)
eines Ei en a dbezirks zu verzichten, so erfolgt die Iagdbezirksbildung. aus den ek eg ebenen Grundfläckjen nach Maßgabe der §Z 6 bis 11. Der Verzich? st, wenn die Jagdausübung an den Grund äcben ver- achtet wird, für die Dauer der Fachtverträ e bindend und gilt als ortbestebend, wenn er nicht späte ens sechs onate vor deren Ablauf zurück enommen wird; er bindet auch den Rechtßnacbfolger. Öeßebt an einem Grundstück ein erbliches oder ein zeitlich nicht beschränxktes NußungSrecht oder ein Nießbrauch, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Nußungsbereckxtigte.
Ste t ein Eigeniagdbezirk im Miteigentum von mehr als drei Personen? so darf die Ausübung des Jagdrechts nur von höchstens dreien der Mitei entümer'erfolgen.
Juristische ersonen, Aktiengesellscbaften, Kommanditgesellsebaften auf Aktien, eingetragkxne Genoffenscbaften und Gesellschaften mit be- schränkter Haftung ürfen das Ja drecht auf Eigenjaqdbexixken nur durch Verpachtun oder durch böxstens drei angestellte Jager aus- üben oder sie un": en es ruhen la en.
5.
Als Jäger dürfen im Fall des § 4 Abs. 2 nur solche großjäbrigen Männer angesteUt werden, ge en welche keine Tatsachen Vorliegen, die nach den §§ 6 und 7 des aadscheingeseßes vom 31. Juli 1895 die Versagung des Jagdscheins rechZfertigen.
Aae Grundflä en eines Gemeinde- (Guts-) Bezirks, welche nicht zu einem Ei enjaßd ezirk gehören und im Zusammenhang wenigstens 75 11a umfa en, ilden den gemeinschaftlicben Jagdbexixk. _
Es können jedoch aus ihnen auch mehrere, selbstandige gemein- schaft1iche Jagdbezirke gebildet werden Von denen aber keiner weniger als 150 119. im Zukammenbang umfasfen darf. ,
Auch können d e zur Bildung eines gemeinschaZlichen Iagdbezirks geeigneten Grundflächen eines Gemeinde- (Guts-) * ezirks oder Teile von ihnen mit gleicharti en, im räumlichen Zusammeang mit ihnen stehenden Grundfiä en eines oder mehrerer anderer emeinde- Guts-) Bezirke oder den Teilen solcher zu gemeinschaftlicben, im
usammenbang wenigstens 75 119. umfassenden Iagdbezirken vereinigt werden.
Die erlegung eines Gemeinde- (Guts-) Bezirks in mehrere
emeinscha tlicbe Iagdbezirke und die BildunÖ gemeinschaftlicher Jagd- ßezitke aus mehreren ganzen Gemeinde-( uts-) Bezirken oder aus Teilen solcher, darf auf keinen kürzeren Zeitraum als auf sechs Jahre erfolgen und gilt wenn eine Verpachtun der Jagd in dem gemein- schaftlichen Jagdßezirke stattfindet, weniJJtens fur die Dauer des Jagd- pachtvertrages.
§ 7. ,
Diejenigen Grundflächen, welche nach §§2 und 6 zu einem Ergen- oder zu einem gemeinsckpaftlichen Ja dbezirk nicht gehören, werden an- grenzenden Eigenja dbexirken angeé“ck [offen (§§ 8 und 10) oder an- grenzenden gemeins aftlicben Jagd ezirken zugelegt (§ 9 Abs. 1), auch können aus ihnen besondere, im usammenbang wenigstens 75 119. umfassende gemeinschaftlicbe Ja dbez rke gebildet werden (§ 9 Abs. 2). AuSnahmsweise ist ferner die ulegunYdu einem getrenntliegenden gemeinschaftlichen Iagdbezirk oder die, ildung von Eigen- oder ge- meinschaftlicben Iagdbezirken, die wemger als 75 119. im Zusammen- hang groß sind, statthaft (§ 11).
Werden die Grundflächen ganz oder grfxßtenteils von demselben Eigenjagdbejirk umschloffen, so sind sie zun9chs1 dem „Inhaber des levteren zum pachtweisen Anschluß an den Eigenxagdbeztrk gegen eine den Eigentümern der Grundflächen nach dem Vollen Werte der Jagd- nußung zu bemessende (Entsclchdigumxz3 anzubieten.
.Wenn im Fall des § 8 auf den Anschluß verzichtet wird oder eine Einigung über den Pachtpreis nicht zustande kommt, des leichen wenn ein Eigen agdbezirk nicht ganz oder größtenteils um cbließt, End die Grundfl chen einem angrenzenden gemeinschaftlicben Jagd-
ezirk zu ulegen.
AUZ kann aus ihnen zusammen mit angremenden leicbartigen Abs. 1) Grundflächen eines anderen Gemeinde- (Guts-) ezirks ein esonderer gemeinschaftlicher, im Zusammenhang wenigstens 75 ha umfassender Iagdbezirk gebildet .».werden.
§ 10. Wenn ein gemeinschaftlicher Iagdbezirk nicbt angrenzt (§ 9 Abs. 1 oder die Bildung eines besonderen aemeinfchaftlicben Jagdbezirks nüsk erfolgt (§9Abs. 2), sind die Grundflächen dem Inhaber eines der an- grenzenden, nicht ganz oder größtenteils umschlie enden Eigenia dbezirke zum pachtweisen Anschluß an den Eigenjagd ezirk gegen e ne den Eigentümern der Grundflächezt naeh dem vollen Werte der Jagd- nußung zu bemessende Entschadigun1g1anzubietem
Wenn im Fall des § 10 auf den Anschluß verzichtet wird oder eine Einigung über den Pacbtpreis nicht zustande kommt, sind die chlndflächen einem getrenntliegenden gemeinschaftlicben Jagdbezirk u u e en.
z z Fuck) kann aus ihnen _ aÜein oder in Verbindung mii leich- artigen Grundflächen eines anderen Gemeinde- (GUM) Bezirs _ ein selbständiger nicht 75 113 im Zusammenhang umfaffxnder gemein- schaftlicher Jagdbezirk und, wenn fie nur einem Eigentumer gehören oder im Miteigentum mehrerer stehen; Eigenxagdbezirk gehildet werden.
