1906 / 226 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 Sep 1906 18:00:01 GMT) scan diff

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Bemerkungen.

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Verkaufswert auf wolle Mark abgerundet mitgeteilt.

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Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen bete?!“-

Ein liegender Strich (_) in den Spa ten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgskommen ist, ein Punkt (.) in den lesten sechs Spalten, d-tf; entspreHender Bericht fe lt.

Literatur.

, Deutsche Ggrtenstth-Gesellsckpaft zu Berlin- Sch1éckiytenske bat soeben die Nr. 20 ibrer Korrespondenz herausgegeben. Diese enthält Nachrichten aus der Gartenstadtbeweaunq in Deutsch- [nd England, SCHWER" UNd, Holland. Ist bie Bewegimg in den a dem noch mehr im Propa andasiadium, so weist England in de der neuen Gartentabt bei Letcbwortb scbon be- deutende Erfolgs auf dem Wege einer. Dez-ntralisationsbeWegung und taktischen Bodenreform auf- Auch tn Deutschland scheint die Be- 5? ung gute Fortschritte „zu „machen. Die Propagandatäti keit der GKegsthast findet hauptsachlich in der Veranstaltung von orträgen und der HerauSgabe bon Werbeschriften ihren Ausdruck und wird dem- nächst noch in einem offiziellen, den Titel „Neuland, Zeitschrift für Siedlungswesen und Dezentralisation“ führenden Organ, das vom 1. Oktober an im Verlag .Lebenßreform“ erscheinen

,d eine Förderung erfahren- Man hofft auch bald bei KarlSrube um'exsten praktischen Experiment zu schreiten. * ., Auf 50 Jahre im Dienste der Sprachwissenschaft am 1. Oktober die Langenscheidtfcbe Verlanguchband. (Professor G. Langenscbetdt) zu Berlin = Schöneberg zurück- blicken. Der VerlaÉ bat sich durch seine Unterrichtsbrieie für das Sprachselbststudium rwachsene_r nach der Methode Touffaint-Langen- scheidt und durch seine Wörterbucber der englischen und der französischen Sprache von Muret-Sanders und Sacbs-Villatte einen Weltruf er- worben. Eine aus diesem Anlaß herausgegebene, geschmackvoll ausgestattete, illustrierte Festschrift zeigt den Werde- gang der VerlaISbuchbandlung. In drei Abteilungen ge- gliedert, gewährt sie in der ersten einen geschichtlichen Ueber- blick über die Entwicklung der Firma aus kleinen Anfängen heraus und läßt erkennen, wie ihr planvolles und zielbewußtes Arbeiten von Erfolg gekrönt war; die zweite enthält kurze Biographien der Autoren, teilweise mit Bildern geschmückt. Der dritte Teil endlich umfaßt den eigentlichen Verlagskatalog, der, systematisch geordnet und mit Titel- und Schlaawortregister versehen, das leichte und rascbeAuffinden jedes gesuchtkn Werkes ermöglicht.

kann lung

Kurze Anzeigen neu erschienener Schriften, deren Besprechung Vorbehalten bleibt.

Sammlung Straube eft 1: Der Grunewald. Wander- führer mit Kartenatlas, bear eitet Von Dr. (Gustav Albrecht. 136 Berlin 897. 61. (Geograph. Institut und Landkartenberlag Jul. Straube.

Mendes Taschen-Atlas von Berlin und seinen Vor- orten. Mit einer Uebersickotskarte, einer aus 112 Sektionen be- stehenden Spezialkarte und mehreren Verzeichnissen. In Buchform. 0,75 „sé Berlin 877. 26. Alfred Mende. Geogr.-Litbogr.Institut.

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)

Großbritannien und Japan.

