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“"*Courant nach demfubFsthen ILTMzT-ße, iFrkchesfürzsFn'Kkeks konnahirt wo'rden undmit 'n ' “zent j ri zu erzm en 1 . ,
*Die-Rückzahlung “dér ganzen Schyld von 200,000 Thalern-gxschieht, vmeahre 1862 ab aÜmälig aus etnem zu d1,esem,Behufe „ge-btldeten Tilgungsfonds von wenigstenZchEkYemsFryZent ]ährltch unter Zuivachs der in en von den etil ten u der rer ungen. , , _
ix Jolgeordnugng 9der Einlösung der Schuldverschretbungen (wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung- exfolgt dom Jahxe 1862 ab in d'em-Monate Juli jedes Jahres. Der Krcts behält s1ch ]edoch ;das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere AuZlqosungen zu vexstäzken, so Wie sämmtliche noch umlaufende"Schuldverschrexbungey zu kundtgen. Die aüßgeloosten, so wie die gekündrgten Schuldverschrexbungen sverdcn unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und_Beträ,ge, so Wie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen sczll, offentltch „bekannt ge- macht. Diese Bekanntmaéhung erfong sechs, drer, MUUW emen Mynat vor dem ZahlungStermine in dem Krebelatte des Yuxjtenthumxr Jxetses, dem Amtsblatte der Königlichen Negterung zu CoSUn, so ivw 111 dem
i ii" ?reu is en Staatsan ei er. _ „ '
Kön Jöicsh I;; d?mÖTage, wo sozlchgergesialtZ das Kapital zu entrxchtxn 117, wird es in halbjährlichen Terminen 01111 Jantzar m_jd am 1". Jult, voy heute an gerechnet, mit fünf Prozent ]ährmh tn gleicher Munz1orte mlt 'enem der in et. _ 1 Die ZlusSzahlung der Zinsen und des Ka'pttals erfyolgt„g_egen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zins-Coupons, _bezxehungHWetse drcjer Schuld- verschreibung, bei der Kreis-Kommunalkaße 'm Cöslm, und “zivar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeits-Texmtjls folgendßn Zen.
Mit der zur Empfangnahme dcs Kapita1s präsentrxten Schuxdver- schreibung find auch die dazu gehörigey ZmS-Coupyns der jpatexen JäÜigkeits-Termine zurückzuliefern. Für dte„fehlenden Zmö-Coupons wwd der Betrag vom Kapital abgezogen. , . ,
Die gekündigten Kapitalbeträge, Welche mnerhalb dxrerßxglJ-ahren nach dem Rückzahlungs-Termine nicht erhoben werden, so wie 1312 muer- “alb vier Jahren nicht erhobenen Zinsen verxähren zu Gunsten des " rei'es. - ' sDas Aufgebot und die A1nortisati_on.berlorener ode'r vernichtet?! Schuldverschreibungen erfolgt nach Vor1ch-rift dex:„A,[lg,eme1nen Gerxchtv- Ordnung Th. [. Tit. 51 J. 120 sega. 021 dem Komgmyen Krengc'rtcyte zu CöSlin. „ ,
ZinScoupons können Weder_aufgebot_en, nyc!) amornsrrt tvexden. Doch sou demjenigen, welcher den Verlust vm) Zrnscoup'ons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kretsverwaltu'ng anmeldet und den stattgehavtén Befiß der Zinscoupons durch Vorzctgung der.Schuldver- schreibung oder sonst in glaubhafter We1se darthut, nach. 521131an der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und b1s dahm mehr Vor- -gekommenen “ in'Scoupons egen Quittung ausgezahlt „(verpeQ ,
Mit die er Schuldbechhreibung sind ..... halbxahmge Ztnvscoupon'? [LRQWMZFF l-lÉäuZßstßMessuüfjährlZYH-ZLJTLFZYÜ a YLJYÉ-a.we§ke 255.2 gabe einer neuen Zins-Coupons-Serie erfolgt bei der Kreis-Kommynalfgffe zu Cöslin gegen Ablieferung des der älteren Zins-Coupons-Sexte hetge- druckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushanßrgung der neuen ZinS-Coupons-Serie an den Inhaber der Schuldvcrsehrexbung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. '
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verprchtungen haftet der „Kreis mit seinem Vermögen. _
Deffenzu Urkunde haben wir diese Aquertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Cö'slln, d'en ten 'Die ß'ändisrheKKommission für dcn Chausseebau im Jürstenihumer Kreise
Regierungsbezirk C-öSlin.
