/___/ Qualität
gering
mittel
gut
Gezablter Preis für 1 Doppelzentner
niedrigster böchster niedrigster .“ .“
höchster .“
niedrigster
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Verkaufte Menge
Doppelsentnet
UFJ- DMKN
fur 1 Doppel- zentnet
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Am vorigen
dem
Außerdem wurden M 6
(Spalte 1) nach überschlägliäe: Schävun verkauft Doppe zentaer (Preis unbekannt)
Bemerkungen. Ein liegender Strich
Luckenwalde . Brandenburg a. H. . Frankfurt a. O. . Stettin . . . 5(Freifenhagen
yriß. . . . . . Stargard i. Pomm. . Kolberg . . . . . KöSlln . - - - . Trebnitz i. Schl. . Breslau . . .
.
'. I : Bra'uge'rsté
Sagan . . . . - . Goldberg i. Schl. . Jauer. . . . . . . Hoyerswerda
eobfchüß Neiße. . - Halberstadt . Eilenburg . . Erfurt . Kiel . Goslar . . . Duderstadt . . MUM. . . .
ünchen . Meißen .
irna. .. . . lauen 1. V. . eutlingen .
Heidenheim . Rabensburg. Saulgau . Ulm . . Stockach . Offenburg Bruchsal. Rostock . Altenburg Arnstadt .
Tilfit. . . Insterburg .
Lyck . . .
Elbing . . Luckenwalde. Brandenburg 0. H Frankfurt a. O. Anklam .
Stettin . . Greifenbagen Pyriß. . . . Stargard l. Pomm. . Schwelbein. . Kolberg .
Köslin Nummelsburg i. Pomm. . Stolp i. Pomm. . . Lauenburg i. Pomm. Bromberg . . . Namslau . . . . Trebniß i. Schl. . Breslau . . Oblau
Brieg. . . . . Sagan . . . . . Polkwits. . . . . Goldberg i. Schl. . Jauer . . . . HoverSwerda Leobschüß
Neiße . . . alberstadt . ilenburg
Erfurt .
Kiel . .
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München . Straubing . Regensburg. . . Meißen . . . . Pirna. . . . . Plauen i.V. Bautzen . Reutlingen .
Urach. . . Heidenheim. Ravrnßburg. Saulgau.
Ulm . . Stockach. Offenburg Bruchsal.
Rostock .
Waren . . . Braunschweig . Altenburg . Arnstadt .
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16,60
15,730 15,40 1168 5“ 13150 1363
00 . 12; 1600 16,60
17,00 14,60 15,40 16,10 16,50 14,00 16,50 16,00 17 ,00 16,75 16 80 17,30
17:70 15,70
16,80 15,25 16.50 18,00
19,00 16,00 16.50 14 00
, 16 00 15,50
15,75 16,00 17,00 16,80 "" 13,00 17,00
17,50 16,00 17,10 18,60 18 00 18,12 17,20
18,00 18,00 16,40
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14,55
15,30 14,40 16,50 15,50 15,80 15,50 15,40
14" 90 13,60 14,30
15,00 15,00 14,40 14,80 14,70 14,60 14,70 15,00 14,20 15,30
15,00 15,00 15,50 14,20
16,37 16,00 17,00 16,25 15 00 15,00 16,50 17,25
16,40 15,50
14,00 15,70 16,00
17,00 16,20 16,50 16,50 16,60 18.00 17,50
16,50
Di verkau te Menge wird auf volle Doppelzentnet u ' ' (e_) in 5er! Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht 002,3
16,00 . 16,40 1 , : -
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nd der VcrkaufSwert auf
M1Gerste.
