Geldbetrag.
K*
Geldbetrag, .Mjnifterium fiir Ha
:adel, Gewerbs ZMD öffeztkliche Arbeiten.
1
der GruWérverankagung öei'zur'eéhnen. zLFird
die Revifion'“durch “den Obek-“Gkoxüeter ausge; führt, so sind die Revistonskostcn “jedenfalls auf die Kosten der Gruvdsteuerberanl'agungzu über- nehmen.
Die Entschädigung der gédachten Ver- messungs-Reoisoren erfolgt Nach den Säßen unter Nr. “10 dieses Tarifs, mit der Maß- abe, daß die Revisoren an Ta egeldern “ Thaler, dagegen die unter Nr. 1 zu b. a. a. O. aufgéführte Feldzulage von 15 Sgr. täglich nicht beziehen.
Für Arbeiten, welche als unbrauchbar er- kannt werden, wird keine Entschädigung gewährt.
,Für theilweis brauchbare oder für Unvollendete - Arbeiten wird nur derjenige Theil der Gebüh-
ren, Tagegelder u. s. w. gezahlt, welcher nach Abzug der Kosten für die Brauchbarmachung, beziehungöweise Vollendung der Arbeiten übrig bleibt.
Wenn 'der Feldmesser im Laufe seiner Bc- schäftigung „in einen anderen Kreis verseßt wird,
Tagcgelder und Reisekosten nach den Säßen des Jeldmcsser-Reglements vom 1. Dezember 1857 (Geseß-Samml. für 1858 S. 233) zu bezichen.
Die selbstständia beschäftigten Feldmesser- gchülfen werden in lnsehung der für ihre Ar- beiten zu gewährenden Entschädigung den ge- prüften Feldmessern gleichgeftellt, mit der Maß- gabe jedoch, daß ste nur F der Gebühren nach den Sähen unter Nr. 1 bis 9 dieses Tarifs erhalten.
In gleicher Weise ist bei denjenigen aus- [ändischen Feldmessern zu Verfahren, wclche fich in Betreff der Brauchbarkeit ihrer Arbeiten noch nicht bewährt haben und daher den Feldmessern nicht gleichgestellt werden können.
Von sämmtlichen zur Anjvcisung gelan- genden Gebühren (Nr. 1 his 9 dieses Tarifs) werden fünf vom Hundert zurückbehalten und dem Feldmesser erst nach Beendigung des Re- clamationsverfahrens (Abschnitt 117. zu 1). der Anweisung für das Verfahren bei Ermittelung des Reinertrags der Liegenschaften u. s. w. vom 21. Mai 1861) und nach Abzug der durch die Berichtigung etwaiger, in den Arbeiten vorge- fundenen, durch die Schuld des Fcldmesscrs entstandenen Unrichtigkeiten verursachten Kosten ausgezahlt. Für Mehrkosten bleibt der Feld- meffer außerdem verhaftet
Die den Obec-Gcometern zur Unterstüßung in Erfüllung der ihnen obliegenden Dienstpflich- ten , so wie den Veranlagungs-Kommiffarien als technische Beiräthe beigegebenen Feldmesser u.s. w. find nach dem Umfang ihrer Wirksam- keit beziehungsweise ihrer Leistungen durch Bc- milligung diätarischer oder einmaliger Remane-
rationen entsprechend zu entschädigen.
Beftimmung'sen wegen
so hat er für die diesfällxge Reise persönliche .
Anlage 13.
ahlung 13er Vehufs Ausführung des Gesetzes vo1n21.Mai 1, betreffend die anderweite Regelung der Grundsteuer,
in den Provinzen Rheinland und Westfalen vorzunehmenden geometrischen Arbeiten.
Geldbetrag.
11. Gebühren.
Für die Vorbereitung, dievollständige Auf- stellung und Abschlicßung der Einschäßungs-
register und die Anfertigung der Klassenzusam- menstellungen können je nach Maßgabe der mit dxn diesfälligen Arbeiten verbundenen Schwie- rjgkeiten nach näherer Fcftsehung des Finanz- mryisterZ im Durchschnitt je eines Regierungs- Wrrks für je 1000 Parzellen gezahlt werden 1 zu ......................................
