B
b ezirke :
b) eine Ueberficht der statißiscben Verhältnisse des Kreiscs, in welcher zugleich anzugeben ist, xauf welchen Feldmarken größere Gemeinheits-
theilungen stattgefunden haben, oder das diesfäuige Verfahren noch
schwebt, und welche Rezeffe, beziehun'gsweise Karten darüber vor-
handen find;
, c) ein Verzeichniß von den im Kreise "belegenen, im aüeinigen Eigen- thum des Staats befindlichen, von Entrichtung der Grundsteuer be-
freiten, beziehungsweise freizustellenden Grundstücken (Z. 4 zu a, des Geseßes vom heungen Tage, betreffend die anderweite Regelung der Grundsteuer); '
ck) eine nach Gemeinden (Ortschaften), beziehungsweise selbstständigen (HutSbezirken geordnete Uebersicht der übrigen (Grundstücke, Welche nach Z. 4 zu b. und e. des zu c. gedachten Geseges künftig bon Entrichtung der Grundsteuer befreit bleiben sollen;
0) ein ebenso, wie das zu (1. bezeichnete, geordnetes, vollständiges Ver- zeichnis; der in dem Kreise belegenen, bisher befreiten und bevor- zugten, aber künftig steuerpfiichtigen Grundstücke:
k) ein Verzeichniß der Preise der landwirthschaftlichen Erzeugnisse für den Kreis nach den Martini-Marktpreisen der zuständigen Marktorte aus den Jahren 1837 bis 1860.
Hinsichtlich des bei Aufstcüung der bezeichneten Nachtveisungen, Ver: zeichnisse und Ueberfichten zu befolgqnden Verfahrens und der dabei in AnWendung zu bringenden Formulare Werden die Landräthe mit besonde- rer AnWeisung versehen.
17, Verfahren bei Ermittelung der Reincrträge.
4. Herstellung v'onLZHemarkungskartsn.
Vehufs der Veranlagung Werden Gemarkungskarten bergesteÜt, inso- fern ein hierzu brauchbares E emplar der im Aufkrage dcr AuSeinander- seßungsbehörden oder Kredit: nstitute gefertigten Karten nicht dauernd zur Verfügung gestellt tverden kann.
Die U einer Gemeinde (Ortschaft) oder einem selbstständigen (Huts- bezirke gekZörigen Grundstücke bilden in der chél cine Gemarkung.
Für das Verfahren bei Herstellung der Gemarkung-Zkarten enthält die in der Anlage 4. beigefügte besondere Anweisung die allgemeinen Vorschriften.
13, Verfahren bei AufsteÜuLnZg der Classificationstarife.
Der Veranlagungskommiffar (Z. 14), Welcher bei der ihm obliegenden Leitung des AbschäßungSgeschäfts innerhalb dcs Kreises dafür Verantwort- lich ist, daß dasselbe überall nach den in der gegenwärtigen Aniveisung enthaltenen Grundsäyen zur Ausführung gelangt, hat vor AÜcm die im LZ. 21 bezeichneten*Zusammenstellnngcn und Nachtveisungen Einer näheren
rüfung zu unterWerfen und erforderlichenfalls deren Berichtigung, be- ziehungsrveise Vervollständigung herbeizuführen; ferner die über aus;]e- führte Gemeinheitßtbeiiungen im Kreise bei den AuSeinanderseßungSbe- börden Verhandelten Akten und die vorhandenen Vermessungon und Karten mit Rücksicht auf den vorliegenden Zwéck sorgfältig durchzusehen; endlich sch mit den Boden: und Wirtbschaftlichen Verhältnissen dcs Kreises nach allen Richtungen hin auf das Gcnaueste vertraut zu machen.
Die Ergebnisse seiner Vorbereituxagen und der von ihm eingezogenen Nachrichtey bat er in einer genauen Beschreibung des Kreises niederzu- legen. Die lehtere muß fich Über alle Verhältnisse "des Kreises, Welchs auf den Reinertrag der Liegenschaften von Einfluß sind, möglichst ein- gehend verbreiten.
In der Anlage 8. sind diejenigen Punkte zusammengestellt, Welche in der Kreisbeschreibung besonders berüch2ß4chtigt Werden müssen.
