1906 / 113 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 May 1906 18:00:01 GMT) scan diff

Abg. Potthoff (fr. VW.): Die Taffung der Kommission ist doch sehr bedenklich. Ist es denn logii , jemanden in Strafe ais äbwesend zu nehmen, der pünktlich berkam sich eintrulg, an mehreren namentlichen AbstimmunJYeZ teilnahm, dann dei einer fel) te und nachher nochmals teilnahm? Die ißbläiter haben fich bereits mit diesem Thema beschäftigt. Inkonsequent ist, den Abgeordneten als nieht anwesexid zu zählen, wenn er bei einer namentlichen Abstimmung fehlt, und ibn zu zahlen, wenn er beim NamenSaufruf fehlt. Es ist auch ni t zu verlangen, daß die Abgeordneten sich hier immer im Sißungs aale aufhalten. Das wäre direkt gesundheitswidrig. Es genügt, wenn die Abgeordneten sich in die Liste eintra en. Bei unwrchtigen Sitzungen jebadet es nicht wenn sie nicht ier im Saale sind. Tritt eine Beschluß- unfäbigkeit ein, so können die Feblenden leicht für die eine Stunde später stattfindende" Sitzung zusammen erufe_n werden. Ick) bin gewiß kein TMM einer Obstruktion. ie,i1t nur ein außerordentlicber Notbe elf für den Notfall. Für diesen Notfall würde aber der Abjug nicht abschrecken. Es ist ein Unrecht, wenn die Mehrheit nicht nur das Re(bt bat, die Minderheit nieder- zustimmen, sondern ihr auch noch eine Geldstrafe aufzuerlegen- Diese Strafe kommt schließlich auf eine Aenderung der Geschafts- ordnung beraus. Einen Antrag auf Aenderung des zweiteri Absa es möchte ich nicht stellen, da er aussi talos ist. Vielleicht wrd man zwischen der zweiten und dritten- esung eine gnderexFaffung Yden. Wir werden aber troß des Schönheitöfeblers fur die Vorlage

mmen.

Abg. v on Niibtb o,fe n (kons.): Man hat darauf hingewiesen, daß es außerordentlich schwer seicku erfahren, wann eine namentliche A5- stimmung stattfinden soll. Vie eicht wird eine besondere_Glocke fur die namentliche Abstimmung eingeführt, die in allen Y_aumen des

uses hörbar ist. Im übrigen stehe i 'auf dem Standpunkt: ntwwer allen Abgeordneten Diäten oder eine. Dage en verstoßt § 4 in Form der Regierungsvorlage und der Komm fionsfaffung. Ein Teil des Hauses hat im ersten Monat ein Interesse si hier nicht einzutra en, denn dort drüben im Abgeordnetenhauie er alten Zen 450 Wii ier nur 400 „za Ich werde gegen beide Absaße des trages tmmen.

Abg. Dr., A r e n d t (Rp.): Nach ? 5 sind die preußischen Abgeord- neten ni t berechtigt, Diäten zu emp arzgen, wenn sie hier anwesend sind. I glaube, daß der Abg. Singer bis zur dritten Lesung sicb seine Stellung überlegen wird, denn sonst könnte das ganze Gesetz scheitern an dem-Widersprucb der Rechten. Bei der ersten Lesuyg bekamvfte der Abg. Singer die .Scbuljungen“kontrollmaßregelaufs scharfste. Heute Zabert wir nicht ein Wort von ibm dage en gehört, obwohl die

enderungen der Kontrolle, die die Komm ssion vorgesäplagen bat, rein grammatikalischer Art sind. Ich darf also bqffen, daß er schließlich doch auch diesen Paragraphen annehmen wrrd. Um eine Strafe handelt es ich bei diesem Abzug nicht. Der Abgeordnete muß die nament ichen Abstimmungen als seine wichtigste flieht betrachten und darf an eixtem Tage, wo er diese flieht nicht erfüllt, eine Entschädigung nicbt beanspruchen. r Wert der namentlichen Abstimmun wird diirch .diese Bestim- mung nur erböbt. Gewisse Härten la en sicb 1a nicht bestreiten, können aber auf anderem Wege ausgeglichen werden. Namens- aüfrufe kommen so selten vor, daß man sie kaurn zu berücksichtigen braucht. Will aber der Abg. Potthoff diefe Lacken ausfallen, so würde ich nichts gegen einen solchen Antrag einzuwenden haben.

Ab . Graf von Limburg-Stirum (d. konf., schwer ver- ständlich schlägt dor entweder die Abwesenheit zu konstatieren bei der Abstimmung selbst oder durch Einführung von Abstimmungskarten.

Abg. Dr.Pacbnicke (fr. Ver.): Wir haben den Vorsxblag, der eben emacbt worden ist, nicht so genau verstanden, daß wir darauf einge en können. Jedenfalls sind die Bedenken gegen den Paragraphen nicht entkräftet worden. '

Abg. Dr. Spa hn(Zenir.): Wer hier anwesend ist, muß sich auch in die Listen eintragen; wer das nicht tut, handelt gegen das Gesc?- Ich glaube auch, daß, wenn die Vorlage Geseß geworden ist, de Abgeordneten sicb eintragen und die Anwesenheits elder beziehen werden. Wir brauchen den Abgeordneten w es enter bei den Ab- stimmungen und müfferi an dem Prinzip festhalten, da er bei jeder Abstimmung anwesend ist.

Referent Abg. Gröber wendet sich ge en den Voricbla _des Abg. Grafen Limburg. Wenn man die arten in eme achse bineinstecken könne, so sei nicht angescblossen, daß sie ein anderer Abgeordneter hineinstecke.

Die §§ 4 und 43 werden unverandert angenommen.

