1394 ' Mö
73) *WßttdeM- wenn für die Rückzahlung eine wenigstens sechßmonatli' e "des emittirten G d-K ' “ ' - ' ' ' *“ bri e Atte u ert eilen isi daß die vorgeschriebene Sicherheit in HP“ »aündigungsfciß festgeseßt wird; mit der Maßgabe jedoch, daß die CX- winn (Art. 44) f??? WW "" fallt '“ Zuschuß h'eröu aus dem E. - . EnilÄYYZZYZZffY Verwaltungsrat!) selbß "WMW Umsemfachm ef | 3 h , "
. , . potheken-Jnstrummten vorhatiderx lß; „ .sammtsumme derarttger Depo ten mcht mehr als den fünften Theil Art. 46. Majo" lb sechs Monaten vom Tage des die Squenfion aussprechen- f) die Festsesunq der Hypotheken-Dtftrtkke und dre Ernmmmg der Auf-
*des baar eingezahlten Grund- apikals betragen “darf. Die Bilanz wird bekan'nt "mtb“ ' WK M*ff ' ' ' ' „ gemacht. n erechnet, _muß entweder dre Entlassung ausgesprochen fich om 1 "arten, , . . . „ -_
Jed r 't - lb (H ld Ard! 37“ , , Der „m der General-Versammlung von dem Vorstande zu . "" ZechlxxesSTcspßnfion wieder aufgehoben werden. 3) der Beschluß uber Erhöhung des Grund-Kaprtals 515 auf funf Ml! uvetden e zer ruckzah an e er urfen nur unverzmsltch angenommen ahresbertcht uber das Geschäft (Art. 67) wird gedruckt, und es erstattendt “Wow Beamte oder Angestellte, auf dessen Entlassung angetragen wird, lionen Thcxler „(Art. 6) **:-»" „ „ „ „„ G' „ „, d - '*lch d'et“ PU“ . A t 38 tellen bekannt gemacht, wo derselbe von den Actionairen in E Werden die * D“ enjgßens vierzehn Tage vor dem Tage, an welchem über den b) UUßekdem m emzelnen (Fallen dleemIe" _egxnftqn “4 kw“ . e -
D' „ „ k - - _ nommen werden kann. mpfang ge- MWM w luß efaßf werden soll, an seinem Domizil oder seinem ge- fident dem Plenum vorzulegen „fur zweckmaßtg ““ck-e' * d'
. " dtsyombeln (Helder der Gesellschaft können- vorbehaltlrch d"; Ve- Antrag Besch xt'haltsort schriftlich zu benachrichtigen," er kann fich bei der Für alle nicht dem Plenum uberwtesenen Gegenstande fungtrt te Mimmungen an Art, 39 - rentbar gemacht werden: durch Diökontirung, wöhnlich?" Aufen tscheideti hat, in eigner Person schrift- Abtheilung der Berliner Mikglieder als Verwaltungsrath,“ ebenso auch,
Kauf oder Beleihung von Wechseln und durch Erwerb oder Beleihung von S i e b S n t e r T i i e (' Stelle- WWFÉY KXHZÉYTZ? zu m wenn das Plenum die Beschlußfassunß über einzelne zu dessen Ressort Ie"
'Werthpapieren unter Beobachtung der Grundsäye der preußischen Bank,“ Die Verwaltun ' dcr * "' " ' * " k "k , _ . [l 9 „ d E tl um vor er ver- hort e (He enstande auf dteselbe uber rag . _ „ _ „„ “durch Beleihung o,on Hypotheken-Infirumenten- welche dxe Gesellschaft zu E r | e r A b s ch ngi t t ck DL? Entlassung haZlZJxÜFHe'gYn YF CTFsTUsth Yuanesoxdungl? Ta.... gDemgPräfidenten bleibt vorbehalten, m gexrgneten Fallen eukzelne. .dem EUde fich cßdlké" [affen kann, unter BLOSUMUUI dxk lm AS- 15 fest- Der Vorstand" die Gesellschafs B uagSmaß g_g„d, un oder andere Vortheile sofort erlöschen. außerhalb Berlin wohnende Mitglieder zu den Stßungen der Abtheilung- .YxexernßHiFLdjsahe, so wie auch durch Guthaben bet Bankhausern und ' Ar t 4„ “ ' '“ MMU“ *üéme-Ent'cha 'g g Axt. “52. beizuziehen. * E' ld d S'ß n cm die in