Die Veranlagungs =Kommisßon (Z. 14) hat die ihr von ihrem Vor: fißenden vorzulegenden Unterlagen, insbesondere die von ihm cnttvorfene Beschreibung des Kreises (Z. 23) unter VcnuHung der ihr zu Gebote ste- henden Hülfsmittel, erforderlichenfaüs nach einer zu diesem Vehufe vorxu- nehmenden Vereisung des Kreises, einer genauen Prüfung zu untertverfen uqd nach den Resultaten dieser Prüfung und dor ettvanigen sonstigen Er- mrttelungen, so wie unter Beachtung der in der Anlage (3. zusammen: gestellt“) allgemeinen AbschäyungsZrundsägc, den Classificationstarif für den Krers nach dem Muster 1 vorxäthYg zu enttVerfen.
_ Bei Aufstellqng des Clasfificationsmrifs ist der mittlere Reinertrag fur den Morgen ]eder BonitätSklasse der einzelnen im Kreise vorkommen- den Kulturartenf (Z. 5) in Uebereinstimmung mit der entsprechenden Er- tragsstufe der m der Anlage 1). beigefügten allgemeinem Classifications- Skala festzustellen.
Trtfft der vorx der Kommisfion ermittelte Neinertrag einer Bonitäts- klasse thscbetx szwet Ertragsftufen der allgemeinen Classifications-Skala, so wird der Tarxf aß nach dex nächst höheren oder geringeren Ertragsstufe der leßteren festgestellt, xe nachdem fich der ermittelte Neinertrag der einen oder der anderen mehr nähert.
' Z. 26.
Gehört. em Theil des Kreises dem Höheboden, der andere der Niede- rung an, oder zmterscbeiden fich Theixe eines Kreises in sonstiger Weise ' iq thren allgememen Boden-, VerkehrS- und wirtbschaftlichen Verhält- mffen Wesentlich ,von einander und bietet diese Verschiedenheit für die Theilung des Kreises natürliche Grenzen dar, so ift es der Veranlagungs- Kommisfion gestatte't, den Kreis nach Maßgabe dieser Grenze in mehrere dieser Ver chiedenhert eytsprechende ClasfificationSdistrikte zu theilen.
Die, ründe für eme solche Theilung hat die Veranlagungs-Kommis- son in emer besonderen Verhandlung des Näheren darzulegen.
111 alle der Theilung eines Kreises in mehrere Clasfifications-
ZYMT i für jeden derselben ein besonderer Clasfifications :Tarif auf-
ck111b
gehörenden Gemeinden (OZtschaften) und selbstständigen Guts-
besonders vorzunehmenden Begange des Kreises einer uocbmali en o - fältigen Prüfung unterworfen, wo es-fich als nothwewdig ergi?bt,sx . geänderx uyd demnächst schließlich festgestellt.
. er dtesem Begange sind zugleich die in die einzelnen Tarifklassen em?ure1hend§n Vodengattun en der vers iedenen Kultuunéten naoh ihrer Be chaffenhe1t an der Obe_ äche (Krume und im Untergrunde , so wie unter Angabe aller auf 1hren Werth und Ertrag Einftuß auSübenden Umstände in einem besonderen Classifications- Protokoll des Näheren zu beschreiben, und ist in demselben Protokoll anzugeben, in Welchen Theilen des Kreises die einzelnen Klassen und Vodengattungen hauptsächlich vor- kommen, wie sich die einzelnen Kulturarten und deren- Bonitätöklaffm
einanderfverhalten und Welchcs nach der Anficht der Kommifion der durchschntxtlicbq ungefähre Reinertrag und Kauf- und Pachtrverth für den Moxgen emer jeden Kulturart im Kreise und für den Moxgen im Durch; schmtt aller Kulturartcn zusammengenommen ist. '
Auf dxm [xn Z. 27 erWabnten Begange smd zugleich für xcde Boni,- tätSklasse emer ]eden Kulturart aus allen in derselben Klasse vorkommen- dcn Bodenarten Normal: oder Musterstücke in möglichst großer Anzahk aufzusuchen, ibelche “dazu bestimmt sind, daß im Vergleich mit ihnen dem- nächst s(Jtrxmtlzche Lregenscbaften des Kreises nach ihrer Beschaffenheit und Ertragfahxgkett in den aufgestcÜten Clasüfications-Tarif ein-gescbäßt Werden.
