1864 / 130 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1oriums vom Atrrt-e suspendirt werden. Die Entlassung kann nur auf Grund eines Beschlusses der Generai-Verfammlung. erfolgen.

Kuratorium.

, . 33. Das Kuratorium besteht aus §cinem Präsidenten und vierzehn Mitglie- dern, von welchen leyteren mindestens fünf ihr Domizil in Berlin haben müssen. Die Mitglieder des Kuratoriums werden von der General-Ver- sammlung aus der Zahl der Actionaire gewählt.

Die Mitglieder des Kuratoriums müssen je 10 Actien eigenthümlich befißen und fungiren fieben Jahre in der Art, daß jährlich zwei aus- scheiden.

Bis fich für den Austritt der Mitglieder des Kuratoriums eine Reihcn- *

folge gebildet hat, entscheidet das Loos , später das Dienstalter. Ausgeschie- dene Mitglieder find wieder wählbar. Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der Wahlperiode aus , so erfolgt die Neuwahl nur fiir den Rest derselben. Bis zur nächsten General-Versammlung hat jedoch der Präsident des Kura- toriums aus der Zahx der Actionaire einen Ersalzmann zu ernennen, bei welchem die statutenm ßigen Erfordernisse vorhanden sind.

Die Mitglieder des Kuratoriums erhalten die im GcsellscbaftZ-Jntereffe verwendeten Kosten und Auslagen ersetzt. Sie erhalten eine Tantiémc vom Reingewinn, aber kein Gehalt.

Der Präsident des Kuratoriums wird von den Mitgliedern des ichtcrn aus der Zahl der Actionairc auf 10 Jahre gewäblt.

Außerdem wählen die Mitglieder des Kuratoriums aus ihrer Mitte einen Stellvertreter des Präsidenten. Die Function dieses Stellvertreters dauert so lange als die Mitgliedschaft deffelbcn im Kuratorium.

Die Wahlen des Präsidenten und seines Stellvertreters erfolgen zii notariellem oder gerichtlichem Protokoll. Das Wahl-Resultat _.ist bekannt

zu machen. Y“. 35.

Das Kuratorium übt die aijgemeine Kontrolie über den Geschäftsbetrieb aus und nimmt die Stelle des Aufsichtsraths cincr Action - Geseljschaft im Sinne des Art. 225 des Handels-Geseßbuchs ein.

Das Kuratorium faßt bindende Beschlüsse über alle Gegenstände, welchc weder der General-Versammlung, noch der Haupt- Direction ausdrücklich vorbehalten find.

JnSbesondere gehören zum Ressort des Kuratoriums:

3) der Abschluß der Verträge mit den Mitgliedern der Haupt-Direction und dem Justitiar," b) die Festseßung des Etats. 36 d

Den Vorsitz im Kuratorium führt der. Präsident und, falls ;derselbc ,nicht anwesend isi, sein Stellvertreter.

Beschlußfähig ist das Kuratorium, wcnn außer dem Präsidenten min- destens fieben Mitglieder anwesend sind,

Beschlüsse werden nach absoluter Majorität gefaßt.

Bei Stimmengleichheit giebt die Stimme des Vorfiyenden den Aus- schlag. In dringenden Fällen ist schriftliche Abstimmung zulässig.

Auch diejenigen Mitglieder der Haupt-Direction, welche nicht gleichzeitig

“Mitglieder des Kuratoriums find, können den Sißungen des Kuratoriums ,

auf Einladung, jedoch nur mit bcrathendcr Stimme beiwohnen.

Ueber die Verhandlungen und Bcschliiffe des Kuratoriums wird ein Protokoll geführt und von sämmtlichen anwrsenden Mitgliedern vollzogen.

Die Erlasse des Kuratoriums werden von dem Präsidenten deffclbcn gezeichnet.

Die Berufung des Kuratoriums erfolgt durch den Präsidenten. Sie

gilt als gehörig geschehen, wenn Postscheine über Absendung rekommandirtcr ;

Briefe an sämmtliche Mitglieder des Kuratoriums vorgelegt werden.

Präsident „des Kuratoriums. L. 37.

Der Präsident des Kuratorimris ordnet außerordentliche Kaffen : und *

Geschäfis-Revisionen an und hat das Recht, Konnnissarien aus der Mitte des Kuratoriums zur allgemeinen beständigen Kontrolle oder zur Ausführung bestimmter Aufträge zu ernennen. Er ist berechtigt , den Sißungen der Haupt-Direction beizuwohnen, und führt in solchen JäÜen den Vorsiy.

