Ihnen die allernambafiesten SiaatSrechtlebrer anführen, die auf dem Standpunkt stehen, das; Art. 4 der Reichsverfassung zunächst lediglich einen promifforischen Charakter hat, und daß die Einzelstaaten un- zweifelhaft befugt sind, so lange ihr Landesrecht auf dem Gebiete des Vereins- und VersammlungSrechts zu ändern, solange wir nicht ein alle Bestimmungen des Vereins- und Versammlungs- rechts regelndes Reichsverein5recht haben. Wenn ein Einzel- staat sein VereinSrecht ändert, so sieht er deshalb mit den Vorschriften der Reichsverfassung nicht im Widerspruch.“ Also, ich glaube, darin liegt der bündigsie Beweis, daß meine staats- rechtlichen Ausführungen gerade das Gegenteil des gestern Behaupteten besagen, und gerade darin _ das Verkennen die Herren _ liegt der Wert des vorliegenden Gesetzes, daß hier wirklich der erste Anfang gemacht wird mit einer sachlichen Grundlage für die gleichmäßige Handhabung des Vereinßrechts in den Einzelstaaten. (Sehr richtig! in der Mitte.)
Meine Herren, es ist ferner bemängelt worden, daß die Mitglieder nach dem Geseßentwurf aussuschließen wären, die zu einem anderen Gewerbe übergeben. Ja, das isi doch ganz klar, daß es nicht die Absicht der verbündeten Regierungen sein kann, hier ein Geseß Vorzuschlagen, das unter der Form der Ver ufs Vereine eine Art politischer Klubs schafft; man wil] eben von den Berufs- ver.“i_*:"n Verlangen, daß sie lediglich Berufsvereinsintereffen ver- treten, man will aber gleichzeitig die Schranken niederreißen, die jetzt der Vertretung der Berufsintereffen entgegenstehen, wenn diese Berufsintereffen mit politischen oder sozialpolitiscben Fragen untrennbar verbunden sind. Daß aber aus diesem Grundsatz des Geseßes Von selbst die sachliche Notwendigkeit folgt, zunächst die Bildung der Berufsvereine nur auf die Berungenoffen zu beschränken, das ist selbstVerständlickß, das ist logisch. Damit wird aber nicht gehindert, daß die Berufswereine auch Mitglieder ,freistellen' können, d. h. ehemalige Mitglieder des Berufsvereins. Es wird nicht ge- hindert, daß sie Personen, die nicht Mitglieder sind, als Beamte anstellen; es wird endlich nicht gehindert, daß Arbeitersekretäre die Berufsvereine beraten und meines Erachtens aucb _ das ist freilich eine Frage der Auslegung _ unter Umständen dcn Vereins- versammlungen mit beratender Stimme beiwohnen können.
Es ist ferner gesagt, durch diesen Geseßentwurf würde die Soli- darität gegenüber anderen Arbeiterorganifationen unterbunden. Meine Herren, diese Solidarität kann aüerdings auf Grund dieses Geseßes nicht bestehen, soweit die Berufsintereffen der einen Arbeiterorganisation wesentlich andere sind, wie die einer anderen Organisation; soweit aber, meine Herren, eine Berufßorganifation gleiche oder Verwandte Interessen hat, wie andere Berungenoffen oder wie eine andere Berufßorganisation, so ist meines Erachtens auch nicht aus- geschlossen, daß bei solchen gleichen Berufsintereffen (Zuruf bei den Sozialdemokraten) eine BerufSorganisaiion unter Umständen andere Berufßgenossen oder eine andere Beruföorganisation in gewiffen Grenzen unterstüßen kann. (Zuruf bei den Sozialdemokraten.). _ Die Herren werden ja nachher Gelegenheit haben, diese Ausführungen zu bestreiten oder zu widerlegen. Bis auf weiteres halten wir sie für richtig, und wir behalten uns Vor, das in der Kommission des näheren auSzufübren.
Weiter ist der Ausschluß Minderjähriger getadelt. Die Bestimmung findet sich ähnlich im belgischen Recht, und der Vorgang ist einfach nachgebildet dem § 21 des jeßt noch geltenden Hilfskaffengeseßes. Ueberbaupt, wenn wir uns näher über die einzelnen Paragraphen unterhalten werden, dann werden die Herren finden, das; die bürgerlichen Geselischaften, wenn ich so sagen darf, die Aktiengesellscbaften, die Genossenschaften unter viel schärferen Kontrollbesiimmungen stehen, als dieses BerufsvereinSgeseß vorsieht. Insbesondere sind die Bestimmungen, die Sie gestern angegriffen haben, zum großen Teil aus dem Genoffenscbafthes-ß, dem Aktiengesetz oder entsprechenden Vorschriften des Bürgerlichen Geseßbuches entnommen. Eigentümliche Fälle kann man ja gegen- über jedem Gesrß heraußgreifcn und in belustigender Weise darstelien, um nachzuweisen zu suchen, daß solchc geseßlichen Bestimmungen nicht ausführbar sind.
Man hat die Angriffe namentlich auch gegen die Vorscbriften über das MitgliederVerzeichnis gerichtet. Zunächst ist es doch schon ein großer Fortschritt, daß für die Berufswereine der Grundsaß festgesieüt wird, daß sie ihr Mitgliederderzeichnis nicht der Polizei einzureichen und nicht alie Veränderungen im rinzelnrn an- zuzeigen haben, sondern daß sie die Mitgliederliste nur auf Erfordern der unteren VerWaltungsbehörde Vorlegen müssen. (Zuruf bei den Sozialdemokraten.) _ Jederzeit, gewiß. Meine Herren, das ist des- halb notwendig, wenn die Regierung an dem Grundsaß der Berufsvereine festhalten wil] _ und daran muß sie festhalten und wird sie festhalten _, weil fie doch in der Lage sein muß, sich aus dem Mitgliederverzeicbnis zu überzrugen, ob die Personen, die Mitglieder des Vereins sind, wirklich auch Brrufs- genossen sind. (Hört, hört! rechts.) Wenn wir diese Kontrolle nicht übten und üben könnten, meine Herren, dann würd? das ganze Gesetz nur eine hohle Nuß sein und seine ganze innere Brdeutung verlieren.
