1906 / 77 p. 27 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 30 Mar 1906 18:00:01 GMT) scan diff

Anlage 1!-

Unterschied zwischen dem Erlös aus der gesamten Verw

Material für die kontradiktoriscben Verhandlungen in der Kartellenquete, ertung (aller Qualitäten nach In

_-

94

, * " ' G. m. b. H. nr Berlin. teilt von der Zentrale fur Spiritusverwertung _ Msammenges land ünd Ausland) und dem an die Mitglieder des Verwertungnerbaudev

!

auSgejablten JahresdurckoscbnittSerlöse- * 1- == -- «:“-» «** " ““' MM * ““'“-“*“ 1899 ; 1900 190011901 1901/1902 1902/1903 1903/1904 1904/1905

4940

44 24 „44 53,32 „4- 64,87 * *“ -

14 48 49 9- 47,58 „14 37,92 .44. - 06; .14 1 04 „x. 1,02

ittl' Bruttoerlös. . . . . . 1 1,34 „140,86 .“ . , ' 1 FÜR deÖchZe1thkostxn “" Rkyokt' ." ' ' ' '“ (1113.73; 169 “M 1113)? . 1,59 “.“ 0,56 . 1.90 . 0,57 . 1,43 . 0,77 . 1,46 . 0,95 . 1.99 . 0,65 “___-:;

abzüglich der a" M Kauf“ vergmetm Rabatte ' * * „;;. 46,80 „14 45 99 „44 36,02 „4- 42,81 .1- 51,86 „44 62,88 . . , , . 5 IabrsédurckpscbnittSerlös für die Mitglieder des VerwertunJS- 41,51 _ 39___ _ 31,68 40,51 , 46,54 . MY .“ ?!; Wbandes ' ' * * * * * ' * ' ' “93111911. 1"- 529 „44 6,99 „41. 4,34 314 2,30 „34 5,32 94 6, _“ 1535

( 7. / T ““ 1,99 _

Bej ' Wunkosten *) ““ 1173 '“ ZZZ ““ “11,32, ““ 3,179 (16 3:29 ., FZ? - ZR Uk , . _, . ., . . . - . - " __ " „„-, ' / ' , _ . , Rkktifikationsprämie und Robsptritusprovision") - (:?-ZZ __ 0,19 _ 0_]5 0,14 . “9-20 . 0,88 _ _ 0,03

Transportmanko. . , , . „. . . . . ' 0:15 __ 2,01 , 0,19 “"" „1 Abschreibung auf Bestande ' * “_ 502 _ , 2,72 „4- 2,30 ' " » '" - - ' * 5,18 MWM aus 21.11.1100: WM Inventurwertnntersäyied „4. 929 94 6,99 „44 4,34 H 34. 5.32. „44 (;ck .a- ' ' M

*) Betriebsunkosten.

Denaturierunqs e

Vermittlerprovi on (aut „Ö 7 des Ha11p:11€rtrages

Laaermiete

Kesselwagenmiefe

“Sa miese laut TÄbßcbn-ibungen,

Kosten der Prüfungssicüc, des Gesamtausscbuffes, des 5 „1 Per Hektoiin'r r. A. an

§17

des Hauptvertragcs

bübr laut Z' 2 des Hauptvertrages

an Brcnncr, Spritfabrikrn, Händler und Genosfcnschastcn.

* * nd Untrrbaltuwskostcn auf Kesselwagen, charaturcn 11 » Beirats und der

BAUM zu den Kosten dcs gesamten kanfmännisckpcn Stcmpelabqaben.

Gerichtskosten.

Zuschuß zur Technischen Ableisun **) AnMabcn für Rektifikationsprämik und

Vcrwertungéxwrband [YF « :

asiagen,

chiedsg€richte laut §§ 27, Z 37 des Haupwertrages. 1791131, sowie zu den Proviswnen und Spesen

Gebäude und Zubehör laut §§ 16, 17, 21 des Hauptvertrages.

JWBiPiritusrrovifion, um1171cgt auf drn Gesamtumsatz.

24, 26 und 33 des Hauptvertrages. für Rcisendc' und Agenten: 50 „1 per Hektoliter r. A. laut § 14 vs Hauptvertrageß.

