1929 / 130 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Jun 1929 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 129 vom 6. Juni 1929, S. 4.

11.-iirdcn. Ein neues Kroditinstiiut würde auch (102191101 sein, cine Verwirrung in dem organischen Aufbau der bisherigen Kredit- organisation des mittelständischen Gew-erbes zu bvingcn und nach Auffassung der Reichsregierung nvehr schädlich als nützlich sein. Wir haben ja bereits in der GenossenschaftSabteilnng der Drcsvner Bank, der Preußischen Zentralgeno[senschaftskasse und den Giro- ovganisationen Zentralsteuen, die den Geldaußgleich innerhalb des g-ew-e-vblichen Mittelstandes und seine Kve-diwcrsorg-ung als besondere Aufgabe haben. Der richtige Weg scheint mir im Ausbau dieser Organisationen zu liegen. Insbesondere wird eine stärkere Beteiligung deZ Reichs an der Prenßischen Zentvalgenossenschafts- kasse anzustrexben sein, die ihm einzuräumen sich die Preußische Staatsregierung Wiederholt ausdrücklich bereit erklärt hat und über die znrzeit aussichtSr-eich verhandelt wird.

Nur auf dem Woge einer allgem-cinen gesunden Kreditpolitik, nicht aber anf dem Wege üb/er vom Staat zu g.?bende Sonder- kr-Sdite, wie dies der Antrag Nr. 189 wi-odcr in Anregung bringt, kann meines Erachtens dcm ngcrblichen Mittelstmvde geholfen MWM. Die Erfokge mW Er-g-obnisse der früheren SonNrkredit- aktiowen - in dieser Beurteilung befin'de ich mich in VoÜ-er Ueber- einstimmiun-g mit den Spißcnrvcrtretungen dcs gcavevblichen Mittel- standes -- [iwd wivklich nicht derart geavescn, daß sie zu einer FortscYuwg Dieser Politik anreizcn könnken.

In dsr Znterpclbat'ion der Herren Abgeordneten Dr. Wicnbéck de Genossen 10in gefordert, daß je'de stcncrliche Beworzngung der “Korpsn111-g-Mossc1t*fck)0stsn zn 11111015121111211 habe. Dazu darf ich fokgon-d-es [10111erij

Eine (111991110012 st-Luerliche VOWrzngnng der Konsumgcnosscn- schaften fin-dct nicht statt. Die Kon'snmg-Lnossensch5sten haébkn im allgmneinen die Rechtsform einer ei-ngctrachcn Genossenxchafr. SW Werden st«mtcrlich cbenso wie die andkrcn Genossenschaftc-n be- handelt. Wi-e Diese sinid sik, Woun sik? eincm Rcvisionschband an- geschlossen siwd nnd ihvcn Gcschäftsbaetrieb auf 5011 511218 ihrer Mitgliekder beschränken -- und bei Der Vcnrtsilmdg dieser Fr-age wird nach der Rccht*sp1*»cchung des R-cichsfin-anzhofs cin strenger Maßsta-b angelegt -, hinsich11ich der Einkünfte aus dcm Gc- schäft§botricb frei, wie DWZ anch bei den übrigen Nich-bkpwvxkbs- gcscllschaften dcr Fakl ist. WM-n bei dsr Veranlagung zur Vex- mögcnsst-euer die Geschäftsgutha-ben .der Genossenschafter außer Anxsaß 1311611211, so bedeutet das keine Bevorznxg-unlg der GNWssen- schaften, da die Geschäftsguthakben kein Vernrögcnsteil der Ge- nossanschcrft-en sin-d. Awdcrs liegt es lediglich hinsichtlich der G0- Wcrbesteu-ern. D'Wse sin-d lan-dlecxhtkich geregelt, mvd 315111" hin- sichtlich der Genossenschaften swhr Dovschi-Mn, Zum Teil [iwd die Genossensckxaften von der chocvbesteU-er gänzlich freigestellt, wie z, B. - soäveit ich myterrichtet bin _ in Sachseax unid Hantkbnrg, zum Teil sind sie gew-erbestcuerpflickxtig, Die Vorarbeiten für den Eanurf ein-es SteuerVer-einiheiflicku11gsgosches, inWSson-dere eines GeWevbesten-err*cvh-m-en-gc's-elzes, haben Gelegenheit gegeben, die steuer- liche Stellung der Genossenschaften nochmals zn prüfen. Der dem Hohen Hause borli-cgen-de Ent-Wnr-f sieht die gen-ecelle HLr-aiuzichung der Genossenschaften mit nur geringen An'Inahmen znr 0591551132- stcuer vor.

Eine 111tt-crstü1z1mg von Kon'sumg-euossknscl)aft-en (1116 NEWS- mirbeln ist nicht erfolgt.