§ 5 trifft Bestimmungen iiber ,die qupelmandate. Ein Mitglied des Reichstags, darf m seiner Eigenschaft als„Mrt- lied einer anderen politischen Körperschaft, _wem) _beide Korper- ?chaften gleichzeiti versammelt sind, nur fur diejenigen Tage Vergütungen bezZZhen, für die ihm auf Griind dieses Geseßes ein Abzug von er Entschädigungtgeniacht ist, oder Tagegeld nicht gewährt wird, auch darf es rn dieser Er enschafi während der Dauer der freien Fahrt auf den Eisenba nen keine Eisen- bahnfahrkosten annehmen. , _ Abg. Dr. Spahn (Zentr) hat folgenden §5a ernzufugen beantraat: .Der Reichstag gilt im Sinne dieses GMFZ nicht als der- sammelt, wenn er gemäß Art. 12 der Reichsverfa ung vertagt ist.“

Der Referent betont, daß die Kommission nczch langen Er- wägungen troß der Unklarheit der Bestimmun en die Vorlage an- enommen hat. Man gehe dabei von der n'ficht aus, daß der

iätenbezug in einem Einzellandtage gestattet sein soll, wenn der Reichstag vertagt ist. '

Abg. Ar endt (Rp.): Wir haben schon in erster Lesung diese Bestimu-un als Eingriff in die LaxdeSVerfaffung beanstandet. Auf die andtagßdiäten Einfluß zu uben, kann nicht Suche des Reiches sein; dort soll man alle? beim „alten belasien. Es ist nur zu Verbindern, daß Kumulation eintritt; zu. die em ZWecke muß der Abgeordnete verpflichtet werden, dcp] den Retchsta?s- diäten in Abzug zu bringen, was ihm axr Landtagßdiaten zugefalien st. Lebte Windtborst noch, das Zentrum batte nimmer einer solchen dem föderatwen Gedanken durchaus feindlichen Bestimmung Leine Ge- nehmigung gegeben. Man geht hier gergdezu brutal über ie in den Einzelstaaten bestehendxn Vorschriften hinweg. Der Landtag fängt öfter 2xrüver an und hört später auf als der Reichstag, so daß diese estimmung direkt zu einer Verminderung der Diaten führen kann. Das ist doch nicht die Art, wie man Reichstagsdiäten ein- führt. Ich kann mir kein Bild davon machen, wie in Preußen die Sache gehandhabt werden soll. Offenbarliegt ein Widerspruch mit der preußijcben Verfassung vor; da sage ich. prjnojyijs obgra! Mein Antrag ging dahin, daß der Abzug der Landtags- diäten von den Reichstagsanwesenheitßgeldem erfolgen soll auf Grund einer von den Abgeordneten abzugebenden Erklärung; der Präsident hat dann, nur urch Bestimmungen über die orm zu erlassen, in welcher die Erklarung dor sich geben soll. Au diesem We e würde ermöglicht werd:n, daß wir die Einzelstaaten in ihrer Verfa ung und Gesetzgebung unberührt [Zffem Der wissentlich der Wahrheit zuwider- bandelnde Abgeordnete wurde dem Strafrichter verfallen sein. Wollte man die Freuyde dieier meiner Anregung einfach niederstimmen, so wird das verhangmsvolle Folßen haben. Ich kann die Verantwortung für ein Geseß nicbt uberne men, in dem dieser § 5 der Vorlage enthalten ist., Die ern_sten Bedenken, die ich hier entwickelt habe, können Sie nicht unberuckficbtigt lassen.

Abg. von Kardorff (Rp): Ich gehöre zu den prinzipiellen Gegnern des Geseßes. Ick habe mich deshalb bis jetzt bei der Be. sprethung zurückgehalten, behalte mir aber vor, bei der dritten Lesung meine Bedenken gegen die gesamte Vorlage kundzugeben. Bezüglich dieses Paragraphen stehe ich allerdings, wirs die VerfaffunZ anb-langt, anz auf dem Standpunkt, den soeben mem Freund Dr. tto Arendt ?largelegt hat. Ku dcn Kompetenzen _ des Reichs, wie sie in Art. 4 der eicbsverfaffung aufgefubrt sind, gehört ein Eingriff in die Gesetzgebung und Verfaffung der Einzelstaaten nicht. Deshalb habe ich meine großen Bedenken, wenn

hier vom Reiche ein solcher Eindruck) in die preußische Verfassung gemacht wird. Fangen wir damit an, ver- lassen wir das rinzip, das der Fürst BiStnarck so hoch gehalten bat, daß Deutsch and ein föderativer Staat bleiben kann, durch einen Eingriff in die Verfassung der Cinzelländer, so tun wir das aller- meiste, den Bestand des Deutschen Reichs in seinen Grundfesten zu ers üttern. Hoffentlich wird bis zur dritten Lesung ein Ausweg zur Be eitigun dieser Bedenken gefunden. Ein großer Teil der Herren, die dem eseß freundlich gegenüberstehen, würde gezwungen seit), X9?“ das Geseß zu stimmen, wenn die gegenwärtige Fassung, die d_re ommission vorgeschlagen .'bat, beibehalten wird. Ich werde dafur FWP tragen, daß im preußischen Landtag die Frage nicht unberührt .

StaatSmini ter, Staatssekretär des Innern, Dr. Graf von Posadowsky- ehner:

Meine Herren! Ick muß dem Herrn Berichterstatter bestätigen, daß seine Außfübrungen- über den Begriff der Versammlung des Reichs- tags und der Vertagung im Sinne des § 5 dieses Gesetzentwurfs und im Sinne des Abänderungsantrags des Abg. Dr. Spahn zutreffen.

Der Herr Abg. Arendt hat versucht, mich für seinen Antrag zu § 5 schon bei § 1 festzulegen, indem er sagte, er hoffe, ich würde seinen Anträgen zu § 5 dasselbe Entgegenkommen be- zeigen, wie den "Anträgen zu § 1 bezw. den Kommissions- be'scblüssen, und er hat noch mit einer gewissen Absicht hinzugefügt, die Sozialdemokraten hätten dafür gestimmt, die Aenderung des §28 der Reichsverfassung abzulehnen, und er hoffte deshalb, daß auch den Anträgen der konservativen Partei zu § 5 Rechnung getragen würde. Ich stelle demgegenüber zunächst fest, daß ich mich nicht entgegenkommend zu der Kommissionsvorlage aus- gesprochen habe, welche die Aufhebung der Abänderung des § 28 beantragt. Ich habe vielmehr das Haus dringend gebeten, die vor- geschlagene Abänderung des § 28 der Reichsverfassung anzunehmen.