Die Grundsäße, wie dieses Vereinöregisier zu gestalten isi, sollen Vom Bundeörat fcstgrstelit werden, und ich kann JÖULU Versichern, daß im BundeSrat keineswegs die Absicht besteht, etwa die Grundsätze so festzulegen, daß darin eine schikanöse Be- handlung der Vereine liegt. (Zuruf bci den Sozialdemokraten.) Es ist auch gefragt: wie sol] man eine GcneraiVerammlung der 300 000 Mitglieder des Metaliarbeiterverbandes überhaupt abhalten? solche Räume gibt es gar nicht in der ert! (Sehr richiig! bei den Sozialdemokraten.) Ick) grstatte mir einen Einwand. Zunächst ist es schon ein wertiwller Fortschritt, daß nicht mehr der gesamte Verein zu beschließen hat, sondern daß er sich statutenmäßig einen Ausschuß bestellen kann. Das wird die Vrrwaliung der großen Vsreine Wesentlich vereinfachen. Aber selbst wenn eine Grneralvrrsammlung berufen wird, so ist zunächst dazu notwendig, daß der vierte Tris sämtliwrr Mitglieder einrn daraufhin gerichteten Antrag stellt. Also wenn der gesamte Verein der Metallarbeiirr Deutschlands eine Generaldersammlung abhalten solite, müßtrn 75 000 Mitglieder einen dahin grbenden Antrag sieilrn. Wenn 75 000 Mitglieder des Metal]- arbeiierderbandcs einen solchen Antrag stelien foliien, dann, glaube ich, würden innerhalb des Vereins selbst sehr triftige Gründe dafür Vorliegrn, eine Generalverfammiung zu berufen. Aber ab- geseben dumm, ist natürlich nicht gesagt, und daran hat kein Mrnsch gedacht, daß alle diese 300 000 Mann sich Versammeln, etwa
wie auf dem polnischen Reichstag, wo man auf freiem Felde zu Pferde zusammenkam (Heiterkeit), wo jeder einzelne Mann sein Votum hatte und so tatsächlich ungeheure parlamentarische Versammlungen zu stande kamen. Vielmehr können sich selbsiverfiändlich die einzelnen Ortsgruppen durch Delegierte vertreten lasen, und außerdem wird jedes einzelne Mitglied oder eine Gesamtheit von Mitgliedern das gleiche Recht babem Damit fällt die ganze DarstellungSweise von dem weltfremden Aufbau des Geseßes wenigstens in dieser Beziehung voiiständig in sich zusammen. (Sehr richtig! rechts und in der Mitte; Widerspruch bei den Sozialdemokraten.)
Ferner soli nach dem Geseß jedes Mitglied befugt sein, sich eine Abschrift des Mitgliederverzeicbniffes zu verschaffen. Ich kann Ihnen heute schon sagen _ und das vergessen Sie leider immer _, dieser Geseßentwurf ist nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Berufsvereine der Arbeitgeber bestimmt, und ich glaube, die Arbeit- geber werden unter Umständen sehr wohl daran tun, sich auf Grund dieses Geseßes fester zusammenzuscbließen. Aber ich glaiibe, der Fall wird selten sein, daß bei solchen großen Vereinen, wie der Metall- arbeiterverband Deutschlands, ein Mitglied verlangen wird, auf seine Kosten sich das Mitgliederverzeichnis abschreiben zu lassen. (Heiterkeit und Zuruf bei den Sozialdemokraten.) _ Wir wollen die Praxis abwarten! _ Wenn ein Mitglied das verlangen solite, wird es wahr- fcheinlich nur ein Mitgliedsvérzeicbnis seines Ortswereins verlangen, und es wird wahrscheinlich aueh das nicht verlangen, sondern, wenn es wiffen will, ob eine bestimmte Person Mitglied des Vereins ist, wird es einfach das Mitgliedsverzeicbnis auf dem Bureau des Vorstands einsehen. Wenn, wie angedeutet ist _ ich komme auf die Unter- nehmerfrage noch später _, ein Mitglied von einem Unternehmer bewogen werden sollte, auf dessen Kosten sich eine Abschrift zu ver- schaffen, damit der Unternehmer weiß, welche Personen Mitglied eines bestimmten Vereins sind, so würde der Unternehmer, glaube ich, diesen Umweg nicht nötig haben, denn innerhalb einer Orthruppe wird so ziemlich jeder Arbeiter schon von selbst wissen, wer von seinen Kollegen Mitglied des Vereins ist (Widerspruch bei den Sozialdemokraten), dazu braucht er zweifellos kein Verzeichnis; wenn aber der Arbeitgeber es wissen will, kann der Arbeiter es ibm ja mündlich berichten. (Zuruf bsi den Sozialdemokraten.)
Meine Herren, es ist ferner ein Einwand erhoben worden gegen die Einreichung, die Veröffentlichung, die Auslegung der JahreSrecbnungen. Es ist das eben ein Ersaß der polizei- lichen Kontrolle durch die öffentliche Koniroiie. Die gleiche Bestimmung besteht schon für andere bürgerliche Rechts- verbindungen. Warum sollte fie also für Arbeiterberufsvereine nicht bestehen? Und wenn sick) ein Verein _ und das muß man doch verlangen _ innérhalb der saßungßmäßigen und geseßlichen Be- stimmungen hält, welchen Widerspruch solite er dagegen erheben können, daß die Verwendung seiner Gelder und seine AbrechnU"gen veröffentlicht werden?
Ich komme nun auf die wichtigste Frage der Haftungs- verpfiichtung der Bemfsvereine gegenüber der Verlesung fremder Interessen. Es ist in der Preffe und gestern auch hier im Hause verlangt worden, daß diese Haftung beseitigt werde. Ich der- stehe es geradezu nicht, wie ein Vertreter der äußersten Linken einen solchen Anspruch erheben kann. Wir haben in diesem Hause, in der sozialdemokratischen Presse so oft gehört: der moderne Staat ist ein Klaffenfiaat, die modern; Geseßgebung ist eine Klaffengeseßgebung, wir leben in einem Staate, wo nur besondere privilegierte Klaffen das Ohr und den Schutz des Staats haben. Demgegenüber wird fortgeseßt der Anspruch erhoben: gleiches Recht für alle! Gewiß, meine Herren, gleiches chht für alle, aber wenn man gleiches Recht für alie beansprucht, darf man für die eigene Klaffe keine Privilegien schaffen onCn. (Sehr richtig! rechts.) Und wenn Sie die Arbeiterdereine ausnehmen wollen Von der Haftpflicht gegenüber ungeseßlichen Handlungen, dann schaffrn Sie ein Arbeiter- privilegium, dann schaffen Sie in der Tat eine privilegierte Arbeiter- klasse, und daquerden die verbündeten Regierungen nun und nimmer- mehr die Hand bieten.
