1864 / 82 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

bedürftige Zöglinge; eine solche kann" jedoch in der Regel erst vom zweiten Jahr des Aufenthalts ab _gewahrt werden.

Die Zulassung zu dem Semmar erfolgt Juf Vorschlag der .be- treffenden Königlichen Regierung, Msi). des Komgltchcn Pxov1n3ial- Schul-Kollegiums in Berlin, durch nnch unter Vorbehalt cincr vier- tel'ä ri en 'robeeit.

1h;!„ßéixe ZYlaffQan zu der diesjährigen Aufnahine ist bis späte-

stens zum 1. Juni bei derjenigen Königliche11 Regiertzngx in deren Verivaltungsbczirk die Bewerberin wohnt, unter EMTUTHUUJ fol- gender Schriftstücke und Zeugnisse nachpzusuchcn: ' .

1) Geburts- und Taufichein , wobei bemerkt Wird, daß die Be- werberin am 1, Oktober d. I. nicht unter 17 Jahre alt sein darf. ' . _ . "

2) Ein Zcugniß cines Königlichen Kkt'ls“ =Phy11kns uber normalen Gesundheitszustand , namentlich, daß die Bewerberin nicht an Brustscßwäche, Kurzsichtigkeit, Schwerhörigkeit, sowie an anderen die Qlusiibung dcs Lehramts behinderndcn Gebrechen leidet, auch in ihrer körperlichen Entwickelung so weit vorgeschriiten ist, um den Aufenthalt im Seminar ohne Gefährdung ihrex Gesundheit übernehmen zu können. Zugleich ist ein Zeugniß iiber stattgefundene Impfung vorzulegen.

3) Ein Zeugnis; der Oris-Polizcibehördc Über die “sittliche Jüh- rung der AIpirantin, cin eben solches von ihrem Seelsorger iiber ihr Leben in der Kirche imd in der christlichen Gcmein- scka t.

4) Eins von der Bewerbern selbst verfaßtcr Lebenslauf,_aus wcl- chem ihr bisheriger Lebensgaiig zu ersehen und aui dic Erzi- wickclung ihrer Neigung zum Lehrberuf zn schließen ift. Dicics Schriftstück gilt zugleich als Probe der Handschrift. _

5) Eine Erklärung der Eltern oder Vormündcr, daß dieselben daI Pensionsgcld von 65 Thalcrn jährlich auf zwei Jahre zu zadlcn fiel) verpflichten. , "

Jm Fail von der Bewerberin aus Unterstnßung Anspruch ge- macht wird, ist ein von der Ortsbchördc_ ausgestelltcs "Minuths- Zeugnis; beizubringen, aus welchem die IcrmögenZvcrhaltmffe der Bewerberin und ihrer Angehörigen genau zu ersehen find.

Zur Aufnahme in das Seminar find, mii AuSnahmc der Am?- bildung in dcr Musk, diejenigen Kcnntmiffc Und Fertigkeiten erfor- derlich, wie sic in dem Regulativ vom 2. Oktober 1854 fiir die Vdr- bildung der Semiiiar-Präparandcn bezeichnet find; außerdem JLTÜLI- keit in Weiblichen Handarbeiten. Ein Anfang im Vcrständmß der französischen Sprache, sowie im Klavierspiele, Gesang 11le Zcicßncn smd erwünscht.

Berlin, den 4. Ayril 1664.

Der Minister der geistlichen, Unterrickyis- Und Mediziiml= Angelegenheiten. In Vertretung: Lehnert.

Bekanntmakhung, die dieLjährigc Aufnahme in das evangelische Gou- vernanten-Jnstiiut zu Droyßig betreffend.

In der unter der unmittelbaren Leitung des Ministch dcr geist- lichen A. Angelegenheiten stehenden Bildungs = Anstalt für evangelische Gouvernanten und Lehrerinnen an höhe- ren Töchterschulen zu Droyßig bei Zciß im Regierungsbezirk Merseburg beginnt im September d. I, ein neuer Kursus, zU welchem der Zutritt einer Anzahl junger Damen offen steht.