' ' " ** ,' ' : rtun GmbH. 3,11 Berliy. Anlage.)?" j 1 sjjr dir kontradiktorj;-chcn Verhandlungen in dcr Kartcllcnquetc, z11sam1nrng0stellt00n 10r_Ze_ntralc fur Optmiukberwe g _ Mat“ „1 'Trr Zentrale als Gesellschafter ange1chlosyc11€ Akttcngc1rll1chaften_. _ ; *Tibidcnben ___ _ _ __ RW Neben be * . . “" ““M“" Aktxenkawtai 0311130111110 .. Mil 10 belkie Sir.: Nan" 18891888188718881889189018911892189318941899189618971898189919001901190219031904 98 87 88 89 90 “91“ 92 “9:1 “947 “99" 91; 97 98 1 99 1900 01 02 ; 03 04 05 ' * * * ' * i Z - " ' - ." itjelfabrik "- '“ ' ' * 7 * 3 ** *" ." .“ 872: 6000 000 1612. grgrundct [711 1901. Dungem , 91411111 811311? ";".7 'SWR- 0; 4 FL:“ “LÖ, 3 3 «1 44“ „13 34 Z.) ZZ. ; 22 ;_ZÖ 4 49 ') ') ') 9894: 5000 000 1901: ErrichtungdU L1chtcnb7rg, _ GUYLtde-UKBFUÖUT- . KW Ü““"““"“ ' 1“ - 1892: 4500 000 Fabrik in 21311911- bis1901:Ber1111 mrttelbandrl _ ' “F***“ “WM 1901: 3979000 berg, 2191111111 111 und O1chcr210bcn OscherslebeanLW, M ** * Nériin 11. Oscbkrs- Betrieb dyn Bank- 1 lkbc'n 9001471?"- . - 4 - . . . * 1 1, 8"?: 410000 1§"2: ac kündet Bt_esTau_ __ Getkékidxv FVÜU“ „_ 911..st 215318101171“ «* „48 120110011, V013119sak110n. 43 4x. 43 4*ck 43“ 4T“ 4_ 3833: ZZR 0710 1394: ZjJaKandrzin K_andrzm (1627341 und DUWMYZZ) » & ;"WW “3 * ' **" * ' 5 51“ 7 “*** Zi 83 10 10 19 12 ]? 14 ]" 1“) 1887: 1380 000 1894: Produktcn: L1ffa 193118641 bzndlung ( ...1 , KW & »! MWWM * k ** * * 1888: 1500 000 [10111181 _ Lagerhaus Haßfabrik (ck97), * . * 1889: 2 100 000 1397: Foßfabrik 1110111111111 0. O. Oelkucbenmuble 1894: 3000 000 1900: Oelkuchkn- QM). ZZ 3000000S1A. 111111110, Lagerhaus ZZ ; 1200000 VA. F rankxurt _ * *** 1 6 “* 1?“ 4 4 * 5 4 5 7 7 1884: 400 000 errichtet: 1874 Flensburg Badeanstalt. 731011211er 1717001197977 93 “' 1' “*** 11.1 * ck13 ») ) 1904_ 270030 chrunkct: 18.94 Éksitiabrik Akt Gc'] _ _ _ _ _ _ " __ _ WW: ? '; ' - * *“ ' 995: "2000000 erricbtct: 164-0861, ©1110winkel 3 Spiri enn - 7E -„.„„.„71«1 ! ;§5_„___[_.;ck_:;4_ 407 LF 14 14 1 1' 15 “151 15 1,51 ],“) 1.) 1.0 _]Z * 12 13 i) 17 90144? 3000000 1888 (.Kaicrtbql, _ rmcn, ] Spritlager W “ck *HQZÜ"*** «[ "111 “71119 1897: 4000 000 0797011001: 1885 __ Durmershmm). haue in Markrnhnm, FLUID "Nd ! * 16954; 5 000 000 1885: Sprttfabrtk Ncufabrrvaßer, 3 Preßbefxfa Aken, , “P,.be,;.,. * (9711010111101 Sn-ttm, 1Brguerer,1_Muble, “"*““L'IXY'Ö" 1898: Strtrin 11111“ Luban 1Starkefabrrk, uß- „“..? & KÉJPZ'P' *)“ikufabrwaffcr u. Seereedrrei, _ “LW L. &“ ck“ und Restauratron, i Apparatevettrieb; bis 1893 (3171ng! nur: früher Kartoffelmxbl- fabrik. Mälzmr. * " * " " * Winexrort, ' * 6 10 10 1869: 10011 000 1889. gsgrundet _ Hgmburz, _ _ “111111111," “1703011111117 51 ( “3 " " '“" " 'A 5141 ?; b 8 W ir __ 1899: “2 000 000 18É19ch Erwrräl; dcr BUNTE Nrue- Smntuoseu. & * ck“*"; ' ' „„erc', er e e & 11101111'1 en _ S...:wcm Botrwb rubtc _ _ _ ngrjk abrik Repsold _ 1395-3899: bxr- 110117 sert 1900 vacbtht an Erport- außer BUrteb 11. 9091371101180)?- 1101711011 * * **“? 9000099041 1893: gchündet Lkipzig 1'-i*1i 2711117171“ “4771111? “918 Vrknm'r 1111011011) 9.17.4111 9:1, „D.: 1- 2 4 4 0 0 4 _ 4 “_1 4 4 F (450000271113 “" 1311173111188, 111111183117 2761". I'Tii'“ 9111391: :““:1 1»: 4 4 43 3 2,1 4 5 5; 0 ..1 5 0 WWW“ 1171111191 _ _ _ _ ck " "* i' 8 4 5 1 8 * 8 1969: 500 000 1663; gegründet Lubwrgsbafen, Preßbesenfab . 2111711111 100110" 1111171111101" BMU: ]? “ck.“: 15 14 k) 1 SF 711: ** _ Jahr 175902 700 000 1902_ Landstuhl an- LUUOstUbT 7 *„ * [;ck-'“"? 11111,“ Erk" ; 1894: 1000 000 gckauft 11111111" . * 4 4 (1 4 6 4 0 0 2 3 1892: ,500 00.1 1829: errichtet Munchen Cognacbmnmx “"'"""ÖU' M""Ö'W“ * 1898: 750 000 1892: grgrundet * “[MS “FWW xmm- 1899: 1250 000 1900: 1113118 Fabrik 911011110101 11111" 710'11111111111Taf- fi11-r171*11r1n.01_§_b;. 111114111111 9111-14 . _ ; _ _ ' i "' 0 ("1 0 ]0 , 10 . 10 15 16 16 1895: 307 000 1695: _gegrundet Nordhausen 9" “T*[RUUM “1101111171111“ __ :, _ _ U & NkiimvSvrii ___;p fabrik 111111151. « T*cismcr & 11 0. _ _ _ _ '" " ** 1 0 ck 0 * 0 0 „10 x 15 1896: 600 000 1896: aegrundei Nurnberg MMKM, “171111719111 5111713131011- 11. 1 1 1 1897: 1000 000 1896: Anxauf der ck * »Fviritnsfabrik 1903: 500 000 Zrßuißker [chen 11111111. I, M*.Basi „a x und Nürnlserkgcr _ Spritfa ri _ _ _ . _ __ _ , __ _ ' - - * ' - ck 2 I 14 11' . 18 1872: 3000000 1812: egrundet Posen, 3111111 Posencr («311111- 10 91, 1 4 4 4 5 . 12 13 10 111 ]0 13 12 ; 1 ' - 1875: 750000 18É8: "1139745? Magdeburg .* * ? ' 1895: 1 350000 ourzu n akftengesc111cha 1 abril in Magde_ * urg . _ ; 1 ; ' * * 1 7 i ' * - - 'cbtet Wandsbek - “' . “51 0 : 2 4 0 (1 1889. 6000000 1836. em_ Wandsbek Dampf Korn. - 7 11 4 0 0 2 . Z . 2 0 0 „544 4 1 _ _ 1897: 4000 000 1889: egrundet _ Kalt “MWM 11471: ; 1898: 3000 000 1890: _:xkauf der_ _M, anwei- _ 107111101101 11110 ; , Loeb?! 1chk nFabrtk MAM 391313971 * , .... „M„„ww-«M, ...... ] . o ' .

