1861 / 128 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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8. im Herzoglich braunschweigischen Gebiete beginnen: an dem bei dem Orte Kreiensen belegenen Endpiunk-teder oglirh braunschweigiichen Süd : Eisenbahn, sodann die Yradte YR Oldendorf und Holzminden berühren “und sich gleichfalls bis an die beiderseitige Landesgrenze in der Nahe des Weierfiuffes ausdehnen. ' Lily“?! ?.Öi E's b l) 1“ ' findet Der An chluß der im rt. e a , en ien a n nnen , auf dem beidirseitigen Grenzpunkte 111 dem Maße statt, das; damit eine unbehinderte vollständige Durchführung aller Ei1enbahntrans- orte u bewirken iii. p Dzer Uebergang über den Weserfluß soll durch cine feststehende

ücke er e ellt werden. Br h gst Artikel 4.

Ueber den Verbindungspnnkt beider Eisenbahnstrecken wird

' ' ' * ' der wr en den kontrahirenden hohen Regreruwxn .an (Hittnd Jeresiciis stattgefundenen technischen Untersuchungen die definitive Fest-

ld' „it etro en werden. setzung ba lg 9 ff Artikel 5.

' “edc der beiden hohen Regierungen wird diemin Jdr Ge- biet (?Wißn1de Strecke der im Art. 2 bezeichneten Etienbahn auf Staatskosten zur Aquührung bringen lassen.

Artikel 6. ' ' ' Ob die neu zu erdauende Bahn sofort Mit zwei oder mir niit einem Geleise zu versehen sei, hängt von dem Ermesien einer ]eden Regierung für die Strecke innerhalb Jhres Gebietes ab. Man ist jedoch einderstanden, daß das fur die Anlegung Von zwei Geleiscn erforderlichehClirundeigenthum sofort anzukaufen und Verü un bereit 11 (1 ten ei. . . . zur Beif dezemgCintrittez des Bedürfnisses werden die hoheii Regie- rungen Sich über die Herstellung des zweiten Geleiscs weiter ver-

di en. sta" g Artikel7.

Der Bau der Bahn soll solide und dauerhaft alisgefiidrt wer- den, damit Gefahren und Störungen des Betriebes Ulcht zu de-

sorgen smd.

Dabei wird dieselbe in allen Tdeilen eine solche Einriidtung

erhalten, daß Personen, Güter und alle sonßigeii Gegenstände, Welche mittelst der Eisenbahnen beiördert zu werden geeignet smd, ohne Gefahr und Nachtheil transportirt werden konnen.

( __ "Artikel 8; R B „„ . und Holzminden zu errichtenden Bahnhöfe""ciiiéierie'heFtadtM HMM

Diejenige Regierung, welche den Betrieb über ihr Landesge- biet hinaus bis zu dem im anderen Gebiete belegenen Grenzbahn- hofe Übernimmt, wird die andere Regierung rücksichtlich der Kosten, welche diese letztere auf die Erbauung der Bahnstrecke bis zur Landesgrenze verwendet hat, entweder durch angemessene Verzin- sung des Anlagekapitals oder durch AuÖlieferung eines angemesse- nen Antheils an dem Betriebsertrage zwischen den oben genannten Städten entschädigen.

Nach Maßgabe dieser Verabredungen wird baldthunlickist eine besondere Unterhandlung sowohl über die Wahl des Grenzbahn- hof-Zs, als über die von der einen an die andere Regierung zu leistende Entschädigung eingeleitet Werden.

Im Fall eine Einigung Über die Wahl won Höxter oder Holz- minden nicht zu erzielen sein möchte, soll der Betriebswechsel anf einem, an der beiderseitigen Landesgrenze auf gemeinsame Kosten _zu erbauenden und zu unterhaltenden Bahnhofe „stattfinden,

Artikel 9.

Da die baldige Ausftibrung und Vollendung der beiderseitigen Bahnstrecken dem gemeinsamen Interesse entspricht, so wollen die hohen Regierungen die erforderlichen Vorkehrungen unverweilt be- lZinnen und so bald als thunlich den Bau in Angriff nehmen und eschleunigen lassen. .

Als der späteste Zeitpunkt, zu welchem der Bahnbau mit den Nebenanlagen zu vollenden und der durchgehende Betrieb zu eröff- nen ist, wird der Schluß des Jahres 1865 angenommen. Die kontrahirenden hohen Regierungen werden Sich jedoch befirebcn, die Bahn wo möglich schon bis zum Schlusse des Jahres 1864 fahrbar

herzustellen. A r t i k e l 10.