Der Kursus dauert drci Jahre. Die Entlassung der Zöglinge erfolgt nach einer vor einer Königlichen Kommisfion bestandenen Prüfung und mit einem von der ersteren ausgestellten Qualifica- tionszcugniß für den Beruf als Erzieherinnen und Lehrerinnen in Familien und in höheren Töchterschulen,

Die Hauptaufgabe der Anstalt ist, fiir den höheren Lehrerinnen- bcruf geeignete evangelische Jungfrauen zunächst in christlicher Wahr- heit und in christlichem Leben selbst so zu begründen, daß sie be- fähigt ,und geneigt werden, die ihnen später anzuvertraucnden Kinder im christlichen Glauben und in der christlichen Liebe zu erziehen.

Sodann sollcn fie theoretisch und praktisch mit einer guten und einfachen Unterrichts- und Erziehungsmcthode bekannt gemacht Wer- den, in welcher [exzieren Beziehung fie in dem mit dem Gouver- nantcn-Jnstitut verbundenen Töchter-Pensionat lehrcnd und erziehend beschäftigt werden. Ein besonderes Gewicht wird auf die AUSbil- dung in der französischen und englischen Sprache, so wie in dcr Mufik gelegt. _, “-

Der Unterricht in GcscHichtc, Liicratur und in sonstigen zur allgemeinen Bildimg gehörigen Gegenständen findet seine volle Vcr- trctung unter vorzugéiweiser Berücksichtigung der Zwecke weiblicher Bildung , Weshalb jede Verflachung zu vermeiden und in die noth- wendigc, Vertiefung des GcmiithSlcbcns zu erzielen gesitcht wird.

Die Einrichtung der Anstalt bietcizur Betheiligung an häus-

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lichen Arbeiten, soweit diese das Gebiet auch der körperlichen Pflege

und Erziehung angehen, geordnete Gelegenheit.

Dic Zöglinge zahlen eine in monatlichen Raten voraus zu ent. richtcnde Pension von 105 Thalern jährlich, wofür sie den gesamm- ten Unterricht, volle Beköstigung, Bett und Bettwäsche, Heizung und Beleuchtung, so wie ärztliche Pflege und Medizin für Vorübergehen- des Unwohlsein frei haben. Für die Anstalten ist ein besonderer Arzt angenommen,

Ermäßigung oder Erlaß der Pension kann nicht stattfinden.

Die Meldungen znr diesjährigen Aufnahme find spätestens bis zum 10. Juli d. J. unmittelbar an mich einzureichen. Denselben ift beizufügen:

1) Der Gcbnrts- und Taufschcin, wobei bemerkt wird, das; die Aufzunchmcndcn das 17tc Lebensjahr erreicht haben müssen.

2) Ein Zeugniß dcr Orts -Po[izcibcbörde iibcr dic sittliche Füh- rung; cin eben solches von dem Ortsgcistlicbcn und Seelsorger Über das Leben der Asxsirantin in der Kirche und christlichen Gemeinschaft. Jn demselben ist zugleich ein Urthcil über die Kcnntiiiffc dcr Aspirantin in den christlichen RcligionZwahr- heiten und in der biblischen Geschichte nach Maßgabe des Re- gulativs vom 2. Oktober 1654 auszusprechen.

3) Ein Zeixgniß des betreffenden Königl.KrciZ-Pßyfikns Über nor- malen Gcsnndhcitsznstand, namcxitlich, daß die Bewerberin Nicht an GebrechM leidet, wclche fie an der AUZÜbUUg dcs Erziehungs- und Lchrbcrnfs hindern werden, Und daß fie in ilirer körperlichen Entwickelung geniigend Vorgeschrittcn ist, um einen dreijährigen Anfenthalt in dem Institut obne Gefähr- dung für ihre Gcsundixcii Übernehmen zn können.