15,05
15,30 14,40 16,50 15,50
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14,80 14,70 15,00 14,90 15,00
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16,80 16,50 15,50 15,90 15,60 16,50 15,60 15,50 13,10 16,60 17,25 16,20 16,80 17,30 18,00 17,15 18,10 15,00 17,90 17,70 20,00 16,75 17.00 16,00 18 00 17,00 17,50 18,30 17,00 18,80 19,00 18,45 18 „40 17,80 17 ,70
18,50 16,85 17,50 18,80
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15,05 15,50 15,55 15,80 17,00 16,00 16 00 16,00 15,80 15,00 15,50 15,20 14,00 15,10 14,80
15,20 14,60 15,00 15,20 15,00 15,00 15,20 14,60 15,60 14,40 15,40 15,50 16,00 14,60 13,80 16,62 16,75 17,50 16,50 16,00 15,33 17,00 17,50 16,00 17,80 16,10 16,40 15,10 16,00 17,00 14 80 17,60 16,80 16,40 16,80 17,00 17,00 16,80 18,25 18,00 15.40 15,60 17,10 17,50 17,00
16 80 16 50 15,7 0 16,00 16,00 17 „00 15,60 16,00 13,50 17 ,00 17,25 16,60 16,80 17,30 18.00 17 „50 18,30 17,20 19,00 18,50 20,00 16,75 18,00 16,25 18,00 17,00 18,00 18, 80 17,00 18,80 19,20 18,50 18,40 18,60 17,70
18,50 17,10 17,50 18,80
15,60 15,50 15.55 15,80 17,00 16,00 16,00 16,00 16,00 15,20 15,50 15,40 14,00 15,50 14,80
15,20 14,60 15,00 15,20 15,40 15,40 15,20 14,80 15,60 14,40 15,40 15,50 16,50 14,80 14,20 16,87 17,00 18,50 16,50 17,00 16,66 17,00 17,50 16,50 19,00 16,30 16,40 16,00 16,30 17 ,00 15,00 17,60 17,20 16,60 17,00 17,00 17,80 16,80 18,30 18,00 15,77 15,60 17,10 17,50 17,00
volle Mack abgerundet m'itgeieilt. ekommen ist, ein Punkt
40
188 30 416
2 15
1 730 100
| 15
597
1 893 1 983 495
6 959 3 482 12 026 34 272
26 981 1 560
252
16,50
15,94 15,65
15,14
17,00
16,50 17,13 16,10
16,96
17,12 18,76 18,04 18,13 16,90 17 ,70 18,00
16,79
18,80
14,80 15,50
14,13 16,69
15,40 15,70
15,50 15,10 13,60
14,61 15,00 14,94 14,33
14,70 15,00
14,10 15,00
15,75 14,00
15,38
17,14 16,33 17,00 15,00 16,40
14,92 17,09 16,81 16,50 16,73 16,50 16,68 16,80 18,15
1560 15,60
16,80
Der Durchschnittßpreis wird aus den unab (.) in den ießten sechs Spalten, daß entf
15,33
16,80 16,27 16,97 17,58 15,40
14,91 15,96 16,93 16,31 16,77 16,86 16,62
18,00 15,73 15,39
16,82
17.11.
20.11, 20. 11.
17. 11.
17.11.
17.11. 17.11. 17.11.
17.11.
10. 11. 17. 11. 16. 11. 17. 11. 17. 11.
17. 11. 10.11.
17, 11. 17. 11.
20. 11. 20. 11. 17.11. 20. 11. 20.11. 20. 11. 20.11, 20.11. 17. 11. 20. 11. 20. 11.
17.11. 17.11. 17.11.
17. 11. 17.11.
| 17. 11.
gerundeten Zahlen berechnet- precbender Bericht fehlt.
17. 11.
17. 11.
17. 11. 23. 11. 17. 11. 17. 11. 17. 11.
17. 11. 17. 11. 17. 11. 17. 11. 16.11. 17. 11. 17. 11.
17. 11.
17.11. 20.11.
100
zum Deutschen Neithsanzeiger und K
NL? 279.
Deutscher Reichstag. 125. Sißung vom 24. November 1906, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphiscbem Bureau.)
Tagesordnung: Fortseßung der ersten Beratung des Ent- wurfs eines Geseßes, betreffend die gewerblichen Berufs-
vereine.
