kroßhudelspreise wü Melde an deutschen und fremden Börsmpläheu fir die Werbe m 21. lik :s. Mai nos nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche.
1000 1:3 in Marl. (Preise kü! WWU? Ware, soweit uiid! evva! andere! bemerkt.)
W och e Da- 21126. egen Mai or- 1906 w ock):
160,40 161,75 184,10 184,58 164,75 162,38
Berlin.
guter, gesunder, mindesten] 712
755
Mannheim.
MYM, rns fiber, bulgarisöet- mittel . Mn, äber, ruf iiber amerik.,mmän-„mitwl WWZlenkmszus ooo,-
1rusfif,Futter-.... .....
Wien. en, ter Boden . Mn, & . o ' o 1 fkk, W er 1 t o . ais, ungati
177,25 196,04 176,25 181,25 130,00
179,00 196,88 176,25 178,75 130,00
118,40 151,62 155,03 118,40
120,01 153,20 155,75 120,86
Budapest. NM, Mittelware W .
Zafer- ! erste, Futter- . Mais,
108,95 134,41 147,96 123,68 111,29
111,90 136,73 151,92 127,37 112,62
101,08 121,47
102,62
71510721! 54111] . . . M12, Wa, 75 58376 1:2 dt] 11] . 122,35
Riga. KTM“
108,32 121,14
75 _ 76 _ „ 123,56
Mario. ) lieferbare Ware m laufenden Monats 1
Antwerpen. Donau, mittel . . . .
124,06 191,74
122,14 192,32
133,93 135,96 140,02 148,14 141,80 139,53
133,86 136,54 140,76 148,06 142,38 141,00
A m | e t d a m. Roggen A Zw. eröburger . . Weizen YFU er Winter“: Mais MW ."?" ............
London. Weizen € enle. LIF) (Isak]! baus) . . . . . .:
en lis es Getreide, WW" Mittelpre “3 Fuß 196 Marktotten ! Jrste (8820566 3761136.)
Liverpool. ruffischer ..... . . . .
Donau ......... . Manitoba La lata .............. Ausralier ........... fer,enalischer,weier . . . . . . . . . . erste, utter-, am kan ............ M “ amerikan., bunt ........... “ La Plata ........ .
Chicago.
Mai ......... li .........
118,07 131 ,72 147,59 152,51
94,46 105,42
126,05 136,49 147,53 152,44
93,99 106,22
152,29 150,05
142,66 145,92 136, 39
152,22 149,98
142,20 145,25 134,44
152,39 142,04 144,39 145, 33 149,56 150,50 106,22 103,94 110,06
152,31 141,97 145,26 145,26 150,43 150,43 107,33 103,67 112,35
Weizen
voodoo,
132,70 128,73 125,90
80,36
130,00 126,81 123,74
Weizen, Lieferungsware ! 80,83
' Mais . N e u P o r k. roter Winter- Nr. 2 . . . Mai
Lieferungsware :
145,99 140,69 137,94 133, 56
94,09
144,54 139,97 136,23 131,87
94,13
Weizen :
Mais , Buenos Aires.
; Durzsehnimwm . . . ..... . €
123,83 79,29
121,16
WW" 80,18.
Mais
Bemerkungen.
1 Imperial Quarter ist für die Weimmotiz an der Londoner ro- duktenbör e = 504 Pfund engl. erahnet' für die an] den Ums an 196 arktorten m Könige emiüecrm Duribstknitupuise ür ein eimiscbe] Getreide (EUZt-t-o muass) ifi 1 Imperial Quarter .: en =- 480, Hafer = 312 Gerste = 400 engl. angeiext. 1 Busbel Weien = 60 1 Öusbel Mau LTT Pfund mals ; 1 xfquäglijjch = 253,6 g; 1 Las! Roggen =- 2100, Weizen =- Bei der Um nusng der Preise in Reichswäbrung sind die aus den einzelnen a eSangaben im "WL?“- ermittelten wöchentlichen Durchschn ttswubselkutse an der inet Bör : zu Grunde gelegt, und war Für Wien und Budapeft die Kurse auf ien, r London und Livetpoo die Kurse auf London, für Chicago und Ken ork die Kurse auf Neu York, für Ode a und Riga die Kurie au !. eterlbur für '230110, Aatwupen un Amsterdam die Kur : an diese läße. eise n Buenos Aim unter Verucksicbügung det ' Coldvräm e.
Berlin, den 30. Mai 1906.
Kaiserlicbes Statistis“ Amt. van der Borgbt.
Deutscher Reichstag. Die in dem e “ en Bericht üher die Re.ichsta_ s- verhandlungen ZuMgm Auszug veroffentlichtegi Reden es Staatssekretärs des Neich6postamts Kraetke seien heute im Wortlaut wiedergegeben. Auf die Ausführungen „des Ab . von Ger1ach, be- treffend den Fall des Po-"tassistenten ertens, erwrderte der Staatssekretär: Ick) verstehe das Mitgefühl, dem Herr von Gerlach eben Aus- druck gegeben hat, kann aber versichern, daß bei jedem einzelnen Vor- gesevten und dem Chef der Verwaltung das Mitgefühl eben so stark ist wie das seine. Wir tun jedoch auch im Interesse der Beamten am besten, wenn wir dem Gerichtsverfabren freien Lauf lassen. In der zweiten Lesung ist der Fall hier zur Sprache gebracht, und ich babe dann Berichte eingefordert. Nach diesem stellt sich heraus, daß ein Beamter wegen Verlustes eines Geldbriefes in den Verdacht gekommen ist, den Brief unterschlagen zu haben. Es ist auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ein Defektenbeschluß Segen ibn abgefaßt worden; außerdem ist die Sache vor den Strafrichter gekommen. Der Beamte wurde in dem Strafverfahren wegen mangelnden Beweises freigexprochen. Nun haftet nach den geseßlicben Vorschriften jeder Beamte zivilrechtlich nicht bloß für alle Sachen, die er unterschlägt, sondern auch für die Sachen, die ihm übergeben sind und die er nicht Weiter nachweisen kann. Zu einer Auf- Hebung des Defektenbescbsuffes lag daher schon aus dem (Grunde kein Anlaß vor, weil der Beamte den Geldbrief nicht nachweisen konnte- Der Defektenbeschluß wurde vollstreckt. (Gegen diesen Besckpluß steht dem Beamten die Zivilklage zu. Diese Zivilklage war bereits erhoben, als der Herr Abg. von Gerlach die Sache hier zur Sprache brachte, und in dem Zivilprozess hatte das Gericht damals bereits eine neue umfassende Beweißaufnabme über das Abhandenkommen des Geld- briefs angeordnet. Die Beweiserbebungen sind noch nicht zu Ende. Unter diesen Umständen liegt für die Verwaltung keine Veranlassung vor, einzugreifen, weil eben eine ganz neue BeweiSaufnabme statt- findet und es im Interesse des Beamten selbst nur wünschenswert sein kann, wenn die Sache vollständig klargelegt wird.