Zeitig vor Vollendung der Bahn wird die nähere Veriiändi- gung über die Art und Zahl der einzurichtenden Züge stattfinden. “Jm Voraus ist jedoch verabredet, daß "mindestens 3) ein durchgehender Personen-Schnellzug mit einer Fahrzeit von höchstens 9 Minuten auf die Meile, ausschließlich der Auf- enthalte auf den Zwischenstationen, b) ein durchgehender gewöhnlicher Personenzug mit einer Fabr- zeit von höchstens 14 Minuten auf die Meile, ausschließlich der Aufenthalte auf den Zwischenstationen, ' * , 0) ein durchgehender Zug zur Beförderung von Gütern ]eden Tag die gesammte Strecke zwischen den Anfangs- und End- punkten (Altenbeken und Kreiensen) in beiden Richtungen durch- laufen sollen,

Die Aufenthalte der Züge, insbesondere der unter a. m_id b, genannten Personenzüge auf den Stationen, durfen nicht langer sein, als es der Dienst erfordert. __ '

Die vorbezeichneten drei Zuge sollen zWUchM Berlin und dem Rheine in beiden Richtungen durchgehen, und zwar entweder der- mittelst Anschlusses an die auf der Route über Braunschweig und Minden bestehenden durchgehenden Zuge, oder vermittelst Einlegung

* Zi“: e. besinderer ““ 9 Artikel 11. d f d B t „b

Beide lo e Re ierungen verzichteii arau , en crie auf der betreffende? Bahgnstrecke Ihres Gebiets ]emais einzustelleii oder zu unterbrechen. In solchen Fällen, wo in Folge von kriegerischen, oder Elementar-, oder anderen Ereignissen die Bahn unfahrbar und der Betrieb dadurch zeitweise unterbrochen werden sollte, Wollen Sie unverzüglich die geeigneten Maßregeln ergreifen. danitddie Fahr- barkeit der Bahn und der regelmäßige Betrieb in moglichst kurzer Frist wieder hergestellt Werde.

Artikel 12.

Ueber die demeächst auf der 11611211 Valin einzuführenden Tarif. sätze für die aus dem einen in das andere Gebiet übergehenden Transioorte Werden die beiden hohen Regierungen Sich seiner Zeit verständigen. .

Zwischien den beiderseitigen Unterthanen _soll bei Feststellung der Beförderungspreise und der Zeit der Abfertigung kein, Unter- schied grumcht Werden, namentlich sollen die aus demeebiete des einen Staates in das. Gebiet des anderen Staates ubergehenden TranSporte weder in Beziehung aiif die Beförderungspreise, noch rücksichtlick) der Abfertigung Ungünstiger behandelt „Wkkdell, _als die aus den betreffenden Staaten abgehenden odcr darm Verbleibenden Traiisporte.

Artikel 13. . .

Die Herzoglich draunscl)weigisilie Regieruiig Wird dem preußi- schen Brief:, Geld- und Packetsendungeir]eglicl)er Art. welche den bestehenden Geseßen gemäß Von der Konigl'ick) preiißischeii Post- Verwaltnng beförde'i't werden, auf .der Eisenbahnlinie ziviishen Oschersleben und Höxter den ungehinderten Tririisit_d11rel) dcis Öerzoglicl) draur.schlveigische Gebiet 111 derieldeii Beschaffenheit, Wie solche csuf den beiderseitigen Grenzen arrlorniiien. gestatten. . Dieselbe sichert der Königlich preiißischen Post-Verwxiltung der diesem Traiisit in Ihrem Landesgcbiete "Alls der in Rede stehenden Eisenbahnlinie schnelle und sichere Beforderimg aller preußischen Postsendimgen in demselben Maaße zii, wir soliiée den Herzoglrch “***“*“sch“sißischoii Nosisondmiaen Von der eigenen gewährt Werden muß.