Ferner stelle ich fest, daß sich gegen diese Abänderung des § 28 nicht nur die Sozialdemokraten, sondern auch - ich bitte, mich zu be- richtigen, wenn ich etwas Falsches sage -- in der Kommission und auch beute die ganze Linke einschließlich der Nationalliberalen sowie das Zentrum ausgesprochen und auch dagegen gestimmt hat. (Sehr richtig!) Wenn der Herr Abg. Arendt es deshalb heute so darzustellen sucht, als ob der § 28 nur an der Opposition der Sozialdemokratie in der Kommission gescheitert ist, so hat er etwas behauptet, was tatsächlich unrichtig ist. (Sehr richtig !)

Meine Herren, *ferner * muß ich dem Herrn Abg. von Staudt) ausdrücklich bestätigen, daß er in der Kommission keinerlei Anträge gestellt hat. Aber er hat -- und das ist ein Standpunkt, den ich durchaus achte - sich als ein grund- säßlicber (Gegner der „DiätenVorlage außgesprocben. Das ist ein politischer Standpunkt, für den ich Verstänan haben kann. Wenn man sich aber als grundsäßlicber Gegner der Diätenvorlage ausspricht, so tut man das doch, weil man befürchtet, daß ein derartiges Gesetz schwerwiegende nachteilige politische Folgen haben könnte. Sieht man aber auf diesem Standpunkt, dann darf man nicht ja svsurum Anträge befürworten und für Anträge stimmen, die eine wesentliche Abschwächung der Kautelen darstellen, die die Regierung unbedingt fordern muß. Ich habe unmittelbar nach der Sitzung den Nachweis über den Gang der Verhandlungen aufnehmen lassen und könnte dem Herrn Abg. von Staudy nachweisen, daß er für eine Reihe von Anträgen gestimmt und eine Reihe von An- trägen selbst befürwortet bat, die nach der Meinung der ver- bündeten Regierungen eine erhebliche Abschwächung der Vorlage darstellten und damit allerdings _ wenn sie durchgegangen wären - wesentliche politische Gefahren herbeifübren könnten.

Meine Herren, ich komme nun auf die verfassungSmäßige Frage. Ich kann den Ausführungen des Herrn Abg. von Kardorff in keiner Ve- ziebung zustimmen. Es handelt sich bei dieser Vorlage nicht um eine Ausführung des Art. 4 der Reichsverfaffung, welcher den Umfang der Kompetenzen des Reichs feststellt, eines Artikels, der nur einen pro- mifforischen Charakter hat und erst Fleisch und Blut, staatSrechtlicbe Geltung durch besondere Außführungßgesetze erhält, sondern es handelt sich hier um eine Abänderung des Art. 32 der Reichs- verfassung, der feststellt, daß ein Reichstagsirbgeordneter keine Entschädigung und keine Besoldung erhalten darf. Wenn nunmehr dieser Artikel der “Reichsverfassung dahin abgeändert wird, daß nach Maßgabe des Geseses ein Reichötagßabge- ordneter Entschädigung erhalten darf, so ist das eben eine Aenderung eines bestehenden und bereits in tatsächlicher Geltung befindlichen Ver- fassungSartikels. Dieselbe hebt die Beschränkung der Gewährung einer Entschädigung auf und läßt eine Entschädigung nach Maßgabe des Ge- setzes zu. Aendert man aber im Reich einen bestimmte materielle Vorschriften enthaltenden Artikel der Verfaffung, dann hat man selbstverständlich auch das Recht, im Wege derselben Aenderung der Reichßverfaffung anzuordnen, unter welchen Bedingungen man diese materielle Aenderung der Ver- fassung eintreten lassen will, und unter welchen Voraussetzungen im vorliegenden besonderen Falle in Zukunft die Abgeordneten eine Ent- schädigung annehmen dürfen. (Sehr richtig! rechts.) Diese allge- meinen für das ganze Reich gleichmäßigen Grundsäße können aber nur im Wege der Reictheseßgcbung festgestellt und nicht der Landes- geseßgebung überlassen werden. Würde man den Antrag Arendt annehmen, . so würde der Schwerpunkt der ganzen Maßregel aus dem Reichstage in die Einzellandtage der- legt. (Sehr richtig!) Damit würde noch der eigentümliche Zustand eintreten, daß die Reichßtagßabgeordneten vom Reich für ihren Auf- wand ganz verschieden abgegolten werden, indem die Höhe der Ent- schädigung in den einzelnen Landtagen eine ganz Verschiedene ist, und infolgedessen die Abzüge, die vom Reichspauschquanium gemacht werden, auch Vollkommen verschieden sein müßten. ,

Außerdem ist der ausgesprochene Zweck des Geseßes, daß wir unter allen Umständen ein beschlußfähiges Haus haben wollen. Die verbündeten Regierungen müssen es deshalb ablehnen, bier solchen Be- stimmungen zuzustimmen, die die Bestimmungen über die Beschluß- fäbigkeit wesentlich abschwächen würden. Es ist ganz unzweifelhaft, daß, wenn der Antrag Arendt angenommen würde, gerade die Bestimmung des § 5, die auch darauf binwirken soll, die Doppel- mandate zu beseitigen, den Fortbestand von Doppelmandaten außer- ordentlich erleichtern würde. Die Doppelmandate sind aber ein offen- barer Mißstand (sehr richtig!), der auf die Verhandlungen dieses Hauses einen sehr nachteiligen Einfluß geübt hat. Trotzdem gestehe ick) ohne weiteres zu: es wird im politischen Interesse der Parteien notwendig sein, daß eine Anzahl Abgeordnete, das heißt solche, die eine führende Stelle innerhalb ihrer Parteien einnehmen, in beiden

Häusern vertreten ist. Das wird nicht nur für den preußischen Landtag und den Reichstag gelten, sondern auch auf die übrigen Landtage Deutsch- lands Anwendung finden. (Zuruf.) Ich glaube aber: so gut, wie es bisher möglich gewesen ist, daß auch die Inhaber von Doppelmandaten den Sißungen dieses Hauses beigewohnt haben, und daß insbesondere die Inhaber von preußische'n Mandaten hier im Reichstag er- schienen sind und an den Abstimmungen teilgenommen haben, wird das auch in Zuku'nft der Fall sein. Die verbündeten Regierungen können sich indes nicht für Bestimmungen aussprechen, die dahin führen, die Gefahr der Beschlußunfäbigkeit des Reichstags in Zukunft noch zu verstärken. Wenn sich "die ver- bündeten Regierungen bereit erklärt haben, nach sehr ernsten Cr- wägungen, in eine Abänderung der Bestimmungen des Art. 32 der Reich:“;derfassung einzuwilligen, so haben sie das nicht getan, um einen Zustand zu begünstigen, der dahin führt, daß eine Anzahl von

Abgeordneten im Hause meist nicht anwesend ist, sondem diese Reichs- '

entschädigung wird dafür gewährt, das; diese Abgeordneten sich auch selbst in die Lage bringen, hier ihr Mandat wahrzunehmen and den Kreis zu vertreten, zu dessen Vertretung sie von ihren Wählern hierher geschickt sind.

