1864 / 47 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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die Einlieferung bei einer von preußischen oder österreichischen Beam-

ten bedienten Tclegraphen-Station in den gcnqnnten Herzogthüincrn . geschieht. Die Gebührenfreiheit erstreckt fick) bis zu allen Stationen !

des preußischen und beziehungsweise des Kaiserlich Königlich öster- reichischen Staats-Telegraphen-Ncyes. Baare Auslagen, welche durch eine Weiterbeförderung dcr Depeschen vonOden Stationen ab, 'Wo die Depeschen den Staats-Tclcgraphcti verlamen, noch entstehen, hat der Adressat zu tragen. _

Berlin, den 24, Februar 1564, ,“ , .

Der Minister für Handel, Gewerbe und dnrntlrrbc Arbeiten.

Graf von JYcupliy.

Berlin, “24. Februar. Sc. Majestät der König haben Aller- gnädigst gcrnht, dcananitätsrath [)x'. Friedrich Erhard zr; Berlin die Erlaubniß zur Anlegung des ihm vcrliehciicn Ritterkchch' des .Herzcglick) Sachsen Ernestinischcn Haqurdcns zu crthcilrn.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 24. Februar. Sc. Majestät der nig nahmen hcnte die Vorträge des Obrrst-Kärmncrcrs Grafen von Rcdern und des Wirklichen Geheimen Raths Geheimen Kabi- nets-Raths Jslaire entgegen und empfingen dcn Gesandten Von Arnim, so wie den Gencral-StabL-Arzt der Armee V1: Grimm.

-- Ihre Majestät die Königin Wohnteil Vorgestern dcm

Vortrage des Hofpredigers Snethlage im evangelischen Zcrcin bei. i

- Ihre Königliche Hodrit dic Kronpriiizcssin, von längerer Unpäßlichkeit genesen, besuchte hcute die Königlichen Elicrn.

- Vom General-Konnnando des Armec-Corps, Kantonuirungs-Quartier Gravcnstcin , liegen Berichte über die am 22. d. vor Düppcl stattgefundene RckognoSzirung vor; darnach fand mit Tagesanbruch eine größere RrkognoSzirung der Düppcler Schanzen statt.

Die Brigade Canstein wurde zu 'von Schmöl aus - uach Zuriicklaffung dcr Vorposten Und Zu- thciiung eincr Spfündigcn Batterie, 4 Bataillone, 1 1Lpfiindigc und 1 6pfi'mdige Batterie und 1Escadron Ulanrn stark -- in der Richtung auf Wielhoi dirigirt.

Um dieselbe Zcif rückte die “1 12pfündige Batterie, 1 .Escadron Ulauen -

diesem Zweck um 7 Uhr früh

der Chaussee,

Der General-Major von Norder war erkrankt nnd fiihrte der Die Brigade (Horben rückte und einem Dctachcment Dragoner iibcr

Oberst von Kamiknsky diese Brigade. gleichzeitig mit 4 Bataillonen, 1 Batterie - 1Lpfii11dige » 2 6pfündigen Geschüßcn und Satrup auf Rakcbiill.

Die Brigade Schmidt sammeltfick) als Reschc in Uldcrup, die Avant- garde in Fischbeck. Es war die Abficht, die Biiffelkoppel durch einen um- fassenden Angriff zu nehmen, den Feind in die Schanzcn [)ineinzuwcrfen, diese sodän'n genau zu rckognoszircn und , dem Feinde dabei mög- Das erstere wurde ausgeführt, indem die 4 Bataillone des “18. und 22. Regi- ments - iiberall nach kurzer Gcge11wchr geworfen, und ihnen, nächst L Offiziere und 253 Gefangene ab- Einige Jalonneur-Fahnen wurden erobert, Die Trup- vortrefflich, sie mußten, namentlich die _linke Jlügel-Kolonne (Gosch) zucht ein heftiges Granat- und Kar- tätschfeuer von den Wällen aushalten, 1velches von dort eröffnet Wurde, als die feindliche Infanterie in die-Schanzrn zurückgegan-

lichften Abbruch zu thun. “feindlichcn Abtheilungen -

vielen Todten und Blesfirten, genommen wurden. eben so eine große Menge Waffen und Kriegsmaterial. pen nahmen fick) im Feuer

gen war.