In Ziffer 3 der Lit. "8 der Interpellation Der Hexren Dr. Wien'beck und Genossen ikst ewdlich wach steuerlichen Maß- nahmen gegen das b-Odrohliche AnW-achscn der Warenhäuser nnid Konzcrwe im Einzelhandel gefragt, 11111) der Antrag Nr. 870 Dr. Frick und Genossen verlangt sogar die Einführung 2111er Kon- zessionspflicht für Warenlh-äu-ser. Ich darf dik-se Frage Und ij-er dic gleichfalls den Einzelhandel betreffende Interpellation der HLTV?" Abgcoan-etc-n Pcßokdt, Drcwiß Und Genossen - Nr, 308 der Drucksach-on -- sowie die schriftlicha T'lrxfragc Dcr ngcn-annton Herren ?W-gcordn-ctcn _ Nr. 29 » zum Anlaß nchmen, einige AusfiihrnU-JM üÖ-cr die Verhältnisse im d-cxttschcn Ei1130141,)a11.dcl zn machen. Void? Jttterpcll-ationcn bczi-chon sich anf wichtige strnkdurclle Verän-dermr-gen innerhalb dcs Einzelhandels. Die Interpellation der Herren Abg-cordnotcn Dr. Wienbcck uwd Ge- nossen auf das auffaMn-d stmrkc 11110 nicht 11111“ bei uns in Deutsch- l-anD zu beobachtende. Eindringen des Groszbetxic-bs in der Gpft-alt von Konzernen, insbesondere von Warenhanskonzernen, in den Einzelhandel; die th-erpellabion der Herren Abgeordweten Peßoldi, Drewiy und Genossen auf das gleichfalls auffallenD starke zahlen- mäßige Ajvschweüen der Ein,;elha11-dcls'betr105e überhaupt. Beides sind Erschein-un-gen, die dem mittleren und kleinen Einzelhankdcls- betriebe begreiflichechise ernste und nicht unbegrünD-ete Sovg-en machen. Die Reicherg-iernng icilt dbese Sorgen; si-e legt, Wie der Herr RckchSk-anzler schon in dcr Regier-mvgs-erklärun-g anSgeführt hat, auf die Erhaltung eiarcs gesunden mittelstän-dffch=en chverbes auck im Einzelthvdcl, schon in Erfülln-wg der ihr in Artikel 164 der Reichsverfassung gegebenen Pflicht, besonideren Wert. Sie wwv dem Godanken besondever steuerlicher Maßnahmen zu Lasten der Großbetriebe aatch unter 519611 Gcsichtspnnekten prüfen. Ich muß indessen schon jeßt bemerken, daß ich mir von solchen steuer- lichen Maßnahmen einen wirksamen Schutz auf die Dau-er wicht versprechen kann. Die Aussichten über die Zw-eckmäßigkeit einer Filialsteuer, die hi-er in erster Linie in Betracht kommt unkd an die Wahl die Herren Juterpcllanten gedacht haben, gehen ja auch in den Kreisen des Einzelhandels selbst sehr ausein-ander. Ein un-

' gleich Wirksamerer Schuß -- das möchte ich in diesem Zusammen-

hang auch hier erklären - bietet séch-dem mittelstäwdisch'en Einzel- handel in der Wachsender: Pflege des g=enossenschaftlichen Zu- fannnenschlusses. Durch die Bildung von Warcng-enossenWaften können sich die mittelstänDiFchen Einzelhandelsbetrie'be die Vorteile einer gemeinsamen und daher billigeren Warewbeschaffung sicher- stellen und WWW den großen Betrieben gegenüber wettbejverbs- fähig evhalte-n. .Ich freue mich, daß die Erkenntnis von der Be- deutung der Warengenossewschaften in den Kreisen des Einzel- handels wächst. Nach Mitteiluwgendes deutschen Genossenschafts- bevbandes ist die Z-whl der,dem Verbande angehörenden Waden- genossenschaften von 467 im Jahre 1913 auf 1761 (un 31. Dezember 1928 angestiegen. Das bsdoutet eine Vermehrung auf nahezu das Vierfache.

Auch auf anderen Gebieten, so z. B. der Reklame, bietet die Gemeinschafwarbeit den kleineren Betrieben Vorteile, die sie im Kampf um ihre Erhaltung gegenÜ-ber dem Groß'bctrjeb mehr und

mehr organisieren und ausnuyen sollten.

Im iibrigen darf die Bsdeutung dcr Großbetriebe im E111501- ,

handel, ijxsbcsondere die Bedeutung der Warenhäuser und ihre Gefahr für die Übrigen Einzelha11dels5etri25e, glaube ich, nicht Übkrschäßt 111610911. Das Bedürfnis nach individueÜer Kunden- beratung und einem persönlichen Vertrauensverhältnis zum Ver- käufer zieht der AUSdehnung der Warenhäuser eiNe gewisse natür- liche Grenze. Jch verkenns durchaus wicht, daß im Einzelfalle die Konkurrenz des Warenhauses außerordentlich störend, ja für zahlreiche EinzelhandengesckMfke geradezu ruinös sein kann, ich denke z. B. an den Fall, daß in einer kleinen Stadt plötzlich die Filiale eines großen Warenhanses eröffnet wird. Aber im großen gesehen, glanbe ich dock), daß ein gexunder Einzelhandel, der die Zeichen der Zeit Versteht, der durch Uebergang zu modernen Fyrmen des Ein- und Verkaufs, individuelle und reelle Be- dienung seiner Kundschaft und Modernisierung der Betriebs- führung, unter Führung der crfrculicherkveife jüngst ins Leben gerufenen Forschungsinstitute sich den erändcrten Wettbewerbs- Verhältnissen anpaßt, im allgemeinen lebensfähig bloiben nnd die Konkurrenz mit dx-„m Großbetrieb bestehsn wird. Jedenfalls dürfte der Antrag Dr. Frick und Genossen keinen geeigneten Weg zeigen und mit dem Grundsaß dex; Gekverbefreihcit nicht in Einklang zu bringen sein,

