1861 / 97 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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“Obligktxowen zu beschleunigen, wie auch sämmtliäxe OHligaiionen durch dte öffentlichen Blätter mit sechsmonatlicher Frist'zu kündigen und durch Zahlung des Nennwerths einzulösen. Ueber die erfolgte Amortisation ist dem vorgefeßten-Eifonbahn- Mmmissariat alljährlich cin NachWeis einzureichen, ' 6

1:11, Werbe und öffentliche Arbeiten rin 211911111111; .«zu eWetfev, wekhes ;

dle zur Unterhaltung und Erneuerung der Bähnanlagen aus dem 'Re- serve-Fond Zu öeninehmenden AusZaben , so Wie die zur ErgäZng der Fonds uach Verhältniß der Abnuxzung der Bauwerke, des et

und *der Vetriebsmkttel periodenWeise abzumessenden Rücklagen MLR.

Der aus den jährlichen Bahneinnahmen verbleibende Naß Bes Rein- ?

ertrags wird. mit Vermeidung unbequemer Vruchtheile, aw Dividende unter die Actionaire verthrilt.

gemacht.

Privilegium vom 15. April 1861 -- Wegen Aus- gabe von 2,500,000 Thlr. Obligationen der Magdeburg-HalberstädterEisenbahn-(Hesellschaft.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König Von Preußen 2c.

Nachdem von Seiten der unterm 14. Januar 1842 Von [1115 bestätigten Magdebnrg-Halberstädter Eisenbah11-Gesells111aft (Geseß- Sammlung für 1842 Seite 58) darauf angetragen ist, ihr zur Be- schaffung der zum Bau und zur AuSrüstung einer Eisenbahn Von Halberstadt über Quedlinburg nach Thale am Harz, zur Vervoll- ständigung ihrer Betriebsmittel, Ergänzung ihres Reseer- Fonds und Beéchaffung einer Bau-NeserVe nöxhigen Geldmittel, die Aus- siellung auf den Inhaber lautendsr und mit Zins : Coupons ver- sehener Obligationen, jede zu 100 Thlr., im Betrage Von L,500,000 Thalern zu gestatten, so ertheilen Wir in (Hemäßheit des I', 29 des Statuts der GesellsÖaft und des Geseycs vom 17.J1111i1833 wegen Ausstellung 11011 Papieren, welche eine Zahlunngerple- tung an jeden Inhaber 9111121111111, durch gegenwärtige Urkunde Unsere landesherrliche Genehmigung zur Erhöhung des Anlage- Kapitals der Magdeburg-Halberstädter EisenbahrwGescUckzaft 11111 die Summe von 2.500,000 Thlr., und zur Emisfion von 25,000 Obligationen 311 Einhundert Thalern unter nachstehenden Be- dingungen: 1

Die zu emittircnden Obligat1o11e11 werden unter fortlaufenden Nummern nach dem 5111) 11. beigefügten Schema ausgefertigt und ““vom den 8 „ordentlichen Direktoren und dem Rendanten der (He-

:Éfe'Ü-“schaft unter eichnst.

Die Ongationen tragen vier und ein halb Prozent Zinsen. LFU “deren Erhe'inmg werden den Obligationen zunächst für 63111916 12 .halbjähuige, am 1. Oktober und 1. April der betreffenden Jahre „zahlb-are Zins-Coupons Nr. 1--12 .11ebst Talons nach dem 5111) 13. b-eigeßügten Schema beigegeben.

Beim Ablauf dieser und jeder folgenden sechsjährigkn Periode werden nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung für anderiveite “sechs Jahre nene Zins-Coupons a-usgereicvt.