Ueber den Anfqng der Verhandlungen ist in der vorgestrigen Nummer d. Bl. bertchtet worden. Bassermann (nl,) Motwe dieses Geseßentwurfs liest,
Abg.
daß wir ein Reichßvereinög diesem Gehiet noch immer nur verstarfen. Wir Vereins-
engeren Vaterlande Baden
welche Gefahr hat sich daraus nicht ergeben. Entwurf nun enthält keine Neuregelung aber auch die Initiativatjttäge der freisinnigen Parteien und
Zentrums nicht Vorfaben. E
ichtkoalitionßrecht der gewerblichen und Landarbeiter nichts ge- ändert, es wird ihnen kein Recht gegeben, aber auch keins genommen. Beispielsweise ist es unbestritten, Eisenbahner infolgedeffen die Möglichkeit vorhanden ist,
ebenso wie auch die daß Eisenbahnervereine usw. zu
bestehen. Wenn man aber
bei dieser Materie außer Betracht ob nicht die Normativbestimmunaen über den Rahmen der gewerblichen
Arbeiter hinaus auf die als
zudebnen sind. Ich kann nicht einsehen,
vereine und die Eisenbahnerver YZdie Rechtsfähigkeit zu war
ebt nicht; das mindert natürlich die Bedeutung des Geseßes. Wir
müffen bestrebt sein, stalten, daß die Rechtsfähigkeit nicbt abgejchreckt werden, von
In dem Geseße dürfen nur Schranken ausgerichtet werden, soweit das Allgemeinwohl in Frage kommt. Ob aber die Regierung hierin nicht kann zweifelhaft sein.
zu weit gegan en ist, Wenn es künfgtig eingetragene gibt, so Werden, wenn wir A meinsame Organisation nur die Mitglieder für diese Kammern aussprechen. Aber
eing ein sol
Reichstag gemacht u„nd kann 17011; nur zustande kommen, wenn fich die Mehrheit auf diesen Stankpunkt stellte, Unter dem §44 Bürgerlichen Gesetzbuchs stehen doch die Berufswereine schon, aber er bezieht fich nur auf kleine Vereine. In
an und für sich der „Frankfurter Zeitung“ sprochen und in der durch
hat
mit der Materie beschäftigt. Resultat, daß troy der groß
Geseßentwurf doch eine Grundlage
beratungen. Der Entwurf
seine Vorteile beruhen “darin, stücke erwerben kann. dadurch auch
indem z. B. Vertrauenömänner geschehen.
wieder Schwierigkeiten, so ist stande außxukommen. Dann
es ist gewtß ein merkwürdiger Zustand, daß jetzt ein aber nicht klagen kann. ordentlichen Mitgliederbeiiräge
Verein Verklagt werden, nun nach 12 die können; ob das eine große anheim. Wichtiger kann diese
Tarifgemeinschaft weiter um sich greift, Organisation Vereinbarungen getroffen werden und event. eine Kon- dentionalstrafe eingeklagt wird. Es ist bedauerlich, daß den
nicht länßst das Recht ihrer e
im beruflichen Leben zuerkannt ist.
vielfach die Frauen der
als der ann. In der Kri
aus § 152 (Gewerbeordnung gebe ich dem Abg. Le ien recht und nicht Es Wird bei der je igen Reichßgericbtöurteil niedergelegt ist, im gro en und ganzen verbleiben. Was die Beschäftigung der Vereine mit politischen und sozialpolitischen Fragen betrifft, so ift es gar nicht abzuwehren, daß so große Vereine, deren Mitgliederzahl in die Hunderttausende geht, der beruflichen Jntereffen bi _ Dingen, wie Frauenarbeit, Kinderarbeit und dergleichen beschaftigen. Im großen ganzen würde man also dißsen Vereinen das Recht geben mit sozialpolitischen Dingen
dem Abg. Trimborn.
müssen. sich Schadenersas betrifft, so ist es bleibt also beim beste!; wie jede andere physische P für jeden Schaden, der durch wird. Ich halte diesen Grun
der Schadenersayrflicbt wird 0211 Prßfelthor Francke er e
diese Verpflichtung bestehen muß" Uebrigeks wird an dem heutigen zustand nichts geändert; 66 haftet schon heute nicht nur der Einzelne, sondern auch das Vereinswermögen.
behandelt ;
Praxiß' auch
einer anderen Richtung.