4) Eine Erklärung der Eltern oder Vormündcr, oder sonst glaubhaft

gcführtcr Nachweis, daß das Pcnfionöacld von 165 Txhalerti jäHrlick) auf drci Jahre gezahlt werden soll.

5) Ein sclbstgeschricchcr Lebenslanf, aus wclchcm dcr bisbcrige Bildungsgang dcr AÉPirantiii zu ersehen und auf die Ent- wichel1mg ihrer Neigung zu dem crwählfen Beruf YU schlic- ßcn ist.

6) Die aus den zuletzt [»csitchtcn Schicken Und Bildungsanstaltcn

erhaltenen Zeugnisse.

Außerdcm Hat fick) die Bewerberin bei einem von ihr zu wäh-

lenden Direktor odcr Lehrer einer [höheren öffentlichen Unicr-

richis-Anstalt, oder bei einem Königlichen Schulrath einer Prüfung zn Utitcrwcrfcn und ein Zeugnis; deffelbcn Über ihre

Kenntnisse in dcr chtschcn, englischen und franzöfischcn

Sprache und Litcratitr, so wic in den Rcalgcgcnständcn bcizn-

bringen. Diesem Zeugnis; find die schriftlich angefertigten Und censirtcn Priifnngsiirbcitcn beizufügen. Hinsichtlich der erlang- tcn Umfikalischcn Illtsbildnng gcni'tg't, wenn nicht das Zengnis; cines Mufikvcrstéindich beigebracht werdcn kamm, dic cigciic Angabe iiber die seither betricbcncn Studien.

Fertigkeit in den gewöhnlichen weiblichen Hamdarbcich wird vorausgesetzt.

Jungfrauen, welchen cs Ernst ist, in eincr woblgcordnctcu christ-

lichcn Gemeinschaft sich zu einem würdigen chctisbcruf vvrznbc-

reiten, werden dazu in dcr Bildungs-Anftalt ZU «„rowßig eine Ge- lcgcnheit finden, die ams) Weniger Wohlhachch cinen [dbxicnch

Beruf sichert.

In das mit dem GonvcrnantM-Jmstitut verbundene Pensio- nat für evangelische Töchicr [)d'bcrcr Stände können eben- faUs noch Zöglinge Vom !(). bis 16. chciisjahrc Aufnahme finden. Dieselben find bei dem Königlick)cn Scminar-Dirckwr Krixzingcr in Droyßig anzumelden, von welchem auch ausfiihrliche Programme über das Penfionat bezogen werden können.

Bcrlin, den 4. April 1864.

Der Minister der geistlichen, .UnterrichtZ- Und Medizinal-

Angelegenheiten. In Vertretung: Lehnert.

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HauPT-VcrwaékUmJ dW Si«ät“*fci)2:idcn. Dec Diätar Brett ist zum Sccrctair Uiid Kaffc-n = Controlcur bei dcr Königiichcn Staatsdritckcrei crxmimt worden.

Bekanntmachung.

Obgleich wir zur Erleichtcrnng der Erhebung der am 1. d. M. fälligen Zinsen und des Betrages der gekündigten Obligationen Preußischer Anleihen durch Unsere Bekanntmachungen vom 15ten September 1863, vom 16. Januar 1864 und vom 9. März „1864- angeordnet haben, daß die Einlösung der am 1sten d. M. fälligen Zinö-Coupons schon vom 16. März 0. an geschehen, und die Ein-

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lösung der zum 1|cn d. M. gekündigten Obligationen nicht nur 1

von der dazu allein verpflichteten hiesigen Tilgungskassc, sondern zu- gleich von allen Königlichen Regierungs-Hauptkaffen bewirkt werden soll, und obgleich wir auch in anderer Weise möglichst darauf Be- dacht genommen haben, die Auszahlungen zu beschleunigen, beschwert sich dennoch die Berliner Börscn-Zeitung in Nr. 152 unter Berlin den 1. d. M. Über die Rücksichtslosigkcit der Staats- schuldcn-Vcrwaltung in Bezug auf jene Auszahlungen.

