munaldienst gestanden hat, so geben wir bei seinem Uebertriit in den StaatSdienst mit der Anrechnung dieser Zeit durchaus !iberal vor, aber ohne weiteres, ohne Prüfung der Ver- bältniffe, obne daß ein Bedürfnis im einzelnen Falle vorliegt, die im kommunalen Dienste zugebrackte Zeit anzurechnen, dazu vermag ich ein fachliches Bedürfnis nickt anzuerkennen; es würde das dem Prinzip der Staatspension widersprechen, die einm Entgelt für dem Staat geleistete Dienste darstellt. Dabei kommt prinzipiell nock hinzu, daß eine solche Bestimmung durchaus abweichen würde von unserer bisherigen Geseßgebung, sowohl in Preußen wie auck im Reich. Im Kommunalbeamtengeseß heißt es in § 12: „Als pensions- fähige Dienstzeit wird, unbesckadet der über die Anrechnuug der Militärdiensizeit usw. geltenden Bestimmungen nur die Zeit gerechnet, welcke der Beamte in dem Dienste der betreffenden Gemeinde zuge- brackt bat.“ Ganz mit Recht ist man dabei Von dem Stand- punkte auSgegangen, daß die Gemeinde nur die im Dienste der Gemeinde zugebrachte Zeit anzurechnen hat und daß es, wil] sie darüber binaußgeben, besonderer Vereinbarungen im einzelnen Falle darüber bedarf, ob die Gemeinde die im Staats- diensie zugebrachte Zeit mit anrechnen will oder nicht. Auch das neue Offizierpensionögeseß bestimmt nur: .Die im Zivildienste des Reichs und eines Bundesstaats zugebrackte Zeit wird angerechnet.“ Es isl also auch da lediglich vom Zivildienst des Reicks oder eines Staates die Rede, nickt aber Kommunaldienst. Wenn wir durch die Vorlage dazu übergegangen sind, die wesentlichen Wohltaten der neuen Militär- pensionßgeseße auch den Zivilbeamten zuteil werden zu lasen, so meine ich, müffen wir auch Wert darauf legen, daß nickt 6x p0§d wiederum eine Disparität zwischen unserem Geseß und dem Militärpenfions- geseß eintritt.
Was die Sache selbst aber betrifft, so meine ick, würde der Vorschlag des Herrn Freiherrn von Manteuffel zu einer volikommen ungerecht- fertigten Beworzugung der früheren Kommunalbeamten und zu einer Benackici1igung der Staatsbeamten führen. Nehmen Sie den Fall, ein junger Mann tritt in den Staatsdienst und bleibt dann dauernd Staatsbeamter; ein anderer aber von demselben Diensialter geht früh vom Staatsdienst in den Kommunaldienst über, weil er dort ein höheres Gehalt und bessere Aussichten im Aufrücken hat, und tritt dann spätrr aus irgend Welchem Grunde in den Staatßdienst zurück : da soli er nun denselben Anspruch auf Anrechnung der ganzen Dienst- zeit, auck der im Kommunaldienst zugebrachten, auf seine Pension haben wie der erste Beamte? Es würde geradezu zu einer Erbitterung bei den Beamten führen, die dem Staate treu geblieden waren, wenn andere, die zehn oder zwanzig Jahre lang höhere Bezüge im Kommunaldienst gehabt haben, nun bei der Be- rechnung der Staatspension ihnen ohne weiteres gleich und dadurck im Gesamtergebnis beffer gestellt werden soUten! Der Effekt, glaube ich, würde nicht der sein, den Herr Freiherr Von Manteuffel mit feinem Antrags erreichen WoÜte. Wir würden uns künftig außerordentlich besinnen müffen, ob wir einen Beamten aus dem Kommunaldiensi wieder in den Staawdicnst übernehmen, wenn wir gesetzlich verpflichtet sein soÜtrn, ihm die volle Gemeindedienstzeit anzurecknen. Da wir eine Diéparität zwischen den beiden Beamten- kategorien vermeiden müssen, so würde der Uebertritt aus dem Kom- munaldienst in den Staatsdienst nicbt erleichtert, sondern erschwert werden, und ich glaube nickt,_ daß das der Herr Antragsteller be- absichtigt hat. Ich kann nur wiederholen: In den nickt seltenen Fällen, daß kin Beamter aus dem Kommunal- in den Staatsdienst übertritt, wird jeyt in jedem einzelnen Fall eingehend ge- prüft, inwieweit ihm seine kommunale Dienstzeit bei Be- recknung der Staatspenfion anzurschnen ist, damit er in seinen PensionSansprückyen nicbt sckleckt€r als Vorder gesielitwird. Ich glaube, daß es der richtige Weg ist, so die Verdältniffe im einzelnen Falle zu prüfen, aber nicht obligatorisch die Anrechnung der Kom- munaldiensizeit obne Untrrscbied fesizusexen. Das hieße géradezu eine Prämie ausseßen für den zeitwüligen Uebertritt aus dem Staatsdienst in den Kcmmunaldiknst, und es hieße diejenigen Beamten benach- teiligen, die im Staatsdienst dauernd verblieben sind. Ick bitte um Ablehnung des Antrages. (Prado!)
Herr Dr. Hamm: Ick möchte mich dem Anfrage ansck1ießen. Nach dem gegenwärtigen gkseslicben Bestimmungen ruht bei einem in den Kommunaidirnst übertretendsn Staatsbxamten wädrrnd dieser Zeit die Staatspension, während dies bei Einem in Pridatdienst übertretcnden nickt der Fall ist. Der Staat hat also einen Vorteil, wenn einer seiner früheren Beamten in den Kommunaldienst übertritt. Bkgründet wird diss damit, daß der Dienst bei den Gemeinden als miiteidarer Staatsdienst dem unmittelbaren gleichzusteilen sei. Wenn dieser Gedanke konsequent angewendet werden sol], so müffsn wir, da dis Régierung nunmehr im § 27 des Geseßeniwnrfes eine Aenderung dieses grgenwärtigen Zustandrs Vorschlägt, unbedingt zu dem Antrags Manteuffel kommen, oder wenn die Staatsregierung Bedenken trägt, diese Konsequenz zu ziehen, wird ihr nichts anderes übrig bleibxn, als den § 27 wieder zu streichen und es bei dem jetzigen Zustand zu beiaffen.
