keit nichts besagenden Zusaß - so babe ich ibn verstanden -- bin- gesteUt hat. Dieser Saß aber gerade ist die Hauptsacke. Es heißt in ihm:
Es herrsckt jedoch darüber Einverfiändnis, daß durck die vor- stehenden Bestimmungen die besonderen Geseke, Erlaffe und Ver- ordnungen auf den Gebieten des Handels, der Gewerbe und der Polizei nickt berührt werden, welche in jedem der beiden vertrag- sckließenden Länder gelten oder gelten werden und auf alle AuSländer Anwendung finden.
Daß die Ausweisungsbefugnis innerhalb Preußens geseßlich eine unbeschränkte ist, darauf werde ich mir erlauben, später nock zurückzu- kommen.
Nun sind von dem Herrn Abgeordneten Traeger sowohl wie auch anderweit zahlreiche Einzelfälle aufgeführt worden, in denen offen- sicktlick ungerecktfertigt Ausweisungen verfügt oder angedroht wären, oder in denen sonstige Verfehlungen gefunden werden müßten.
Was zunäckst den Kriminalkommiffar Schöne anlangt, so ist es nack den von mir sofort angestellten Ermittelungen tatsächlich unricktig, daß der betreffende russiscke Kaufmann durck die Androhung der Aus- weisung in .eine Notlage habe versetzt werden sonen, um ibn zu Verbrechen, nämlich demjenigen des Landesverrats, geneigt zu machen. Das ist mit diesen Worten im Reichstage behauptet uwrden, und ick weise diese Unterstellung als tatsäcklick unrichtig zurück. (Bravo !) Der russische Kaufmann bat die Mitteilung bekommen, daß er auf eine dauernde Erlaubnis, hier zu bleiben, nicht recknen könne, und daß er deshalb sich nach einem andern Aufenthaltöort umsehen möge - es ist also die zweite Form bei ihm angeivendet worden; unmittelbar ausgewiesen ist er nicht. Dabei hat selbstverständlich keinerlei Nebenabsicht ge- waltet, sondern er hat diese Mitteilung zu demselben Zweck, lediglick zu demselben Zweck bekommen wie alle übrigen Personen, die gleick- falls mit derartigen Mitteilungen bedackt worden sind. Der russiscke Kaufmann hat zunächst versucht, die Erlaubnis zum dauernden Verweilen bei ups zu erlangen, und hat sich zu diesem Zweck an eine ihm geschäftlich bekannte Privatperson gewandt, welcke niemals Dienste für die Polizei verricktet hatte. Wie es sckeint - ich muß mich dieses vorficktigen Außdruckes bedienen, weil der russische Kaufmann inzwiscken eine längst geplante Geschäftßreise nach Rußland angetreten hat und nock nickt hat gehört werden können -, wie es scheint, hat diese dritte Person den russischen Kauf- mann bestimmt, um die Erlaubnis zu längerem Verweilen hier zu erhalten, seinerseits dem Kriminalkommiffar Schöne das Angebot zu gewiffen Diensten zu macken. Kriminalkommiffar Schöne hat zu solckem Angebot in keiner Weise verleitet. (Hört! hört! reckts.) Kurz darauf ist - das will ich ausdrücklich berVorbkben -- der russische Kaufmann anderen Sinnes geworden und hat einen hiesigen Rechtöanwalt beauftragt, seinen Wunsck um Erlaubnis zu dauerndem Verweilen im geordneten Besckwerdewege zu verfeckten. Daraufhin hai - wie, weiß ich nicht - die Angelegenheit ihren Weg in die parlamentarische Oeffentlickeit des Reichstags gefunden. Insoweit
und insofern mir untergebene Beamte bei dieser Angelegenheit im übrigen gefehlt haben, werde ich für die notwendige Remedur sorgen.
Was die übrigen Von dem Herrn Vorredner erwähnten Einzefälie
anlangt, so muß ich es zu meinem Bedauern zugeben, daß in einer Anzahl von ihnen - nicht in allen, beispielsweise auch nickt in dem Falle der Tochter des rusfiscken Adelßmarschalls - meinen Inteniionen entsprechend nicht verfahren ist. Es handelt sich dabei um Personen, die politisck und wirtschaftlich Völlig einwandfrei zum teil schon lange vor dem Beginn der russischen Wirren zugezogen sind, und deren Ver- "weilen bietselbst keinerlei Bedenken entgegenstehen. Ick habe in allen Fällen, wo derartige Ausweisungen und Androhungen von Aus- weisungen zu meiner Kognition gekommen sind, dafür gesorgt, daß dieselben sofort zurückgenommen werden. Ick wiederhole, ick bedaure, daß diese Fälle vorgekommen sind; aber ich bitte Sie, zu bedenken, daß diese Fälle doch nicht so zahlreick sind, wie sie vielleicht erscheinen mögen, weil sie einmal im Reichstag, zehnmal in den Zeitungen und zum zwölften Mal hier vorgetragen sind (Heiterkeit), und daß hier wie bei allen menschlichen Dingen Vetseben Vorkommen können.
Der Herr Abg. Traeger hat nun aber gerade diese einzelnen Fälle, von denen ich zugeben muß, daß intentionßwidrig Verfahren ist, zu dem Beweise dafür gebraucht, daß die ganze Maßregel falsch sei, er hat mit den zum Teil komischen Beigaben, die diese einzelnen FäÜe an sick babkn, auf die ganze Maßregel zurückgeschlossen. Das würde ick nichtfür zulässig erachten. Im übrigen aber haben in allen, auck in den Fällen, wo die Behörden mißverständlich gehandelt haben, sich meine Organe bei dieser sckwierigen, mühevvllen und für niemand erfreulichen Angelegenheit lediglich von ihrer Dienstpflicht leiten lassen, und es kann von einer willkürlichen Handhabung des AusweisungsUchts nicht ge- sprochen werden. Ick nehme an, daß der Herr Abg. Traeger nickt verlangt, daß ich in die Spezia'tia alier von ibm vorgetragenen Einzel- fälle eingebe, ich würde das für unmöglich halten, hier zu tun, und glaube, daß durch das, was ich über sie gesagt habe, die Sache auf- gcklärt worden ist.