Yeibing Akt. Ges.

§ 6 D 2) Umfang der Versicherung.

- er Umfan der Versicherung be timmt sich n der Höhe des von dem Ankustellken auf ubtingenden eitragcs zuzügl ch des von der Zentrale zn eistcnden Zukcbuffes.

3) Kosten der Versicherung. ; § 7" Di? Höbe des von dem An estellten aufzubringenden Beitrages 1131_rd dM ibm selbst vor Ste ung des Versicherungs- antrages de.it'th und durch Vereinbarung mit der Zentrale fest- geseßt- Pramien, welche der Angestellte zur Zeit dieser Vereinbarung auf bereits besxebende, die Zwecke einer InValiden-, Alters- und HinterbliebenenkaJokge erreichende Versicherungen zu leisten hat, ZMS" als Beitrage zur FürsorgeeinricbtunL, insoweit der AngesteUte

ck binfichtlich dieser Be: cherungen den Be timmungen der Saßungen unterwirft. _ § 8- Em „Zuschuß wird von der Zentrale nur geleistet, falls

der Angestellte emen angetneffenen Beitrag aufbringt-

Dte Höhe des Zuschusses wird auf Grund der Bestimmungen der §§ 12-15 berechnet und durch Vereinbarung zwischen der Zentrale und XXL YugZstTlétsenTßestge etzt.

ur e e erein arun wird 0 r i tun der entrale zur Zuschußleistung begründet. 9 dj Ve pfl ck g Z I 9. Die oltce-Stempelkosien trägt die Zentrale. 4) orausseßun Z" für die Zuschußgewäbruna. -

_ 10. Vorausseßung ur die Gewährung eines Zuschusses ist f1_1r d e bei Inkrafttreten dieser Saßungen verheirateten Angestellten dre vo"r dcm 30. September 1906 eingetretene Vollendung des zweiten und fur die sonstigen Angestellten die Vor dem 30. September 1906 eingetretene Vollendung des dritten Dienstjabrks. Als verheiratet gelten auch Witwer mit einem oder mehreren Kindern.

Die Gewäbrzm des Zuscbu es beginnt mit dem auf die Erreicbung des genannten Dten kalters 11achtfolgenden ]. Oktober bezw. 1. April. § 11. Auch_ d e Angestellten für weche die Voraussetzungen einer Zuschußgewabrunq nicht vorliegen, sind Drechtigt von der Ver- ficherung bezw. soweit eine Versicherung für fie nicht in 5 etracht kommt 31), von der Spareinricbtung der Zentrale » jedoch ohne Zuschuß Gebrauch zu machen. Die_Versicherungen und Sparbeträge beser Angesleüten unterliegen im ubrigen den Bestimmungen der Salzungen

nicht. 11) Berechnung des Zuschusses.