Z i n s : C o u p o n zu der Kreis -Obligation des Fürstenthumer Kreises. 111. Emission “bittr, ..... ck11?“ Über ..... Thaler zu Prozent Zinsen über ..... Thaler ..... Silbergroschen. Der “Inhaber dieses Zins= Coupons empfängt gegen deffen Rückgabe in der Zeit vom ............. bis ............. resp. vom ............ "bis ............. und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obli- ation für das, Halbjahr vom ........... bis ........... mit (in Buch- 'taben) ...... Thaler ..... Silbergroschén bei der Kreis-KomMUnal-Kasse zu Cöslin. Cöstin, den ..ten ..... Die ständische Kreis-Kommisfion für den Chausseebau im Jürstenthumer Kreise. Dieser Zins = Coupon *ist ungültig. Wenn desen Geldbetrag nicht inner- halb vier Jahren nach ,der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Halb- jahres an gerechnet, erhoben wird.
“Provinz Pommern.
ProvinzPo-mmern. T [ Regierungsbezirk Cös“lin. a -o n ur Kreis - Obligation bes Fürstenthumer Kreises.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Jürstenthumer Kreises lll. Emission „ MM. „M ..... über ----- Thäler Z- fünf ProzentZinsen 'die ..*xe'Sskjerns-Coupons 'für die 5 Jahre 18.. bis 18.. “bei “der Kreis-Kvkiüiungx-Kaffe_zu Cöskkn, sofern “von Seiten des Inhabers der Oblißxäfion ke'in Widerspruch dagegen erhoben wird.
561111, *OM . „ten Die ständische Kreis-Kommisfion für den Chauffeebau im Fürstenthumer Kreise.
“Prfvile'g'kum wegenAUZfertigung auf denInhaber lautender Kreis-Obligationen des S'chivelb'cine“r Kreises im Betrage don 16,000 Thalern. Vom 28. Januar 1861.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König'vonPreußen ec. Nachdem von den Kreisständen des Schwelbemex Kreises auf
den Kreistagen vom 2. März und 45311111 1859 beschlossen wor- den, die zur AuÉführung der vom Krone unterjnommenen Chaussee- bauten erforderlichen Geldmittel im Wege etncr Anleihe zu be- schaffen. WOÜLU Wir auf den Antrag der godachten Kreisstände:
*zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons
Versehene, seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage Von 16 000 Thalern aUSstellen zu dürfen, da sch hiergegen weder im Jntercffe der Gläubiger, noch der
Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des *
Z. 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 zur Ausstelbmg von Obli- gationen zum Betrage von 16,000 _Thalern, in Buchstaben: Sechz- zehn Tausend Thalern, Welche in folgenden Apomts:
12,000 Thlr. z 100 Thlr.,
3,000 Thlr. 31 50 Thlr.,
1,000 Thlr. «3 25 Thlr.,
16,000 Thaler, * _
nach dem anliegenden Schema (3) auszufcrtigcn, mit Hülfe eincr Kreisßeucr mit fünf Prozsnt jährlich zu Verzinsen und nach der durch das Loos zu beßimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1862 ab mit Wenigstens jährlich zwei Prozent des Kapitals zu tilgen ßnd, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landeshcrrlicbe Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationsn die daran:? hervorgehsndcn Rexyte, ohne die Usbertragung des Eigemthums nachwcisen zu dürfen, gel- tend zu machen bsfugt ist.
Das Vorstehende Privilegium, welches wir Vorbehaltlich der
Rechte Dritter erthcilcn, und wodurch für die Vefricdigung dcr . Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung seitens des Staats .
nicht Übernommen wird, ist durch die (Hesexz-Sammlung zur allge- meinen Kenntnis; zu bringen, Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichsn Jnfiegel. Gegeben Berlin, den 28. Janaar 1861. ([., 8.) Wilhelm.