Der Stellvertreter des Präsidenten hat, sobald er in Vertretung dessel- ben handelt, mit dem Präsidenten selbst überall gleiche Rechte.

Dritten Personen und Behörden gegeniiber bedarf es fiir die Gültig- keit der von ihm vollzogenen Verhandlungen und Erklärungen niemals des Nachweises der Verhinderung des Präsidenten.

Der Präsident erhält eine fixirte Entschädigung, Welche von der General- Versammlung festgeseyt wird.

General-Versammlung.

§. 38. . Alljährlich ein Mal, spätestens im zweiten Quartal, findet'in Berlin die ordentliche General-Versammlung der Actionaire statt.

Die Haupt-Direction beruft dieselbe.

Die Berufung außerordentlicher General-Versammlungen kann sowohl durch die Haupt-Direciion als auch durch den Präfidenten des Kuratoriums stattfindxn. Dieselbe erfolgt , wenn entweder die Haupt-Direction oder das Kuratorium es für nöthig erachten oder mindestens dreißig Actionaire, welche zusamnien den dritten Theil des Grundkapitals repräsentiren, unter Angabe der Griinde schriftlich darauf anfragen.

Die Berufung der General-Versammlungcn erfolgt unter Angabe der Vorlagen mittelst dreimaliger Bekanntmachung in den J. 4 bezeichneten Blattern,“ die leßte Insertion muß mindestens 14 Tage vor dem Zusammen- tritt stattfinden. .

e fünf Actien bilden eine Stimme. s können vertreten werden:

Handlun shäusxr durch ihre gesetzmäßig bekannt gemachten Prokuristen, Behörden, Co porationen durch ihre geseßlichen Vertreter , Ehefrauen durch Ähre Ehemänner, Pflggebefohlene durch ihre Vormünder oder Kuratoren.

In allen übrigen Fällen kann ein Actionair nur dur ftierTcßechtigten Ytionair vertreten werden.

o machten, cstallungenrc. sind spätestens wei Ta e Versarnrnlung der HaupZ-Direction zu überreichen? Es HNL? FFZenergi Bescheinigung erihetlt, in „welcher die Zahl der Stimmen aus ed "er U,“: und weiche. zugletch'als Legitimation für die Gcncrnl- Versammlgu MN|- Nur diejenigen Actwnaire, welche als solche im Aciien-Buch Verinenkg dW können als- solchc in der (Hencral- Versammlung erscheinen, oderrtße werdeii. Dic Emiragungx in das Acticnbuch entbindet ße nicht Zeriretm Verpflrchti1ng, sich auf Verlangen“dcr Haupt- Direction durch Vo M M ihrer Actien oder Jntcrirnsschcinc zu [egitimirm MMI

Mehr als zwanzig Stimmen darf ein Actionair weder für fich als Vertreter rejp. Bevollmächtigter anderer Aciionairc in sich ' *"o

ch einen “"dem:

bereinigen“

Die Vorlacen zu der ordentliéhoen Échrras-Vrrammlun * «) drr Gcschiizsts-Bcrickst, s I ""d" d) die Jahrcs-Bilanz, c) die Wahl“ der Mitglieder des Kuratoriums, (]) anderweitige Vorlagen des Kuratoriums oder der ÖaUpk-Dircction „" Z. 40. ' ' Der Praxident des Kuratoriums oder sein Stellvertreter fÜbrth

die Art und Weise der lesiimmung

Zur Bejchlaßfaffung in dcr Gcncral-Versammlung ist die ab*! Mehrhrn der vertretenen Stimmen erforderlich, und mit Ausnahme dwu'te dcn ». “41 und 48 bezeichneten Fälle geniigend, erm

AuSschlag.

okoil aufgenommen. Die Namen der zur Theilnahmc an der Vcrsmn ung berechtigten und wirklich erschienenen Mitglieder werden durch ein Um. dcr Haupt-Dircction zu vaz-Érbmrdrs Verzeicbniß konstatirt und das Norwicobn niß dcm Protokolle beigefügt. & d **

In dem Protokolle sind die Gegenstände der Verhandlung nnddao Resultat der Wahlen, so wie die Abstimmungcn, unter Llngabxder Skiny- mcnzahi, zu vermerken. ) nicht in das Protokoll aufgcnonmrcn wcrden.