Beitritt Canadas zum Handelsvertrage_ zwischen beiden Ländern vom 16. Juli 1894. Zwiicben Groß- britannien und Iavan ist ein Abkommen über den Beitritt Canadas zum britisch-japanischen Handelsvertraqe vom Jahre 1894 abgeschlossen, das, nachdem am 13. Juli 0. I. der Austausch der Ratifikationsurkunden stattgefunden hat, Von diesem Tage ab in Kraft ist. Nach dem Abkommen sollen die Bestimmungen des britisch- japanischen Handelsbertrags vom 16. Juli 1894 und des Zusaß- yertrags dazu Vom 16. Juli 1895 auch auf Canada Anwendung finden. Canada und Japan gewähren sich gegenseitig die unbedir-gte Meisibegünstigung, worunter auf canadischer Seite die Gleichstellung Japans mit den meistbegünstigten nichtbritischen Ländern ver- standen ist, mit Ausschluß also der Vorzugszölle, die in Canada der britischen Einfuhr gewährt werden. Für seine Ausfubr nach Canada erhält Iapan somit nur diejenigen rmäßigungen, die Canada für französische Erzeugnisse bertraJSmäßig zugestanden bat.

Türkei.

Form der UrsprungSzeugnisse für die Einfubr bon ungegerbten Häuten. Die nach den Voricbriften des Obersten Gesundheitsrats für die Einfuhr bon ungegerbten Hauten erforder- lichen Ursprungszeugniffe sollen genaue Angaben Über den Ursprungsort und die Herkunft der Häute sowie darüber enthalten, ob dort an- steckende und epidemische Krankheiten und Tierseuchen geherrscht haben oder nicht, gegebenen Falls unter Bezeichnung des Namens, des Wesens und der Art der Krankheit. Dabei sind auch diejenigen Krankheiten m_erwäbnen, die etwa in den Häfen, wo die Häute umgeladen sind, bestanden haben oder aufgetreten sind.

Rumänien.

Zolltarifierunq von Waren. Der rumänische General- sollYirektor hat an die Zollämter hinsichtlich der Anwendung des Zoll- tarissl) folgende Weisungen erlassen:

Siebe, vollitändig fertig zum Anbringen an land- Wiktscbaftlichen Maschinen, werden Verzollt:

wenn sie aus dünnem, durchlöchertem Schwarzblecb hergestellt sind, nach den Artikeln 618 bis 620;

Wenn six) aus durchlöchertem Zinkblech hergestellt sind, nach Artikel 665, an ,

wenn sie aus Eisendraht bestehen, nach Artikel 634 des Tarifs.

Stickereien auf Tüll oder anderen Stoffstreifen werden nach Artikel 382, Stickereien auf Geipeben mit festem Saum nach Artikel 406 des Tarifs 1161101147)

Wenn die unter Artikel 314 fallenden Hüte gebleicht oder appretiert sind, so werden fie nach Artikel 315 behandelt, deSgleichen die unter Artikel 316 fallenden nach Artikel 317. Ebenso werden auch NFZ Damenbüte aus gleichem Stoffe tarifiert, Wenn sie nicht ausge- kU!tet (nicbt garniert), nicht aufgeputzt sind; aufgeputzie Damenbüte daskgen oder solche aus Stroh mit Böden oder anderen Teilen aus Zengstoff Werben nach Artikel 395 verzollt.9) _

Mit Auspuß beriebene Kragen unterliegen nacb Artike1391 einem 3011 Von 30 Lei für 1 kJ. ,

K'autscipukbandagen far Fabrzeugrader (b. b. fertige NUÖretien für Fahrzeuge aller Art) werden als Teile derselben und WM als Kauticbukwaren Verzollt. (Rundschreiben der rumänischen Generalzolldirektion Vom 4.117. März 1906, Nr. 134 389.)

KLJLl- und zylinderförmige Röhren sowie Spulefn “Us Papier oder Xappe, gepreßt, auch in Verbindung mrt anderen JCWÖbnlicben, a er besonderen Spinn- und Websioffen, werden “(;ck Artikel 432 des Tarifs mit 30 Lei für 100 ch verzollt.

Waren aus Zellborn, Knochen, Glas oder anderen Stoffen, welche durch die Art ihrer HsrsteÜung als Nach- abMUUsen Von Elfenbein-, Schildpatt-, Perlmutter- dek Betnsteinwaren angesehen werden müssen, sind nach den ÖUFkaxöngen zu Artikeln 137 und 576 wie Elfenbein- usw. Waren

"Lkw en.