Finanzminister Freiherr von R5 einbaben:
Meine Herren! Ick kann dem Schluffe dock nicht folgen, daß diese beiden Dinge gleich [*edandslt werden müßtrn. Zunächst ist es nicht ganz richtig, daß wir etwas Neues einführen wolien, sondern die neuen Militärpersionßgesch enthalten bereits dieselbe Bestimmung, daß, wenn ein Militärpensionär in den Kommunaldienst eintritt, eine Anrechnung seiner Pension auf das Gehalt stattfindet, das er im Kommunaldienst bezieht. Wenn wir nun aUe Wohltaten der Miliiär- pensionSgeseße auf die Zivilbeamten übertragen wollen, dann werden wir auch diesen kleinen Nachteil mit in den Kauf nehmen müssen. Ferner besteht bereits eine entsprechende Regelung im Kommunal- beamtengefeß. Ick habe die betreffende Bestimmung sckon Vorher verlesen; es bikß dort: „Als pensionsfäbige Dienstzeit wird nur die Zeit gerecknet, welche der Beamte in dem Dienste der betreffenden Gemeinde zugebracht bat.“ Troßdem wird die Kommunalpension auf das Gehalt angerechnet, das der Pensionär bei seinem etwaigen Ein- tritt in den Staatsdienst erhält, denn § 13 des Kommunalbeamten- gesetzes besagt: „Das Recht auf den Bezug der Pension ruht, wenn und solange ein Pensionär im Staats- oder Kommunaldienst ein Diensteinkommen oder eine neue Pension bezieht, insoweit usw.“ Ob- gleich also bei der Berechnung der Pension in der Kommune nur die Zeit angerechnet wird, die der Beamte in der betreffenden Gemeinde zugebracht hat, wird seine Kommunalpensicn auf ein etwaiges Gehalt angerechnet, das er später im Staatsdienst erhält. Ganz ähnlich im Offizicrpensionsgeseß: Auch dort wird nur die im Zivildiensie des Reichs oder eines Bundesstaats zugebracbte Zeit außerechnet, und nur im Enadenwege kann auch die Zeit ange- rechnet werden, die der Beamte im Kommunai-, Kirchen: oder Schul-
dienfie zugebracht hat, und gleickwobl findet die Kürzung der Militär- peniion bei späterem Eintritt in den Dienst nickt nur des Reich oder eines Bundesstaats, sondern auck eines Kommunalverbandes und der anderen in unserem Entwurf genannten Institute statt. Nirgends ist also aus der Kürzungsbestimmung die Konsequenz gezogen, daß die im Kommunaldienste zugebracbte Zeit angerecknet werden muß, sondern es ist deren Anrechnung in jedem Falle der gnadenweisen Be- stimmung bezw. bei der Kommune der besonderen Vereinbarung über- lassen.
Ick kann nur dringend bitten, keine Disparität in die Pensions- gesetzgebung einzuführen, sondern es bei der Vorlage belaffen zu wollen.
Freiherr von Manteuffel: Eine solche Disparität tritt doch kaum ein, weder bei den siändiscken Instituten, nock bei den Kommunen. Irdenfalls empfinden die betreffenden Beamten die Schwierigkeiten, welche jest wegen der Anrechnung des Kommunaldienstes bestehen, sehr bitter, und warum sou man ihnen diese Schwierigkeiten über-
Yupt bereiten? Mir scheint, erade im Interesse der kleineren eamten, der Sekretäre usw. isit das Richtigere, den Antrag an-
zunehmen.
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:
Ick habe mich vorher vielleicht nickt genügend deutlick auSge- drückt: ich habe nicht sagen wollen, daß eine Disparität gegenüber dem bisher für die Zivilbeamten tatsäcklick bestehenden Zustande ein- treten würde; denn auck jeßt sckon erfolgt ja dort, wo ein Bedürfnis vorliegt, die Anrechnung auf dem Gnadenwege in weitem Umfange, Worauf ich hinweisen wollte war, daß eine Disparität in der Geseß- gebung eintreten würde, gegenüber dem Kommunalbeamtengefeß und gegenüber den Militärpensionögeseizen. Nehmen wir zum Beispiel einen Offizier. Dieser hat nach § 15 des Militärpenfionägeseßes lediglick einen Anspruch darauf, daß die von ihm im Zivildienste des Reiches oder eines Bundesstaates zugebracbte Zeit bei Be- messung seiner Pension angerechnet wird. Keinen Anspruch dagegen hat er darauf, daß ihm auch die im Kommunal- oder ständischen Dienst zugebrackte Zeit angerccknct werde. Eine solche Anrechnung kann nur im Wege der Allerhöchsten Gnade erfolgen. Der Antrag des Herrn Freiherrn von Manteuffel würde eine davon abweichende Konstruktion insofern hersteilen, als danach den Zivilbeamien die anderwärts zugebrachte Zeit angerecknet werden muß. Ick meine, es würde zu einer Ungerechtigkeit führen gegenüber den dauernd im Siaawdiensie Verbliebknen Beamten, Wenn demjenigen, welcher zehn oder zwanzig Jahre dem Staatsdiensie dkn Rücken gekehrt batte, diese Zeit ohne jede Prüfung des Einzelnen Falles angerechnet werden müßte und er unter allen Umständen ebenso gestellt würde, wie wenn er im Staatsdienst», derblicben wäre. Aus diesem (Stunde und um die erwähnte Disparität zu vermeiden, empfiehlt sick die Annahme des Antrages des Herrn Freiherrn von Manteuffel nicht.
Oberbürgermeister Dr. Struckmann: Es will mir doch scheinen, als ob die chierung dcn Kommunaldienst sebr Verschieden behandelt. Cinmai sol] er angerechnet werden, ein anderes Mal soli & nicht an- gerechnét wrrdkn, beide Male zum Vorteil des Staates. Damit werden Kommunen und Beamte benachteiligt.
' Fräsident des Reichsbankdirekioriums Dr. Koch bebt bervdr, daß dre samten der thchsdank durcb drn Antrag Manteuffel nicht ge- troffen werden.
Finanzminister Freiherr von Nheinbahen:
Meine Herren? Ich bitte um Verzeihung, wenn ich noch einmal das Wort nehme. Ick) habe bisher die recktliche Seite der Sache hervorgehoben und möchte? nun, um keine MißVerständniffe aufkommen zu lassen, nock ausdrücklich betonen, daß wir auch künftig in der bis- herigen woblwoilendcn Art den § 19 dss Pensionögeseyes bandbabkn und dafür Sorge tragen wrrden, daß wir die Beamten, die wir über- nehmen, in ihren Pensionsverhältniffen nicht verkürzen.