§ 13 (Rechnungöablage usw) fahrens erhoben worden; klaqerecbt der Mitglieder versammlungen odkr des Gesetzes oder der
Aus den Bestimmungen über
Gefahren für die Ver§ei1162 ergesben und kann ein böses “pißelfum
Ver Ich halte auch die ' UUfecbtbar, namentlich wenn man an große Streiks denkt, an den und Arbeitnehmer im heftigsten Kampfe sieben und außerordentliche Mittel noiwendig sind. „Da soll es außerordentliche das Recht
?roßgezogen werden. ichen Beiträge hinaus.
ZLitpunkt, wo Arbeitgeber
"icht möglich sein, Die Vereine müffen _ , ordnen, wie sie es fur rieb Kontrollmaßregeln des „ 13 erscheinen kaum durchfu rbar BUUfe abgegan en find, 1111chen werden ollen, halte i
haben und Versammlungßrecbt,
den (Gesetzentwurf in der
von Arbeitnehmern
erhalten.
„Sozialen Praxis“ ist dies in den letzten Tagen rofeffor Francke geschehen, deffen Bestrebungen auf sozial- politis em Gebiet doch anzuerkennen
Aber das ist eine rein praktische Frage. Wenn vielleicht gewise beseitigt werden, so ist dre Möglichkeit doch je t schon vorhanden, eine Aktiengeselljchaft ein Grundtück erwerben kann. Was die Anlegung 13011 Geldern betrifft, so kann sie jetzt schon durch
Organisation noch notwendiger bedürfen
ebenso gegen § gegen die
Saßungen einführt. ' dieser Befugnis eine Fulle Von Kompetenzstrettikgkeiten entstehen.
obne
fortfahrend: Wenn man die so wird sich das Bedauern, eseß nicht besitzen und daß auf die LandeSgeseßgebung zuständig ist, teilweise sehr gute Gefeße im namentlich z. B. in meinem und in Württemberg, und irgend Der Vorliegende des Koalitionörecbts, xis es
6 wird an dem Koalitionßrecht oder
daß in Baden die Landarbeiter
das Koalitionstecbt besißen, Bauernveteine, bilden, wie sie: ja auch tatsächlich auch das Koalitionörecht als solches läßt, so fragt es sich doch,
Außnabme genannten Kategorien aus- warum nicht die Bauern- eine auch das Bedürfnis haben sollen, sckoaffen. Ein Zwang zur Eintraßung
Kommission so zu ge- auch nacbgesucht wird, daß die Vereine der Eintragung Gebrauch zu machen.
Der Abg. Legien sagt: und nicht einJetragene Berufswereine tbeitskammern ekommen, also eine ge- und Arbeitgebern, Vereine das Wahlrecht Solche Vermutungen kann man ches Gesetz wird doch hier im
etragener
was doch unwahrscheinlich ist. ein Kenner der Materie das Geseß be-
sind und der fich seit langem
Beide Verfaffer kommen zu dem en Fehler und sch1echten Partien der bietet für die Kommissions- verdient kein überschwängliches Lob; daß ein rechtsfähiger Verein Grund-
Scherereien und Schwierigkeiten
Ergeben sich auch dadurch bin und doch auch da mit dem heutigen Zu- weiter die aktiVe Prozeßiegitimation; rechtsfäbtger Jetzt soll er einklagen praktische Bedeutung hat, ehe ich Frage werden, wenn das SM n nach wo von Organisation zu
rauen igenen Intereffenvettretung wen gstens Wir alle wissen, daß gerade
tik über die ErWeiterung der Rechte
echtslage, die im
über den Kreis
1111 mit aklgemein politischen
naus
zu befaffen. Was den diese Frage nicht im Geseß geregelt; enden Recht. Der Verein haftet, erson oder jede andere Korporation die Personen des Vereins angerichtet dsaß an sich für ri tig. Die Frage n der „Sozialen nicht in Abrede, dF er untersucht aber die Fra e Yk
e 6-
Andere Bedenken Lud ge en wegen des sebr weitläu gen er- 10, der ein Privat- Bescblüffe der Mitglieder- Ausscbuffes wegen Verleyung des Mindestens würde aus
die Mitgliederliste ck große
önnen agt das Kla erecht über die ordent- Le Bestimmung für sehr
Beiträ e zu erheben? haben, die : Dinge so zu tig und ersprießlich halten. Die
(Aufstellung der Bilanzen usw.) . Daß die Arbeiter, die vom
weiteres aus den Listen ge-
Zweite Beilage
Berlin, Montag, den 26._November