In diesem Znsannnenhang lassen Sie mich auch Stellung nehmen zu der Interpellation Nr. 388 der Abgeordneten Drewiß und Genossen, die sich 999911 die durch Warenhäuser geschaffcxnen Kaufsparkassen Wendet.

Die auf die Nachricht Von der Einrichtung sogenannter Kauf- sparkasseu bei der Firma Rndolf Karstadt A.-G. Hamburg hervor- gornsene Be1mruhignng gab mir Mitte vergangenen Jahres Veranlassung, der Angelegenhcit meine Aufmerksamkeit zu widmen. Die Prüfung fiihrte zu dem Ergebnis, daß die Nach- teilc des Systems seine Vorteile erheblich übertreffen. Im gleichen Sinne hat sich auch der Vorläufige Reichswirtschaftsrat angesprochen, den ich um eine gutachtliche Aeußerung gebeten hatte. Er findet die Bedenken des Systems ixxsbesondcrc darin, daß die Spartätigkeit allzu leicht einseitig für Warenkänfe bc'i einem bestimmten Kaufnmnn ohne Rücksicht auf etwaige spätere Aendcrnngan in der Lage und in den Bedürfnissen des Eixrlegers festgelegt Werde. Werde überdies die Spareinrichtung von Weniger zahlxmgskräftigen Geschäften übernommen, so bestehe die Gekas»; eines Mißbrauchs und einer Schädigung des Sparsinns der Bedölkerung. Auch seien die außergewöhnlich hohen Zinsen, die von der Firma Karstadt versprochen Würden, Wegen ihrsc pkcis- treibenden Wirkung zu beanstanden.

Das Gesetz gegen den unlauteren Wßttbejverb bietet kuine brauchbare Handhabe zu einem Einschreiten gegen die Kaufspar- kassen. Es wird ins11€sondere in dem Versprechen der Verzinsung zu 12 Prozent 111421 der Nnsche1n eines besonders günstigen An- gebots im Sinne des „8; 8 des Wettbejverbsgeseßes hervorgerufen, da die von dem Warenhaus gemachten Angaben über die Ver- zinsung dcr Einlagen keinerlei Unrichtigkeith enthalten. Da- gegen dürften die Kaufspareinrichtungen unter das Goscß, bé- treffend den Betrieb von Depot- und Depositengeschäften, Vom. 26, Juni 1925 falTen. Von der StaatsaUWaltschaft Hamburg ist aus diesem Grunde gegen die Firma Karstadt und Von der Staats- amvallsch-aft in Mannheiqn g-eßen eine andere Firma jve'gen eines ähnlichen Sparsystems Anklage erhoben Worden, die indes mit einer Freisprechung in erster Instanz geendigt hat. Die Sprung- revision ist beim Reichsgericht eingelegt, das His jetzt eine Ent- scheidung noch nicht gefällt hat. Tritt das Reichsgeriéht der Anf- fassnng bei, daß die Kaufspareinrickytxtngen unter das Depositcn- gesetz fallen, so wird es im Zulassungsverfahrcn möglich sein, auf dic“ Beseitigung der dem System anhaftenden sch1vcrwicgendcn Mängel hinznwirken.

Die von mir soeben gckcnnzeichnete Stellxmgxmhm-e gegra- iiber den Großbetrisbeu schließt natürlich nicht aus, daß, Wo sich offenbare Mißbräuche als Folgon dcr konzéntrierten Kapitalkraft in den Großbetriében zeigen, Maßnahmen zur Eindämmung dicser Mißbränche getroffen Werden. Ich denke hier znnäckst an die violen Klagen über 1111111111815 W011[)(-Werbshandlnngen dicser Groszbetriebk 11001“. vielmehr dariiber, daß die 901181101311 gcseYTichen Bestimmungen gegen den unlauteren Wcttbeivcrb nicht ausreichen, um derartige, Von Weiten Kreisen als nnlautev empfundene Ge- barungen Wirksam zu bekämpfen. Im Benehmen mit dem Herrn Reichsjustizminister Werde ich diese Klagen sowie die Von den Spißcnderbänden der Wirtschaft gomachten chownvorsxhläge prüfen.