Es ist auch bemängslt worden _ und auch der Herr Abg. Bassermann hat das heute getan _, daß unsere Vor- lage nicht auf dem laufenden sei, daß wir z. B. den englischen Bericht über die “Drucixz imjorr bij] nicht abgedruckt hätten, obgleich er schon srit einiger Zeit erschienen sei. Das geht alles mit natür- lichen Dingen zu. Die Vorlage war Vom Bundesrat schon im Früh- jahr beschlossen und Verabschiedet worden, Wir konnten sie aber nicht vorlegen, weil es bei dem Stand der Geschäfte im Frühjahr ganz aus;]eschloffen war, daß dieses Geseß noch zur Beratung und Vor allen Dingen zur Verabschiedung gelangt wäre. Infolgedessen ist die Vor- lage bis jest zurückgehalten, und der Reichskanzler war skibsimxr- ständlich nicht berechtigt, an der vom Bundestat beschloffenrn und Verabschicdeten Vorlage im Text oder der Begründung etwas zu ändern. "Ich kann Sie versichern: Sie rverden aUes Material, was seitdem noch erschienen und was zur Sache wichtig isi, Vorgelegt erhalten, und es ist mir Eine besondere Genug- tuung, daß ich heute hier ein Zitat verlesen kann aus dem Bericht der Königlichen Kommission in England, die eingesevt wurde nach dem berühmten Tafftbal-Fall, wo die Arbeiter einer braäez uuj0n für haftbar für den von ihnen verursachten Schaden erklärt wurden. Es steht, wenn Sie das Zitat nachprüfen woiirn, auf Seite 348 des Reichßarbeitsblattes Nr. 4 für 1906 abgedruckt. Es lautet:
Es isi nunmehr noch die Frage bezüglich ihrer (d. h. der Haftbarkeit) Gerechtigkeit und Biliigkeit zu betrachten, und hier er- scheinrn die Einwendungen gegen eine Störung des Rechts, wie es in dem Tafftbal-Prozeß niedergelegtist, unüberwindlich. Keine Geseßrs- regel ist so elementar, so allgemein, so unerläßlich wie die, daß ein Uebeltäter angehalten werden muß, das begangene Unrecbtwieder gut zu machen. Wenn Gewerkvereine von dieser Versicherung befreit wären, so wäre das die einzige Außnabme, und dann wäre es nur recht, das; diese Ausnahme bessitigt würde. Daß große und mächtige Körperschaften befugt sein sollten, ihr Vermögen zu benußen, um anderen Unrecht zuzufügen und fie dadurch zu schädigen, vielleicht im Betrage vieler tausend Pfund, ohne den Schaden aus ihrem Ver- mögen erstatten zu müssen, das wäre ein Stand derDinge, drr schon der bloßen Idee von Gescß, Ordnung und Gerechtigkeit wirersprächc.
Meine .Herren, diesrr Passus ist ei n stimm i g angenommen worden
in der Königlichen Kommission, und ein Mitglied dieser Kommisfion war der so oft von Ihnen gerübmte Sozialpolitiker Sidney Webb.
Um vollständig zu sein, teile ich nun noch einen zweiten Passus mit, wo die Meinungen geteilt waren. Da heißt es:
In den vorstehenden grundsäßlichen Anschauungen über die .Ge- recbtigkeit und Billigkeit“ der Haftung der Gewerkoereine stimmten sämtliche Mitglieder der Kommission überein. Dagegen war nur die Mehrheit der Kommisfion, nämlich Lord Dunedin, Arthur Cohen und Sidney Webb, bereit, bei einer gesetzlichen Regelung der Hafibarkeit der Gewerkvereine der TatsacbeRechnung zu tragen, daß manche Gewerk- vereine sich wegen der halb unabhängigen Stellung ihrer Zweig. vereine von der Zentralleitung in einer so eigenartigen Lage befinden, sodaß es als eine Härte erscheinen könnte, wenn das Vermögen des ganzen Gewerkvereins für die nicht genehmigten Handlungen eines Beamten irgend eines Zweigvereins haften sollte. Daher empfiehlt die Mehrheit der Kommission, daß Maßnahmen getroffen werden- sollen, durch welche die Zentralleitung eines Gewerkvereins- sich gegen nicht genehmigte und |sofort mißbiliigte Hand. lungen von Beamten der Zweigvereine schützen könne.
Also nur mit dieser Ungnabme batte sich eine Mehrheit in der Kom.- mission für eine beschränkte Haftbarkeit gefunden. Ich gestehe aller. dings, daß die Anträge, die jeßt im englischen Unterbause gestellt sind,. weit über diese Auffassung binauSgeben, aber dieser Geseßentivurf ift bis heute noch nicht Verabschiedet.
Meine Herren, ferner beschweren Sie fich darüber, daß man die außerordentlicben Beiträge nicht einklagen könne, nur die ordentlichen. Es scheint mir das in der Natur der Sache- begründet zu sein, daß, wer einem Verein beitritt, namentlich ein Arbeiter, im Voraus wissen muß, welcbe Lasten er damit übernimmt. Im Gegenteil, es liegt darin meines Erachtens eine Art Privileg der Berufswereine, daß sie zwar auf Einziehung der Beiträge klagen können, daß die Mitglieder aber nicht das Recht haben, auf die Leistungen des Statuts zu klagen. Haben die Mit- glieder auf die Leistungen des Vereins ein statutenmäßiges Recht, dann fallen sie sofort unter eine ganz andere Kategorie der Gefes- gebung, dann fallen sie unter die Versicherungßgeseßgebung. Also der Verein als Korporation ist in einer viel günstigeren Lage als- das einzelne Mitglied. Der Verein kann selbsiVersiändlich aucb außer- ordentliche Beiträge erheben, er kann sie nur nicht einklagen. Wenn indes der Zustand in den Vereinen wirklich so ist, wie uns gestern dargesteUt wurde, daß die großen Berufsvereine fich sehr wohl fühlen- unter der gegenwärtigen Geseßgebung, so folgt daraus auch, daß die Berufswereine, die sich troßdem eintragen lassen, keine Schwierigkeiten finden werden, auch außerordentlicbeBeiträge einzufordern; nur klagbar sind sie nicht. Ick) meine, also diese Beschwerden verkennen die Grundlage, auf der das ganze Geseßgebungswerk überhaupt aufgebaut ist. Wenn man von einem AuSnabmerecht gegen die Arbeiter spricht, so ist das schon deshalb hinfällig, weil unter der jeßigen Geseßgebung die Arbeiter- und Berufswereine sich in großem Maßstabe entwickelt haben, Weil niemand sie zwingt, in einen eingetragenen Berufsverein einzutreten oder sick) als Berufswerein eintragen zu lassen. Ich habe, ich glaube in einem sozialdemokratiscben Blatt, bei der Frage der Entziehung der Rechtsfähigkeit auch die Bemerkung gefunden, die sehr charakteristisch ist: nun, wenn die Rechtsfähigkeit entzogen