Dcr betreffende Artikel enthält so viele unvoljständige oder un- wahre Niigaben, daß wir denselben nicht unberücksichtigt [affen dürfen. Er sagt Folgendes:

»die ersten Tage des begonnenen Quartals find Zahltage für die ausgeloostcn Stüche Preußischer Anleihen und für die verfallenen Coupons. Namentlich werden heute die am 15. Januar (3. ge- zogenen Stücke der Prämicn- Anleihe eingelöst. Es versteht fich von selbst, daß an solchen Tagen die Kaffcngeschäfte ausgedehnter find, als gcwöhiilich, es bcfrcmdct daher in geschäftlichen Kreisen, daß Seitens der Staatsschulden - Verwaltung keinerlei Vorkeh- rungen getroffen smd, um den Anforderungen des größeren Vcr- kehrs Rechnung tragen zu fönnen.«

Der betreffende Zeitungs-Artikcl Übergcht dabei die obigen Be- kanntmachnngcn mit Stiklschwcigcn , bemerkt dagegen writer:

»Die AuSzaHltmgen find Einem Beamten übertragen, fie erfolgen in Einem Lokal, das kaum für 11) Personen Raum gewährt, Und sie sind fast auf eine StUnde bc- schränkt.a

Alles dies ist unrichtig.

Unwahr ist zunächst die Angabe, daß die gedachten Zahlungen 11111" in Einem Lokal stattgefunden haben.

Sie geschehen in zwei verschiedeiien Kaffcn-Lokalcn.

Unrichtig ist die Behauptung, das Kasscn-Lokal gewähre fanm fiir 11) Personen Raum.

Die für dic Zahlungs-C'111pfängcr bestimmten Ränmc in jedem der beiden gedachten Kaffcn-Lokale reichen für mehr als 30 Perso- nen aus.

Unwahr ist ferner die Angabe, daß die Iltiszablmig nur Einem Beamten iibertragen sei,

Es waren am 1. d. M. mit Einlösung der fälligen Obli- gationen und Coupons acht Kaffenbcamtc und zwei Kaffcndiencr angestrengt beschäftigt, und wurde dabei das Auszählen des Geldes von drci Kassircrn besorgt.

Unwahr ist endlich die Angabe, die Zahlungen seien fast auf einc Stunde bcschränkk.

Die an. Zahlungcn haben am 1. d. M. unausgcscxzt hinschts dcr Obligationen von 9 Uhr Vormittags Über die geordnete Kassen- zcit hinaus bis 3 U61" Nachmittags" nnd 13i11sichts der Conpons von

9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags stattgcfmidcn, wo sämmt- *

liche Anwesende defricdigf waren. Wir berücksichtigen gern die Wünsche der Staatsgkäubigcr, aber anf Beschwerden, die in obiger Art begriindet werden, können wir nicht Rücksicht Nehmen. Berlin, den 6. April 1864. Königliche .Haupt-Verwaltnng dcr Staaissckwldcn. von chcll. Gamct. Löwe. Meinecke.

Berlin, 7. April. Seine Majestät der König haben Mier- gnädigst gcruht: Dem Lehrer am Kaiserlich russischen Gymnafium zu Odessa, 1)1'. A. J. (Holdcnblum, und dem 1)» [)]111. Carl Von Duisburg zu Liban in Kurland dicC'rlaubniß zur Anlegung der denselben resp. verliehenen Kaiserlich russischen filbernen Medaille "für Eiscrcc und der Päpstlichen Medaille »;U-o Miri .AEÜE“ zu *crthcilcn,

Nichtamtliches. _ PWUZM, Berlin, 6. April. Se. Majestät der König diUiktM gestern mit Ihrer Majestät der Königin in Charlottenburg. Des Königs Majestät wohnten nachher in der Militairischen Gesellschaft im Englischen Hause dem Vortrage des Hauptmanns von der Burg über die Campagne der Franzosen in Mexiko bei.