Ick komme also zu den allgemeinen Ausführungen des Herrn Abg. Traeger, die dahin gingen, - er formulierte sie in einem vielleicht objekjiv treffenden Wort; tatsäcklick halte icb es für unsere Verhältnisse nicht für richtig - daß wir in einer uner- träglichen Mischebe der polizeilichen Herrsckast und des Rechtsstaats lebten und daß schließlick die Handhabung des Ausweisungsrecbts, daß geseßlicb nickt reguliert sei, zur Willkür geführt habe. Meine Herren, das halte ich denn dock nicht für ricktig. Das AußweisungSrecht ist, solange nun einmal gegeneinander abgegrenzte Staaten bestehen, ein notwendiges und unentbehrliches Recht jedes einzelnen Staats, ähnlich wie für den einzelnen das Hausrcckt. (Sehr richtig! reckts.) Das ist in diesem hoben Hause und auck von dem Herrn Abg. Traeger, wie ich annehme, absolut anerxannt. Der Herr Abg. Traeger hat aber des weiteren hinzugefügt, daß kei allen Außwaisungen den Anforde-
rungen der Gerechtigkeit, der BiUigkeit, der Humanität Rechnung zu tragen sei. Das ist ein Satz , den ich in dieser Allgemeinheit vollkommen unterschreibe. Aber ich möckte weiter gerade aus diesem Saße Bie Folgerung ziehen, daß jede Außweisungsbefugnis Ausländern gegenüber einen diskretionären Charakter notwendig an sich tragen muß (sebr richtig! reckts), und diesem diskretionären Charakter würde es nach meiner persönlichen Auffassung nicht entsprechen, wenn man die Voraukseßungen für die Aukweisung eines AuSlänkers detaillieren, in Nummern paragrapbieren oder wenn man die Handhabung der Ausroeisungsbefugnls unter die
des Ministerpräfidenien von Manteuffel aus dem Jahre 1849, in denen dieser die Notwendigkeit der geseßlithen Regelung der AuSweisungs- befugnis gegenüber Ausländern betont und den Erlaß eines derartigen Geseßes gewifsermaßen in Ausfickt gestellt babe. Herr Abg. Traeger bat daraufhin bedauert,. daß die Minister, auch wenn sie von dem besten Willen beseelt wären, nicht immer in der Lage wären, derartige Zusagen zu erfüllen. Nun, meine Herren, ganz still ist die preUßkscbe Geseßgebung in dieser Beziehung nickt gewesen, allerdings negativ! “Ick erinnere an den § 130 des Landesverwaltungs- geseßes vom 30. Juli 1883, in welchem ausdrücklich außgesprocben ist, daß den Ausländern eine Klage gegen die Landesverweisung nickt zu- steht, und das ObermnvaltungSgericht zieht aus dieser geseßlicben Be- stimmung eine Folgerung, die vielleickt so viel Interesse hat, daß ich sie verlesen darf:
Indem in dieser testeten Vorschrift gesagt ist, daß Personen, welche nickt Reicköangebörige find, die Klage gegen die Landesver- weisung nickt zusteht, so ist damit nur die selbstverständliche, not- wendigeFolge der staatSrecktlick außer Zweifel stehenden Norm zum . AuSdruck gebraÖt,“ daß Ausländern kein Recht zum Aufenthalt im Jnlande zur Seite steht.
(Hört, hört! rechts.)
Nun ist aber weiter gesagt worden: die AuSweisungsbefugnis bleibt eine willkürliche, solange sie nicht in “ eine derartige Recktsform, in die Form des Rechtsstaats gegossen ist. Meine Herren, auch in dieser Beziehung hat das Oberberwaltungßgerickt in demjelben Erkenntnis einen ganz interessanten Satz aufgestellt. Der Kläger, ein Ausländer, deffen Klage ass unzulässig ab- gewiesen war, hatte gesagt: er stände ja 1eckt- und schuylos da. Und diese Behauptung des Klägers weist das Oberverwaltungs- gericht mit folgenden Worten zurück:
Wenn übrigens der Kläger sick als unter den oben dargelegten
Vorausseßungen reckt- und sckußlos bezeicknet, so mag nur bemerkt werden, daß dies jedenfalls insofern unzutreffend ist, als die Hand- habung des freien polizeilichen Ermessens, die nicht durch die Ver- waliungSgericbtsbatkeit, sondern nur durch . die Aussichtsinstanzen kontrolliert wird, auf weiten, wichtige Jntereffen selbst der Staats- angehörigen berührendeti- Gebieten besteht und keineswegs mit Willkür gleickbedeutend ist, An sich ist das ja selbstverständlick, und ick hätte es auck1ediglick mit meinen Worten außdrücken können; aber ich - hielt es für gut, in dieser Beziehung die Worte des OberverwaltunJSJerickots anzuführen. Ick resümiere mich, meine Herren: ick babe zugegeben, daß in einzelnen Fäilen meinen Anordnungen entsprechend nicbt verfahren worden ist. Ick kann nicht zugeben, daß in irgend einer Beziehung mit Willkür verfahren worden ist. Ich habe Ihnen die Anordnungen mit auer Offenheit mitgeteilt, die ich getroffen habe, und die meiner Ueberzeugung nack im staatlicken Interesse durchgeführt Werden müssen. (Bravo! reckts.) Ick werde mit allen meinen Kräften dahin wirken, daß von diesen Grundsäßen weder nack der einen noch nach der anderen Seite abgewicken wird. (Lebhaftes BraVo! rechts.)
Auf Antrag des Ab ._Kerutk) (fr. VolksP.) fmdet eine Besprechung der Interpe anon statt.
Abg. Dr. Friedberg (nl,): Ich hätte nicht gern als erster Redner gesprochen, um abzuwarten ob dre Jnterpellanten nock anderes Material zur BeurteilunZ beibr ngen könnten. Ich stimme dem Minister darin bei, daß er uzug von Tausenden von Menschen, unter denen viele subsistenzlosi nd und sich in ihrer Heimat an re- volutionären Bestrebungen bekeiligt haben, nicht gerade als er- wünschter Zuwacks anzusehen i , und daß bei der Ausübung des Gastreéhts das eigene Inkrefse * eis den Ausschlag geben mu . Die Anordnungen des Ministers, sind im allgemeinen als zutre end xu bezeichnen. Gegen die Ausweisungen von subfistenzlosen oder ver- dächtigen Auslandern ist nichts einzuwenden, ebensowenig dagegen daß gewisse Leute darauf aufmerksam gemacht werden, daß sie aui dauernde Aufenthaltßerlaubnis nicht rechnen können. Eine andere Frage ist aber, wie diese Intentionen in die Praxis umgeseßt werden. Es wäre mir erwünscht gewesen vom Mtnister zu hören, wie die Praxis der Polizeibehörden ist. Es sind nicht nur Versehen vorgekommen, wie sie bei der Maffe der Erscheinungen Vorkommen können, sondern auck grobe Versehen. Zum Beispiel in dem Fall des Geheimrats _Fragt man fich dock), welche Behörde eigentlich mit der AuSweisuna etraut ist. Der Wachtmeister des Reviers läßt sich einfach vom Einwohnermeldeamt die Liste der_ russischen Untertanen kommen und erläßt wild darauf