* Das Protokoll ist von dem Vorsiycndcn, von den anwesendenMiiqlie- dern ch “Kuratoriums und dcr Haupt-Dircciion und von mindestensdrci drr anweicndcn Actionaire zu untcrzeichncn.

§. 41.

Siatut-Arndcrungen kiinnen von der General-Versammlung nur mi einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der vertretenen Stimmen mil- tig beschloffcn werdcn.

Anträge auf Znsäßc oder Aenderungen der Statuten, welche nicht vom Präsidenten, dcm Kuratorium oder der Haupt-Dirrction, sondern von den ; Liciionaircn ausgehen, müssen erst von der Gcneral-Versmnmluna fürzu- é [asyig crircbfci werden, bevor in einer weiteren Versammlung dickdrfinitive ; BUchlußsassring erfolgt.

* Dir Konirahirung von eigentlichen Anleihen, zu welchen dir im C,. I'.

[„itt. [; bczcickmcien Geschäfte nicht zu zählen sind, kann “nur mit Ginsb-

migung dcr Gencral-Vcrsammlung erfolgen. 7 Z. 42.

Wahlen.

i 1 1 1 s » | Z ) » . »

] solarer Stimmenmehrheit vollzogen. Ergiebt sich bei dcr crstct1-Abstin1muna weder eine absolute Stimmenmehrheit nocl) Stixnmcnglcichhcit, so werdeii Diejenigen, wclche die. meisten Stimmcn erhalten haben, in doppelter?!» 7 zahl der zu Wädlcndrn auf die engere Waldi gebracht, BeiSfimmrnglrick“

; heit enricbcidct das Loos. ; FiinfterTitel. ' Bilanz, Gewinnerhrilung, Amortisation und

Reserve : Fonds.

J". 43.

Die Bilanz wird alljährlich auf den 31. Dezember gezogen, innerhalb ' der nächsten drei Monate von der Haupt-Dircction aufqeftkllt und zwei“! Depuiirten des Kuratoriums, welchen der Präsident aus* der Zahl entweder der iibrigen Mitglieder des Kuratoriums oder der sonstiqcn Actionairc eincn Vorßyenden zuordnct, zur Priifung Vorgelegt. Nack) erfölgtcr Prüfung Wilk die Bilanz vom Kuratorium festgeseyt und von leyterem, wenn keine An- stände vorhanden sind, der Hauptdircction 'die Dccharge ertheilt. Diejenigen Mitglieder des Kuratoriums, wclche zugleich zu den Mitgliedern der HAW“ direction oder zu deren Stellvertretern gehören, dürfen weder an der W" furzg und Jestscßung der Bilanz, noch an der Wahl der mit diMn M- i schaften zu bcauftragcndcn Deputirtcn4Zheil nehmen.

b'lther Reingewinn wird durch deri Uederschuß der Aktiva über die PassWa ge [ e. Werthpapiere dürfen niemals mit einem höheren als dem Erwerbung?“ Cdurse und, wenn der Börsen-Cours am Tage der Bilanz-AufnélkW,e ""' driger als der Erwerbungs- Cours ist, nur zu dem Börsen-Ccmrse m er Bilanz angeießt werden.

Z. 45,

Von dem aus der Bilanz sich ergebenden Reingewinn werden zunack1t 10 pCt. zur Bildung eines Reserve-Jonds abgeseyt, Der darnach y,erbel' bende Ueberresi wird auf die Actionaire in der Art vertheili, daß Öls au Höhe von 4 pCt. des baar eingezahlten Grundkapitals zunächst die Ver“ wendung erfolgt. Sodann erhalten von dem Reste nach dem Maßstabe vom Hundert: a) 85 pCt. die Actionaire, b) 8 pCt. die Mitglieder des Kuratoriums, c) 7 pCt. die Mitglieder der Direction. ir Die erste General- Versammlung isi berechtigt, die vorstehenden unk

b. und c. festgeseyten Tantiémen zu ermäßigen.