Die _etwa auszuführenden Vermessungen, Kartenkoptrungen u. dgl. m. find nach den bei ?erKatasterverwaltung für dergleichen Arbeiten ubltchcn Bezahlungssäßen zu entschädigen.
13. Tagegelder.
ngexzelder" werden, so weit als thunlick), nur bet Cmschaßungsarbeiten und den hiermit in unmtitelbarem Zusammenhange stehenden
Arbeiten gewährt.
15 Thaler.
„yon mindestens achtstündiger Arbeit an Tage-
,_ Den Jeldmessern smd für jeden „auf die Emschähungsarbeiten verwendeten Kalendertag
geldern zu zahlen ............................ Sofern fich _die Jßldmesser mit Genehmi- gung des Bezirkskouuniffars 'der Mitwirkung von Privatgehülfen bedienen, find den Ersteren zu gewähren für die von dem Privatgehülfen :1) zur Begleitung der Einschäßungsdeputirten verwendeten Tage ......................
b) zu häuslichen Arbeiten -- z. B. auf die schließliche Außzeichnung der Einschätzungß- resultate in den Karten, soweit dieselbe
an den zur Einschäßung selbst verwende-
ten Tagen, oder an denjenigen Liegetagcn,
für wclche ein Reisckoftcnfixum gewährt
wird (s. Nr. 9 nachstehend) nicht bewirkt werden konnte - verwendeten beson- deren Tage ..........................
Den nicht geprüften, aber selbstständig beschäftigten Vermessungsgehülfen find je nach ihren Leistungen und nach den sonst in Betracht kommenden Verhältnissen an Tage- geldern zu zahlen ............................ 0, Feldzulage.
* Für diejenigen zur Begleitung der Ein- 1chäßungsdeputirten verwendeten Tage, auf welche eine außerhalb des Wohnortes zugebrachte Nacht folgt (einschließlich der Sonntage und
Fcldmesser sich im Interesse des Einschäßungs- gcschästä außerhalb seines Wohnortes hat auf- halten müs s en), ist cineFeldzulage zu gewäh- ren, welche 3) für den Fcldmeffer ..................... b) für den selbstständig beschäftigten Ver- 111essungsgchülfen ...................... täglich beträgt.
Sofern es im Interesse der Geschäfte noth- wendig erscheint, kann nach näherer Bestim- mung des Finanzministers die Jeldzulage auch für solche zur Begleitung der Einsckä§ungs-De- putirtcn Verwendeten Tage bewilligt werden, auf welche keine außerhalb des Wohnorts zu- gebrachte Nacht folgt.
Für Tage, für welche ein Reisckostenfixum (conk. Nr. 9 nachstehend) nicht liquidirt wer- den kann, ist auch dié Feldzulage nicht zu be- jviüigcn.
Ebenso wixd für Privcxtgehülsen der Feld- meffer (s. Nr. 5 zu &. vorstehend) eine Feld- zulage nicht gezahlt.
. Functionszulagc. Denj2nigen Einschäxzungsdeputirten, welche gleichzeitig die Functionen dcs geodätischen Tecs)- nikcrs bei dcr Einscbäßung ausüben, ist für die hicrmitocrbundencnMchrarbeiteneineFUnctions- zulage von täglich ...........................
zu gewähren. l'). Reisekosten.
“Als Entschädigung für sämmtliche mit den Ei11schäyungs-Arbeiten verbundene Reisen wird ein tägliches Reisckoftensixum, und zwar 3) den Feldmessern von .................. [)) für deren Privatgchiilfen von .......... c) den selbstständig beschäftigten Vermessungs-
gchülsen von .......................... gezahlt. Für diejenigen besonderen Tage, welche etwa auf die zu den Einschäßungs-Arbeiten gc-
etwaigen Regentage u. s. w., an Welchen der '
17Z Silbergroschen-
» - un1ei*ter Clemens Guinbert zu Borbxck ist zum K,: zUZFiFenBYandsaumeifter ernannt und, demselben ?je techmsche Hülfsgarbeiterstelle bei der Königlichen Regterung zu Dusseldorf Ver-
2 Thaler, liehen worden.
Kriegs - NTinifterium.