Ich kann Sie also nur dringend bitten, dem Antrage Arendt nicbt zuzustimmen.

Wenn der Herr Abg. Arendt sich davon kein Bild machen kann, wie sich diese Bestimmung in Preußen vollziehen werde, _so wolle er mir gestatten, ihm einfach zu sagen: das wird sich so vollziehen, daß er sich in Preußen so viel an Tagegeldersäßen abziehen [affen muß, wie ihm hier Abzüge im Reichstage nicht gemacht sind. (Juras.) Ia, Herr Abg. Arendt, das ist eine sehr einfache Rechnung. Es wird ganz genau festgestellt, für wieviel Tage hier im Reichstage ein Abzug gemacht ist, weil der betreffende Abgeordnete nicht anwesend gewesen ist, und für diese Tage kann der Abgeordnete nachher im preußischen Landtage den Tagegeldersatz erheben. (Sehr richtig!) _Also diese Be- rechnung ist eine ungemein einfache. (Heiterkeit)

Wenn schließlich der Herr Abg. von Kardorff erklärt hat, er würde die preußisibe Regierung darüber befragen, wie es hätte ge- schehen können, daß so mit der Reichsverfassung umgesprungen wird (Zuruf rechtS), - mit der preußischen Verfassung, so kann ich ihm versichern, daß diese Vorlage Gegenstand eingehender Erwägungen im preußischen StaatSministerium gewesen ist, und das; weder von der preußischen Regierung noch von irgend einer anderen Regierung gegen diese Bestimmung des § 5 das allergeringite verfassungs- mäßige Bedenken erhoben worden ist. (Hört, hört !) Die preußische Regierung wird deshalb, wenn sie darauf angesprochen wird, auch mit gutem Gewiffen den Standpunkt vertreten können, den sie im Bundeörat eingenommen bat. (Lebhafter Beifall.)

Abg. Dr. Rintelen ÉZentr.) ist mit dem Staatssekretär hinsichtlich der veriaffungsrecbtlichen eite der _ rage in verschiedenen Punkten nicht einverstanden. Das preußische * erfaffungßre t dürfe nicht ein- fach ignoriert werden, am wenigsten durch ein so ches Gelegenheits- geseß. Der Staatssekretär babe bezüglich der Kompetenz der Reichs- geseßgebung eine sehr anfechtbare Theorie entwickelt; erst müßte unter allen Umstanden die Verfassung geandert werden. Der Redner wird gegen den § 5 der Kommission stimmen.

Staatsminister, Staatssekretär des Innern Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Meine Herren! Auf diese Verhandlung wird vielleicht einmal zurückgekommen werden. (Sehr richtig! rechts.)- Ick muß deshalb erklären, daß die Ausführungen des Herrn Vor - redners sich nicht mit meinen Ausführungen de ckeir. Meines Erachtens handelt es sich hier nicht um eine Kompetenzerweiterung, sondem um einen Artikel der Reichsverfassung , der über die Frage der Entschädigung der Abgeordneten schon s ach lich verfügte. In einer Aenderung eines materiellen VerfaffungSartikels liegt aber an sich keine Kompetenzerweiterung. Diese leßte von dem Herrn Abg. Pachnicke angeregte Frage liegt auf einem ganz anderen Gebiete. Handelte es sich um eine Kompetenzerwüterung, so könnte man aller- dings die Forderung für berechtigt halten, daß zunächst Art. 4 der Reichsverfassung geändert werde, und daß, wenn man die Kom- petenz formell erweiterte, man dann auch eine Bestimmung aufnimmt, in welcher sachlichen Richtung dem Reiche diese neue Aufgabe zu- gewiesen wird. Eine neue Aufgabe wird aber dem Reiche hier nicht zugewiesen, sondern eine bestehende sachliche Verfaffungsbestimmung erhält nur eine abgeänderte Fassung.

- Abg. Dr. Pachnicke (fr. VWL: Jntere ant war mir die Mitteilung des Staatssekretärs, daß ke ne einzige „lie ierun Bedenken Legen den § 5 erhoben hat. Wenn also der Abg. von ardor den Vor- toß im preußischen Landtage machte, so wurde er damit keinen Erfolg haben und preußischer als die preußische Regierung sein. Seine Aus- führungen find nicht durchschlagend. Art. 78 ermöglicht die Aenderung der Verfaffung auf geseßlicbem Wege. Das Reich besißt also die Kompetenz, seine eigene Kompetenz zu erweitern. Ob es davon Ge- brgch mgcbt, ist eine andere SackZe, das Recht dazu hat es aber. Die usfubrungen des Staatssekretars in dieser Beziehung bedeuten für mich ein Zugeständnis von großer politischer Bedeutung. (Abg. Arendt: Sehr richtigZ Dieselbe Auffassung haben auch hervor- ragende Rechtslehrer. nter dem (Gesichtspunkt der Zweckmä igkeit verdient der KommisfionSantrag den Vorzug vor dem Antrag rendt. Die Erklärung des Abgeordneten kann, ich will nicht sagen wissentlich falxche Angaben, aber unwi entliche, unbewußte Irrtümer zur Folge ha en. Und welche wißli en Aufgaben würden dem Rechnungshof erwachsen!