Die genaue Rekognoszirung der gestöbers nicht ausführbar. Der Rückzug der alsbald angeordnet und in Ausstihrung geseßt.

Unser Verlust: 4 verwundeteOffiziere (Hauptmann v. Gerhardt, Sec.-Lieut. v. Fischer-Treuenfeld, Sec.-Lieut. Bendemami und Sec.- der Z. Compagnie 6. Westfäli- Nr. 55 nur leicht verwundet) , 6 todte Dem General- Major von dem Ordon- Seconde- des Westfälischen Dragoner-Regimcnts Nr. 7 Generalstabs der 13. Divifion,

. 'Lieut. v. Dittfurth, schen Jnfanterie-Regiments und 03. 21 verwundete Mannschaften. *Goeben wurde sein Pferd unter dem Leibe verwundet, nanz-Offizier dcs General -Lieute11ants von Winßingerode, “Lieutenant von Sydow „eben so und dem Hauptmanne im von Dörnberg, das seinige unter dem Leibe erschossen.

Der Seconde-Lieutenant von

sämmtlich von

“in „dem Feuer der schweren Geschüße von den Schanzen.

- Die offizielle dänische Zeitung veröffentlicht nachstehende Ver- “Ordnungen, die Beschlagnahme deutscher Schiffe in dänischen Häfen, Aufbringung feindlicher

die Blokade feindlicher Häfen, so wie die Oder verdächtiger Schiffe durch dänische Kreuzer betreffend:

J

Brigade Roeder - 4 Bataillone, von Niibrl aus 'mit 3 Batailloncn auf Stenderup und folgte mit einem Bataillon *

Werke war wegen des Schnee- Truppcn wurde daher

Studnixz des 6. Westfälischen Zn- *fanterie-Regiments Nr. 55 befindet fich nicht unter den Verwundeten.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz und der Feldmarschall von "Wrangel waren bei der Rekognoszirung unausgeseßt zugegen und

! [ ] 1 1

KötiiglickWi kdnibinirtcn '

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.x, Bekanntmachung einer Frist für die in dänischen Häfen niit Embargo belegten feindlichen Schiffe, innerhalb welcher fie die „Häfen vcrlaffen können.

Auf einen Alleruntertbänigft gehaltcnén Vortrag haben Se. TNajestät *

der König unter dem 13. d. M. allergnädigsk beschlossen, daß es bis zum nächsten ersten April den in dänischen Häfen und Buchten vorläufig mit Beschlag belegten feindlichen Schiffen -- mögen" sie mit Ballast licgeti oder diejenigen Ladungen führen, mit welchen sie eingelaufen sind *- Ikstattet ist, unter der Vorausseßung der Gegenseitigkeit Seitens der [scircffenden chicrimg, frei und ungehindert fich mit einem ihnen namhaft zu machenden, nicht blokirten Hafen zu begeben. Marinc-Ministerimn, dcn 15.Febr1141r 1864. Z. Rrglemcnt fiir die Blokadr dcr feindlichen „Häfen, so wie für die Aufbringimg der fcindlickdrn odcr verdächtigen Schiffe durch dänische Kreuzer. [

Von der Blokade fcindlichcr „Häfen.

»“. 1.

oder denselben verlassen kann.

