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W.NußlandeZ zurückzuweisen, insofern die örtlichen Verhältnisse des Haßns nicht gestatten, es unter einer strengen Bewachung "bis zur Aufklärung 'der rückfichtlick) dcr vorgekommcnen Krankheits- odcr Todesfälle vorliegenden Vcrdachthründc , beziehungsweise bis zum
Ablauf der im §. 3 unter b. gedachten Frist vollständig außer Be- *
xührung mit dem Verkehr zu scßen. Die Hafenpolizei-Bebörden haben in derartigen Fällen sofort der vorgescßtcn Regierung von dem Geschehcnen Anzeige zu machen und deren weitere Anordnun- gen zu erbitten.
,-
, 3. Behandlung der, aus der Pest verdächtigcn Häfen kommenden Schiffe. Ein Schiff, Welches aus einem der Pest vcxdäck)tigc11Hafcn (Z. 2) kommt, wird in den preußischen Häfen quarantaincfrei zuge- lassen, wenn es einen von dem prenßischcn Konsular-Bcamtcn am Abfahrtsorte oder in dessen Ermangclnng von der zuständigen Orts- Vcbördc daselbst längstens 48 Stunden vor seiner Abfahrt ausgc- stellten Gesundhcitspaß führt, in welchem bescheinigt ist:
daß am Abfahrtsorte und in dessen Nackybarschast einc pestartigc . Krankbcit weder verbreitet ist, noch innerhalb der [MM dreißig
Tage verbreitet war und daß der Gcsrrndbcitszustand am Box“» des Schiffes bei dessen Ab- fahrt zu einem Verdacht kcinm 21111111"; bot.
Ein solcher GcsnUdbcitspas; ist 11112; jcdcm Dcr *,],1c11'15crdächtigc11. Hafen beizubringen, welchen das Schiff nnterwcch angelaufen bat. J. 6.
Ein Schiff, wclchcs ans cinem der Pest verdächtigen Hafen kommt, ohne einen der vorstcbcndcn Bcstinmmng (» 5) entsprechenden - reinen -- Ges in den W. 3 Und «1 behandelt.
Y“. .. Onarantainc. FTU“ dic in den auswärtigen Ouarantaino-A11staltcn abznlml-
auch in Betreff der nach preußischen „Häfen bestimmten Schiffe An-
jvcndnng. Sofern jcdocb daselbst für die Reinigt:ngs-Quarantaincn _
andere, als die nach JI. I „zu. berechnenden Jrjstcn vorgeschrieben sind, ; , „, . . , . _ ,. „ € MM m den “(Kallen des F. L) die „OrtIpoltxct-Behörden Und Mis:-
' * - * c . --x* o -- * ., o ** *) K*" * " " *** ) xl-" * “ . * * 1 1 1- K.. . & wcnn dxc Quarantamc-Attc1tc dw anllung cincr funsZcbjxtaLUIcn '; “WMW“ 11"? "1,11" M MMUWYW d“ m WMWMW B*l“*1d"'"1"g- enthaltenen .*chtxnnnungcn bcanktragt.
,
soll für dic nacb prcnßisclxcn Häfen bestimmten Schiffe cs genügen,
Onarantainc nac!) *))kaßgabc der im J". .“ vorgcsckxricchen Berechnungs- Wcixe ergeben.
S. Die 1Stägigk Quarantaincfrist ist zu bcrcchncn: :O- fur ein Schiss, wclcbcs von einem angcstcck'tcn Orte kommt,
odcr mit angcficcktcn oder von angcstccktcn Orten kommenden
Scbiffcn in Bcrübrnng gcwcscxx ist, sofern Dcr Gcsnmdlxcits- znstand am Bord 1“ nnd wxcrn cs kcinc der im I' 3 Unter 8. gcnannfcn Waarcn
geladen, bat:
Von dem Tage, wo das Schiff von dem Orte dcr Abfahrt ? anögcscgclt ist, bezicbungöwcist, wo die Bcrüvrmm mit ; dcm angestecktcn oder von einem angcstcck'tcn Orte gckommcncm ;
Schiffe stattgcfxmdcn bat;
,' für ein Schiff, wclcch Waarcn dcr im § 3 Unter &. gedackx- ten Art von angestecktcn Orten odcr VM mxgcstccktcn SÖiffcxx an Bord gcnounncn bat,
von Dem Tage, wo die Waarcm am Quaranfainc=“Ortc
gelöscht sind. für ein Schiff, auf welchem ein Kranklsciksfasx Von pcstaktigcr Beschaffenheit am Orte der Abfahrt odcr währsxxd der Reise vorgekommen ist, oder an dcffcn Bord cin Todesfall stattge- funden hat, ohne daß in zuverläsfigcr Weis dargetvan werden kann, daß die Pest nicbt dic Todcsxtrsach gewesen:
von der AnkUnst des Schiffes am Quarantaine-Ortc;
für ein Schéff, auf Quarantainc-Hascn ausgcbr0chcn isi, oder während des 91117“- cntbalts im Quarantainc-Haftn auÖ'bricHt:
von dem Zeitpunkte, wo der lcßtc Kranke oder "Todtc von
dem Schiffe fortgeschafft ist;
rantaincbausc aufgenommen sind: von dem Tage, wo fie in die ReconvalcScenfcn-Abthcilang aufgenommen und Mc Effekten gereinigt worden sind.
