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b) in Beziehung auf den Verkehr mit Wein in den Kxeisen Saarbrücken, Saarlouis, Merzig,Saarbu-rg uudTrier-Me- gierungsbezirk Trier), so wie in dcp weinbauenden "Gemein- den der KreiseVonn und Sieg (RegierungsbezirkCöln),4Neu- wied, Ahrweiler, Mayen, Coblenz, Cochem, Zell, Bernca'stel
Wittlich, St. Goar, Kreuznach (Regierungsbezirk Cobl'enz)
und im Landgräfliä; hessischen Oheramle Meisenheim; und
c) in Beziehung auf den Verkehr xmt Branntwein in den “Krei- sen an der nassauischcn und rhembayerischen Grenze, nament- 1119 in den Kreisen Weylar, Altenkirchen, Neuwied, Koblenz, St. Goar, Kreuznach, St. Wendel, Ottweiler und Saar- brücken, so wie in dem Landgräßich hesfischeü Oberamte Meisenheim und in dem Großherzoglich oldenburgischenFürßen- thum Birkenfeld;
in der Provinz Westfaxlen: „
in Beziehung auf den Verkehr mit Kaffee im Regierungsbeztrke
Münster;
in derjProvinz Sachsen: _ _ „_
in Beziehung auf den Verkehr mit Branntwein m den Kretjen
Osterburg, Salzwedel, Gardelegen, Stendal, Kalbe, Wanz- leben, Magdeburg, Wolmirstedt, Neuhaldensleben, Oschers- leben, Aschersleben, Halberstadt, Wernigerode, Saalkreis, Stadt Haüe, Mansfelder Seekreis und Maanelder Gebirgs- kreis, Sangerhausen, Eckartsberga, Querfurt, Merseburg, Weißenfels, Naumburg, Zeiß, Nordhausen, Worbis, Heiligen- stadt, Mühlhausen, Langensalza und Wéiszensee, so wie in den der Provinz angeschlossenen fremdherrlichen .Gebietstheilen, nämlich in der hannoverschen Grafschaft Hohenstein und dem Amte Elbingerode, in dem braunschweigischen Fürstenthum Blankenburg, dem Stiftsamte Walkenried und dem Amte Calvörde, in der Fürstlich schWrzburg-rudolsfädtischen Unter- herrschaft, in den Großherzoglich sächstschen Aemtern Al]- stedt und Oldisleben und in dem Hsrzoglich sächsischen AmteZVolkerode;
in der Provinz Brandenburg: in Beziehung auf den Verkehr mit baumwoÜenen und der- gleichen mit anderen Gespinnsten gemischten Stuhlwaaren und Zeugen in den KreisetxPrenzlau, Ten1plin€Nuppi1y Osi- und Westpriegniß; “
b) in Beziehung auf den Verkshr mit Zucker, Kaffee, Tabaks- fabrikaten, Wein und Branntwein aller Art, in den Kreisen Prenzlau, Temjolin, Ruppin, Ost: und Westpriegniß.
In welchem Umfange die Waarenkontrole hiernach noch be- steht, ist unter Hinweisung auf die früher desvalb erlassene Be- „kanntmachung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 28. November 1860.
Der Finanz-Minister.
An sämmtliché Provinzial-Steuer-Direktoren, ,die Königlichen Regierungen „zuPotsdam und Frankfurt 2c.
Angekommen: Se. Excellenz der General der Infanterie und kommandirende General des [U. Armee-Corps, von Schack, _!von Magdeburg.
Se. Excellenz der General-Lieutenant und Commandeur der H6. Division, Hon Korßfleisch, von Brandsnburg.
Der General-Major von Bialcke, mit der Führung der 3. Division beauftragt, yon Stettin.
Der General-Major und Jnspecteur der 1, ArtiUerie-Jnspec- ztion, von Scholten, von Stettin.