vorzuschreiben. Daßselbe gilt von den Vorschriften Übel die Vereins- beamjen; , Aych die Bestimmungen binfichtlich der Entziehung der Rechxsfawgketx sind sehr anfechtbar. Heute erhalten Organisationen, d:; im Streik stehen, wie wir jeden Tag sehen können, Unter- stutzungen vop den Organisationen anderer Beruf?; dassklbe gilt V9" den Arbetigebern. Es würde der ganzen modernen Entwicklung dtesex Ding; wrderstxeiien, wenn hier jeLt mit einem Verbot ein- ?xaxjffe'n wurde. Die Bestimmung, daß ie Entziebmm d r Rechts- ghtgkett erjo1get1 kann, wenn der Verein eine ArbeiterauSMccrung oder emen _Strerk betbetführt oder fördert, di; mit Rückficbt anf die Natur oder die Bestixnmunq kes Betriebes geeignet sind, die Sicherbeit des Reichs oder emes Bundesstaats zu gefabrden, eine Störung in der Versorgung der Bewolkerung mitWaffer oder Beleuchtung berbeizufübren, oder eine gemeine Gefahr für Menschenleben verursachen, gibt eben- falls zu den großten Bedenken Anlaß. Hier kommen auch Bergwerke, Festungsbauten, Werften, schließlich sogar die Bäcker und Fleischer in Betracht. Es handelt fich hier um Fallstricke, die uns das ganze Gejeß unannehmbgr machen könnten. Ich zrveifie_ aber nicht, daß der Ret_chstag, der fur ' viele sozialpolitische Materien die richtige und genugenxe geseßézebertsche Form gefunden bak, auch in der Lage sein wird, dieses Ge 613 in einer orm zu Verabschieden, daß die Arbeit- gxber- und Arbrttnebmerverbande unter einem solchen Geseß leben konnen- ch halte es nicht für, klug, das Gesetz in einer Form zu mach611„ daß es schließlich niemand befriedigt. Bei emer so großen sozialem Aufgabe muß eine Form gefunden werden, unter der em Berufswerein die Rechtsfäbig eit erwerben kann und nicht durch, klemlicben Polizeigeist beheüigt wird. Der natür- lichen Entwtckxung, daß sicb Arbeit eber und Arbeitnehmer zu korpo- rativen Verban'dem zujammenschlie en, können Sie durch GcseXs- bssttxnmxzngen nicht entgegentreten. Das Geiss, 701116. den wirkli en Yedxlrfmffen dienen, und ich hoffe, daß es der Kommission und dem- nachst dxm Plexmm gelingen wird, ein brauchbares Gesey zu machen. Ich schlteße nnch dem Antrags, die Vorlage einer Kommission von 21 Mitgliedern zu überWeisen, an.
Staatsminister, Staatssekretär des Innern Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:
Meine Herren! Es ist in der gestrigen Verhandlung das Wort gefallen, diescs Geseß wäre ausJearbeitet worden Von den Geheimräten des ReichSamts des Innern, _ welt- fremd, ohne Kenntnis der tatsächlichen Verhältniffe in den GewerkVereinen. Zunächst muß ich bemerken, daß ich als Chef d€s Reich§amts des Innern es für meine Ehrenpflicht erachte, für die Entwürfe, die dort außgearbeitet Werden, die 00116 politische Ver- antwortlicbkeit zu Übernehmen. Das tue ich hiermit. Die Herren be- finden fich aber auch in einem großen Irrtum über die Art und Weise, wie Geseße in einem Bundesstaats zustande kommen, über 'die Laboratorienarbeit der internen (Gesetzgebung, wenn Sie ein solches Gesey als ein Erzeugnis der alleinigen Arbeit des Reich§amts des Innern ansehen. Dieser Gesetzentwurf ist ein .Jabr lang Gegenstand Verhandlungen mit sämtlichen preußisäpen Refforts gewesen, weil alle diese Refforts an seiner Gestaltung interessiert wars". In dieser Weise wurden zunächst die preußischen Stimmen für den Bundeßrat instruiert. Demnächst ist der Geseventwurf sebr eingehend und sorg- fältig innerhalb der verbündeten Regierungen und des Bundeörats verhandelt und in endgültiger Gestalt beschloffen worden. Deshalb ist es staatsrechtlicb falsch und durchaus unzulässig, einen solchen Gesetzentwurf als Entwurf eines einzelnen Ressorts zu betrachten. Es ist ein Gefeßentwurf der Verbündeten Regierungen, den ich hier pfiichtgemäß zu Vertreten habe und vertreten werde.