Freiherr von Manteuffel zieht hierauf seinen Antrag zurück.
u Art. 7 kommt
berbürgermeister Dr. Struckman n auf seine am 14. März bereits Lmachte Ausführung zurück, “daß für die' Kommunalbcamten mit die er neuen Bestimmung eine bedeutende Verschlechterung eingeführt werde, indem da_s böbere Gehalt, das sie bei der- Kommune erbaltrn, siückwei1e von der Staatspension abgezogen werden soi]. Die nsue Anstellungsdebörde habe dann natürlich gar kein Intersffe daran, dem in den Kommunaldienst über- tretenden Beamtrn überhaupt ein höheres Gehalt zu geben weil sofort der Staat die Penfion entsprechend abzieht, und der Éeamte dann überhaupt nichts mehr bekommt, es müßte denn auf Umwegen in Gestalt von Remuneratixnen und dergleichen gemacht werden, was aber immer gewinermaßen eine Gesetzxs- umgrdung wäre. Warum solle übexbaupt gerade bei dieyer Gelegenheit, wo man den Penfionaren Wohltaten erweisen wolle, eine soicke Versckieckteruug eintreten? Der Hinweis auf die gleiche Bestimmung für die Offiziere in dem Reichßgeseß sei nicht durchschlagend; dort sei die Frage doch „anders geordnet. Einen entsprechenden Antrag habe die Kommiision des Herren- hauses als zn weitläufig und für die Zivilbeamten nicht zutreffend ab- gelehnt. Jedenfalls werde hier aus Gründen, die nickt stichhaltig seien, eine Unßleicbbeit geschaffen. Hoffentlich greife das Abgeordneten- haus die Frage auf und beieitige diese Ungleickheit, indem es das gleiche Rkcht für aUe wisder derstekle.
Darauf werden beideEeseßeniwürfe mit den redaktioneilen Aenderungen der Komnnsswn etnfiimmtg angenommen und die dazu eingelaufenen Petitionen fur erledigt erklärt.
Schluß 23“; Uhr. Nächste Sißung unbestimmt, aber nicht vor dem 25. April.
Haus der Abgeordneten, 39. Sitzung vom 21. März 1907, Vormittags 10 Uhr. (Bericht don Wolffs Telegrapbiscbem Bureau.)
Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
Das Haus seYt die zweite Lesung, des Staats- haushaltsetats ür das Rechnungslahr 1907 rind zwar die Beratung des Etats des Ministeriums der grtst- lichen, Unterrichts: und Medizinalan elegenhetten im Kapitel „Elementarunterrichtswesen* fort. .
Zur Unterstüßung von Witwen und Watsen yon vor dem 1. April1900 verstorbenen Volksschullehrern smd 400000 «il; ausgeworfen.
Abg. Eickhoff (frs. Volksp.): Unter der Spißmarke .Die Not- lage einer 83 jährigen chrerin' bat eine Notiz die Runde durch alle Zeitungen gemack!. Nach dem „Boten aus dem Riesengebirge“ lebt in Königszelt in Schlesien eine seit drei Jahren völlig erblindéte 83jäbliße Lehrerswitrve. Sie bezieht vom
bekam fie den Besckeid, da dieser Bitte wegen Ersckö' n * nicht statt egeben werden k nne. Das ist eine besTämYaneYTra onde etwas dür?“ in einem Kulturstaat wie Preußen ni tmöglich s,!" D'“ hierfür angeseßie Ynds von 400000.“ ist-eben zu gering, es bänder ck um 7000 Wi en" der Fonds müßte minde tens Wdoppeltwexdeu
Geheimer Oberrea erungsrat Altmann: s ist dock Übenasqbekxjß' da Herr Abg. Eickhoff aus einem Fall die Unzulän lichkeit des Fondé-
„fo gert. Wir prüfen alle in derlFreffe vorgebrachten F e und haben “"ck
in dem erwähnten all festgeste , daß jene Witwe im gan en Untersiüßungen zumeen über 400-Fi bekam. Die entrazlinsijxxxtchYmn dabei aber nicht rubigt und eine weitere Un erstüßun bewiu ? Aus den versckiedenen Fonds, die uns für solche Zweckge zur VZ. fügun stehen, erhalten diese Lebrerwitwen durchschnittlich etwa 380,5: Es so en aber Erhebungen darüber gepflan werden. ob dieser Fonds nickt nock weiter verstärkt werden kann an muß.
Abg. Dr. Arendt (freikons. : Diese Schwierigkeiten er eben 1ch überall da, wo wir für die Ekbö ung drr Pensions- und Reli engel „* eine rückwirkende Kraft nicht haben erreichen können. Ick erinnere mj nock der Fit, wo wir in der Unterrichtskommission von einer Lehrer witwe die etition erhielten, sie möchte doch die 250944 erlangen, Jeden. falls möchte ich die Verwaltung bitten, daß, wenn eine sony. arm; Witnw an sie berantritt, ihr die Bewilligung der Untersiü ung njcht erst nach ihrem Tode zuteil wird. Ick kenne ähnliche Fä e, wie sie der Abg. Eickhoff an efübrt bat. Wir kennen ja alie die große Not und dieTeuerungsverbältn sie, unter denen diese armen WilWenibr Leben kisten“ müffen. In be eren Jahren können sick ja die Witwen etwas xjnm,“ verdienen oder ck in der Familie nützlich mackenz mit steigendem Alter aber, wenn sie krank und siech werden, steigert sich najür" ibre Hiljsbedürftigkeit, und De sind zu größeren Außgaben geszngen Ich schließe mich dem Wun che des Abg. Eickhoff durchaus an, daß. die Unterrichtsverwaltung dahin wirken möchte daß der Etat im nächsten Jahre so erhöht wird, daß der Not, d e in diesen Kreisen zweifellos vorhanden ist, wirksam gesteuert wird.
Geheimer Finanzrat Löblein: Dieser Titel ist etatsmäßig zur Unterstüßung der Witxven und Waisen der Lehrer besiimmt, die vor dem ]. April 1900 gestorben sind. Dadurck folien die Vorteile dss neuen Reiiktengeseves auck dcn Witwen der vor dem Reliktengeseß verstorbenen Lehrer zuteil werden. Die Teuerungsverhältniße und dergl. kommen also bei diesem Titel nicht in Betrackt. Es mü te, um den Wünschen des Vorredners nach dieser Richtung zu entsprechen, der allgemeine Unterstüßungsfonds erhöht werden.
Abg. Dr. Dittrich (Zenn? Dem Wunsche, der Notlage dieser Lebrerwitwen zu steuern, kann ck mick namens meiner politischen Freunde nur durchaus anschließen. Die Erfahrung lehrt, daß in vielen FäUen den Unterstüßungsgesuchen dieser Witwen von den vafixziiscxlbehördcn nicht entsprochen Werden kann, weil der Fonds er.
p .
Abg. Dr. Arendt: Dem Regierungskommiffar gebe ich von. kommen zu, daß dieser Etatsjitcl als solcher mit der Teuerung nichts zu tun hat, wohl aber haben die LebrerwitWen mit der Teuerung zu tun, und ob die Zulage ibnrn nun aus diesem oder aus einem andern [J)Tilttel bewiüigt wird, ist ihnen ganz gleichgültig, wenn sie sie nur er.