DaSselbe gilt, wenn die Grundflachen von nichtpreußcschen Staaten
oder vom Meere rings umschlosse111werden.
2.
Die na § 7_11 getroffenen Maßnahmen bleiben in Kraft bis eine anderwe te egelung erfolgt; Vor Ablauf von 6 Jahren darf die Neuregelung _ unbeschadet der Bestimmung im § 17 _ nicht er- folgen.
§ 13. Grundflächen die einem gemeinschaftlicben Iagdbezirk gemäß §§9 und 11 zugelegt (ind, gelten als de1ff4en Teile.
Beim Ansckzlu an einen Eigenjagdbezirk (§§ 8 und 10) ist die zu zahlende Entsch di una nacb Abzua der Aus abcn untur Yie Eigen- tümer der angesckßlofsenen Grundflächen na dem Verhaltnis des
lächeninhalts der leßtercn durch die im § 18 Abs. 1 bezeichneten rgane zu Verteilen.
Der Verteilungßplan, welcher eine Berechnung der Einnahmen und Außgaben enthalten muß, ist zur Einsicht zwei Wochen lang öffentlich auskulegen. Ort und Zeit der Auslegung sind vorher in ortsübliche: Weise bekannt zu machen. .
Gegen den VerteilunXplau ist binnen zwer Wochen nach Beendigung der Auslegung insprucb bei der auslegenden Stelle zu- lässt
gGegen deren Bescheid findet innerhalb zwei Wochen der Klage beim KreiSausschuß, in StadtkreisetTHbeim BezirkSausschuß statt.
Für Wildschaden ist bei Grundfläckven, die einem Eigenja dhezirk angeschlossen sind (§§ 8 und 10), der Inhaber des letzteren als achter ersa pflichtig gemäß § 3 fig. res WildsckpadengeseTes vom 11. Ju i 1891 GeLeßsamml. S. 307 und § 34 fig. des Kur esfijchen Geseßes, das Jagdrecht und dessen usübung betreffend, Vom 7. September 1865
Kurb. Gese samml. S. 571) in Verbindung mit dem Kurbessiscben “ eseß, den rsav des Wildschadens betreffend, vom 26. Januar 1854 (Kurd. Geseßsamml- S. 9) in dem durch diese Geseke angeordneten
Um an e.
fD e Vextimmun im „6 3 des Wildschadengeseßes vom 11. Juli 1891 (Geseß amml. .307), na der der Inhaber des umschließenden Ja dbezitks auch dann ersaypfti tig ist, wenn er die angebotene An- paZtung abgelehnt hat, wird auf§aekxbm
Die Eigentümer sind befugt, zur Fischerei dienende Seen und Tel e, die zur “Bildung von Eigen'agdbezirken nicht geeignet nd, eins ließlicb der in ihnen liegenden Önseln, soweit diese ganz i nen gehören, von dem emeinschaftlichen Iagdbezirk außzusckoließen.
die Ausübunk der Jagd mit den Rücksichten der Betriebssichetbeit unvereinbar it. Der Ausschluß ist, wenn die Jagd in dem gemeinschaftlichen IcslJibefizirk erTÖtet tyix'ZM11vertigstens lLechs Yxinatefa 1733331171- ALF e o enen ag , an ume en, w gen (Huf Ausschluß YF wäkrYd ,der Dauer des nächsten acht- vertrages rubt.
Die auSges [offenen äcben werden bei Feststelluné der Mindest- größe der geme nscbaftli “ „Jagd'bezirke (§§ 6 und 9 angerechnet, die Jagd auf ihnen muß ruhen.
- 17.
Wenn Grundflä n, die zu ?inem verpachteteten gemeinfchaftlichen Jagdbezirk aebören, auernd und vollständig gegen den Einlauf von Wild eingefriedigt (§ 2 Abs. 1 Zi . 1) oder mit anderen (Grund- flächen zu einer xusammenbängenden lä e von 75 119 im Sinne des Z2 1 Ziff. 2 vereinigt werde _ ste t die eigene Ausubung des agdrechts auf ihnen dem Eigent er erst nach Ablauf des Pacht- vertrags zu, jedoch darf der Eigentümer, Wenn der Pachtvertrag noch länger als drei Iabre,- von der Einfriedigung oYer Vereinigung ab gerechnet, läuft, das Recht der eigenen Jagdaußubung nach Ablauf von 3 Jahren, nachdem er den Vertreter des gemeinsthlichen JYgdbejirks von dieser Absicht in Kenntnis gesetzt hat, in nspruch ne men. Verlieren die Grundftäcben die Eigenschaft eines Eigenzlagdbezirks, so fallen sie beim Vorliegen der Vorausseßungen des § 6 bs. 1 dem emeinschaftlicben agdbezirk ibres Gemeinde- (GUV) Bezirks Von felbst zu; andernfa s ist über e nach Ma gabe der Vorschrilten im 6 Abs. 2_4 und in den §§ _11 zu be timmen, soweit 11 cbt der igentümer sie nach § 16 vom gemeinschaftlichen Jagdbeztrk aus- schließt. Werden sie hierbei einem verpachteten gemeinschaftlichen Jagdbezirk zugelegt, so er öht sich der zu, zahlende Pacbtprxis heim eblen einer anderweiten brede im Verhaltnis des neuen raumlxchen mfangs zum bisherigen Umfan dex? Jagdbezirks.
Ueber die Bildung mehrerer selbständiger gemeinschgftlicher Jagd- bejirke aus einem Gemeinde- ((Info-) Bezirk sowie die Vereinigung mehrerer ganzer Gemeinde- (Guts-) Bezirke oder einzelner Teile eines solchen mit einem andern Gemeinde- (GUM) Bezirk oder Teilen eines solchen zu einem gemeinschaftlichen Iagdbezirk (§ 6 Abs. 2-4) _und über den Anschluß der ni t zu einem Iagdbezirk gehörigen Grundflacben an einen Eigen agdbezi , deren Zulegung zu einem gemeinschaft- lichen Iagdbezi e, oder die Bildung eines selbständigen Eigen- oder gemeinstbaftlichen Iagdbezirks aus ihnen (§§ 7_11) beschließen die nach dem geltenden Recht zur Vertretung der gemeinschaftlickpen (Ge- meinde-) Iagdbezirke berufenen Or ane. _
d §I§br§en Ließ?) ?ck die Verein rung der Pachtentscbadigung nacb en un 9 .