Staatsminister, Staatssekretär des Innern Dr. Graf von Posadowsky-Wehner: _

Meine Herren! Ich muß wiederholt diesen juristischen Außfübrungen widersprechen, da sie sich auf Grund des Reiclpskeibts nicht recht- fertigen“ lassen. Artikel 4 stellt den Umfang der Geseßgebung fest, welche unter Eingriff in die Gesetzgebung der Einzelstaaten vom Reiche erlassen werden kann. Artikel 4 der Reichsverfassung ist ein rein promissoriscber Artikel formellen Rechts, der seine Ausführung erst erhält durch Einzelgeseße, wie sie in zahlreicher: Fällen bereits vom Reiche erlassen worden sind. Man kann sagen: Artikel 4 der Reichsverfassung hat in der überwiegenden Zahl der Fälle seine Aus- führung bereits durch Spezialgesetze erhalten, welche die Gesetzgebung der Einzelstaaten abändern oder aufheben. Artikel 32 ist da- gegen ein materieller Verfaffungsartikel, der zunächst der Ausführung gar nicht bedarf, da er sofort positives Recht schaffte: ,ein Abgeordneter darf keine Entschädigung und keine Besoldung beziehen.“

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

Ziveite Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königliih Preußischen StaatSanzeiger;

„(€ 113.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Hier handelt es sich also nicht um die Ausführung eines zunächst formellen Verfaffungsartikels im Sinne des Artikels 4, sondern um Abänderung einer jetzt scbon in Kraft bestehenden s achlichen und ihre geseßiiche Wirkung äußernden Verfaffungebestimmung, und so gut, meine Herren, wie wir durcbzablreiche andere Bestimmungen der Ver-

ifaffung vor 35 Jahren in die siaatßrechtlichen Verhältnis e der Einzelstaaten _

eingegriffen haben, können wir auch jeßt durch eine sachliche Ab- änderung des Art. 32 selbstderständlich Reiclysrecht schaffen, das zwingend ist gegenüber dem LandeSrecht. Steht man aaf dem Stand- punkt der Herren, die hier Verfaffungsbedenken vorgebracht haben, dann müßten die Herren korrekterweise eigentlich beantragen, daß zu- nächst eine Aenderung der Verfassung dahingehend erlassen wird, daß zu den Kompetenzen des Art. 4, zu den Kompetenzen der Reichs- -geseßgebung auch diejenige gehört, daß der Art. 32 im Wege der Reichßgeseßgebung abgeändert werden kann. (Heiterkeit und Sehr richtig!) Meine Herren, man müßte also erst eine Ergänzung der Verfassung zu Artikel 4 beschließen, durch die festgestellt wird, daß man die Verfassungsbestimmung des Artikels 32 materiell abändern „kann - ich glaube, das ist ein Vorgang, den man uns aus der Gesetzgebung keines Staats nachweisen könnte. Wenn wir aber den Artikel 32 der Verfassung abzuändern sckwn jetzt befugt sind, dann *sind wir selbstverständlick) aucb befugt, hierbei im Wege der Nächs- „geseßgebung die Bedingungen fcftzuseßen, unter denen der Artikel abgeändert wird, und dirie in einem Reich§ausfübrungsgesetz fest- zulegen, und so, wie zahlreiche andere Artikel der Reictherfaffung in .die einzelstaatliche Gesetzgebung eingreifen, können wir auch diesem “Artikel eine staatsrechtlicheFaffung geben, die das einzelstaatliche Recht -a5ändert. Hier steht meines Erachtens die Neicbßgeseßgebung auf keinem unanfechtbareu Boden. (Sehr richtig! in der Mitte und links.)

Abg. Dr. Paasche (nl): Meine Freunde werden dem Kommissions- xanirag ihre Zustimmung geben. Wir haben, um _der Rechten die Zu- “sstimmung zu erleichtern, nicht, weil wir die Verfanungsbedenken teilen, Einem Komproxniß zugestimmt. Es kann einfach festgestellt werden: io viel Tage ist der Abgeordnete anwesend gewesen, und so viel Tage “hat er das Recht, bei _einer anderen Korporation die Diäten in be- ziehen. Die verfaffungßrechilichen Bedenken Haben wir ron Anfang .an nicht geteilt, und nach den Ausführunßen des Staatssekretärs ist es klar, daß hier ein Eingriff in die preußische Vertassung oder in die anderer Einzelstaaten nicht gegeben ist. Die Rechte, die vielleickpt :obnehin nur zum geringen Teil für das Gesetz gestimmt hätte, erklärt _nun, sie würde jetzt nicht für das Gesetz stimmen. Ich glaube nicht, “daß man im Lande ihre feinen Deduktionen Verstehen, sondern sagen wird, die Rechte will nicht, daß intelligente Leute in den Reichstag einziehen, denen die Mittel fehlen. Ich hoffe, daß eine Wirkung diejcs Geséßes sein wird, daß die Doppelmandate zum großen Teil aufhören :wer en.

Abg. von Staudv (kons.): Dem Staatssekretär erwidere ich: Ich habe allerdings in der KommissionAntrage gestellt zu einzelnen Para- Wapben, aber nicht um die Regierungsvorlage abzuschwäcben. In schärfster

eise muß ich die Unterstellung des Ab .Paascbe zurückweisen. Unsere Opposition gegen das Gesetz rührt da er, daß wir fürchten, daß die ZQualität der ReichstaJSmitgliedec sich vermindern werde, und wir nehmen an, daß auch aus den Kreisen, die der Abg. Paasche vertritt, nächstens ein weniger „hervorragender Mann gewahlt wird. Auf Ver- fassun sfragen will ich nicht naber_eingeben. In § 5 wird ja der Verzi t auf die preußiicben ujw. Diaten erzwungen; es handelt sich also nicht um_ einen freiwilligen Verzicht, sondern um einen Einbruch in die preußi1che Verfassung. Man hätte sich jedenfalls zunächst mit den Einzelstaaten ms Benehmen setzen müssen. Wir werden zum Teil eventuell für den Antrag Arendt stimmen.