Die AUKr-eichung erfolgt an den Präsentanste-n des Talons -- mit “desen Rückgabe zugleich über den Empfang 1311" 11211111 Serie Zins-Coupons nebst Talons quittirt wird, - sofern 111111111111: dessen Fälligkeitstcrmine dagegen 11011 dem Inhaber der Obligation bei dem Direktorio schriftlich Widerspruch erbobkn worden ist; im Fall eines solchen =Wide1spruch§ erfolgt die Au-Zreixhung einer neuen Serie Z““1'11s -Coupons Ukbst Talons an dcn Inhaber der OMgationen. Z 3

Die Ansprüche auf Zins-Veégütung erlöschen “und die Zins- Cyupons werdcn ungültig und lverthlos, wenn diese nicht binnen 4 Jahren nach der Verfallzeit 4111174311hl1111g präsentirt Werden.

Die Verzinsung dsr Obligationen hört an dem Tage auf, an wchlchem -fie zurZuuückza-lxlwng fällig smd, Wird diese in Empfang genommen, so müssen zugleich die ausgereichten Zins-Coupons, welche später_ als an jenem Tage Derfallen, mit der fäÜigen Obli- FMM eingereickz't Werden; geschieht "dies nicht, so wird der Betrag . r fkhlenbrn Jins-Coupsus von dem Kapétal gekürzt und zur Ein- klösuug 6121er Taupons ver-Wendet,

. 5.

Die Obligationen Unterléegen der Amortisation, die mit dem

re 1867 uns den Einkünfksn des Jahres 1866 beginnt und durch WjähvlühesVorweudung von 12,500 Thlr. und ,der auf die eingelösten Obligationen fallenden Zinsen ausgeführt wird. Die **RUmmem Der 1'11 eixn-em jeden Jahre zu amortifirkn-dkn Obligationen Wersen aüjähklirh durch das Loos bestimmt, 1111d-die “Auszahlung Les 'Nonünakbétrags 'der hiernach zur Amortisation gelangenden

“bligationcn erfolgt im Januar des nächfifolgenden Jahres , zu- ,exst- also -.im _Zahye 1667.

-_ Des: Magde-burg-Halber-ßädter Eisenbahn-Geséllscbaft bleibt je- dkch das RMT ;vokbe-hal-19n, *mit Ge11ehmigu11g des, Staats sowohl den Amortisationsfoud zu verstärken _uüd dadurch die Tilgung der

banks *

. Der Betrag der jedeömaligen Dividende und die Zeit ihrer Zahlung Mrd von dem Direktorium öffentlikh bekannt '

Die Inhaber der Obligationen smd auf Höhe der darin ver- schriebenen Kapital-Beträge und der dafür nach Z. 2 zu zahlenden ]insen Gläubiger der I.)?ag'debuugÖaldsrstädtrr Eisenbahn-Geßll- chaft fund sind daher befugt, wegcn ihrer Kapitalien mtb Zinsen sich an das gcsmnmteVeWö-gen der (Hesellschaft und dessenExträge mic unbedingter Priorität vor den Inhabern der Stamm :Acti'en und der “zu denselben gehörigen Dividendenschcine zu halten; doch steh? den, in Folge des Privilegii vom 10. März 1851 a11sqe- schriebenen Prioritäts-Obligati011111 im Betrage Von 700,000 TH,]- lcxrn “das Vorzugsrecht “zu. Eine Veräußerung der zum Bahn- korßer gehörigen (Hrandslücke ist anstatthaft, so lange die Obli- gatzonen 11icht eingelöst smd. Diese Veräußerungs-Bcschrä11k11ng b€z_1eht fiel) jedoch nicht auf die außerhalb der Bahn und der Bahn- bote befindlickysn Grundstücke, auch nicht a11fsolche, welcbe inner- [Zalb der Bahnhöfe etwa (111 den Staat oder 1111 Gemeinden zu offentlichen Zwecken abgetreten 1111?de möchten,

Die Inhaber der Obligation-cn find 1111191 befugt, die Zahlung der darin verschriebenén Kapitalbeträge anders als nach Maßßabe der 1111 §. 5 angeordneten Amortisation zn fordern, ausgenommen:

3) jZ1131x11bn ein Zahlungstermin lä11gcr als 3 Monate u11berichtigt

ei 1;

b) wrnn dcr Trausvortbetricb auf der Eisenbahn durch Sch11ld der Gesellschaft länger als 6 Monate ganz aufhört;

«) 11111111 gegen die Eisenbahn:Geseklscbaff Schulden halber Exe- cution d111'ch Pfändung oder Subhastation vollstreckt wird;

11) 11111111 die im §. 5 féstgkscßte Amortisation nicht innegehal- sen wird.