Die Beschlü e (Abs. 1) und die Vereinbarung der Pacht- entschädigung (Ab . 2) bedürfen der,Genebmigung des Kreißausscbuffes, und wenn 'ein Stadtkreis heteiligt YZ, des BezirkSausscbusses.
Wenn bei Beteiligung der rundflächen *aus zwei oder mehreren Gemeinde- (Guts-) Bezirken eine Einiéxung zwischen den zu ihrer Ver- tretung berufenen Organen § 18 Ab. 1) nicht zustande kommt, be- schlie t in den älLen dee § 9 und 11 der KreiSausschuß und, wenn ein tadtkreis eteiligt ist, der BezZZkSaussckzuß.
Wenn im Fall des § 8 der Eigentümer des ganz oder größten- teils umschließenden Eigen agdbejirks zur Anpacbtung zwar bereit ist, eine Einigung über den achtpreis aber _nicht zustande gekommen ist und die Genebmi ung zu dem Beschluß uber die Zulegung zu einem gemeinschaftlicben aadbezirk oder die Bildung eines besonderen ge- meinschaftlicben Jagdbezirks (Z 9 Abs. 1 und 2) versagt wird, ist der KreiSausschuß (Bezirköausscbug) befugt, den Anschluß an den Ei en- jagdbezirk zu beschließen und zugleich die Höhe der zu zahlenden nt-
ädi an c 51116 en. fck 215619 e15eft giltvim Fall der §§ 10 und 11 mit der Maßgabe, daß der KreiSausscbuT(Bezirkßausscbu ) Zugleich befugt ist, unter mehreren zur Anpacbtun ereiten Inhabern er angrenzenden Eigenjagdbezirke einen auszuwä len. 21
Dem Vertretungßoraan (§ 18 Abs. 1) steht innerhalb zwei Wochen gegen den nach §§ 18_20 er ebenden Beschluß des Kreis- ausschuffes die Beschwerde an den Bezi Hausschuß, gegen den in erster Instanz ergebenden Beschluß des Bezirköaußschuffes die Beschwerde an den Provinzialrat zu.
Die gleiche Beschwerde steht beim Anschluß an einen Eigeniagd- bezirk den Eigentümern der anzuschließendezi Grundflächen und, soWeit nach §20 die Entschädigung festgeseßt ist, auch dem Inhaber des Eigenjagdbezirks zu.
Im übrigen ist der Beschluß des Kreißausssbuffes (Bezirks- ausschuffes) endgültig.
§ 22. -
Sind die Grundflächen eines auf Grund des § 6 Abs.'3, §'9 Abs. 2, § 11 Abs. 2 gebildeten emeinschaftlichen Jagdbeznks in mehreren Gemeinde- (Guts-) Bezir en belegen, so erfolgt seine Ver- waltung und Vertretung, soweit hierüber nicht gesxßlrche Bestimmung getroffen ist, durch die zuständigen Organe de81enil§zen Gemeinde- (Guts-) Bezirks, der Von der ALfsiZYtsbebörde hierzu estimmt wird.
Wenn bei den aus den Flächen verschiedener Gemeinde- (GUM) Bezirke gebildeten gemeinscha tlicben Iagdbezirken den Gemeinden (Gutsbezirken) der Bezug der agderträ e zusteht, wet_den le tere auf die Gemeinden (Gutsbezirke) nacb Verhaltnis des Flachenin alts der beteiligten Grundflächen verteilt.
§ 24.
Die Vorschrift in den §§ 5 und 6 des Kurbesfischen Gesc es, das Jagdrecht und dessen AuSübun betreffend, vom 7. Septembex1 65 Farb. Gefcßsamml. S. 571), da erst nach Erstattung dxs fur ein
rundstück gezahltkn Ablösungswpitals in die JagdnuSubung ein- getreten werden darf, bleibt bestehen mit der Maßgabe, daß an Stelle des dort zu Grunde_ gelegten Umfangs des Grundbefiyes von 100 Caffeler Morgen ein !olcher yon 75 1111 tritt.
§ 25. Die beim Inkrafttreten des Geseßes abgeschlossenen Jagdpacbt- verträge bleiben bis zu ihrem Ablauf in Kraft.
§ 26. „ „
Unberührt bleiben die bestehenden Vorschriften uber die Aus-
übung der Jagd in den Festunqswerken, in deren Umkreise, sowie in
dem der PulVermagazine und ähnlichen Anstalten (§ 5 des Gescßes
vom 31. Oktober 1848, Gesevsamml. S. 343 und § 10 der Ver. ordnung vom 30. März 1867, Geseßsamml. S. 426).
In der diesem (Heseßentwurf bergegebenen Begrundung wird 11. a. aUSJefüHrt:
Nach dem Iagdpolizeigese vom 7. Mär11850 § 2 berechtigt zur eigenen Ausübung des Jagdßecbts in der Re el nur eine Besißung, die einen Flächenraum von weniJstens 300 U) orgen im Zusammen- ban einnimmt. Jm Gegensa b erzu wird bei den gemeinschaftlichen IagYHezirken die nach § 4 desse ben Geseßes von aÜen denjenigen Grund- stücken des Éemeindebezirkß gebildet werden, anf Welchen der BLW?! zur eigenen Ausübung des Jagdrecbts nicht befugt ist, von den beiden Erforderni en der Mindestgröße und des Zasammenbangs ab- gesehen. ie Grundstücke des Gemeindebezirks bilden auch dann einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk, wenn Ye nach Aus cheidung der zur eigenen Jagdauslxbung berechtigenden efißungen ni t im Zusammen- hang oder überhaupt nicht 300 Mor en gros; sind; fernkr ebören zu dem ge'meins aftlichen Iaßdbezirk an alle Te le des Gerne ndebexirks, die von der auptfeldmar durch die Feldmarken anderer Gemeinden getrennt sind ohne jede Rücksiobt auf ihre Größe, mit einziger AZS- nahme der im § 7 erwähnten Waldenklaven, d- b- solcher Trennstucke der Gemeindefeldmark die von einem über 3000 Morgen im Zu- sammenhang großen Walde ganz oder größtenteils umschloss2 werden.