Bei Waarcn und Effekten gilt die Ouarantaine als beendet, so- .
bald disselben gehörig gereinigt smd. In allen Fällen, in welchen Peftfällc Oder der Pest verdächtige
unter den Ladungsgegenftänden ßch Waaren der im J. 3 unter 3.
bezeichneten Art vorgefunden haben, darf die Dauer der auf die Nei- *
nigung des Schiffes und der quarantainepfiichtigen Waaren und Effeken in der Ouarantaine verwendeten Frist nicht geringer, als zwei Tage gewesen sein , und es müssen außer den quarantainc- .pßichtigen Waaren auch die Kleidungsstücke, Bettwäsche, Baumwolle,
undhciföpas; 311 ff'tlsch, wird nach den Vorschriften .
cit scincr Abfahrt 11111111TOWWÖLU 9111 war, J
5 Und dem Senat, 'das; die Di:“;Ziplin über 'die UUivcrsitäts-Pwftfforcn ' mcs) I'. 1. 15. 19. und “23. Nr. 1. des Gcscßcs vom 21. Juli 1532 ' ZGOW = Sammlxmg '“Tcitc 465) aus'schließlick) mir zusteht, Und da.““ mi), Eimgriffc im dieses Gebiet, Welches ZU betreten die akademisckW “'
, niclxt gestatten kann. Jm Ueßrigcn bemerke ick), mit Beziehung auf die an den PW“ ;
_ fcffor [)1'. Von Holßcndorff ergangene Verfügung vom 15. v. L)T-« ; daß, nachdem die Adresse des legcordnctcnhauscs vom 22. Mai d. J- “: in dem Allerhöchstcn Bescheide Vom 26. Mai d. J. Punkt für Punk: ', . ihre Erledigung gefunden hat, die Bcthciligung eines Königlickch, 6) für Personen, wclche wegen Erkrankung an der M17 jm Qua: '; Ycamtcn an unbcrufcncn Demonstrationen, wclche darauf berechne! Z. ' „ Und, die in jener Adrcffc ausgesprochenen, verfaffungswidrigcn Grund- '
säYc, der Königlichen Autorität gegenüber auf's Neue geltend ZU, j machen; mit dcr durch den Dicnfteid angelobten Pflicht der Unter- „ tvänigkeit, der Treue und des Gehorsams unverträglich ist. ' Es mnß daher bei der geschehencn Verwarnung dcs 2c. VM ; Holyendorff und der daran geknüpften Comminatiön lediglich N'
Krankhcirs- odcr Todesfälle an Bord vorgekommen waren, oder wo MWM-
wckchcm die Pest bei der Ankunft im ;:
Flachs und Hanf einer ausreichenden Reinigung untchorfen Wor- den sein. §. 9. Strandungsfälle.
* Strandct cin quarantaincpflichtiges Schiff an der preußischen Küste, so ist zur Rettung dcffclbcn und der an Bord befindlichen ÜL? Personen alle, den Umständen nac!) tbunlichc Hülfe zu chäbrén' die Behörden haben aber dafür zu sorgen,“ daß sowohl“ dj; geretteten Pcrsoncn und Wanken, als am!) die mit denselben in Berührung gekommenen Personen in dcrNäbc der Strandunqs- . * uclyung Über die Umstände der Reise 111» uber den chnndlscitsznstand 'der Personen von dchcmcinscsmff mit T“? Anderen abgesondert wcrden. Findet fick) bci dcr Untersnclan, daß ?? das Scbiff nac!) §. Z dcr Rcinignngs-O1mrantainc 111ltc1'licgt,*soist cs“, chm! es wieder fiott chordcn nnd die Sec halten kann, nach dcr nacbstgclcgencnQuarantainc-Anstalt dcs Atwlandcs zn Verweisen;
.
stelle "während der 1.111th
entgegengesetztcn Falles wcrden Schiff, Ladung und Mannschaft am Strandnngsortc cincr Otmranrainc=Bc1mndltmg Untcrwvrfcn: §. 11). Notbbachcr.