wird, wird sich kein Gewerbeverein ein graues Haar darüber wachsen lassen. Daß das Geseß ein repressives gegen die Arbeiter- klasse wäre, dem muß ich also ganz bestimmt widersprechen. Ick) möchte überhaupt die Herren der äußersten Linken bitten, nicht jede Arbeiterbewegung und die Vertreter jeder Arbeitrrbewegung als einen ununterschiedenen Block zu behandeln, und so sollten Sie auch die Unternehmer nicht immer als einen Block behandeln, der den Arbeitern stets feindlich gesinnt ist. Von einem wirtschaftlichen Standpunkt aus, der sich nicht mit Utopien beschäftigt, falien die Iritereffcn der Arbeiter und Unternehmer zusammen. (Sehr richtig! rechts.) Die Arbeiter haben das dringendste Interesse, daß der Unter- nehmer Prosperiert, und Wenn man immer nur von den Profiten der Arbeitgeber spricht, wenn man jeden Gewinn, den die Arbeitgeber machen, als unberechtigtrn, auf Kosten der Arbeiter gemachten Profit binsieiit, so ist das eine Wirtschaftlich volikommen ver- frhite Auffaffung (sebr richtig! rechts), denn wenn es keine Unter- nehmer und keine tatkräftigen Unternehmer gäbe, die ihre Intelligenz in den Dienst des Unternehmens stellen, ihr Kapital riSkieren in zum Teil sehr gefährlichen Unternehmungen, die erst mit der Zeit Erträge Versprechen, gäbe es auch keine Unternehmungen, und wenn es keine Unternehmungen gibt, gibt es keine Arbeit. (Heiterkeit links.) Ich weiß nicht, was hierbei so Ihre Heiterkeit erregt, es ist doch eine unzWeifelbafi richtige Auffassung. Eewiß, in Deutschland isi ein großer Untrrnehmungsxgeisi zum Vorteilhaften Unterschied von gewiffen Veröältniffen in anderen Staaten. Diesem UnternehmungSgeist ver- danken wir die gegenwärtige industrielle Prosperität Deutschlands, und es ist selbst von sozialdemokratischen Schriftstellern unumwunden anerkannt, daß diese wachsende Prosperität Deutschlands an:!) die Lebenshaltung unserer Arbeiter wesentlich gehoben bat. (Sehr richtig! rechts.) Es mag Unternehmer geben, denen vielleicht noch nicht das Verständnis dafür aufgegangen ist, daß heute die wirt- schaftliche, die politische, die moralische Stellung des Arbeiters inner- halb des Staats eine andere ist, wie in vergangenen Jahrhunderten, und daß man dieser (Entwicklung des Arbeiterstandes Verständigerweise Rechnung tragen muß. (Sehr richtig! links.) Aber deshalb gegen das ganze Unternehmertum als eine geradezu unberechtigte Erscheinung des wirtschaftlichen Lebens zu eifern und fortgesetzt der Regierung Vorzuwerfen, sie stehe nur im Dienst des Unternehmertums, dieser Gesexzentwurf sei nur eingebracht worden zum Besten des Unter- nehmertums, das ist eine Volikommen schiefe Darstellung der Ver- hältniss. (Sehr richtig! rechts,)
Ich komme nun zu den AuSnahmebesiimmungen für die Berufs- Vereine und Arbeiter, deren Streiks im öffentlichen Interesse nicht materiell unterstützt werden dürfen, um nicht wichtige Zweige des wirt- schaftlichen Lebens, des öffentlichen Diensixs lahm zu legen. Es ist einmal in drr französischen Kammer die Rede dadon gewesen, man sollte den Eisenbahnbeamten, den Angestellten der Eisenbahnen, den Postbeamtun unbeschränktes Koalitionörccbt geben. Da sagte am 7. No- wemdcr 1905 drr Ministerpräfident Nouvier, ein sehr liberaler Mann:
In einem republikanisch regierten Staate für alle Angrsiellten und Beamten der Regierung das Recht des Ausstandes zuzugestehen- beißr Anarchie schaffen.
(Sehr richtig! rechts.)
Keine Regierung könne, obne Selbstmord“ zu begeben, den Lehrern
und Postbeamten das Recht verleihen, sich zu organisieren. Die Kammer nahm daraufhin eine von der Regierung gebilligte Tages:)rdnung an. Hiernach erscheint es doch so gut wie außgeschloffen, daß die republikanische Regierung in Frankreich zu einer Erweiterung des Koalitionörerhts in der Richtung, wie es von den Herren befür- wortet wird, überhaupt jemals die Hand bieten könnte. Auch die jngesRegierung wird das nicht tun, darauf können Sie sich ver- la en
Meine Herren, der Geseßentwurf geht von der Ansicht aus, daß er sich nur bezieht auf die Arbeiterkategorien, die unter die Ge- Werbeordnung fallen, und nach der Auffaffung der preußischen Staats- regierung _ und ich glaube, auch der übrigen Regierungen _ fal1en die Eisenbahnarbeiter, auch die in den Werkstätten, nicht unter die Gewerbeordnung, weil ja natürlich der Eisenbahnbetrieb von der Tätigkeit in den Werkstätten, von den Reparaturen in den Werkstätten ganz untrennbar ist. Wie kann der Betrieb aufrecht erhalten werden, wenn Lokomotiven, die Schaden erlitten haben, in den Werkstätten" nicbt repariert werden könnenick Diese Auffassung halte ich sachlich für durchaus berechtigt, und ich nehme an, daß der Vertreter des preußischen „Herrn Eisenbahnministers diese Auffassung in der Kommission noch des näheren darlegen wird. „
Ferner, meine Herren, ist in der Begründung ausdrücklich bestätigt, daß die Bergarbeiter, daß die fiskalischen Arbeiter nicht unter jene ein- schränkende Bestimmung fallen, und wenn gesagt ist, daß gewiffe Arbeiter- sireiks nicht untersiüßt werden dürfen, weil hierdurch entweder die Sicherheit des Reichs oder der Gas- oder Wafferbedarf oder die Er- zeugung von Licht gefährdet wiirden, so bezieht sich das eben nur unmittelbar auf jene Arbeiterkategorien. Von dem Grundsatz kann kein Staat, der die bürgerliche Gesellschaft in ihrem Bestande aufrecht erhalten will, abgeben, daß es gewisse Beschäftigungen gibt, wo eben das aligemeine Jniereffe dem individuellen Jniereffe vorgeht. Das ist eben der Begriff des Staatsbewußtseins, daß der einzelne von seinen individuelien Rechten abgeben muß zu Gunsten der Gesamtheit. (Sehr richtig! rechts.) Wenn wir so weit im Jndividualißmus geben wolien, daß jeder nur sein eigenes Interesse zu Rate ziehen braucht, so ist das allerdings die Auflösung jeder geordneten bürgerlichen Gesellsäpaft! (Sehr richtig! rechts.) Also diese Auffassung werden wir nicht aufgeben!