'- " ' " - - Y *' " - _ ' d? Art. 51 kann -- auch ohne n der Regel sollen die *tya ungen zu en junge , „_ „ „ D'Zb nahxren ?[quUhkas- Besttmmungenß je t der Verwaltungsrath ' nendeFYTiVZZLZirZTI . ZZ'YNÜJ'Z bdretltvon dem BcrwaWnSsth zu eknen- Abgk'ckerdeedncn-FFYYZYYUJY mel; L'UU'M BYMÜM oder AUILÜLÜ' Berli? wohnenden Mitglieder wcmgstens drei Tage, “Id an d“ MYM fest“ '" eso" ere 'st essen enehMIUUI zur West ?SUUJ des Betrages des ' or cha "" Jthwelse nur zwe" Oder an Me * „gabe von Dienstvertrag in der Art aufgehoben werden, daß dieser ent- Mitglieder wenigstens acht Tage vorher von dem Prafidenten des er-
-einem Bankhause oder Bank . Ü, jtute an uvertrau d * „ als drei intglieder aanskeUen. Urber die Ernennun ' ' ' - be Lhendc . - - ". k “' * ' “1 ' d n ällen i eine kü ere i forderlich, IN 3 en en GUkhasz er oder notarrelles Protokoll aufzunehmen. g M em gerichthches Yverstsofork oder nach emcr bestnnmtcn Zett aufhort, und der Beamte oder W?WZZMHÉ er.anen werdcn , m rrmgen e F | rz Fksk Art. 57.
Art. 39. Eine etwa exforderlßrhe,Stellvertretung ordnet der Verwaltun sr Angesiellte ausscheidet, . _ V nds- Vo" d'" WM“ rückzahlbare" Geldern soll mindestens die Hälfte B" dem EMM“ '" M Amt MM" die Vorstands-Mitgligede'xthdué“ “ Diese Aufheb'Ygechesn eViF's't'iWrsq ng'ßte'Z YZZMWNÉ'UÉecwockt'Zans- Zur Fassung gültiger Beschlüffe„ ist für das Plenum dix Anwesenlxeik * ens zwölf Mitglieder beiwoh- von acht Mitgliedern, für die lethetlung dcr Berlmer Mttglteder von funf
stets baar bereit gehalten, der übrige Theil muß in leicht diskontirbarcn oder Handschlag ZLM'M- ihk? skatutmäßigen Pflichten und inSbesonderc d' ch Misglicd“ nur dm: .
' ' " . . ' ' - - le . * ' «' d _ _ ' „ . *
negocmbeln guten Wechseln angelnglkr tweWen. LWZLZYZLTULMZUJL Garanttcen "“ SMM“ dcr HypothekenbrjeseIZ: 'a'hesinteeYTZuJßLJ? ZYÉZYLÜÜ lovdecnrlLZsltngestellt.: der Gesellschaft durch Mitgliedern cZordeFlcm. theßZBeslchqul „TZrdtcnd "n(t:tiTlFÜ-lxßtexieéttldriYUZF ' ' ' " " ' * 1 » , "'n' - ' ' ' K ' t.: imd von dem Verwaltun s- mehrheit der 5 uwe cn en gc a ; *.et et ) ekt er ,“ ,
der HDleotéekseulxchaft ist Hexechklgk, fur thrx HypothekensÉuldner den Verkauf wird TZIÜZJTZYYUWTZFK dÉMÉmÜ „den VéfißYdMÖes VNstMdcs, und einen ..ck?)an valxähldrféu HchIFYeTeigFestß FM Mitglieder des letzteren bgei- Präfidcnten den ZlaZschla . Vorbehalten bletben dre andrrwetten SLatut-
. yp e en rtefe zu eiorgcn YO dafur eme Provqton zu bcrcchnen. glieder, ihre gegensZti M Vetrelältertherlunw .er katwnkn zmter die Mit. rathx "?“hßch , Bestimmungen fur „dre Fuße, wo das Erforderniß' emer großere? Zak) Jin
Die Anlare von Geldern in (THÜ- UTZ; t . ihre gemeinsamen BLJathumeÖ UYFLBZUÄFUZUUÖU- 10 wrexdte Normen für SÜW? u WJ Tage, an welchem die Aufhebung ch Vertrager in vor- Anwesenden „oder emer starkeren St1n11nen1ne§rhe1t,ltals sdcriFLr efizädéxedeaé