12. Für die Berechnung des Zuschu es bildet, auch wxnn g€m_aß § 5 einx andere „als die tm § 4 bezc'i nete Versicherungsärt ßewablt ist, die1enige Pramie die Grundlage, welche bei der im J" 4 ezeichnetrn Vrrficherun satt erforderlich ist für die Versicherung:

11) emer Lebensber cberungSsnmmc in Höhe des vierfachen Dienst- einkommens (§_18), jedocZ von höchstens „44 24000;

11) einer jahrlichen nvaiidenrente in Höhe Von zwei Fünfteln

dcs Dien teinkommens, jedoch von höchstens „40 2400. Hier ei gilt für die AngesteUten, welche älter als 35 Jahre find, aisaVerficberunFbettrittßalter ein fingiertcs LebenSalter von 35 Jahren zuzngiib der nzabl der Dienstjahre, in keinem Fans jedoch ein höheres, als das wirkliche Lebensalter.

§ 13. Zu der gemäß 12 berechneten Prämie gswäbrt die Zentrale bei Vorliegen der orausseßungen dcs § 10 einen Zuschuß in solcher Höhe, daß

1) die bei Inkrafttreten dieser Satzungen verheirateten An- gesieUten unt 4000 „jk oder weniger als 4000 „ji. und die 1or_1siigen Angestellten mit 2000 .,“: oder weniger als 2000 «161 DlzerYZerkommen einen jährlichen Beitrag von nicht mehr a 0, 2) die übrigen Angestelltrn einen jährlichen Beitrag von nicht mehr als 45 0/0 der dividenbenberechtigten Tarifprämie, welche für eine gemäß §§ 4 ux1d 12 abzuschließendc Verficberung Von der VerficherungSgeseÜsazaft (J 2) erfordert wird, zu tragen haben.

Für Angesteujc mit einem Diensteinkommen von mehr als 4000 „M bezw. 2060.44 ist der Znschuß so zu berechnen, als ob sie ein Diknstcinkommen von nur 4000 „44 bezw. 2000 „Fi. hätten, falls bei dieser Berechnung die Summe von diesem Diensteinkommen und Zu-

schuß für sie höher ist.* § 14 _ Aus den u_schuß werden die Rabatte und Dividenden, welche aus die Vol1e ramie einer grmäß §§ 4 und 12 bei der Ver-

sicherungsgefsllschaft 2) abgescklossenen Vltficherung vergütkt Werden,

in 0011er Höbe angerechnet; ist 81111? Verficbcrung grmä § 5 ab- geschlossen worden, 10 wxrben ebenfalTs die Rabatte und ivtdenden,

welche auf eine gemäß §§ 4 und 12 abgeschlossene Verstcherung ver- gütct werken würden, auf den Zuschuß angerechnct.

§ 15. Ist mit dsm Angestellten gemäß F 7 die Leistung eines Beitrages Vereinbart, Webber bintcr_dcm nacb § 13 auf ihn ent- fallenden Beitrag zurückbleibt, so ermäßigt fich drr Zusckyuß der Zentrale in gleichem Verbäitniffe. _

§ 16. Erhöhungen des Diknstßinkcmmcns bewirken eme ander- weite Festsevung res Zuschu1es nur für die Zeit Vom 1. Januar 1907 ab und nur für die ngeftkütrn, dcrcn Diknstrinkommen am 1. Januar 1907 im Vcrgleichc zu dcm Zeitpunkte des Abschlusses der Vereinbarung 7 um mindcstcns__„-jé 500 87110111 wwrken ist. Für die andernoeite Fest Lsung dcs Zu1chu11€s gelten die für M Bsrrcbnung des Zuschusses erla enen Bkstimmungrn.

6) Zahlung des Bsitragos.

§ 17. Die 36110007 ist berkchtigi, dkm Angrstcbiien den Beitrag, zu dessen Zahlung Sk sich in der Vkrcmbarung _(§ 7) vxrpfltcvtet Kalt), 11,1011 0211 Gkbaits- bezw. Lobnzabiuugen tr. glclchSU Raten einzu-

e (: trn.

Erhält der Angestellte eine Grajifikation, Tanjirmx ober sonstige außerhalb seiner regelmäßigen Bezüge stehende Vérgutung von der Zentrale, so ist mindestens der vierte Teck da00_n_ 1ed0ch nicbt nzebr als ein Jahresbeitrag zu einer gleichmäßigen ErmaÖ1gung der von ihm in den nächsten zwölf Monaten zu leistenden Bettragxquoten zu ver- wenden. Die Zentra1e ift bcrecbtigt, rissen Betrag emzubebalten.

Bleibt der Angestellxe troß des Einbrba1tung§xrchts der Zeptrale mit Beitrittéquoten länger als drei Monate_ tm Ruckttande, so 1st die

entrale ferner berechtigt, den in dcr Vrrrmbarung_(§ 8) festgeseßten uscbuß in gleichem Verhältnis zu kürzen und dre fi_ch hieraus er- gebende Ermäßigung der Verficherungssnmmen berbe1zufuhren. 7) Diensteinkgmmen.