Ferner, meine Herren, die Hereinziebung der landwirtschaftlichen Arbeiter! Es ist zutreffend, daß der verstorbene Minister von Jßenpliv im Jahre 1866 dem preußischen Abgeordnetenhause einen Geseh- entwurf vorgelegt hat, wonach den landwirtschaftlichen Arbeitern das Koalitionörecht eingeräumt werden sollte, und ich glaube, die betreffenden Stellen in der Begründung sind gestern richtig angeführt worden. Aber (Gesetze kann man nicht nach abstrakten Theorien machen: Gesetze muß man gestalten nach der tat- sächlichen Lage der Dinge! Und wie anders lagen damals die Arbeiter- verhältnisse _ im Jahre 1866 _, wie sie heute liegen! (Sehr richtig! rechts.) Damals bestand noch nicht diese, zum Teil doch künstlich geschaffene Kluft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ; wir lebten damals noch in unendlich friedlicheren Verhältnissen, und auch die Landwirtschaft befand fich in dieser Beziehung in einer ganz anderen Lage wie heute. Meine Herren, Sie schmälen viel über den Zolltarif _ wir werden uns über diese Frage vielleicht noch einmal sehr eingehend unterhalten _; aber eins steht schon heute fest: eine viel größere Schwierigkeit als die Preisfrage ist für die Land- wirtschaft jetzt die Arbeiterfrage! (Lebhafte Zustimmung rechts.) Ick bedauere vom national-deuiscben Standpunkte auf das alier- tiefste, daß wir immer mehr genötigt sind, unseren heimischen Boden nicht mehr mit den bodenständigen Arbeitern zu behandeln, sondern mit Arbeitern, die wir von jenseits der Grenze heranziehen müssen. (Unruhe bei den Sozialdemokraten.) Damit sind sehr große soziale, politische und wirtschaftliche Nachteile verbunden. (Sehr richtig!) Das ist ein Notstand. Nun sielien Sie sich ferner vor: jederFabrikbefißer kann unter Umständen, wenn bei ihm gestreikt wird, die Fabrik schließen, kann einmal die Arbeitaufhören lassen (sebr richtig! rechts); kein Eigentum aber ist so wenig geschüßt wie das iandwirtschaftlicbe (sebr richtig! rechts), wie das Eigentum des Landwirts, seine Ernte liegt unter Gottes freiem Himmel und istaußerdem den vielen Wechselfäilen unserer kurzen Vegetations- irriode, unserer schwierigen Witterungsverhältnisse außgeseßt _ nun itellen Sie sich vor, wenn Arbeiter, die vielleicht für das ganze Jahr angenommen sind, in den Häusern des Landwirts wohne'n, ibr Deputai vorausbewgrn haben, in einer Jahreßzeit, wo es sich manchmal um Stunden handelt, um den Ertrag der Arbeit eines ganzen Jahres zu retten, plößlich die Arbeit liegen [AffenI Das geschieht ja jest schon bisweilen, aber ohne gesetzliche Grundlage. Ich frage Sie: wenn das möglich ist, wer dann über- haupt noch den Mut haben soll, Landwirtschaft zu treiben, wenn er dabei auf fremde Hilfe angewiesen ist! (Lebbaite Zustimmung rechts. ZUkae yon den Sozialdemokraten) _ Die Verhältnisse sind stärker, als alle Theorien! _ Auch hier liegt unzweifelhaft ein Fall vor, wi) das Recht des einzelnen zurücktreten muß hinter den Bedürf- nlsseri der Allgemeinheit. (Sehr richtig! rechts. Lebhafte Zurufe krnren Sozialdemokraten.) Wenn solche Zustände in der Land- w'lkikbaft eintreten würden _ und in Irland haben wir sie gehabt (ZUkae Von den Sozialdemokraten) _ nebmrn Sie einmaldie Berichte d“ UFJÜsTben Agrarkommisfion zur Hand! _ stellen Sie sich vor, wie das M kl? PreiLVerhältnisse der gesamten landwirtschaftlicben Erzeugniffe ktnwirken würde und einwirken müßte. (Sehr gut! rechts.)
Gestern haben Sie auch wieder Von der Verelendung der Land- axbeiter gesprochen. Ich wünschte, die landwirtschaftlichen Vereine ahmen fick) einmal dieser Frage streng wissenschaftlich an und wiesen nacb “Parallelklassen städtischer und ländlicherArbeiter, wie sichdieLebens- ““ULFUL _ Wenn auch bei Verschiedenem Bargeld _ der städtischen their“ Vékbält zu der der ländlichen. Von einer Vereiendung der Mdarbeiter kann gar keine Rede sein. (Zurufe Von den Sozial- kmOkraten,) » (Geben Sie aufs Land und sehen Sie sich dort die iinrr an! _ (Erneute Zurufe von den Sozialdemokraten.) _ Nun, ein Siultatr der militärischen Aushebungen liefern für JbreBebauptung kb LUHVSWUS, die sprechen vielmehr zu Gunsten der ländlichen Arbeiter in kDielen Gegenden Deutschlands. (Sehr richtig! rechts.) Wenn der "";)?rbeiter chm Lande wegziebt nach der Stadt, so liegt das nicht n t; "J" Politischen Verhältnissen oder seinem Arbeitshertrag, sondern
d Efllesenden psychologischen Momenten, die ein Urbel unserer Zeit 1aff(sebk kichitgi rechts), und die leider auch auf die höheren
M der Gejeüschast einwirken. Es wohnen z. B. in Berlin viele
Leute, die sehr viel besser daran täten, fie wohnten in kleinen Städten oder auf dem Lande und stellten, statt hier unter den Linden spazieren zu geben, ihre Arbeitsfähigkeit und ihre Intelligenz in den Dienst der Interessen der Provinz und des platten Landes. (Sehr gut! rechts. Zuruf: links.) _ Sie wollen doch, daß ich hier meine Ansicht darlege, nicht wahr? Dann müffen Sie mich aber auch anhören! Ich glaube, ich höre aucb die Gegner mit der größten Geduld an. (Sehr richtig!) Wenn man täglich fünf Stunden im hohen Hause zuhört_ und gestern sogar sechs Stunden _ neben dem ungeheuren an- strengenden und verantwortlichen laufenden Dienst, so, glaube ich, be- weist man Geduld genug. (Sehr richtig!) Es ist ferner befürchtet, das Geseß sollte dazu benußt werden, um die nichteingetragenen Bekrufsvereine zu schikanieren. Auch das ist durchaus falsch. Das Burgerlickpe Geießbuch enthält ja in bezug auf die Verpflichtungen der Vereine gegenüber dem Staatswobl _ § 43 ist es, glaube ich _ eine viel allgemeinere Bestimmung, als dieser Geseßentwurf. Ob die BrrufSJenossenschaften als Gesellschaften unter die Bestimmungen des Burgerlichen Geseybucbs falXen, kann eine offene Frage fein; aber daran hat bisher noch niemand in der Regierung gedacht, daß man dieses Geseß benußen sollte, um diefreien Gewerkschaften zuschikanieren und sie dadurch zu zwingen, sich in das Register der eingetragenen Vernis- vrreine rrntragen zu laffen. Wir wolien den Arbeitern die Möglirh- keit gewabren, und besonders auch den Frauen _ und darin liegt auch ein wesentlickper Fortschritt _, insoweit sie durch die Verhältniffe ge- zwungen sind, berufstätig zu sein, ihre Berufsinteressen ungehindert zu Vertreten. Aber, mrine Herren, wir haben seitens der verbündeten Regierungen nicht das geringste Interesse, durch irgend einen Akt der Geseßgebung die Arbeiter an und für sich in die BrrufSorganisationen bineinzutreiben. Deshalb sind alie Einwendungen, die in dieser Be- ziehung gegen das Geseß gemacht worden find _ das kann ich Ihnen Versichern _ reine Phantasien.