wenn die Env'exrbun d ck rmx eigen hum 'st mxr dann gestattet, "Kollegialische Berathun3 und B ches )_Ußfaffuann fefijeßet), ' 1tzWeisc beschlossen wordrn ist , werden die durch denjelbrn dem cmtrttt. Bcr allen Wahlhandlu'ngc? desch Vcrwa Img ra _c d' W ln b ' ' g ' rn ZI e tht, emem Aus'saY qn Forderungen vor: U) in allen ("ll ' g * “es lrtßFassung ist erforderlich: * bezetchncek d* An esteUten zustehenden Ansprüche auf Emolumente oder Verfahren Anwendung, welches 1111 Art. .0 leßtes .llmea fur te ahe
zu engen, auch 111 dresem Halle tst, unter Beruckpchtxgung dieses Zwecks, Ja en, m welchen m d1e1cm Statut von einem Beschluss Beamten 0 er g
- . .. „ * - . . . - . - - " * "t n ür der Gencral-Versammlun vorgeschrieben ist. „ , „ „ die bald thunllchste Wiedervcraußerung des erworbenen Grundstücks zu des Vorstandes die Rede lst' Vorthelle Wucher Altsethlxxch YleYeUtég?UjTDJZßTiYFv?therZrütuZY (Tn- Das Protokoll, wem? es nicht nach den bezugltchcn Bestimmungen rm
bewirken. ") wenn einem BMkhaUsk Oder BaUk-Jnsiitutc ein Gutlaben . sechs weitere Monate ' ' 5 " ' ' ' eri tli oder notariell auftretromrnen werden muß, wird von g:,)ie vorstehende Bestimmung bezieht fich nicht auf die Erwerbung eines wer?" soll (Art. 38), was "Ur Mik StimmMeinhcéligkcitakrthZrltorJnt WMW, Emolumente oderVorthellc, MMW Ansprache an dle Gesell1chast Yie'néxeriZZliZde chodeé von einem Gesellschafts-Beamten „Icfühkk TMD von GeschaftslokalH, wenn dteselbe “ls nothwendig oder schr nüßlick) erkannt wer- Sw“ M- kann. „ . . / finden Wbt |W“ - d r Art 51 und 52 find als integrirender Theil den anweséndcn Mitgliedern unterschrieben,“ "dasselbe enthalt nur dre era- den jollte. Erne solche Erwerbung darf ohne vorgängige Zastimmunq des b |_ 0 Welt daZ «taktik oder" das Reglement (Alinra 4) nichts Anderes . Dre Bcßtwmungmd LB 1.1th oder Oln estellten anzuerkennen. thungs-Gegenftände und die gefaßten Beschlusse. Nur a"uf Verlangen e'mes Verivaltungsrathes "icht geschehen. ' e meeréx, e*1tsche'det,bc* BUMM?" des Vorstandes die Stimmenmehrheit “*. der Dxcnfivertrage von M M * g Votanten wird in dem Protokoll bemerkt, ol) derselbe fur oder. gegen emen „.___ um- 1111 Halle der Strmmcnglctchhcit die Stimme des Vorfilzenden, * ' ' « - - Beschluß ALÜÜWUÜ (M- Die MUM eines Votums werden '" dem Pro- S e ck s * e 7 T i k e l- «. . Ark 48- " ; IWM“ Abschn'tt' tokolje njéht angegeben, jedes Mitglied kann aber dZeselben mnerhal'b Die Bilanz. schaftö§né§cfch1€rtsaffe odcr Benachrxcbtigrmgen, durch Welche di? Gesell- Der Verwaltungsratl). * 24 Stunden schriftlich einreichen und „dem Protokoxle beifugey Klassen. „ Dte Art 42 Mitgliedes “WWU"?! Ungcht- genugt d'? UUkkksckWst Eines Vorstands- Art. 53.f [ d G al Versamm etwa solchergestalt eingehenden Mottvc wcrden m der nachsten Srßung
