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'UMdcmic der Künste.
Programm.
Große Kunst-Ausstcllung
im Königlichen Akademic-Gebäudc in Berlin
von Werken lebender Künstler des Jn- und Auslandes, 1664.
Die Kunstaussiellung wird am Sonntag den 4. September d. J. eröffnet und am 6. November gcschloffen; während die- ser Zeit wird dieselbe dcm Besuche des Publikums an Wochen- tagen von öffnet sein.
Nur die von den Künstlern selbst oder auf deren Veranlassung '
angemeldeten Werke Werden zur Ausstellung zugelaffen , was auch dann gilt, wenn dieselben nicht mehr im Bcfiße der Künstler find, indem weder die Echtheit der Arbeiten, 111111) die Bestimmung „derselben für diese Ausstellung zweifelhaft sein darf.
Die schriftlichen Anmeldungen dcr auIzustcllcndcn Kunstwerke müffcn vor dem 16. Juli 11.3. bei dem Jnspektorat dcr Aka- demie eingegangen sein und außer Namen und Wohnort des Künstlers die Anzahl und Kunstgattnng dcr cinzusendendcn Arbeiten nebst Angabe der dargestellten Gegenstände, so wie die Bemerkung enthalten , ob das Kunstwerk käuflich ist oder nicht. Wiederholte Anmeldungen eines und desselben Werkes find unzuläsfig; auch können mehrere Kunstwerke 11111“ 11111111 unter einer Nummer begriffen werden , wcnn dieselben in einem gemeinschaftlichen Rahmen befindlich find.
Um die rechtzeitige Anfertigung des Katalogs und Aufstellung der Kunstwerke möglich zu machen, müssen die leßtercn bis zum Sonnabend den 13. August I. I. bei dem Jnspcftorat der Akademie mit zwei gleichlautenden Anzeigen, wovon die eine als Empfangsbcschcinigung gestempelt zurückchcbcn wird, abgeliefert werden.
Die Herren Künstler, welcbe die Ausstellung zu bcschicken gedenken, werden hiermit besonders darauf auf11'1crksam ge- macht, daß in Folge vielfacher Anträge 11011 Seiten der Künstlerschaft der oben angegebene Einlieferung'stcrmin unabänderlich eingehalten werden wird und daß demgemäß kein Kunstwerk, welches nicht bis zum 13. August bei der Königlichen Akademie einge- gangen ist, in die AUSstcllung anfgcnommxn wer- den kann.
Zur Bequemlichkeit des Publikums und 3111" Erleichterung der Geschäftsst'ihrung muß jedes Werk an einer sichtbaren Stelle mit dem Namen des Ki'mftlcrs, wenn auch nur durch Anbcf- ten einer Karte, bczeichnet, und bei Gegenständen, wo eine Verwechselung möglich ist,-a1s Prospekten, Landschaften, Bild- nisscn 2c., der Inhalt der Darstellung auf der Rückseite des Bildes kurz angegeben werden.
Anonyme Arbeiten, Kopieen (mit AuÖnahmc dcr Zcichnnngcn für den Kupferstich), musikalische Instrumente, so wie mecha- nische und Industric-Arbciten aller Art werden nicht zur Aus- stellung zugelassen.
Vor gänzlicher Bcendigyng der Ausstellung kann Nicmand einen ausgestellten Gegenstand zurückerhalten,
Eine für diese Ausstellung aus Mitglieder:: des akademischen Senats und der Akademie in einer Plenar-Versammlung zu wählende Kommission ist für die Beobachtung der Vorschrif- ten 2, 5, 6, 7 und 8, für die Aufstellung der Kunstwerke 11111) die Ausschließung nicht geeigneter Arbeiten verantwort- l1ch. Erhobene Zweifel und Einsprachen entscheidet der aka- demische Senat.
Transportkosten übernimmt die Akademie nur fiir Arbeiten ihrer. Mitglieder. Kunstwerke von ungewöhnlich schwerem (H"ewicht aus der Ferne dürfen auch von diesen nur nach vor- gangiger “Anfrage und Genehmigung der Akademie zur Qlus- stelbung itbersandtwcrden. Alle anderen Einsender [)abén dic Koytcn dcs .Her- und Viiicktran-Zports selbst zu tragen.