Zu den Fällen 11011 «*1. bis 11113]. (». bedarf cs 811111171111dig1111g nicht, sondern das Karital 1111111 Von dem Tage ab, an wclche'm einer dieser Fälle eintritt, z11r1“1ckgefordert werdkn, 11111) zwar;

zu 11. bis zur Zahlung der betreffsnden Zins- Coupons;

zu 1). bis zur Wiede1'herstell1111g dss unterbrochenen TranSport- betricbks;

zu 0. bis zur Aufhebnng der Exkcution.

In dem 51111 (1. vorgedachten FaUc ist jedoch ('1116 1319011011111- liche Kktndigungssrist z11 bsobachten, auch kann der Inhaber 111121 Obligation 111111 kicsem Kündigungsrechte 11111: innerhalb dreier Monate Von dem Tagc ab Gebrauch 111c11'11911, wo die Zahiung des Amortisations-Quannmns hätte stattfinden soÜcn.

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Di? AuSloosnng der alljährliäy zu 11111ortifi1'1'11d1'11 Obligationen geschieht in Gegenwart zwyier Mitgliedcr dcs Dirsktorimns und 111191? protokoUirenden Notars 111 11119111 14 Tage Vorher zur öffent- lichen Kenntnis; zu bringenden T81111i11c, 511 111111191111 dcn Inhabern der Obligationen dcr Zntritt gestattet ist.

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Die Mammern der ansgsloosten Obligationkn wcrden 7111111911 14 Tagen nacl) Abhalt1111g “des im Z. 8 gcdachtc11Tcrmi11s bkkannt gemacht, die Auszahlung derselben abcr erfolgt in Magdeburg an die Vorzeiger der betrcffkndcn Obligationen gcgen Austichrung d§rse41be11 und der dazn gehörigkn, nicht fälligen Zi11Z;C011P011s (.'. ).

Jm Ucbrigen erlischt die Verbindlichkeét der Gesellschaft z111: Vcrzinsnng einer jeden Obligation mit dem 31. Dezember desjeni- gen Jahres, in welchem dieselb? ausgeloost, und daß dies geschehen, öffentlich bekannt ge1nacht1ist.

Die im Wege der Anwrtisation oingelösten Obligationen werden in Gegenwart zjveier Mitglikder des Direktoriums .und eines protokollirenden Notars Verbrannt, und daß dies geschehen, durch die öffentlichen Blätter bekannt gemacht.

Die in Folge der Rückforderung von Seiten “des Jnhaßch (Z. 7) oder in Folge einer Kündigung (Z. 5) außerhalb der plan- mäßigen Amortisation eingelösten Obligationen hingegen ist die Geseklschaft wieder ausz11g1'be11Fbc1fng.

Diejenigen Obligationen, welcbe ausgeloost und gekündigt find, und der Bekanntmachun durch die öffentlichen Blätter 1111- geachtet nicht rechtzeitig zur ealisation eingehen, werden während 'der nächsten zehn Jahre von dem Direktorium der Magdeb1rrg- Halberstädter Eisrnbahn-(Heseüschaft alljährlich einmal öffentlich aufgeruer; gehen “fie aber desscn1mgeachtct nicht spätestens binnen .; ahresfrift nach dem lcßken öffer1tlichcn Aufruf zur Realisation em, so erlischt ein jeder Anspruch aus denselben (111 das Gesel]- "sch'a“ftsvern1öge11, was unter Angabe der Nummern der 113111171113- gewordencn Obligationen von dem Direktorium öffentlich bekannt 'zu machen ist.