Die en vom OberverwaltungSgeriäot (Erk. vom 27. Oevtember
1899, Zur. Wochenschrift 1900 S. 124) im Gegensa zu früheren Entscheidungen anderer Gerichte festgestellten JYechtg. zustand hat der Geseßgeber zu schaffen nicht beabsichtigt, da er im Jntereffe der öffe-ntlicben Sicherheit und der Erhaltung eines angemessenen Wildstands die Yxldung allzu kleiner Ja d. bezirke vermieden sehen wollte. Es 111 unterlafsen worden, ne Bestimmung über die Mindestgröße und Geschlossenheit der gemein- Lchaftlickpen Ja dbezirke in das Jagdpolizeigew aufzunehmen, weil isses als überLlüssig erschien" denn die zuglei mit diesem Gesetz, erlassene, später wieder aufgeßobene Gemeindeordnung vom 11. März 1850 sab"die Bildung größerer, abgerundeter Gemeindebeirke iy;,w, eme " ?-
sodaß angenommen werden konnte, kleinere und zersplitterte bezirke würden in Zukunft nicht mehr vorhanden sein.
Dieser Mangel der Jangeseßgebung ist von jebxr empfunden worden. Ibm suchten daher die mannigfachen Entwurfe zur Ab- änderung des Ia dpolizeigeseßes abzuhelfen, indem sie eine Mindest- größe für gemeinéchaftlicbe Jagdbezirke vorschlagen (Iagdpolizeigesey. entwurf von 1853: 1000 Morgen, ebenso der von 1855; der Entwurf von 1868: 500Morgen mit der Maßgabe, daß die Provinzialvertretungen die Befugnis haben sollten, ein noch höheres Mindestmaß festzusexen; Entwürfe der Ja dordnuna von 1880 und 1883: 100 118. im raum- li en Zusammen ang). 'Die beiden Gesexe, welche das Jagdxwlizei- ge 68 in neu erworbene Landesteile eingefuhrt haben und im ubrigen ziemlieh wörtlich mit ihrem Vorbild ubereinstimmen (die Ver- ordnung, betreffend das Jagdrecht und die Jagdpolizei im ehemaligen Herzogtum Nassau, vom 30. März 1867 § 6, Gefes- samml. S. 416 und das Geseß, betreffend das Jagdrecht und die Iagdpolizei im Herzogtum Lauenburg, vom 17. Juli 1872
8, Off. Wochenblatt Nr. 42) enthalten hierzu, bereits wesentliche
bweichungen (s. Ausführungen zu § 6). Noch 111 der Sißung des Abgeordnetenhauses vom 13. Mai 1905 ist bei Gelegenheit der Be- ratung des Ja dverwaltungSgeseßes der Hoffnung Außdruck gegeben worden, daß d e StaatSregierung nicbt zögern werde, dem hohen Hause bald einen Geseßentwurf zu bringen, in welchem die Aus- ubung der Jagd auf den Enklaven eine aanemessxne Regelung findet.
Es wird deshalb die Abänderung dkr e nscblagigen Bestimmungen des Jagdpolizeigesekes vorgeschlagen. Dieée Neuregelung wird nicht erfolgen können 0 ne da? zu der Grund raae des geltenden Jagd- rechts, auf WelÖen Grund lücken eine gemeinsame Nuyung" der Jagd siattzufinden bat und wo das Recht der eigenen Iagdausubung dem (Grundeigentümer zustehen soll, Stellung genommen wird. Der_Ent- wurf bietet erwünschte Veranlaésxsung, bier sachlich nicbt begrundete Verschiedenheiten der einzelnen agdgeseße, besonders hinsichtlich der Größe der Eigenéaßdbszirke zu beseitiZen.
Das (Geseß o erlassen werden ür anzPreußen, abgesehen von der Provinz annover, den Hohenzollernfcben Landen und der Insel Yelgoland. n ersterer Provinz hat die RechtSlage zu wesentlichen
usfteÜungen keinen Anlaß gegeben. Die im § 4 der Hannoverschen Jagdordnung vom 11. Marz 1859 getroffene Regelung der Enklaven- frage hat für den Entwurf einen wertvollen Anhalt geboten; die dyrt im § 2 vorgeschriebene Größe der Cigenjagdbezirke entspricht ungefahr der Größe dieser Iagdbezirke nach § 2 566 Entwurfs.
In den Hohenzollernscben Landen ist das gesamte Jagdrecht ein- beitlicb durch die Iagdordnun vom 10. März 1902 gere elt worden; es emp eblt sich nicht, jest Schon Abänderungen vorzune men, zumal die Vetimmungen der Jagdordnung wegen der Enklaven, die den örtlichen Verhältnissen angepaßt sind, erhebliche Verbesserungen gegen- über dem IaJdpolizeigeseß aufweijen und dtc Größe der Eigenjagd- bezirke sicb mt dem im Entwurf Vorgesckxlagenen Umfang deckt. Auf der Insel Helgoland besteht eine Vollsiandig abweichende Regelung des Jagdrechts.
Höhe der Schnee§ecke in Zentimetern
am Montag, den 7. Januar 1907, um 7 Uhr Morgens. Mitgeteilt vom Königlich preußischen Meteorologischen Institut. (Stationen nach Rußgebieten geordnet.)
Oestlicbe Küstenflüsse.
Memel (Dange) 14, Ragnit (Memel) 16, Tilsit (Memes)16- Gumbinnen 4, Insterburg (Pregel) 17, Hcilsberg (Pregel) 4, Königs- berg i. Pr. (Pregel) 23.
Weichsel.
Czerwonken (Bobr,Narew) 23, Marggrabowa (Bohr, Narew) 18, Klausen (Piffa) 20, Neidenburg (Wkra) 12, Oxteroda (Drewanz) 8, Altstadt (Drewcznz) 11, Koniß (Bt_abc) 7, Lromberg (Brahe) 3 Graudenz 15, Bersnt (Ferse) 5, Marrcnburg (Nogat) 12, Hoppendorf, (Mottlau) 25.
Kleine Flüsse zwischen Weicbssl und Oder.