Abg. M üller- Sagan (fr. VoliSp.): Verfaffungsbcdenken sind für mich gegenüber dem Anfrage Arendt nicht entscheidend; ich gebe zu, daß dieser Antrag, was die Zweckmaxzigkeit betrifft, sehr viel Bc- iiecbendes iür mich batte. Nach den Ausführungen des Staats- sekretärs werde ich aber nunmehr gegen den Antrag Arendt und für die Kommissionéfaffung stimmen. . '

Abg. Dr. Spa 1) n (Zentr) verteidigt seinen Antrag, der durch seinen Ausdruck „solange der Reichstag derxammeit ist“ schon klar zum Außdruck bringe, daß er sich auf Fahrkarten nicbt beziehe. Der Abg. Arendt sei noch zu jung, um beurteilen zu können, was der Ab . Windthorst über eine solche Veriaffurzgsänderung denken würde. Au? Anregung des Abg. Rintelen ijt seinerzeit eine Bestimmung beantragt worden, die sich genau mit der heute don mir beantragten deckte. Seine Veriaffungsbedenkcn karin ich nicht teilen. Mit Recht hat fiel) der Präsident in seinem und seiner Nachfolger Namen gegen die übermäßige Arbeitöbelastung und Verantwortung Verwahrt, die ihm durch die Kontrolle auferlegt wird, wenn man nach dem Antrag Arendt verführe. Ich bitte Sie, an dem Beschluß der Kommission festzuhalten.

Abg. Dr. Arendt (N-P ) Verwabrt sich dem Staatssekretär gegen- über dageßen, daß er eine tatsächlich unrichtige Behauptung aufgestellt ab:. Es sei recht bezeichnend, daß die Sozial- demokraten sich an dieser Debatte nicht beteiligt hätten, während der Abg. Dr. Pachrzicke nicht ganz so vorsichtig aewcsen sei und schon die Quittung aaf dchen § 5 gegeden babe. Maxi würde später bei Ge- legenheit immer wieder auf diese VerfassungSanderung zurückkommen. Der Yrstand würde der; preußi|chen Lgndtags nicht würdig sein, es wäre ufgab: der preußischen Regierung gewesen, dafür zu sorgen, daß eine solche Bestimmung nicht ins Geseß_ kame. Mit Rücksicht auf die entsprechende Bemerkung des Prasidenten habe er die Deklaration der Abgeordgeten einführen wollen. Um diese brauche sich der Präsident nicht zu kammern, dg sie, als don Abgeordneten der- rübrend, ohne Weiteres als zuverlaifig anzuerkennen fei. Dem Abg. Spahn könne rr sagen, daß er leider nicht mehr so ganz jung sei, er Habe 6 Jahre lang mit Windtborst zusammen im Parlamcnt gesessen. Wenn, wie der Abg. Dr. Paasche „gemeint habe, der: Konservativen “im Lande nachgesagt Wurdx,_ sie seren gegen die Diätenvorlage ge- wesen, Weil sie keine befabigten Leute ins Parlament hätten haben wollen, so fürchte er swb vor eineni solchen Vorwurf nicht. Er “brauche nur die Reden der Abgg. Singer und Traeger mit in die Voldeersammlung zu nehmen, das wurde genügen.

StaaiSMinisicr, Staatssekretär des Innern Dr. Graf Don Posadowsky-Wehner:

Meine Herren! Jeb bin dem Herrn Abg. Dr. Arendt sehr dankbar dafür, das; er sein Stenogramm verlesen bat. Meine Aeußerungen *baben sich nicht gegen das gerichtet, was er in der Kommission ge- sagt hat, sondern gegen das, was er eben verlesen hat, und da erklärt er - das war der Sinn seiner Worte -, man wäre den Wünschen „der Sozialdemokraten und der Freisinnigen in bezug auf die Be. yseiiigung der Aenderung des Art. 28 nachgekommen. Er Hat nicht

Berlin, Montag, den 14. Mai

festgestellt, daß in der Kommission - das war hier drci) seine Sache - und auch heute hier im Plenum sich die Herren Nationalliberalen und das Zentrum ebenfalls für diese Beseitigung außgesprochen haben.

Im übrigen, meine Herren, habe ich in der Kommission und auch heute die Aufrechierlckaliung der Aenderung des § 28 vertreten. In welchcm Maße ich das tue, das muß der Herr Abgeordnete mir über- lassen und meiner Verantwortung gegenüber den Verbündeten Re- gierungen.

Schließlich hat Herr Dr. Arendt gesagt: wenn dies (Gesetz mit Art. 5'in dieser Form durchzinge, so hinge es ab von diesem Gesetz und yon den Verhältnissen im Reichstag," welche Diäten die preußischen Abgeordneten empfingen, und das wäre nickt würdig. Wenn man aber dem Anfrage des Herrn Abg. Arendt nachginge, hinge es don den preußischen Verbäl1niffen ab, in welcher Höhe und in welchem Umfange die Abgeordneten des Reichs Diäten empfangen. (Sehr richtig! _ Sehr richtig! rechts.) * Gewiß! - Und ich bin der Ansicht, und auf der bestehe ich allerdings, meine Herren, daß das Reich als der Gesamtverband der Einzelstaaten den Einzelstaaten unter allen Umständen Vorzugeben hat. (Bravo !)

Abg. Bruhn (d. Rip): Wir,sind gegen den Antrag Arendt und gegen den Antrag Spahn. Wir Norddeutschen sollten uns doch dor Bestimmungen hüten, die nach ParttkusariSrnus aussehen, den wir den Süddeutschen so gern Vorwerfen. Der Abg. don Siaudy sollte doch nicht die Qualität eines Abgeordneten mit dem Geldbeutel in so enge Verbindung bringen. Ich gla,ube im Gegenteil, daß die Qualität der Abgeordneten zunehmen wnd.

Abg. Dr. P a a s ch e (nl,): Der Abg. von Staudt) bat fiel) lebhaft dagegen derwabrt, daß ich seinen Freunden unqualifizierbare Vorwürfe aemacht hätte; fie wollten keine mittellosen Leute im Reichstag haben. Ich verlange nicht, daf; ker Aba. von Starzxy meinen Reden mit Aufmerk- samkeit folgt, aber ich stelle ihm mein Otenoaramm unkorrigiert zur Verfügung, woraus er entnehmerx kann, daß ich gesagt habe: Meine Freunde legen Gewicht darauf, mr_t den Herren der konserdatiden Partei zusammen das Gesetz zu verabschieden. Wir bedauern, daß sie jeßt dagegen stimmen Werden. IZ habe hinzugefügt, daß_man draußen im Lande verfaffunßérechtli e Bedenken nicht verstehen würde, sondern leicht zu der Ansicht kommen könnte, daß die Koniewativen keine mittellosen Leute mehr Haben wollten.