, NW den Artikeln 416 und 417 werden Garne, Gewebe, Wirk- und Posamentierwaren in Verbindung mit ver- JOldeien oder versilberten Metallfäden bezw._mit echten Gold- 'Und Silbcrfäden Verzollt. Es kommen biex also nur Ekzeusmse in Frage, bei denen die bezeichnete11Metalliaden nicbt tZokbxrrsckpen; bilden letztere jedoj) die g(xnze Selzauieite oder "bekMksen sie bei einem (Gegenstande, so erfolgt die Veronung nach dyn Artikeln 713 bis 717. Auf derartige Waren kommen, falls

[*) S. die vom Reichsamt des Imietn veranstaltete Aussabe.“

A “) Vergl. auch das Geseß Vom 24. Mai/S. Juni 0. J., betr. endFkUUJLn des rumänischcn aklgemeinen Zolltarifs.

“) Deutsches Handelsarcbiv 1905 1 S. 1170.

Weise zur Verzollung an- Allgemeinen Zollgesetzess) (Desgl. Vom 11.124. Marz

sie nicht in der vorstebend angegebenen

gemeldet werden, die Bestimmunsen des über die Uebertretungen zur Anwendung-

1906, Nr. 137 659.)

Bulgarien.

Zollbebandlung der von HandlunJSreisenden ein- geführten Muster. Aus Anlaß von BLWKPSWM hat der bulgarische Finanzminister durch Erlaß Vom 6-119- JUN d- J;- N_k- 15 841, die

oüämter angewiesen, von Handlungsreisenoen emgefubrte Muster von geringem Werte, die auf Kartons angebracht Werden konnen, durch eine Schnur oder auf andexe Weise an den Kartons zu be- festigen und leßtere auf der Rück'eite niit dem Stempel des Zoll- amts zu versehen. Ueber andere Muster soll, sofern dies nicht zu umständlich ist, ein von den ZoUbeamten zu bescheinigendes Ver- zeichnis aufgenommen werden, das der. provisorischen Einfuhr- anmeldung oder dem Zoaabfertigungkpapter auxubeften und dem HandlungSreisenden zu überaeben ist. Dieses Verzeichnis nebst der Einfuhranmeldung oder der Quittung ist Von den Handlungsreisenden bei der Wiederausfubr der Muster vorzulegen und „wird der Ausmbr- anmeldung beigefügt. Ueberbaupt soi] die Plombterang der Muster bon geringem Werte unterbleiben und auf solche von größerem Werte beschränkt werden.

Schiveden.

Zulassung Von Ausländern zum Aufkauf von Fischen zum ZWecke der Ausfuhr. Auf Grund Hes §26 der Verord- nung Vom 18. Juni 1864, betreffend die erweiterte Gewerbefreibeit, und nac!) dem Wortlaute dieser (Gesetzessielle in der Verordnung V0m 20. Juni 1879 war es ausländischen Kauileuten Verboten, friicbe Fische zur Ausfuhr zu kaufen. Um in fischre1chen Iabren den Fang

effet verwerten zu können, hatte eine „Königliche Verordnung Vom 23. Detember 1885 nachgelassen, daß wahrend des Heringsfanges an den Küsten bon Bohuslän Ausländern, anch wenn sie keine Er- laubnis erhalten haben, in Schweden (Geschäfte zu treiben. bis auf weiteres gestattet sein soll, nach Anmeldung bei dem Gouberneur der Probinz Göteborg und Bobns oder bei dem zuständigen Kron- beamten oder dem Magistrat, Fische für die Ausfuhr ins Ausland aufzukaufen, obne indessen zu einer anderen Veredlung der Ware berechtigt zu sein als derjenigen, welcbe erforderlich ist, um die Ware wahrend des Transportes frisch zu erhalten.

Vereiniigte Staaten von Amer„ika.