3. 2. Wenn der betreffendeSchiff§kommandank anf der Vlokadestation “. angekommcn ist, so wacht er die Bldkadc mittelst offenen Cirkularsden ,_ Konsuln sännntlicher Mächte an dem Orte bekannt und fordert zugleick) alle ( ragiichcn Hafen liegenden Schiffe auf, ihm einen . Termin anzugeben, innerhalb deffcn sie selbigen wiederum verlassen wolicn; - wenn dieser Termin für billig erachtet und in der Folge nicht iibcischriiten wird, ? so hat er (der Kommandant des Kriegsschiffcs) diesen Schiffen cin ungehin- “'

neutralen, zur Zeit in dem 1

derth Auslaufen aus dem Hafen zu gestatten. I'. 3. gemacht, den Führern der Schiffe, welche ihre Hülfe b

der Bekanntnmchung mitzuthcilen, die wcgcn dcr Blokade crlascn worden»

angezeigt wcrden,

und muß von den Lootsen ihren Vorgesetzten unverzüglich Es

w e [ ck 0 Schiffe solche Benachrichtigung erhalten baden. gewendet werde, fie müßten denn , nachdem sie von der bereits unterrichtet find, den Versuch machrn, dieselbe

einem solchen Hafen zu, cines neutralen Schiffes. [)at dieic Aufbringiing nicht zur Folge, sd

nahme vorhanden ist, daß der Versuch (der Durchbrrchung) schal), Wo das neutrale Schiff von der Blokadc noch nichts wußte.

rückzuzveiscn und einen andern Lauf desselben zu veranlassen. ». 4. Sollte das Schiff nach dieser Verwarnung aufs

;

Schiff seinen Abgangsort verließ werden, daß das Schiff von der

soil dgher aufgebracht werden. ». 5.

Schaden für diese seine Macht mißbraucht, wird nach

des nnrcchtmc'ißig zugefügten Schaden? verpflichtet werden. 1.

d' SVOU der Aufbringung„feindlicher oder Verdächtiger Schiffe.

x

lich zu nehmen und aufzubringen:

3) Schiffe, welchc feindlichen Staaten oder deren Unterthanen zugehöici Dagegen ist neutrales OU? '. an Bord des feindlichen Schiffes - mit Ausnahme von Kriegsconirs- *

und mit feindlichem Gute beladen find.

bande -- frei,"

11) Schiffe, welche gcgen die Bestimmungen in §. 4 mit dem auf fie M J ladenen Gute die Blokade zu durchbrechen suchen, und zwacow"

Rücksicht auf dessen Nationalität oder Beschaffenheit,“

6) Schiffe, deren Neutralität nicht in Uebereinstimmung mit §, 9 dies1 '

Reglements gehörig legitimirt ist oder gegen welche sonst ein wok begründeter Verdacht wegen irgend einer der in J. 1.0 genannten Uk sachen obwalfet. §.'7. Neutralen Mächten oder deren Unterthanen gehörige SchM wem die Ladung dieser Schiffe auch immer gehören mag , dürfen nicht EU" gebrachr Werden, wenn die das Schiff und die Ladung betreffenden PNP!“ in Ordnung befunden werden und das Schiff nicht mit für den Feind 11 stimmter Kriegs-Contrebande geladen, auch sonst nicht - nach I'. 6 - 1“ AufbrinZung unterworfen ist.

§. . Kein Schiff darf auf neutralem Seegebiet angehalten oder 1" gebracht werden. '

Z. 9. Die Papiere, welche fich auf neutralen Schiffen in Ordnun befinden müssen, find solche, welche nach den Heimathsgeseßen des betreffc dea Schiffes zur chitimirung seiner Nationalität erforderlich find. .

b FNR. Als verdächtig werden angehalten und zur Untersuchung“

ge ra : .

3) die Schiffe, welche doppelte oder auch, der Wahrscheinlichkeik "“' falsche Papiere haben,“

Gclciisdricf in einen Von ?