Der Antrag Arendt wird gegewdte Stimmen eines Teils der Konservativen, der RerchSparter und gegen die Stimme des Abg. Rintelen abgelehnt. ' . "

§ 5 wird nach den Kommrssronsbeschluffen gegen die Stimmen des Gros der Deutsch-Konservajiven an genommen. § 53 fast einstimmig. , ,

§ 6 lautet nach den Kommissionsb Ylumen:

„Ein Verzicht auf die Aufwgndßent ädigung ist unzulässig. Der AnsVrucb aui Aufwandsentsckxadi ung ist nicht übertragbar.“ (Der le te Satz ist Zusatz der Kommi sion.)

Der eferent bemerkt, daß die Pfändung der EntiÖädigung mit diesem Zusaß ausgeschlossen werden soll, da racb den bekannt ge- wordenen Erfahruygen, j. B. in Frankreich die Pfändung, zu recht unliebsamen Vorgangen geführt ba .

§ 6, wird an enymmen, ebenso obne Debatte §§ 7 bis 9,

8 bestimmt, da F?r das laufende Jahr, d. l). wahrend der

eit bis zum 30.“ ovember 1906, bei der Verta ung oder

chließung des Reichstags den Mitgliedern eine Ent? ädigung von 2500-W gewährt wird. Zu der von der Kommis ion vor: geschlagenen Resolution erklärt der

Ab . B ebel (Soz.), daß seine Frcunde_ihre Zustimmung dazu nicht ge en können. Es sei bedenklich, die Tatrgkeit_ des Reichxtags derart einzuschränken, daß Sonnabend und Montag m der Regel die Sißungen ausfallen sollen. Das Geieß sei gemacht worden, um die Beratungen des Reichstags nach Möglichkeit abzukürzen, vielleicht auch die Tätigkeit der Sozialdemokratie. Die Sozialdemokraten seien eine Ovpofitionxpartei, die Veränderungen im Staatsleben herbeiführen wolle, sie brauche die Möglichkeit der Beschwerde und Zeit zur Be- gründung ihrer Forderungen noch weit mehr als diejenigen, welche mit der Regierung eindersiander] seien oder gar ni ts Selbständiges zu sagen hätten. „Deshalb hatte sie keine Ursa ?, solchen Cin: 1chränkungen zuzustimmcn. .

Abg. Dr. Arendt (Rp.): Die Sozialdemokraten haben in der Kommission die Resolution unterschrieben; ihre Bedenken müssen ihnen erst jetzt gekommen sein. Ber den Erörterungen in der Kommission ist nicht nur don alien Parteien„ sondern_auch Von der Regierung eingehend erwogen worden, daß, die Beschrankung der Sißungstage eine Förderung der parlamentarisckyen Arbeiten bedeuten würde. Die Art, wie wir in letzter Zeit gearbeitet haben, ist für unsere Tätigkeit wirklicl) nicht förderlich, es ware eine außerordentliche Förderung, wenn es gelänge, nach der Resolutioxi zu verfahren.

Abg. B e bel(Soz ): Gewlß batte manche Verhandlung würdiger nach außen Zewirkt, wenn sie abgekürzt worden ware. Das gilt besonders von der Diatenfrage. Wir baden jedenfalls nicht zur Bereicherung der Debatte beigetragen. Allerdings hat eurer unserer Kollegen in der Kommisfion den Antrag unterzeichnet; so etwas geschieht sehr häufig, es bindet die Fraktion richt.

Die Resolution wird darauf gegen die Stimmen der Sozialdemokraten angenommen. " .

Schluß gegen 61/2 Uhr. Nachfte Srßung Montag 1 Uhr. (Vorlage wegen Aenderun einiger Vorschriften des Reichs- stcmpelgeseßes; Vogelschußge eß; Mantelgeseß.)

Preußischer Landtag. „Haus der Abgeordneten. 65. Sißung vom 12. Mai 1906, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffrl Telegravbistlyem Bureau.) Ueber den Beginn der Sißung ist in der vorgestrigen

Nummer d. Vl. berichtet worden.

Nach der Begründung der Interpellation der Abgg. Kindler (fr. Volksw.), Broemel (fr. Vg .) und Genossen, betreffend die Ausweisung russi cher Staats- angehörigen, durch den Abg. Traeger (fr. VolkSp.) erklärt der

Minister des Innern Dr. von Betl)mann:Hollweg:

In Beantwortung der Interpellation gestatie ich mir folgendes auSzufübren und bitte gleichzeitig um die Erlaubnis, mich streng an die Interpellation zu halten und insonderheit auf den kurzen

1906;

historischen Exkurs des Herrn Vorredners über unser allgemeines Ver- hältnis zu Rußland nicht einzugeben.

Jm Verfolg der russischen Wirren sind in den Landespolizei- bezirk Berlin, abgesehen Von den Passanten, etwa 10000 Russen zu- gezogen. Die Mehrzahl von ihnen gehört den niederen und unver- mögenden VolkSschichten an; zu dem größten Prozentsatz sind sie, wie bereits der Herr Vorredner erwähnt hat, Idraeiiten. Ich betone dies nicht aus irgead welchen konfessionellen Rücksichten, sondern weil ich glaube, daß derjenige, der feine Augen derschlöffe Vor der Rolle, Welche die Juden aktiv oder passiv in der russischen Revolution spielen, zu den Blinden gehört. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Der Beweggrund zu der Auswanderung wird einesteils in den Ver- folgungen zu suchen sein, denen die Fremdlinge in ihrer Heimat aus- geseßt waren, zum andern Teile dürfte die Beteiligung an redolulionären Umtrieben mit bestimmend gewesen sein. (Sehr wahr! rechts.)