Vorfiß in derGeneral-Vcrsmnmlung, leitet dichrhandlungcn und bestimmt * Bci Stimmenglcirdheii giebt die Stimme des Vorfiixendcn dsp *

- Ueber die Vcrhandlungcn wird ein notariellcs odcr gecichilichest *

Die Motive der Vorlagen und der Voten dürfen '

Ailc auf Grund dieses Statuts stattfindcndrn Wahlen werden mit ai- **:

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Die Dividende der Actionaire besteht demnach aus der Eingangs er- wähnten 4pxozentigen Rente und dem unter a. vermerkten Aniheile an dem

RemYljZmszm vollen Betriebe des Unternehmens, längftetis aber bis zum 1 Dezember 1866- kann die Di!.'idcnde der Actionaire, wenn dieselbe nach b: er Berechnung den Betrag von 4 OG. des baar eingezahlten Grund- 0 lgtals nicht erreicht, auf Beschluß der Gencral-Vcrsammlung bis zu diesern kaptl1 e aus dem Grundkapital ergänzt werdrn. MUZ» Dividende wird, nach Feststellung der Bilanz, alljährlich am 1sten IUUYTÜYLHTMJ der Dividende erfolgt an den Präsentanten dcs Dividen- n „einsxgkgkn Ablieferung deffelben durch die Hauptkaffe in Berlin und e anderen speziell bekannt- zu mache'ndrti Ortcn. , Die Dividenden verjährexn in dier Jahren, vom Fiilligkcitstcrmine an gerechnck- zu Gunsten der (HMUschYt'éxii. Die Bilanz wird mit dem Geschäftsbericht? der Hanpidircction gedruckt und .in dic Aciidnaire [*LFKHLiZk-„„ . . _ ' , Außerdem erfolgi- dir. Vcromentlichung der Bilanz durch dir im J. 4 bezeichneten Gc1cll1idiiitoblattri. » 47. Der Anwrtisaiions-Jonds ist zur TilJUNJ der uniiindbaren _Darlchne bestimmk- Er wird gebildet d;;rci) diecfur dic Airiortoatidti der1elbeii bef- jmmicn Einzahlungen, die fiir drn bereits mnorirßrterheil dcs Kapiials ezabltcn Zinsen, so wie die 52lb]chlag53ahlungen (J.“W), und [“_oznmr den gSchiildnrrn der unkiindbarcn Darlehnr, ngci) Maßgabe der zzohe ihrer Anwrtisaxiidns-OUdien, Abzahlrmgcrx YZF" (Hate,

Dcr RLscWe-JOUÖÖ ist zur Derkung außerdrdrntlirhrr Verlrisie der Ge- sellschäst bestimmt. Die Ari dcr Anlcxgungö 0611010911, ist drin Criircffcnodes Kurawriums anheimgcstelit. , Dxr Re]er_vc-x§ondö Wird nut dcm ubrigen Gesellscbafis-Vcrmöch als e*"_*“4[)_k,*[ dcncibrn verwaltet. _Derwdaraus er- wachsende Gewirr? flicßr dcn wnsngen Einnahmen der Preußrjchrn Hypo-

' :? "*r-Ban“ u. ' . thekichdtätd drr RZscrvr-Jonds dcn zwanzigsten THEM des gczahlirn Artrin- Kapitals crrcicdt hat, und so ,iange dicser Bewag sich nicbt vermmdrri, l),.ort djeAbschmg der zi: icincr Bildung naci) ». 43 brsttmmicn 10 pCt. aux,

Sechster Titel: , Auflösung qtrdJViqiiidation. 4

Die Auflösung der Preußischen. Hypotheken-Aciicn-erk findet in den im Handelsgescßbuck) bezeichneten Fällen statt. ' . "

Sn cincr Gcncral-Vcrsamm[ung, wrlchc uber die Au'slosung ,der (Ge- sellschaft Beschluß faffen soll, nzüffcn wenigstens LZ/„lsairimtltch'er Netten "ver- treten sein, und es wird in dieirm Falle,]edcr/Llctie Zinc Stimme gewahrt.

Ist die erste zur Fassung des Llufldsiingsbcschlrimes herufene L'eneral- Versammlung wegen UnvoUziihli-gkcit der vertretenen Stimmen nicht be- schlußfähig, so wird eine zweite GencriiLLYrrsammluirg de_riisrii,_ welche, ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Stimmrn bcichlußiichig 1| Hierauf isi in der Einladung ziir zweiten Gr::cral-Vcriammlung ausdrucilicl) hinzu- iveien. _ ' , '

sZn jsdcm Jaile kann der Ariflösimgsbcscbluß nur niit cllxlck'MLthelk von mindestens zwei. Dritteln der in ch betreffenden (55cncral-Ver1a1mnlung verirotcncn Stimmen (Ültii ic'aßt WLUM. '