' Citi feindlich „Hafen ist blokirt, wcnn derselbe mit einem oder ' mri m_ehr'eren Kriegssthisicn derartig gcipcrrt ist, das; kein Handelsirlsff, Obm , augenWeinlicHe Gefahr, ausgrbracdr zn werdcn, in dic1cn Hafen einlaufin ,

Es ist den Lootscn im Sundc und in den Briten zur Pfiichx * cnußcn, cm Exemplai *

, ist des ;- Königs Wille daß in keinem Falle gegen neutrale Schiffe Gewalt an- .' Blokar ': zu durchbrechen. .- Ausklarirung nach einem blokirten Hafen oder der Lauf eines Schiffes nari *, ist noch kein genügender (Hrund zur Aufbringung Selbst der Versuch, die Blokadelinie zu durcix-brccbenz . lange in Anbetracht der kurzen Zei: .: nach der Declaration oder Notification der Bldkade billiger Grund zu dcrAn: zu einer Zeitgi- ]. _ In die: I 1cm Jakle jedoch hat der Kommandant das fragliche Schiff von der Blokaic ;- zu unterrichten und, nachdem in den Schiffspapiercn und namentlich aufdem zum Beweise der Nationalität des Schiffes dienende Dokumenten wie aucb in den Schiffsjournalcn vermerkt Wordcn, daß dies geschehen, das Schiff zU- *

Neue die Blr: .? * kadc zu durchbrechen suchen," oder darf mit Riicksicht auf die Zeit, wo ci. ;

oder aus andern Gründen angenom ick Lx Blokade Kcnntniß haben mußte, so wir 5 dasselbe bei einem Versuche drffenungeachtci in den Hafen einzulaufen, aié é ein solches angesehen, Welches dic Blokade vorsäßlick) überschritten hat, un?

-[iegt.

Der Schiffskomnmndaiit, welcher vorbezeichnete zur Sichcrunz ; dcr neixtralcn Schiffe gegebene Bestimmung Übertritt oder überhaupt zum & Beschaffenheit iti ,! Halles mit entsprechender “*trafe belegt und kann außerdem zur Erstattun; .

" Die Arifbringung 1ol[ nur durch Königliche Schiffe ftattfiniii “é durfen und sollen" die SchiffWefehthabcr verpflichtet sein, so viel als mis- 1:

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Schiffe_ohne Papiere, "odcr Schiffe, von denen in Erfahrung gebracht ist, daß ihre Papiere uber Bord geworfen oder auf andereWeisc ver- *

"icht“ *?“Ordm, find, besonders WWU MMZ geschah; naehdem der Kreuzer lhnen m Sicht gekommen war,"

die Schiffe, wclche_auf die Aufforderung des Kreuzers nicht beilegen oder fich der Durch1uchung solcher Räumlichkeiten widerseßcn, worin

muthmaßlich Kriegskontrebandc oder Schiffspapicrc versteckt sind.

Zn", 11.“ Für giite „Prise gelten: " Schinc, die feindlichen Staaten oder deren Unicrthanen angehören,“

[;) Schiffe, wclche icdixxlich mit Kricgskontrcbande geladen find. Jsi . Hingegen nur em Theil der Ladung Kontrebande, so kann der ?

Schiffer, indem er sie freiwillig entweder auf dem Ploch oder im

nächsten Hafen löscht, dcr Aufbringung entgehen und nach der Lö- ;

schung mit der übrigcn Ladung writer segeln," «) Schiffe, welche mit Gewalt fick) dcm Anhalten widerschn,“ (1) dänische, vom Feinde zurüékcrobcrtc Schiffe. Ebenso wie die in diesem Paragraph besprochenen Schiffe werden die

standcnc Verdacht nicht gehoben wird. », 12. Zur Kriegskontrcbandc wcrden gerechnet:

;

Kugeln, Kupferhütchen, Luntcn, Pulver, Salpeter, Küraffe, Armaturgcgcn-

stände, Sättel, Zäume, überhaupt alle ähnliiixn Gegenstände, die unmittel- 5

bar für den Krieg vcrnnmdt werden können. Llusgcnommcn ist derjenige Vorrath an vorbcnannicn Artikeln, wrlcher zur Vcrthridigung des Schiffes und dcffcn Mannschaft Gegenstände fiir feindlich Häfen bestimmt sind.