Wenn nun der Herr Abg. von Gerlach als besonders belastend für die Verwaltung anführt, daß inzwischen eine neue Kostenrechnung aufgestellt worden sei und deren Betrag von dem Beamten eingezogen werden solle, so ist das auch wieder die Folge des Geseßes, daß der Beamte für die Untersuchungskosten im Defektenverfabren haften muß, und zwar nicht bloß, wenn er unterschlagen hat, sondern auch, wenn die Sendung durck) sein Versehen abhanden gekommen ist. Man wird anerkennen müssen, daß, wenn dieser Nachtragsbesebluß nicbt abgefaßt worden wäre, die Oberpostdirektion dem Beamten die Möglickokeit entzogen hätte, in dem schwebenden Prozeß gleich auf die Aufhebung dieses Defektenbeschlusses, der nichts weiter ist, als em Anhängsel zu dem anderen, zu beantragen. Nun, wie ich soeben ge- hört habe, soll die Vollstreckung dieses Beschlusses über 146 „16 auf Veranlassung der Oberposidirektion stattfinden. Das ist vollstandig korrekt; es wird fich indessen, wie ich hoffe, ermöglichen lasen, die Vollstreckung noch außzuseßen. Das ist der einzige Punkt, bei dem die Zentralbehörde eingreifen und eine Milderung eintreten lassen
kann. 'Die zweite Rede des Staatssekretärs lautete:
Ich möchte dem Herrn Vorredner gleich erwidern: es ist mir nicht gegenwärtig, wodurckp die 70 .“ für den Schreibsacbverstandigen entstanden sind; ich nehme aber an, daß sie nicht aus Anlaß der strafrechtlichen Untersuchung entstanden sind, sondern um den Fall aufzuklären, also im gewöhnlichen Postuntersuchungsverfabren. (Zuruf links.) - Nein, Herr Abgeordneter, das ist eirr sebr großer Unterschied. Hier handelt es Jeb um die Unterschiebung eines Briefes; es handelt sch darum, den Sachverhalt voUsiändig aufzuklären, zu ermitteln, wo der Geldbrief verblieben und das Falschstück unter- geschoben ist, sowie welcbe Beamte als Täter in Frage kommen. Bei diesen Ermittelungen werden die Kosten entstanden sein.
Was nun das Schreibgntacbten anlangt, so darf man sicb das nicht so vorstellen, als ob die Oberpostdirektion mir den Schreibsach- verständigen berangebolt, und auf Grund seines Urteils das straf- gerichtlicbe Verfahren beantragt hätte. Nein, meine Herren, das wäre eine ganz schiefe Ansicht. Wenn solide Fälle vorkommen, so wird genau untersucht, welcbe Gelegenheit der Beamte etwa gehabt bat, eine derartige Unterschiebung vorzunehmen, und wenn diese Untérsuchung belastend ausfällt, dann wird der Schreibsach0ers1ändige gehört. Also nicht das Urteil des Schreibsachverständigen iii ent- scheidend, sondern entscheidend ist die Gesamtheit der Tatfacben, die bei der Untersuchung aufgedeckt werden.
Was die Ausführungen des Herrn Abg. Werner anbetrifft, so ist uns nicht bekannt, daß ein Brief, auf dem „Heeressacbea' statt .Militaria' stand, beanstandet worden sei. Selbstderständlich würde da Remcdur eintreten und den Beamten gesagt werden, daß seixulässig.
Dann hat der Herr Abgeordnete wieder die Gratifikations- wesen zur Sprache gebraeht. Treu dem Versprechen, welches ich hier abgegebcn babe, sind die Fonds für Vergütungen und für Untersiüyungen anders verteilt worden und zwar nach der Richtung, daß für die eigentlicbkn Vergütungen, für die Crotifi- kationen, dcn Oberpostdirektionen weniger Geld zur Verfügung gestellt worden ist, als für Notfälle, also für Unterstüßungen. Es ist unmöglich bei 240000 Beamten und Unterbeamten und verhältniSmäßig geringen Mitteln diese so zu verteilen, daß jeder zu- frieden ist. Da natürlicherweise nicht jeder etwas bekommen karin, wird jeder Nichtbedachtc sagen: warum bekommt der was und ich nicbt? Das liegt in der menschlichen Natur. Da kann der Herr Abgeordnete Werner, da kann das ganze bobe Haus sich mit der Verteilung beschäftigen, fie würden ebenso Nackenschläge bekommen wie ich, und fie ruhig" hinnehmen müssen. Ich sage mir: viele sind berufen, wenige auserwählt. (Heiterkeid) Mehr Geld kann ich nicht verteilen, als ich babe. Aber hier steht zur Frage: sollen wir den ganzen Fonds abschaffen oder ihn belaffen? Wenn wir es uns ehrlich überlegen, so brauchen wir solche Fonds, um helfen ju können, wo Not ist, und uni außer- gewöhnliche Leistungen zu belohnen. Dann müffen wires mtt in den Kauf nehmen, daß man uns als ungerechte Vorgestßie schildert; wir müssen uns trösten damit, nach bestem Wiffen und Gewissen verketlt zu haben. Mehr können wir nieht. (Bardo !)