Nahrungsmittel ese . Ein Gesexz Vom 30. Juni 1906 Nr. 384 regelt u.a. die Zinfu r, Ausfuhr und_den zwrscbensiaatlicben Verkehr von Lebensmitteln, Drogen und Getranken für das Gesamt- gebiet der Vereinigten Staaten folgendermaßkn: ,

Die Einfuhr von Drogen und Lebensmitteln, welche im Sinne des Gesetzes verfälscht oder mit einer betrügerischen Bezettelung ver- sehen sind, aus dem Ausland oder aus einem Staat der„11nion in einen andern Staat sowie die Ausfuhr solcher Gegenstande naxh dem Ausland ist verboten. Dabei sollen aber Gegenstande, die fur das Ausland bestimmt sind, nicht als verfälscht (ielten, wenn bei ihrer HersteÜung kein Stoff gebraucht worden ist, dessen Verwendung nach den ausländischen V0rsch1iften verboten ist. Zu den Lebensmitteln ge- hören auch Getränke, Konditorwaren und Würzen. Feiner find Vbr- schriften über die Prüfung bon Nahrungsmitteln und Drogen im chemischen Bureau des Ackerbaudepcntements getroffen; beit Eigentumern der zu prüfenden Artikel muß Gelegenheit zur Erklarun gegeben Werden; stellt sich eine Zuwiderhandlung gegen das Gesetz eraus, so 111110 die Sache zur gerichtlichen Entscheidung gebracht. '

Ueber den Begriff der Fälschung und der betrügerischen Bezette- [21an 5011 Drogen und Nahrungsmitteln kommen folgende Punkte in

e ra :

As verfälscht gelten 11. a. Drogen, die unter einem in der amerikanischen Pbarmakopöe anerkannten Namen eingeführt werden, aber den dort aufgestellten Normen in bezug auf Stärke, Beschaffen- beit oder Reinheit nicht entsprechen, außer wenn ihre Beschaffenheit genau auf der Verpackung bezeichnet ist. Konditorwaren durfen nicht Ton, Schiverspat, Talk, Cbromgelb oder andere,mineralische Stoffe, oder giftige Farben oder gesundheitsschädlickpe Stoffe enthalten, ebensowenig Wein- oder wein eistbaltige Flüssigkeiten und Genzenge ober narkotische Stoffe. Naßrunßsmittel sind u. (1. als Verfalscbt anzusehen, wenn sie derart gefärbt oder sonst bsbandelt wvrden sind, daß dadurch ihre Beschädigung oder untergeordnete Be- schgffenbeit Verborgen wird, oder Wenn fie giftige 00er gesundbétks- schadliche Stoffe enthalten.

Als betrügeriich bezettelt gelten 11. a. Drogen oder Nahrungs- mittel, wenn sie auf der Verpackuna oder der Bezettelung eine falsche oder irreleitende Angabe über den Artikel oder seine Bestandteile oder den Herstellungs- oder Erzeugungsort enthalten. Auch müssen Drogen und Nahrungsmittel eine Angabe über die Menge des darin ent- Falkenen Weingeists, Morphiums, Opiums und ähnlicher Stoffe ent-

0 en.

Drogen, Nabrungsmitiel und Getränke, die entgegen den Vor- schriften dss Geseßes eingeführt oder ausgeführt oder in den zwischen- staatlichen Verkehr gebracht werden, unterliegen der gerichtlichen Be- schlagnahme und Einziehung. Das Gericht kann jedoch die Rückgcxbe der Gegenstände an den Eigentümer anordnen, wenn Sicherheit dafür seleistet er0, daß über die Gegenstände nicht den Vorschriften des Geseßes zuwider verfügt wird. Das Schatsamt_ist Verpflichtet, dem cbemijchen Bureau des Ackerbaudepartements Muttr von eingeführten Nahrungsmitteln und Drogen zu liefern. Stellt sick) bei der Untersuchuna heraus, daß die Beschaffenheit der eingekabrten (Hegen- stände den Vorschriften des Geießes zuwiderläuft, so müßen sie inner- halb dreier Monate zurückgesandt oder Vernichtet werden. Wäbrend der Untersuchung können die Einfuhrwaren indes gegen eine Bürg- schaft zum Vollen Betrage der Faktura freigegeben werden. Die Bürgschaft verfällt, wenn die Waren als 1 [echt befunden werden, in- zwiichen aber Verkauft worden sind. Das esetz tritt am 1. Januar 1907 in Kraft.