Auch der Frage des Zugabcivesens Wende ich im Benehmen mit dem Herrn Reichsminister der Jusäz meine volle Aufmerk- samkeit zu. Bei der Ungeklärtheit der Frage auch in den eigenen Kreisen der Beteiligten, dic erst jüngst wieder ein [)erWrragender Vertreter des Einzelhandels, Herr van Norden-Köln, in dcr Fest- nummer der Dcntschcn Wirtsckaftszeitung vom 18. April bestätigt hat, will ich zunächst den Reichswirtschaftsrat um cin Gutachten ersuchen. Erst Wenn dieses vorliegt, Wird zu entscheiden sein, ob gesetzgeberische Eingriffe erforderlich sind, und ob die in den Anträgen Nr. 694 der Abgeordneten Borrmann und Genossen und Nr. 727 der Abgeordneten Stegerwakd und Genossen ge- zeigten Wege gangbar nnd ziveckmäßig sind.

Wie auf der einen Seite Auswüchse im WettbeWerb bekämpft wcrden müssen, so scheint mir auf der anderen Seite die Be- seitigung einer Ausnahmevorschrist, Wie sie in Gestalt einiger aus der notwirtschaftlichen Gesetzgebung noch anfrechterhaltenen Bestimmungen über Handelsbeschränkungen noch bestehen, und deren Aufhebung der Antrag der Abgeordneten Freybe und Ge- nossen (Nr. 938) forkd-ert, am Plaße zu sein. Ich denke hierbei allerdings nicht an die Verordnung über Auskunfthflichtz denn die der Regierung in dieser Verordnung gegebenen Befugnisse Werden für die Durchführung der allgemeinen 'Wirtschaftspolitik,

inöbesondere der Kartellpolitik, nicht entbehrt Werden können.

Anders scheint es mir mit den noch geltenden Restvorschriften der Verordnung über Handelecschränkungen zu stehen. Die Möglichkeit, die Ausidung cines GeWerbes dem Gewerbetréiben- den Wegen Unzuverlässigkeit zu untersagen, ist in der Gemerbe- ordnung für bestimmte GcWerbe geregelt; das Verzeichnis dieser Gewerbe kann nach Bedürfnis vermehrt Werden; darüber hinaus füx den gesamten Handel generell die Möglickzkeit der Unter-

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sagung Wegen Unzuder1ässigksit aufrechfzucrhaltcn, erscheint mir peusönlich in dsr gogcmvärtigen Zeit nicht mehr erforderlich. Ich bin daher bereit, mit den sonst zuständigen Stellen Wegen Auf- hebung dieser Vorschrift in Verbindung zu treten.

Eine Wirksame Stärkung der WettbeWerbeäbigkeit der mittel- ständischen Einzelhandelsbetriebe seßt - auf die Dauer gesehen- Wohl auch eine Minderung der Zahl der Betriebe voraus. Daß die Betriebszählung von 1925 eine starke Ueberseßung des Einzel- handels crgcben hat, die sich in einer Minderung des UmsaYes der einzeln-en B-etriobe auswirken muß, steht hende Wohl außer Zjveifel. Der ant-erpcllabion der Herren A-bg-eovd- neten Peix-oldt und Genossen liegt nun offenbar das BL! strsben zugxnwde, diesem Uc'bclstawde dwd-urch abzuhelfen, daß diw- Zulassung zur Ausübung des Einzelhandels und die Befugnis. zur Ausbildung von Lehrlingen im Handel beschränkt Werden.- Das folk, Wenn ich die Herrßn Jnßcrpcllant-en recht versbehe, erreicht Werden durch eine DU1"chÖWch1MJ dcr 0101vex'bofreihejb zugunsten der Einführung eines Befähigunanachiveiscs als Vorausssßung sojvohl fiir die Zulassung zur Llusiibmtg des Handels überhaupt, als auch für die Befugnis zur Ausbildung. von Lchrlingen. Die Interpsllation fordert sonach den sogen-annten großen und den sogenannten kbeinen Befähigung» nachjveis. Beides sind, Wie Ihnen bekannt, äußerst umstrittene Fragen. Der große BefähigungSnachWeis, d. l). die Abhängigkeiö der Zulassung zur Ausübung des Gejverbes Vom Nachkveis Liner besonderen Lehre und Prüfung, führt letzten Endes zur Beseitigung des freien Wettb-ejvcrbs zugunstew einer zijnftlerischew Abfchuürung der einzelnen Geivcrbe. Die Ansicht, daß mit einer so Weitgohenden Einsckréi1ch1mg dN' Gciverb-Lfrciheit bereits in abschbarer Zeit eine Besserung der Wirtschaftkickxn Lage der GeWsrbctcmb-Indcn, iitsbcsondere ein? Stcigckung des Umsatzes herbeigeführt w-zrden könne, halte ich für irrig. „Ick glaube Viel! mehr, daß„in je stärkerem Maße 521? Grnndsaß der GeWerbe-. freiheit gilt, desto eher die Wirtschaftliche Entjvicklung Ungeeignete nnd überzählige Betriebe ansstoßcn Und damit den wirtschaftlich notxvcndigen Altsgleick) schaffen Wird. In diesem Sinne hat auch; die ÖMUfUW V-crtrebung des Ei1'13215c1ndels, die HanprgemcinFcha-ft des deutschen Einzelhandels, die Einfiihrmrg des großen BefähignngsnacHWc-„ises nachdrücklich abgelehnt. Die A),:sdchnung des für das Handtverk bcreitZ geltenden sogenannten kleinen Bcfähignngsnachjveises auf den Handel Wird in dem dem Reichs- rat vorliegenden Entivnrf eines Bsrufsansbi[dungsgeseßes behandelt, der in dieser Frage, glaube ich, den Wünschen der Herren Juterpclsanten in jveitgehéndem Maße Rerhmmg trägt. Der Entxvurf schafft den Begriff des Lehrbetriebcs, der _dio berufliche Eignung des Lehrenden und die sach1ich6 Eignung des Betriebs als gleichkvcrtige Bedingungen vorausseßt. Es soll also sichergestellt Werden, daß derjenige, der junge Menschen beruflich“ ausbilden will, selbst den Berns Verstexhen muß, oder daß er nur einen gkeigneten sachverstäxtdigcn Vertreter mit der Berufs- ausbildnng der Lehrlinge beauftragen darf, und daß der Betrieb" sel-bst wach Mr und Umfang zu einem LLHÜÖLÜÜEÖ geeä-g-net ist. Ick glaube, daß damit den Wünschpn der Herren Interpellanten Rechnung getrag-M, ist Und deshalb von einer besonderen Novelle zu der GeWerbeordmmg im Sinne des Abs. 2 der Juisrpelsatjon Nr. 308 Abstand genommen werden kann.