- - ' . ' . ' , , " - * x Zrat bc elt aus "i'm L)" von er ener ' _ * „ ' verle en, " ' „ „„ „ 55332? kaxrtejsdeYYnlzft iZtchUY1sdcélx-za1nz1ZheTember zu ziehen innerhalb gangYÜMYLUkaWcnkämßiZLY-Yétßngcbfix tdi? Gesellschaft gültig einge- ' lungDzerr YFWYRLIMULUOFUT, von1 jvezlchr1,1 wronigstchs achk "Z BGU» sDie Vorstands-Mitglirder kodnytLN-„lxsoxzekt? SXFleermiYLZseYltYndséf:
. . ' - , v 1/ “ur * '“ ' s- “- .* . ' ' [* ene u- ' ne wrr e ,
xder nachsten dret Monate von dem Vorstande aufzusteÜen und dem Ver: VNÜMWMWÜEÖUU geschieht. ' n c11chr1st von wenigstens ÖW ' wohnen, Md wmrgftens funf außerhalb Berlin W „znlan ej Oh" FFII?ebeQileZleTIIHYZnfiTedhßerechtigt, wenn ihre An?tchk von einem 'Be-
waltungsrathe vorzulegen. Wer hiernach für den Vorstand gültig unterzeichnen kann, ist vom . bestßeIrdjseeltÖTWchdTr dcs Verwaltungska'lhes fungiren fünf Jahre, dergestalt, schlaffe der Mehrheit des Verwaltungsrathes abweicht, dies im Protokolle
Der Ueberschuß der Aktiva na . 215 u d " - - Verwalt „ ck * ck . . , ' . ' € ' ' . “Verwaltungskoften, bildet den Écwitßlß." 3 9 er sammtltchen Pasnva und ungsrathe bekannt zu WUFF?“ 49 ' daß jährlich drei Mitgltcder ausschmdcn," ws dre Rerhe nn Anvtrttt s1ch gc vermerken zu lassen. Art. 58. ' Der Verwaltungsrath hat das Recht, eines oder" mehrere seiner Mik-
Wenn Forderungen vorhanden si'nd, deren Eingang als gefährdet zu Der Vorstand leitet und füt “ * - -, bildet hüt, entscheidet darüber das Loos. . . . „ „ „ _ „ „ , „„ )rt, mnerhalö der statutm 5 ; - ' ' ' " [bar, , ., »erachten rst, 1o werden dieselben verhaltntßmaßtg medrtger angenommen, die Gcschafte und Angrlegxnhriten der Gesellschaft, und[ 1tvßelrItertt1ttkajcensFYé ' (ZeeHIdlxssvckZerlexkFrIfßd1ekrYZFFDLZTZ ein Mitglied aus, so wird dessen glieder zur Besorgung bestimmter Aufträge abzuordnen und dle hierfur er-
oder es wnd, fur etwaige Ausfälle daran, ein angemessener Betrag als überall, sowohl dritten Perjonen wie Behörden gegenüber, in Gcmäßheitder ' Stelle cZur bis zu jenem Ablaufc crscßt. JUkUiUÜstisch bis zur nächsten forderlichen Vollmachten KUZJUÜLYM
Reserve zu den Pasfivm gesetzt. Bcftimmun cn 'n ck * » ' ' _ * » - * . - * . Werthpapiere dürfen niemals mit einem höheren als dem Erwerbungs- HandelsgcseYbuch. Buch Z' Tltel 3' Abschmtt 3 des Allgememen DMW" „7 General-Versammlung kann der Verwaltungsrats) emen ErmHmann er
“Course, und wenn der Börsen-Cours am Tage der Bilanz-Aufnahme nie- Die Legitimation der Vorstands- Mitglieder, soweit solche noch weiter ' nennen; der desfa
“ ' " * ' - ' ' ' " ' ' d ' Art. 23 3 k) 9 bezeichneten llcbai im Sinne des Art. 225 des Allgemeinrn Deutschrn „„Handels- drjger als der Erwerbungs-Cours 1st, nur zu dem Borsen-Qourse m der Als durch den Nachwcas der im Handelsgeseybuch VOkgeschriehcnen Bekannt- " FälleVZTZxdeeTxsZFxx-ZXJÜYK YssWeemaUsc-r lm , , éeWbTxchsf ein; er hat außer den in diesem Statut thm ausdruckltch uber-
Bilanz angeseßt werden., machung erforderlich sein sollte, erfolgt durch eine gerichtlichc oder notarielle Jedes Mjfgljed muß wenigstens zwanzig Acticn der Gesellschaft be- wiesenen Functionem die allgemeine Controle des Geschäfts ZU üben.