- 7. April. Se. Majestät der König empfingen heute Morgen den General der Kavallerie Prinzen August von Württem- berg und nahmen die militairischcn Meldungen der General =Lieu- tcnants Hindcrfin, von Griesheim, dcs Majors Grafen Pcrponchcr imd Hauptmanns von Schcliha entgegen. Vortrag hatte der Kriegs- Ministcr und das Militair-Kabinct.

_. - Gestern speisten Jhrc Majestätcn der König und die Konigin bei Ihrer Majestät dsr Königin Wittwc in Charlotten- burg. Heute findet im Königlichen Palais eine kleine musikalische Soirée statt.

, _ Von dem KriegZschanplaßc ist Meldungeingegangen, das; M der Nacht vom 5. zum 6. April Abtheilungeu des 4. Garde- “Regtments die feindlichen Vorposten in ihren Logements angegriffen, se zurückgedrängt und sich vor der ersten Parallele festgescßt haben. Verlust: 18 Blcsfirte, 28 Dänen Wurden gefangen.

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Stettin, 6. April. Das rusfische Segelschiff -Hermine-, Jansohn, am 26. März aus Swinemünde gegangen berichtet aus Liban: auf seiner Reise von dänischen Kriegsschiffen keine Spur ge- sehen zu haben und fügt yinzn, daß es demnach mit der Blokade schwackZ bestellt zu sein scheine. (Osts. Ztg.)

Holstein. Kiel, 5. April. Der »H. C.- veröffentlicht fol- gende Zuschrift des Herrn Baron Blome auf Heiligenstedtcn:

Von den Herren Behn, J“. Ranßau, Th. Reincke, Rendtorff, Schrader und Versmann ist mir ein Schreiben folgenden Inhalts zuZegangen:

»Die unterzeichneten Abgeordneten halten es für unerlaßlich, daß die holsteinischen Ständemitgliedcr wiederum zusammentreten, um die Lage des Landes in Bcraihung zu ziehen. In dieser Ueberzeugung crlayben wir uns, Sie zu einer Versammlung auf Dienstag, den 5. April, in Kiel einzu- ladena u. s. w.

Jch habe diescr Einladung keine Folge geleistet, Weil ich wissen konnte, daß, unter dem Vorwande, die Lage des Landes zu berathcn, nur eine neue Agitation zu Gunsten des Augustenburgers beabsichtigt wird, und meine Wfardnungcn in dieser Beziehung doch eben so erfolglos als früher sein wur en.

Hat der Erbprinz von Qluguftenburg wirklich ein alleiniges Erbrecht auf den Thron der Herzogtyümer, was ich bezweifle, da ich, ganz abgesehen von den vielen gegen seine Ansprüche gemachten Einwendungen, abgesehen auch von dem Außspruckic Wilhelm Besclers, daß das Haus Augustenburg todt für Schleswig - Holstein fei, kein Primogeniiur- Statut kenne, worauf die Augustenburger cin alleiniges Erbrecht gründen könnten, so kann ich nur wünschen, daß scin'Rccht anerkannt werde.

Durex) Versammlungen, Resolutionen, obligates Schwenken von Fal)- nen und voreilige Huldigungen kann aber kein Recht konstatiri werden.