(: en. Der Titel wird brwilligt.
Zu'dem DisPOsitionsfonds für das Elementar- unterrtchtswesen, 384000 „46, bemerkt
Abg. von Schenckendorff kuk): Ick hatte vor etwa Jahres. frist einen Antrag an die König iche Staatßregierung gericbiet, der von zahlreicken Mitxliedcrn aller Parteien unterstüßt war, in dem ich um Weitergehende Förderung der erzieblicbcn Knaben. handarbeit bat. Die Königli e Staatöregierung bat diesem Antrage in dem Vorliegenden Etat, wenn auck in mäßigerem Umfange als beantraat war, entsprochen. Es sind weitere 22 000 .“ in den Etat eingestellt, aus denen den um Beihilfen angegangenen Regierungen erböbteSummen zur Verfügurg gestellt und die auf Veranlaffung des Ministeriums an den Königlichen Kunstsckvulen zu Berlin und Breslau für den HandferjigkeitSunterricht eingerickieten Lebtkurse untcrstüßt rverden können. Im ganzen sind damit etwa 60 000 .“ für diese Bc- strebungcn bereits in den Etat eingesteÜt, die sich allerdinas auf die einzelnen Regierungen Verteilen und für die Lebrkurse und Vereine sich auf kleine Posten schließlich reduzieren. Ick habe aber Veranlassung, dem KultuSminisier und dem Finanzminister für diese erneute Unter- stützung zu danken. Insbesondere sind wir darüber erfreut, daß der Kultuswinister selbst in die Förderung dieser Bestrebunaen durch Ein- richtung von Lehrkursen eingreift. Ick hake nur die Bitte, das; der Herr Minister aucb Weiterhin dicse Bestrebungen unterstüst.
_ Bei den Au9gaben für das Taubstummcn: und Bltndenwesen fragt
Abg. Ernst (frs. Vgg.) an, Welche SieUung die Taubstummm- anstalt in Berlin zu den Taubstummenanstalten in der Provinz ein- nebme, ob fix dyn letzteren übergeordnet oder gleichgestellt sei.,
Geheimer Oberregierungßrat Altmann erwidert, daß berdeArien von Taubstummenanstalten im wesentlicken gleich ständen und die gleiche Aufgabe zu erfüllen „hätten. Der einzige Uniersrbied sei der, daß die Lahrer an der Berliner Taubstummenanstalt unmittelbare, in den Provinzen mittelbare Staatsbeamte seien. _ „
Abg. RzeSnißek (freikons.) weist auf die ungenugende Belebukuk'x] der sckulpf1ichtigen Taubstummen in der P.odmz Schlesien bin und ersucht den Minister um Abhilfe durch Einwirkung auf den Minister des Innern und die Provinzialorgane, „denen die Fürsorge für die Taubstummenansialien obliegt. Die_ An- staltxn in Lirgniß, Breslau und Ratibor genügten dem Beduzfnis so wenig, daß Otern 1906 etwa 500 Kinder im Alter von WB 15 Jahren unbeschult gebliebxn seien, deren Beschulung 45750 neue Klassen vorausseßc. I" unterrickllicker und erzieblitbtk Hirsickt sei deren Angliederung an die bestehenden Anstalt?" nicbt annängig, ebensowenig die Einrichtung eines großen Intel“ nats. Kleine Externate seien die besten Unterrichts- und Ek“ ziehungéanstalten für die Taubstummen. Da sick) das, FUksokdgeks' erziehungSgeseß troß der vor kurzem erfolgten Entscheidunß Kammergerickts als unzureicberd erwiesen habe, sei die EinfuhrunZ des Schulzwanges mit achtjährigem Schulbesuck m Erwagunß !
sieben.
Wirklicher Geheimer Oberregierungßraf von Bremen erwidert- daß die von dem Vorredner aufgesteYte Statistik nickt unbxdinottiiu' verlässig sei, weil sie die bildungSunfabigen Kinder mehr beruckßch sd“: die in Abzug gebrackt werden müßten. Es seien aber die VolmJeu sckafts eri te ersucht worden, die Verbältniffe im Yuge zu bed? " und mt a en ihnen zu Gebote stehenden Mitteln fur die BLsch " s der taubstummen Kinder zu sorgen. “
Der Rest der dauernden Ausgaben ffn: das Elementar- unterrichtswesen wird ohne Debatte bewilligt. ds
Bei den einmaligen AUSgaben, imd war bei dem Fort
ür Beschaffun von Lehrmitteln, edauert f Abg. Busck( entr), daß bei der Besckaffun9 der LMM“? für die Seminare nicht die Gesckäftsleute am Orte beru tmit- würden, die doch die Kosten dieser Anstalten durch ihre Steuernna". zutragen hätten. Es fckeine die Bt_sckaffung der Lebrmiitel izmwenn siert zu sein. Es würde aber praktixche Mitieisiandspylitik sé tn, man die Geschäftsleute am Plaße mit Aufträgen beruckßch119_&istan Geheimer Oberregierungkrat Altmann: Erne solcke Klage k-ine der entralsielle noch nicht bekannt gewordkn. Es besteht QZ milie!" Ver ügung, die auf eine Zentralisaiion des Bezuges, von Ledxn Pw“ binaukliese. Die Besckaffung der Lehrmittel ifi_ melmebk Es wird vinzialscbulkollegien und den Seminardirrkwrcn uberiaffey. m Ori? allerdings zu rrwägen sein, ob nicht leistungsfähige GesÉafkk “ ielbst berücksichtigt werden folien. _ sam“ Das Kapitel „Kultus und Unterricht gemZMUnm- wird ohne Debatte bewilligt. Eine zu dem FOUds fur, 1.95
stüßung von Witwrn und Waisen von vor dem 1- MVÉWÉW
Staate jährlich 250 «Fi Pcnfion. Im vorigen Jahre wandte sich diese Matrone um Unterstüßung an die Nrgierung; nack 7 Monaten
verstorbenen Geistlichen vorlie ende Petition der ; Witwen Jentsch und Genossen xtzn Herischdorf u. a. O. um E'“
Mang ihres “Witwen eidrs wird na "dem Kommissionsantrag
; sRZYsK, besonders [; ngen
der Regierung als atexial _überwi en. , Die Kapitel „AllgEMetnx Fonds“, ,Evan elischer Oberkirchenrat“, Evangelts „eKonsitorien“,„Evan- gelisFe „Geistlicöe und K'trYen“, „Bistumer“, Kat ol1scheGe1stliche und „Kir en“ ,Altkatholische Geistliche und Kirchen“ werden ohne Öeßatte bewilligt.