Y“. 13. chn cin Kreuzer cinem Handelsschiff begegnet, wech nicht unter Convoi (Geleit) goht, so soll der Kommandant dcn Schiffer anrufen, um ihn zu fick) an Bord mir den Sclyiffspapicrcn kommen zu lassen. Wer- den diese in Ordnung befunden, so soll er das Schiff sogleich undchindert seine Reise, fortscxzcn (affen. Findet er dagegen, déiß gegründeter Anlaß zum Verdacht einer? 1111gcsc§iichcn odcr betrügerischenVerhaltens vorhanden ist, so muß er einen Offizier zu genauerer Untersuchung der Umstände ab- schiifcn. Bei dicser Visitation dürfen die Anhaltcn'dcn keine Sckyränkc, gc- schloffcnc Behälter, Kisten, Vcrscblägc, Tonnen und Anderes, worin irgend etwas von der Ladung aiifbcwahrt werden kann, öffnen oder g&r erbrechen, auch nicht durchstöbern, was davon iiiwcrschlossen auf dem Schiffe umher- Sondcrn Wenn er argwöhnt, daß Krichkontrcbande odcr verdächtige

Papiere irgendwo verborgen seien, so soll er von dem Schiffer diejenigen rcrschloffcncn Behältnisse öffnen (affen, in Bezug auf welche Verdacht ob- waltrt. Der Offizier, weiiizcr dcm zuwiderhandelt, wird dafiir verantwort- lich gemacht.

J". 14. Diejenigen neutralen Handchicdiffc, welche unter dem Geleit von Krichsäsffcn cincr neutraicn Macht gehen, sind der Durchsuchung nicht unterworfen," es soll vielmehr eine von dem Convoi-Chef abgegebene Cr- klärung, daß die Papiere der unter Geleit gehenden Schiffe in Ordnung find und daß sie keine Kontrcdandc an Bord haben, geniigend sein.

J 15. Wird irgend ein Schiff aufgebracht, so darf der Aufbringcr untcr gleicher. Verantwortliclykcit, wie in ZL 13 festgescyt ist, weder irgend etwas von der Ladung löschen, noch vcrkqnfen, noch vertauschen, noch sonst wie veräußern odcr abhanden kommen lasen, sondern er muß im Verein mit dem Schiffer oder dem Steuermann auf dem aufgebrachien Schiffe die ganze Ladung, so weit rs möglich, versiegeln odrr verschließen.

Dic Schiffspapicrc sind von dcm Aufbringer Fin ein mit dem Siegel des SchiffseKdnmmndantcn und des Scluiffers versehenes Konvolut zu schließen. Das Schiff wird iarauf mit der Ladung nncröffnct (sofern der Schiffcr nichr in die Eröffnung willigt) auf das erste beste dänische Zollamt oder nach dem nächstcn Plaxze gcbracihi, wo der Aufbringcndc auf miliiai- rischen Schuß rechnen kann. NMH anderen oder frcmdländischcn Plätzen kann das Schiff nicht gefiihrt wcrden, woscrn nicht Sturm, Unwetter, Man- gel an Vorräthcn odcr feindliche Verfolgung dicses nothwendig machen; Und selbst in diesem Fach soll der Aufbringcnde, ohne die Ladung zu brechen, vcrpflichtct sein, sobald die Umstände cs gestatten, das Schiff nach einem inländischen Hafen zu bringen.

§. 16. Es soll jedoch, wenn die Ladung aus leicht verderblichen Waa- rcn dexcht, oder wegen Havcrci sene Reise nicht fortsetzen kann, dem Auf- bringendcn gestattet sein, auf eigene Verantwortung oder mit Zustimmung des Schiffers diejenigen Vorkel)runge11*zu treffen , welche zum Besten des Schiffes und der Ladung dienlich erfunden werden.

ZR. 17. Sobald der Aufbringcndc in einen dänischen Hafen mii einem aufgebrachten Schiffe anlangt, soll er sich sofort vor dem in dem provi- sorischen Gesetz vom 13. d. Mis. angeordnctm, dic Aufbringung feindlicher odcr verdächtiger Schiffe betreffenden Untersuchungsgerichtc melden.

111.

Von der Unterhaltung, Verpflegung u. s. W. der Mannschaft aufgebrachter Schiffe.