Bekanntmachung vom 5. August1863 - betreffend
die in der Voss'sck)en Buchhandlung hiersclbsl *cr-
schienene Rang-, Ouarticr- und AnciennetätS-Lxfte der Königlichen Armee 1370 1863.
Be 11 na me auf seine Erklärung vom 14. Mai'c. (Mili- tair-Éxßtcßrenblcétthrlé 20) macht das Krich-Ministertum hternnt be- kannt, daß zu der in der Voss'schen Buchhandlung W Kurzem er- schienenen , der eigenen Angabe gemaß pack) „authexxttschen Ogcllxn bearbeiteten »Rang- , Quartier- und) AncrennqtaW = Ltste_ der Kömg- lichen Armee und Marine füx 1863- amtltche Nachrxchten weder geliefert worden find, noch gelthf-ert werden durften.
Berlin, den 5. August 1863. . , Kriegs = MtMytemnn. I. V. v. GliscinSki.
2 Thaler,
1x;- Thaler.
L*.- -- ? Thaler.
Ykarine-Pxinisterium.
Zufolge einer Meldung des Kommando's S. M. (H. »Ga- zeUca vom 30, Juni 01'. hat dasselbe den darauf folgenden „Mg von Singapore nach Hongkong abgclxcn wollen.
Berlin, den 14. August 1863. .
Von Seiten des Ober-Konmmxxdo's der Marine. Heldt, Capitain zur See.
15 Silbergroschen 10-15 »
...-__ „__.-.„„_.
Abgereist: Sc. Exceklcnz dcr (Hencral-Licutenant und Inspec- teur der technischen Institute der Artillerie, von Kunowskt, nach L_Qanzig.
Berlin, 15. August, Se. Majestät dez: König haben Alle]:- gnädigst gcruht: Dem Legations-Sccretatr bet der Gesqst1dtschaft 111 Brüssel, Legations-Rath Prinzen Geoxg Yo'n Croy- Dylmen, ch Erlaubnis; zur Anlegung des von des Komgs dcr Belgter ,Maxcftat ihm verliehenen Offizierfreuzcs dcs__LÉMÉYZQÉWJÉ erthxlet-1_._MW
x.],rrsonat - U crändcrungcn. 1. In der Armee.
Offtziere , Portcvce =Fähnriche :c- 5. Ernennungen, Beförderungen und Verseyungen.
Den 1. August. 1). Zychlinski, Sec.Lt. vom Gardc-Jäger7Bat., von dem Korxmando zur Dienstleistung bei dcr Unteroff. Schule in Jülich entbunden. xzrh'r. v. Gleichcn-Rußwurm, Sec. Lt. vom 2. Gardc-cht, 3. F.," zur Dtenst- lListung bei der Unteroff. Schule in Jülich kmnmaydirF. Mul1 er, Sec. Lk. vom 2. Westfä[.'Jnf. Regt. Nr. 15 (Prinz Frtedrxch der. Niederlande) zum 1. Oktober 0. von dem Kommando zur Dienstleistung hct der Unteroff. „ xSchule in Jülich entbunden. v. Helldorf , Sec.Lt. voxn 3. (Haxde-Gren. W SIK*""1TÖU* 'ngt. Königin Elisabeth, zum 1. Oktober c. znr Dienstletftung bet der Un- ??kVff. Schule in Jülich kommandirt. Den 4. August.
1 Thaler,
hörigen Stubenarbeitcn, wie auf die schlicßlichc Yluszeichnung der Eit:schäyungsresultate in den Karten - soweit dies an den zur Einschäßung selbst verwendeten Tagen, für welche das Reise- kostenfixmn gewährt wird, nicht bewirkt werden kann » verwendet find, ist das Reisckoftenfixum nicht zu zahlen.