Zu demKapitel„*Provinzial-S chulkollegien “ bemerkt
Abg. Dippe (ul.): Im bergan enen Jahre hat der Magi trat .von Naumburg a. S. an das Prov nzialsckoulkollegium in Masgde- burg Verickte über zwei Lehrer, einen Profeffor an dem Dom- gymnasium und einen Realschullebrer, die beide Stadtverordnete waren, eingereicht. _ Was darin stand, entzieht ck meiner Kenntnis; sicher ist nur, daß den beiden erren ein kleines formales Versehen vor ebalten wurde. Beide Herren waren vor ZJabren in die Stadtveror netenversammlung gewählt und hatten „omProvinzialscbulkollegiumdieGenebmi ungzurAnnabmedesMandats auf 6 Jahre erhalten; dann waren sie außge ost und wieder gewählt worden. Aus Unkenntnis versäumten sie, nochmals die Genehmigung der vor- zseyten Behörde zu erbitten. Der Professor soll allerdings auf seine &„fcage'dle Antwort erhalten haben, daß ein nochmaliges Gesuch darum Utcht nötig sei. Der Professor nahm in der Stadtderordneten- verfammlunkx eine hervorragende Steliung ein, aber er war dem Magistrat n dieser Stellung unbequem geworden. Auf die er- wähnten Berichte antwortete nickt das Provinzialscbulkollegium, sondern dessen Vorsißender in "einem Schreiben an den Direktor des Domgymnasiums, worin gewunscht wurde, daß der Professor sein Stadtverordnetenmandat niederlegen möge und um diesem Wunsck mehr Nachdruck zu verleihen, war hinzuge ügt, wenn er nackträglick um Genehmigung einkomme, Werde er sie nicht erhalten. Infolge- dessen wurde er veranlaßt, am Ablauf des Jahres sein Mandat reiwi01g_ niederzulegen, das Wort “freiwillig“ ist aber bier m AnfubrunKsftricbe zu setzen. Dieses Verfahren kam zur öffxntltchen enntnis, und die Stadtverordnetenversammlung beschloß gegen eme Siimme, „beim Provinzialschulkoüegium vorsteuig zu werdrn, daß den beiden Lehrern gestartet werden möge, das Mandat bis zum Ablauf der Wahlperiode zu behalten. In gleicher Weise petitionierte auch der Vorsi ende einer Interessenten- vereinigung im Auftrage einer stark desu ten Bürgerversammlung. Alle diese Einga'ben sind unbeantwortet geblieben. Dieser Fall bak eme prinzipielle Bedeutung, da der Professor wegen sejnkr Opposition gegen den Magistrat gemaßregelt zu sein scheint. Da ware cs„doch beffer, wenn von Vornberein prinzipiel] die Ge- nehmiguna fur solche Mandate nicht erteilt würde. Es geht nicht an, da Obte'rlexredrn rZur gZTTttet Wiki,? ?indMaÖdat zu übernehmen, wenn eartg m , a er m ,wenn e n er () tion te en, 9 sachlich und berechtigt diese auch sein möge. pp fi s h s
Minister der geistlichen, Unterrichts: und Medizinal- angelrgenheiten Dr. von Studt:
Ick bitte um freundliche Nachsicht, wenn ich die von dem Herrn Vorredner vorgebrachte Angelegenheit noch nicht sachlich beantworte- Mjr hat der ganze Vorgang Anlaß zu einer Rückfrage in Magdeburg gegeben, dix nock nicht erledigt ist. Ick werde nach Wiederaufnahme drr Vrrhandlungen bei dem Titel „Höhere Lehranstalten“ den Herren die nötige Auskunft erteilen. Einstweilen aber bitte ich, auf die Ver- mutungen, die der Herr Abgeordnete zu Anfang seiner Ausführungen geäußert hat, und auf die daraus gezogenen Schlüsse noch keinen so
maßgebenden Wert zu legen, daß dadurck eine gewiffe Voreingenommen- beiieczeugt würde, die zu bedauern wäre. Ick glaube, daß in durch- ausobjektivsr und fachlicher Weise der Fall aufgeklärt werden kann.
Abg. Freiherr von Wolff-Metternich (Zentr.) regt eine weitere AuSgesialtung der sogen. Rektoratsschulen an.
Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- angelegenheiten Dr. von Studt:
Meine Herren! Die Angelegenheit bedarf in der Tat einer sorgfältizen Prüfung. Ick habe die Ehre gehabt, schon in der Vudgetkommission zu erklären, daß ich der Sache meine volle Auf- merksamkeit widme und eine Feststellung der tatsächlichen Verhältnisse in den einzelnen Provinzen veranlaßt babe. Bekanntlick liegt der Auögangspunkt der Einrichtung der Rektoratsschulen überwiegend in Westfalen und in der Rheinprovinz. Dort haben sich diese Schulen entwickelt in kleineren Gemeinden, die von dem berecktigien Wunsche beseelt waren, ihre Kinder so lange wie möglich im Hause zu behalten, ihnm aber gleickzeitig eine Vorbildung zu gewähren, welche die Möglichkeit der Aufnahme in die oberen Klassen böberer UnterrichtSanstalten gewährt. Der Wunsch erscheint, nament- lich vom pädagogiscken Standpunkt aus, berechtigt. Aber im Laufe dcheit hat sich naturgemäß bei der mangelnden Leistungsfähigkeit der betreffenden Gemeinden und bin und wieder auch der niedrig besoldeten Lehrkräfte ein Zustand entwickelt, der doch SchWierigkeiten bietet; vielfach haben sich Institute entwickelt, die schließlich die Leistungsfähigkeit der Gemeinden über- Mäßig in Anspruck genommen haben. Da ergibt sich die Notwendig- keit der Erwägung, wie den Uebelständen abzubelfen isi, und wie vielleicht durch eine bessere Organisation der ganzen Einrichtung Remedur gesckaffen werden kann. Hierüber sowie über die Frage der Berechtigungen sind die Provinzialbebörden zu einer Aeußerung ver- anlaßt. Zugleich wird fesigesieüt werden, ob nickt in anderen Landes- teilen dieselben Erscheinungen wie im Westen der Monarchie Ver- anlassung zu einheitlichen und grundsäßlichen Maßnahmen bieten, die das ganze Rektoratsschulwesen in einer den Aufgaben der Unterrichts- verwaltung wie den Interessen der beteiligten Gemeinden und Familien Recknung tragenden Weise zum Abschluss: bringen.
Das Ka it [ d " k - . Debatte bewixliiget. er Prufungs t)MMisstonen wrrd ohne
. Damit ist die Ta esordnun er 5 t, und das 9 mu m die Osterferien gein. g sch pf Hau
Sch1Ußgeqen 12 Uhr. Nächste Sißung Mittmo , den
10. April 12 Uhr Fortseßun
_, . g der Beratunq des Ultus- etats b . .. " *- LehranstFlteTéZl Kapiteßn der Univerfttaten Und der hoheren
Statistik und Volkswirtschaft.