Jr. den Znsanmte'nhang mit den Interpellationen für den Einz-clk;ande[ gehören auch die Anträge, die sich auf den sogenannten Bahnhofshandel und den Handel in TrinkbUdcn beziehen. Der Bahnhofshandel ist "1111 letzten Reichstag Wiederholt Gegenstand eingehender Erörterungen und chierungserklärungcu gejvcsen. Ich darf darauf verjveisen, daß in dem Entjvurf eines Arbeitsschulzgcseßes in dcr Fassnng der Beschlüsse des Reichsrats Bestimnmnch LUTHQÜLU [jmd. djc eine Einschränkung der jetzt für diesen Handck bestoßsndcn AUMAHMLU Von den Bostimmungcw iibcr Ladonschlnß nnd SonntZrnhc anf das für den REZsLVkaLhL" Unbcdingt notwonDigc Max"; gcstaLécN. Dcr HW: RLZCHZMOWÄ- minister wird nach Verabschiedung des Gescßés im Venchmcn mit dem Hcl'1'11 Rc-ichSvorkck;rsx1tinistor Und mit mir die 1113119011 AuöführungsvorscTNiftcn LPlNssLU, "oje iiberdies der Zustimmung des R-Zichsvaks bedürfen, Bis zur Vcrxxbschißdxmg des Entwurfs eines ?[r'öcitsschußgcseßcZ ist durch die 118101111th Richtlinien des Reichsrats Vom 2. Dozembcr 1926, die nunmehr von 011211 Landek-rcgiernngcn in Vollzug gesetzt Wordsn sind, eine ZWischen- lösnng gefunden ivordcn. Jedenfalls hat der ortsansässige Einzel- handel danach die Möglichkeit, auf die Beseitigung vorhandener, mit den Richtlinien in Widerspruch stehender Mißstände durch die zustän-digxn VeNvaltwngslxehörd-en hinzuwirken. Ick darf nsch“ hinzufügen, daß auch der Reichskommissar für das Handfverk und KleingMocrbe diesen Fragen seine besondere Aufmerksamkeit zu- WLnd-ct und schon wiederholt in Einzßlfällen durch Verhandlungen mit der zuständigsn Landesregierung und den Dienststeüen dec RcicHZb-ahn-GcscllWaft cin»: Bc'seit'ignUg dor bekba-gt-en Mißstänxee erzielt hat. Auch der Herr Reichsarbcitsnünister hat sich - wie er in B-ean-tWovtung der Anfrage Nr. 9 der Herren AbgeordneT-Zn Petzold, „Dreiviß und Genossen mitgeteilt hat -- bereit erklärt. crneut auf die Lanchregiernwgcu und die Reichsxbahn-Gesellsckxaft Richtlinimx

im Sinne einer strengen Dnrchführnng der einzuwirken, Bei den Klagen iiber den Warenverkauf in Trinkbud-zn

außerhalb der Ladenschlußzeiten und an Sonntagen handelt es sich um Vorkommnisse, dbe schon mit den geltenden geseßlichew Bestimmungen im Widerspruch stehen. Geseßgeberische Maß- nahmen scheinen mir deShalb vorläufig nicht erforderlich, da schon" jth jeder Warenverkauf in Trinkbuden nach Ladenschluß und an Sonntagen verboten und strafbar ist, soWeit er sich nicht auf Genußmittel bezieht, dje an Trinkgäjte zum unmittelbaren Genuß“

(Fortseßung in der Ersten Beilage.)

Verantwvrtl. Schriftleiter: Direktor Dr. Ty co 1. Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeißenteilx Rechwungsdirektor Mengertng n Berlm.

Verlag der Geschäftsstelle (M e n g e r i n g) in Berlin.