Meine Herren, ich behalte mir Vor, auf die sehr schwierigen einzelnen Bestimmungen
in der Kommission und verwickelten Fragen, wie die dieses Entwurfes sich zu den übrigen Ersetzen, zum Genoffenfchafthesetz, zum Aktiengeseß, zum Burgrrltcben Gefeßbuch verhalten, des näheren einzugeben. Es ist ja unmöglich, ohne Paragraph für Paragraph durch- zugeben, _ das findet auch auf die Begründung Anwendung _ auf [die einzelnen Bestimmungen in allgemein erläuternder Weise ein- zuge en.
Dazu fehlt die Zeit und, ich glaube, auch die Geduld der Herren. Ich möchte aber zum Schluß einen Appell an die bürger- lichen Parteien richten: dieser Geseßentwurf bat Feinde von rechts und Von links. Rechts, meine Herren, _ außerhalb dieses Hauses _ gibt es eine Richtung in der Presse, die einflußreickxe Hintermänner hat, denen jede Fortbildung des Arbeiterrecbtes höchst unerwünscht ist (sehr richtig! links), die jede Fortbildung des Arbeiterrecbtes in unserer Zeit der allgemeinen Schulbildung, der fortgeseßten Prosperität des gesamten deutschen Volkes eigentlich als eine Preisgebung don Rechten des Staats betrachtet und damit ihre eigenen Interessen mit den Staatsintereffen identifiziert. (Lebhafte Zustimmung links.) Das sind aber zwei sehr verschiedene Dinge. Und, meine Herren, es gibt Feinde diefes Geseßentwurfes von links, denen vielleicht der ganze Entwurf nicht erwünscht ist, die fürchten mögen, daß fich auf Grund dieses Gefeßentwurfs Vereine bilden, die lediglich Berufs- interessen verfolgen und die politischen Interessen außerhalb ihrer Berufsvereine verfolgen, oder die sich überhaupt auf ihre Berufs- intereffen beschränken. Ich kann Ihnen versichern, es war nicht [richt, einen solchen Geseßentwurf gegenüber der vielgestaltigen einzelsiaat- lichen Geseßgebung durch aile die Klippen und Schwierigkeiten geskß- licher Natur bindurchzuleiten. Ick; glaube aber, das:, wenn Sie diesen Geseyentwurf annehmen, Sie nicht nur dem deuisch3n Arbeitersiande, sondern auch den siaatSerhaitenden Jnterrssen einen srbr wichtigen Dienst leisten. Ick) richte deshalb an die bürgerlichen Parteien die Bitte: Laffen Sie diesen Gesesentwurf nicht im Hafrn scheitern. (Beifall.)
Abg. Bokelmann (Rp.): Der
. . vorlie ende G e (? tw befriedigt eigentlich keine Partei, aber bei den gesJrigen AÜYHMYJ
des sozialdemokraiischrn Rednrrs konnte ich doch die Em ndun ni ! loswerden; wie schade un) all die schöne Entrüstung?)fi Siegwurcxe ausgeschmuckt durcb ali die bekannten Worte von AuSnabmegesescn, Entziehung Von Menschenre ten usw., die wir aus dem .Vorwärtß“ und drn ubrigen sozialdemo kritischen Organen seit vielen Jahren als Karkpfmittel aus der Parteirusikammer kennen. Nachdem der Abg. Legien gestern anderthaib Stunden lang Von der Entrechtung der Arbeiter und den sonstiger] Nachtsiien drs (Gesetzes gesprochen hatte, Yam mit einem Male, sozuiagen in einer Fußnote, seine Bemerkung: ubrigens brauche ja das Gesey Von den Arbeitern garnicht angewendet zu werden, um dann aher wieder nachzuweisen, daß man doch das Gesey den Arbeitern aufzwingen wolie, Von einem Außnabmege es und xiner Entrechtung kann man nicht sprechen. Auch die mit gro er Entrustung vorgetragene Entrechtung der Landarbeiter suchte der A g, Lxgien nur mit einem Irrlrc) mortrrie) za begründen, indem er aus- fribrte, daß durch_ dieses Gesey „den Landarbeitern die Koalitionsfreihrit nicht gegeben wurde. In meiner HeimatPrOVinz Schleswig-Holstein Liebt der Koalitionsfreibeit der Landarbeiter kein Hindernis eritgegen. _«5n einer ersammlung Fragte, mich ein national-sozialer Herr, wie ich zur Einfuhrung der Koalitionsfreibeit für die Landarbeiter stehe. Dara"uf wurde ich erst Verlegen, weil ich nicht wußte, was dieser Frei- heit uberhaupt eniqegenstehx, und ich fragte ihn: „Was stebtdenn bei uns dem entgegen L' Dgtauf wurde der LGA seinerseits Verlegen und sagte: „IK das weiß ich auch nicht.“ ie Landarbeiter batten also gar keine enninis von dein Koalitionßrécht, das sie hatten. Der Herr regte sich aber daruber auf, daß sie kein Koalitionßrecht ättrn. Ueber die Ausfuhrungen des StaatSsekretärs über die Gleichheit der Interessen von Unternehmern und Arbeitern babe ich mich sehr gefreut; es gibt ja auch Unternehmer, ;die, wenn ihre Arbeiter schlechi behandelt sind, einfach den Geschä tsiübrer damit entschuldigen, er habe im Intereffe des eschäfts ehandelt, also treffe den Unternehmer kein Vorwurf. 5 gibt Unternehmer, die in ihrem Unternehmersgoiömus so weit geben, daß _sie, wenn die getretenen Arbeiter _ ich bediene mich Ibrer_Ausdrucke _ sich ohne verlesende Form an die Oeffentlich- keit fluchten, durch dieses Vorgehen aufs äußerste verleßt sind“ aber solche bypertrophischen Gestalten der Kapitaisbesiie sind doÉ sehr selten geworden. Ick) schreibe das in erster Linie der aufkärenden Arbeit des „Vorwarts: und den außgejeicbneten Beispielen zu, die in seiner Druckzrei fur aÜe Unternehmer gegeben werden. (Abg. Bebel: Einiaob Lage!) Die Arbeiter haben es doch selbst in die Zeituygen gebrath. In der Tat scheint das ein etwas nervöser Punkt zu sem. _ Bezuglicb der Vorlage halten wir es für eine Abnormitat, wenn roße und mächtige Vereine außer stande find nach dem gsltenden ereinSrecbt eine paffende Gestaltung zu erhalten: iese Form soll ihnen, mit Rech gegeben werden. Ander- seits gibt es abe_r unter dirsen mächtigen Organisationen eine groß? Anzahl von Krusten, die m der Sozialdemokratie revolutionäre