Die. Vermittelnng des Verkaufs der Kunstwerke und die Wetterbeförderimg.derselben an andere Kunst-AUSsXeÜungen, nebst ben _derallfigcn Besorgungen und Korrespondenzen, kön- 11xn 111cht von der Akademie übernommen werden , so wie auch die Einrahmung _von Bildern, Kupferstichen 2c. von den Ein- sendernKbcsorgt werden muß.
12) We en Beschädigxmg der Gegenstände während des Hcr- und
Rü transxsorts kann Die Akademie nieht in Anspruch genom-
10 bis 5 Uhr, Sonntags von 11 bis 5 Uhr ge-
men wcrden; dagegen sorgt dieselbe für“ Versicherung ge Feuchgefmbr während der Dauer der Ausstellung. gen 13) Unangcmeldetc Sendungen werden 1111cröffnct zurückgewicse
Berlin, im Januar 1064. *n, Königliche Akademie der Künste. Jm Auftrage: Ed. Saegc. O. F. Gruppe.
Secretair.
Bcsncb-Oronung fiir die Königlichen Museen, 1) Die Sammlungen der Königlichen Museen, nämlich; die Gcmäldc-(Halcric, dic Skalpturen-Galcric, das Antiquarium- - im vorderen Musecngcbäubc, 'die Sammlung der Gyps-Abgüsic,
'die historische Sammlung der neueren Zeit Und der Modelle von ".
BaUWcrkcn, Denkmälern u. s. W.,
die Sammlung der kleineren Knnftwcrkc dcs Miticlaltch Und der
neueren Zeit, die Sammlung für Völkerkunde, die Sammlung der nordischen Altcrthi'uncr, die Sammlung der ägyptischen Altcrthi'nner im neuen Musccngebäudc, find für den Besuch des Publikums geöffnet: ' Sonnabcnds und Montags in den 6 Wintcr-Monaten 11011 10 bis 3 Uhr, 111 den 6 Sommer-Monatcn von 10 bis 4 Uhr;
„ Swantags von 12 bis 2 11111".
2) Jedem ansiändig Gekleidetcn ist an diesen Tagcn111äh1eno dcr bezeichneten Stunden der Eintritt, und zwar durch den Haupt. Eingang des vorderen Museums von der großen Freitreppe ans, ohne Weiteres gestattet. Dock) werden Kinder unter zehn Jahren gar Nicht, Uncrwachscne aber nur in Begleitung älterchér- sonen zugelassen.
3) Mittwochs, Donnerstags und Freitags ist der Be- such der genannten Sammlungen ausschließlich denjenigen Einheimi- schen und Fremden vorbehalten, wclche diesclben zu Studien irgend einer Art bcnchn wollen, und zu diesem Zweck der Zutritt dazu während der unter 1) angegebenen Stunden gegen Vorzeigung der Copir-Kartcn oder vorgängige Eintragung in das am Eingangeaus- gelegte Buch gestattet. Der Eingang findet an diesen Tagen durch dic Thür des neuen Museums unter dem Uebergangsbau statt.
4) Die SammMng dcr Handzcichnungcn, Minia- turen und Kunstdruökc im neuen Museen - Gebäude ist für den Besuch des Publikums nur am Sonntage von 12 bis 21111 geöffnet. An den übrigen "Tagen, also am Montag, Mittwoch", Donnerstag, Freitag und Sonnabend ist' der Besuch dieser Abtheilung ausfthließlick) denjenigen Einheimischen und Fremden vor- behalten, welchc dieselbe zu Studien bcnußen wollen.
5) Am Dienstag jeder Woche, so wie an den kirchlichen Feiertagen, nämlich an bciden Festtagen dcs Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfcstes, am Neujahrstage, Cbarstcitagc, Bußtagc und Himmel- fahrtsmgc sind die Königlichen Museen gcschloffcn.
6) Den Galeric-Diencrn, Porticrs xc. ist untersagt , bei dcr “2111111":ng ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunebnwn.
Berlin, den 1. „Oktober 1863.
Der 630121111 - Direktor der Königlichen Museen. von Olfcrs.
1531111111“::1161'11-1111111111 ÖL??? «ÜKNTSsÉUWLU. Bekanntmachung, bctxcffcnd dic ErsaYleistung für die präkludirtcn Kassen : Anweisunxzcn von 1835 und Darlcbns- Kassenscheine.