DkUksrblands auswärtiger Handel im Februar 1907.
Nach dem Februarbeft der vom Kaiserlichen Statisti en Amt Maxsßkaebemn .Monatlichen Nachweise über den auswärtigsxzn Handel JMFH?" Zoll ebiets: beträgt die Ei nfubr im ebruar d. I. Hüte 44 b, 799 4 Stuck Vieh und andere lébende tere, 480 865 Fan's Fahrzeuge, 125 492 Uhren, 33 351 FL Salzberingefremden
9-„28 935 111 Vier und 119 940 Flaschen chaumweinx 1,5,"th AUSfubr beträgt 3 419619 v, 3499 Stück Vieh und andere Saljbe iTiere, 768619 Hüte, 104 Fahrzeuge, 40 250 Uhren, 459 Faß Tx'r "Ös, 38 018 Hektoliter Bier und 70311 Flaschen Schaumwein. 500 *“ infuhr bat egen den Januar stark uackgelaffen (fast um Erzeugnisse der Land- und Forstwirt-
koblen, mineraliscbe Schmieröle
und pbarmazeutiscke Erzeugnisse.
Ergebnisse der Erntestatistik für d in Deutschland.
Reichö“, Jahrgang 1907, werden die Ergebnisse das Jahr 1906 mitgeteilt und besprocken. Geerntet tvurden im Jahre 1906:
Dein Vorjahre egenüber beirä t die Me r 230 488 i; oder + 18,7 v. H. g b sacklick zur tierischen, in gewissem Umfange Mehrernte von 2074 233 l; oder + 21,9 v. H.
+ 13, v. H. Dagegen betru die Kartoffeln 3 774 445 r oder _ 8,49 v. H.
Kartoffeln 687,0 kg.
Amts zur Konkursfiatistik gelangten im 4. wegen Mangels eines auch nur die Kosten des
Konkuröeröffnung beantragt.
Von den “ 2322 neuen und Konkursverfahren betrafen: natürliche Personen . . . 1762 Nachlässe . . . . . . . 390 Handelßgesellscbaften . . . 107 Genossenschaften . . . , 7 andere Gemeinschuldner . . 56
'In der Holzindustrie ist noch immer Beilegung des Kampfes, vielmehr planen, wie, folge, in einer vorgestern in Berlin abgehalten
Unternehmer, mit einer Gesamtaussperrun Holzarbeiter zum 1. April einzuscÉen. _ paritalischen ArbeitSnachweises im apezie Tapeziererinnung ihr vorläu
leitung, daß sie von weiteren Vertrag gearbeitet, um die dringendsten Arbeiten
tritt. Zu den neuen Bedingungen sollen 1400 wahrend noch 400 Streikende oder Außgesperrte
beiden Zentralorganisationen stattfinden dürfen.
wüns te der entralvorstand der Arbeitnehmer, getreten werde, ihm aeeiknete Vorschläge, die zu und Beilegung der Stre rigkeiten führen könnten, ist, wie die „Voss. Ztg.“ bericktet, gestern vom des Arbeit eberverbandes in München
geme etwa 25 000 Gehilfen betroffen werden würden.
Lobnbewegungen zu
bei einem Wochenlobn von 25 .“ in der Land
2 gefordert. Die Sridenbandwirker strcben eine 1:1 erhöhun] an.
ämilicbc Schlä1erciarbcitcr, in den Ausstan
Lud, wie „W. T. B.“ meldet, nrsiern 350 Arbe _irma cinem S [äm'reiarbcitrr obne“ Ylngabc von
Dcutscben Metallarbeitervcrband angcbö
- mineraliscke und fossile Rohstoffe, Mineralöl“, unedlc
Strrit Wegen (Einführung der Nacht!chickt.
Berlin ist, nach demselben Blatts, das Erge bewegung, die durch den Beschluß der gestrigen Versammlung der ges Ende erreickt hat. Die In- nungsversammlung erklärte um?; den Darlegungen der Geschäfts- erbandlungen mit der Leitung des TapeziererVecbandes absicht und den Gehilfen die Verantwortun für ihr Verhalten, das das Gewerbe sckädigt, zusckiebt. Die 21? stätten sind seit gestern wieder geöffnet. Es wird jetzt ohne
'Zxr Yeilegrxng erk (YichtigkeitY in[ der n e ere war eann vom entra vorstand des A [) it [ck - verbandes beschlossen worden, daß Verhandlungen nur zwirsclxerLedTrn
des auptvortandes der Arbeitgeber, Verhandlungen anzuba
Metalle und Waren daraus und Hiervon namentlich Eisen und Eisen- legierungen zurück, während emiche und pbarmazeutiscke Erzen niffe und hiervon namentlich ckemis eGrundstoffe, Säuren usw. in gr-Éeren Mengen als im anuar bezogen wurden. Von einzelnen batten besondere usfälle: Rog en, Weizen, Maly, Futteraersie, Hafer, Mais, natürlicker pbosp orsaurer Kalk, Eisenerzer, Stein- _ Brennerdöl usw.
Die Ausfuhr ubertraf diejenige des Vormonats. wurden mehr fossile Brennstoffe nack dem Ausland ab ese t, dage en besonders weniger Erzeugnisse der Land- und Forstwirt cha t, ckcsmikJ 2
as Iabr1906
In dem ersten .Vierteljabrsbeft zur Statistik des Deuts
en der Erntestatisiik c?ür
im ganzen vom Hektar Tonnen an Winterweizen ...... 3 570 807 2,04 . Sommerweizen ..... 368 756 2,02 ., Winterspelz ....... 458 954 1,43 . Winterroggen . . . . . . 9473 479 1,59 . Sommerrog en ..... 152259 1,18 . Sommerger e ...... 3111309 1,89 . afer ......... 8431379 2,00 . artoffeln ....... 42 936 702 13,00 daVon gesunde . . . .41 267 643
. Kleebeu ......... 11912726 5,74 . Luzerneheu ....... 1 698 998 7,05
Wiesenbeu ....... 28 732 930 4,83.