los die Außwetsungen. Die Polizei- behörden hätten vorher zusammenberufen und informiert werden sollen, wie sie die AuSweisungen zu handhaben haben. Hatte man nicht das geeianete Beamtenmaterial, so mußte man erst re t vorficktig sein. Wir können diese Entschuldigung des Ministers ni t gelten lassen, er muß sick fragen, ob nicht organisatorische Mangel vorhanden md. Sehr erfreut bin ich, wie der Minister den Fall S öne kebandelt hat. Wäre die Darstellung des Abg. Bebel ricbti , so träfe die Polizei ein sckWerer Vorwurf. Ich sagte mir gleich: ?o kann der Fal] nicht gewesen sein, aber es ist nickt aUes aufgeklärt. Kann der Minister z. B. die Ausstellung des Passes und die Bescheinigung wegen der Konfession richtig stellen? Ueber unsere prinzipielle Stellung zu den Außweisxingen babe ick mich namens meiner“ Freunde 1904 dahin aus exprocben: Auch wenn das Auöweisungsrecht nicht, wie_ich wüns e, eine rechtliche Basis erhält, so halten wir dock dafur, das; die Ausweisung aus politischen Gründen notwendig sein kann, z. B. egen ausländische Zeitungskorrespondenten, die faYckxe Berichte lie ern. In allen diesen Fragen muß eine gewiffe atitude gegeben sein, und deshalb würde ich vorschlagen, eine höhere Instanz jür die Handhabung des AuOWeisun Srechts einzusetzen. Eine längere Inhaftierung bei admini- strativer erbaftung, um eine Außweisung herbeizuführen, muß mit rechtlichen Garantien umgeben werden. Der Anlaß, aus dem Ausweisungen erfolgen, _muß elni ermaßen im Geseß bezeichnet werden, damit die Polizei eine irektwe hat. Die Massenaus- weisungen haben naturgemäß immer etwas Bedenk1ickes,gerade da muß die größte Vorsicht der Behörden stattfinden. 1870 erregten die unterfchiekswsen Außweisungen der Deutschen durch Frankreich in der ganzen Kulturwelt Aufsehen. Man hat sick hier nicht beschränkt auf die (Elemente, Welche im Jntersffe der nationalen Selb- ständigkeit ausgewiesen werden mußten, sondern hat auch solche aus-
ewicsen, die als Kulturträger betrachtet werden könnten. Ein _ eckt§qrundsaß, aus dem die Außweisungcn folgen könnten besteht eigentlich nicht. Ick babe in der staatSWiffenschaitlicken Literatur nur gefunden, und alle Staatsrecbtslebrer sprecken nur davon, daß es anerkannter stantßrechilicber Grundsaß sei, daß man Fremde ausweisen kann. Ick will den Grundsaß nicbt anHreifen, er ist dasselbe, was für die Familie das Haußrecbt ist. a wir aber für den modernen Rechtsstaat in Anspruch nehmen, das; er Befugniffe nur auf Grund eines Rechtssaßes außübt, so würde ich eine Kodifikation dcs Außweisungörecbtes wünschen. Das rusfijche Reich steht beute an einem wichtigen Wendepunkt, die Reichßduma ist eröffnet, Rußland ist in die Reibe der konstitutioneüen Staaten übergetreten. Wir hoffen, daß es fich innerlich so konsoli- dieren werde, daß damit die Elemente, die es jetzt für notwendig halten, außerhalb der Heimat zu leben, dort zurückgehalten und fried- iicbe und ruhige Bürger des Heimatsstaates werden. Wir bff
[) en,
Abg. H e r o l d Zentr.): Die Beantwortung der Interpellation bat uns klar gemackt, da es zweckmäßig gewesen Ware wenn die auch im Neicksta Lestellte gieicke Iyterpeuation dort éeantwortet worden wäre. e ne Freunde haben stets den Standpunkt vertreten, daß das Reich nach der Reichsverfassung die Kontrolle über die Bestimmungen, betre“7end die remdenpolizei, wahrzunehmen hat. Es wäre gut gewesen, wenn die im eickstag erhobenen Anklagen yickt so [an e unwider- sprochenins Land gegangen wären. Ob die Kriterien des inisterS, die er für die Zuläsfigkeit der Auswéisungen bier vorgetragen hat, in so zahlreichen Fällen vorgelegen haben. das zu beurteilen bin ich nicht in der Lage. Es liegt die Vermutung nahe, daß die Aus- wanderer, die den Verfolgun en in Rußland entgehen wollten und fich bier ruhig und unsckädli aufgebaltxn haben, no weiter hätten bier warten können. Der Minister bat 1a auch ein re t weitgehendes Zugeständnis darin gemackt, daß in der Prüfung der Verbältniffe nicht immer mit dxr nötigen Vorsicht vorgegangen ist. Es muß aber atx? eine Ehrenpfltcbt der Nation sein, den Fremden Asylreckt xu e- wa ren, und nur zwingende Gründe können die Ausweisung re t- fertigen. Hoffentlich wird sick wenigstens in Zukunft ein so Voreiliges Vorgehen nicht wieder ereignen. Abg. von Brandenstein (kons.): Namens der kon- servativen Fraktion babe ich zu erklären, daß wir hinsichtlich der Zuständigkeit des Reiches für die Fremdenpolizei auf einem dem des Vorredners entgegengeseßten Standpunkt stehen. Wir sind der Ansicht, "daß die Fremdenpolizei nicht Reicks-, sondern Landessache ist. _ Art. 4 der ReichsverfaffunLK enthält eine Aufzählung derjenigen Materien, welche das eick hinsichtlich der Geseßgebung und Verwaltung eventUeU an sick ziehen kann. Solange nicht eine dieser Materien zum (Gegenstand eines besonderen Reichßgeseves gemackt ist, bleibt sie den Einzelstaaten überlassen. DaS ist hier der Fall mit der Kontrolle über die Fremdenausweisungen. Gewiß haben verschiedene Rechtslehrer in diesxr Frage einen anderen Standpunkt eingenommen, aber diesen Autoritaten steht auf unserer Seite gegenüber die aÜererste Autorität, nämlich der Schöpfer der Reichsverfaffung selbst. Als 1885 im Reichstag eine Interpellation, betreffend die Außweisung nichtpreußisckoer Untertanen, eingebracht war, lehnte Fürst Wißmarck die Beantwortung ab, indem er das Reich dafür nicht für zuständig erklärte. Die Frage ist damals als eine höchst wichtige anerkannt und auch zum egenftand einer Aller- böckslen Botschaft gemackt worden, in der außdrücklich esat war, daß die Auffassung der Interpellanten bin- ?ichtiicb der Zuständigkeit des Reiches über diese Ausweisungeu keinen Reckt§grund in der Vetfaffung finden könne. Außdrücklich ist dann in NY? Botschaft weiter darauf hingewiesm worden, da die Rechte der undesfürsten gnd der freien Städte in keiner eise durch den Reichstag geschmalert werden sollten. Ob der Reickstag dieser Vorausseßung stets entsprochen bat, lasse ich dahingestellt. Wir können nur Genugtuung darüber empfinden, da man im Reiche sich bisher zu den Grundsätzen _der Bis::mrcks en Politik bekannt hat. Bei