, k". Auslagen. Dte Lluslagen für die bei dcr Einschäßung erforderlichen Arbeiter u. s. 11). zum Graben der Löcher Behufs der Bodenuntersuchung, zur Be- sorggng von Botengängen, zum Tragen der Gerat'hschaften u. s. w. find dem geodätischen Techmer zu erstatten. , DW exforderlichen Druckformulare find, so- wettjdres uberhaupt allgemein geschieht, unent- geltltcl)" zu 'liefern. Fjur'dte erforderlichen Schreib- und Zeichnen- Matertalten, sx) wie für Instrumente und die etwa erforderlichen Geräthschaften u. s. w. ifi
eine besondere Entschädigung nicht zu gewähren.
Ackermann, Zeug-Lt. und Rechnungsführcr bei der Art. We'rkfta'tt in Danzig und konnnandirt zur Dienstleistung bei dem Art. Depot 111 Köln, zu diesem Art. Depot verscßt. Ballcnberg, Zeug-Feldjv..von1 Art. Dc- PVk in Coblenz, Brunner , Zeug-Feldw. vom Art. Depot m Magdebuxg, TWinkel, Zeug-Feldw. von der Direction der Art. Werkßatt zn Danztg, ,.U Zeug-Lts. bei den betreffenden Art. Depots resp. bei de_r Directton der -;_lrt.,Werkstatt in Danzig befördert. v. Lilienthal, Major und Plaß- “Major in Colberg, in gleicher Eigenschaft nach Danzig„ v. Sanden, “ auptm. und Führer des Hafen-Gendarmerie-Kommando's m Memel, als
[aynmjor nach Colberg verseßt.
13. Ylbsckyiedsbejvilligungen 2c. Den 6. August. _ („ Hamann, Hauptm. a. D., zuleßt Comp. Chef try 4. Brandenb. «Ms- Regt. Nr. 24, die Ausficht auf Civilversorgung erthetlt. * N a ck w e i s u n g ;_Z-dkk beim militairärztlicben Personal im Laufe des Monats Juli d. J. eingetretenen Veränderungen und zwar: ]; Durch Verfügung des Herrn Kriegs- und“Marine- Ministers Excellenz. “ Den 27. Juli..
1683--
Älxxander Garde-Gren. Re ts. Nr. 1 zum 3. Bat, des,.Brandenlyurg. Füs.» Regis. Nr. 35, 1)r. Wolf? von lcyterem Bat. und“ Regt. zum erstgenanne ten "Bat. und Regt. verseßt.
11. Durch Verfügung des Chefs des Militair-Medizinal- Wesens. 11. Stehendes Heer.
Den 10. Ouli. 01“. Landsberg, Assistenzarzt des 3. Pos. Inf. Regts. Nr. 58, ent-
lassen. Den 16. Juli. 01". Thomas, Asfistenzarzt vom 4. Garde-Regt. 3. F., untcr Atta- chirung beim Medicinal-Stabe der Armee, zum herzoglich coburg-gotha1schen
Den 20, Juli. _
])r. Hoppe, Unterarzt vom 2. Garde- Regt. 3. F, zum 6. Weßfal. Inf. Regt. Nr. 55 verseßt.
Den 24. Juli.
])]: Israel, zeithcrigcr freiwilliger Arzt, als Unterarzt beim 6. West- fäl. Inf. Regt. Nr. 55 angestellt.
Den 25. Juli. '
])r. Hünefeld, zeitHeriger freiwilliger Arzl, als Unterarzt bet der- Rbein. Art. Brig. Nr. 8 angestellt.
Den 27. Juli.
Die Unterärztc: ])r. Kaddaß vom 2. Gardc-Re'xzt. 3. F. zum 8ten Brandenb. Inf. Regt. Nr. 6-1, ])1'. Bluhm vom Kaner Franz Garde- (Hrcn. Regt. Nr. 2 zum 4. Gardc-cht. 3. F. verseßt.