§ 18. Als Dienstkivkommrn gilt das 11011161 Zenxkabe bxzogene Jahres «bali einschließlickp etwaiger Ncbeybezuze, agssgblteßltch der ZuschüFe; schwankende BLJÜJS werden nach rbrem leßtjahngen Betrage in Ansatz gebraeht.

11. Rechtsberbältnis zwischen der Zentrale, der Verficherungsgeseüschaft und den ngestrllten. 1) NechtSberhä1tnis während der Dauer des Dienstverbaltnisses.

§ 19- Der Versicherun sanlrag ist von dem Angestellten durch Vermittlung der Zentrale ei der Ve1ficherungsgesri11chaft zu stellen. Für die Richtigkeit seiner Angaben in dem Antrags rst der Angestellte allein verantwortlich. _

§ 20. Die Versicherungspolice wtrd ausgefertigt auf Grund der Bedingungen des mit der Verficherungsgestllschast abgeschlossenen Vertrags und ist von der Zent1ale oder Von einem von ihr zu be-

u nehmen. s MÜHLE?) Or ZbrdeVbreéabIWerz des Dienstberbältnisses bestebt

wi d 1 [lt n und der Vers1chetungsgesel1schaft keinerlei MexéxxerbZFniJWÉLie eaus der Verficherung hervorgehenden Rechte und Pflichten berühren leZigli tdas Verhältnis zwischen der Zentrale U b b s- a .

11 HieVÖrrsZYianwaeensäyvon der Zentrale an die Versicherungs- JesLÜschaft gezahlt.

7-11. 7 1,1 Gren fällen zwischen „9 13 Nr. 1 und § 13 Nr. 2 ist der de)m Abgestellten Zünftigere Berecbnungsmodus zu wählen.

Nur die Zentrale ist über die aus der Ver cherung berbor- gebenden Rechte verfügungsberecht und binsickotli der auf Grund der Versicherun seitens der erst erungsgesellscbaft erfolgenden

ablungen cm an sberechtigt. Die erwendung der seitens der

kksicherungs11ekekls aft an die Zentrale gezahlten Gelder regelt sich nach den Bestimmungen dieser Satzungen und der mit den Angestellten einzeln zu treffenden Vereinbarung.

“9 22- Bei Eintritt des Versicherungsfalles nd die seitens der Verficherungsgesellscba tan die ZFUW“ gezahlten erficherun sjummen von dieser unverzügli an den ngcsieüten bezw. den oder d e Berech- tigten auszuzahlen.

“Für den Fall, daß entweder die Wiiwe oder Kinder des Ange. sieÜten, oder seine während der letzten dr.: Jahre wegen Bedürftigkeit

. von ihm fortlaufend unterstüßten Kindeßkinder oder Aszendenten die

Empfangsbsrx tigten find, ann die ZLntrale die Auszahlung der wegen T_odesa s fällig gewordenen Versicherungssumme von ihrem Einberstandnisse mit der von den (_ßm fangsberecbtiaten anzu ebenden Verryendrmgsart der Summen abbang (; machen. Ist ein sol es Ein- vkrstandnrs innerhalb einer Frist von zehn Tagen seit Eintritt des Versicherungsfaües nicht zu erzielen, so hat die Zentrale das Recht, etge endgültige BestimmunZ über die Art der Vcrwendung durch den Fursorgxausscbuß (§§ 35- 8) berbeizufubren. Der leßtere hat als- dann unt größtmöglicher Beschleuni un nacb pflichtmäßigem Crmeffen und nach Anhörung der Empfath ere ti ten, sowie unter Berück- sichtigung ibrer Bedürfni e die_ rt der erwe'ndnng frstzufeßen. Die Zentrale kann in diesem alle dre YuSzablung ber Versorgungssummen fur solange ausseßen. bis die Ausfuhrung der Entscheidung des Für- sorgeausschuffks gewährleistet ist.

§ 23 Die Zemrale ist zur Auszahlung der Verficberungs- summen nur insoweit verpfltckptet, ivie die VcrsiberungsgeseUfckpaft die verficherten Leistungen an sie bewirkt.

Sollte in den Fällen des § 3 ][ ], § 3 ][ 4, § 3 111 1 des mit dem Nordstem abgeschlossenen Vertragrs vom 24. September 1904 *) in der_Zeit bis zum 30. Slptember 1909 infol e einer etwaigen Kürzung der bersicherten Summen die durch den 5 ordsiern zur Aus- zahlung gelangende Summe hinter dem Gcsamtbetrage der für den in Frage kommenden Angestellten geleisteten Beiträge und Zuschüffe zuzüglieh 40/0 Zinsen zurückbleiben, so hat die_Zentrale die aus- gezablte Summe auf diesen Gesamtbetrag zu erganzen.

2) Réchtsverbältnis nach Beendigung des Dienst:)crbältnisscs.