und antinationale Zwecke Verfolgen, und der Staat kann
«:ck nicht dazu hergeben, für solche Zwecke Formen zu finden,
während diese Organisationen zur Bekämpfung des Staats vielle' t aiich der außeren Sicherheit des Reichs geneigt sind. Desbdib balltén wtr gerade die „an die Oeffentlichkeit in mancher Beziehung appeliierenden Bestimmungen der Vorlage für geeignet, den Schäden vorzubeygen. Wir wollen den Berufsvereinen die Möglichkeit geben, feste privatrechtliche Gestalt zu gewinnen, aber es muß eine Sicher- heit gefunden Werden gegen die Ausbeutung dieser berufsvereinlicben Gestaltung „zum Schaden des Volkes und Staats. Es lä t sich dabei ,ein Haus Hauen, in' weichem der vaterlandsfreundli e GewerkVerem obne Schadigung seiner Interesse:: seine Arbeit tun kann. Yi? Öli??? tirinerkdririse? Z')??? sfiJ estnfe" ?Fnamitbombrnfabrik anlegen , , a e e au ur n u ' " soli F auéOzUUFJ sexn- z eng ist, und fur den . _r. ug (rn (fr.Vgg.): Der Ab .Trimborn wa fo [ixbenswurdig zu erklaren, daß er selbst ndchg nicht einmal FELIX??? verstande und noch kein Urteil darüber abgeben könne. Richti er ware wohl zu sagen g-ewesen. daß das Gases so unversiändlich Kei daß selbst ein so großer Sozialvolitiker wie der A . Trimborn es, nicht Verstehe. Schwer Verständlich ist ja auch die Sprache des Ent- WUrfs. Klarer abßr sind die Wirkungen und Ziele des Entwurfs“ würde er Geseß, so wurde rin ungeheurer politischer Rückschritt ,gemacht werden. Nach 37 Jahren drs Verlangens der Rechtsfähigkeit für die Erwerb und die anderrrx Brrufsvereine kommt die Regierung mit einem solchen Grieß! Wie gefahrlick) muß es mit dem Inhalt dieses (Gesc es stehen, wenn selbst diese GeWerkVneine, deren heißes Streben 37 Ja re lang auf die Erlaxigung der Rechtsfähigkeit geriwtst war, es Verwerfen. Es Handelt sich hier gar nicht um Gewährung einer Wohltat, sondern um ?_lufbebung eiiies alten Unrechts, welches den Arbeitern so [an ? zugefugt war. Will man dieses Unrecht beseitigen, so darf man ni t gleichzeitig derartige Fußangeln [8 en. Der Staatssekretär sagt mit dem Abg. Bassermann, es bandiesi um keinen Zwang; ich glaubeibm aber ,seine Versicherungen haben nicht (GeseZeskraft. Es ist sehr wobi möglich, dgbß nachher doch, wie es ,der Abg. egien annimmt, das Gesetz so_ au§"gefu rt wird, daß die freien Gewerkschaften erdrosselt werden. Die kummerlicben Rechte, „Mühe die Vorlage gewähren wil] haben die Vereine, selbst die frrten Vereine, beute gewissermaßen Örastsr iSIS?) schon erreicht. Der Abg. Baffermann meinte, man folie doch dem Reichstag? vertraurn, daß er die Wablberechtigupg nur der ein- gexragenen Bergfsvereine zu den Arbeiterkammern nicht zulassen wurde. Ja, dieses Vrrtrauen kann niemand verlangen; Gesetze können nicht auf sfolchen uiificheren Zukunftswecbsel bin ge- macht werden., Gewiss Errichtsurteile beweisen dock; schon heute, daß die Dame Justitia nicht immer eine Binde vor den ?_liigen bat. Es. könnte auch die Begründun solcher rechtsfahtzen Brrufsvereme benuizi von ArIeitgebern die dann ihre ubrigen Arbeiter einfach da bincimwingen würden., Aus, diesem Grunde_ muß die Grstaitung des Geseßes so erfolgen, als 01) jeder Arbeiter ulxrhaupt nur in diese rechtsfähigen Berufswereine eintreten könnte. zur uns rst schoii der 5 1, wie rr iwrliegt unannezbmbar. Wir hoffen, das“, in der Kommiisionsberatung vielleicht, etwas Brauchbares herauskommen wird, aber diese Hoffnuna ist nach der Erklarunxzi dex; Staatssekretärs und der maßgebenden Partsien keine alizu großx. Bleibt das'GeseZ, wie es ist, so ist es für uns unannebm- bar,_es wurde deri Arbeitern loi; Steine stati Brot bieten. H 1 be- schrankt den Verein auf die- Wabrung und Förderung der Jniere en die unxnittelbar mit dem Berufe in Verbindung stehen. Yer StaatMekretär nennt das harmlos und will dafür garantieren, da es ZUR zu eng angekegt wird. Ick verweise auf den gegenwärtßgen Metailarbeiterderband; aus dem könnte die Polizei sehr leicht 20 oder noch mehr Einzelvrrbande konstruieren ; dasselbe könnte beim Baugewerbe der Fail sein„ es konnte verlangt werden, dat“; diese nicht alle zusaminen bleiben, _ sondern nach ihrem Unterberufe getreu organisiert