einzelnen Parteien ist _aÜerdings in letzter Zeit das Bestreben hervorgetreten, die Zustandigkeit des Reiches zu er- weitern, und es ist nicht zu Verkennen, daß diese Bestrebun en nicht immer von seiten der Reicköregierung genügend zurückgewie en worden sind. Nun ist heute von den erterpelianten im Gegensaß zu den Sozialdemokraten ix_n Reickstage m_cht bestritten worden, da die Preußische Regierung em Reckt zu diesen Auswsisungen batte. Ick scheide die Fälle aus, von denen der Minister erklärt bat, daß die verfügten Ausweisungen inzwischen sckon_ zurückgenommen worden seien, bemerke aber auSYrücklich. dgß dtese Zurücknahme nicht etwa infolge der Inteipkllatwn erfolgt ist, sondern wie immer durch die Cntsckeidung der höheren Jnstanz._ Wie ich höre, soll es fich im ganzen um 10 odsr 12 solcher Mtßgriffe oder Ver- sehen Handeln, in denen die Verfügung der 5Yolizei wieder aufgehoben ist. Man muß doch sagen, daß diese 12 Falle _in ganz bewunderns- werter Weise aus escblacbtet worden sind. Wie gesagt, ich scheide diese Fälle aus, i scheide auch den Fall Sckpöne aus, in bezug auf den der Minister ja Remedur wird erfolgen laffen, wenn sich ein Be- amter dabei strafbar gemacht haben soUte; Fenn dieser Fal! hat mit den Außweisungen nichts zu tun, und er hatte zu jeder arzderen Zeit auch passieren können. Es fragt :ck nun, ob die Grundsaße für die Auswcisung, wie fie der Minister ier eniwicke1t_l)at, unsere Billigung nden oder nicht. Wir Konservativen sind im all emeinen mit ielen Grundsäßen einvetstanden und finden 2 keinesßalls zu hart. W x würden auch anderen Staaten keinen orwurf machen wenn ' sie ihnen mi liebige Deutsche auswzifen würden. Der Abg. Traeger a te, wir so ten uns Sympathien bei anderen Nationen zu enverben uTen. Gewiß, aber doch keinesfaUs durck die Anwendung unwürdiger ittel. Der Abg. Friedberg verlangte, d_aß die AuSWeisungen_ nur erfolgen sollten, wenn sie geseßlich berechtigt sxten, _aher er selbst hat die Grundsäye dafür nickt formuliert. In Berlin existiert ja eine Ver- einigungtwn Herren zur Sckaffung eines internationalen Rechtes. Wir wünschen, da diese praktischen Erfolg haben; aber ich glaube nicht, daß e je die einzelnen Staaten dahin bringen könnten, ihnen unliebsame Elemente zu dulden, ebensowenig wie das Haager riedenßgericht auf ewig einen _Krieg unmöglich machen würde. s kommt hinzu, daß wir es in der Sozialdemokratie mit einer revolutionären Partei zu tun haben, und ein solches Gesetz, wie es Herr Frikdberg hier zu verlangen scheint, würden sich nur die Elemente zunu 2 machen, die um der AuflömngJ dcs Bestehenden halber sich in a er Herren Ländern aufhalten. Ein Freizügigkeithesetz für Re- volutionäre scheint mir denn doch eine sehr übeifiüjsige Arbeit zu sein. Wenn eine Regierung ein Recht bat,_ so hat sie auch die Pflicht, dieses Recht anzunundcn, wo es nötig ist. Wir hoffen, daß diese Pflicht dauernd wahrgenommen und_es dabei unter Umständen nicht an der entsprechenden Rückickjslosigkett fehien wird. Die Regierung kann dabei allerdings ni t auf den Betfall ql1er Parteien dieses Hauses rechnen und auch nicht auf ken Beifal]. der sogenaunten öffentlichen Meinung, als welche man die gemeinsamen Auslassungen der Yitungsschreiber zu nennen pflegt. bg. B roemel (fr. Vgg): Die Fra e, ob der Reichstag für diese Materie kompstcnt sei, hat der Abg. palm im Reichstag mit großer Sachlichkeit bejaht. Die eseßgebenden Faktoren des Reiches können sich über die ibnen_zutebenden Befugnisse ja auch nur klar werden, wknn sie die tatsacbü yorhxndenen Verhältnisse in den Einzelstaaten prüfen dürfen. Na den Ergebnissen dWReichstags- verbandlurFen kann man nicht sagen, daß die große :).-cebrbeit des deutschen olkes eine 1eickßgeseßliche Regelung der Fremdenauöwei- sungen abgewieskn babe. Ick habe selbst Einsicht in die Akten einer ganzen Reihe von Außweisungßfällen erhalten, und mich hat Mitleid ergriffen mit ken Opfern polizeilicher Willkür. Es ist schnirzlich zu empfinden, daß sy etwas in Preußen überhaupt möglich ist. Der Reichskanzler selbß sprach vor 2 Jahrcn vvn fremden Schnoirern und Verschwörern. Trifft diese Vezciebnung cm nur für die Mehrheit der russischen Flüchtlinge zu? Die Voraus eßungcn dcs Ministkrs, unter denen nur AuSweisungen erfol en sollen, treffen in keinem der mir vorgel-xgten Fälle zu. ie Betreffenden waren mit russischen Pässen versehen, die bekanntlich an chlitifcb Verdächtige nicbt anSgestht worden wären, in dreihundeü FaÜen befanden sich die BLtreffenden enthder in fester Stellung oker verfügten über die nötigen Exisjenzmittel sogar für längere Zeit. Viele sind ausgewiesen worden, die ruhige, ordentliche und fleißige Arbeiter gervesen sind und einen gesicherten Erwerb g-rhabt haben und auch für die Zukunft gehabt hätten. Besondexs ergreifcnd sind die älle, wo durck die Außweisungen die Leute in ihrer wirtsckaftlichen xistenz ohne weiteres ruiniert sind. Daß Ausweisungen zurück- genommen sind, beweist dock gerade, wie leichtfertig hierbei vor- egangcn wixd. Die praktische Handhabung der Fremdenpolizei in Berlin und in den Vororten macht den Eindruck, Fuß es sich in der Tat um Maffenausweisungen handelt, bei denen man zu- nächst obne Unters ied vorgeht und (5 dem Zufall und der Eneraie des Betreffenden ü crläßt, ob er sich dagcgen wehren will oder nickt. Den ausdrücklichen Bestimmungen des Geseßcs, wonach nur lästige Ausländer ausgkwicsen werden dürfen, widerspricht die Muffen- auSweifung, bei welcher der Ausländer erst den Beweis erbringen
Recktskontrolle eines Gericktsbofs stellen wollte. (Sehr ricktig1 rechts.) Der Herr Abg. Traeger bat Bezug genommen auf Aeußerungen
daß Rußland fich so entwickeln werde, wi: es im Interesse der Kultur und des Friedens wünsckén6wert ist.
muß, daß er fich nickt lästig gemacht habe. Auch der Fall Schöne ist
noch nicht als geklärt zu betta t
An elegenbeit gegen den Redakteti? Use?
«13.232.227257- .. n an en .
na unserer Verfaüg nnen Z
.VorwärtS' richterlich
war
viel versprechen; sebr vel mehr Zutrauen habe
bg. Spahn hierüber vor i (Saat, die de_r preußische STFZtJabren gemacht hat. und gute Fruchte wird sie nicht tragen.