A. Blom e.

Oidcuburg, 5. April. Nack) der seit dem 17. v. M. statt- gchabien Vertagung des Landtags war derselbe heute zum ersten- male wieder versammelt. Auf der Tagesordnung staud zunächst der Aus'schußbcricht iiber den Gcscßentwurf für das Herzogthum, be- treffend dic Sck)iffsmannschaftcn und andere auf oldenburgischen Schiffen fahrende Personen. Nach dem Vorgange in anderen Staa- ten hat fick) auch hier das Bedürfnis; zur Erlassung cines Geseßes herausgestclit, welches die besonderen Rechte und Pflichten der Schiffs- mannschasten und der ihnen gleichzuftcllendcn Personen regelt, so Weit es hierzu gescleicher Bestimmungen bedarf. Dcr Ausschuß ist mit der Auffassung der Staatsregierung über das Bedürfnis; und die Aufgabe des Gescßcs einverstaiidcn und warde der Geseßentwurf und zwar meistan unter Aneignung der vom AUZschuffc gemachten Vorschläge angenommen. (Wcs.-Ztg.)

Nkeck'lenburg. Schwerin, 6. April. Se. Königliche Hoheit dcr Großherzog, Allcrhöchstwclcher am 2. d. M. von Darmstadt in München angekommen und in der Königlichen Refi- dcnz daselbst abgestiegen ist, wird, wie vcrlautet, morgen früh hier- her zurückkehren. (Meckl. Z.)

Anhalt. Dessau, 5. April. Sc. Hoheit der Herzog von Nassau ist znm Besuch seiner hier verweisenden Gemahlin hier ein- gctroffcn und wird einige Tage hier Anfenthalt nehmen. _ Dem beute zusammengetrctcncn Landtage find namentlich Vorlagen in Betreff der Gerichtsorganisation im angefallenen Herzogthum Bern- vnrg gemacht: Strafrecht, Strafprozeß und Polizci-StrafgeseßwW von Anhalt-Dcffau-Cöthcn werden auch in Bcrndm'g eingeführt, [eß- tcres Land erhält gleichfakis als höchste Instanz das Gesammt-Ober- Appellationchricht zu Jena. Die Einführung W11Jricdcn§gcrichteu ist fiir Anhalt in nächster Zeit zu erwarten. (L. Ztg.)

Hcffsn. Kassel, 6. April. In der gestrigen (7tcn) öffent- lichen Siyung dcr Ständcversammkung kamen zuerst verschie- demc Interpcüationcn znr Sprache und wurden einige Anträge an- gekündigt. Unter andern bcgründcte dcr Abg. C. Oetker seinen Antrag wegen Schleswig-Holfteins, welchcr dahin geht, an die Staatßregiernng das Ersuchen zu richten: »1) mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln anf vollständige Trennung der staatsrecht- lich zu einem selbstständigen Staatchsen verbundenen Herzogthümer Schleswig-Holstcin von der Krouc Dänemark hinzuwirken,“ 2) den Herzog Friedrich von SchleSwig-Holstciii als solchen anzuerkennen und am Bundestag darauf zu “dringen, daf; derselbe als Bundes- glied fiir Holstein schleunigst anerkannt, in die Regierung desselben cingcseßt und in seinen Rechten geschüßt werde.“ Der Antrag wurde einem besonders zu wählenden Lluösckmffc überwiesen.

Bayern. München, 5. April. Von der beabsichtigt ge- wesenen Absendung Königlicher Prinzen an verschiedene deutsche Höfe, um die Thronbesteigung Sr. Majestät des Königs zu noti- fizircn, ist Umgang genommen, und diese Mission mehreren Genera- len Übertragen tvordcn. Zu diesem Bchufe begicbt sich nun heute Abend der General der Kavallerie Fürst Theodor v. Thurn und Taxis nach Wien, dann morgen und übermorgen dcr Königliche Gencraladjutant General-Lieutcnant Freiherr v. d. Tann nach Berlin, Hannover M., der Generaladjutant Gcncral-Lieutenani ». La Roche nach Dresden und der Königliche Gcncraladjutant Gcncralmajor Graf v. Rechberg und Rothcnlöwen nach Stuttgart, Darmstadt und Karlsruhe. (R. C.)

Niedei'lande. Amsterdam, 6. April. Der Prinz von Oranien und der französiche Gesandte im Haag find zum Em- pfange des Prinzen Napoleon, deffen Ankunft erwartet wird,