- 'Der (Heneral-Major und Commandcur der 13. Infanterie- Brtgade, von Glisczinski, von Magdeburg.
"Der General-Ma'jor und' Commandeur der 10. Infanterie- Brtgade, von Schmidt, Von Frankfurt a. O.
Der General-Major und Commandeur dsr 21. Infanterie- Brigade, von Walther und CLOUTck, von Breslau.
“Der General-Major nnd Commandeur der 25. Infanterie- “?Brigade, von Naßmer, von Münster. *
Der General-Major und Commandeur der Z. Kadallerie-Bri- „garde, Baron von der Golß, von Stettin.
“Der General-Major und Commandeur der 12. Infanterie- ;Brigade, von Manstein, von Brandenburg.
„'Der General-Major und Commandeur der 14. Infanterie- “Brxggde, von Borcke, von Magdeburg.
Berlin, 17. Januar. Se.*Majestät der König haben Aller: - gxtädtgst geruht; Dem Commandeur der 9. Divifion, General- Lteutenant von Schoeler, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Großherzogs von Baden Königlicher Hoheit ihm verlixhenen
Gxoß-Kreuzes des Zähringer Löwen:Ordens; so wie dem Direktor der Rheinischen Ejsenbabn-Gesel]schaft, Geheimen Kommerzien-Nath A. Oppenheim zu Cöln, zur Anlegung des Von des Königs der
Belgier Majestät ihm v*rliehenen Offizier-Kreuzes des Leopold: "Ordens, und dem Vice-Präfidenten der Direction der Rheinischen
Eisenbahn-Gesküschäft- Freihexrn v o n G e y r - S ck w e-p P e 11 b U kg zu Aa'chen. zur Anlegung des ihm Verliehenen Nitter-Kreuzes dieses
Ordens zu ertheilkn.
Bekanntmachung.
Wir bringen hiermtt zur öffentlichen Kenntniß, daß der diesjährige Termin der Aufnahme-Prüfung für das hießge Seminar für Stadt- schulen auf
Donnerstag, den 7. März d. J., anberaumt Worden ist. Diejenigen, Welche die Aufnahme “wünschen, haben 1) einen selbstverfaßten und geschriebenen Lebenslauf, Welcher außer
den persönlichen Verhältnissen dks Aufzunehmenden besonders den
Gang seiner Bildung darstellt,
2) den Tauf- und Confirmationsz'chein, .
3) das Zeugnis; Über die genossene Schulbildung,
4) ein Zeugnis; des Seslsorgers oder der OrtSobrigkeit über den fitt- licbcn LebensWandel,
5) ein ärztliches Attest über den Gesundheitszustand überhaupt,
6) eine Bescheinigung über die innerhalb der leßten zwei Jahre mit Erfolg voklzogene oder wiederholte Impfung der Schußblattern und
7) eine von dem Vater oder dem Vormunde des Aufzunehmenden vokl:
zogene Erklärung, daß für den Unterhalt deffelben Während der
Bildungszeit im Seminar gesorgt sei,
vor dem Prüfungstermin bei uns einzureichen und weitere Verfügung zu 7"
gewärtigen. Berlin, den 8. Januar 1861.
Königliches Schul-Koüegium der Provinz Brandenburg.
Bekanntmachung. Die nicht in einem Seminar gebildeten Elementarlehrer, leche hier
für das Schulamt geprüft zu Werden Wünschen, Werden daraufaufmerksam Z
gemacht, daß in Folge unserer Bekanntmachung vom 7. März 1842 (AmtSblatt der Königlichen Regierung zu PotSdam 116 1842 Stück 12 Seite 46) der nächste Prüfungs-Termin am leßten Mittwoch des Monats Februar d. J., also am 27. Februar d. J. eintritt, und daß sie sich mir
den in der gedachten Bekanntmackyung aufgeführten Zeugnissen bei dem
Herrn Seminar-Direktor Thilo hicrselbst (Oranicnburgerstraße Nr. 29) 14 Tage zuvor zu melden haben. Berlin, den 10. Januar 1861.