Läuft cin-qtmrantaincpfiicbtigcs Schiff eincm prcnßiscbcn Hasen ';
als Nordhafen «111, so kann es“ daselbst Unter Vcwachnng nnd nntcr
. Bcobachtnng der Von der Hafenbcbördc vorznscbrcibenden Vorsichts. “
nnUzrcgcln so lange, als drk Notbsall “daucrt, liegen bleiben, . . , , _». 11. Bcrpßtcbtnng dcr Scbtffc zn Wa[zrbcitsgctrcncjj Angaben,
Jeder Schiffer [mt bei seiner Ankunft in einem prcnßisckxnx? ' „ «*11 die an ibn 1111Auftragc dcr Öafcnbcbördc 311 richtcndcné' . Fragen über Gegenstände, welcbe fiir die Bcnrtbcilnng dcr Qnaran- taincpflicbtigkcit dcs Schiffes“ von Bcdcntnng sind, vollständiq undZ€ wahrheitsgetch zu bcantWortcn. Crgicbt fick) der Verdacht, Jas; cr
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bicrbci mit der Wahrheit zurückvält, so ist das Schiff so lange nnter
Ausfichr 311 stellen, vis 111141) Vcrglcicsmng dcr SrbiffIL-Und LadnngI- _ 3 paptcrc, UND nacb Vcrnelxnnmg der Mannschaft, allenfalls nntcr;
, ., „ , „ , „ , -, Q .* *, *; "! "x ** R1“ ** 1.- 11 ' 1 '“ tenden Otmrantmncn "nden dtc da1clbst gnlttgcn Bcsttmnmnch * ÖUJUWUI “""““ MN“; '*'“ IWWÜWW "“"“th Ut-
§ 1.2, _ “21115111[3111mgs=Bcst11111n111ig. R!“ “ “. !. k ' ||, ! , ' ', , .. *,le .z)«17111p011„k1= Valwxdcn m dcn „Hafenstadtcn, [*clxtclnmgs-
». 13.
** „Das“ Ncglmnknt Vom “30, April 15.17, die 3111" Abwcndtmg dcr Q'instblcpptmg der Pest und des gelben Fiebers dnrch dcn Schiffs? vcxkcbr 311 treffenden Maßrcgcln anlangcnd, tritt in allen seinen" ; Theilen außer Kraft. * Berlin, den I. Jnli [Z(ZZ. ; ' Dcr '))?imistcr der Der Minister für Dcr Minister 'der
anöwärtigcn Ange: [cgcnlxcitcw
Handel, Gewerbe nnd öffentliM Arbcitcn.
Jm Auftrage "Ö clbri't ck.
gcistlicßcn, Unter- richtI- 11.Mcdi;i1ml= *)111gc11'gc1113citc11. In Vertretung Lehnert.
Jm Anstragc v. T vile.
?.?T'ixxisi'crimn Nx geistliében, Unterriäzts- unk.“ VTthmal : Angelcgenlxettcn.
Anf dcn Bericht vom S“. d. M. eröffne ich dem „Herrn Rektor
Behörden fcimc gcscßlichc odcr statutcmnäxzigc Er111éichtigung haben,-
Berlin, den 11. Juli 1863.
Der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten. von Mühler.
An den Yxrrq Rektor und den Senat der Königlichen Yrtedmch=Wilhelms-Univerfität hier.
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Finanz :Miniüerium. .
Dem bei dcr Einschähungskommisfion für die klasfifizirte Ein- konuncnftcucr angestellten Steuer-Jnspcktor Arndt ist die Stelle eines Geheimen cxpcdircnden Secretairs nnd Kalkulators bei der Ab- thcilung dcs Jinanzministeriums für das Etats- und Kaffemwescn
verliehen worden.