Art. 43. Ausfertigung des über ihre Ernennung aufgenommenen Protokollcs, oder * [ieder die UeberWachung
. . . „ , . _ '“ * - * . - ' '“ * deponiren find- ZU dem Ende wird er an einzelne seiner Mitg „„ „ Dre vom Vorstande auf estellte Bilan wird e rut dur ld . dur *n “ * - . . . , ; KSM- dre m ck“"! AMW PUÖUUT drffen Amtsdauer 3" . . _ , „ . . „ - - d [ er emt. girte, die der Verwaltungerth hierfür cuzls seine? ZRitfte er KnNU Zieelée nigréngk] c auf Grund desselben crthetltc notarielle odcr gerichtltche chchex- . Die Namen der Mitglieder des Verwaltungsrathcs smd bet thrcm Aus besonderer Geschaftszwetge ubextragen, sowert dies erfor er tch fck
i ewährten
r . 59. ' . MIL Beschluß ist gerichtlich oder notariell JU protokolliren. Der Verwaltungsrath nimmt die Stelle des Auffichtsraihes emer Actien-
' ' * „ -- “- - - - ' L* and au die Abstellung vorkommender Mängel Delegtrten bilden mtt dem Vornßenden des Verwaltungsrathes zusammen Art. 50„ . Mt "Nd W ]eder Neuwahl bekatxltt zuHÜmchen. oder éäfrVFrebeetrquxn F| der Geßchäftsfübkung aufmerksam zu machen,
' n . r '- n ! , . .* _ : t. - , - ' dre Prufungs Kommrsnon fur dre Vakanz. Der Vorstand stellt dre unter ihm stehenden Gesellschafts-Beamtcn und ; Ab eschrn von der im Art. ;“)rZ bestimmten Amtsdauer hat eme Neu- erforderlichen Janes auch diese Abstellung oder diese Verbesserungen anzu-
Nach Erstattung des Berichts dieser Kommisfion beschließt 'der Ver- Hülfsakbeiter an' es i ie*b ' d' ' »; Z . - - ' dem Ver- . d' s m't einer Me r eil von wenigstens z'ehn Stimmen waltunZsrakh ddtedFestseHung der „Bilanz und crtheilt, Wenn keine Anstönde erforderlich: _ „" | h 1 A :e Gcnehmrgung des Verwaltungsrathcé .' walhtl fÜsc tsammxltlcke,"VH"IFTFY?täßaFILM,?Fj'gfténesmxehdxssejvnoe? Mitglieder ZTYTZÉKMM er xe * hh
vorhan en sm , em Vorstande YréeZthge. wenn er ]LclrhrFliZye Besoldung mehr als fünfhundert Thaler beträgt,“ ' FFchYschmnéierdM el e ] "Arts. ZtZ's d “cht [) sold'et erhalten
. , . wenn le * nse un ür län cr ' " 0 “ - ' ' - * - . 67 orbe alten. ' 't ['der des Verwa ung ra e wer en m e ,“ , „_ „
öTlus dem nach der festgestellten, Btlanz sich „ergxbende'n „Gewinn werden .) Wenn Agenten der ?Hxsrllscha t' HWYZQUFLZJ 7,0212; .geschteht, Außerdem wrrd eme mtegrale ZeuwHwhl nach Art o k) aber ?FaereYeaußer der Erstattung ihrer Reisekostetz Md etwarger-sortßtger,
Kur:)d rei-Yt Rzeere bYrozzxnxieerPZzexanF dzxtsr ZFI???“eYreänJeKsßerTFFondts YZF dlttwck) dietZUnstellung ein vom Vorstande aufgeßellter und vom “' Der Verwaltungsrath wählt Zähriich seinen Präfidenten, sowie eZLnen im Interesse der GeseasszchasstlbgechYer Al"!ZWZRLchÉYémYÜnYKZÜYZ.“