Königliches SchUl-Kollegium der Provinz Brandenburg.
Nichtamkliches.
Preußen. Berlin, 17. Januar, Ueber die Feier der Annagelung nnd Einmeibung der, der Armee verliehenen nenen Fahnen und Standarten haben Sc. J.Majestät der König folgende Allerhöchste Anordmmgen zu treffen goruht.
Die ?lnnagelung der der Armee verliehe'nen nenen Fahnen und Standgrten findet am 17. Januar Mittags 1 Uhr im KönigliMn Schloße sjatt. Zu die'sem Behufe Versammeln fick) daselbst nach- stehende Depumtionen:
1) von jedem der nen errichteten Garde-, (Lardc-Grenadier- und Linien-Jnfanterie-Regimenter: dcr Nogiments- Commandeur, ein Hauptmann, cin Premier-Lieutenam, ein Seconds-Licute- nant, drei Unteroffiziere -* worunter auch Feldwebel -, drei Gemeine, so das; jedes Batailjon répräsentirt .ist; von jedem dcr neu errichtcten Z. Bataillone des Garde-Füst- lier-Regimvnts und der acht anderen FÜfilicr-Regimenter: der Reginwan-Comma"dem“, ein Hauptmann, ein Unteroffizier- auch Feldwebsl _, cin Gemeiner _- Füslier _;
Von jedem der sechs Jäger-Bataiüone: der Bataiüons-
Commandeur, ein Hauptmann, ein Ober-Jäger » aucb Feld-
webel _, ein Jäger;
von jedem der neun Pionier-Batailwne: der Bataillons-
Commaudeur, ein Hauptmann, ein Unteroffizier -auch Feld-
Webel -, ein Pionier;
von jedem der neu errichteten (Harde: und Linien-Kavaüerie-
Regimenter: der Regiments-Connnandenr, ein Rattmeister,
ein Premicr-Lieutenam, ein Seconde-Lieutenant, ein Unter-
offizier - auch Wachtnwistcr _, ein Gemeiner,
Von dem Zimmer neben dem Königszimmer an, durch dk!) Rittersaal und die Bildergallerie bis zum Weißen Saale längs den Fenstern werdcn Tische aufgestellt, auf Welche die Fahnen 26- elegt werden. Jeder Regiments- (Bataillons-) Commandeur steUt Zeh vor dem Tische auf, auf dem die Fahnen 2c. seines Regiments
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2c. liegen. Den Tischen gegenüber längs der Wand, steUen_fich“
die betreffenden kautattonen auf, und zwar die» Offiziere nebeneinander, hinter diesen die Unteroffizierßhinter diesen die Genteinen nebeneinander. Vom 3. Bataillon des Garde-Füßlier- Regiments, vom 4. Garde-Negiment zu Fuß, vom (Harde-Pionier- BataiUon und vom“ 2. Garde - Dragoner- und Z. Garde - Ulanen- Regiment wohnen alle Offiziere der Fcier bei, um die Annagelung zu vollziehen.
Se, Majestät dsr Königersckyeinen in Begleitung Ihrer Ma- jestät der Königin, Ihrer Königlichen Hoheiten der Prinzen und Prinzessinnen des Königlikhen Hauses. so wic der zu dieser Feier eingeladenen fremden fürstlichen Herrschaften, und Werden in dem Königszimmer Von dem General-Jeldmarsckyall, dcm Kriegs-Minister, dcn kommandircnden Generalkn, den General - Jnspecteuren, den (Heneral-Adjutantcn, und der Übrigen Generalität erwartet.