Meine Herren, man bathier aus der Begründung einzelne SteUen berauSgegriffen und, ich möchtefast sagen, in grotesker Weise ausgelegt. Vergeffen Sie aber bei der Beurteilung der Wortiaffung, bitte, nicht, daß in dem EntwurfBestimmungen des Koalitionérccbts, des Gewerbe- rechis, des Versicherungörecbts, die allerverwickeltftcn Bestimmungen de's Bürgérlichen Geskßbuchs und die diVergierenden Vereinérechtlichen Bestimmungen der einzelnen Bnndxsstaaten Berücksichtigung finden mußten. Es liegt hier ein so schwieriges geseßgeberisches Werk Vor in jedem einzelnen Paragraphen, daß ich es aus “diesem Grunde auch für Unpraktiscb halten würde, hier auf alle einzelnen Bestimmungen einzugehen. Das kann bei der Schwierigkeit des Gegenstandes nur in der Kommisswn geschehen; boxt Werde ich den .Herren, namentlich den Herren von der Linken nachweisen, daß sie in bezug auf viele Bestimmungen in einem Voüständigen Rechts- und in einem tatsäch= lichen Irrtum fich befinden. (Na! na! links.) MeineHerren, daß, wenn solche rechtlichen Bestimmungen zusammengefaßt werden müffen, die Klarheit der Sprache manchmal darunter leidet, gestehe ich gern zu; finden Sie eine beffere Fassung, so werde ich mit Freuden sagen: EL(10 majorj. Man ist bei der Beurteilung des Geseßentwurfes yon einem Voll- ständig falschen Gesichtépunkt ausgegangen. Der Herr Redner der sozialdemokratifcben Partei drückte seine Rede sebr drastisch “'.-c ein e m Vorschlage aus; er sagte: yon dem ganzen Gesetzentwurf kann nur der § 2 unwerändert bleiben. Disser § 2 lautet: ,Die Satzung des Vereines muß ergeben, daß dkr Verein als Berufsverein eingelragen werden soll.“ Also mit anderen Worten: Sie wollen, daß der Berufsverein eingetragen wird, daß er alle Vorreckzte einer juristischen Person erhält, aber sonst akle die Freiheiten behält, die jeßt die freien Gewerkschaften besißen. (Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) Der geschichtliche Gang _ wir wollen uns hier ganz objektiv über die Frage unterhalten, durch lange parlamentarische Erfahrung bin ich Von Erregungen mit der Zeit frei geworden _ (Heiterkeit), der geschicht- liche Gang der Entstehung des Geseßes ist aber gerade der umgekehrte. Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält über die Rechtsfähigkeit von Berufsvereinen vielfach zweifelhafte, schwietige und zu enge Be- stimmungen. Als das B. G-B. erging, hatte man _ das geht aus seiner Begründung hervor _ gegen eine weitere Verbesserung der rechtlichen Stellung der eingetragenen Berufsvereine ernste politische Bedenken. Außerdem war die Frage an sich so schwierig, daß, wie schon einer der Herren Vorredner mit Recht hervorgehoben bat, um nur einmal jene große nationale GesevgebungS- arbeit abzuschließen, man in diese heikle Forderung nicht weiter eindringen wollte und konnte. Den Geseßentwurf, der Ihnen jetzt Von den verbündeten Regierungen Vorgeleg't ist, müssen Sie deshalb nicht beurteilen von dem jeyigen tatsächlichen ZU-
der
ck für bedenklich von Staats wegen
stand der freien Gewerkschaften, sondern Sie müssen ihn betrachten
öniglich Preußischen Staatsanzeiger.