Durch unsere wiederholt veröffentlichten Bekanntmachungen find die Bcfißer bon Kaffcn-Anwcisungen von 1835 und 11011 Darlebns' Kassenschcincn von 1846 aufgefordert, solche behufs der Ersaßlciftung an die Kontrolle der Staatspapierc hicrselbst, Oranienstraße 92, oder an eine der Königlichen Regierungs-Hauptkassen einzureichen.
Da dessenungcachtef ein großer Theil dicser Papiere nicht cinße“ gangen ist, so werden die Bcfißcr derselben nochmals an deren Etn- rcichung erinnert. Zugleich werden diejenigen Personen, welchc dcr- glcichen Papiere nach dem Ablaufe des auf den 1. Juli 1655101“ gescßt gewesenen, durch das Geseß vom 15, April 1857 unwirk19m gemachten Präklufivtermins an uns, die Kontrolle der StaatspiUMere oder die Provinzialq Kreis- oder Lokal-Kaffen abgeliefert und d?" Ersaß dafür 11och nicht empfangen haben, wiederholt veranlaßt, solchen bei der Kontrolle der Staatöpapicrc oder bei einer der Regierungs' Hauptkaffen gcgen Rückgabe der ihnen crtheiltcn Empfangsthcine od“ Bescheide in Empfang zu nehmen. ' '
Berlin, den 21. April 1863.
Haupt-Verwaltung dcr Staatsschulden. von Wedell, Garnet, Löwe, Meinecke.
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' die durch
Abonnement beträgt: [ Thlr. 11! das Vierteljahr
- T eilen der Monarchie m aUen h o ne
preis - Erhöhung.
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Das
Alle poß-Anßanen des In- und
Wilhelms-Straße No. 51. *- * (nahe der lripzigcrnr.)
. Auslandes nehmen_ ßeßcmmÉ" ay . r e u t für Serlin die Expcdtnon pes omg1. preußischen Htaats-Anzngers: f , ' '
Berlin, Donnerstag den 12. Mai
1664.
Berlin, 11. Mai. Scine Majestät der König find bent Morgen von Coblenz
:*; hier wicder cingciroffcn.
Se. Majestät der König haben Allcrgnädigst gcrubt: Allcrböchfiihrcm Jlügcl-Adjutanten, dem Oberst-Licutenant von
Rauch, die Schwerter zum Ritterkreuz des Königlichen Hausbrdens Z von Hobenzoklern; ferner
Dem AppellationMerichtZ-Ratb Bonseri zu Stettin bei seiner
“* Verscßung in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Justiz- Rath zu verleihen; so wie
Die Stadtrichter 01. Prinz, Heyer und Nacthcr in Bres-
„ lau zn Stadtgerichts-Rätben zu ernennen," und
Dem Haupt-Steucramts-chdanten Schocnfeld in Oppeln
den Charakter als Rechnungs-Ratl) zu verleihen.
Allcrhöchstcr Erlaß vom 21. März 1864 - be- treffend die Ausdehnung der von dem Usedom- Wolliner Kreise durch denErlaß vom 16. Februar 1857 für den Chausscebau vom GolmberJe'nach Usedom und bis zur Pcene bei Carnin bewältgten Rechte auf die an Stelle der leßtcrcn Chaussee ge- nehmigte Chausseestrecke von Usedom bts zur Pcene bci Zecherin.
Auf Ihren Bericht vom den Erlaß
vom Golmberge nach
Berlin, den 21. März 1864, TLilbelm.
von Bodelschwingh. Graf von Jßenpliy.
An . . " den Finanz-Minister und den thfter fur Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
Die Konferenz in London hat_f.ol,genden Beschluß gefaßt: "]] )7 81118. 5051161151011 (1'11051111165 11611“ (13-161 (111 12 Mai ])0111' 1'6511606 (1'1111 111015. 116 11161116 50111 16 960611171111 1617616 165 11106115.
[171 1)!"[15§S 6131'1311111'10116 5'01111Z61113 ])SÜÜÜÜT- 16 5051361151011
1188 1105611165, 6 116 11115 611118761" (161115 165 [11111165 (111 3111161111 165 6011111111111-
0001191395 ])61' 161115 61111665, 16 (3011111161136 111
6. März 11. J. gcnehmige Jah, daß vom 16. Februar 1651 (Gcseß-Sa1111n1. vbn
1857 S. 161) dem Usedom - Wollincr Kreise, im chwrungsbczxrk * Stettin, bezüglich des Baues und der Unterhaltung, der Chaumec der Stadt Usedom und weiter bis zum
eene om bei Carnin bewilligten Rechte auch aUsMdiL an Stelle ; 1111 lcysttreren genehmigte Chauffeestrecke von Usedom M zum Peene-
- 1110111 bei cke erin ur Anwendung kommßn. * Der JeFenwärJtige Erlaß ist durch die Gcseß - Sammlung zur
“? öffentlichen Kenntnis; zu bringen.