Die eier dcr Annagelung beginnt darauf auf Allkrhöchften Befehl. Ter erße Nagel wird Von Sr. Majestät dcm Könige ein- geschlagen; dann folgen Ihre Majestät die Königin und Ihre Königlichen Hohciten die Prinzesfinncn des König- lichcn Hauses, nach diesen Ihre Königlichen Hoheitcn die Prinzen dcs Königlichen Hauses" und die eingeladensn fürstlichen Personen. Demnächst nagelt dcr Gcneral-Feld111arschaÜ und ihm folgen die anwesenden Generale der Jnfantsrie und Ka- vaUerie nach ihrer Anciennktät. Die Übrigen Generale nageln nur bei den Fahnen und Standarten, wclche Truppentheile'n angehörkn, die untsr ihrem unmittelbaren Befehl stehen. Der bkkkéffknd? Ne- giments-Commandeur übcrreicht, sobald Se. Majestät der König sick) nahcn, den Hammer, und sobald er ihn zurückempfangen, Über- reicht er denselben Ihrer Majestät dcr Königin und den bkgleitcn- den Höchsten Personen, so Me mä) dissen dkm Gcneral-Feld- marschall. Sobald auch die Generale Wer einen Nagel in die Fahne odcr Standarte eingeschlagen habsn, tritt die Deputation des Truppentheils an seine Fahne oder Standarte heran und jeder Kommandirte schlägt eincn Ragol kin, Woraaf fie auf ihren Play, zurückkehrt und erst nach Bkcndignng dcr Ceremonie auf Befehl abmarschirt.
Sämmtliche Fahnén Und Standorten Verbleiben während der Nacht untcr Bewachung auf den Tischcn bis zu ihrer Abholung zur Einwcihung am folgcnden „Tage. _
Die Eintveihung der Fahnen erfolgt am “18." Jatmar Vor der Statue Scincr Majcstät dss Königs Friedrichs des Großen, wosc'lbst cin Altar aus Trommoln crrichtst Mrd. Die unter dem stehls Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen dazu kommandir- tcm Truppen erscheinen imParade-Anzug in Mänteln ohne Gepäck, und ULhMM ihre Steliungen Um 3ck12 Uhr ein.
Das 3. Bataillon dcs (Harde-Füßxier-Kegiments, das 418 Garde-chiment zu Fuß, das Gardc-Pkonicr-Bataillon, das 2. Garde:Dragoncr-Ncgimsnt (zu Fuß), und das 3. Garde-Ulanvn- “Regiment (zu Fuß), untsr dcm Bcf-shl des General-Majors von der Mülbe, ste'llcn M), Die Vataiklone in Bataillons-Kolonncn mit zwei Compagnis-Fronfen, mit dem Rüäcn an die U11iderfität, dic Cadaljerik in Reginwnts-Fronten mit dem Rücken nach dem Palais SL“. IIc'aZcstät des Königs und dkm Opernplaye auf; dsr rkchte Flügel der Infanterie nnd der linke dcr Kavalleriesch11eidet1nkt dem ersten Bäumen dcr Linden ab.
Das. Kadetten-Corps, imÖrdonnanz-Anzugk mit seine'r Fahne, sollt fick) anf der Rampe dc's Palais S1“.Mc1]'estätdcs Königs auf.
Von sämmtlichen Garde-Jnsantcrie- Und Kawaklcrie- Regimen- tern, Vom Garde-Jägcr- und (Hardk-Schüch-Batail10n, von der Fuß- und rcitsndcn (Hards-Lwtillkrie (vom Lshr-Jnfantcrie-Bataillon dic Stamm-Compagnie, won Nm 1. Bataillon - Berlin - 2. Garde- 9m1dwehr-chimcnts die Stamm : Mannschaften. yon dem Garde- Train-Bataillon ein Zug und von dem Train-Batailion des Zten Armeecorps der zweite Zug der Train- Compagnis, und von dsr Unteroffizicrsschule in Potsdam ein Zug) nehmen die Flüng-Com- pagniecn und Eande mit dcn Fahnen und Standorten ihres Truppentheils ihre Aufstenung auf beiden Seiten des Zeughaus- plchs, auf der Schloßbrücke und dem Lustgarten bis zum König- lichen Schlosse hin ein.