Fremdbandeksfübrer des H„a_ndelS1nnseumsÜ“-T LF“;

in Philadelphia, fur Sudamerika. ;,YFYW

Dcr von dem Handelsmuseum in Philadelphia herausgegebene

1701611111 6011111161618] (111166: Z011ti1 1311161106 (FremdbandelUübrer

für Südamerika)1iegt in den nächsten vier Wochen im Re i ch Samt des

Innern, Berlin W., Wilhelmstraße 74, im Zimmer 174, für Intereffenten zur Einfichtnabme aus.

Ausschreibungen.

Eisenbahnbau in Italien. Die Regierung bat der Probinzialberwaltung von Lecce die Konzession zum Bau und Betrieb einsr Eisenbabn erteilt, di6 von Nartk) über Tric1se nacb Maglie Lübke? s(ZÜ. Spurweite: 1,445 111. (018226618. [111161816 (161 11643110

711.13. 16..

Der Bau einer Brücke über den Terafluß (Swanien, Provinz Zamora) wird erneut auSaeschrieben Anschlag: 116 609,27 Peietas. Vorläufige Kaution: 5%; endßültiße: 10 0/0, Verhandlungstetmin: 13. Oktober 1906, Vormittags 111151. An- gebote find bei der 866166141111 (16 18. 1365115501611 1110311101111 (16 71811101'8 einzureichen, woselbst Pläne und Bedingungsbeft ansliegen.,

((Jacezta (16 111186116.)

Ausnutzung von Wasserkraft in Spanien. Pedro (Hasallx (Gonzétlcz in Lugo bat die Genehmigung erbalien, aus dem Flusse Miso 20 000 1 Wasser in der Sekunde zwlcks Erzeugung elektrischer Kraft entnehmen zu dürfen. ((;-106118. (16 1111116116.)

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 22. September 1906:

Rubrrevier Obericblesisches Revier Anzahl der Wagen 21282 7 764 1 566 _ am 23. September 1906: 130

GesteÜt . . Nicht gestellt

Gestellt . . Nicht gestellt

Die Lieferung bon kiefernen Babnscbwellen sowie kiefernen und eichenen Weichenscbwellenistvon der König- lichen Eisenbabndirektion Berlin ausgeschrieben worden. Angebotsbogen und Bedingungen liegen im Verkehrsbureau der Korporation der Kaufmannschaft Von Berlin zur Einsichtnahme aus.

_ In den Sißungssälen des Vereins der Berliner Kaufleute und Jndustrieüer finden beute und morgen Versammlungen der Ver- treter des gesamten norddeutschen Weinhandels zum Zweck der Konstituierung eines Zentralverbandes statt. Angemeldet zur Mitglied- schaft sind bisher 460 Firmen. Der Zweck des Verbandes (Ulk der Vertretung gemeinsamer Interessen und des Kampfes gegen unlauteren Wettbewerb. _