Lauenburg i. P. (Leba „7, Neu-Hammersiein (Loba) 7, Köslin (Mühlenbach) 17, Schwe! ern (Rega) 19.
Oder.
Schillersdorf 10, Ratihor 13, Beuthen (Klodniß) _, Oppeln 7, belschwerdt (Glaßer Reime) 2, Brand (Glaßcr Reise) 59, Reiner; Glatzer Neisse) 18, ©1013 (Glatzer Ncisss) 14, Tricdland (Glaßcr Neisse) 25, Weigelsdorf (Slayer Neisse) 1, _Roscn erg (Stoöer) 20, Breslau 3, Lisgniy (Kaßbach 0, Jraustadt (Landgraben) 10, Schwarmijz 0, Grünberg 0, rummbubel (Bobcr) 22, Schnee- arubcnbaude (Bober) 54, Wang (Bobcr) 54, Zillerthal (Woher) 14, Eichberg (Bober) 21, Schreiberbau (Vobkr) 26, Warmbrunn (Bober)16, Bunzlau (Bobkr) 5, Görliß (Lausitzer Reise) 8, rankfurt_, Ostrowo (Warthe) 20, PoTcn (Warth?) 3, Tremcffxn Wartbe _, Samter (Wartbe 1, Glnau (Marthe) 0 Neustettm Marthe; 17, Deutsch=Kr0ne( arthe) 12, Landsberg (Warth?) 11, tettin 3, Pammin (Jhna) 14, Prenzlau (Uecker) 0, Demmin (Peene) 0.
Kleine Flüsse zwisckpen Oder und Elbe. GreiSwald 0, PUUÖUS 4, Güstrow (Warnow) _, R9stock Warnowß 0, Kirchdorf (fo Ml ()- Lübeck (TraVe) 0, Eutin ZZZchwentine) 2, SchleswP
Schlei) 0 Flensburg 0, Gramm ladséf!) 0, W6st6rland au Sylt 0, Wyk auf Föhr 0, Husum 3, 6159 1.
Elbe.
Torgau 0, Roßlau (Roßlau) _, Dessau (Muldez 0, S 6156 Saale) 47, Neubaus a. R. (Saale) 52, Jena(Saa[g) , Dinge[tädt Saale) 5, Erfurt (Saale) 0, Sondershausen (Saal?) 0, Nordhausen Saale) 13, Greiz Saale) 0, Aktenburg (Saale) 0, Halle (Saale) 0, Eisleben (Saale) 0, Bernburg (Saale) 0, Glauzxg (Saale) 0, Brocken Saal? 48, Quedlinbur (Saale) 0, Harzgerode (Saal? 4, Zerbst 2, agde urg 0, Neustre 18 (Havel) 0, Kottbus (HaVe ) 0, Dahme k“ VLl) 0, Berlin HAVEL 1, Blankenburg bei Berlin (Havel) 0 Yandau (Hawe? 0, lein-Beeren Kr.Teitow] ( avel) 0, Zeblendoxk avel) 1, ots am (Havel) 0, 5 randenburg Havel) _, Belzig vel) 0, yriß (Havel 0, „Gardelegen (Aland)0, Waren (EldeZ 0, arni (Elbe) «, S werm (Elbe) 0, Dömitz (Elde _, L ne- burg ( [menau) 0, Neumünster(Stör) 0, Bremervörde ( ste) 0.
Wes er.
Meinin en (Werra) 20, Brotterode (Werra) 57, S nepfentbal Werra 0, gWitzenhausen (Werra) 0, Fulda (Fuldas 0, chwarzen- 5orn ( ulda) 19, Cassel Eulda) 0, Uslar 0, Dri ur (Net e) 11,
ord (Werre) 0, Rien urg 0, Scharxenstein (Aller? - rocken
er 48, Wa erleben (Aller), 0, Braun chweig (Alle? 0, lmstedt
Aller 0, Celle Aller) 0, Göttmgen (Aller) 0, Claust al Zl 11er) 55,
eesen (Aller? _, Hildesheim (Aller) 0, Hannover ( 11er) _, Bremen 0, O denburg (Hunte) 0, Elsfleth 0.
Kleine Flüsse zwischen Weser und CMS.
Das lei e echt steht den Unternehmern von Eisenbahnen und SchiffahrtJanä en hinsichtlich derjenigen chndfläihen zu, auf denen
1983, Ld. 10 S. 156) und vom Reichsoerkcht (Erk. vom 30. Mai
Jever 0, Norderney _, Aurich 0, Emden _.
Gütersloh “Löningen (Haase
Rhei
br (Main) _, Franken Co 11 rankfurt (Main) 0, WieZHaden , Marbur
(Ä neißl- orstbaus (Mosel) 3"
- Lahn 13911 1)
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0, Arnsberg (Ru r) 0, Dortmund 0, Essen 0, Kleve 0, Aachen (Maas) 0.
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0, Geisenheim 0,
(Lahn) 0- Bitburg (MFV 1 üÜenbach Sieg Ält-Astenberg ( 91,3
,
Der Höhe von 1 0111 Schneedecke entsprachen:
Jan. 1907 in C erwonken , ., arggrabowa . . Neidenburg ., . Altstadt . „ Bromberg
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten smd Absperruugsmaßregeln.
Stand der Tierseuchen in Oesterreich am 2. Januar 1907. (Nach den vom K. K. österreichischen Ministerium dck Innern veröffentlichten Ausweisen.)
Rausch- brand
(Weichsel) 1:6 2 1
Wut- krank- heit
1.5 mm Schme1z- 1 5 waffer.