Die Gessllschaft hat „aus dergleichenObligationen keinerlei Vcr- pflich'tungen mehr, doch steht der Generai-Versammlung frei, 'die

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gänzliche ober theilweise Ncalifirung derselben aus Billigkeits-1

rückfichte1123u beschließen. L. 11. '

Die in diesem Privilegio(vorgeschriebenen öffentliäyc-nVek'annk- mach1111gen erfolgen durch diejenigen Blätter, welche nach Z. 72 des Statuts der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-(Hesellschaft (GeseH-Sammlung 1842, Seite 59) zu Veröffentlichungen in den Angelegcnheiten dieser GcscUschaft benuß-t Werden sollen.

11 Urkunde disses haben Wir das gegenwärtige landesherr- 1jche 5111111119111111 Aüerhö'chstejgcuhändig Voljzogen und unter Unserem Königlichen Jnficgcl ausstrfigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationén in Ansehung ihrer Befriedigung cine Tchährxcisiung von Seiten des Staat?: zu geben oder Rechten Dritter zu präjudiziren.

Gegeben Berlin, den 15. April 1861.

(!.. 5.) Wilhelm.

111111 der Heydt. von Vatow.

11.

Magdeburg-Halberstädter Eiscnbahnx- Obligation .O;

Übkk 100 Thaler Preußisch Courant.

Inhaber dieser Obligation N.?“ ..... hat auf Höhe [ron Einhundkrt Thalern Preußisch Courant Antheil an dem, in (Hemäßheit des umstehcnd abgkdruckten Allcr-höchsten Privilegii vom .................... emittirten Kapitale VM 2,500,000 Thalern.

Die Zinsen mit vier und einem halben Prozent für das Jahr sind gegen die ausgegebenen, am .................. und jeden Jahres zahlbaren halbjährlichen Zins-Coupons zu erheben.

Magdeburg, den ............... 1861.

Das Direktorium dsr Magdcburg-Halbcrstädtcr Eisenbahn-(Hesellschaft.

Drei Unterschriftc-n in Facsimils.

Unterschrift des Rendanten.

(Trockner Stempel.) Controle 170]. .....

13.

Jubabsr empfängt gkgen diesen Talon am 2. April 1867 in Magdeburg bei unserer (HeselUchaftskasse die zweite Série dcr ZinS-Coupons „. znr MagdkburgHalberstädter Eise11balck11:ObLigat1on “ck

/ t/„T

Magdeburg, dcn ............... 1861.

Das Direktorium , _ dcr Magdeburg-Hallwrstädter Eisenbahn-(Heselljchaft.

Unterschrift in Facsimile.

(Trockner Stempel.) _, Vorwyender.

Contr. 1701. ..... Unterschrift.

„,..--...»

861'16 ..... “[H-' . ..... tLl“Z1116-COUP011 zur Magdebuxg:Halberstä1d181' Eisenbahn-Obligation “.L- chi Thaler Sieben Silbergroschen skch6 Pfennige hat Jllhabék dieses vom .................... al), in Magdeburg aus unserer GcscUschaftskassc zu crhebcn. Dieser Conpon Wird ungültig und Werthlos, Wenn er nicht binnen 4 Jah- ren nach der Vcrsallzoit zur Zahlung präsentirt wird. Magdeburg, dcn ....... . ....... 1861.

(Trockner Stempel.)

Das Direktorium der Magdebnrg-Halberstädter EisenbahnckGesellschaft.

Untersckyrift in Facsimile.

601111. 1701. ..... Tame, Vorstycndcr.

Allerhöchster Erlaß Vom 26. März 1861 -- bc- treffend die Vcrleihnng der fiskalische11 V011€chte für den Bau 11111) die Untexlmltung einer (Ge- meinde-Chaussee von Kettcnis an der Aachen- Eupencr Actienstraße, Über Walhorn, A-stenet und Hergenrath' nach Bildchen (111 der Aa111e11- Lütticher Staatsstraße,L im Kreise Eupen, Regierungs-Bezirk Aachen.