Von der Heydt. Von Patow. Graf Schtverin.
3.
Provinz Pommern. Regierunngezirk CöSlin. Obligation des Schibelbein-zr Kreises l-itir. „,“-_“) Über .......... Thaler Preußisch Courant.
Auf Grund der unterm .......... bestätigten Kreistags-Beschlüse
“vom 2. März und 4, Juni 1859 Wegen Aufnahme einer Schuld von
16,000 Thalern bekennt sich die ständische Kommission für den Chauffccbau des Schxve1beiner- Kreises Namens des Kreises durch diese, für jeden JU- ,hahex gult1ge, seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld von .......... Thalcrn Preußisch Courant nach dém bestehenden Munzfuße, Welche für den Kreis kontrahirt worden, und mit fünf Prozknt jährlich zu verzinsen ist.
Die Rücknglung der ganzsn Schuld von "16,000 Tbalern gefchiebk dym Jabre186 ab allmählig aus einem zu diesem “Beh“ufe gebildeten Trlgunxzsfonds von Wenigstens zivei Prozent jährlich.
DLL .Folgeordnyng der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das 8008 bestxznnzt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1862 ab in dem Monate Aprxl ]edes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht, vor, den „Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstär'ken, so, kme sämmtlxche noch. umlaufende Schnldderschreibungen zu kündigen- Dte ausgeZoosten, ,so Me die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter, Bezu-chnung threx Buchstaben, RUMMern und Vet-cäge, so wie des Termms, a_n Welchem dle Rückzahlung erfolgen sol], 6 entlich bekannt ge- macht. Dreserekqnntmachung erfolgt sechs und drer Monate vor dem „Zahlungstermmx „111. dem „Preußischen Staats-Anzeiger“, dem „Amks- Blat'te“ dcr Komgltchen Regiérungen zu Cös1in und Stettin und dem amtlnlxxn Organ der Kreißbehörde zu Schivélbein.
' Btsszu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, imrd es 111 halbxährltchen Terminen am 1. April und “am 1. Oktober, 119," _heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mtl ]enem Herzmset.
" Dte AuLzahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Ruckgalze der außgegebepey Zin's-Coupons, beziehun-gSWeise dieser Schu“)- Verschxetbung bet der Kxets-Chausseeba-ukasse in Schivelbein, und zwar auch 111, der nach dem Emtritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. „
Mn der zur„Empfangnahme des Kapitals präsentirten SchuldverschkW bung 17111) Tuch Hie dazu k(Zzehörigen ins:Coupons der späteren Fä'Uigkeits- termme zfuruckzultefern. ür die se “lenden Jins-Coupons Wird der Betrag vom Kßpttal abJezogen. "
Dre gekündtgten Kapitalbeträge, Welche innerhalb dreißig Jahren
' Zinsen die
nach dem Rückzahlgngstermine nicht erhoben Werden, so wie die inner- halb vier Jahren mehr erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten. deSKréxseö- Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter
Schyldberschreibungen erfolgt nach Vorschrift derAllgemejnenGerichts- .
Ordnung Th. 1.) Tit. 51 Z. 120 869. bei der Königlichen Kreisgerichts- Kommisfion zu Schivelbein.
Zianoypons-können Weder aufgeboten, noch amortisirt werden; doch soll demjenigen, Welcher- dcn-Verlust von Zinscoupons-vor-Ablauf der
vierjährigen Verjährungsfrist bei der- KreisverWaltung anmeldet, und den
stattgehabten Besiß der ZinScoupons, dureh Vorzeigung der- Schuldver-
schreibung oder sonst“ in- glaubhafter-Weise darthut. nach“ Ablauf der,
erjährungsfrßst der Betrag der angemeldeten: und bis dahin nicht vor- gekommeney Zm-Z-Coupons gegen Quittung angczahlt werden.