_ In der vorgestrigen Sitzung des Aufsichtsrats der Harvener Bergbau-Aktien-Gesellschaft, Dortmund, Wurde die Bilanz für das (Geschäftsjabr1905/06 festgeitellt und beschlossen. 'der General- Versammlung am 27. Oktober die Verteilung einer DlVldSYde'Von 110/0 Vorzuschlaqen. Die Gesamtkoblenförderung des Geschaftsxabrs betrug 6571115 13, der Bruttogewinn auf Kbblen 11488 661 .“, auf Koks 5560 983 .“, auf Briketts 485 607 „16, der Abteilung Schiffahrt 1241509 „16, aus den Nebenprodukten der Teeröfen 1769 072 „44, Zinseneinnabme 473 469 „46, Einnahme aus Mieten und Pächten 632535 .“, Gewinn aus Ziegeleianlagen 52 504 „M, Gewinn der Abteilung Eisenkonstruktion 83 022 „16, Gewinn auf Wertpapierkonto 330 «FC, Einnahme aus der Wasserleitung 658 „06, Vortrag aus 1904/05 Harpen 202 675 „M, Siebenplaneten 26 015 „FC Dagegen betrugen die Generalkosten 4139329 „16, die außergewöhn- lichen Kosten: Zuschuß beim Betriebe der Menaae 7317 «16 Unter- haltung der Beamten und Arbeiterwobnungen 150 957 „16, Unterhaltung der Kleinkinder- und Haushaltungsscbulen 14 388 „16, Unterhaltung der Volksbibliotbek 3606 „06, Streikunkosten usw. 22 067 „15, Unkosten der neuen Anleihe (Scharnborst) 110120 „46, Rücklage wegen Berg- schäden 500 000 016, Abschreibnngen 8422 930 „16, 40/0 Dividende von 72200000 .“ Aktienkapital 2888000 516, Zuwendnng für gemein- nützige Zwecke 150000 „16, statutarische Gewinnanteile 322 958 „56, 70/0 Superdividende 5054000 „46, Restiwrtrag auf neue Rechnung 234 369 „56 ,

_ LautMeldung_des ,W.T.B.“ wurde der „Kölnischen Volks- zeitung“ aus den Kreiien der_Walzwerksbesixzer mitgeteilt, daß die Preise für Röbrenstreiren erböbt 10015611 11110, und zwar um 2,50 „46 die Tonne für Streifen aus Schweißeisen und um 5 «56 für solche aus Flußeisen.

_ In der gestrigen gemeinsamen Aufsichtsrxtssißunq der Wittener Stablröbrenwerke in Wittkn und der Röhren- Walzwerke Aktiengesellscbaft, Gelsenkirchen-SÖalke, wurde, laut „W.T. B.“, der Beschluß gefaßt, der für den 22. Oktober anzuberaumenden Generalbersammlungen eine Dividende Von 23 beziehungsweise 113 % Vorzusckolagen. Die fiel) aus dem Patentberkanfe ter Wittener Stablrbbrcnwerke ergebenden Eingänge werden bei der Dibidendenberteilung nicbt Verwandt werden, sondern Vorbebaltlicb der Genehmigtmg der Generalversammlung zur Bildung einer Spezialreserve dienen.

_ Die Bayerischen Staatsbahnen Vereinnabmten im Augnit 1906: 18 790 000 016 (+ 812 357 016), Einnahme bis Ende August 1906: 123 580000 .“ (+ 6800 72 „M). Die Betriebslänge betrug im MYM 1906 641611111 (1. V. 63 411111.) _ Laut Meldung des .W- T. 5 .“ betrugen die Einnahmen der Luxemburgischen Prince enri-Eisenbabn in der zweiten Sebtemberdekade 1906: 194 670 r., gegen das Vorjahr mebr 26570 Fr. _ Die Bruttoein- nabmen der Orientbabn en betru en Vom 10. bis 16.Sevtember 1906; 361450 Fr. (mebr 42 283 Fr.). out 1. Januar bis 16. September 1906 betrugen die Bruttoeinnabmen 9305 824 Fr. (281180 Fr. weniger als i. V.). _ Skob6l600_Nova-Zagora (80 11111) 110111 3. bis 9. September 1906: 7252 Fr. (mehr 1045 Fr.), seit 1. Januar 1906: 201451 Fr. (weniger 10 717 Fr.).

Nisbni Nowgorod, 22. September. (W. T. B.) Auf der Messe wurden bei zwölf Banken bis zum 18. d. M. Wechsel im Betrage 11011 24 700 000 Rubel diskOntiert gegen 26 400 000 Rubel im Vorjahre. Viele größere Abschlüsse fanden gegen Barzahlung statt.

New York, 22. September. ZW. T.B.) In der vergangenen Woche wurden 841000 Doklars Sil er ausgefübrt; eingeführt wurden 13 891000 Dollars (Hold und 15000 Dollars Silber.

