie die eben gehaltene; nicht nur unter dem GSficbtspunkt der Religion, sondem auch der Bildunkj. Auch die Sozialdemokraten werden unter dem Eindruck sieben, da br Geno e über die leßten Dinge der Menschheit kein Urteil abgeben ann. Daß d e