Abg. Dr. von Woyna (freikon . : der Gefahr, eine Frage te_oretischs)zu behandeln die nehmlich eine praktische urdigun verlangt. Herr tied berg verlangt ein_e rechtliche Umjgckreibung des Außwei un 5 rechts. Kennt er irgend eine anderes Land 9 YYYMYHYM AndereAStaaten “
_ e a en von uslände ,
s ist viel schlimmer als die Auöweisrxng Yi __(ZLgland, geben _an
entspri Ein jüdiscßer Sckriftsteller führte den
mü en dafür sorgen, daß solche verkommenen E ite ' ' finden. _Herr Traeger erinnert aiif dnizeenFZast TFF _ _ _ Heute würden wir lediglich _Yames zugtgkeitSJesev f_ur solche Elemente machen. Wir können daher nix?; mit einer geseßltcben Regelung einverstanden sein, am weniHsten mit wie weit seine Kompetenz geht, Eine Verschiebung darin wütrdixiiffnezjié Alg Konservative halten wir auch im Reick, und darum ver-
Vorredner, hat mit Recht hervorgehoben, daß es sick nicht alFixi
Al_i nahme fruheren Ministerprä identen für eine
waren ganz andere ZLiten. gesetzlkck)? Regelung.
einer Regelung durch das Reich. Jeder Staat muß selb unter alien Umständen ablehnen. Test an dem, was Rechtens ist, angen wir auch Respekt vor den preußischen Geseßen. um die Legitimation der Ausländer möglichkeit handle, und da vor “allem das ' LandesSmaßgebend sein mü e. Gehen Sie df)1 eriieaZnLtZYsiffosFJ YenAbte die Polen dort. Ist das eine erwünschte Erscheinung? _ck“ 9; Traegxr beklagt fick), daß in Stralau die Arbeitgeber die Ar ts_krafte Ylotzlicko entbehren mußten. ck kann andere Fälle nenkäen._ ein emontedepot mußte plößlicb Arbeiter entbehren" weil ZZ? ndsche Familien nicbt heimisch werden dürfen, mußte7dieses __ ot kwitten in der Heuernte auf diese Arbeiter verzichten. Solche Fa e ommext immer vor, wir müssen uns vor dem Eindringen der sTawiscben Krafte_ wehren. Wir wünschen nicht, daß die Regierung Zen_Geseß eirxbrmgt, wir sind durch die Erklärungen des Ministers n_xtedi_x?_töersI)rxeFASdYZilxtunXbexugnis_siatxn UH?) dem geltenden Geseß _ _ er en, a er ' 'st 3 23an eéxnzeltxx) Organe gZsehlt babe_n, bat YerlnÖieixisiérg YYYÉYÉ TeixngAnitciß voé durck eme Kommrssion prufen zu lassen, dazu liegt
Abg. Gyßlin g (sr Volksp)' Wir können mit d _ _ _. . . er MZintsters txt keiner Werse zu_frieden sein, weder in derAthliFFekireis bet noch fur die einzelnen Fakie. Wir bedauern, daß er eine 92er- liche Regelung abgelehnt hat; über die einzelnen Fälie hat er teil- TvÉetsZ kerne, teilweise eme unzureickende Erklärung gegeben. Der Fall chone itt durchaus noch nicht zu Gunsten der Polizei aufgeklärt worden, das war aber der Zwe_ck der Jnterpsllalion. Der Minister sagt, es seien nicht so _viele Falle, sie seien nur Vermehrt durch die Y_Yderbolte ?Zesprechung tm Reichstage und in der Presse. Hätte der Lister im Ketckstage_geantw_ortet, so würdkn die Fälie nicht wiederholt vici! exn. Es fin? aber ntck_t wenige, sondern eine ganze Anzahl von Fällen v 6 Licht 400 Faüe, auck in Königsberg und an anderen Orten. Ick wiki Tie bie_r nicht vortrggen, der Minister würde doch nicht über sie nfoxmtert setn._ Mcm _Befremden muß ick über die Rede des Herrn von O_randenstem außdrucken._ Es war eine Scharfmacherrede, wie wir sie_so_n!t nur im Herrenbmxse boxen. Der Abg. von Woyna spricht von den xo n skben Arbeitern. Bet Vekprechung der Denkschrift der Ansiedlungs- otlnm fsion hat aber ein konservativer Redner die Regierung gebeten die o lTiiscken Arbeiter nicht aus dem Lande zu jagen, weil es treue, fleißi e r eiter seien. Meine Freun'qe meinen, daß das Reich kompetent it xxxwßYendie YFierÄng Fxpßkétext gewesZi wäre, im Reichstage zii _ . I' in _or un aenel nd ein ' Ausfuhrungen des Fursten BtSmarck über die Zuöwxisusxxzeerit Ft? gegengetreten. Es hat damals der Reickstag durch eine Resolution kusgexprochen, _dale er korxipctent sei für diese Frage. Kann es wirk- Iiich' einem Zweife untxrltegen, daß das Rsich kompetent sei? Das Weich hat das AusthsungSreckt der Einzelstaaten zu überwachen. _ rndtboxst_bat außdruqklicb darauf bingkwiessn, daß die Ausweisungen dre intßrnatwnalen Veztebxingen berühren, und deshalb das Reich sie i:) nationalem Intexeffe uberwachen müsse. Deshalb wäre gerade e_meüAntwort im Retckst§1ge auf_ die Interpellation des Abg. Bebel rtck g_ _gewesey, auch _dte politische Klugheit hätte eine Antwort veiamauen mussen. _Diesen Standpunkt nahm auch Herr Basser- mann em. Dék Minister meinte, Es sei humaner, die Fremden sofort außzuwsisen, ebe man ihnen dis Hoffnung gebe, daß sie dauernd hier bietbcn könnten. Es sind aber in Königsberg zunäckst Fraucwund Kinder m_:ßgewiesxn worden, und den Männern ist gssagt worden. _menn Jl)r_mcht dafur sorgt, daß sie fort eben, dann werdet JlZdr selbU angxwwseri. _ Der Minister soUte estimmte Normen un Erlasse an die Polizetor ane geben, damit solche Mißgriffe nicht RAY" vorkommen. Wir _so en die Gesetzgebung nicht immer mit u ncht auf die Sozialdemokratie machen, sondern fie nur inch _ dem _ aligemeinen Wohl des Staates rick2ten. Für Ve ntxrnattonale Regelung des Aqueisungsrechtes sind bereits orschxage gema_ckt worden, wonack Massenausweisungen nur im Fake _cines_ Krieges und Eii-zelausweisungen nur aus Rücksickot aus_ die Stxherbett des Staatés erfolgen 011211, und den Aus- gewiesenen ern RekurSrecht an einen unablsiänaigsn Verwaltungs- g-ixrichtsbof gegeben wcrden soll. Die öffentliche Meinung wird i!“): _bloß durch die Zeitungxn gemacht, das Volk bildet fick Jerneb_Metnung _a1_1ck durch die parlamentarischen Verhandlungen. _ck l_lle den Minister, noch einmal ernstiick zu erwägen, ob es |ck mckt (my_fieblt, Erlasse gn die Polizeiorgane zu richten und eine Jxlcßlickpx Regelung m tte Wege_ zu leiten. Geschieht nicks nack bioélseeri ZiaxétxxgÄs-ys w§_rden sichchkxiesechVUngänge noch häufig wieder- _ , _'_uwetungennt na e :und " wie Fbficy fur emen Kulturstaat geziemt. ck BMW" UMR", _ g. Dr. vonJazdzewski (Pole): DieFra e derAusw ' Fesckafitgt uns _in Pre_ußen _seit vielen Jahrzehnten? si: stehen etiiiltnFe? ffentltchen Memuyg in Widerspruch und sind zum Gcgenstand zahl- reicher Jnieipellattoncn _gkmack-t worden. Den Ausführungen des Fursten BtSmarck md die _großen Parteien im Reichsrage sofort ent- egen etrctxn und aben eme Resolution dagegen beschloffen. Wir wrau en eine gesetzliche Regelung dcs AusweisunJSrecbts. Die Zu- danderyn der polmscbxn Atheiter nach den westlicken Provinzen ift __Yrcb die nfiedlungßpolttik der preußischen Regierung im Osten selbst LÜFTYTZXLWYJZWR Zeh Fitt§_dex;__§hz11ipiste_r,_ die Fußweisunqen unserer uon xe: meme "“ haben, aufhören zu laffxn., r Leise lastag gemacht
Minister des Innern Dr. von Bethmann-Hollweg:
Mkine Herren! Ick darf auf einige Ausführungen einiger Herren Vorredner kurz antworten.