Preußischer“ Landtag. H e r r e n h a u s.
18. Siyung vom 29. Mai 1906, Mittägs 12 Uhr. „ (Bericht von Wolffs Telegrapbischem Bureau.)
Der rä ident ürtzu Inn- und Knyphausen eroffnet die SißuYz 1518 de? itteilun , daß der GeseZlentwurf, be- treffend die Unterhaltung der olksschulen, vom_ bgeordneten- hause eingegangen ist und am 15. oder 16. Juni zur Beratung gestellt werden wird. s [; “ck| di B t ng des Au der Ta eSordnung te i zuna e erau
vom axidern HYuse auf „Antrag des Abg. Sckxiffer ange- nommenen Geseßentwurfs, betreffend die Abanderung des Art. 26 und die Aufhebung des Art. 112 der" VerfassungSurkunde vom 31. Januar 1850.
Die . u ti kommission beaytragt durch ihren Re- erenten (6875151? zu Eulenburg die unveränderte Annahme 5es Geseßentwurfs, nach dem Art. 26 der Verfaffun Surkunde 1850 folgende Fassung erhalten so :
.Das Schul- und Unterrichtswesen ist durch Geseß zu regeln. Bis zu anderweiter gesetzlicher Regelung verbleibt es Hinsichtlich des Schul- und Unterrichtßwesens bei dem geltendcxn Recht. Berichterstatter Graf zu Eulenbux fuhrt aus, daß es sich. nicht etwa um eine Aendszkung des materie en Rechts handele, sondem daß den Schwierigkeiten abgeholfen werden solle, die s1ch aus dem bisherigen Art. 26 er eben hätten, nach dem ein besonderes Geseß dZs "gesamte Unterrichtswe en ordnen solle. Die Entwicklung seit_18.,0 und die Vielgestaltigkeit unserer Schulvetbältnisse habe die Erfullung dieser Anforderung zur Unmöglichkeit gemacht.
Ohne Debatte Wird die Vorlage angenommen.
Daran beri tet err von Sydow iiber den vom A5:- geordnetenhxmse Kxf Aßitrag des Ab . Freiherrn von Zedliß: und Neukirch angenommenen (He eßentwurf zur Ab- änderung des 53 des Kommunalabgabe'ngeseßes vom 14. Juli 1 93. Die für dzn Gegenstand medergeseßte besondere Kommission Hat, die neu v_0rgeschlagene assung, des § 53 in einigen Beztehungen geandert und fo genden
Wortlaut vorgeschlagen:
.Wenn in einer Gemeinde durch 6 x_s on e 11 (Abgeordneten- haus: rurch den Zuzug von PerZonen , die in einer anderen Ge- meinde im Betrieb von Berg:, ütten- oder Salzwxrken, Stein- brüchen, Ziegeleien, abriken oder Eisenbahnen beschaftigt werden. und dieser Bes äftigung wegen in der ersteren zugezogen oder verblieben sind, nachweisbare Mehr- außgaben für Zwecke des öffentlichen Volkßkcbulwesens oder der öffentlichen Armenvflege oder fur „polizei iche Zwecke, er- wachsen, welcbe im Verhältnis zu den obne diese i?)erscpnen Fur die er- wähnten Zwecke notwendigen GemeindxauSgaben e nen erbeb ichen Um- fang erreichen und eine U 6 b e r b u r d u n g Abgßoxdnetenbaus : unbillige Mehrbelastung) der Steuerpflichtigen erbeifubren, so ist* eine olche Gemeinde berechtigt, von der BetriebSJemeindc einen an- gemessenen Zuschuß zu verlangen. Bei Bemessung desselben sind neben der Höhe der Mebrauögaben azick) dix nacbweiébar der Ge- meinde erwachsenden Vorteile, soweit e m der Steuerkraft zum Ausdruck kommen, sowie die ander eits der Betriebs- gemeinde durch die Betriebe erwachsenden Lasten- zu berücksichtigen. Die Zufckoüffe der Vetrtebögemeinden durfen in keinem Fall mehr als die Hälfte Abgeordnetenhaus: drei Viertel) der gesamten in der Betriebs eme nde von den betreff-kenden Be- trieben xu erhebenden direkten emeindesteuem betragen.
t W rte md Zusä e der Kommission.) Jm übrigLéieistgeRenu FY: KoTnmis 1011_ den Zeiterchestimmungen des neuen § 53 nccbb'eine fchxusel uber die Frist fur das Erlöschen des-
3 m u e ug . _ ZusÖ'ÖßFÜFZYÖKomMßon wurde der Geseßqntwurf m erster“ Lesung gegen 3 Stimmen abgelehnt und ist m Zweuer Lesung nur mit 1 Stimme Mehrheit angenommen wor en.