§. 18. Die Mannschaft eines aufgebrachten Schiffes wird so lange auf Rechnung der Königlichen Kaffe unterhalten und verpflegt , bis das Endurtheil in der Sache gefällt ist. Doch hat der betreffende Schiffer für die hiermit verbundenen Qlusgaben, so wie dafür Caution zu stellen, daß derselbe die Unkosten der 21ppeU-Jnftanz entrichtet, wenn der Schiffer nach Fällung des Urtheile's erster Jnsianz Appell cinlegt und die Sache im Ober-Admiralitäts-Gericbt gegen ihn ausfällt.

§. 19. Die Mannschaft, welchc steh auf einem aufgebrachten oder con- demnirten Schiffe befinden, sollen von der Ortsobrigkeit in Empfang genom- men und in die nächste Festung als Kriegsgefangene abgeliefert Werden, so- fern die Aufgebrachren feindliche Unterthanen find. Unterthemen befreunde- ter oder neutraler Mächte werden an ihre betreffenden Konsule übergeben.

J. 20. Von diesem Re lement soll stets ein Exemplar auf jedem Kö- niglichen Kreuzer vorhanden Jein.

Marine - Ministerium den 16. Februar 1864.

* dic dänischen Kriegsschiffe Schraubenkorvcttc »Thora

„rationen, Mörser, Espignolcn, alle Arten Waffen, Bomben, Granaten, “_ _ . ' Oc1cßt und unt schweren (Heschiißen armirt ist, in gehöriger Entfer-

Hannover, 23. Februar. Die Zweite Kammer nahm heute den Urantrag des Abgeordneten v. Bennigsen auf Einscyung einer

* gemeinschaftlichen Kommission beider Kammern iiber die schleswig-

holsteinischc Frage einstimmig an denselben. , NTecklenburg. Schwerin , 23. Februar. Heute wurde hier

Nur die Minister stimmten gegen

der Geburts'tag Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Großherzogin ; Alexandrina feierlich begangen.

' * ' ' , In der Frühe des Tages wurde die (skikk diirch eme milirairisckx Morgenmusif auf dem Altcngarten vor deni Palais Ihrer Königlichen Hoheit eröffnet. Um 8 Uhr be- suchir dic [;ohc Frau die Domkirche und verweilte dort cine Zeitlang in stiller Andacht an der Grabstätte Ihrer vorauSgcgaugenen Lieben.

. Um 9 Uhr nahm Allcrhöchstdieselbe an einer Morgcnandacht im

Musikzimnicr dcs Großherzoglichen Schlosses Theil , bei welcher auch

* Sc. Königliche Hoheit dcr Großherzog und die hochfiirftlichen Kinder

in §, 10 genannten verdächtigen Schiffe behandelt, sobald der gcgen sic cnt- ZUIEIM Waren.

(Meckl. Ztg.)

Holsteiir. Kiel, 21. Februar. Vor unserer Bucht kreuzen Und Panzer-

schdoncr »ESbcrn Snare“, doch halten fie fich, seit Friedrichsort

ming. Eine Landung" hat dort odcr in der Umgegend nicht statt- gefunden. Das Gerucht von einer solchen wird seinen Ursprung

: darin haben, daß in einer der chten Nächte von Friedrichsort aus

' , J . * . ;" '- ' . . M'"- AW ""t“ ““ BWUMÖUUI/ W) bchdetc cmc Abtbetlung dctachirt ward, um eine bei Biilk stehende Allarm-

Kanorir _wegzuhdlcn, (Alt. M.)

. Y:;chlefé'wrg. Den »Hamburgcr Nachrichrcnxe wird gemeldet, daß die beabytchtigte Errichtimg cincr bcsdiiderrn Regierung für das HMZIPMU, SchleSwig verschoben sei Und die Civil-Kommiffarien Vfdrlansig die Verwaltung mit Hiilfc eiiies eigenen Büreau's fort- fuhrcn werden. Der ehemalige Oberbcamtc des Dänischwobldcr und Schwansener Giitcrdiftrikts, Baron Schccl-Plesscn, ist zurück- gcxchrt und Von den Kommissaricn ermächtigt worden, sein Amr Wieder anzutreten.