11161 61, 5111" 1,6116 71
(371110115, 111 111 111616116 1'6Z1111616 (16 1'3c11111111511'311011; & 116 11011113 16761 (16 00111111111110115 (16 YULW'L, 1111115 61 [1713/61 311 6011113116 10111. 66 (1111 5611111, 10111111 81111 “(10111165 ÜULU'MUÜLI (1111 6011-
11111161'0111- 5611161116111 6 006111161" 161115 [1051110115 ZÜ'UWJ1JULZ 0611161165.
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R011116611011 0111616116 611 56111 161116 81111 C01111111111t161115 (165 101665 b€111ZÉk811ÜEZ (16 16116 61 (16 11161 ]1111' 161115 SOUK'Lk-
116111431115 165 1661115,“ . " Vorstehe11der Beschluß wird, nachdem derselbe die A(lerhochfte
Genehmigung Sr. Majestät des Königs erhalten hat, hierdurch zur öffentlichen Kenntnis; gebracht., " Berlin, den 11. Mai 1864. . ' ' ' ' Der Präfidcnt des Staats-MmistcrmmH und thfter der auswärtigen Angelegenhetten. von BiZmarck.
Ministerium für HanOel, Gexmcrbc uud 611611111611- Arbeiten.
Bcfanntmachubg. I)“ 11 Zi pftadt im Regierungsbezirxe Arnsberg wixd am “15. km (:. einc Yelegrßphcn-Station mit beschränktem Tagesdienste ((*11: Z. 4.
, des Reglements für den deutsch-öfterrcichischen Tclegrapbcn - Verein)
eröffnet werden. ' _ Berlin, den 10. Mai 1864. , Königliche Telegraphen-Directron.
Borggreve.
Bekanntmachung.
Durch Erlaß des Herrn Ministers für Handel, (Hejxerbe urid öffentliche Arbeiten vom 4. d. M. smd fürZas laufende I)ahr 1111e- dcrum zwei Neise-Stipcndien von xe 20.0, Yehalern und ein d'rtttes von 100 Tbalern zur Auszahlung an diexcntgxn Bewerber bestimmt worden , welche die besten AuZarbcitungen uber GeZey|a11de ber Bcrg-, Hütten- und SalilneF-chlmix, oder der dazu geböxxgen Zweige
ka clinenwe ens ein ie ern wer en. ' ' . . des ZZlns Fieser Kßnkurrenz können alle Diexemgeiz fich bexhetltgen, welche im Studienjahre 1863-64 mindestens wghrend, emes Se- mesters Vorlesungen und Uebungen an der Köntgl1che11 Berg-Aka- demie beigewohnt haben, Die Wahl der Thema1a bleibt den Kon- kurrenten freigestellt; jedoch werden neben den,„e1ne„be|1mmte Auf- gabe behandelnden AuZarbeitungcn auch Retseberichte zzzgelaffen. Den Stipendiaten liegt die Verpflichtung ob, über dre dem11achß aus- zuführenden Reisen Berichte cinzusendeq, welchc ebenso wre dre Ax- bciten der Bewerber, der Berg-Akademxe zur 'Benußung, und wetzn sic geeignet befunden werden, zur Veröffentlichung durch die Zeit- schrift für das Berg-, Hütten- und Salineq-Wesen„anheimfallerz.
Dic Konkurrenz-Arbeilcn find mit etyer Chtffre oder em'em Motto zu versehen und unter Beifügung emes entsprechend bezeich- neten, den Namen und Aufenthalt des Verfassers, so wre den Nach- weis über den Besuch der Akademie enthaltxndey verfiegelterz Cou- verts, “bis zum 1. November d. J. an die Direction dex Kömgitchen Bcrg-Akademie, Lindenstraße Nr. 47 hierselbst, portofret einzuruchen.
Berlin, den 6. Mai 1864. " - ,.
Lottn'er,
Bergrath.