Oberbür ermeister S t r 11 ck 111 a n n - Hildesheim bemerkt, daß die Vorlage auch8 in zweiter WUY in der Kommis on abgelehnt worden wäre, wenn nicht einer ihrer egnec an der A5 iimmung teilzunehmen verhindert gewesen wäre. Es handle sich um em aus der Initiative des anderen Hauses beworgegangcnes Gelegenheitögeseß, das obne_Mit- wirkung der Re ierun , ohne das durcha_us notwendige Vollftandige Material formu11ert sexé, an den größten Mangeln' und Unvollkommen- beiten leide und anderseits aufs tiefste und einschneidendste in die Finanzen nicht nur vielerStädte, sondern auch mancher Landgemeinden eingrei €, nur um angeblichen UnbilLi keiten abzubel en, welcbe Legen eini e utsbezirke aus der bisheri en Fa ung des §53 ich ergehen!) tier). Vo ends falsch würde es sein, Letzt, wo soeben in beide:) Hausern die Revifion des Komm unalabgabcngese es, deren Notwendigkeit die Re- gierung selbst anerkannt babe, energis gefordert worden sei, eine Jolcbe Gelegenheitknoveüe zu einem einzelnen Paragraphen zu verabschieden, die noch dazu von der Herrenhauskommijsion nur durch eine ZufaUs- mebrbcit und erst in zweiter Lesung angenommen worden sei. Der Redner empfiehlt die Ablehnung des Entwurfes.
In der Spezialdiskusfion stellt
Graf von Hobentbal-Dölkau den Antra , den von der Kommisfion bestbwffenen Zusaß, wonach, bei der * ew ung des Zufcbu cs „anderseits die der Betriengememke durch die etriebe erwarb enden Lasten“ zu berücksichtigen sind, wieder zu streichey. Dieser Paffus olle der Bettiengemeinde die Möglichkett geben, eine Art egenforderung oder Gegenrecbnung aufzustellen e cnüber der überdürdeten Gemeinde. Letztere könne aber 95 che Ge enrecbnung in keiner Weise kontrollieren; anderseits genieße industrieller Unter-
vom 31. Januar
di B tr ebs emeinde die Vorteile derartiger ' melowunegen in8 den Steuern" auf die Eisenbahnen sei die Pestiwmung ohnehin nicht anwendbar. Die Wohltat, welche man den uberburdeten
Einschränkikiong gefäbirtdkx und die id , a e u dere e ' me eZbxrbürjgetmeister Struckmanw bittet,. den Paffus aufrez'bt zu erhalten. Man sone doch nicht die Bettiebögemeinden als eme
Laken enva sen. Wenn der Fiskus irgendwo einxn Schacht nieder- tresibe, könnédie Gemeinde nichts dagegen tun; wider 2,331an werde ie zu einer Betriebßgemeinde, der man Unanne mlicbkeiten und sten aufbütde. Aus Hildesheim ließen sicb app e_rende Beispiele ür diesen Fall anführen. Sone die Betrix ememde aüe Zicke Lasten gar nicht in Gegenretbnuug bringen durfen? Wenn die Be- triengemeinden von allen in Anspruch genommen werder! kßnnten, be- hielten ie schließlich von den Steuern gar nichts mehr ubrig, wie das Beisp' yon Barsinghausen beweise. _ . „, Oberbürgermeister B e ck : r - Cöln außert m gleiéem Omne. Es sei doch sehr wenig ratsam, einen Entwu anzunehmen der in der Kommission nur durcb einen Zufall zur Annahme gelangt sei- Wie stehe dennOdbieer Regierunsg xtuDderFSa ?d Die Regierung kann : imer r rerun ra :. renn : _ G be eg “ eben da es sick) um einen Juttiatw-
in be t Erklärung noch nicht , ' ;nteragstJtJeft. Perfönliib kann MoJa die Vorlage als eme annehmbY:
Grundl : für die Reform des § 53 erklären, namentlich nachdem HerrmlFuskomu-iiswu eine Reihe wertvoller Verbefserungen an dem Wortlaut der Fassun des Ab eordnetenbaujes vorgenommen hat- Was den Antr des Brafen Ho tbal betrifft, so ist zu bemerken- daß nach dem ortlaut des § 53 der Zuschuß eiu „ang sein muß; angemessen ist er aber xmr, wenn an emeinde erwachsenden Lasien mit m Rucksicht gezogen werden; kein
ichter würde den Außdruck ,angemeffm' anders interpretieren.
' d rwei n wolle, wcxde 'edenfalls durch die Annahme dieser:“ Gemein en e | bsicht, Streit möglichst zu ver»
Ari don Sünderinnen binftellen, aus deren Handlung dem Lande“
messene!“ ck die der Betrieb!»
Unter diesen Umfiänden ist der von der Kommission beschloffene Zusa? .;
nicht von Erheblichkeit und fiele er
rung der Saiblage nicöt herbeigefüsrt werden.
Oberbür ermeister O ebler- Crefeld bittet um Abl d Antrages Ho enthal. Die Berücksichtigung der der BetrixYxeYeinF erwach enden Lasten sei eme Forderung der Gerechtigkeit und Billig-
sebr verschieden usführungen des ung der fraglichen Worte erst
daß die Materie noch ni t Konzmission h_abe der RegierunL- umfanÉliche Ruckfragen und Erörte-
orlage ablehnen und die Re-
Huben.
r. Fr e u n d: Die Regierung hat Jahren eingehend beraten und besißt . Die ngptbedenken, die ich in der Kom- mission vorgetragen babe, betrafen die Erhöhung des Limitums; diese
, die drei Viertel des Steuerbetrages
keit. ie .Angemeffenbeii' des uschusses laffe si konstruieren", und gerade mit ücklchht auf die Grafen Hobenihal sei die Beibeba recht angezeigt. _Herr Voxelius hält auch dafür, enugend eklatt ist. In der ommiffar c1615| hetont, daß noch rungen nötig seien. Man soUe die gieruF um einen Geseßentwurf er eheimer Oberregierungßrat über die Angelegenheit vor zwei auch bedeutendes Material. sind durch den Kommissionsbefchlu auf die Hälfte zu ermäßigen, be!ß ' Hobentbal angenommen würde, pretation fal_1en, welche ich vorhin an die Worte schuß“ geknupft abe. Mit der Worte wird das stehende Recht Herr Vopelius: D welches nach seiner soeben besitzt, der Kommission nicht zugänglich gema Der Gesehentwuxf wird daran Grafen Hohenthal mrt schwacher Me Es |th über den Vervollständi (ZiaatSersenba nneßexs Staats an dem Bau von Kleinbahnen. Der Referent Herr von Graf; empfiehlt namens der Kom-
Streichung der hierauf bezü li einfach wiederbergestellt. g
rheit angenommen.
misfion die unVeränderte Annabt'ne der VorlaY, kd? chnisitn jedem er e röm n ers von
Sinne als ein Vermächtnis des hochderdienten Budde heirachtxn dürfe.
