1864 / 155 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

KM

vdaß d zu 1 enannie Eigenthümer in der Diäpofition nicht

weiter beschränt ist (sind).-

3) +) daß auf den Immobilien "außer den. gemeinen ngahen und Lasten, so wie etwaigen Real-Serviiuten keine weiteren dinglichen Ver-

pflichtungen haften, als 3) ++)

„. ) . . . 4) daß die Immobilien nach ihrem jeßigen Werthe so Viel, wie oben in der Kolonne »Taxca angegeben ist , also zusammen Thlr: Sgr. Pf.“ werth, die Gebaude (oben Nr. ) bei der Feuer - Versicherungs - Gesellschaft ' Thlrn. versichert find. ,

............... dcn.„„„........ _ .......... Schultheiß.

.......... Schöffe (Feldgeschworener) .......... Schöffe (Feldgeschworener)

+) Die Nummern 3 und 4 wcrdrn nur ausgefüllt , wenn die Jnter- essenten es verlangen. ++) Hier find die auf den Immobilien haftenden Hypotheken anzu- geben, und zwar nach dem Inhalt der Hypothekenbücher: 1) Betrag des Kapiials, 2) Zinsfuß, „„ 3) Nummern der für jede einzelne Post verhafteten Jmmohilicn, 4) Datum der Verpfändungsurkunde und, wenn fie mchi vor dem Realrichier aufgenommen ist, Datum ihrer Anmeldung bei demselben, 5) bei geschlichen Hypotheken: Datum des Eintragungsgesuchs, “W"?) Der hier folgende Raum ist dazu zu bcnuhen, etwaige Benier- kungen über die Uebernahme oder Ablehnung der Haftbarkeii der Unterzeich- ner, so wie über den Umfang dieser Haftbarkeit aufzunehmen.

Berlin, 5. Juli. Se. Majestät der König haben A(lergnä- digst geruht: dem Geheimen Regierungs-Rath, Professor und Oder- Bibliothekar ])1'.Ritschl zu Bonn die Erlaubnis; zur Anlcgimg des von des Königs von Hannover Majestät, so “wie des Groß- herzogs von Sachsen Königlicher „Hoheit ihm resp. Verliehenen Ritter-

kreuzes des Guelphen-Ordcns und des Ritterkreuzes erster Klaffe des .

Haus-Ordens vom weißen Falken zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 5. Juli. Ueber die' Ereignisse auf dem KriegsschauplaYc entnehmen wir zunächst _Tclegrammen, die von, der" 'OftseeeZtg-a und der -N. Pr. Z.- gebracht wurden, daß am 2. Juli Mittags fünf preußische Kanonenbootß nut einer dänischen Fregatte (die rN. Pr. Z“ sagt dem »Tordenskjolda) und einem Raddampfer nördlich der (im Westen Rügens „gelegeneni Insel Hiddensee in Kampf gerathen waren. _ Die diesseittge (Z.) Dwrfidn gab 46 Schüsse ab, der Feind etwa 150, wovon viele Granaten m unmittexbarer Nähe der Boote und über denselben krepirten. Offi- ziere und Mannschaften bewiesen fich vorzüglich„ mußten ahscr nach éinfti'mdigem Kampfe das Gefecht abbrechen, weil drei Gcschuhe un- brauchbar geworden. Nach der »Ostsee-Ztg.- war dic_gezogene Bat- terie der Z. Fuß-Abtheilung der Pommerschen Artillerre-Brtgadszur Unierftüßung nach Dranske (auf der Halbinsel Wittow, gegeniiber der nördlichen Spiße von Hiddensee) beordert und aus Swinemunde ging der Dampf-Aviso »Grille- in See.

Am 3. Nachmittags 5 Uhr näherten fich nach Txlegrammcn aus Stralsund die. dänischen Kriegsschiffe *Tordcnskold a, vdn 84 Kanonen, und »Schleswiga, von 12 Kanonen, auf “000 Schritt der Insel Rügen, um die Küsten der Halbinsel Wittow zu rekog- nosziren. Ohrrst-Lieuteiiant von Podewils beseßte mit zwei Com- «gutem, des 11. Regiments und mit der Z. Hauhiß-Vatterie der Pommerschen Artillerie-Brigadc Dranske. Die Danen verhielten sich pasfiv, Dic Geschüße der Preußen gaben 20 GranatschiiffZ gb, Wovon fiebén „sichtbare Treffen. Die Dänen zogen sich beschadigt zurück und waren Abends 10 Seemeilen ösilich von Arcona.