Lage und unte'r Angabe der Eigentbümcr und Grenznachbarn, der Namen dex Flubabthe1lung 2c. -- beschrieben, das; dieselben zu jeder Zekt mit chchtrgkext wieder aufgefunden iVZrÖthH-kbnnen. * „Sobald die Abschäyungsarbeitcn bis zum Abschluß des Classifications: Tgrtf? und ber Feststellung der Musterstücke gediehen find , ist der Clas: s1f1canons-Tartf mit den zu seiner Beurtheilung erforderlichen Unterlagen durch den Veranlagungs-Kommiffar dJF Bezirks-Kommission einzureichen.
. . §. » .
DU! VezrrkY-Kommission (Z. 133), Wslche durch die zu diesem Vebufe abgeordnetcn Mttgliedcr inzwischen schon bon dem bis dahin befolgtcn erfabren ber Veranlagungs-Kommissioncn, so wie von den Boden: und Wirthschaftlxchen Verhältnissen des Kreises möglichst genau unterrichtet ist, bat„ sobald xhx die ClassificationZ-Arbeiten (W. 23 bis 28) der einzelnen K'rcxsc des chwrungsbezirks vorliegen, dieselben einer sorgfältigen Prü- fung_zu unterwerfen, und für die Beseitigung ettva hcsrvortretender Be- denken und Mängel zu sorgen. Sie hat dabei folgende aÜgemcine Be- ßimmungen zu beachten:
:) Für die. an der Grenze des Regierungsbezirks bslegenen Kreise ?st dL-e Prüfung der Tarifsäße nach Vernehmung mit dar Bezirks-Kom- mrssion des angrenzenden Regierungsbezirks zu bewirken.
b) Der Bezirks-Kommisston bleibt überlaffcn, bei Prüfung der “Classi- fications-Tarife einzelne Mitglieder der Veranlagungs-Kmnmissonen ihres Bezirks zuzuziehcn.
0) Ueber den (Hang dex, der Prüfung der ClasfificationS-Tarife „voran- gegangenen Arbeiten ist eine Verhandlung aufzunehmen. in Welcher" die Gründe für die Mvanige Abänderung der von den Veranlagungs- Kommissionen Vorgeschlagenen Tarifsäße, bezichungSWeise für die An: erkennung der Richtigkeit derselben kur; entwickelt Werden.
Sofern eine oder die andere Bezirks-Kommission aus einem benach-
barten Regierungsbezirke gc cn einige der aufgestcÜtcn Tarifsäße
Eintvendungen erheben zu mü?sen glaubt, über Welche eine Einigung
mcht zu erzielen, ist das Erforderliche hierüber unter Herborhebung
der für die entgegenßehende Anficht geltend gemachten Gründe eben- faÜs in der Verhandlung zu bxéerken.
, 'Nach Beendigung dor im J. 30 bezeichneten Arbeiten ist der Clas??- ßcatrons-Tarif im Kreisblatte, oder auf andere geeignete Weise zu publi- ztrerx, um dm kreisständischcn Versammlungen der einzelnen Kreise dcs Regxeruygsbezirks, so Wie in den Kreisen den Besiyern selbstständiger GutSbczxrkc und Gemeindeborstehern Gelegenheit zu geben, fick) auck) ihrer: [etts über die Angemessenheit der qugestcüten Classificatibns :Tarife zu ausxrn , beziehungsMise etwanige Einrvendungcn dagegen geltend zU ma en. Derartige EinWendungen sind von den lexzteren binnen bier Wochen präklufivischer Frist, bon dem Tage an gerkchnet, an Welchem der Kreis- Landratb die bétreffenden Schriftstücke erhalten hat, bei diesem; binnen sechs Wochen von der kreisständischen Versammlung bei dem Veranlagungs- Kommiffar des Kreises schriftlich einzureichen. „Zu diesem Zivecke sind jedem Landratbe die sämmtlichen Clasfifications- Tarjtfe des Regierunngezirks und außerdem den Landräthcn derjenigen Kreise, welche an einen oder mehrere Kreise eines anderen Regierungsbe- zirks grenzen, auch die Clasfificationö-Tarife dieser Kreise, so wie die sämmt- lichen zur Begründung des Classifications=Tarifs erforderlichen Unterlagen Seitens des Bezirks-Kommiffars zuzufertigen, um sie zur Einsicht der ge- dachten Betbciligten offemulegen. Der Veranlagungs-Kommissar hat der kreisständischcn Versammlung resp. der etwa zur Vorprüfung dcr Schriftstücke und der eingegangenen Erinnerungen exWähltcn Kreisrags-Kommisfion auf ihr Verlangen jédk auch sonst gewunschte Auökunft mündlich oder schriftlich zu ertheilen. Die sertens der kreisständischen Versammlung gezogenen Erinnerungen find von der Veranlagungs-Kommisfion der BezirkL-Kommisfion gegenüber in einem besonderen Gutachten des VZZheren zu beleuchten.