Mit dreier Schuldverschrcibung find ..... halbjährige ZinZ-Couvons bis zum „Schlusse desJahres' ..... auégegeben. Für die Weitere Zeit werden ZmI-Coupons auf'fünfj'äbrige Perioden außgexben.
Die-AuSgabe cinerxneuen Zins-Coupons-Serie er?olgt bei der Kreis- Chauffeebamese zu Schi-velbkin gegen- Ablieferung des der älteren ins- Coupons - Sejm beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons er olgt die Auöhändxgung, der- neuen Zins-Coupons-S'erie an den Jnhaberder Schuldverschre-ibuxxg, sofern, deren Vorzeigung rechtzeitig; geschehen ist.-
Zur S1cherhe11 der hrerdurch eingegangenen Verpfliahtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen.
Dessen zu Urkunde haben wir dicseAusfertigung unter unserer Unter- schrift erthcilt.
Schwelbein, den' ten ..........
Die ständische Kommission für den Chaussekban im Schivelbeiner Kreise,
„ProvinzPommcrn. Regierungs-chirk CÖSlin.
Zins-Coupon zu der Kreis-Obzligation
_ dcs Schévelbeiner Kreises.
. [„Fit-*, .. R0, über ....... Thaler zu Zmsen über .......... Thaler .......... Silbergroschen. '
Dex anaber dieses Zins- Coupons empfängt gegen desssn Nückgaby in der Zeit vom ..ten ............... bis ................ resp. vom ..ten- ............... [wis ............... und' späterhin die Zinsen der vorbenannten Krkis-Obligation für das „Halbjahr vom ............... bis ............... mit (in Buchstaben) . .... Thaler Silber- groschen bei dcr Kreis-Chausseebaukasse zu Schwelbein.
Schitoelbein, den .. ten .......... 18..
Die Chauffeebau-Komn1ission des Kreiscs Schivelbein. Dieser Zins : Coupon ist ungültig, jvenn dessau Geldbetrag nicht innerhalb vier Jah- ren nach der Fäkligkeit, vom Schluß des betreffendc'n FHalbjahres an gerechnet, cr- hoben wird.
Provinz Pommern.
. . Prozent
Negikrungs-Vezirk CöSlin.
T a l o 11 zur Kreis-Obligation dss Schivelbeiner Kreises.
_ Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dsffen Rückgabe zu der Obligation des SchiVelbciner Kreises
bittr. ............. Fo. , . Über .......... Thaler ck fünf Prozent ..te Serie Zins-Coupons für die 5 Jahre 18.. bis 18,. bei der Kreis: Chaussecbaukasse zu Schivelbein, insofern Von Seiten des In- habcrs der Obligation kein Widersprch) dagegen erhoben wird.
Schivchlb§im den ..ten Die Chaussecban = Kommission des Schibslbeiner Kreises.
WW:;TF'TMLUM féér HM_:Z?91,_GO2WWL mtv öß'eukiicxzc Arbetteu.
„ Dcm Fabrikbeßßer Guillemume. zu Cöln ist die Medaille. fUr gewerbliche Leistungen in (Bold verliehen worden.
Dem Fabrikanten Ernst Breul za Hannover ist unter dem 15. März 1861 ein Patent auf eine, Maschine znm Spinnen won Kautabak, soweit dieselbe nach Wrgslegter Beschreibung und Zeichnung für, _ nen und eigcnthmlicky erachtet, worden ist„ auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden,
Bekanntmachung.