Die .,Linien ,Sensburg-Nikolaiken und Wehlau-Fried- land werden ohne Debatte genehmigt.
_Bei der Liyie BerJfriede-Großtauersee, welche ein weites Gebret des Regierungs ezirks Allenstein aufschließen sol], bittet bab erflétxincxivékg ÉiLckens1tEitßj'-f§ch§?befsrlzt diZeEislein- n Lk a ung, e un e erwe reut n nere enen Ü
des Anfckolusses an diese Linie tunlickoxsKt zu berücksichtigen. 3 g ck
Die Linie wird enehmigt, deSglcichen ohne Debatte Thorw- (Mocker) Unis aw, Kruschwiß-Strelno, Wronke- Obornik, Sandberg-Koschmin.
Bei der Linie Kempen-Namslau dankt
Herr v o n R ein e r s d o r ff als Interessent dem Minister für die Einstellung dieser Strecke, wünscht aber noch Vervollständigung, eyentueü den Bau der Linie Landsberg-Pitscben-Namslau oder Bernstadt. Die Linie Kem en-Namslau durchziebe ein Anfiedlungs- gebiet; die große Ecke südö tlich dieser Linie sei aber von Eisenbahnen noch fast ganz entblößt.
Die'Linie wird dewilligt, ebenso ohne Debattedie Strecken Schotiwrß-Meleschwrß, Wansen-Vrieg, Roßwiese-Zielenzig _.Hexmgsdorf-Wol asterFähre,.Hot)erswerda(Landes renze)- (Konthmartha) Mü eln-Querfurt, Sonneberg-Eis eld.
Bei der LinieÖSalzwedel) Lüchow-Dannenberg dankt
Graf (Grote- reese der Re ierung für die endliche Ver- wirklichung diescs Proje tes, anderen Hause einer seiner Landsleute geäußert habe, daß bedauerlicberwxise durch diese Linie das Projekt Dannen- berg-Uelzen, welches auYTschon 20 Jahre alt sei, geschädigt werde. GleiÖzeitig bittet er die_ egierung, zu erwägen, ob bei dem Bau der Jee ebrücke bereits aus den Bau der Linie Dannenberg-Uelzen Rü 1cht genommen werden könne.
Die AuSgabeix für diese Linie werdezi sodgnn bewiüigt, ebenso ohne Debatte diexemgen xsur die Lime Gifhorn-Celle. Die Petition dcs Kreisausschu es Diepholz und anderer um den Bau einer Bahn von _Nienburg 0. W. bezw. Lemke nach Diepholz mit Anschluß uber Lohne m Oldenbur nach Quaken- brück überweist daß 0116 der Regierung als aterial.
Auch die Limez rldungen-Bubleq wird bewilligt; die Petition des Landrats Dr. von ngtgm) in Bären und anderer um Anschließung der.g0planten Eisenbahn Wildungen-Corbach an die ?auptbahnlime Warburg-Schmerte bei Marsber oder Bre elar soll ebenfalls der Regierung als Materia überwiesen werden.
Unterstaaissekretär Fleck entschuldit zunächst den Eisenbahn- minister, der zu seinem Bedauern der eutigen SiYng nicht bei- wohnen könne, da er sich einer Kur zum Zwecke der * eseitiqung der Nachwirkungen einer vor kurzem überstandenen Influenza habe unter. ziehen müssen und gibt dam) in bezug auf das eben erwähnte Petitum eine entgegen ommende Erklarung ab.
Die Linien Oberschexd-Wallau, Menden-Neuenrade, Vrüchemühle-Wildber erhuite,Jmmekappel-Lindlar,Lebach- Vßäxlitngen und Erdor _Bitburg werden ohne Debatte be- wr rg. _ „
Zur Beschaffung von BetrrebSmrtteln für diese 24 Linien werden 18658000 «16 gefordert. Ferner werden verlangt 68504000 „46 für zweite Gleise auf 27 Eisenbahnstrecken und 100 Millionen zur Beschaffung von BetriebSmitteln für die vorhandenen Staatsbahnen.
Ueber die leßtere Pofitidnhat, wie der Referent mitteilt, auch in der Eisenbahnkommtsston des Hauses eine eingehende Debatte stattgefunden.
Unter den Strecken, welche mit zweiten Gleisen versehen werden sollen, befindet ick) aucb Ruhnow-Belgard.
Herr von H e r s b e r g bittet aus diesern Anlaß die Verwaltun , die Umrrandlung der Strecke Rubnow-Komtz, die schon zwei Gleiße babe, in eine Vollbabn in Er_wagung zu ziehen, und wünscht gründliche Revision der Fahrpläne fur die Strecken Breslau-Siolp und Breslau-Belgard. sch dAußerZJem verfÖcant die VorlaZZ 7793-Z00 f?)“ MC's?“-
ie enen auaus " rungen, u. a. r eme aup a 11 en- West-Vorbek-Frintrop-Oberhausen-West 6 340 000 „46
Zur örderung des Baues von Kleinbahnen endlich“
werden 5 iUionen verlangt.