Nach Auflösung Fer ÉrZUsßischLU Hydoihcken-ActiexnBank durfen 11ko; hypothekariscl)e Dariehnc nicht mehr gewahrt, auci) zZypdihc'kcnbricfe MZH mehr ausgegeben werdcn. Es Frxolzgt Otteiiinchrx-dic Liquidation durch 12

au i-Dircction Unter Au “icht ic“ ?Ura drmm . ' * _x H pRack) bcenddicm Liquidfxitions-Gcscdc'ist geschieht die „Legrmg der SYM). Mhnung, die Erthcilung der Decharge an die Hi)_llPt*leect1Vn_UNdx-dlc Zr- i[)eilung des nach Deckung der Schulden verdleibcndrn Urbcrichussis an ck Aciionairc gegen Rückgabe der Acticn- und DWldLWMscheML." “ck B

Beträge, die binnen sechs Monaten, oom rage der offeriKi )en dxr kantriiiiachung an gcrcchnct, nicht abgehoben Werden, smd aux osten

betreffenden Empfänger gerichtlich zu dePOUiYW

§. 52. * Bis zur Konstituirung des Kuratoriums werdeii die Gesellschafts-Jtiter- essen durch das provisorische Kuratorium der Preußischen Hypotheken-Actten- Bank wahrgenommen, zu welchem gehören:

1.) der Königliche zweite Ober-Jägermciftrr, Oberst Eberhard Graf zu- Stolbcrg-Wernigerodezu Berlin,“ , _ ' der Freie Standeshrrr, Reichsgraf Friedr1ch Heinrich zu Solms Baruth zu Berlin,“ " , dcr Wirkliche Geheimrath und Ober-Prafident a. D. von Meding u Berlin' 3der Ritterkschafts-Rath Carl Adolph Alexander Freiherr von Hertefeld zu Berlin,“ dcr Rittergutsbcsixzer Friedr. Carl Boguslaw von Krause- Schwarzow zu Berlin," _ dcr RittergutSbefiZcr Hermann Wagener zu Berlin; ' * dcr Rittergutöbesiycr Carl Graf von Lehndorff-Steinort auf Sieinori in Ostpreußen,“ _ ck . , _ der RittergutSbcfiYec Julius von Treskow auf Grocholm bei Exin, Proviirz Posen,“ , der Königliche Geheime Justizrath und Landrath a. _D. Friedr. Wilh. Albert von PloeY auf (Hr. Weckow bei Woüm m Pommern ,' ,

10) der Rittergutsbcfißer, Geheime Kommerzien-Rath Ruffcr zri Breslau,“

11) der Griifticl) Stolberg*schc Kammer-Dircktor Hrrmann thtsched zu Wernigerode," ,

12) der Direktor der Preußischcn Hypotixckcn-Kr'rdii- und Bank-Anstali, Hermann Henckel zu Berlin, . Daffelbe bat die Rechte, welche im obigen Stairrie dem Kuratorium

zugetheilt sind und bis zur Einscizung der Haupi-Directwn auch die Befug- nisse der lrßtcren. _.

Es wählt entweder, nUcßdUU cs jici) zu der statuienniaßigrzx Zahl von 14 Mitgliedern ergänzt [ckabcn wird, oder auch vorher, den Prapdenten des Kuratorirmis. _ „* _ ' , ' _ '

Die Ergänzung des proviwriichen Kuratoriums auf 14 Mitglieder und den Präsidenten muß jedenfalls vor der ersten ordentlichen General-Ver- anmrlum ic'cbclrn. ' _

s DieIErngir/rzwigDvahlrir werden zu iidtarieilrirr oder gcrrchilrchem Pro- tokoll voilzogcn. Das provisorische Kuratorium 1" zur Emseßung der Haupt- Dircction befuit.

Es hat diIe landeSherrliche Genehinigung des Statuis nachzusucheri und fernere Llctien-Zcichnungen anzunehmrn. Zi,),m wird mit der Bcfugmß der Substitution Vollmacht crtheilt, in die Zu1a§e undAenderungen des Sta- tuts, soweit solche von der Königlichen Staats-Regierung verlangt werdekn, cinzuwiiliqen und die deshalb erforderlichen Urkundep drrgrsialt zu, voilzrr- hen, daß *jede Urkunde, wenn sie auch nur "von drei Mitgliedern _des proyi- sorischen Kuratoriums vollzogen wird, _er sammtliche Actionatre bindend ist.