Der Unterrickgt iä der mit dem Königlichen Gewerbe-Jnstitut 1Z'sr-ÖUUde;,n-xn Mustexze-ichnen.*.Schulc für das kommende Sommer- Oalbjahr, beginnt, mit dem. 9: April d. J. Diejenigen,- jungen- Lente, welche" dia Uorg-ezmnnte- Schule besuchech1 wollen, und den“ deingungen- des" Z. 11- des Reglements- vom 8. September 1856- * veröffyntl-ich't' in N17. 223 des Staats-Anzeigers“ Vom 21. Sep- Tember 1856 -- entsprechen,- h-a-ben sich dazu unter Einreichung
1) des Gebéurtsscbeins, 2). des, Confirmationsscheins,
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3) des Schulzcugnisses Privat-therritbt, 4) 1m Fall der Mänderjährigkeit, einer Vefch7einig.uug._des.Vaters od,er'Vormundes darüber, daß der aufzm1ehme.nde,Schü1er mrt threr Uebereinsjimmung in die,- Anstalt trittx'u-n'ddaß- fie- , für den Un-terhalt und das Unterrichtsgeld einstehen, bet dem Unterzeichneten mit Angabe ihrer Wohnung, bis spätestens den 1. April d. J. schriftlich zu melden., , Das Unterrichtheld ist-halbjährlich mit 12 Thlrn. für sämmt- 11chc Lehrgegenstände im Voraus an die Kasse des Königlichen Gewerbehauses zu entrichten. Berlin, den 15. März 1861. Der Geheime Baurat!) und Direktor des K*“öniglichxn. (Herverbe-Jnstituts. - Nottebohm.
oder der Zeugnisse über genossenen
Das 10te Stück der (HeseH-Sammlung, WLl-zhes. heute aus-
gegeben wird, enthält unter
Nr. 5335. das (Heseyx jvcgen Abänderung des Vereins-Zoütarifs.
1 Vom 11. März 1861; unter
„ 5336. dre Verordnung, die Einfühxnng des (Hexseßzes wegen Abänderung des Bsrkins-ZoU-tarifs vom 11. März 1861 in dem Zadegebict betreffend. Vom 12. März 1861“; unter den Allerhöchsten Erlaß vom 28. Januar 1861, be- treffend die. Verleihung dev fiskaliscyen Vorrechte für den “Hau und die Unterhaltung der Kreis- C'hzausseen, Yn' K*oiherg nach Jüdenhagen;und Von Kolberg nach SchWelbkm an den Jürftenthumer Kreis und den Kreisx Schivelbein; Unter das Privilegium wegen AuLfertigung auf ÖM! Zn- haber lautender Obligationen des Fürßenthumer- Kreises im Betrage von 200,000-Thalern ]ll. Emisfion. Vom 28 Januar 1861; und“ unter das Privilegium wegen Aquertigung auf. den In- haber lautender Kreis-Obligationen des Schivelbeiner Kreise:? im Betrage von 16,000 Thaler". Vom 28sten Januar 1861, Berlin, den 18. März 1861.
Debits-Comtoir der Geseß-Sammlang.
„ 5337.
5338.
5339.
Vkiuisterium der geistlichen, Unterrichts- und erdizittal : Angelegenheiten.
Akademie der Wissenschaften.
Zur Vorfeier dLZ A(lerhöchsten Geburtstages Seiner Majestät dss Königs wird die Königliche Akademie der Wissen- schaften am Donnerstage, den 21. d. M.“, Nachmittags- um fünf Uhr, €er öffentliche Sixzung halts", zn welcher der Zutritt, auch ohne besondere Einladung darch Karten, freisteht,
Berlin, 16. März 1861.
Das Sekretariat dsr Königlickcnck21kademie der Wissenschaften. En "e.
Akademie der Künste.
Die Akademie de.r-Künüe wird das GeburtSfef? Sr. Majestät» des" K'ö nigs «111122. 1». M., VNmittagY 10'7 Uhr, durch eine öffent- iche Sixz-ung im langen Saal dss Kömglichxn Akadsmie-(Hezbäudes ,eierw
Finanz : Ndinisterium. Haupt-Veuwawung- dev Stamxsschulden.
Bekanntzmachnng Vom15.,März1861“betxreffend die am 15. Märzd. J, st-atétgefunden-e Verloos-ung don StaatSschuldVerschreibungen.
Zu der am, heutigen Tage öffentlich bewirkten Vexivosung von Schuldverschreibungen “der «prozcntigen Staats-Anle'thßn aus den Jahren 1848, 1850, 1852, 185411111) 18554. sind M' M, der An.- lage (a,) verzeichneten Nummern gezogen worden.
' Dieselben werden den Besixzern mit der Aufforderung gekün-