Die Königlich preiißisehe Post-Verwaltung wird dagegen der. “Z-

dem Zeitpunkte an, wo die Eisenbahnlinie zwischen Oschersleben und Höxter znr Befördernng preußischer Postsendungen benußt wird, an die Herzoglick; braunschweigische Eisenbahn- 11.111) Post- Verwaltung für obige Zugeständnisse eiiie näher zu vereinbarende Vergütung, Von welcher die Erfüllung solcher Zugeständnisse ab- hängig gemaéyt wird, gewähren. Artikel 14. Dieser Vertrag soll in zwei gleichlautenden Original-Exem-

Bahnverwaltung ___,

Vlaren ausgefertigt und unverzüglich zur Ertheilung der Allerhöch- ,

sten imd Hölliften Ratificationen vorgelegt werden, deren Aitswech- „'

selung längstens binnen vierzehn Tagen stattfinden wird.

ilrkundlich ist Vorstehender Vertrag Von den Bedollmälhtigtew

unterzeichnet mid besiegelt ivorden. So gesehehcn Berlin, den 23. Feerar 1661.

([.. 8.) Alexander Max Philipsborn.

(l.. 8.) August Ludwig Freiherr von der Reck.

(b. 8.) von Arnsberg.

Der Vorstehende Vertrag ist ratifizirt und die AuÉWechselung i

der Ratifications-Urkunden zu Berlin bewirkt worden,

Ministerium für Handel,_ Gewerbe und öffentliche Arbeiten. *

August Philipp Christian Theodor-

i

Das 17te Stück der Geseß-Sammlung, Welches heute aus: *

gegeben wird, enthält unter Nr.15364. das Gesetz,

Abgaben. Vom 22. Mai 1861; unter 5365.

Altenbeken, an der “Westfälischen Eisenbahn, über

betreffend die Ermäßigung der Bergwerks- _

das Geseß, betreffend den Bau einer Eisenbahn von

Höxter, bis zur Landesgrenze bei Holzminden, des-

gleichen die Deckung des Mehrbedarfs für die Saar? drücken:Tkier-Luxemdurger Eisenbahn. Vom 22. Mal 1861“ und unter

5366. den Vertrag zwischen Preußen und Braunschtveig Wk-

WA)

gen der Herstellung einer Eisenbahn von Altenbeken naeh Kreiensen. Vom 23. Februar 1861. Berlin, den 30. Mai 1861,

Debits-Comtoir der Geseg-Sammlang.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst zu Waldeck und Pyrmont, von Waldeck.

Se. Durchlaucht der Prinz Albert von Sachsen-Alten- burg, von Altenburg.

Der Königlich sicilianische außerordentliche Gesandte und be- vollmächtigte Minister am Kaiserlich österreichischer: Hofe, Principe di Petrulla, Herzog oon Anjou, von Wien.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geriiht:

Zu der von des Fürsten zu Hohenzoljern:Sigmaringen Hoheit beschlossenen Verleihung des Ehren-Kreuzes erster Klasse des Fürstlich h'obenzollernschen Hausordens an den General-IJTajor von Ciesiclski, beauftragt mit der Führung der 9ten Division, AUeryöchstihre Genehmigung zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 29..Mai. Seine Majestät der „König arbeiteten dente Vormittag von 11 bis 1 Uhr mit dem Geheimen Kabineis-Rath Wirklichen Geheimen Rath Jllaire.

-- Ilire Majestät die Königin hat am Vorige]: Somi- tag dem Gottesdienste in der St. Matthäi-Kirche beigenwhnt, hier- auf mit Er. Majestät dem Könige und Ihren Königlichen Hohei- ten dem Kronprinzen und der Frau Kronprinzessin Ihrer Majestät der Verwittweten Königin einen Besuch abgestattet und auf Schloß Babel:“?berg gespeist. - Am Montag empfing Ihre Majestät die Königin, nach der von Sr. Majestät dem Könige dem in einer Special-Misfion hier eingetroffenen Kaiserliéo türkischen B0tschafter Vell) Pascha ertheilten Audienz, diesen und die ihn begleitenden Herren, welche denmächst zur Königlichen Tafel geladen Waren.

Gestern faiid zu Ehren des hier anweseiiden Fürsten und der Fürstin Von Waldeck ein Diner im Königlichen Palawz statt.

Ihre Majestät die Königin nahm mit Ihren KöiiiZlichen Hoheiten dem Kronprinzen und d'er Kronprinzessin die drei ältesten unter dem fiädtiscyen Patronat stehenden Kirchen Berlins, die St. Nicolai-, Kloster- und Marien-Kiride, in Augenschein.