1.2
Roß und Wurm
Maus- und Klauen-
seuche
Gelnhausen Birken-
Weilburg Mosel) _, euwied 0,
Pocken- seuche
er Schafe
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(Weser)
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Jahren hat sich derG t drei Jahren nahezu veHFFx-YTW mehr als verdreifacht, in den leßten
Diese Werte umfassen auch den andel koreanischen Häfen sowie den Wert deerieder Z:?eZahYequeYe aVWUÉ'itiÉJe HaLdelHKorFasbw brend der le ten
er e ung er an als ila w Zeit ergibt sich aus nachfolgender Zusammenstellungl:1z äbrend d eser Außfuhr Einfuhr Bilanz .. (1st S "66331“ U *" umme a zug er 11 un en AuSland Außand Wiederausfuhr Kßreafx 8 461 949 4 993 351 1233455 ZJOYM . 14 696 470 8 317 070 5 064106 13 381176 13 541409 1766 233) 9477 603 5456 317 14 934000 18 219 183 3285183 6933 504 5009 596 11943100 26 805 380 14 862280 WL 6sY4 30,1 5J2(Z6 805 12 111 106 31 959 582 19 848 476. nn on (18 a r 1904 mit nase 11“ 15 k FxsßeÖTrrkizYttslickß hohe Bilanz zu Un unsten Horeas YUMÉÉUs-ZY 71,5le 611 ab. ja „r gar mit einer pas yen BOW von rund 20Millionen
Die Gründe, die in erster Linie zu dem an ero der Eigfuhr im Jahre 1904 beigexraaen haben? bkaYthF YYY? des großten Teils des Jahres 1905 fortbestanden. Die von der japanischen Regierung in Korea unternommenen Arbeiten, namentlich deir Ausbau der _Söul-szsan- und der Söul-Wiju-Babn und zahl- re che Anlagen fur militariscbe Zwecke haben der koreanischen Arbeiter-
zwischeg den einzelnen aus efubrten Einfuhr-
Waren
Jahr
1901 . . 1902 . . 1903 . . 1904 . . 1905
Bläs en-
Beschäl- aussckYag seuche d
der Zucht. pferde
Schweine-
peft S i- ( 13:36 e
Notlauf der Schweine
Ge- flügel-
bufer Rinder“
Ein-
verseucbten einden :
Hüb- ner-
cholera past
bevölkerung große Summen zugeführt und mit d
, Ln . nahmen haben sich auch die Bedürfnisse nach nicht eFFitktltiYn Erzeugnissen gesteigert. Der Koreaner ist kein Sparer; er verwendet den vollen Ueberschuß seines Arbeitsverdienstes alsbald für Dinge die er vorher leicht entbehren konnte. Wenn dann die Einnahme: quelle nacblä t, tritt der sofortiYe Rückschlag ein. So hat gegen Ende des ericbtjabres, als edeutend weniger Arbeiter für die
.) iederö
_.:berösterreich . olzburg . teiermark kärnten . . .
rain .
.*"stenland . . .
** krol
21 orarlberg )* öbmen
)) äbren
nlesien . . .
alizien
Bukowina . . . almatien. . .
Ausd
' Die Zeitung „Mexican Juve te msxikaniscbe Re ierung in den abe dem kaliforni?
die Seen liegen in wüster Umgebu 000 Yards vom Meer entfernt, 11 le Verdampfung ihres Wassers.
qs, sod'aß die Seen aussehen wi “:S- Die Natur liefert bier
"engen
berall mit Hilfe kostspieliger
nnimmt,
ic SalpeterYrubcn der Republik egenwärtig
5 Doll.
n Drittel dieses Preises nrs Jygenieurs er urch taglich 100 Tons zu gewinnen.
6 111101'1161101161 ZUl'SZU 01" 5116 14111
„Member 1906 abgelaufenen Wi xkkskhaftöjabre 1904/05, wie folgt:
Oktobe'r/Dezember. 49,5 Januar/Märj .
April/Juni . . Juli/Septembcr .
Der Wert 5 "d 8 Millionen
ersten
„le den terlels
f die für "ebende
,
Millionen Die Einfuhr ist in fast allen
, k Jesiieg egen au
* eizens.
ber
'saat im
Im Be 'mmen
tkges (Er
des Kalendkrjahrcs 1905 '"1904 um fast 15 Miklionen
Weser Minderausfuhr sieht ' 42 Millionrn Doll. Gold gea
sterreich „.
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1-«-Z]1[![»!|]
Handel und Gewerbe.
111 Innern zu amm „Nachrichten für Handel und Inyfuftxixßestellt“
Natronseen in Mexiko.
stor' macht darauf aufmerksam, Natrxnseen an der Bay von A scbaßenSWertes Ei 115; zwischen) Sand Idi diei glxtheane Sontne sbenixirkt , e gee gne er empera ur e en .. aus dem Wasser zahllose Kristaae reinen koblensauren Nétrßns 6 große Massen don Schnee und den fertigen Stoff, der ablrikation gebrauFbt [Ltd, nagen aus gew n em Salz ge- onnen wird Die mexikanische Re ierun at die Seen
inem Unternehmer zur Ausbeutung güberlJ b big Mt
eni Reichöamt bes
chen Golf ein
zur Seifen- und Glas
daß sie dem Staate so gro e Rei
ei der Einfuhr nach
Argentiniens Ein- und Ausfuhr in dem
E11?“ Sepjember 1906 abgelaufenen Wirtschaftsjahre. OTE Ein- und AUOfubr Argentiniens steÜte sich in dem Ende
rtscbaftSjabre, Verglichen mit dem
Einfuhr 1905/ 6 1904/5
Millionen Pesos Gold 48,4 47,8 49,7 58,1 204,0
51,3 66,2 79,8 Zusammen 246,8
Umstand korrigiert,
Schult), so stellte Doll. weniger günst
ss rßlich
1904/5. ezen nur für 72,8
Jahre 1905/6 für 25,3 Mi
rbältnis zu seinen Vorgängern, hat das Wirtschaftsjahr 1905/6 gebnis, wie die folgende Uebersicht
YTbiil; einbrxngcn. _“ cx () an kn aen lä 't fur die Tonne bezahlt, während sie yon derHAfdai? 5 en M zu beschaffen sein würde. gen die Seen genug Natron,
er Ausfuhr im lcßten Wirtschaftsjahre hat nur um , , Doll. (Hold abgenommen; *üunstigeren VergleichSziffern, welche eine Berücksichtigung yon nur 9 Monaten des laufenden Jahres liefern würde, werden daß der Ausfubrwert des leßten gegen den entsprechenden Zeitraum Doll Gold höher gewesen war. 61116 Mebreiyfubr von nicht weniger , enuber. Berucksizbtigt man außerdem Batabza lung der ersten Quote Von 74 Millionen Doll. (Hold ilgung des Morgan-Ankebens in Europa aufgenommene ck die Zahlungsbilanx um rund 9 als in dem Wirtschaftsjahre 1904/5. Warengattungen mehr oder weniger en“ die Schuld an dem Rückgan Öli auf Rechnung der Acker auprodukte, besonders
Die Ziffern der er ten neun Kalendermonate Unrichtiaes Bild; [
"6 nur für 41,6 Mill 98 (Gold im gleiehen “11 Viertel des Wirts en 11,7 MiUionen im Jab ßelit sicb troßdem die Wo 5/6 mit 61,1 Millionen die entsprechende 56,5 fubr des Wirtschaftsjahres Dagegen find im ganzen Wittsch 1906 an W i
0 wurde in den drei ersten Vierteljabrcn von ionen Pesos Gold WoÜe gegen 44,8 Miklionen eitraum 1905 außgefübrt; da aber in dem aftsjahres 1905/6 für*19,5 Millionen Pesos re 1901 Wolle außgefübrt worden war, [lausfubr des ganzen Wirtschaftsjahres 6105 Gold sogar noch wesentlich höher, tllionen Pesos Gold betragende Woll-
aftsjabre Oktober 1905 bis Sep- Millionen
Millione'n Pesos Gold in dem Wir1chaftsjahre 1904/5, und an
ione s 8 Millionen im Jahre 1904/5 aus eführt wßrdYéso Gold gegen ' vM lebendem Vieh und Tasajo ?