Angekonmncn: Sc. Durchlaucht der Fürst von Pleß, von PW- _
Sc. Excellcnz der Staats- und Ministcr für die landwirtbschast- ichen Angelegenheiten, von Selchow, aus der Neumark.
Dcr Erb-Obcr-Landcs-Bau-Dircktor im Herzogthum Schlcficn, "Graf von Schlabrcndorff, von Scppau.
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Abgcrcift: Sc. Excellcnz dcr Staatsminister, Minister des Kricgcs und der Marine, Gcncral-Licutcxmnt Von Noon, nach
Scixlcficn.
,„„_,.- .,
Berlin, dcn13.Jnli. Seine Majestät Der König haben Olllcrgnädigft gernht: Dem Vorsteher der Botschasts-Kcmzlci in Paris, Hofrath Gaspcrini, dic Erlaubnis; zur Anlegung des Von Sr. Heiligkeit dem Papstc ihm verliehenen Ritterkreuzes des St. Grego- riuI-Ordcns zu crthcilcn.
N“ äckxtamtlichcs.
Preußen. Berlin, “13. Juli. Nach tclcgraphischer Mit- theilung aus Coblcnz bat Ihre Majestät die Königin am '111cn Vormittags in Aachen den Münster und seine Schäßc in Augen- schein gcnonnnen und sowohl das Rathhaus'als die neue Marien- kirche" bcfichtigt. Vor der Abreise Ihrer Majestät fand im König- lichen Rcgierungsgcbäudc cin Déjcuncr statt, zu welchem die Spihcn der „Behörden und der Stadt befohlen waren. In Köln besichtigte Rbrc Majestät bei der Durchreise dic fortschreitenden Arbeiten im Dom und traf Abends in Coblenz cin.
Hannover, 11. Juli. Ju hiefigcr Stadt find die ministe- riellcnKandidatcn Graf Bennigsen nnd Obcr-Appc[lations-Rath Roscher zu Abgeordneten gewählt worden. In Göttingen wyrdc gewählt von Bennigsen, in Münden Miqncl, in Harburg Gonmbrecht, in Verden Müller, in Osterode König, in Hil- deöhcim Albrecht, sämmtlicl) znr Fortschrittspartci gehörig„ Es find ferner 311 Abgeordneten gewählt worden: in Osnabrück B-ixrgcr- meister Stüve, in Norden Minister Windhorst, von den Wides- hcimcr Bauern Graf Bennigsen. Ans der FortschrittSpartci wur- den gewählt: in Hameln Planck, in Celle Miquel, in Goslar Lindemann, in Lüneburg Baring. _. ' ' .
Frnkfurt a. M., 11. Juli. Die offizielle, Mttthctlmxg über die BundeEfagö-Sißung vom 9. Juli lautet, xytc,folgt: Dic Königl. bayerische Regierung ließ mitthcilcn, daß der KÖmg1.Gcncra1= Lieutenant Ritter 1). „Hartmann an der Musterung ch Kömgl. prcußx- schen Bandes-Kontingents, dcr Königl. (Hencral-Licutcnant v.„"chc'r aber an der des König[. sächfisckxu Theil 11ch131cn werde; fax 'drc einiger Kontingente. dcr Rescrve-Jnfantcrie-Divivyn aber der Kdmgl. General-Major v. Herrmann ernannt wordcxz set. _ , .
Dic königlich dänische herzoglich holstcm-lauenvurgtschx"Re-gre- rung verzichtet auf die aktive Theiluahme an der dtcsjahrrgen “Musterung. " , .
Kurhcsfifther Seits ist der knrfurstltchc Generalmajor v'. Loß- bcrg 11. zur Theilnahmc an der Musterung dcs großherzyglxch ba- dischen, dcr kurfürstliche Gcncralmaxor v. Schenk zu Schwcmsberg zu der des großhcrzoglich hessschcn ernannt worden. MPleyburg-Schwe- rin wird an die Stelle des durch dienstliche Verhalttztffe verhmder- ten Generalmajors v. Bikgucr den Generalmajor v. Zulow absenden.
Nach einem vom Präfidio vorgelegten Rechnungsextrakt de'er Bundeskaffcn-Verwaltung ist zur Unterstüßmxg dßr Gesellschaft fur ältere deutsche Gcschichtézkunde im Jahre WSL eme Summe von 5250 Gulden ausgezahlt worden. . .