-- Das Herrenhaus beschäftigte sich in seiner heutigen Sitzung mit Beratliung des Gesetzentwurfs, die Jericytliche Verfolgung der Beamten wegen A1an- und Dienst- haiidlungen betreffend. Am Schlusse unseres Blattes fand noch Getieral-Disfusßon statt,

- In der heutigen (59sten) Sitzung des Abgeordneten- haiises wurden als die acht provinzenweise gewählten Mitglieder der Central:ii'dmmisfion zur AbsOäYUUJ betiiifs der Grilndstener genannt: fiir Preußeii: Gutsbesitzer Konrad, Pormnern: Land- schasts-Direltor v. Hagen, Posen: Abg. v. Zoltowski-K'rotoschin, Brandenburg: Abg. v. Benda, Schlesien: Fürst Hatzfeld (Mitglied des HerrerrdauseS), Sachsen; Abg. v. Boniii-Geiithin, Westfalen: Abg. v, Vincke-Hagen, Rheinprovinz: Abg. Neichensperger-Geldern. Der erste Bericht der Militair-Kommission » laufender Etat der Militair-Verwaltung, unabdängig von der Reorganisation «- wurde durchwe? nach den Kommissions-Anträgen erledigt.

O denburg, 27. Mai. In der heutigen SiHUng des Lan diags wurden die noch rückständigen Artikel der Wegeordnung (Art. 124-151) durchberathen, die Verhandlungen darüber füllten die Siyimgszeit aus.

Sachsen. Dresden, LZ. Mai. Mittelst Alierhöcdster Bekanntmachung Vom 26. März d. Z. ist in dem neuesten Stücke des Gesetz- und Verordnungsblattes ein anderweiter Nachtrag zu den Statuten des Königl. sächsischen AlbrechtsOrdens dom Z1sten Dezember 1850 zur öffentlichen Kenntnis; gebracht WVTÖLU. Dem- zufolge Wurde der gedachte Orden durch K*reirung einer mit dem- selben zu verbindenden Medaille ertveitert, welche sowohl in Gold als auch in Silber ausgegeben wird, imd deren Inhaber die sechste Klasse des Ordens bilden.

Die Erste Kammer berietl) [)Lllil' über den Geseßenttvurf wegen

Zusaiiimenlegung der Grundstücke und nahm, in Uebereinstimmung

mit dem Beschlusse der „Zweiten Kammer, ein Prinzip desselben in *

Z. 2, wonach künftig die zwangsweise Durchführuug einer Grund- ßückszusammeulegung dann zulässig sein soll, wenn sich für einen darauf gerichteten „Antrag. mehr“ als die Hälfte der dabei betheilig- ten Grundstücka-efiyer erklärt, mit 19 gegen 13 Stimmen an. Die Zweite Kammer erledigte eine Differenz beim Justizbudget

dadureh, daß die Kammer dem Antrage der Ersten Kammer, den

R redit-Jnßituten nicht zu

Fingerzeig für die Regierim

ypothekenbuchführeru die Vermittelun von Darkhnen bei. , Yeftatteu, gegen 6 timmen beitrat.

„Gotha, 27. Mai. (.in zwischen der Staats-Regierung von Meiningen und imferem Ministerium abgeschlossener Vertrag. Welche: mit dem_ 1. Juli 13. J. in Wirksamkeit tritt _und eine vorläufige Gultigkeit von 12 Jahren haben soll, bezweckt eine Erleichtemng der“ RechtSpflege und- „bestimmt deSbalb, daß die Gerichte beider Staateir sich gegenseitig alle diejenige Rechtshülfe leisten müssen. welche ne den Gerichten des Jnlandes nach dessen Geseßen und Gerichtsdersafsung' nicht verwei ern dürfen. Nur bezüglich der Strafgerichtstrkert wird diese echtshülfe in der Weise beschränkt, daß der eine Staat die ihm Angehörigen Wegen der im anderen Staate ,begangenen Verbrechen nicht auszuliefern hat, und nur dann gegen die Verbrecher strafend einschreitet, wenn die begangenen Ver-' brechen nach 1einen (Heseßen strafbar find.

_“ _Badey. Karlsruhe, 26. Mai. Das Verordnungsblatt sur die vereinigte evaiigelisch-protestantische Kirche des Großherzog- tl)uni§3 enthält eine Allerhöchste Entschließung Sr, Königlichen Hevert des Großherzogs vom 21. d. M., wodurch die geist- ltchenxllnd weltlichen Abgeordneten zur evangelischen Gene- ralf-Simode auf Mittwoch den 5. Juni einberufev werden. (Hleicdzeitig wiirde der Präfident des edangelischen Ober-Kirchen- r*).th?“ „Herr Stiratsratl) Nüßlin, zum landesherrlichen und ober- biichdfliweii Commissair, unter Uebertragung des Vorßyes bei derselben, berufen.