i „ "* gewesen. st " dem laufenden Jahre ge
das Jahr 1904/05 aus-
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e_n, weil der Präfident tumer liefern können, wie Soda wird
Nach Schäßun
Ausfuhr 1905/ 6 1904/"5 MiUionen Pesos (Gold 75,7 61,0 86,1 89,1 78,7 86,7 59,8 71,3 300,3 308,1.
die VerhältniSMäßig
der Ausfuhr kommt
für sich allein geben
Pesos Gold gegen
Auch die Aus-
immer noch ein sehr
daß dair .;„entum besiyt. dunen nur etwa
in großen aber fast
ay für
um 75 Jahre hin- (Nach 1140118111)- 13111181111 ok 01101111 KSPUÖUCJ.)
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Wert deir Ausfuhr m Wirtschaftsjahre
1905/6 . . 1904/5 . 1903/4 . 1902/3
1901/2 : 1900/]
Innerhalb 6 Jahren h6t "st ' ' it doppelt. (NachchBsx§os
Tausend Pe 08 Gold s
300 364 308 207 249 081 218 860 173 276 163 230.
Aires Handels-Zeitung.)
Das deutsche Einfulbrgescbäft na
Staate Parané. im IZ" 190 ollbehörde im Jahre 1905
Zehen geblieben: 3880 726 95161]?- f
1904“ sie weist also ziffernmäßig
170 Kontos (etwa 4,6%) auf.
111905 (Flfesr YMMD 7M9Y0Y 1904 ungefähr 1 „74 =
s., oder dur ' txug (11T Pence zu Ende 1904, 151 Pence cbschntttlich 800 Rs. g eine ziemliche Steigerung des
gegen 3709 982 Doll. i
die geringe Zunahme Von
__
Einfubrmenge ist 1904 ( DEYZbYekktess
* zum ur n SureVo1M= .
3709 982 „M und 1905 (zum Kurse von 111,36 = 86021151.
4850 908 .“ wert gewesen, und das AuGland hat sonacb für
1140926 „Fi, also gegxn das Jahr 1904 über 30 0/0 mehr, im Staate arané. abgefeßt. (Gabe Hie Zollstatistkk nicht nur die den Konsulats-
UTZYrgeYn extnowmrßgeß Eénifuxrwlerte, sondern auch die Einfuhr-
n, o ur e '
druckÉomimen ??Zenäßn 6 en eßteren diese Zunahmen zum Aus- en ger (] e 111 ig als die Gesamtziffern der Einfuhr ist das
Beteili un sverbältnis der Ein 11 rländ bli
der na fteJenden Uebersicht sichfekrpgibt:er ge eben, wie solches aus 1904 .. 1905
Wert in Milreis
1437 302 1354 610
1 259 754 1 804 038 287 387 82 068 95 022 87 210 284 454 151 855
42 109 79 568 86 848 133 836 114 289 144 707 . 100 064 41 717 Spanien . 2 753 1 117.
Es haben also wksentliche Verschiebungen tatt e unden un zwar zu Gunsten von Deutschland; es ist indessenszu gbxrückficötigen? daß die deutschen Ziffern nicht nur Waren deutscher Herkunft um- fassen, sondern daß, darin auch kleinere Einfubrmengen schweizerischer, däniscbxr, österrei tscher, ungarischer, französischer und anderer Her- kynft (wie z. B. ondensierte Milch, Büchsenbutfer, Rotweine und Vieles andere) enthalten sind, die über Hamburg verschifft und in jkaerrdZtatisiik des Staates Parané. als deutsche Waren aufgeführt
Die für die Einfuhr nach Paranä wichti eren Waren attun en hatten 1111 _Jahre 1905 folgende Werte (in gKontos) augfzuweiJen (der Anteil Deutschlands ist in Klammern beigefügt): Fleisch, ische usw. 201 (68) __ Gemüse, Getreide, Melklwaren 1435 (49 _ Alkoholbaltkge Getranke 154 (15) _ arfümer en und Farbstoffe 118 (61) _ Chemische und pharmazeutsche Erzeugniffe 93 (76) _ Holz und Holxwaren 19 (18) Baumwollwaren 450 (390) _ Wyüenwaren 117 (93) _ Leinenwaren 22 (18) _ Seiden- waren 36 (32) _ Papier und Papierwaren 111 (98) _ Steine, Erden usw. 6 (28) _ Steingut und Glas 82 (56) _ Gold, Silber, Platina und Waren daraus 21 (21) _ Kupfer und Kupferlegierun en 52 (44) _ Blei, Zinn, Zink und deren Legierungen 13 (11) _ EtJen und Stahl 291 (259) _ Messerschmiedewaren 21 (20) _ Uhrma er- waren 28 (27) _ Instrumente, mathematische, chemi e und opti (be 55 (51) _ Instrumente, chirurgische und jabnärxtl e 10 (10) _ YFYxLschHIJöstrumenste U12? (9113l95hör (3:8 (18) _ Maschinen,
, er euge u w. ' . (1 einem
Kaiserlichen Konsulats in Curitiba.) ck Bericht des
Argentinien . . Deutschland . rankreich
5 elgien . . . . (Großbritannien. . . Vereinigte Staaten Amerika Uruguay .