Ohne Debatte genehmigt das Haus die sämtlichen Pofitionen,
Der Gesehentwurf wird darauf im ganzen einstimmig angenommen. '
Die Denkécbrift über die Entwicxlung der „nebenba n- ähnlichen Klein ahnen in Preußen und, die Nachweisun en er bis zum Schlusse des Jahres 1905 bewrlligten oder in ussicht gestellten Staatsbeihilfen aus dem zur Forderung des. Baues von Kleinbahnen bereitgestellten c*Fondxs sowre der bis zum S luffe des Etatsjaßres 1904 an gekommenen Ruckeinnahmen au Staatsbeihilfen ür_Klembal)nen werden durch Kenntnis- nahme für erledigt erklart. .
alten um so mehr, als im
so würde eine faktische Verände-
etxigt worden. Wenn der Antrag wurde damit keineSwegs die Inter-
.angemeffener Zé = n
er Regierungskommiffar hat das Material, erfolgten Aeußermet die Regierung bereits
mit dem Antrag des
der mündlichx Bericht der Eisenbahnkommisfion eseßentwurf, beire end die Erweiterung, ung und bes ere Ausrüstung des und die Beteiligung des
landwirtschaftlicber Getreidela erhäus er bereit e teUten Mittel von 5 Millionen Mark. Euch diese NachweisuLthZ wird durch Kenntniöna?me für erledi t erklärt.
Ueber die Pet tion der nd kammer zu Goslar um den Bau einer Eisenbahn von Oker nacxaHathurg berichtet namens der Eisen- babnkommisfion Fürst zu Stol erg-Wernigerode. Der Kommisfionßantrag auf Ueberweisung als Material wird an- genommxn, nacbdemHerr von Gustedt und aucb der Referent warm fur die Ausführung dieser Verbindun eingetreten sind.
Der Bur ermeister Lützenkirchen in Co cm 11. Gen. "petitionieren um eine (S_isen abn von Co(bem nacb Adenau zur Aufs ließung der JFF" Fbthkzu iSsskotheÖrg-z§§1.'ier:1fsiü§1esrotde refereZte namens
en a n omm on, em omm n an ra au Ue rwei als Material tritt das Haus ohne Debatte bei. g f sung
Namens „der Etats: und incxnzkommission berichtet Frei- berr von Du rant über die etttion des Eisenbahnsekretärs Oitq Wolff zu Zehlendorf um Gewährung von Erzrehunqs- betknlfen fur die Kinder der Staatsbeamten. Die Kommission empfiehlt Uebergang zur Tag650rdnung.
Das Haus beschließt demgemäß ohne Debatte.
Damit ist die Tagesordnung erledigt.
_Schluß 31/ U r. Nä fte Si un Mittwo 11 U r. (Petitionen, Berng esnovellé) h g ck h
Haus der Abgeordneten.
75. Sißung vom 29. Mai 1906, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegrapbischem Bureau.)
Ueber den Beginn der Sißun it in der et . en Nummer d. Bl. berichtet worden. g s g srtg
Zur Beratung steht der Antrag der Ab . Arendt- Labtau(k011s.), Dr. Arendt-ManSfeldffrkons.) «d Genossen: .die Konigliche Staatöregierung aufzufordern, im Bundeskate dahin zu wirken, daß Eingriffe in die Verfassung der Einzel- staaten, insbesondere Preu ens, im WLÉL der Reichs-
geseÉgebung vermieden, jedenfa s nicht ohne invernebmen mit den inzellandtagen vorgenommen werden.“
Nach der Begründung des Antrags durch' den Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (kauf.) nimmt das Wort der
Minister des Innern Dr. von Bethmann-Hollweg:
Meine Herren! Der Herr Abg. von Heydebrand hat zunächst die politischen Motive aufgedeckt, welche die Herren Antragsteller veran- laßt haben, den vorliegenden Antrag einzubringen, und er hat daran eine Interpretation des Sinnes geknüpft, den der Antrag haben solle. Es wird mit diesem Antrage eine politisch und staatSrecbtlich so ernste Frage angeregt, daß die Königliche Staatsregierung leicht- ferjig handeln würde, wenn sie nicht doch dem Wortlaute des An- trages, wie er sick) darstellt, scharf in die Augen sähe. Allerdings hat Herr von Heydebrand in seinen Schlußworten davor gewarnt, etwa aus formalen Rücksichten an diesem Antrage .berumzunagen“, was ja wohl leicht sein würde. Aber ich bitte dock), die Situation nicht zu verkennen, in der fick) die Königliche Staatßregierung befindet. Wird der Antrag vom Abgeordnetenhause zum Beschluß er- hoben, so muß die Königliche StaatSregierung zu diesem Be- schluss Stellung nehmen. Und sie kann dies doch nur gegenüber dem Wortlaut des Antrages, gegenüber seiner Begründung, wie wir sie ge- hört haben, nur insoweit, als sich diese Begründung mit dem Inhalte des Antrages deckt. Ich muß deshalb, troß der Warnungen des Herrn von Heydebrand, um die Erlaubnis bitten, auf den tatsächlichen Inhalt des Antrages kurz einzugeben.
Meine Herren, der Antrag verlangt, daß Eingriffe der Reichs- geseßgebung in die einzelstaatlichen Verfassungen, nicht nur Preußens, sondern allgemein, schlechthin und grundsätzlich unterbleiben sollen, daß, wo sie sich als unvermeidlich herausstellen, sie zum mindesten nicht vorgenommen werden ohne Einvernehmen mit den einzelstaatlicben Landtagen, und er fordert schließlich von der Königlichen Staats- regierung, daß sie auf die Erfüllung dieses Verlangens im Bundes- rate binwirke. Das ist drr wörtliche Inhalt des Antrages.