? 24. Mit dem Ta e der Beendigung des Dienstberbältniffes, späte tens jedoch am 30. eptember 1914 geben die Verpflichtungen der Zentrale gegenüber der Versicherungsgesellschaft aus der Ver- tcherung_a11f den ausscheidenden Angestellten bezw. den oder die von hm brzetchneten Dritten über.

Die Verpflichtun der Zentrale zur Leistung weiterer Zuschüffe erlischt zum glei en “eitpunkt. _

§ . Er olat der Dienstaustritt, wetl die Zentrale am 30. September 1908, dem Tage des_91bla11fs des zwischen dem Verwertungs-Verbande Deutscher Sptrrtus-Fabrikanten und der Zentrale abgeschlossenen Fauptvertrages Vom 29. März 1899 etwa in Liquidatton treten ollte, so ist ein Zuschuß in der von der Zentrale vor dem 30. September 1908 zulr t gezab ten, jedoch gemäß 3 14 ermäßigten öbe über den Tag des ienstaustrittes hinaus für die Zeit bis 30. e*ptember 1914 zu zahlen zugunsten derjenigen An- gesteUten, Welche bei der Zentrale bis zum 30. September 1908 im Dienstberbältnisse geblieben find-

§ 26. Die Zentrale bezw. das Von ihr eingeseßte Organ 20) ist verpflichtet, die Ve1s1cherungspolice an den früheren AngesteÜten bezw. den oder die von ihm bezeichneten dritten Personen innerhalb 81an Jahres nach Beendigung der ZuschYcZzablung spätestens am 30. Septsmber 1914, auszufol en und samtlr ? Rechte aus der Ver- fiche1ung (ber [. 'edoch §§ 27 is_ 30) innerhalb dss glrichen Jit- raumes auf 1 n ezw. den oder dre von ihm bestimmten dritten er- sonen zu übertragen,

§ 27. Erfolgt die Beendigung des Dienstverhältnisses aus Gründen, die zur Entlassung obne Jnnebaltung einer Kündigungsfrist berechtixen, so hat der Angestellte sofern der EntlassungSgrund von ibm 1 uldscbaft herbeigeführt iit, Anspruch auf Ueberlaffung der

olice nur nach Reduzierung derselben auf den srinen Beitragen ent-

.Vrechenden Teil der Verxßcherun sfumme. Die übrigen aus der Ver- ficherung entspringenden echte Kauen der Zentrale zu und find zu- gunsten der Anxzesteütcn drr Zentrale zu verWenden.

. D 8 Bestimmung des § 27 ist auf die noch nicht aus- grfolgten Policen 26) sinngemäß anzuwenden für den Fall, daß sich nach Auflösung des Dienstverhältniffes herausstellt, daß der frühere Angestcllte fich eine Verfehlung hat zu Schulden kommen lassen, welche zur Entlassung ohne Jnnebaltung einer Kündigungs- frist ber7cht10t babsn würde.

§ 29. Die Aufbebung der Versicherun durch Rückkauf ist

9. insoweit dcr Rückkaufswert auf die * eiträge des Angestellten zurückzuführen ist, während einxs Jahres nach dem Dienstaustritte,

1). insoweit dsr Rückkaufswert auf die Zu chüsse der Zentrale zurückzuführen ist, während der Dauer der Verst erung '

nur mit Genehmigung der Zentrale bezw. des von ihr eingeseyten Organs zuläsfig-

30. Auf die Beleihung der Policen ist die Bestimmung des

§ 29 smngemäß anzuwenden.

(3. Spareinrichtung.

§ 31. Für die Angesteüten, dxren Versicherung nicht möglich ist, oder _ sei es we'gen der Höhe der bei ihrem Alter erforderlichen Prämien, sei es wegen der mit Rücksicht auf ihren Gesundheitszuständ zu erfüilenden besonderen Versiäxerungsbedingungen - nicht zwéck- ig erscheint, eröffnet die Zentrale ein Sparkonto. Die auf die em aus den Beiträgén d_er ngestrilten und den Zukcbüssen der Zentrale angesammelten Vetrcäge werben von der Zentra e mit 40/9 jahrlich verzinst. ür den Fa , daß dre Zentrale in Liquidation treten sollte, erfolgt die erwaltung der ersparten Summen von dem Zeit- punkt des Liquidationsbeschlusses ab durch das von der Zentrale ein- geseßte Or an.

Im ü rigen find die für die Versicherung erlassenen Besiimmunxéen finngemäß anzuwenden. Der Zuschuß der Zentrale wird so 6- recbnet, wie wenn die Angestellten Versichert würden. Für die Aus- zahlung der ersparten Summen sind die Bestimmungen des § 29 sinn- gemäÉ anzuwenden.

ei Eintritt des FürsorgefaULS, spateitens am 30. September 1914 find diejenigen Beträge auszuzahlen welche für den Angestellten auf seinem Sparkonto angcxsammxlt b. Im analiditätsfalle bestimmt der Fürsorgeausschß dtc Art und den Zeitpunkt der Auszahlung.

1). (Gemeinschaftlicbe Bestimmungen für Versicherung und Sparcmrichtung.