Druck desc PreußisckFn Druckerei- umd Verlags-Aktién-aesellscbafk, ' erlin. Wilhelmstraße 32.

Acht Beilagen (e1n1chließl.Börsen5eilage und Wei Zentralbandc161egisterbeilagen1-

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Deutscher inchsanzeiger

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““ Ane zur Veröffentlichung im Reichs- und Staats- anzeiger bezw. im Zentral-Handelsregister bestimmten Druckaufträge . müffen völlig d r n ck r e if eingereicht werden; es muß aus den Manuskripten selbst auch ersichtlich sein, welche Worte durch Sperrdruck odler Fettdruék hervorgehoben Werden sollen. -- Schriftleitung und Geféhäftsftelle lehnen jede Verantwortung für ettvaige auf Verschulden der Auftraggeber beruhende Unrichtig- keiten oder Unvollständigkeiten des Manuskripts ab. “ck

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Bexfanntmachupg zu der dem Internationalen Uebereinkommen uber den Etsenbabnftachtverkehr beigefügten Liste. Bekanntgabe der amtlichen Großhandelsindexziffer im, Monats-

durchschnitt 1929. Preußen.

Zittxilunge11 über die Verleihung der RettungMnedaille bzw. CrmnerungSWdailLe für Rettung aux: Gefahr.

Im Nirhtamtliclxen Teil

ist 21112 Uebersicht über die Einnahmen deö Reichs an Steuern, Zollen nnd Abqaben im NechnnngSjahre 1928 veröffentlicht.

Amtliches.

Deutsches Reich. Bekanntmachung zu dcr dx1n Internationalen Uebereinkommen iiber den E1senbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Die Ltste derfEisenbahnÉrecken, auf die das Internationale Ueberemkommen Über den isenbahnfrackZtverkehr Anwendung findet (Deutscher ReichH- und Preußk er Staatsanzeiger Nr. 228 vom 29. September 1928) wird mit Wirkung vom 7. Zum 1929 wre folgt ergänzt:

Unter „Dkntschwnd“ wird im Abschnitt 4 mit neuer Ziffer 60

nachgetragen : 60. Riesengebirgsbahn. 'Die bisherigen Ziffern 60-78 Werden in 61-79 ab- geandert. Berlin, den 4. Juni 1929. Der Reichsvexkehrsministen I. A.: Vogel.

Pie amtliche Großhandelsindexziffer fur den Monatsdurchschnitt Mai 1929.

Dies für den Monatsdurchschnitt Mai berechnete Großhandelsindexziffer des Statistischen Reichsamts beträgt:

1913 = 100 V - 19:29 . “' §;§ n d e ; g r u p p en MonatSdurchschnitt anderung April Mak “' "H 1. Agrarstoffe. 1. Yftanzliche Nahrungsmittel . 130,0 124,7 - 4,1 2. kel). . ..... . . 122,2 120,1 -- 1,7 3. Vieberzeugnisse . . . . . . 126,6 130,2 + 2,8 4- Futtermittel ----- . . . 140,2 133,3 _ 4,9 AÉJrarstoffe zusammen . . . 128,2 125,8 - 1,9 5 ll. olonialwaren . . . . 126,5 125,0 - 1,2 111. Jndustrieüe Rohstoffe und Halbwaren. 6. Kohle . . . . 135,7 135,5 -0,1 7. Else-nrobstoffe und Eisen . . . 127,8 128,1 + 0,2 8. Metglle (außer Eisen) . . . . 126,9 118,2 - 6,9 9. Tle'llien . . . . . . 147,8 144,2 - 2,4 10. aute, und Leder . . . 128,9 119,8 - 7,1 11. hennkalien . . . . . . . 126,4 126,4 ;1; 0,0 12. Künstliche Düngemittel . . . . 87,5 86,9 - 0,7 13. Technische Oele und Fette . 125,9 125,6 - 0,2 14. Kautschuk. . . . . . 29,4 29,8 + 1,4 15. Papierstoffe und Papier . 150,4 150,5 + 0,1 16. Baustoffe . *. . . . 156,9 157,0 + 0,1 JYUZIMÜS Re,)bstoffe und a waren zu ammen 133,1 131,3 -- , ls. Industrielle Fertigwaren. 14 17. roduktionömittel . 137,6 137,9 + 0,2 18. onsum üter . . . 173,0 172,2 - 0,5 Jndu trielle Fertigwaren zu- samm_en ........ 157,8 157,5 _ 0,2 7. Gesamtmdex . . . . . . . 137,1 135,5 -1,2

Hiernach ist die Gesamtindexziffer gegenüber dem Vor- Monat um 1,2 vH gesunken. Von den Hauptgruppen ist die

Postanstalten nekmen : Selbstabholer auch die Geschäfts'telle

Einzelne Nummern kosten 30 M, einzelne Beilagen kosten 10 M Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages

druck

Berlin, Freitag, den 7. Juni, abends.

ck *

ndex iffer für Agrar toffe um 1,9 vH und die ndexziffer für ZoloUZalwaren um 1, vH zurückgegangen. DJ:: Indexziffer für industrielle Rohstoffe und Halbwaren lag 5111 1,4 vH niedxiger als im Vormonat, während diejenige für industrielle Ferttgwaren um 0,2 vH nachgegeben hat.