ortugal.
talien
von
Handel Koreas 1905. Der koreanische Gesamtbandel hat auch im Jahre 1905 wieder
der Ausfuhrwert fast ver-
dem bßrasilianiscben
Die Einfuhr nach dem Staatch-ranä ist nach der Statistik der
a r auf ihrer vorjäbrigen Höhe m Iatbre _ e wa Berucksichtigt man aber den Gold- ] Milrebis, e- zu End61905), so ist festzustellen, denn die
wenn man ihm nicht deshalb eine
standen ist, d. 1). bei den Banken,
machen, jedenfalls hat al o die un ) ' k, . damit zu tun. s “ W et bczuglickp der chb
soweit der Bund in Betracht kommt,
Commonwealth .
:L Commonwealth 36 847 612
L Commonwealth 19 988 465
Commonwealth. .
Eisenbahnbauten und sonstige japanische Unterne mu n n
wurden, die Nackofrage nach fremden Waren plößblich ?xarkgerichÉ laffen. Große Warenvorraxe, die in der Erwartung bestellt worden FFren, daß das gute Geschaft weiter dauern würde, konnten keine
nehmer finden. Mehrere größere chinefische und japanische Firmen wurden insowenx. Dazu kamen die für den Handel nachteiligen Folgen der Zuruckziehung der altkn Nickelmünzkn. Die Depression dauert zur six (August 1906) noch fort, und so sind in Korea mit dem Frieden fur den Haydel zunächst schlechte Zeiten gekommen.
(Nach einem Bertcht des Kaiserlichen Konsulats in Söul.)
Die öffentlichen Sparkassen undd s ' des Australischen Bundes im JJHZZYBFZWast
Die öffentlichen Sparkassen in d v
Yes Australischen Bundes machen ihre Abschleünffe LIÜÜZZJYUFFTFFS
182221? IZbirtes. Yer gesamte Bund zeigte dabei bei den beiden levten
ergebYZe? en, a so am 30. Juni 1904 und 1905, folgende (Gesamt- 1 9 0 4
is sSchreianJen K 11 ge am au de 2 n2 opf
1 072 869 34180 055 31.17.12 5
1 9 0 CommonWealth. . . . 1117 709 35844839 32 2 0 Die Zahl der Sparer ist hierna e ' ' ' samtbetrag der Spareiglagen gestiegeZ (; stiegen, ebenso ist der Ge- Die leyten Abschlusse der 22 in Australien arbeitenden Noten- banken zeigen gegen dM leßten Bericht *), soweit der Nußen in Be- tracht kommt, keine Fortschritte, Was aus der folgenden Aufstellung
hervorgeht:
Datum Nußen Dividende
der il 0
Australien Joint Stock Bank . . . . 3306113 F108 F Bank of Adelaide ......... 31,3 47 876 8 Bank of Australia ......... 276 217 12 Bank of South Wales ...... 259 773 10 Bank of New Zealand ....... 218 9301) 5 Bank of North Queensland ..... * 68 842 33 Bank of Viktoria ......... 4682 5 u 212) City Bank of Sydney ....... * 12219 “21 Colonial Bank of Australafia . . . . 37 634 5 u.'2?) Commercial Banking Co of Sydney . 130773 10 Commercial Bank of Australasia 80 932 3) _ Commercial Bank of TaEmania. . . 3 24 322 11 English Scottish and Australian Bank “ London Bank of Australia ..... National Bank of Australafia , . . . National Bank of New Zealand . . * National Bank of TaSmania . . . . “ Qneenßland National Bank ..... 30 Royal Bank of Australia ...... 30,6 Royal Bank of Queensland . . . . 28,2 Union Bank of Australia ...... 30,9 209 203 Australian Bank 30,9 43 951
1) Nack) Ueberweisung von 50000 Pfd. Stekl. an den on r Realisierung alter Aktiven. _ “) Die erste Zahl stellt dieF a:?fs zdlile Vorzugs-, die zweite die auf die gewöhnlichen Aktien gezahlte Divi- Yende dar. _ 3) Nach Abzug des dem gleichen Fonds überwiesenen Betragks. Auf die Vorzugsaktien ist eine Dividende von 3 % gezahlt.
Der Gesamtnuyen betrug für das 12 Monate vor den obi en Daten zu Ende geqangens GesÖäftSjabr ] 705 068 Pfd. Ster1., ?ür das [este nur 1699 629 Pfd. Sterk. Der Rückgang ist bedeutunglos,
' _ _ Wichtigkeit beimcssen will, weil es seit langexer Zeit dxr erste wieder ist. Bkzeichnend für ihn ist, daß er hauptsachit bet den beiden großcn Londoner Banken, der Bank of Australa und der Union Bank of Australia ent-
die das größte Wechselkxelskcbäsft c ure
Zahl der Sparer
Commonwealth .
50 345 15 894 72 235 49 906 11 042 43 930 16 573 19 242
181.
Die Verbindlichkeiten der Banken seßten stcb am 30. Juni1905,
wie folgt, zusammen: Verbindlich- , Wechsel keiten im Umlauf gegen andere Banken Z 446 554
Banknoten im Umlauf
X 58 3 036 878 555 257 Einlagen
Gesamt- inSgesamt verbindlkb- keiten 61292 981233 8 12 FL „ “ 77 . 4“8. 0'1*0'“. Diesen steht folgendes Vcrmögen gegenüber: “ Noten
GYM?" und Wechsel anderer
in Barren Banken
2 1314 338.
Gesamte] Vermögen
K 2 85157012 113 984 432.
keine Zinsen
tragend zinstragend
Barbesiand Landbesiß
5 212 799 Alle anderen Guthaben
2 1 501 890 Guthaben bci anderen Banken 43 , 809 928
zeigt;
eine starke Zunahme erfahren, indem sein Wert von 47 846 304 5 im Vorjahw auf 54081805 ch gestiegen ist. In den lehren ck11
S.3
:)? USU Berichte über Hxndel und Industrie Bd. 131, Heft 6 [ *-