13. LandweHr. Den 4, Juli. ,
Die Asfistenzärztc: [ck13 Remacly vom 3. Bat. 2. Rhem. Regis. Nr. 28, zum 1. Bat. 4. Pomm. Regts. Nr. 21, 1313 Vogel yom 1sten,„ Vat. 3. Brandenb. Regts. Nr. 20 zum 2. Magdeb. Regts. Nr. 27 verseßt. 1)1'. Küderling vom Bat. Essen Nr. 36 entlassen.
Den 10. Juli.
01: Ohm, Assistenzarzt vom 2. Bat. 3. Brandenb. Regis. Nr. 20
zum 1. Bat. 4. Pomm. Regts. Nr. 21 versetzt.
Den 23. Juli. [)1'. Borger, Asfistenzarzf des 1. Bats, 1. Brandenb. Regis. Nr. 8,
entlassen.
“Contingent kommandirt.
Den 25. Juli. _ ])r. Wahren, Afftftcnzarzt des 3. Bals. 3. Oxtpreuß. Regts. Nr. 4, entlassen. 11]. Durch Erkenntnis; des Königlichen Disziplinarhofes. Die Asfiskenzärzke: [)r. Oppert, l))". Schreiber des 3, Bals. 3. Brandenb. Regis. Nr. 20 aus dem Dienst entlassen. 117. Todesfälle.
Den 12. Juli. 07. Zfé, Ober-Stabs- u. Regts. Arzt des 5. Brandenb. Jnf. Regts.
Nr, 48, ' Den 16. Jul:. _ 01". Breithaupt, Ober-Stabs- und Regts. Arzt des Wcstfal. Drag.
Regis. Nr. 7, ' Den 22. Julx. 111“. Zeidler, Asfistenzarzk des 3. Rhein. Jus. Regts. Nr. 29, “ Den 24. Juli. Schneider, Asfistcnzarzt des 7. Pomm. Jnf. Regis. Nr. 54, Den 31. Juli. Prätorius, Unterarzt dcs Magdeb. Pion.:"-Ba1s. Nr. 4 verstorben. 11. In der Marine. Offiziere :c. „4. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungcn. Den 1. August, ,
Heldt, Korvetten-Capitain, zum Capitain zur Sch, Hasscnftxtn, Lt. zur See 1. Kl., zum Korvetten-Capitain, Krausntck, Ltvontus, Lts. zur See 2. Kl., zu Lts. zur See 1. Kl. befördert.
Den 6. August. ,
(Hr. Schack- v. Wittenau-Dankelmann, v. Elsendecher, Zen1bsch,Ditmar,Nohr v. Hallerstein,„ Werner, Scylenthxr, Deinhard, v. Rabenau, v. Kyckbusch, Fahnrs. zur See. 3 1:1 smte, unter dcfinitiver Beförderung zu dieser Charge, in den Etat des See-Offi-
zier-Corps einrangirt. 13, Abschieds-Bewilligungen2x.
Den 4. August. . . Sundewall, Capitain zur See, als Contre-Aeral nut dec Erlaub- niß zum Tragen der bezüglichen Uniform und Penßon dec lefchtrd be-
willigt.
NichtamtlicheS-
Preußen. Berlin, 15. August. Se. Majestät dcr Köntg haben heute (Sonnabend) früh 7 Uhr Bad Gastern verlassen, um fich über Sal burg und München nach Baden-Baden zu beZeben.
Olden urg, 13. August. Der Großherzog 'wzrd am Sonnabend in Frankfurt a. M. eintreffen. Von den Munstern ist der Vorfißcnde des Staatsministeriums der Ministxr des auswär_tt- gen Departements, Kammerherr v,Rös mg„hmbeschtedezx und berexts - heute Mittag dahin abgereist. Unser Hof wirdam nachsten „Sony-
Die Stabs- und Bats. Aerzte: br. Spitta vom Füs. Bat. des Kaiser
abend von Eutin in dem eine Meile „von hier belegenen Lustécsxlossex zu Rastede, dem„gewöhnlichen Sommeraufenthalte. der Groß erzog-«z.