5

Na er ol ter [andeZherrlichcr“Gerichmigring des Stairiis bilden die Miigliedér dess Zrovisorischcn Kuratoriums das erste Kuratorium der Preu-

“' »n F“ otlckcn-Actien-Bank. , _ MMVoZchrYrsteU Gencral-Versammlung ab beginnt das staiutennmßige

scheiden der Mitglieder (J". 33)

» ,x . «ma Preußische Hypotheken-Aciirn-Bank. Artie Ur, .......... iibcr Zweihandert Thaler.

&&1 sein Rechts-Nack)folgrr nimmt in Gcmaßheit dcs Statuts vcrhalinrß-

mäßig Theil an dem Eigcnthnm, dcm GANZ? und Verluste der Gesellschaft.

Berlin, den ..._..ten .......... Der Präsidcnt des Kuratoririms. (Jacsimile der Unterschrift.)

Die Haupt-Direciion. (Unterschrift zweier Mitglieder der Haupt-Direction)

Eingetragen ianas Actienbuch

l'.

, . * " ' . 3 festge- Die Vcclan erun der Dauer der Gejellschafk uber den "11 Z - - . skßten Zeitpunkt ghinaugs kann von der General-Vcksammxung nur JFF MZK? Stimmenmehrheit von mindestens 2/3 der vertretenen Stnmncn Ju 19, ?

schlossen werden. §. 50,

- - -- ' -s Aufsichts- Dte Staats-Re rerun ist befugk- zur WWWLHMWI „ck“ . _ Uchks über die Geselélxsclwstgfür beständig oder TUT UUJUUL JKU? emen Kom Missar zu ernennen. , . - - - Derselbe hat das Recht, die Geseüschafxs-Organe- SMWUMHUÉ) BBZ; neral-Vcrsammlunqen, gültig zu berufem ck“" BLMÜÖUUSM 'elquchrist: ZUK) jederzeit von'den “Kassenbücherßd RLchUUUZM UNd sMst'JM ficken der (He ell at Eini t u ne men. . . , _ JUSbesonderxchhßt derséStZats-Konnr1lffarlus das Recht JW Kontrolle danedaTH nicht chr als der zehnfache Betrag des gezeichneten Grundkapi- tals in Hypo)thekenbrief2n der Preußische!) Hypotheken-Q'l'clxien-LZZZT: darunter nicht mehr kiindbarc, als 1111 Y- 21 vorgescbku en,

tirt Wird,“ ' V k aus- 2 da d t der Preußischenzrypoiheken-Actten» an ) JLJßLÖLTeZZJxéotZFetIkYefe die Sumnw der von derselben erworbenen Hypoi eken orderun en nicbt übersteige._ " . ' Dkk Séaats-fKommiTJarins Érhält Abschrift der uber die Verhandlungen der General-Versammlun aufgenommencw Protokolle. Tran itorischc Bestimmungen,

, ' , , . 7) den Bis zur definitiven Feststellung der (Grundsteuer VLWUJJJY Firefvor-

Darlehns-Bewilli d 'schen Hypotheken-Actien Junge,n er, Preußl [s der Bcfißer lausige Veranlagung insoweit zum Grunde gelegt jvteidkxnérhßbcn zu wollen

?xksl"btetreffenden «Grundsiücks dagegen keine Rcclama ar.

(Unterschrift.)

* 13. .n Dividendenschein. , SchMm zm Vorderseite.

* reußische HypothrkenoActien-Bank. P Dividendenschein Ur. zu der Actie Rr.

zahlbar den ..... ien , _ [in und an den anderwertigen

* ' ..... t n .................... Berlin, den c Die Haupt-Direction. . ' (Facfimile der Unterschrift zweier Mitglieder.) ' ' d s Re i er 5111) ]3'01. .......... * Eingetragen m a gLstOer Kontroll-Beamte. (Unterschrift.) R ii ck s e i t e.

' ' d lsdann der Gesellschaft verfallen. . . DMTÉFnee 9Ziortification verlorener Dividendenscheme findet nicht Statt,

18 ..... " bei der. Haupt-Kaffe in Ber-

Dieser Schein ist nach dem .................... ungültig und die

«» €. _ Schema Preußische Hypotheken-Aciien-Bank. ' Talon zum Dividenden-Vogen der Acite

R

0. - .

? aber dieser Talons werden gegen deffezi Rückgabe nach 5'Jah-

ren ZdYoÜÉiZgiger Bekanntmachung Dididezidensademe auf fernere 5 Bilanz- Jahre, nebst einem neuen Talon ausgehandigi. Jm Jane des Talon-Ver-

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