Nachdem in Militair- und Festungsverwaltungswchch eunge Vorträge gehalten, bezüglich BeschliiffeMJefaßt worden, verschrxtt man zur Abstimmung über die in früheren ©1Yungcn gchgltenen Llysschuß- vorträge und die in denselben begutachtc1cn Antragc, wobet Unkenr- siüßungen für einen früher im Bundesdtcnfte 2lng§stelltc11 tznd fur die Wittwe eines Offiziers der vormaligen schlesjmg-holftcmischen Armee bewiüigt wurden. " „
Auch über die bereits veröffentlichten Anfrage der Ausschuß? in der holstein-lauenburgischen Verfa'ff 1111gZa11gelegx11he1t und hte nut dcr Königl. dänischen Herzogl. holstein - laucnburgtschen' Regxcxung be- stehenden Differenzen ward abgestimmt, und da dre AuNchuß-An-
träge durch überwiegende Majorität angenommen wurden, so ward
der Beschluß denselben entsprechend gefaßt. _ Bei der Abstimmung und nachdem der Beschluß gefaßt, machte
d'er' Königlich dänische Herzoglich holstein-lanenburgische G andte etxnge Bemerkungen gegen den Inhalt des Ausschußvortrags, ielt samer hohen" Rjegterung Erklärung Vor und verwahrte deven Rechte, worauf Prafidmm steh auf den gefaßten Beschluß zurückbr og. * , Schlreß'lich ward die verfaffungsmäßige Erneu'crung er Execu- twnskonnnnston-durch Wahl bctvcrkstelligt. (Fr. Vl.)
Oystexretckx. Wien,11.Juli, Die *Gcneralkorrcspondcnz aus Oesterreicha brmgt den Wortlaut der Depesche des Grafen Rech- bcxg an den k. k. Gesandten in Petersburg Grafen Thun-Hohen - |;m vom 114. Juni. Der wesentliche Inhalt ist folgender: Oester- rcx'ch, Jrankrcxch und England fanden fick) durch die Depeschen des J-urstcn (H orxschkoff vom 14. (26.) April d. J. gewissermaßen aufgefordert, [[)re Nnfichtcn in eine bcftimmtere Form zu bringen undeübcr dieselben freundschaftlichc Erörterungen mit der russischen Regierung ' zu pflegen. Wir find dahin gelangt, die Bedin- gungen fx'tr die Wiedergabe der Ruhe und des Friedens an das Königreich Polen in sechs Punkten (die bekannt) zusam- menzufassen. Mcbrc davon bilden Bestandtheile des Entwurfes, welchen das russische Kabinct selbst seiner Haltung vorgezeichnct hat; andere enthalten Vortheilc, welchc dasselbe verheißen oder hat hoffen lassen; alle entsprechen den bestehenden Verträgen. Wir find bereit, Besprechungen odcr Konferenzen unter den acht Mächten, welche die Wiener Kongreßakfc unterzeichnet haben, anzunehmen, wenn Ruß- land dergleichen als zwcck1näßig erkennt. Es ist unser aufrichtiger Wunsch, das; es der Weisheit des russischen Kabinets und den ver- söhnlichcn Bemühungen der Mächte, welche ihm ihre Mitwirkung ajlbiötelj, gelingen möge, dcm bcklagcnswcrthcn Blntvcrgießcn Einhalt zu 1 un.