Hambrarg, LZ, Jcbruar. gene Nacht 6 Grad Kälte.

Ocsterreich. Triest, 23. “Februar. Dcr fällige Lloyd- dampfcr ist mit der Ucbcrlandpdst aus Alexandrien eingetroffen.

- 22. erruar. Gcnaucn Informationen zufolge ist die Zlnrvesenhcit zchier dänischer KriengamPfer im Piräus nicht kon- statirt. Zn COUfU »licgen 2 oder 3 zum Tratisport gcmictbctc dänische Kguffahrer. _Dcr Cmdargo auf das im hiesigen Hafen liegende bol- stcmichc Schiss wurdc aufgehoben. * *

Bjeigteu. „Brüssel, 22. Februar. Dcr Erzherzog Max und ycme Gemahlin Charlotte find heute Nachmittag hier einge- troffen. Die Abreise des zukünftigen Kaiserpaares wird wahrschein- lich am kiinftigen Donnerstage erfolgen. Der Erzherzog Stephan, weicher gleichfalls noch hier verweilt, hat heute in Begleitung des Mmrfters Chazal eincn Ausftug nach den antiverpcncr Festungs- wcrkcir gemacht. (Köln. Zig.)

Gryßbrimnnicn und Irland, London, 22. Februar. Dcr Jöniglickx Hof befindet sich seit Sonnabend wieder in Windsor. - Sir George Grey hatte daselbst gestern eine Audienz bsi der Königin.

„. Frankreich. Paris?, 22. Februar. Dcr Erzherzog Maxi- mxlran und die Erzherzogin Charlotte werden zum nächsten Donner- ftcigc iii Paris erwartet, wo der Pavillon Marsan fiir fie in Be- reitschaft gescyt ist. Das »Mémorial Diplomatiqiicn meldet weiter, die gaiizc Reise werde inkognito gemacht, weil der Erzherzog erst nach dem ossizicllcn Empfange der mexikanischen Deputation die Regierung antreten soll. Wenn nichts dazwischen tritt, wird er nebst Gemah- lin nach England gehen, um gleichzeitig mit dem Könige der Bel- gier der Taufe des Herzogs von Cornwalliö zu Windsor beizuwoh- urir. Ion England kehren beide direkt nach Wien zurück, wo der oniziellc Empfang der mexikanischen Deputation stattfinden und- hierauf der Regierungs-Antritt Maximilian's 1. feierlich vcrkiindigt werden wird,

Gestern haben, wie der »Monitcur-c amtlich anzeigt, der neue- Erzbischof von Avignon, Msgr. Dubreuil, und die neuen Bischöfe von Vannes und Soissons in dcr Tuilerieen-Kapclle dem Kaiser den Eid geleistet.

Im Süden Frankreichs ist, wie telegraphisch gemeldet wird, un-

geheuer viel Schnee gcfaklen, und alle Eisenbahn-Verbindungen find dadurch unterbrochen. . Spanien.. Madrid, 22. Februar. Die amtliche Zeitung meldet, daß General Gandara an Stelle des Generals Vargos zum General-Capitain von San Domingo und Befehlshaber des dortigen Occupations-Corps ernannt worden.

Rußland und Polen. Ueber die Vorgänge in Warschau schreibt der Korrespondent der »R. S. P. Z.« unterm 15. Februar,. daß am Morgen des 14. Februar die Einwohner des 11. Zirkels dem Grafen Berg eine Ergebenheits-Adresse überreicht haben.

Major von N0thkirch, ehemals Gehülfe des Direktors der eige- nen Kanzlei des Statthalters für Militair- Angelegenheikeni ist vM seinen Wunden ganz genesen.

Das Haus Eckert,- in

Thauwcttcr, aber schön. Vergan-

welchem die Höllenmaschinen und di;