ernte an Brotgetreide
Sommergerste und Hafer, die haupt-
aber doch auck zur
menschlichen Ernährung dienen, ergaben zusammen ebenfalls eine
Auch Kiew, Luzerne-
und *Wiesenbeu ergab einkn Mehrerlra von 5114 3559 oder 7 inderernte an gesunden
_ Für das Erntejabr vom 1. Juli 1905 bis 30. Juni 1906 standen fur menschliche und tierische Ernährung und für c auf den Kopf der Bevölkerung zur Verfügung: an Zioggen 149,0, an Weizen 92,8, an Spelz 7,0, an Gerste 78,4, an Hafer 112,7 und an
werbliche Zwecke
Konkurse in Deutschland im 4. Vierteljabr1906. Nach vorläufigen Mitteilungen des Kai etlichen Statistischen
ierteljabr 1906 im
Deutscken Reick 2322 neue Konkurse zur Zählung, gegen 2361 im 4, Vierteljahr 1905. Es wurden 423 Anträge auf KonkurSeröffnung
Verfahrens deckenden
Massebetrags abgewiesen und 1899 Konkursverfahren eröffnet; Von leßteren hatte in 1202 Fällen aussckließlick der Gemeinschuldner die „ Beendet wurden im 4. Vierteljahr 1906: 1939 (im 4. Vierteljahr 1905: 1966) KonkurSderfabren, und zwar durck Sch1ußverteilung 1368, durch Zwangsvergleicb 382, infolge allgemeiner Einwilligung 37 und wegen Massemangels 152. In 771 beendeten Konkursverfahren war ein Gläubigeraussckuß bestellt.
den 1939 beendeten
1540 273 87 10 29.
Zur Arbeiterbewegung.
keinerlei Aussickt auf der „Boss. Zig.“ xu- en Versammlung der
Streikenden bew). AuLgesperrten mitgeteilt wurde, die organisierten
9 aller deutschen Die Aufhebung des rerLewerbe von
nis der Lohn-
erk-
fertigzustellen. Eine
Versammlun der aussiändigen Tapezierer hat in einer Ver amm- lung bescklo en, daß die Organisqtion Gegenmaßregeln erxzreifen soll, wenn die Innung von dem paritätischen ArbeitSnachweis zurück-
Tapezierer arbeiten, vorhanden sind. _ H e r r e n m a ß -
Auf das Anßebot
nen, bevor in diese ein- einer Verständigung zu machen. Darauf Zentralvorstand der Bescheid ein-
egangen, da er nur auf Grund der von mehreren Orts Ürbeitnebmern erhöhten Tarife, und zwar nach dem zwisckesZtnil7xe331le1eildéxtt Zentralvorsiänden vereinbarten Tarifvertragschema verhandeln könnte.
n dem Antwortschreiben heißt es dann weiter: Falls die Streitigkeiten bxsch'iéndeLZiFer AiZWeSiYM bxißelYt skin fZollxen, finkdet in der 11 en oeene ung e au voraus w “wi Maßnahmen statt. Die Sitzung oll Km 26. M"z e s eterer
arz in München
stattfinden. _ Wie das genannte lait weiter erä rt, [ di Arbeit;?eber, alls die Streitigkeiten nicbt beigelegt wferk5en, TiTTeLll-e ne ussperrung über ganz Deutschland, durch die
Das Frühjahr Eheim in Barmen dieSmal besonders auSgedebnte
ringen. Den Schreinern und Anstreichern sind, wie die „Köln. Ztg.“ meldet, 1th die Färber, Gärtner und Seidenbandwirker mit neuen Lohntarifen efolgt. Die Färber fordern für junge Gesellen im ersten Ia re nack be- e_ndeter Lehrzeit cinen Mindcstlobn von 21 „44, für alle ubrigen von 23 „44 sowie 50 41 für die erste und 60 43 für jede weitere Ueberstunde. Von den Gärtnern wird in den Staats- und Gemeindebetriebe'n die Einführung der neunsiündigen Arbeitszeit
schaffs ärtncrei der
9F-Stundentag bei einem Wochenfo " Von 23 „44 und n gemischten ,etrieben die zebnstündige Arbeltozcit ci cinem Wochllobn yon 22 .“
c tprozrntige Lohn-
Be der Firma Gottfried Hammesfahr in Solingen
iter, unter ihnen d article", ivcil die Gründe“" nckündigt
bat. Die Firma lag schon seit längerer Zcit mit ihren dcm
rigen Arbeitern iu
aren
Namentlich
AusReickenback in Scklefien wird dem „W.T.B.' tele ra iert: Der Verband der Textilarbeiter hat gestern abend ingeinßhVer- sammlung bescklossen, in eine Lohnbewegung einzutreten. Wie"! der Gauleiter mitteilte, soll sick diese Lobnbewegung über ganx Schlesien erstrecken.
In Hamburg haben, wie „W. T. B.“ meldet, die Kohlen- arbeiter sowie die Sckiffer und Decksleute in ihren Mit- gliederversammlunaen beschlossen, den ausständi en Schauer- leuten ihre vollste Unterstützung zuteil werden zu affen.-Gesiern sind mit dem Dampfer .Lincoln“ wiederum 200 Arbeite r von Eng- land eingetroffen. Die Zahl der im Hafen liegenden Dampfer ist seit YorJestern etwas geringer geworden und beträgt 223. _ Zu der Be auptung des Hamburger .Echo', daß die Hafenarbeiter sich der sogenannten" Beschwerdekommission des Hafenbetriebs- vereins gsgenuber bereit erklärt hätten, in Verhandlungen einzutreten, aber keine Antwort erhalten hätten, bemerkt der Verein der Hamburger Reeder in einer längeren Erklärung, daß die Unternehmer unter keinen Umständen in Verhandlun en ein- treten können, solange nicht die Schauerleute ihren esckluß, den vereinbarten Lohntarif obne Kündigung zu brechen wenigstens insoweit wieder gut machen, daß sie diesen Beschluß in aUer Form wieder aufheben. Dann lägen keine Be- denken mehr vor, mit einem Ausschuß der Arbeiter in Verhandlungen einzutreten. _ Der Hafenbetriebsverrin hofft, innerhalb einer Woche FYZetArLTirtmeßeßer Vx'rfügqu stziZ [kiirbem Est düÉfeödarauf (ire-
, a ann te an er e a ensweren trun en m Betrieb bald wieder behoben werden. 9 g
Wohlfahrtspflege.
Gemeindeärzte.