Großbritannien und Irland. London, 10. JUK. In der gestrigen Siytmg dcs Unterhauses fra te Cochrane den Unter- staatssccrctair dcs Qlusxvärtigcn, ob es wahr ?ei, daß, während Ihrer Majestät Geschäffsträgcr inJapan der japanischen Regierung ein Ultimatum eingesandt habe, in welchem er mit einer Kriegserklärung für den Fall drohe, daß die für gcwiffc Unbilden geforderte Genugtsmung nicht geleistet werde , er zu gleicher Zeit den in Jo uhama wohnenden Engländernange- zeigt habe, es seien gegenwärtig in Japan keine hinreichenden Streitkräfte vorhanden, um die vollkommene Sicherheit der Europäer zu verbürgen, wenn die Japaner mit starker Heeresmacbt angriffen, und daß deshalb jeder Einzelne, so viel in seinen Kräften stehe, für seine Sicherheit sorgen möge. Layard entgegnet, es würden alle Mittel aufgeboten werdcn, allen in Japan weilendcn britischen Unterthanen Schuß zu gewähren , beantwortet aber im Uebrigen die Frage Coch- rane's bejahcnd. White bemerkt, es seien am Heutigen Tage Briefe aus Japan vom 13. Mai eingetroffen, und er wünsche zu wissen, ob die Regierung die Nachricht erhalten habe, daß die den Japanern zur Beantwortung des Ultimatums gestellte Frist um zehn Tage verlängert worden sei. Layard Weiß nichts vom Eintreffen einer derartigen Nach- richt. Lord Palmerston beantragt die zweite Lesung der Befestigungs- Bill, bemerkt, die Bauten nähmen einen guten Fortgang, und fügt hinzu, daß die Llusgaben bisher ein wenig hinter den Voranscblägen zurück- geblieben seien. Die Diökussion über die Forts von Spithead werde seines Erachtens am besten dcm Comité vorbehalten Hleiben. Sir J. Smith beantragt als Amendcment folgende Resolution: »Es sind fürs Erste keine Weiteren Llusgabcn für jenen Theil des Jortificationß-Projcctes zu machen, welcher auf der Annahme beruht- cin Feind könne in bedeutender Stärke landen und Portsnwuth und Plymouth zu belagern suchen, außer für die Bauten, welche bereits sehr weit vorgeschritfen find.« Sir De Lacy Evans meint , man dürfe fick) nicht zu sehr auf die Fkotte Vcrlaffcn. Die Regierung sei verpflichtet, noch andere Vorfichtömaßrcgelu zum Schuße der englischen Arsenale zu ergreifen“; und er hoffe, sie werde die Festungsbauten nicht einüellen. Doch közme es nichts schaden, wenn man den Ingenieuren und übechaupt den Fachmcknnem keinen zu weiten Spielraum laffe. Cobden sagt, das Befestigungspkojeß verdanke seinen Ursprung der seltsamen Grikle Lord Palmekston's4 daß dre Dampfschifffahrt die Macht Englands zur See im Vergleiche mit der Frayk- reichs vermindert habe. DieseJdee habe der edle Lord zum_er|_en Male-tm Jahre 1845 ausgesprochen, und seitdem habe fie in den ver1chi_edensten For: men in seinen Reden Ausdruck gefunden. Er Habe davon ge7prochenx 1393 durch die Dampfkrast der Kanal überbrückt worden sei, und in Folge Dkk)“ Vorsieslung habe man MiÜionen über Millionen verausgabt._ Die englische Dampfer-Flotte sei gegenwärtig weit stärker, als die frat1zöü7chc, und daxm liege die Stärke Englands. Lord Fermoy betrachtet den Geßanken „an;:me französische Jnvafion als eine Chimäre. Newdegate meim, es,„kM_U,L nichts thörichter sein, als jeßt dichbciten einzusteklen, und er w_exde xm: DLL Bil] stimmen, wenn die Regierung das Projekt des Centxal-ArxenaI faan lasse. Lord Palmerston bemerkt, es gebe nicHts ErZöthQeres, als Dre m'. Hause gehaltenen Reden zu lesen, in welchen dex Verjuch gemacbf wsrde.
“ den Beweis zu führen, daß eine Jnvafion Englands schlechterdings unmög-
lich sei. Der Herzog von Wellington sei ganz enthJengxt-xßtex Anficht Je.- wescn. Die Schwierigkeiten einer Jnvafion seien in xehx ubertnebeyer WM:: dargestellt worden,“ wenn aber die enJlischen SchiffSwerfte .und'Arxenaks ge:- gen einen Handstricl) gefichert seien, |o_ werde fich der em? ;)nvafion ver- suchende Feind genöthigt sehen, zu großartigsten und WILKMJMY Opera:- tionen seine Zufiucht zu nehmen. Wenn e1ne unbedeutende senxdltcbe Truppe!!- zahl einen Angriff auf die englischen Schiffswerst-e Yachts, 11: zZUJcoxYe UR?) sich hinterher er eben müßte, so würde Leßteres em xcblecvter Crzaxz mx da???. erlittenen Verla sein. Die Regierung habe.- da-:4 Gutachten .exper Anzaixx von Land- und See-Offizieren eingeholt, und diese hätfen nach xxxswciyex Ueber“ legung das 'eyt beobachtete System als vqkhwendig fü; den SCHUH »: «:nez- lischen Schi Zwerfte erklärt. Bei der Abstrmmmxg 11)er Has Axxxendeenx mit 132 gegen 61 Stimmen verworfen und dre Brü wird zum zwetém Male verlesen,