Unter den Agrarstoffen smd vor allem die Preise für Brotgetreide, Kartoffeln, Schweine, Schafe Und na ezu sämt- liche Futtermittel zurückgegangen. Höher als im ormonat lagen die Pxeise für Milch, Butter und Eier. Der"- Rückgang der Indexiffex für Kolonialwaren ist hauptsächlich durch niedrigere retse für Kaffee, Kakao, Reis, Kokos- und Palm- kernöl bedingt.

In der Indexziffer für Kohle wirkten sich Sommerpreis- abschläge für Braunkohlenbriketts und Gaskoks aus. Die Er- hz'öhung der Indexziffer für Eisenroßstoffe und Eisen ist aux d'xe erauxseßung der Nobeisenpreife, die durch Preisrückgäng fur. ** chrot und Gußbruch nur zum Teil aus eglichen wurde, ztzrück uführen. Unter den Nichteisenmetallen algen vor allem dxe reise für Kupfer, Kupferhalbfabrikate, Bei und „Zinn medriger als im Vormonat. .Die Preise für fast sämtliche Textilrohstoffe und -k)albfabrikate sowie für äute, Fekle und

„Leder sind gegenüber dem Vormonat ge un en. Unter den

technischen Oelen und Fetten haben die Pretse für Maschinenöl, „almöl, Paraffin und TaTg nachgegeben, während diejenigen LW (Hasßl und Leinöl angezoéen haben. Zn der Indexziftex lc§„'ké)1Z111ch)1erstoffeUnd Papier )at sich der reis für Holzstofs evo . Unter den industriellen Fertlgwaren weist die Jndexziffer fur _Produktionßmittel gegenuber dem Vormonat eine leichte StZtgerung auf, während diejenige für Konsumgüter weiter zuruckgegangen ist. Berlin, den 6. Juni 1929.

Statistisches ReichSamt. I. V.: Dr. Plaßer.

Preußen.

Ministerium des Innern.

Das Preußische StaatsMnksterium hat mittels Erlasses vom 30. April 1929 verliehen:

Die Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr an:

Max “Fürst, Hauptgeschäftsführer, Kiel.

Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 6. und 30. April s0W1L 3. Mai 1929 verliehen:

Die RettungSmedaille am Bande an:

HansWVFxhke, Kaufmann in Swinemünde, Kreis Usedom- o m,

JUZ Gammelien, ifcher in Dahme, Kreis Oldenburg 1. H., . an?» Klüver, Kau mann in Messina.

.Die Erinnerungsmedailie für Rettung aus Gefahr an:

Wilhelm Gartenschläger, Obergärtner in Berlin.

Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 7. bzw. 13. Mai 1929 verliehen:

Die Rettungsmedaille am Bande an:

Faul Heilig", Arbeiter Berlin-Spandau, [bert Schaffex, Kreißamthehilfe, Naßeburg, Her ogtum Lauenburg, Arthur ala, Fabrikbesißer, Berlin 8117.11, Oskar Herrmann, Landwirtssohn, Woidnig, Kreis Guhrau.

Kreis

_ Das Preußische Staatsministerium hat den Gewer a ts- sekretär Graf; in Bochum zum Polizeipräsidenten ernatM. f

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

' Der ReichSrax hielt gestern eine öffentliche Voll- Yi ung unter dym Vorstsß des StaatssekretärsÉ w e i g e rt ab.

“.ch dem Bertcht des achrichtenbüros des ereins deutscher ettungsverleger genehmigte der Reichsrat die Sahungs- andxrun der Rheinijchen Hßßothekenbank in ManUZeim und erklarte 11a) damit emverstan en, daß dem Niederr einischen

PreußischerStaatsanzeiger.

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Geschäfts tene Berlin 877. 48, Wilhelmstraße 32. sind auf einseitig beschrießenem Papier völli nsbesondere ist darm aucb anzugeben, wel e Wor e etwa durch S p e r r . einmal unterstri en) oder dur “_ Fettdruck (zweimal unter- strichen) ervorgeboben we: en sollen. Be'xistete AnzeigenmüffenZTage vor dem Einrückungstermjn bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

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Schuhmacher-Jnnuugsverband in Düsseldorf die Reéhksfälßgx keif verliehen wird.

Angenommen Wurdc 13111 Geseßsntjvnrf über ein nx saßabkommen zu dem dcutsch-schweizeris en H a n d e l I v e r t r a g , Worin die Zölle für Uhren und" Uhrengehäuse, Schuhtvaren, Lkektrolechnis-„Hes Zubeßör nnd Automobiké UM gersgelt Mrdctt.

Mit dsr Verordnung iibcr Errichtung cines Fachx ausschusses fÜr die Papiertüten- und Papier- [1 eutes-J ndustrie in Magdéburg erklärte sich der Rei skat einverstanden, Ebenso mit der Aenderung der V e- zir der Sächsischen nnd der Norddeutschon “_Tcxtil-Berufsxzénossénschaft, die durch den 1ächsisch-thiiringischen Gebéctsaustausck) trotjvendig gekoordén ist.