1906.
als eine Nowelle zum Bürgerlichen (Heseßbucb. Man hätte diesen Ge- seßentwurf ,„ebensogut einbringen können als Zusaßparagrapben zu dem bestehenden Bürgerlichen Geseßbucb. Durch dieses Gesey soUen Schwierigk€iien, die der Eintragung der Berufswereine gegenüber den Bestünmurgen des Bürgerlichen Geseßbuckxs entgegenstehen, beseitigt werden. Es ist also ein wesentlicher Fortschritt gcgénübcr dkn bc- schränkcnksn BestimmungM unseres gemeiuen Rechts. Wie man dem gegenüber bsbaapten kann, wie ick) zu meinem Er- staunen gelesen habe: es sei ein neUes Ausnahmegeseß gkgen die Arbeitkrbevölkerung, _ das ist mir nicht Verständlich. (Sehr richtig! rechts. Zuruf von den Sozialdemokraten.)
Meine Herren, es ist meines Erachtens ein Fehler gewiffer politischer Kreise, die in dissem Hause keine: Vertretung finden oder Wenigstens keine offene Vertretung, daß man die gesamte Arbeiterbevölkerung und damit auch die gesamte Sozial- demokratie, insoweit fie in der Arbeiterbevölkerung Vertreten ist, als einen Block betrachtet. Ja, msins Herren, das ist ein groß-„r politischer Fehler. Innerhalb der Arbeiterbewegung gibt es doch sehr viele und sehr tief gebende Unterschiede, Unter- schiede, die man nicht boseitigsn wird, auch wenn man die schönsten Vermittlungs: und Versöhnungßreden auf öffentlichen Versammlungen hält. Das Bestreben einer staats- erhaltenden Regierung muß sein, die tiefersn Unterschiede, die fich innkrbalb der Arbeiterbeivkgur-g finden, zu erkennen und diejenigen Elemente_ _ (Zurufe von den Sozialdemokraten) _ MsineHerrcn, bitte, [affen Sie mich außreden! _, die Elememte, die Ncigung dazu bekunden oder die 10,30: bewußt auf der Grundlage der bestehenden StuatSordnunz, der bestehenden SxaatSVErfaffung stehen, zu scbütsen (Bravo! rechts) und zu stärken (Bravv! rechts), mit anderen Worten, die Acbxiterbewegung dahin einzudämmen, daß sie die politischen, 11856150?th Träume eines ZukunftSstaates, die un- klaren Pläne des Umbaucs der ganzcn Geseüschaft faklen [affen und fick) lediglich beschränken auf die sachliche Vertretung ihrer berechtigtsn Berufsintereffen. (Sehr richtig! rechts. Zuruf? Von den Sozialdkmo- kraten.) Eine Regikrung, meine Herren, die gegen jede Arbeiter- bewegung und damit auch gegen jede berechtigte Arbeiterbewegung _ und außkrbalb dls Hauses, in der Presse, gibt es solch€ Bestrebungen, die außerordentlich törickvt smd (Heiterkeit rechts. Zurufe Von den Sozialdemokraten) _ außerordentlich töricbt, wie ich ausdrücklich sage _ eine Regiérung, die in dieser Weise gegen jede Arbeiterbetvegung wie gegen einen skaatsfeindlichen Block arbeiten würde, eine Re- gierung, welche Bestrebungen bekämpfen wvüte, kie dahin führen können, die Arbeiter wieder zurückzuführen auf ihre wirklich sachlichen Jnterxffen innerhalb der bestebkndcn bürgerlichkn GesLÜsÉQstS- und Staaißordnung, eine Regierung, die diese Bestrebungen nicht in jeder Weise untetßüßte, würde nicht weise und nicht staatßerbalt-end wirken.