]) Uebertragung der Ansprüche.

§ 32. Eine Uebertra ung und Verpfändung der aus der Für- sorgeeinricbtung bervor e enden Rechte ist gegenüber der entmlg bezw. dem von ihr engeskpten Organe_ ohne ts_cbtli e irkung. Durch den Erla eines gern“!)tlichen Pfandungsbe1chlu es erlöschen die aus diesen aßungcn [)erVOrTebenden Rechte des Angestellten ohne Weiteres, soweit sie durch ie Leistungen der Zentrale be-

ründet ind. s 2) Verjährungsfrist.

§ 33. Alle Forderungen, deren Befriedigung von der Zentrale bezw. dcm Organ (J" 20 verrveigert wird müffen binnen einer Ausschlußfrist 11011 zwei onaten nach erkiärter schriftlicher Ver- weigerung gemäß §§ 37 bis 39 1179611 die Zentrale oder das Or an geltend gemacht werden, widrtgenfalls jeder Anspruch erlischt. iuf diese Rechtsfolge soll in der Vertveigerungserklärung ausdrücklich hin- gewiesen Werden.

**) 9111110110: in den Fällen des 9“ 3 „1 2a, § 3 1 20, § 3 1 39. des Vertrages vom 12./19. Dezember 1904.

§ 34. Beträge, welcbe innerhalb 4 Jahren seit ;eitens des Berechtigten von der Zentrale ni allen der Zentrale und sind zu Gunsten der zu verwmden.

Fälligkeit t erfordert wer en, ver- ngestellten der Zentrale

3) Fürsorgeaussthuß. 35. ur Mitwirkung bei der Durchführung der Fürsorge- einri tung 10 rd ein FürsorgeaussYu? ebildet. _ , 36 Der Fürsor eausschu eßebt aus einem Aufstchtsrats- mttgliede und wei Ange teÜtcn.

Das Auf chtsratsmitglied und ein SteÜvertreter desselben werden von dem Auf chtsrat entweder für _Zeden einzelnen Fall seiner Tätig- keit oder für Zeitperioden in den Fursor rausschn? delegiert.

Die beiderx Angesteklten, welcbe gro jährig 0111 müssen, werden Von dem großjabrigen Angestellten in direkter Wahl gewäb11._ Aktiv und paffib wahlberechtigt sind die An esteÜten, welche einen Zuschuß von der Zentrale erhalten._ Als ewäblt gelten diejenigen zwei An- Ystrüten, w01che die metsten timmen auf sich bereinigen; bei

Ummengleichbeit entcheidet das Los. Neben dsn ordentlichen §2111- gcsteUten-Mitglredern 110 zwyi Stellwertreter zu wählen. Die Amts- dauer der Angesteütext/Mitglieder und ihrer Stellwertretkr währt je zwei Jahre, Jedoch langstens bis zum Dienstaustritt ders71ben. Für bey Fcrll, da" die Zentrale am 30. Septembcxr 1908 in 91 uidation trttt, fmdet fur die Zeit vom 1. Oktober 1908 ab obne Bes ränkung der Amtsdauer eine Neuwahl der AngesteÜten-Mitglieder und ihrer SteÜbertreter statt. Für den Fall ihrer Behinderung bat die Handelskammer zu Berlin Ersaßmänner zu ernennen.

4) Meinungsversahiedenbeiten.

_ 37. Der _Fürsorgeausscbuß hat über alle aus der ';ürsorge- emrtcbtung berrUhrenden Mein1109908rschiedenheiten zwif en der Zentrale und den Berechtigten zu 0110111610811.

ck38. SoWett 0181? „Reinunngerschisdenbeéten lediglixh dis Art der * erWEndung der Vkrficherumgssummen_0der ber Sparbetkäge 22 Abs. 2, § 31) betreffen, ist die Entycheidung des Fürsorge?- ausjchuffes eme endgültig?.

§ 39. Für alle übrigen Meinungsbersckyiedenbeiten ist gegen die Entscheidung des FÜLsOFLäUsWÄLS 0er 0170810110110 Rechtswsg Vor dem Kg]. and- bezw. mtsgeri t 1" zu Berlin zuläsfig. Ist die Klage _ntcht innerhalb zweier Monate seit 3110611111111 der (Fntscheidung des Fürsorgeausschgßes erhoben, so ist die Cnticheidung des Fürsorge- ausscbuffes rechtskra tig.

13). Schlußbestimmungen. § 40. Diese Saßungen treten am 1. Oktober 1904 in Kraft. F“ 41. Aenderungen dieser Satzungen können jederzeit 0011 DE? Zentrale nach Anhörung des Fürwrgeausschuffes erlaffen werden. estebende VerträZe werden dadurch nur berührt, 10weit 011? An- gesteUten nicht ungunstiger gestellt werden.

Berlin, den 24. September 1904. Zentraje für Sbiritusberwkrtung Gesellycbaft mit be1chränkker 430011111111.

Anlage Kyll.

Zentrale für Spiritusverwertung Gesellschaft mit beschränktsr Haftung.