Die Bezirks-Kommisfion hat die von__ den kreisständischen Versamm- lungen gemachten Einwendungen sor fältig zu prüfen; soweit sie als be- gründet anerkannt Werden müssen, ür deren Berückfichti uns? Sorge zu tragen; demnächst die Classifications-Tarife für sämmtlich reise ihres
. 27. Nach Aufstellung des vorläufizgen Clasfifications-Tarifs (Z. 24) tvird
Bezirks nach Anleitung des MustersZ übersichtlich Zusammenzusteaen, UNd
derselbe von der Veranlagungs -Kommisfion auf einem- zu- diesem Vehmfe
ihren Gesammt-Flächexinhalten nacb innerhalb des Kreises un?efähr zu „
_ Dic Muste'rstü'cke Werden in einem dem Classifications-Protokoll beizu= ' fugenden Verzerchmß nach dem Muster 2 so genau -- nach ihrer örtlichen ' J
1111
' u ammen ellung nebft den ClasfificationS-Tarifen der einzelnen Kreise" ZZV ansämmt'itichen dazu gehörigen Vorarbeiten und Verhandlupgen durcb Vermittelung des Bezirks-Kommiffars dem Finanz-Minister Unzu-
reichen' * 5. 33.
Der Finanz-Minister unterzieht diejeingereichteq Arbeiten. einer ein- gehenden Prüfung, veranlaßt die Beseixrgung etwamger Mängel und Be- denken und beruft die Central-Komtxtsfton (3. 10)". , ' .
Diese hat, Wenn die Uasfificatzonß-Taüfc fur dre emzelnxn Reg1e- rungs-Bezirke auch ihrerseits als rrchttg anerkannbivorben, dteselben zu einem Classifications-Tarif für den ganzen Staat uberstchtltch „zusammen- zustellen; demnächst aber den lehteren nebst_ den NegterunngeztrkSZUeber- *sxchten und den Kreis-Tarifen durch Verjmttelung de's magz-Mxmsters den Bezirks-Kommissionen zu übersenben, um danach du: Ernschaßung durch die Veranlagungs-Kommissionen betvn'ken zu, laffxn.
Verfahren bei-err Emschaßung.