Dkk Gchral-Major von Herwarth führt das Kommando üch die Infanterie, dcr Gsneral-W'kajor von Griesheim Über die KaVaUerie, dcr Oberst Von Uecytrixz Über die Artiüerie- und die Train-Compagnie.
Die Leib-Compagnie des 1. Gardc-Negiments zu "Fuß holt sämmtliche Fahnen und Standarten Vom Königlichen Schlosse ab.
Die Unteroffiziere der Deputationen habc'n sch nach dem Königlichen Schlosse begeben, um die ihrem Vataiüon 2c. gehörigen Ehrenzeichen zu Übernehmen und stellen fich dann im Schloßbofe mit dem rechten Flügel an dem Portal Nr. 5 auf. Die Fahnen smd in drei Glieder rangirt:
1. Glied: 14 Garde-Fahnen, 10 Standorten, 8 Fahnen der Füfilier-RSZimenter, 6 Fahnen der Jäger-Vataillone, 15 Fahnen der Pionier-Bataiklone ..... 46 Fahnen; 2. Gliedx: 48 Fahnen der Infanterie- Regimenter - 41 bis 56 “"'“! ..... " .............. 48 Fahnen;
_ 3, Glied: 48 Fahnen der Infanterie- Regimenter . 57 bis 72 ........................... 48 Fahnen.
Sobald _d1e Fahnen und Standarten, mit Regimentsmufik empfangen, fich vor der Front der Leib-Compa-gnie des 1. Garde- Regrments u Fuß formirt haben, übernimmt der-Commandeur des 1. (Harde- egunents zu Fuß, Oberst Graf von der Golß, das Kommando und rückt gegen den Altar vor. Die Mufike-n der auf- gestellten Truppen blasen dic Regiments-Märsche bei Annäherung der thqen. ohne daß die Honneurs gemacht werden.
Hier stellen s1ch die Deputationen dcr Truppentheile, welche ne_ue Fahnen 2c, exhalten, mit denselben auf bcidkn Seiten des Altars auf, und die sämmtlichen Truppen bilden ein offenes Quarré vor dem Altar. '
Se._Maj„estät der König begeben Sich hierauf in Begleitung Jhre'r Komgxtchen Hoheiten der Prinzen des Königlichen Hauses, der_ ctxxgeZahenen FürstlichenPersoncn, des GeneraL-Feldmarschalls, des thcigszmmsters und der hohen Generalität, und mit dem weiteren Komgltchen Gefolge aus Allorhöchstihrem Palais, und sobald Aller-
.yöchstdicselben am Altar Plaxz genommen, schlagen die Tambours
KULT Bgtaillone nnd blasen die Trompeter zum Gebet und es bc- gtnnt dte gottchienstliche Handlung durch Abfingung eines Verses; dann folgt die Einweihungs-Rede durch den stellVertretenden Feld- prqbst, Hof-Pre'diger Thielen. Bei den Einweihungs-Worten er- ZrerY die Offiziere ihre Fahnen Und senken dieselben während ('ij on.
Nach dem SchlußVErse schlagsn die Tanrbours Und blasen die Trompeter ab, das Gswchr wird aufgenommen und sämmtliche Truppen des Ouarrés präsentiren.
Die Fahnen rangiren sich währendxdcm wikdcr in drei Glieder und steUcn sw!) mit dem Rücken gegen die “Statue Sr. Majeßät Friedrichs des Großen auf. 4
Gleichzeitig öffnet fich das Dnarré Und die dasselbe gebildet habenden Truppen nehmen ihre erste Ausstellung wieder ein.