New York 22. Seviember. (253.512. V.) Der Wert der in der Vergangenen Wocöe eingeführten Waren betru 17150000Dollars gegen 12 180 000 3300016 in der Vorwoche, dabon ür Stoffe 3 570 000 Dollats gegen 3160000 Dollars in der Vorwoche.

3 936 267

Die Preisnotierungen Vom Berliner Produktenm arkt sowie die vom Königlichen Polizeipräßdium ermittelten Marktpreise in Berlin befinden sich in der Vörsenbeilage.

Berlin, 22. September. Bericht über Speisefette von Gebr. (Haufe, Butter: Die Marktlage ist unverändert. Feinste reinscbmeckende Qualitäten bleiben gefragt, während abweichende und bilLigere Butter schwer unterzubringen ist. Die heutigen Notierungen sind: Hoi- und Genoffenfchaftsbutter 18 Qualität 125 bis 126 „M, 118. Qualität 118 bis 122 «56 _ Schmalz: Der Konsum ist sowohl bier wie in Amerika gut, wogegen die Schweineantriebe drüben recht klein bleiben. Die Packer waren infolgedessen Käufer, was ein Höher- geben der Preise zur Fol e batte. Die Vorräte in Chicago nahmen auch in dieser Woche weder i_1m 6000 Tierces ab. Die heutigen Notierungen find: Choice Weitem Steam 524 bis 53 „16, amerika- nisches Tafelscbmalz (Borussia) 54 „16, Berliner Stadtschmatz (Krone) 54 .“, Berliner Bratenfch31als(Kornblume) 55 „M, in Tierces bis 62 „14 _ Speck, Ruhig.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlacbtviebmarkt Vom 22. September 1906. Zum Verkauf standen 4070 Rinder, 1155 Kälber, 11284 Scha_fe, 9354 Schweine. Marktp r eise nach den Ermittlungen der Preisfettseßungskommisßon. Bezahlt wurden für 100 Pfund oder 50 kJ Schlachtgewicbt in Mark (bezw. für 1 Pfund in Pfg.): _ "

Für Rinder: Ochsen: 1) Voüfieiscbig, auSgemastet, höchsten Schlacbtwerts. höchstens 7 Jahre alt, 86 bis_ 90 36; 2) junge fleischige, nicbt auSgemästete und ältere_ ausgeznastete 77 bis 85 «X6; 3) mäßig genährte junge und (int gcuavrte altere 67 bis 71 „36; 4) gering genäbrte jeden Alters 62 bis 65 „46. _ Bullen: 1) 11011- fleischige, höchsten Schlacbtweits 81 bis 84 «46; mäßig genäbrte jüngere und gut genährte ältere 76 bis 80 „16; 3) gering genährte 63 bis 68 „46 _ ärten und Kübe: 1) 81. bonleiscbige, aus- gemästete Färsen bbcbten Sckylacbtwerts _ bis _ „46; b. vollfleischige, ausgemästete Kübe höchsten Schlachtwerts höchstens 7 Jahre alt, 67 bis 68 36; 2) ältere ausgemä1tcte Kühe und weniger gut ent- wickelte jüngere Kübe unk Färsen 65 bis 66 36; 3) maßig genährt: Färsen und Kühe 60 bis 65 36; 4) gering genährte Färsen und Kühe

56 bis 59 “,k

Kälber: 1) feinste Maitkälber kVollmilcbmast) und beste Saugkälber 89 b s 93 W.; 2) mittlere Masikälber und gute Saug- kääbec 81 bis 86516; geringe Saugkääber 68 bis 78 814; 4) ältere gLring genäbrie Kälber (Fieser) 60 bis 67 „46

Schafe: 1) Mastlämmer und jüngere Masibammel 85 bis 88 (16.; 2) älteie Mastbammel 80 bis 83 .!6; 3) mäßig genäbrtc Hammel nnd Schafe (Merzscbaie) 68 bis 73 «16.; ? Holsteiner ZiicZerunchbafe _ bis _ .46, für 160 Pfund ebendgewicbt 5 is 44 546.