Wenn ich zunächst von dem Verlangen, grundsäßlick) Verfassungs- änderungcn zu unterlassen, spreche, meine Herren, so ist es ja voll- kommen klar, daß jede Regierung - und ich nehme dies für die preußische in allererster Linie in Anspruch - es sieh bei jedem Akte der Reichs- geseßgebung auf das ernstlicbste überlegt, ob die Interessen des Reiches einen Eingriff in die preußische Verfassung notwendig machen. Auch wir, die Regierung, sind gleich Ihnen zum Schuße der Verfassung berufen, und wenn bei der von Herrn von Heydebrand als ZWeifelhaft bingestellten Frage, ob das Diätengeseß einen Eingriff in die preußische Verfaffung entbielte, er daran die Bemerkung geknüpft hat, daß es ihm schiene, als sei das preußische StaatSministerium bei der Erörterung dieser zweifelhaften Frage nicht mit der genügenden Sorg- falt vorgegangen, so muß ich ihm hierin durchaus widersprechen. Diese Frage ist im Staatßminisierium sehr eingehend erwogen worden und bat schließlich zu der Stellung geführt, welche die Königliche Staats- regierung taxsächlich eingenommen hat. Aber, meine Herren, etwas ganz anderes ist es, ob man in der nackten Form, wie es hier in dem
Antrage geschieht, das Verlangen aufstellt, reichögesetzlickze Akte zu ver-
meiden, welche in die Verfassungen der Einzelstaaten eingreifen. Der
Herr Vorredner hat selber angeführt, daß nach der Reichs-
geseßgebung das Reich innerhalb der von der Reichögeseßgebung
gezogenen Kompetenzgrenzen zur Gesetzgebung befugt ist, und daß
das Reich§recht dem Landeörecbt vorgeht. Es ist weiterhin vollkommen
unzweifelhaft, daß das Reichörecht dem LandeSrecht in dem Sinne
vorgeht, daß es gleichgültig ist, ob dieses Landeßrecht aus ein-
fachen Geseßen, aus Verfassungsbesiimmungen, aus Verordnungen,
aus Gewohubeitßrecbtssäßen besteht. Gegen die derogatoriscbe
Kraft der Neich0geseßgebung ist das VerfassungSrecbt der Einzelstaaten
zunächst nur insoweit geschüßt, als die Verfassung für die legislative
Kompetenz des Reicbso bestimmte Grenjen gezogen bat.» Innerhalb
dieser Grenzen aber haben sich die Gründer des Deutschen Reiches
und alle. Organe, welche an der Herstenung seiner Verfassung be-
teiligt waren, grundsävlicb Eingriffen der Reichögeseßgebung 'in ihre * Verfassung unterworfen. Das gehörte mit zu dem Preise, zu dem die deuische Einheit erkauft worden ist. Insofern kann ich jurististb _ und ich muß die Sachen juristisch faffen, sie sind viel zu ernst und wichtig dazu _ nicbt zugeben, daß die prinzipielle Vermeidung jedes relchögesevgeberisrben Aktes, der in die Verfassung von Einzelstaaten eingreift, mit dem bestehenden Rechtözusiande vereinbar sei.
Ich will bei dieser Gelegenheit auf die kompliziertere
'm An ch1uß ieran „referiert Herr von Gruß noch über die achwei1ung ber dw Verwendung der zur Errichtung
Frage nicht eingeben, wie es sieh verhält, wenn einmal
erweitert werden soll. Sie wiffen, meine Herren, daß diese Frage im Jahre 1869 im Herrenbause sehr ergiebig behandelt worden ist. Damals war vom Grafen zur Lippe ein Antrag gestellt, der mit dem heutigen zwar verwandt ist, aber doch sehr viel eingeschränkter war; er verlangte, daß solche Akte der Reictheseßgebung, welche im Wege der Erweiterung der Reichskompetenz erlassen würden und dann in die Verfassung der Einzelstaaten eingriffen, - daß diese Art Von Eingriffen in die einzelsiaatlichen Verfassungen von der Zustimmung der Einzellandtage abhängig gemacht würden. Damals hat der Justiz- minister Leonhardt im Herrenhause erklärt, daß aus dem vorliegenden historischen Material kein Grund dafür entnommen werden könne, dem Artikel 78 der Reichsverfaffung eine einschränkende Auslegung dahin zu geben, daß er eine ErWeiterung der Reictheseßgebungs- kompetenz ausschlösse. Er hat im Anschluß daran die Frage auf- geworfen, ob diese Erweiterung der Reichskompetenz ohne alle Schranken zulässig sei; aber er hat diese Frage nicht beantwortet, und auch ich bin nicht in der Lage, hier irgend eine Erklärung der StaatSregierung abzugeben über die Frage, innerhalb welcher Grenzen eine Erweiterung der Reichskompetenz im Wege des Art. 78 auf dem
hier fraglichen Gebiete mit dem Gesamtinhalt der Reichsverfassung vereinbar ist.