Aus Stolpmiinde wird der 'Osts. Ztg.« unter dem 3. be- riehiet, daß am 28. Juni zwei dänische Kriegsschiffe, nach Danzig steuxrnd in Sicht géwesen seien, seitdem aber dort keine dänischen Kriegss iffe beobachtet worden. Capitain Nordboe, Führer des von Stavanger dort angekommenen Schiffes vRotaa, berichtete, auf der Fahrt vdn Kopenhagen nach Colberg fein dänisches Kriegsschiff ge- sehen zu„ haben.,

In Verfolg der Einnahme von Alsen hat der kommandirende Mneral des 1. Corps unter dem Datum Gravensiein, 30. Juni, folgenden Corpsb efehl erlassen:

„Se. Majestät der König haben Allergnädigst mir zu befehlen geruhi, den braven Truppen des Armee-Corps für ihre neue schöne Waffenthat vom 29. Juni Aller-höchft Ihren Köni lichen Dank zu sagen. Indem ich so glücklich“ bin, diesen Allerhöchsien efehl hierdurch in Ausführung zu bringen, fühle ich, wiesch das Vertrauen der Siegeszuversicht und der An- hänglichkeit zwischen dem Armee - Corps und mir, seinem jeyigen komman- direnden General, mit dem gestrigen Tage festgezogen hat und einen herr- lichen Blick in die Zukunft gestattet. Zugleich aber drängt es mich, nach-

dem durcb die, Allerhöchste Gnade auch mir persönlich eine hohe Auszeich- nung in der Verleihuug des Ordens pour ]: mérite zugewendet worden ist, den Herren Kameraden und dem gayzxn Armee-Corps, die mir dies Ehren- zeichen durch ihre Tapferkeit exsiritten haben, meinen herzlichen Dank aus- zusprechen und den aufrichtigften Glückwunsch zu den ruhmreichen Erfolgen hinzuzufügen, die errungen worden sind. Unser ficheres Erkennungszeichen ist und bleibt das Feldgeschrei: »Es lebe Se. Majestät dcr König1a Der kommandirende General v. Herwartb.«

Die dänischenBerichte gehenbis zum 1:- Juli: LautMeldung des Kriegsministeriums vom 1. Juli, Morgens, war General von Steinmann Abends zuvor um 7 Uhr in Jaaborg gelandet. Er verließ Osterby auf Alsen um 2'5 Uhr*Nachmittags, um welche Zeit die Einschiffung des (chien Theiles des Materials noch fortgeseßt Wurde. In dem Bericht des General-Majors von Steinmann über dcn-Kampf auf Alsen heißt es: »Als es 'der Marine nicht gelang, die Ueberfahrt zu verhindern und auch das auf der Landzunge vivou-akirende Bataillon des 4. Jusantcric-Regiments nicht im Stande war, die Landung zu beeinträchtigen, welche der “Feind auf mehreren Stellen unternahm, wurde der Feind Herr auf der Landzunge und begann er zugleich, nördlich von Rönhavc, auf meh- reren Punkten Truppen aus Land zu werfen, ohne daß das Feuer unserer Batteriecn dies “verhindern konnte, Wohl warf fich Oberst Faaborg mit Abtheiltmgen vom 4. und 18. Regiment dem gegen die Hölzungen von Rönhave vordringcnden Feinde ent- gegen, allein die Abwehrung mißlang, der Oberst fiel. So- bald die Divifion von der Landung Kunde erhielt, ging dieselbe mit ihrer ganzen disponiblen Stärke, nämlich mit ungefähr 6 Ba- taillons (von der L.Brigade und vom 5. Regiment) in ZKolonnen iibcr U(kcböl-Nörrcmark und bei Kjarvig vor, um den Feind zuriick zu werfen, während das 10. Infanterie-Regiment und die Artillerie die Strecke Sonderburg-Kjarvig vertheidigirn. Zuerst gelang es auch den Feind aufzuhalten, welcher inittlerwcile den westlichsten T-heildes Dorfes Kjör und das Rönhadc-Gehölz beseht hatte, allein nach einem heftigen Kampfe, namentlich um das Dorf Kjör, wurde man ge- zwungen, die Truppen in einer Stellung bei Ulkehöl-Söndcrkor zu raillircn. Da keine weiteren Reserven zu Gebote standen, konnte das iveitereVordringcn des Feindes nicht verhindert werden, allein ein geord- neter Rückzug nach Kekenis ivurdezu Stande gebracht. Dcheind verfolgte nichtvicl weiter, als bis Hörnp-Höruphav. Die Besaßung auf derNord- Westküste Alsens wurde theils eingeschifft, theils nach chcnis dirigirt. Der Verlust der Division beträgt 2500 bis 3000 Mann, worunter viele Todte nnd Verwundete.«

Nach Angabe des Kriegsministerimns find außer dem Obersten v. Faaborg 79 Offiziere getödtet und verwundet worden oder in jKikiegsgefangenschast gerathen, darunter 2 Majore und 10 Haupt- eutc.

Die Brigg vDie Eiche-, Capt. C. Schiißc, aus Rostock, von Windau nach London mit Holz bestimmt, ist am Donnerstag von dem im Sunde stationirten Kreuzzollsahrzcuge aufgebracht und nach Helfingör geleitet worden.