Angénommen Wurde ein Gßseßentwurf über einen V c r - t_rag zwischen Deutschland und Jugoslawien Über Sozialversichcrung.

Der Vertrag sichert anf Grundlctgc der Gcgcnxcitigkeit den Llngßhörigen dss anderen Staates dic Vortcife der Versicherung, die den eigencn Staasangebörigen gewähré Werden, 21“. be ründet außerdßm ein gegenseitiges Verhältnis, das die abWechse nd ir“! beidsn Staaten Beschäftigten dor Rschtsnachteilen schützt und eine engore Zusammenarbsét der Versicherung-Zträgcr ermöglicht.

Weiterhin stimmte der Reichsrat den Aenderungen zu, die der betreffende AUZschuß des Reichstags an den Richtlinien vorgénommen hat, die bei der V e r w e n d n n g d e r 25 Millionen Reichsmark zur Rationali- sxerung des landivirtfcßaftkichen Gcnossenx sch afts w ese :: s geltcn sollen.

Dia "wichtigsten Aondemmgcn siUd, daß das Geld auch zur Samemmq und nicht bloß zm." Rationalisierung vßrlvendet Werden darf,_ da sich beides nicht scharf trennen läßt, und außerdem die Strerchuxg der Bestimmung, daß die Mitwirkun eines Länder- ausschnsj-es bisher, erforderlich War. Nunmehr sol dem Reichstag und_ ReichSrat viertsljährlich über das Fortschreiten der Aktion Bcr7cht erstattet Werdcrt.

?[ngcnommen Wurde eine Novskle zu dem Gesetz üöcr den

Verkehr mit unedlcu Me“.“alken. __ “Ans dem bestehenden (5121213 TMM einc: RLihc von Be- 11mnnmngen vorläufig anfrechtcrhaké-xn bleiben, dle ZPätev in das ncxcc Strafgesetzbuch Und in eine Novélle znr Gelvsrbcordmmg auxchonnncn Werden sollen. Insbesondere «111 das Von den ver- scharfxcererafvors kisten bezüglich Diebstaöls nnd der Hehécrek mxd bezuglrch VL): ?dglichkc'xt, den Kleinhandel zu untersagen, Wenn slch! dcr GesÖästsinhabcr als unzqurlässtg crwkcscn "hat. Ferne; 10110 das Schmolzbcrbot aufrechterhmltcn.

Zugsstimmt Wurde ferner cinem GLsEßSULWULf znr Er:. ganzung des § 4 des ReiäöZbiehseuchcn- g e s e H e I vom 26. Juni 1909.

Danach wird dio Reicksrc iermx .crxnä tigt, über de Bexrieb in Seeschlachthänan) VZstimmqnngcn Ir treffen. Df"? Wettere Bestimmung der orlage, daß ein Reichskommissar ein- Leselzt ivexden solltZ, der das Verfahren in den betreffenden SchlachtHaUs-ern u uberjvachen und Anoxdmmgert zu erteilen hat, Wurde vom Rei s;:at gestrichen.

Der Reichsrat beschäftigte sich sodann mit der Regierun s- vorlage, Wonaa') ? Geltungsdaxxer demnächst abläuft, no Weitere drei Jahre in Geltung bletben soll, da noch nicht a *usehen ist, Wann das 116116 Strafgesxßbuch in Kraft treten Farm das die Wesent- ltchsten Bestmzmungen des RxepubliksÉußgeseßes über- nehmen soll. Em An 1 rag B a y e rn s, ie Geltungsdauer des Gesetzes nur auf em Jahr zu verlängern und den § 22 (Austxsungsbefugms) zu streichen, fand nicht die genügende Unterstußung.

" Der daherilsche Gesandte von Preger hatte zur Be- grundn'ng des ? ntrags ausgeführt, daß die bayertsche Regierung auch dte Ylufrechterhqltung der materiellen Bestimmungen des Gesetzes fur txotWendtg und ihre möglichst baldige Einarbeitung u'; das ordentl-tche Strafrecht filr erwünscht halte. Le teres könne aber se r Wohl_auch im VYe e einer GejeheSnovelle er.?olg'en. Die bayerts e Regz-erung bxfur te, da dre Verlängerung um drei

ahre dazu bettragxn könnte, die marbeitung in das ordentliche "trafrecht zu verzogerxt. Dae in § 22 vorgesehene AUSWeisung vexktoße egen allgemem anerkannte Grundsatze des Staats- und V0 kerreths

Jn namentlicher Abstimmung wurde die Regierungs-x vorlage zmt 62 gegen 4 Stimmen angenommen also mit ver- fassungsandemder Mehrheit. Gegen die Vor age stimmten nur dre Vertreter der preußi chen Brandenburg, Pommern und iederf testen.

Der Königli ungaris Berlin zurückgeke rt und wieder übernommen. . Slo Der Ge arkdte ddeisä FiksitxnigFicxs 3er Sexlan Fxxaiend UM

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