_Der Hzrr Abg. Broemel hat gesagt, es seien ja gar nicht so wenig: Fälle, wie ich angegeben habe, in denen Mißzriffe vor- gekommen seien, sondern rs seien in 400 Fällen Mißgriffe vor- gekommen. Meine Herren, eine solche Behauptung läßt sick sebr leickt aufstellen. Ick bin absolut nicht in der Lage, sie heute nachzu- Plufcn. Ick kann nur,meinen lebhaften Zweifel darüber aus:"precben,
sondern auck um deren Existenz-
hoffentlich wird in dieser
so ein richterlicheö Urteil in diTiLZ
hat ja das Abgeordnetenhaus _ung das Recht, bei derarti* Kommission zur Prufun einzusehen aber ich wFtrizeGLiizerJZFteinneiich
Ziehung zum Reichstage, besonders nach den AusfkilYuijenéieLeiT Yee;
EJ it i " durck seine Ausweisungens gerstcjiet TY?
Wir befinden uns in vor-
das eine solche macken generelle Geseße D' _ Zwerika. anders vor als es der sentimentalen Auffasiinig bxiaxiiri
hauFtsächlicb auf das elende osteuropäiscke ProletariaéjxiilrsfixctklétiSIYirs
kann ich zu dieser Behaupan nicht sagen.
(Sehr ricktig! reckts.)
die Anklagebank zukommen, überhaupt dem
gerichtlichen Verfahren könnten.
unterworfen
Fälle eingeben sollte; kann ich mit Sickerheit
wäre das der voraussetzxn ,
Zweck das; der
Reichstag: besprochen worden sind, ist doch für meine Beant der Interpellation, die aus dem Abgeordnetenhause gesteUt woéxxxiuiF gleickgültig. (Sehr gut! rechts.) , Im übrigen lautet aber auck die Interpellation ab ol '- dabin, daß ich es als meine Aufgabe hätte betrachten müffens, QLTY dksem hoben Hause die einzelnen Fälle in ihren Details darzulegen. (Sehr richtig! rechts.) Ick bin gefragt worden, ob mir der Umfang dér Ausweeisungen des Berliner Polizeipräfidenten bekannt sei, ob ich diese Ausweisungen billige, und welche Anordnungen ich treffen wolle damit ungerecktfertigte Härten vermieden würden. Ick konnte:, diese Fragen nur dahin auffassen, daß ich erklären sollte w'elckes die Anordnungen seien, die ick generell gelrofferi hatte; daß ich diese Anordnungen vertreten fonte; daß ick mitteilen _sleÖeéu wie file ZUSÉMLÜ Worden wären - und nack allen diesen
[ ngen, gau e , abei die nt wahr! rechts,) ck I erpeUation beantwortet. (Sehr Schließlich bat der Herr Abg. Gyßling auck no 1 "ür un- befriedigt erkläxt, weil ich gesagt hätte, ich hielteÖciTégesseßlicbe Regelung der Frage in dem von ihm gewünschten Sinne nicbt für opportun. Ick habe damit meine pxrsönlicbe Ansicht auSgesprocben, von_der ich allerdings glaube - ich weiß es nicht; ein Staats- mimfterialbescbluß besteht darüber nicht _, daß fie auch“ von meinen Kollegen geteilt wird. Es ist im übrigen schon von einem der Herren Vorredner darauf hingewiesen worden, daß, wenn eine derartige gesetz- licke Regelung erfolgen sollte, si: im Reiche würde erfolgen müffen; und da weiß ich nicht, inwiefern fck einen Fehler begangen haben soll wenn ich nickt gesagt babe, ich werde ein Reicksgesexz einbringen. , Dcr Herr Abg. Gyßling hat im übrigen auch Fälle aus anderen Gegenden erwähnt - und daßselbe hat der Herr Abg. Von Jazdzewski getan -, wo AuSWeisungen unrechtmäßig vorgenommen wären. Meine Herren, ick bitte, auf diese FäUe nicht eingehen zu brauchen. Die Intérpellation richtet sich auf Auswsisungen des Polizeipräfidenten zu Berlin, und nur über diese Angrlegenheit glaube ick, im Rahmen der ?_esckpäftwrdnung reden zu können.
un ist von verschiedenen Rednern gesagt, dieö entli e ' _ das bewiesen die vielen Verhandlungen über AusTeisunYenY-ZÉLTYF kiar und deutlich, daß die der Regierung eine falscke sei. (Sehr rtcktig!) Sie sagen: sebr ricktig!, Herr Abg. yon Jazdzewski, das ist mir 7111 Beweis für das, was ich sagen wollte, daß ein jeder eine verschiedene Ansicht dafür hat, was öffsntliche Meinung ist. Wir haben _ja schon eine Definition gehört. Ick könnte vielleicht eine Definition ansckließen, die ick einmal bei Scherl gelesen habe; aber sie ist so wenig höflich, daß ick beinahe Bedenken trage, sie mitzuteilen. Scherl definiert einmal die öffentliche Meinung in folgender Weise: Die öffentliche Meinung ift das wirre (Geräusch, das durch das An- einanderklappen der so und anders gefärbten Bretter besteht, welche die Menschen vor ihren Stirnen haben. (Große Heiterkeit.) Das ist nick_t meine Ansicht, ich wollte die Sacke nur mitteilen zum Berveise qukr, drviedvnxcxieiKb dieMAnsicblen sind. Vielfach erblickt man ken
er an er er en en einun in "ede , ___, w___ man selber g 1 m der derselben Ansicht Ick frage nun objektiv, abgesehen von diesem er ' zu entschuldigen bitte: wenn man die öffentlcckpeYeiriiindgenncixT 15131111: Ae_ußerungen auch der Presse mit beurteilt, wird man mir zusehen muffen, daß in einem großen Teil unserer deutschen Pressk, nickt allein in der ganz rechts stehenden, auch derjenigen Preffe, die in der Mitte dkr Parteien steht. durckaus die Verpflichtung der Staatßregierung anerkannt ist, 531 diesem außergewöhnlicken Andrange russischer Staats- angehörige: auf der Wacht zu sein und dafür zu sorgen, daß diejenigen Elemente, welcbe unser deutsckes Volkölcben nacb keiner Seite bin bereichern, wieder über die Grenze gefckafft werden. (Sehr richtig! reckts.) Sie werden mir zugeben müffen, daß die Anschauungen, die ich versucht habe, zu entwickeln, von einem großen Teil des deutschen Volkes gebilligt werden. (Lebbafter Beifall 1eckts.)