Es ist gestern dem Herrn Abg. Trimborn der Vorwurf gemacht worden, er hätte etwas behauptet, was tatsächlich unrichtig sei, als er sagte, dieses Geseß wäre der erste Durchbruch der einzelstaatlichen VereinSgeseße. Bereits das Geseß, betreffend Aufhebung des Verbindungsverbots von Vereinen, wäre ein Durchbruch der Reichsgefeßgebung gegenüber dem einzelstaatlichen Vereinßrecbt gewesen. Ick glaube, dieser Ein- wand gegen die Ausführungen des Herrn Abg. Trimborn ist nicht durchsckplagend. (Sehr richtig! in der Mitte.) Der Gefes- entwurf, betr. die Aufhebung des VerbindungOVLrbots der Vereine bat eine rein form elle Bedeutung (Sehr richtig!); aber dieser Gefes- entwurf hat auch eine tiefgreifendk', sachliche Bedeutung. (Sehr richtigl in der Mitte.) Er soll in erster Linie die Grundlage für ein Arbeitemcbt bilden (Zuruf? Von 5611 Sozialksmvkratcn), und deshalb ist allerdings dieser Gesetzentwurf _ und karin liegt seine große sozialpolitisché. Bedeutung _ der 61118 Gesetzentwurf des Reichs, der eine Grundlage für cin einheitliches Reichsvereinsgeseß schafft. (Brado! in der Mitte)
Meine Herren, es ist mir ferner entgegnet Mrden, kie Bkgründung des Geskßentrvurfes reizte geradezu die Einzelstaaten auf, nunmehr im Wege der einzelstaatlicben Gesetzgebung eine weitere Verschärfung der Vereinßgeseße herbeizuführen; ich hätte mich aber seinerzeit im gerade entgegengeseßten Sinne gkäaßext, ich Hätte es außdrücklicb zweifelhaft gelassen, ob die Einzelstaaten überhaupt noch zu solcher Geseßesarbeit befugt wären. Zunächst bemerke ich demgegenüber, daß ich erst wor kurzer Zeit ausgeführt babe, dax“; die Kompetenzen, die dem Deutschen Reich durch Art. 4 der Reickysverfaffang gegeben sind, soweit fie nicht schon durch die ReichöNrfaffung selbst eine Ausführung erhalten haben, oder soweit sie nicht später durch Reichßgeseße im einzelnen zur Aus- führung gelangt find, zunächst einen Promifforiscben Vkrfaffungs- artikel darstellen, und daß meines Erachtens jeder Einzelstaat, solange eine einzelne Kompetenzbestimmung des Art. 4 der Reichs- verfassung nicht zur tatsächlichen Ausführung gelangt ist, seinerseits auf diesem Gebiete der (Gesetzgebung souVerän ge- blieben ist. Ich babe mir aber, da gestern der Herr Vertreter der Sozialdemokratie auf eine frühere Aeußerung Bezug ge- nommen hat, mir noch die stknograpbischen Verhandlungen mit jener früheren Erklärung beraussuchen lassen. Ich Werde mir erlaubkn, jetzt diese entscheidende Stelle Vorzulesen, die gerake das Gegenteil deffen enthält, was der Verehrte Herr gestern behauptet hat. (Hört, hört! rechts.) Unterm 30. Januar 1904 babe ich nämlich erklärt:
.Ich möchte gegenüber den Ausführungen des Vorredners sofort einen Einwand erheben. Der Herr Vorredner hat erklärt, er würde es für ungeseßlicb halten, wenn in Preußen an dem Vereinßrecht noch etwas geändert würde. Ich glaube, er steht damit im Widerspruch mit der staatßrechtiichen Auffassung der meisten Staatsrechtlebrer. Ich er- innere nur daran, daß im Strafgeseßbuch außdrücklick) die Vorschriften des LandeSrechts gegen einen Mißbrauch des Vereins- und Versamm- lungßrecbts aufrecht erhalten sind, und ich erinnere Weiter daran, daß in der Strafprozeßordnung die landesrechtlichen Vorschriften auf- recht erhalten find über das Verfahren bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften des Vereins- und VersammlungSreäptS. Ich könnt;