Behufs Einsckdäßung der Liegbnschaften innerhalb de? Kreises, bezie- bungsweise Clasfifications-Distrikts, rst ber lexztere, so „Wert 68 „erforderlzch erscheint, bon dem Veranlaguygs-Konnmssar zynächsx movervschrcdene Etn- schäßungsbczirke zu zerlegßn, mnerhalb dercp 10 Wer Mttglteder der Ver- anlagungs-Kommission (Emsckyäyungs-Dcputtrte) das E1qschäßung§geschäft für die einzelnen dazu gehörigen mearkungerx unter K'ontrole des Ver- anlagungs-Kommissars genzeipschafthch auszufubren haben. „Der_leßtere entscheidet auch bei Verschrédenhext der Ans1chten der Emschaßungs-
utirten. " , Dep Ein Wechsél in den Personen dex cinlency Eiyschbßungs-Dcputrrtcn für die verschiedenen EinschäZUUJSbezxrke ut hrerbcr mehr auadescblossen, jedock) thunlichst zu vermeiden. F “55
ie Ein ä Un_ der Gemarkkm ist durch die dazu bestimmten bei-
den II))?itgliedchh dYr LqJeranlagungs-KYmmisston (§. 34) «„Ort und Stelle
,mit steter Rücksicht auf die gufgestcklten Musterstuckc (H. ZZ) und nack) Maßgabe der leßteren zu [)cn)11,“kcnZ "36
Die (Hemeindeborständc und die Inhaber „dcr _selbststäkgdigen (Hutb-
xbezirke sind aufzufordcrn, dem Einschäxzupgszzeschaft fax xbre Heldmark bet-
zutvobncn und den Einschäßungs-Deputxrten (J. 34) die etwa erforderlxche Auskunft zu ertheilen. L 37
So Weit cs fick) um die Einsc'bäßixmg bon Hohlzungcn handelt, sind die Kommi ionen be 11 t, Korstsachver tän ige zuzuzxexn. ' _ '
Dises KöniglinYn Ézorstbeamten find _angeivtcscn, dxn dxcsfaklrgen Re- quifitionen der Veranlagungs-KonnyisZZrU-„n Folge zu lexsten.
Bei etwaigem Achinandergeben “der_Ansichten 'der Eirxschäßungs- Dcputirtcn und des VeranlagungI-Kommißarg übex bxe Ausfuhrung der Einschäßung ist die Entscheidung der ZYcztrks-Komnnsswn emzuholen.
Ve u s der Ein (“1 un der Liegenschaften einer (Hsmarknng sxnd dre Grcnzcnhzxviscbcn dens,chinß dieg berschiedev-ten Vynixätsklasscn zt; berWersenden Grundstücksmmffen nacb Maßgabcber 1bz'en Remertrag bebtngendenz Ver- hältnisse und möglichst im Anschluß an dre box'bandenen naturlxchen Grenz- ' ' u betimmen. . 11MMKZtlturnsmffen bon Liner geringeren Größe gls Emem Morgen tverdeb zu der Umschließenden Kulturtnaffx, bder, falls ste bon berschtcdencn Kulmb- maffen begrenzt Werden, zu dcr1en1gen der leßtcrey gezogen, Welcher'ße „nach ihrer Beschaffenheit und ihrem Ertrag? am r'mch'sten kommen. Elm,? AuZnahme hierbon findet statt, Wenn der Uyterschwd nn Ertrage dex äse]: „den Verschiedenen Kulturarten, beziehungsjvcxsb der betreffenden VonÖtk xs: klaffen derselben so groß ist, daß durch das Zusammenrc-chnen der czn ertrag der Gesammtmasse um mehr als dcn zehnten Tbml Vermehrt [) xr
" ' drt Werden Würde. , „ , bermrEnbecn so sind innerhalb einer Kulturmasse B0n1tat§klaffen=Abschmtte
' ' "' ' * ' den von emer germ eren (Große als drm Morgcn zu emcm angroenzen, “ '“BonitätSklassen=Kbschnitt derselben Kulturart zu rechnen, f§1l1s _mcht hte?- durch der Reinertrag, welcher sicb Ulis der gcxtrcnnten Emschaxzung deb Abschnitte ergeben würde, um mehr als zehn Prozent verméhrt oder ver-
mindert wird. _ “ ' , Vorübergehende Vetmßungstveiicn der Grundsucke, Welche 111cht m
der Natur und Lage des Bodens begründet sind, blerben stets unberuck- 1 ti t. _ ' _.
fck TZeder einzelne Waldkbrper ist nach der dnrch1chmttl1chen'Ertrag?- "fähiqkeit seines Bodens und der dominn'cndcn Hoxz- ,und Betrxebsart xn .der *Regel nur zu Einer Bonitäts-Klaffe ohne Ruckstcht auf_den Wera]; “des zur Zcit der Abschäßung vorhandenen HolzbeFtandes cmzysckyaßfns. Finden sich in demselben aber zusammenhängende Flachen von mmdestcn Einhundert Morgen Umfang, Welche nach Boden yndealdart und nlqch .den sonftiqen den Neinertrag bestimmenden Ve-rbalstmsscn sehr erhebtch "bon einanber abwérchen, so können mcbrere Vomtats-Klassen angenommen
Werden. Z- 40.