Die Frage, wie sich die Staatsregierung gegenüber diesem quali- tativ und quantitativ außergewöhnlichen Andrang von Fremden zu verhalten habe, war zu entscheiden, wie dies stets geschehen ist, einer- seits nach den allgemeinen Geboten der Gastlichkeit gegen fremde Flüchtlinge, andererseits nach den Interessen des eigenen Staats. Daß im Kollisionsiaiie allein die eigenen Staatsintereffen den Aus- schlag zu geben haben, kann irgend einem Zweifel nicht unterliegen. (Sehr richtig! rechts.) Nun ist die Königliche Staatßregierung in voller Einmütigkeit der Ansicht, daß der Zuzug so großer Maffen in ihrer Existenz nicht gesicherter, zum Teil unlegiti- mierter oder in die rcdolutionären Umtriebe des Nachbarreichs irgendwie derwickelter fremder Elemente weder ökonomisch noch politisch zu dulden sei (lebhafte Zustimmung rechts); sie kann in diesen Maffen einen irgendwie wünschenSwerten Bevölke- rungszawachs nicht erblicken (sehr wahr! reehts), sieht es vielmehr für ihre verantwortungvae Pflicht an, darüber zu wachen, daß Schwierig- keiten, welche in den beiden Von mir gekennzeichneten Richtungen in' sonderbeit in einer Millionenstadt wie Berlin schon ohnehin andauernd ihre Aufmerksamkeit erbeischen, nicht noch verschärft werden durch eine starke Beimisebung wirtschaftlich oder politisch unsicherer fremder Elemente. (Sehr richtig! und Bravo! rechts.)

Nun ist behauptet worden - und in gewissem Sinne Hat auch der Herr Vorredner diese Ansicht Vertreten -, das; unter dieser An- - ichauung die Jntereffen von Handel und GeWerbe leiden würden. Es ist mir wohl bekannt, daß gerade in diesem Jahre auf allen Gebieten des Wirtschaftslebens, der Landwirtschaft und Industrie, ein außer- gewöhnlicher und beklagenswerter Arbeitermangel herrscht, aber nicht nur in Berlin, sondern leider im ganzen Lande. Ich kann es mir nicht vorstellen, daß gegenüber diesem allgemein empfundenen Uebel- stande die Berliner Industrie durch die Abschiebung dieser Fremdlinge in irgend einer nennenöwerten Weise geschädigt; werden könnte, noch kann ich mir es vorstellen, daß die Vertreter der Berliner gewerb- lichen Kreise deri Anspruch erheben möchten, es sollten um präsum- tiver geringfügiger Schädigungen willen wichtige staatliche Interessen in den Hintergrund treten. Von diesem allgemeinen Gesichts- punkte aus, der, wie ich hoffe, die Zustimmung der Mehrbeit dieses Hauses finden wird, habe ich angeordnet, daß Personen ohne gesicherte wirtschxftlichex Existenz, ohne “_Legiiimation oder politisch Verdächtige unmittelbar ausgewiesen werden. Des weiteren soll, wie der Herr Vorredner mitgeteilt bat, denjenigen Personen, bei denen diese Voraussetzungen gleichfalls Vorliegen, aber noch nicht in so dringlicher Schärfe berdorgetreten smd, deren dauerndes VerWeilen bei uns aus den erwähnten staatlichen Interessen gleichwohl nicht an- gängig ist, mitgeteilt werden, daß sie auf die dauernde Erlaubnis zum Verweilen bierselbst nicht rechnen könnten und sich deshalb nach einem anderWeiten Aufenthaltsort umsehen möchten, damit nicht später von der härteren Maßregel der Ausweisung Gebrauch zu machensei. Eine bestimmte Frist ist nur einer kleinen Anzahl von Personen in diesen Fällen genannt worden, in der großen Mehrzahl der Fälle wird eine Frist überhaupt nicht gestellt. Diese Anordnung verdient nach meinem Dafürhalten nicht den Vorwurf besonderer Härte und auch nicht die etwas ironisierende Kritik, die ihr der Herr Abg. Munckel hat zu teil Werden lafsen. (Zuruf: Traeger! Heiterkeit.) - Ja, meine Herren, es passieren leider ]QPJUJ auch in anderen Dingen, auf die ich nachher noch zurückkommen werde. (Sehr richtig!) *

Ich bin also nicht der Ansicht, daß diese Maßregel eine un- derdient harte sei; viel härter wäre es doch unzWeifelhaft, wenn man diese Elemente hier erst Wurzel schlagen und dann plößiicb der Aus- weisung verfallen ließe, während sie gegenwärtig von dornherein über die Sachlage orientiert werden mit dem Rate, sich einen anderen Aufenthaltßort zu suchen. Hierbei will ihnen das jüdische Hilfs- komitee, wie mir Vertreter desselben in dankenswerter Weise zugesagt haben, mit Rat und Tat zur Seite stehen, und ich habe Anordnung getroffen, daß diese HilfSaktionen durch die erforderlichen polizeiliihen Mitteilungen unterstüßt werden. Ick) brauche schließlich nicht bewor- zuheben, daß Von allen Maßnahmen derscbxnt bleiben sollen diejenigen, bei denen keiner der von mir außeinandergeseßten objektiven oder subjektwen Gründe ihrem längeren Verweilen im Wege stehen.

Dies sind die von mir getroffenen Anordnungen, und ich begreife nicht, wie der Herr Abg. Traeger zum Schluß noch hat sagen können, daß Anordnungen der Ausweisungen -- und er wird auch die Fälle ge. meint haben, die ick) eben besprräxen bade - Treu und Glauben oder gar unseren Abmachungen mit Rußland widersprächen. Der Herr Staatssekretär des Innern hat im Reichstage ausdrücklich auSgefübrt, daß die Außweisungsbefugnis fremder Personen für uns weder durch Neich99eseße noch durch LandeSgeseße, noch durch Staatsderträge be- schränkt ist; und er hat insonderheit die Bestimmungen des deutsch- russischen Handelsverirages vorgelesen, aus denen fich ergibt, daß ein

- Widerspruch gegen diese Bestimmungen in den Außweisungen nicht zu

finden ist. Er hat dabei besonderes Gewicht auf denjenigen Absaß des russischen Handelsmrtrages gelegt, den der Herr Abg. Traeger nicht vor-

1 gelesen hat (hört, hört!), sondern den er als einen für diese Angelegen-