„ : ta en - »a ungsra ? ene mi ter . .. " ' ' - ' ' . ' 5 " denten in Ler- .nt'éme. iee e W“ gema „ , , . '
nommen. wird. g h g Jahres Besdldungs Etat uberschr1tte ' “|L" Md emen IMM" VM Prafidenten, MKW? YZF müssen den in IMÜÜHZZÜZT unter die Mitglieder nach Verhaltntß der von rhnen ausge-
Der alsdann verbleibende Gewinn wird verwendet wie folgt“ Ohne Zustimmun hinderungsfällen in allen Functionen "Wen“. - . - - [ d S' welchen sie bei- . . _„ „ . ' „ „ g der General- Ver ammlun d- ' ds. .. - * * „ D e Wa [ er olgt mrt absoluter u rten Kommtfforte deerah rr „tHUUIUJ- 3) M 111 -der ersten General-Bersammlung, welche nach Genehmrgung Mttglted und auch kein anderer Beamtcydcr GescUéchafTTLerktcrlxngFYanük YYYIYJWR YtgxitxsdeerxicstnßcKrdex erste; WaZlhdelung erreicht, so Tvßhnten, repartirt, wobei jedoch fur dre mcht m Berlm wohnenden MÜ-
der Gesellschaft einberufen wird, festzuseßender Theil als Tantiéme längere Zeit als €" “ *" * ' ' ' ' ' ' ' N' ' kmmt " ' ' ' * zehn ahre an ck“*“ V "73 - - ' ' ' lln as des Akk- 70 d T etlna me an einer Stßung doppelt m nrechnung v . faxt ZF Mrtgkreder des Verwaltungsrathes, nach Maßgabe des „ Penfionendr"1rfen*1§1ichtgewgälxrtwxrkekene,n insofern nicht in Ausnahme. “ Yädo YT Wahl nach den Vorschrtsten des drttten ? l e SMW 1e h h
U ' “ faUen der VerwaltungSrath und die General- Versammlung die Genehmi- “ zg '
. . . . „ . . . - ' ' lten' "tier Abschnitt. b ein 1:1 [U Lk W " "* ' . ' „ , * De S un en des VerwaltUngsrathes “werden' ln_ BLÜM geh„a , D r 1 . . ) fickck*KYMTYiffarietTlsxATTstzÉYHender Thetl als Tantieme fm d1e Auf gung erthetlen. Auf Pensionen oder Unterstußungen aus einem für dresen -5 doch kainn clélf Zen Wunsch der Mehrheit semcr thgljeder der Prafident Die Aufsichts-Kommtssarten.
' JWFFÜJÜ)SY:)?enéZXsCFZZDYÄZ)? ZTYYWÉ Gesellschafts-Beamten beitragen, auch an einem andern Orte des ZwlmeeY. eine Sißung Mbemumen, Auf den Vorschlag des VoélrakrdésL'theilt der Verwaltungsratb das
"Dieselbe wird jährlich am erfien.Juli für das abgelaufene Bilanzjahr der Gesellsehaft können w Di „ „ .zu dessen Sjßungen sämm bercrth ?Ud beschließt entweder als Plenum, und ernennt für jeden DYrsFleséiAetnDVÉYYYFMXYZÜYM darf, m Drftrtkte,
J: ;LnéiznulieKZYdekSÉ?FiLUZsMÜY- in Berlin und an den sonst noch tüchtigkeit iw den ihnen oZßeeZendeßnsFZYF-oexénsz JKITYFÉHZFFHTUÜL' theix'uo? gnZerG? MZF. gékxerteérl 13321?“ rRessort des PlstmsT . Wenn nicht MMZ“? iFLZLZUTenFeers'aFrTZrFrzxasbßskihcöxsjtfdßYde„ITW.