' unter den einzuschächden Liegenschaften bxslyex graub- üeuerEfxreefilLdbLeFYinfickytlick) der Grundsxeuex bevbrzugte, aber kun"ftxg steuer- pflichtige Grundstücke (§. 21 zu €.), 1o smd dteselben ohne Ruckßcht auf ihre (Größe besonders einzuschäyen.
' Vor rift der Z. 39 Lind 40 bestimmten Klaffengrcnzeré snd Fellkst nch? BezexYnung de1:§Kultm'cn*tt und der Nummer der betreffen- “ ' d' Gemarkun Skarte einzu ragen., _ _ ,' den YLsffsle? gxxchicht mit dTn in dem Verzeichmß„der Musterstuckx (3.28) als solche aufgeführten GWUYMLYT unter Beifugung der Bezetchnung.
** str. 0.
Weie ihrer Aquü run hat die Bezirks-Kommisfion fich durch die chn ihr zsu diéfem VeHUYe eLtsendeten Kommissarim unauSgefkßt in Kenntmß zu erhalten, Die Kommiffarien derselben find ebenso befugt als verpflich- tet, den Einschäyungs - Arbeiten für einzelne Gemarkungen persönlich ber- uwohnen, fich von der Angemessenheit der Ausführun zu Überzeugen, ierbei namentlich darüber „zu wachen, daß den einzx nen Klassen-Ab- schnitten die richtige, den Verhältnissen entsprechende Außdebnung ge eben Werde, und für die Abstcklung etwaniger Ungehörigketten und M ngel Sorge zu tragen. F 43
Nach Vollendung der Einschäyung einer Gemarkung find die burch die Grenzen der Kulturmassen und BonitätSklasen, so wie der b1§her steuerfreien und bevorzugten Grundstücke, nicht nzmder der künftig steyer- frei bleibenden und der zu den Gebäudjen gehdngen Grundstücke gebtlde- ten Flächenabschnitte nach den Vorschr1ften der Anlage 4. (Z, 22) zu numeriren und die Flächeninhalte derselben festzustellen.
Die Flächenabschnitte sind demnächst mit Ang9be “der_Kylturart, Bonitätsklassc und (Größe nach ihrer Nummerfolge tn em furßzede Ge- markung besonders angelegtes Einschäßungsregtster nach dem kuster 4 einzutragen. , , _
Am Schluss des EinschäßungSregtsierH find die Flächen der einzelnen Bonitätsklassen jeder Kulturart nach Anlettung dcs Musters 5, unb ztrar in der Art zusammenzustellen, daß sich darmzs der Gesamtpt-Jlächemnhalt der der Gemarkung angehörigen, in die eznzelnen Bomtätsklassen und Kukurartcn eingescbäyten LiegenschafLZn ergtcbt.
Auf Grund der Klaffonzusammensteüung am Schluß des EinschäYungs; registers (J". 43) wird eine Zusammensteklung nach dem,Mufter b, dre Kreisübersicht, angelegt, aus Welcher der (Hefgmmt-Flächenznhalt der m d“ie cinzelncn Bonitätsklassen und Kulturarten Ungeschäßtxn Ltegenschafxen fur sämmtliche Gemarkungen des KreiseS, bezzchungökoexse der verfchxedenen ClassificationSdiftrikte, und die Summe fur leytere und den Kre1s her- vor 6 t.
an dieser Ueberßcht ist nach Maßgabebes Flächen-Jnhasts und der Tarifjäye der Reinertxag der einzelnen Vomtätbqusfen, ulxurarten, Ge- markungen, für die etwanigen Clasßficaiionswstmkte und fur ben Krets, so Wie der durchschnittliche Neinertrag für dry Morgen-einex ]edxn Kul- turart in den einzelnen Gemarkungen, etivamgen Classtficatwndestrrkfen
' “' ei 9 u bere nen. , und Un Kr s z sé. A*keclamHtiYs=Verfabren. .