Nachdem Jch durch Meinen Erlaß Vom heutigen Tage“ den

Bay ciner 'Gemeindc-Cbaufsee Von Kettnis an der Aachen-Eupener Llcßenßraße, Übe-r- Walhorn, Asten-et und Hergenrath i1ach1Biwchk1Üt c111- dsr Aa-chen-LütiiWr Staatsstraße, im KMU's Eupen, Regie- rungs-Bsztrk Aachen, genehmigt“ habe, verisihs Job hioédurch öek GsmeindeU Kekienis, Walhorn und Hergenrnth 'das Expropriations': rächt für die zu diefer- Chaussee“ erforderlichen Grundstücxk, imglekchkk das Recht zur Entnahme der Chausseebau- und Unkerhalkungs- Matemqlwn „nach Maßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschr1f1cn 111 Bezug auf dieFe Straße. Zugleich, will Ich den genann- ten Gcmesnden gegen Uobemahrm» 861" künftigen.chausseemäßigen Unter- haltung der Straße das Recht zm.“ Erhebung des Chausseegeldes nach den BestimmMgc-n des fÜr die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chauffßegeld : Tarifs , einschüsßlich der in demselöm enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, so wie öcr sqnstigen, die Erhebung betrx enden zusäylicheu Vorschriften, wie dress Bestimmungen auf den taats-Chausfeen von Ihnen an e- wandt werden, hierduxch verleihen. Auch solle11 die dem Chan. ee- geld-Tarifexvom 29». Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chausser-Polizei:Vergchen auf die. gedachte Straße zm; Anwendung kommcn. Der gegenwärtige Erlaß ist“ durch die Geseß; Sammlung zur öffc1111ichen Kenntnis; zu- bringen. Berlin, den 26. März 1861.

Wilhelm.

von der Heydt. von Patow.

An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanzminiüor.

Piinisterimn für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Jugeuiour H. Sch111öle zu Limburg a. d, Lenne ist unter dsm 16. April 1861 ein Patent. * a11f cine 111echat1ische Vorrichtung zur Vorbereitung von Draht für Schnsterahlen in der durch Zeichnung und Ve- schrcibnug nachgewiesenen Zusammenseßung auf fünf Jahre, von jenem Tage. 1111 gercchnet, und für den Umfang des preußisch-cn Staats srthéilt worden.

Verfügung vom 16.211111! 1861- W'erths-Decla- ration der Se11d1111gc1111ach Belgien betreffend.

Nach den belgischen (Hc-seéßcn ist es ßrafbar, 11111111 Sendungen mit baarem (Heide, Papiergelde, Vrctiosen, JuWelen 21'. nach,ka- gien eingeführt werden, deren Werth Vom Absender zu strig Okklakikt ist, oder wenn solche Gegenstände, mit anderen Sachen verpackt, ohne Wkrtl1s-Decla-ratio11 abgesandt worden find.

Die Versender von 11ach,B9-lgien bestimmten Gege11ftände11'der 1'1'wäh11ten Art haben dikselben daher“, zur Abwendung nachthojltge-r Folgkn, 311111 wollen Werthe 311 deklariren.

Berlin, den 16 April 1861.

General - Post - Amt.. Schmückert,

„___-.___“

Finanz : Minist1*1*ium.

Die Ziehung der 41911 Klasse 123ster Königl. Klasfßn- Lotteris wird den 26. April d. J., Morgens 7 Uhr, 1111 Ziehungssaai des Lottcrie-(Hebäudcs ihrkn Anfang nehmen.

Berlin, den 19. April 1861. ,

K*öniglicha (H1'11eral-Lotterio-Dtrec-t1on.

Bärlin, 19. April. Se. Majkßät der König haben 2111er“- gnädigst geruht: Dem Generul-Dircktor deeruseen, 01; von Olfers zu Berlin, die Erianbniß zur Anlegun'g des 11911 des Großherzogs Von Toscana KaiscrUcher Hohmt chm verbehenen

Comumndeur-K'reuz1-s des St. Joseph-Ordens, dem Polizei-