werden mußten. Würde einer Gewerkschaft ein Hausbau nach § 1 Zriaubt sein? Nach meiner Auffassung nicht, sondern nur wZnn rr fur die besiim_mt_e Einzelne Gewerksckyait errichtet ist. Das ware em Uxiqebeurer Ruckscbriit; denn die Verschiedensten Parteien balken den Bau von, ererkjcbaft '" ür cine sozialpolitische kst"8 SStäZten dsrÜxÖ man solche _ u en. 0 en te eru sver 11 nicht bei einem Gesrß' wiedas TuchfbauSgeseß sprechen dürfenf? Ze; Schiri; der ArbriiswiUtgeii rst do eine aligemeine und politische, keine unmtiteibar mr_t dem Berufe zusammenhängendc Materie. Ein Berufstreni hatte abrr dqch sxhr wohl auch das Recht und die Pflicht, in emer Zeit, wo bist dte_Z_o_liiarifdebatten waren, fich mit der brtreffenden Geskngehung zu beschaftigrn. Mit der Vorlage wird deni Arbeitersiand ein' richtiges Danaergescbrnk grmacbi. Auiiäiiiger- weiye hat der Abg. Trimborn gegen §3 nichr Front gemacht, dsr doch die? Priester Von dem Vorm; O_on Berufswereirari aukfchiche߀n würde. In Hezug auf den Punkt, dax; Gewerksckoaftsbsamtr Ur.!" Arkéikrr- seirrtare nur auZ der _Zahl drr Brrufsargebörigen entnxmrxr-I: :r"*“*r". dursen, hat der Staatßiekretäc die Anklage drs Arg. Lezien nicbt k::k:Z*'Z-":* Noch ntrmals bat m_:in bei Handsis- Und HamdwrrksrkW'H-K "**-“?n- lgngi, daß 'die Sekretare ans dem erxrbr Snrnrmmxn !!??“??2 Z:;- lage alw xtrxr großr Ungerechtizk-xit gegrn dir ariciirrrxr KH::Z': :*“. Den Voriißrnden dsr Bérafsrrrcinc wkrden Zirxirn &=; ;.“ LJ"); angedroht, Und das Gsies rerkinkrrt di? Vsreinr, iinrn kiki": “ZZ.:Z-n zu eriiaitens Dagegen werds" dock) séiisi Prstksamten rim Mari“- JelerÜztquilii tditAucb diese Ungebxnrriichksii muß (*NEU*: «:e?» - " ur r : ervrreine unmöglich, druxx cin Vérrin, de? iki "* Strerk kommi, braacht doch Ertrabeiirägr, die rr narbcbrn kisirmeJFZ Von srmen Mljgltedern 111€th h_eanipruckyrn darf. Dsr srring-xndé Punkt ist aber im gapzén Grieß drr J 13. Der Abg. Baffrrmann mrint, das Gesek bat nicht'die Traden; uiid den Wunsch, das Koalitimisrccht einzuschränken. Damit ist er doch_tm Irrtum; § 15 bindsrt Unzwriicibaft die Arbeiter an der, Ausubung dss Koalitirnsrrchts. Man sagt, 65 ginge nicht,;daß KoalttronSr€cht_ausüiZen zu [affen in Fällen, wo dadarch dem Staate ,und] der Grizlischast S:!)aden zugeiüst wird. Ja, wird denn durch dir quentbaltung dieses Rechts drm Sckoaden Vorgebrugt wenn'z. B. die,C1senbabnarb„iter kein KoalitionSrecbt haben? Wenri wirklich, die Eisrnbabnarbriier ohne Koaiitiorisrkcht die LokomotiVL nicht heizen wollen usw., so „kann man sie ins Gefängnis segen, "ir bestrafen, abrr sie zu der Arbeit zwingen kann man nicht. Dix Bernis- pereine wil] man nicht'zu Streikverrtnen werden lassen Der Streik rst doch ein legalrs Mittel; was auf den Krieg zutrifft, zu dem wir uns rusicn, um den Frieden zu hewahren, trifft auch anf den Strcik zu. Der Streik soil, nach Möglichkeit hinausgesäwben werden, aber wenn dem Arbeiter die Möglichkeit eines Streiks entzogen wird, wird er dem Arbeitgeber auf (Gnade und Ungnade ausgeliefert. Jede Arbeiter- kateqorie muß da? Recht haben, zu streiken und sie!) zu koalierrn. Daß die Bergarbeiter unter dss Gesrß falien, halte ich für zweifellos. Syll das nicht der Fal] sein„ so hätte es das Gesss klar aus- drucken sollen. Wai? d:e_landwtrtfchaftlichen Arbsiter betrifft, so ist die Klage der_ andwirtr uiZer die Leutenot gewiß brgründet. Daraus folgt aber fur jeden vernunftigen Menschen, daß man das Los drr landwirtschaftltchen Arbeiter anziehender macht, daß man sie durch gewisse Vorteile anreizi, bei dec'Landwirrschaft auszubauen. Statt dessen will man die landwirtschaftlichen Arbeiter schlechter stellen als die , Jndustriearbeiter. Ist es da ein Wunder wenn die landwtrxscbaftltchen Arbeiter lieber in die Fabriker; geben und tmmrr mehr in die Arme der So„ial- demokratie werfen? Die KonservatiVen haben ja selbst 60er Jahren das Koalitionöreckyt für die landwirtschafti-chen Ar- beiter verlangt, obwohl daxnals der größte poiitifche Kampf in Preu en herrschte „und in is_ne Zeit das Auftreten Laffalirs fiel. Die aragraphen uber den Schadenersatz und über die Mitglieder- listen find ebenfalis sehr bederikiicb. Drr Staatssekretär ermahnte uns, in diesem Falle gegen die Sozialdemokratie zusammenzusiehen. Ich bin gewiß ein großer Gxgner der Sozialdemokratie, aber drsbalb halte ich es fur falicisx bei einem Grieß, das aiien Arbeitérn zu gute kommrn soli, _tbnen Rechte zu kntzirbrn, Mil fi: auch den Sozial- demokraten nuxzen i_önnten. Die Furcht Vor der Sozialdemokratie karin uns nicht bestimmen. Die Bekämpfung der Sozialdemokratie heischt i_mbedinxzt, daß man den arbeitenden Klassen immer mehr und mehr zeigt, daß es falsch ist, wenn man yon drr Smialdemokraiie sagt, daß fie fcbirchter behandelt werde als andere, Wir dürfen der