, Bayern. I)iünchen, 26. Mai. Die Militair - Konferenz in Wurzburg soll, wie der „R. C.“ meldet, außer der Feststellung d'en Yrgnsport- und kapfikgllllgéi -Reglements,- sich auch mit der Formalien des Hauptquartiers und des Generalstabes des Höchst- komnmndirendeii d.r zu Vereinigenden Truppen der betreffenden Ste_mten beschästi3en und dieselbe vollständig feststellen. Die in Wiirzbiirg zit_faisenden Beschlüffc werden aleald zur Kenntnis; der Bundesverwmmlung gebracht werden.

„S_CHWLtz. Bern, 26. Mai. Der BundeSrath geneh- niigte eiii (HeereSproject als Nachtrag zum (Heseß über paritätische Chen'mrt Aufstellung eigener Gerichte und Möglichkeit der Wieder- derbeirathung bei gänzlicher Scheidung. Der Bundesratl) bewilLigte Zollbefreiung für Liebesgaben an Glarus. (R. Z. Z.)

Belgien. Brüssel, 27. Mai. Heute werden in Paris die gegetiicitigen Ratificationen des neuen Handels-Vertrages zwischen Belgienxrmd Frankreich angewechselt. Der Vertrag tritt fünf Tage spater, also am 1. Juni, gleichzeitig mit dem englisch-fran- zÖi-"isctien, in Kraft.

Großbritannien und Irland. London, 27. Mai. Die Königliche Familie beabßchtigt am 31. d. nach der Hauptstadt zu kommen und bis Mitte oder Ende Juli hier zu Verbleiben.

Der Conseils- Präsident, Earl Granville, ist Verwichene Nacht den Paris zurückgekehrt.

Die londoner Beiträge fÜr die Nothleidenden in Indien hatten bis vorgestern die Höhe von 971,000 Pfd. erreicht und Wurden heilte abermals 5000 Psd. nach Indien versandt.

Einem Außrveise der Admiralität zufolge waren auf den zur Unterdrückungdes SklaVenhandi-ls verwendeten britischen Kriegs- schiffen von 1855 --- 59, somit in 5 Jahren, 368 Offiziere, Matro- sen und Sclyifisjuugen gestorben und 999 zu JnValid-en geworden. Es dienten auf diesen Swiffen im Durchschnitt 5443 Mann und die jährlichen Kosten des Geschwaders betrugen 458,423 Pfd.

- 28. Mai. In der gestrigen Siyrrng des Unterhauses griff die Opposition das Ministerium abermals wegen der Papier: steuer an, Die Debatte führte zu keinem entscheidenden Ergebnisse und ward Vertagt. Das Resultat erscheint als zweifelhaft, da die Zrljänder dem Vernehmen iiact) gegen die Regierung stimmen wo en.

Frankreich. Paris, 27. Mai. Daß das ort Mytbo in Cochinchina von den Verbündeten Franzosen und paniern ge- nommen worden, wird heute vom „Moniteur“ ausdrücklich bestä- ti t. Der Vice-Admiral Charner hat unterm 14. April dem Kriegs- 5 iinister die Anzeige gemacht, daß, nachdem die das Land durch- ziehenden Kanäle und Bäche rekognoszirt und gleichzeitig die mit vielem Pfahlwerk versperrte Mündung des KambodseHa-Fluffes un- tersucht worden war, die Landtruppen unter Anführung des "Linien- schiffs-Capitains Du Ouilio WW 10.--1Z. April gegen die Stadt vorgerückt, eine Abtheilung Kanonenboote unter dem Kommando des Contre- Admirals Page in den Fluß eingedrungen und so die Von zwei.Seiten angegriffene Stadt genommen worden sei. Außer dem Fregatten :Capitain Bourdais, der durch einen Standbüchsen- schuß getödtet worden, ift Niemand umgekommen. , ,

Daß der Senat vorgestern die Petition um eine zwanzigtägige Frist von der Einberufung bis zur E'röffnsung der Wahl-Versamni- lungen dem Minister des Innern zugewresen hat„ wird als ein betrachtet, die noch nirgoiids Anstal- ten getroffen hat, die WM) r zur Erneuerung der Geueralräide einzuberuken, obschon die' Wahl doch am 15. und 16. Juni statt. nden soll. ' fi In der vorgeftrigen Senats- Sißung wies Dumas, der de-