Abg. Werner (D pr)' Die Meinun " . . . gen des Mtntter
Jnndeerét werden von dem größeren Teile des deutschen Volkess gsiteéiel? w_er „_ Der Abg._Broemel hat uns durch seine Ausführungen Dicht uberxeugen formen, daß es sich nicht dock in der dene nabl der Fälle um revolutionäre Elemente unter
russischen _?lucbtlingetx _ handelt. Ick kann mich dazu auf das.- Urte des indischen Hilfstomiteks beziehen, zu
daß in 400 Fällen, wie der Herr Abg. Broemel behauptet, meinen
Anordnungen nicht entspreckend verfaßte" worden sei- Ein weiterck
Dann möchte ich den Herrn Abg. Broemel aber au ra e welchem Zwecke er denn nun wieder die einzelnen Fäilhe,f &?glizcx deren ick zugegeben habe, daß Mißgriffe vorgekommen seien, immer wieder hier des Langen und Breiten vorgetragen hat. Ick kann wirklich ntckts anderes tun, als zugeben: es find in einzelnen Fällen Fehler passiert; aber wie einer der Herren Redner bereits gesagt hat sollte doch damit die Angelegenheit bezüglich dieser Fälle abgetan sein?
Schließlich hat der Herr Abg. Broemel _ eine Bemerkun die ich antworten muß -- gesagt, wir wären in Preußen soweigt. Y koinmen, daß einzelne Männer der Presse sich dazu hergeben mußten, durch die Veröffentlichung von Artikeln selber auf damit Verfehlungen der Beamten werden Meine Herren, das ist eine so sckwere Be ul i de_r preußischen Justiz (sebr wahr! recktS), deren VertretersFeuZegFiT? nicht anwesend ist, daß ick aufs allerentscbiedenfte in seinem Namen gegen diese Behauptung VeWabrung einlege. (Lebhaftes Bravo reckts.)
Der Herr Abg. Gyßling hat erklärt, er sei durckaus unbefriedigt von meiner Beantwortung der Interpeliation gewesen; er halte die Anordnungen, die ich erlassen habe, im allgemeinen auch nickt für zutrefkend. Nun, meine Herren, ich will mick nicht in eine nockmalige Begrundung meiner Anordnungen einlassen; es wzrden da Meinungs- vnschiedenbeiten zwischen uns beiden vermutlich auf die Dauer dock blealien. Er hat aber die Art meiner VeanWortung der Interpellation bemangelt, weil ick auf die einzelnen Fälle nickt eingegangen sei die der Herr Abg. Träger vorgetragen habe, und das sei dock der Zweck der Interpellation gewesen. Meine Herren, kfb babe nicht den Zweck der Interpellation dahin aufgefaßt, daß ck auf diese einzelnen gewesen, so _ e . Trager dann unter allen Umständen die Güte gehabt ba??? WJT? mich votLer darüber zu unterrichten, über welche Fälle er spreckeri wolle. (Hebt tichtigi rechts.) Denn daß diese einzelnen Fälle im
daß sich speziell unter den jüdis en [" t ' ' * FFA aiiarchtstischer Elemente befindét. FEFéstllekinefeftmimiirJfk Z:; denoszLex duetidkarijzixßkieclßßrliLZTSrzeiie _qnerkémnt worden, daß die Juden seit .. _ e o u to:] (ck erment der Dekomvofitioa gewesen find. Auch d:e liberale Kölnis e eit n ' 212; Januar im gleichen Sirine über die YZZJTUJ rusFih-jsiiicxisxxc KlTFZlIFFdeYUSJTLZr-xiéiiri dWre_ in DZutsckland Fremde über den Klee , _ n em reien meik ' " - mög erfahren, zeigt pkt Fgll Maxim (Gorrkié elÉtJXTIJXiFZTAYlTYu in _gegen unsere Polizei mcht vorgebrackt worden. Wir können def olizxi _nur dankbar sem, Wenn wir yon derartigen unnützen re- JHZJZZtheYoYeZZUFU Zefräit dwerdkn. Ich behalte mir vor bein: _ __ _ '. en m an „ ' jederÄYfisZ-Öußdtlst'he STUFE"! S_7JJTYYF1U1U kommen, daß uns tngeitmit,dai d ' dahin ermachiigt habe, zu erklären, dFß YFZ FImiixeTjsYtit FLÄSFW Z:?stxxkdchnxxi Yißfex" des .quiteemitzlicdes Perlmann nicht ein- deSainert. „_ a ©cku15kom1tee habe dkn Brief hiermit öffentlich amit it die Beratung gsschloffen Ab. v_onBrandenst*einbk t. " ' " Ah. (Zyßltng, der ihn einen Schcixr1feriikachx€errsolerYngnkÉenYZ:dex Feth; ztxrar _r1__i_§_h__té YFZ HxxkrlEyßlmdg ßuntkr einem Scharfmacher ver- , _ _ aten, _a Der Yen retwlutionären Be- LFFYYJ __(ozßxlxleeriuber lieber doch em ©ckxrsmackr als eine Schlaf- YtefanteLpeUation ist hiermit erledigt. s o gt ie zweite Beratung des von den Ab ' _ _ _ _ . k von Zedlt und Neukirch (frstkonp), Linz (ZYngtrFkÉF? von er roeberx (kons.) U. Gen. eingebrachten Geseß- entwurfs zur Abandexun des „FZZ des Kommunal- abgahengeseßYS, der die Bexitimmungcn über den von der Betrtengemeznde an die Wohnsißgemeinde zu zahlenden Zujchuß enthält. Die Steuerkommission beantra t d ' FassungBZU ge_ben_: g , em 5 53 folgende . enn n ener Gemeinde durch ' “d 7“! ' ' ' andern (Gemeinde Mehraus aben fürmZuwrxéclklee LZ??? fiileenmtek lichen VolksschuleHens oder der öffentlichen Arwenpflege oder fur polizeilicheZwecke erwachsen die e_men erbebiick3n Umfang erreichen [Md eine unbiÜige Mehr; belaszung herbetfubren, so kann die Gémeinde von der Betrieb!- gememde eme'n angemessenen Zuschuß verlangen. Dabei sind die der_Gemeinde e_rwacbsknden Vorteile zu bkrücksichtigen. Die Zu: sckuffe der _Betnebßqemeinde dürfen nicht mehr als drei Viertel der gesamten dtrekten Gemewdssteuern der Betrisbe [)x-tragen. Lief der Betrieb in einem Gutsbezirke, so ricktet sick dec An_spru___ Jagen pen _Gerverbetreibenden. Die Zuschüffe dürfen in dtc,em 33a e_drkt Viertel der Staatseinkommensteuer und der Real- Feux?l_r_11c_ltpx_xb__e_r_1_t_esig§_nxch?bsttder Betrin nickt gewérbesteuer flichtig, () ' “" sieuexzeingestellt. 1 € tages der Bewag der OtaatSein ommen-
_3 enn von mehreren Gemeinden oder E 'tsb ik . svrycbe: erhohen werden, [oll eine entsprechende hKürézzu;gert!)eioelicxzeelZenn Anxvruck): bis zu der zulasfigezi Höchstgrenz? stattfinden.“
(Das _geltende (Heseß lgßt den Zuschuß nur bei Mehr- ausggbxn [ur Zwecke des_ oUentlichen Volksschulwesens oder de_r onentlrchen Armenpslege und nur bei einer Ueber: b_urdung_d5r Wohpfiégememde zu, und der Zuschuß soll nur bis 3111? Haste dsr dire ten Steuern betragen dürfen.)