Meiner persönlichen Anstcht nacb [affen sich die Schranken, die bestehen, nicht in einer allgemein gültigen Weise formulieren, sondern man wird im Einzelfal]: nur bestimmen können, was als zuläsfig zu erachten ist und was nicht. Aber so dies geht doch aus der Erörterung der Sache hervor, daß man auch den Landes- verfaffungen gegenüber nicht unbedingt die Möglichkeit der Erweiterung der reichsgeseßlichen Kompetenzen im Wege des Art. 78 der Reichs- verfaffung leugnen kann, und auch insoweit geht der uns vorliegende Antrag seinem Wortlaute nach zu weit, wenn er grundsätzlich jeden Eingriff in die einzelstaatlichen Verfassungen ablehnt. (Widerspruch rechts.) Er tut es ja dem Wortlaute nach. Ich weiß, nach der Begründung, die Herr don Heydebrand ibm gegeben hat, will er es nicht; aber ich halte mich für Verpflichtet, die Sache scharf zu fassen; denn wenn ich es nicht tue, seße ich späterbin die Staats- regierung dem Vorwurf aus, über Dinge hinweggegangen zu sein, hinter denen doch eine größere Bedeutung steckt. (Sehr richtig! links,)
Wenn ich daher glaube, daß der Antrag in seinem ersten Teile, jedenfalls in der Fassung, die er hat _ nicht in dem Sinne, den Herr von Heydebrand ihm unterlegt, aber in der Fassung, die er gegen- wärtig bat - zu weit geht, so komme ich weiter zu dem zWeiten Punkte, der das Einvernehmen der Einzellandtage fordert. Herr von Heydebrand hat gesagt, es soll nicht eine juristische Vinkulierung in diesem Ein- vernehmen gefunden werden, sondern es soll der Staatßregierung eine Selbstbeschränkung nahegelegt werden. Ja, meine Herren, was ist denn da nun der Unterschied? Wenn Sie den Antrag annehmen, muß die StaatSregierung doch eine Antwort darauf geben. Sagt sie aber: wir werden uns diese Selbstbeschränkung auferlegen, so geht sie mit dieser Zusage an Sie eine rechtliche Verpflichtung ein. Darum muß ich fragen: kann die StaatSregierung diese juristische Verpflichtung eingeben? Ich bin nicht der Ansicht. Ich brauche nicbt auözuführen, daß die Instruktion der Bundeöratsbevollmächtigten Sache der Regierungen ist; das hat auch Herr Abg. von Heydebrand klar bin- gestellt; es besteht darüber auch kein Zweifel, weder in der Praxis noch in der Theorie. Herr von Heydebrand Hat daran angeknüpft Deduktionen des StaatSrechtslehrers Laband, der zu dem Ergebnisse kommt, daß es wohl zulässig sei, die Instruktion der BundeSratsbevoUmäcbtigten an eine Mit- wirkung der Einzellandtage zu knüpfen, weil die Instruktion der Bundeßratsbevollmächtigten ein Negierungßakt ist wie ein anderer, und weil die Reichsverfassung keinerlei Vorschriften darüber enthält, an Welche materiellen Erfordernisse die Instruktion der BundeSrats- bevollmächtigten zu knüpfen wäre. Mir ist diese Deduktion des Staatßrechtslehrers Laband durchaus bekannt; aber ich möchte darauf hinweisen, daß andere Staatßrechtslehrer dieser Deduktion nicht zu folgen vermögen, und auch ich kann ihr nicht folgen, meine Herren. Ich kann ihr aus Gründen des Reichs- siaatßrecbts und aus Gründen des preußischen LandeSrech nicht folgen. Wenn die Instruktion der Bundeskatsbevoümäektigtm eine Sache der Regierungen isi, wenn es zu der Exekutive der Re- gierungsgewalt gehört, den BundesratsbeVollmäcbtigtcn zu insiruieren, so ist nach preußischem Verfassungßrecht, da die Exekutive in der Hand des Königs liegt, die Instruktion der BundeSratSbedoUmäcbtigten ami eine Sache des Königs. (Widerspruch rechts.) Selbstverständliä in der Form einer Regierungsbandlung, meine Herren, das babe ich von vornherein betont, und das ist selkß- verständlich; es ist keine persönliche Prärogatide des Königs, aber eine Regierungsbandlung des Königs, und in diesér Regierungsbandlung steht die preußische Exekutivgewalt dem Landtage gegenüber gerade so wie bei allen übrigen Regierungsbandlungen. (Seb: richtig! links.) Auch darin bin ich mit dem Herrn Abg. von Heddebrand vollkommen einverstanden.
Aber wenn das Staatöminisierium Ihnen gegenüber die Ver- pflichtung eingeben soll, Instruktionen lbtcr Bundesratsbech- mächtigten nur mit Ihrem Einverständnis vorzunehmen, so kann ich darin nichts anderes sehen, als einen Eingriff in die Exekutive der Regierung. (Widerspruch rechts.) -- Ia, meine Herren, ich sede dea Unterschied nicht ein! Oder Sie müssen der Zusage, daß wir Ihre" Beschluffe folgen würden, einc sehr geringe und eine rrchtlich nicht bindende Bedeutung beimeffcn. Eine solche Erklärung adzusebm, würde die Königliche StaatSregierung doch immer Bedenkkn tragen müssen. Wenn die Königliche Siaatöngierung auf Ibm Antrag Ihnen erklärt: ja, wir werden danach handeln -, dam: verpflichtet ste sich Ihnen grgenüber. Also ich meine, vom Stand- punkte des preußischen Staatörechts ist die Saive doch viel bedenk- licher, ais fie Herr von Heydebrand dargestellt hat.
Nun aber vom Standpunkte des Reichsrrchts aus! Wenn die Reichsverfassung die Reicthewalt in die Gesamtheit der deutsÉ-m Fürsten und der Senate der Freien Städte legt und diesen Invader: der Reichsgewalt gegenübersteüt den Reichstag, die 22147053:th welche nicht die ReichSgewalt selbst zu handhaben, sondern welche 71: zu überwachen und ]u kontroaienn hat innerhalb der gefesiirb dov- geschriebenen Grenzen, so hat die Reichsverfassung unzweifelhaft »! Reich gebildet nach dem Prinzip eines konstitutioueÜ-MOÖUW Staatswesens. Wenn Sie nun den Bundesrat. UG uur WW des „Meise! Ihres Antrages. abhängig waideu wollen von det Z»- stimmung der Einnlladdtage (Widerspruch UKW. io musée" Sk
die Reichskompetenz im Wege des Art. 78 der Relchwerfafsung
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