Berlin 1117. 8, den 15. Skptembrr 1905. Taubenstraße 16-18. 1). [*).

Umsißbend überreichxn wir Ibnen unsere Rabatxafek 1181111 Rabaxt- bedingungen für das Geicbäfts'abr 190506. Aenderungsn egen 016 Bedingungen des verbeenen escbästsjabrcs sind mit 911125110 me -:iner Stelle, welche durch “perrdruck besonders- berWrgebobLn ist, Nicht eingetreten.

Soweit nicht nach den Rabattbebingungen Eine besondere Ver- einbarung mit uns nötig wird, erübrigt sub eine Bestätigung Tes Empfanges der Rabattafel.

Hochackptungsvoll Zentrale für SpiritusVLrWLrtung G. m. b, H,

Rabattafel der Zentrale für SpiritusMrwertMg G. m. b. H. für das Geschäftsjahr Vom 1. Oktober 7.905 bis 30. September 1906 und Bedingung-Zn Ar El.".-

wendung derselben.

Die Rabattvergütung bezieht sich auf die in der 3611 IO!!! 1. Oktober 1905 bis zum 30. September 1906 unter den nac'osiebenxen Bedingungen bezogenen Mengen.

Die ersten 7500 Liter r. A. empfangen keinen Rabatt-

Es Werden Vergütet: für diejenigen Teilmengen dkr Geiamr- kntnahme eines Abnehmers, welche

zwischen 7 501 und 60 000 1 r. A. liegen, _,60 „14, 60 001 , 120 000 _,30 120 (301 , 180 000 . 1,-

aUe Teilmengen über 180 000 . . 1,20

jedoch in keinem Falle mehr als durchschnittlich 1,- „M Der Hektolitkr r. A. auf den Gesamtberbrauch. _ _

Der vorstehende Rabatt wird in 0011er Höbr demjenigen Käufer ewäbrt, welcher im Laufe unserer beiden mit dem 1. Oktober 1905 e innenden und mit dem 30. September 1907 endigcnden Geécbäirs- jaFre Sprit aÜcr Art, Aik0b01,_Robspiritus, Kornspiritus 11110 Dena- turierjen Branntwein ausschließlich Von uns oder den uns als Gesell- scba ter zugehörigen Spritfabrifen gekauft und bezogenbat; und zwar

en die gekauften und bezogen?" Men en _ - abgeyeben VM 02110- turiertem Branntwein - rm er enen * etrtebe Verarbeitet und der

denaturierte Branntwein ausschlie lich im ei enen DéxaiWerkauf ab- gegeben worden sein. Soll auch am Verkau _denaturierten Brannt- weins an Wiederverkäufer stattfinden, 10 bedarf es Lim'r vorherigen Vereinbarung mit uns. Eine _borbkrigs Vereinbaryng_mit uns ist auFrdem erforderlich, falls der Käufer 1elb1t in eigenem * etriebe Spiritus 00er Sprit irgen'0_ we1cher Art herstellt. Denjenkgsn Käufern, welche nur im Geychäs'tsjabre 1905/1906 die Bedinaungen dieser Rabattabeli: erfüllen, 1tebt nur die Hälfte der Rabattbeträge zu.

Sowéit die Bezüge 1111: Ausfuhr in das Zollausland gedient haben ober auf Grund bewnderer Preisvereinbaxung oder mit be- sonderer Rabatwergütung berechnet worden find, fällt der allgemeine Rabatt weg. _ _

Die Aufrechnung der Rabatte erfolgt auf Grund eines 00:11 Käufer zwischen dem ].. und 15. Oktober 1906 einzureicbenden, auf [eine Geschäftsbücher verweisenden Verzeichnisses seiner Jahresbszüge; 11 dem Verzeichnis ist gemäß näherer, von_u1*.s zu gehender Anleitung die Erklärung abzugeben, daß die in die!:r Rabattafel enthaltenen oder sonst schriftlich vereinbarten Bedingungen für die; Rabattgewäbrung von dem Käufer innegebalten sind. In das Verzetchnis sind 01111 bis zum 30. Se tember 1906 für Rechnung und_©esahr des Käufers effektuierten ufträge aufzunehmen. Diese___(§r_kiarung ist 11_ach unserer näheren Anleitung am Schlussexdcs GeschastNabres 1907 für die Zeit vom 1. Oktober 1906 bis 30. September 1907 zu ergänzen. Denat. Branntwäu, für welchcn der Preis für das Raumliter Vereinbart wvrden, erhält ohne Rücksicht auf die wirklich gelieferte Alkoholstärke für 100 Liter Raum den Rabatt für 83 Liter r; A. Die Formulare zu den Verzeichnissen werden auf rccbtzettige Absorberung des Käufers von uns geliefert.

Auf solche Rabattanmelbun 611, Welche nach dem 151. Oktober 1906 eintreffen, ist der Apspru aufRabattvergütung Verwirkt, da die alsdann beginnenden abjz'bließenden„Berechnungen des Verwertun s- preises der Brennereien eme nachtraglicbe Berücksichtigung sol er Anmeldungen unmöglich machen.

25