Sobald dtes geschehen ist, tretxn die Fahnen des 3. Bataillons (Harde-Füfilier-Regiments, des 4. (Harde-Regimcnts zn „uß, des Garde-Pionier-Vataillons, des 2. Garde-Dragoncr- und . Garde- Ulancn-Regiments 8 Schritte vor und werdcn vor die Mitte ihres Truppcnthcils gcführt, von welch€m Zsie mit präsentirtem GeWehr Und Hurrahruf empfangen werden.
Während dieses Eintretens der :neuen'ZWahnkn 2c, bei ihren Truppentheilcn machen sämmtliche angestcllte Truppen gleichfalls die Honneurs.
Die Truppen, Welche Fahnen und Standarten empfingen, sam- mcln fich darauf zum Vorbeimarsch, Wklchlk demnächst in folgender Ordnung stattfindet:
das 3. BataiUon (Harde-FÜfilicr-Regiments, das 4. (Harde- Ncgiment zu Fuß, das (Harde-Pionier-Bataillou, das 2. Garde- Dragoner-chiment, das 3. (Harde-Ulanen=Negiment,
Dxnselbcn folgen dann alle, übrigen kommandirten Truppen.
Nach becndigtem Paradsmarsch werden die Fahnen und Stan- darten dcs Garde-Corps von den Flügel-Compagnieen, resp. Escadrons in das Palais Sr, Majestät des Königs, dagegen die Fahnen und Standarten dcr Linie Von der, Stamm-Compagnie des Lehr-anantcrie:Bataillons nach dem Zeughause gebracht, Von wo aus dann dieselbcn nach erfolgter Vsrpackung von den Deputationexr an die betreffenden Truppcntheile Überbracht werden.
-- Jm Herrenhausc warden zu Schriftführsrn gewählt, Die Hkrrcn Freiherr Von OlderShaussn, stihkkk von GuZmerow, Graf Nessclrode, Obcr-Vürgsrmexster Heking, Freiherr Von Reibnix, Graf von Carxnkr, Graf Von dkr Gröbcn-Ponarien und Freiherr von Rothkirch-Traä). » Die Herren Freiherr von Münchhauscn und Ober-Bürgkrmeißer Krausnick“ haben die Functionen als Onästoren des Hauses Übernommcn.
- Das A b g c :) rdn ete n b a u s schritt in seiner gestrigenSitzung zur Vorstandswahl für die nächsten vier Wochen. Cswarden ge- wählt: zum-Vräfidenten der Abgeordnete l)1'. Simson, zum ersten Vicc-Präßdenten der Abgc'ordnete Grabow und zum zweiten Vice- Prästdcnten der Abgcordnete Mathis (Barnim). DieGeschäffeals Ouästorcn dks Hauses haben auf Ank'ucyen dcs Präßdenten die Abgeordneton Ambronn und ». Hanstein Übernomnwn.
Düsseldorf, 15. Januar. Der Erste Beigeordnete der Stadt macht in Abwesenheit des Ober-Bürgermeisters den Be- wohncrn Düsseldorfs das Schreiben Ihrer Majestät derKönigin- Wtitwe bekannt, durch welches Hochdiesxlbe die an Sie gorjchtete Beileids-Adresse bc'antwortet hat. Dasselbe ist von SanZsouct, den 12, Januar'datirt und lautet: „
„Ihr Schreiben vom- 3. Januar, welches fich in so thetlpeh- mender, rührender Weise über den Hintritt des Königs, Metnes geliebten Gemahls, ausspricht, hat Meinem durch den unaussp-rech- lich großen und schmerzlichen Verlust ticfgebeugten Gemüthe zum Trost und zur Genugthuung- gereicht. Ich danke Jhnen_hxrz11chß für dies Zeichen Ihrer Mir und dem elxgboUendc-ten Komgxltchen Herrn gewidmeten treuen anhänglichen Gefinnung und verblexbe
Ihre wohlgeneigtc ' (gez.) Elisabeth.“