Ein Abänderungsantrag des Aba. Lufensk ' den EMTZMI _des_Antrags folgendermbßen fasstmy (nl,) Ma , enn in einer Gemeinde durch den Zuzug von Per-
son e n , die in Liner anderen Gemeinde i *" ' beschäftigt s'MÖ, Mehrausgaben .... “ n MWMUM BMUKK
Ferner beantragt Abg. Lusensky mit den Ab o_on der Groeben und Freiherr von Zedliß unZgNGZF-f ktrch UF!) Y_Yixe Idlewderung des Absaßes 2:
_. te n une_ _ ürien cilédann beirn Utsbe' Kreisbesieuerung dtexes Betriebs zu (FHNWdeéiegenJilHeißiTkodtZrmxk steykr_ unh Realsteu€rn und, Man der Betrieb nicht gewerbxsteuek- pflichtig _tst, dyn O_ollen Bktrag der seiner Kreisöcsteuerung zu Grunde liegenden ElnkOMMSUstLULk nickt übkrsteigen.“
Ferner beantragen diesklben Abgsordneten eincn _ u wonach dieses Gyseß erst am 1. Y_pril 1907 in Kraft trJt.fa§* Die Abgg, EnFelbrecht (sreikons) U. Gen. bean- ZZÉZI/ 11; ds_nti LZH aß 1 hinter dem Worte „Vorteile“ cin- . , 07061. re kommen.“ , zum Ausdruck AntrZY-J'ELUNUSW (ni.) béfurwmtet die Von ihm gestellten z. * nqelbreckt(freikons.)bittetumA [) s' x;_r____k_lazezumck;21§dr_uc_k_ bringLL wolle, in welcherinZIYiiéUdkiéYVUotleths: r'- au oreie anS-“T " ' AMF? ___: be_r_icks1ck§_igen babe_2Ucretnnak)men durch dte zugezogenen g. a el ( r. Volksw.): Die Aendern d' s ' - rapbxn des Kommunalabgahyngessßés isi erfxlggf,lesreveiclmzxrix12g)i1§e artet dks Hauses Von dem Jnterkffe für das Zustzndekommm des Schulunterbalfungsge721369; gklkitex wird. Eine systemajische Reform de?__Kommunalabgabengesktz:s ware _eher am Plays gewesen. Wir muxxsn anerkennen, daß der Kommiffionsantrag gegxnüber dem ur: swrungl'chen Antrag yon deliß daönrch erbrilich? Abhilfe geschaffen ba_t, daß außer Hen Armxn; und Schullasten nur nock die Polizei- lczstkn emen Ampruch “Uk Zuschüsse geben können. Die Re- aterung Hat in der Kommission ]elbst anerkannt, daß der bisherige Prozentsaß des ZUsÖYffSS bis zur Halfte eigentlich nicht erhöht zu wxrdkn bxauckje: sie 1?! aher dann doch mit einer Erhöhung auf drei Vlkklel emvexsxanden geM1en. Nack dem Ausdruck dsr Kommissions- fassung „unbilltge MehrhelastunI wird in Zukunft auch eine ganz woblb_ab_ende _Gemetnde m der age sein, Zuschüsse zu fordern. Uu- VerletÖ Wird dadurck eine Reihe kleinbürgerlicker Kriege zwischen den Nachbargemeixxden werden. Der urspxüngliche Begriff des Geseke! 17517"; nur im Falle der „Ueberbürdung“ ein Zuschß verlangt werde!; konne, muß fest ebalten und klar zum Auédruck gebracht werden. Regitéribßnijeir »Hexägierungsrat _?)r. Freund erklärt namens der _ n ene uxmmungzu xn killt "- - gemetÖerZ) 918 VOerbvesZerungen agrzzusebengscxixn.en Antrag.n, die im all e.etme_r er nanzrat r. Stru exkennt a , d - druck „uiibillt e Mebrbelasiung' be'i gleichßartigen Fäliin Fuß QFKATZ- aleicka_rttgcn ehandlung fuhren könne, und legt es dem Hause nabe ck 1318 zur dritte'xi Lesung_auf Lik-fn Antrag zu eini en, der de:; esegdretL déßnßebethuxFung wstedtelr einführe. Ein solcher ntrag würde _ __ nzmmt er wee i ' , semeAZbUmÉkZunk; ___ geben. 11 ck erletcktern dem Geseßesvorscblaa g; u xe-Pelkum(kons. erk!ät,k ' die AÄYagÉ ?_Yenxkx unkZEé1é;_elbreckt)stimmxn w:?desT'éne Freunde fur _. r err on 8 8 undNeukirckbe“w tt ' - falls dtxse Anträge. Fiir den Aquruck „unbiUigefMeHZFlaßßL“ ZFH); fich bet der dritten Lesung noch ein besserer AuOdruck finden Äbg. Brust (Zenit) erklärt, daß seine reunde an der K - missionéfaffung _ftxstbqlten, jedoch kei den weiteéen BcslimmungenoFu _ alle von Streitigkeiten nicht den Provinzialaussihuß, sondern das etnXlxtunxÉstrxslev_erfk7-Trcn entsck_)_e_iden (affen woÜcn. g. a e e nt im a Engelbrecht als ug,?execkpt ck men seiner Freundc den Antrag Der Kommt sionsantrag bestimmt ferner: „In Erman
in dsr Steuerkraft
kem ich und meine _artei ewiß doch in keiner Beis Aus Kreisen des xüd !cben Hstkomit-xs ist selbst aneikaYigwsZTFJZ
lun? des Einverständniffes beschließt der Kreis bezw. Vezi s-
a_us uß. Gegen den Beschluß findet innerhalb wei Wo n die Beschwerde an den Provinzialrat statt.“ z che