Die Dividendenscheinx ZeerZ'ÉZn' zu Gunsten der Gesellschaft in vier YZ(ZFR:«?ZexssteesKYY'ÉeÉ'Z'd “entlassen, und es kann die Suspenfion imd , a)sdiegeanedie gGeneral-Versammlu_ng ergehenden MittZrtlunYZeÜTT YYY 7)“ Ernennung gegen 11 e e Frei. 62. „ „
Zzecrtyjrxxtkt'vom Fälligkeitstermin an gerechnet,“ dies wird auf denselben a) in Beziethg auf VorstaßndZ-Vütglieder; die Suspenfion durch einen YFUdeZnéeZirxaÉWZFWeJrUFFZJJDLUÜUÜYY H„cheyrclséxnd; g. ' Jm „Akllgemdeinenddesxzhx [?secrhaéteruTttTierserTZZetherrTuIFxMJeä dFMeFLe Beschluß des Verwaltungsrathes; die Entlassung auf deffen Antrag die AQsteUung und Entla'ssung dec Vorstands-Mitglteder- resp(3 1hrer ZÉJaerjZFdejddß (Fße ker Leläsfälle erlgeidc, insbesondere:“
. ert. 45. dur die G n l, . _ , „ ' t. 5 vor- _ „ ' Wenn dre nach Art. 43 festgestellte Bilanz einen Verlust ergiebt, das b) in Leziehunz FFs YTÉFNMIXÉMN nach Art. 50 mit Genehmigung TMMFTY 1,1 e hst? YB HtZedeJnYFQTYtIIZsYYB F?rcher Agenten," &) dem Vorstand Lluskunft auf Anfragen zu ertherlen, dte das Hypotheken-
heißk- wenn nicht nur kein Ueber chu aus n l d' ' . „ -- - * G " t all emein oder in e iellen “ällen bxtreffen; _ s ß, »echem "" Zahlung irgend des Verwaltungsrathes angestellten Beamten: dre Suspenfion MX“) alle Beschlüsse oder Entscheidungen, fur welche statutmaßlg eme b) auecshchaofhne ?olche Anfragen YFM VoYiande die zur Prosperität des
eines Theiles der, den Actionairen nach Art. 44 vorweg gebührenden Rente e'n ' ' ' “ - ' 7)“ ab o- ' ' geschehen könnte, sondern noch ein Defizit fich herausstellt, so ist dasselbe aus ÉÜTZÉIMMZUYZFFIZLYäfchdlrrßrchdesdiéßästYeXZ, och: déZWM . stärkere Stimrnerrmrhrbert des Verwaltungsrathes, als nur ck s , Hy'potkz'eken-Geskhäfts UNd zur Abwendung von Schäden dtenltrhen [Ute, erforderltch 1|- denten dcs Verwaltungs- Mrtthetlungen zu machen;
_ 7 c) Irc Rest zsxtr eritheilldn? anAdie Actionaire. re trn er en, nea' iets. rtikels h_ezeichnete Rente, nebst dem wei- Art 51 teren Gewmnanthetl (c) btldet dre dcn Acttonairen zukommende Dividende. Die Vorstands-Mitglieder und die sdnstigen Beamten oder Angeftellten ' Der Verwaltungsrats) tliche Mitglieder berufen werden, oder als Ab- Gebiet, in welchem die
dem Ree've- onds d ck . ,
MschteJderselbezuhieerfleJ? nieht ausreichen, so ist der in den folgenden TFZFZ FxrstniTtFFtvaZIsgsxvaoter Vvorbehialtene Entscherdung,“ die EUL- die Wahl des Präfidenten und der Vize-Pröz'st 11 (Art 53)" c) die richtige Abschäßung, des Werthes der Zur Hyßothek dienende?
„Zahrendfich erZebende (Hewmn- z_ur Wiederrrgäqzung des Grqnd-Kapitals zu dem wenigstens zehn Mitglieder beerixrzéjztitÜQgtsFatxeenßefaßtm Beschusse- ZUM, so Wie die Exlnenm'mgn vxztxdiérrsZZYTnY; hyPOÜhekarZsche Dar- Grundstücke, „sowie die ErhaxtUUg ;.djeßes Wert-hes Tu UZZrerYchR, Je
JIVE eZstFsétzetTstéHYYYFYHHJZuk;;ewnkt 1|, „ begtnnt wrederum die im 0) in Beziehung auf andere Beamte oder Angestellée' die Suspenfion [xßnFftxTJMÉxNJZY NWZ??? von HZpothekenbriefcn , so wie die nä" ä) «smch zur „chquYZäTFj?esdlxxsxexxstYixrkseleLÜTHEzei? Äbtmehmendder.
„. . , _ ' ,; durch Beschluß des Vorstandes oder an dur '. ' l s iesz ' ' *" eitens des Verwaltungsrathes . 978x111?!" ?" „ k „ - - “ „ Sobald “nd "' (""Je der NesewWonds auf Höhe von zehn Prozent besonders vom Verwaltungsra'the autoristétes VYrstecTLdY-Yixgeliexx die ZM) FÄLLKNJHFUSMVYFKTZLILLY; Lie auszugebende" Hypotheken" dab“ ""Web m'tzuw'rken'