Nachdem Landgemeinden und kleine Städte dur Gründun Vo Einkaufs- und Verkaufßgenoffcknsckaftem Spar-, Darléhns- und Éreditn- kassen das materielle Befinden der Gernrindeangehörigen zu erleichtern oder durch VolksunterbaltungGabende, Volkaibliotbr-ken, Gründung von Kinderbrwahransialten, Kinderspielpläßen usw. für Fortbildung und allgemeines Wohl ihrer Familien zu sorgen begonnen haben, fangen vkrscki€dene deutscheGemeinden jetzt auch an, Gemeindeärzte nickt nur zur Heilung, sondern auch zur Verhütung dm Krankheiten und zu einer befferen allgemeinen und pridaten Gcsundbeilspflege aller Bewohner anzusteuen. So wird aus Hessen der .Sozialkorrespondenz', dem Organ des Zentralvereins für das Wohl der arbeiten Klassen, folgendEeis berichtet:ti sb
. ne e genar e, e r nachahmun swerte soziale Einri tun au genoffenschaitlicher rundlage hat die emsinde Dudxnhofenchin *Özesi'enf getroffen. Sie ist die erste Gemeinde in Hessen, die einen Kommunal- arzt angestellt hat. Dies geschah vor beinahe 30 Jahren. Die Einrichtung hat sich sehr gut bewährt. Der Arzt hat eine hübsche, große Wohnung, mit (Harten, 2500 .“ Fixum und nock eine
eringe Cntfckzadtgung fur die Einzelleistung. Welche vorzügliche
tnrichtung fur eine adgelegene Gemrinde, einen Arzt am Orte zu haben; welche vorzuglicl)? Einrichtung für einen Arzt, freie Wohnung und 2500 «FQ Fixum zu baden! Die Einrichtung hat viel Nachahmung gefunden. Eine Reihe anderer Gemeinden in der Nachbars aft hat das System aufgegriffen, und es bewährt sich uberall. ie meisten Aerzte verbleiben Jahrzehnte in diesen Stellungen. In einer Gemeinde von etwa 3000 Einwohnern erhält ein von ihr angeßeliter Arzt bei freier Wohnung und Gar rn 6000 944 Fixum. Dafur hat er alles zu marken. Die Leute sind streng an die Sprech- st_unde und an die Meldezeiten ewöhnt. Er wird selten unnüß be- lastiqt. Al] der Nerger der echnungen, des Geldeintreibens, der Kaffenebbe sind ihrn erspart. Obwohl er strsng ist, haben ihn seine Bauern gern. Hubner, Eier, Scklacktscküffeln, Hafen und andere gu„te Sächelchen kommen ais Extradank nacb sckweren Fällen in die Kuche geÜogen. Daß er 111 der Lage ist. hygienisch aufklärend zu Zvirkenk,t weil er sich selbst das Geschäft nicht werdirbt, sei nur nebenbei emer .
Eine andere Art, dem kieinen Mann den Arzt billi ur Ver- fügung zu stellen, hat der ReichßtagSabgeordnete Dr. Becker? pzraktiscber Arzt in S_prendlingen in Hessen, geschaffen. Er hat dort eine Arzt- ka c gegrundet ; jedes Mitglied zahlt 25 „5 wöchentlich. Dies fällt sel si dem kleinen Arbeiterknicbt schwer. Dafür haben die Mitglieder nebst tbrer Famiiie freie arztlichc Behandlung. Auch dieser Modus bat fick"gut bewahrt; er ist eine Wohltat für die armen Arbeiter, ebenso fur den Arzt, der 1th genug in den armen Familie'n noch etwas dazu gibt in Krankheitsfallen, statt sick von der Krankheit seiner Nachxtden Y:?! ernähren. t ist s [ich f
er ommuna arz o e 1 zu er teilen. Wel errli : Aufgabe könnte er lösen, wenn er so gestellt würde, daßchmlcxn if()bm Nebenpraxis ganz verbieten könnte, wie z. B. in der oben erwähnten Gemeinde don'3000 Einwohnern! Dort ist die Bezahlung so hoch, da die (Gemeinde „verlangen könnte, daß der Arzt keine Nebenpraxis tre bt. Dann hatte ein solcher Kommunalarzt genügend Zeit, als praktischer ygieniker zu arbeiten, ;. B. durch Boden- hygiene zur uSrottung der Seuchen, Ausbildung der Feuerwehr, der Turm und Gesangvereine, durcb Unterricht uber "Anlegung eines ersten Wundderbandes, Krankentransport. So wurden wir unsere ganzeJugend nach und nach zu Kriegskranken- pflegern ausbilden. Als Schularzt würde der Kommunalarzt über Gesundheitslebre, Nabrungßmitteilebre unterrickten; er würde Lebr- kurse uber SäuglingSernabrung usw. abhalten, würde so die akuten Krankheixen mehr und mehr verhindern und durch WobnungSq Ernahrungs- und Enthaltsamkeiksbygiene die (Grund- lage fur die HeilunLZ2 der ckroniscken Krankheiten legen. Aus dern heute nur mit ißtrauen gerufenen, oft obnmäckotigen Arzte wurde ein geackteter Hygieniker und ropbvlaktiker. Der ärztliche Stand kame, wieder in eine hohe soz ale Stellung, und die Volks- wohlfabrt wurde in ganz andere Bahnen geleitet. Dax unter diesen Kommunalarjten kein Vrotneid ist, daß gute Kollegialit 1 den idealen Beruf in seiner schwersten Seite _ am Bette des Schwerkranken _ erleichtert und fördert, ist die natürlicke Folge. Möckien unsere Enkel dock erleben, dJ allen Aerzten ihr Beruf kein Geschäft, sondern Fr PZestertum sei! enn .der Arzt wiegt viele Männer auf", sagt
on omer.“
Land- und Forstwirtschaft.
Viehhaltung in den Vereinigten, Staaten vo A '
D S is am Anfang des Jahres 1907. n mertka as tat tische Bureau der Regierun W i t -
öffentlicht nack Berichten der Korrespondengteuzuund aserYtlYi Vrkerr
Bureaus über die Viehhaltung auf den arme d B“ der Vereinigten Staaten von Amerika nZebstebanen Zab'lkavirtsckiaftcn
Anzahl Prozent der Durchschnitts- Gesamtwrrt
Viebsorten Anzahl zu preis pro Ko i" 1000 Beginn 1906 .! pf ! «erde . . . . 19 747 100,9 93,51 1 846 578 austiere . . . 3 817 102,5 112,16 428 064 Yiilcbkübe . . . 20 968 102,4 31,00 645 497 Anderes Rindvicb 51 566 98,0 17,10 881 557 Schafe . . 53 240 103,0 3,84 204 210 Schwäne . . . 54 794 99,5 7,62 417 79.1.
Die Fiffcrn find zwar nicht Ergebniffc wirkli er 5 lun n aber nack orgsamsien Erkundigungen der BTÜUftkatkkl-debs SY ftik7 Een Bureaus mit möglichster Genauigkrit aufgestellt. Mit den rndcr veröffentlichten Vorjadtszrblrn sind sie nicht ohne weiteres Vergleichbar. Das Bureau batte estgestelit, das: die Setä ungen in den früheren Jahren zu nicdrigs Resultate batten, und hat ck dabcr Qexratilasxt gesehen, dir alten Zadlcn rick!i,n*rzuftc11e'n. Die obi e .wmlticbuug ist mit den bcrichtigten Vorjabrsziffcrn crioiqt. (Na (*rop iioportar.) *
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