Nack) Beendigung des Einjchägungs-Verfahrens „bat d_er Veran- lagungS-Kommiffar "den Gemeindevorstänoen unk? der_t Etgenthumern der selbstständigen (HutSbezirke das Ergebniß der„Ern_schaYung burch "Offen- legung der Gemarkungskarte, so kme ber EmschaßungSregPer fyr den ganzen Kreis, und durch Zufertigung xxner Absxbrtft des Emscbäxzungs- registers der betreffenden Gemarkung mn dem Eroffnen bekannt zu machen,
*daß Einivcndungen gegen die geschehene Einschägung binnen einer Prä-
klusivfrist bon vier Wochen, “dom Tage deb Empfanges dieqer Erößnunß an gerechnet, bei dem Veranlagungs-Kommxffar ang-ebrgcht xverden koynezx.
'Die Eintvendungen dürfen nicht gegen den Clasßficatwns-Tamf fur den Kreis resp. Classifications-Distrikt gerichtet, sondern nur angebrackzk Werden: . , „ _ „„
3) Wegen unrrcbngen Anrqxzes emzelnerßGrundytucke,
b) Wegen unrichtig-Fr Ermxttelung bes zlächen-Jnhqlts! .
c) Wegen unrichtiger Einschäxzung 1); den ClasfificanonI-Tarxf,
(]) wosgen borgckommener Fehler [YZ den aufgesteklten Berechnungex;
Die eingehenden Neclamationen find von dxr Veranlagungs -K0m- mission sorgfältig zu prüfen, sorveit s1e als begrundeß anerkannt, werde:", sogleich -- durch Beseitigung der gerügten Mßngel 7- zu. erlxbxgen, ,"“ Uebrigcn aber der Bezirks =Komm11fiorx gegenuber bel glctchzemger Em: reichung aller Einschäßungsarbeitey YFULU zu beleuchten.
ck
Die Be irks : Kommission untérwir'ft 'die Eintxchäyuygsarbeiten cirzcr eingehenden Prüfung und entscheidet zuglerch endgulng uber dt? unerledxgt “* n Reclamationen. geblUbene !*). Schluß des Ab: UFZ Einschäßungßtverks.
» ' e.irkS-Kommi'1on beleuchtet die Resultate dxs Ab: .und Em- scbäZZZséch'ks für denjsKreis, soivobl in foxme,ÜLr als watkrrcüer Be- ziehung; zugleich im Hinblick auf die in ben ubrrgen Krelsßn des Meßw- runngezirks und in den benachbarten Kretsen änderer Regwrungöbeztrxe erzielten Resultate in einem besonderen Gutachterx, qn bessey Schlusse fle fich bestimmt darüber auszusprechen hat, ob ynd mMctpext ße du erlang- ten Resultate für entsprechend erachtet, beztehuyqsryxzsc Welch? Abändne- runqen fie dabei Behufs Herxtellung ber verhältmßmaßtgxn, Glewkxhett fur den'Regierungsbezirk, insb? ondere hmßchtltch des. dabe: m Anixendung qebrachten Clasfifications =Tarifs oder emzelner Thexle doffclben fur notb:
' “achtet. jvendtg er , Z- 49.
Sobald alle Arbeiten für den Regierung-Sbeztrk achtckyloßen nnd, und das Gutachten der BezirkS-Komrüi1fion daruber ( Hd) borlwgtx hat der" Bezirks-Kommiffar aus den KreiSüberfichtelZ (Z. ' ) eme Hauptubcr: sieht für den Re ierungßbezirk nach dem Mufter 7 zysgmmcßßküezx ,zu lassen, und die quammten Verhandlungen dem Jinanzmuztster unzurxxch, welcher dieselbeti zunächft einer genauen Prüfung unter1xht und dtxfüLbJe- seitiqung ettvaniqer Bedenken, Fehler und Yugenamg nien herbe1;_s_rt nnd“ fie demnächsk, mit seinem Gutachten beglcttet, der Central-Komm1*,wn
vorlegt. * € 50 Die Central-Kommisswn hb.! Jie ClasstficationS-Tarife für die sinzelnsu
' a den vorlißenden Ab- und Eißfchäßxzngs-Nesulkaten nockymaxs zZurebsreüxenchund entw'edJr zu bestätigen, odesc unt Benußung der darauf
. 42. . Von dem Fortgange der Ein§schäyungs-Arbettch und der Art und
bezüglichen Vorschläge der Bezirks-Kommisßon anderweit und zwar end-
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