Die englische Brigg »Sarah Lesliea, aus Sunderland, mit Kohlen beladen, ist wegen Bruches der Ostsec-Blofadc uiiweit Swine- münde durch den dänischen Kriegsschraubenschooner »Jyllan aufge- bracht und [angie am 29. Juni in Kopenhagen auf der Rhede an.

Berlin, 5. Juli. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz, tvelchcr am 1. Juli Abends 11 Uhr in Colberg eingetroffen und am Ltcn dort, nach abgehaltener Jnspizirung der dortigen Garnison, dcm Gottesdienste und dann der Enthiillungsfeierlichkeit des Denkmals des hochseligen Königs Friedrich Wilhelm 111. beigewohnt hatte, ist gestern nach Stettin zurückgekehrt. s:

- Von Seiten der Königlich preußischer: und Kaiserlich öster- reichischen Regierung ist eine identische Note an die diplomatischen Vertreter dieser beiden. Mächte an den Höfen von London, Paris, St. Petersburg und Stockholm gerichtet worden, welche der »Nord, Allg. Zig» zufolge also lautet:

Mein“ Herr! Als die Regierung des Königs Theil an den Konferenzen in London nahm, war sie von dem eifrigen Verlangen beseelt, durch einen dauernden und festen Frieden dem blutigen Konflikt ein Ziel zu sehen, wel- cher zwischen den beiden deutschen Großmächten einerseits und Dänemark andererseits ausgebrochen war. Fest cntschioffen, Deutschland die gerechte Genugihuung zu verschaffen, welche seine Ehre und seine Interessen zu fordern das Recht hatten, suchten wir doch zu gleicher Zeit eine für das Gleichgewicht des europäischen Nordens ungefährliche Lösung. Wir hielten fest daran, daß das Blut unserer braven Soldaten nicht vergebens geflossen sein dürfe," aber wir wollten zu gleicher Zeit den Kampf nichi verlängern iiber den Punkt hinaus, den wir von Anfang an festge- |elli hatten. Unsere Haltung in den Konferenzen ist immer diesen Säßen gemäß gewesen. Wir würden geneigt gewesen sein, eine Combination an- zunehmen, welche, den Herzogthümcrn eine besonderepolitische Existenz fichernd, doch ein dynasiisches Band zwischeii ihnen und dem eigentlichen Dänemark hätte bestehen lassen. Da ein Arrangement dieser Art weder bei der dänischen Regierung, noch bei den neutralen Mächten Anklang fand, so mußten wir nach einer anderen Basis suchen. Als wir dar- auf Verlangien, daß die Herzogthümer zu einem unabhängigen Staate unter einem = besonderen Souverain erhoben wiirden , waren wir geneigt, Dänemark einen Theil Schleswigs abzutreten, obwohl die Ver-

einigung des ganzen Herzogihums mit Holstein mit stets gleichemEifer durch

- 1791 .

diese Lande selbst, sowie durch ganz Deutschland angestrebt wurde. Wir wür"- den eine reale und wichtige Concesfion gemacht haben, indem wir zuließen, daß ein Theil Schleswigs in Dänemark incorporirt wurde, da es gerade diese Jn- corporationZversuMfind, die, gegen übernommene Verbindlichkeiten gemacht, den Streit zwischen Deutschland und Dänemark vergiftet und den gegenwärtigen Streit hervorJrufen haben. 2le endlich die Unmöglichkeit fi'ch zeigte, über eine gerechte emarcationslinie einig zu werden und als England vorschlug, die guten Dienste einer befreundeten Macht in Anspruch zu nehmen, haben wir erklärt, daß wir diesen Vorschlag um so mehr annähmen, als derselbe den Bestimmungen des Pariser Vertrages gemäß sei. Es waren die däni- schen Bevollmächtigten, welche in der Sißung vom 22. o. M. durch eine kategorische Zurückweisung diesen leßten Versuch zur Versöhnung zum Schei- tern brachten," es waren ebenso die dänischen Bevollmächtigten, “welche in derselben Sißung fich weigerten, auf die Verlängerung des Waffenstill- standes einzugehen, welche die Bevollmächtigten Preußens und Oester- reichs verlangten. Wir müssen diese Thatsachen feierlich feststellen," denn ste beweisen, das;, wenn die Londoner Konferenzen niiht zum gewünschten Resultat geführt haben, daran lediglich das Kopenhagener Kabinet die Schuld trägt. Wenn das Friedenswcrk unterbrochen und die Wiederaufnahme der Feindseligkeiten nahe bevorstehend ist, so kann eine Ver- antwortlichkeit dafür nicht auf die deutschen Mächte fallen. Die Verant- wortlichkeit lastet ganz und gar auf Dänemark, welches das leßte Vermit- telungs-Anerbicten abgelehnt und jede Verlängerung des Waffenstillstandes verweigert hat. Unsere Bevollmächtigten smd beauftragt, eine Erklärung in diesem Sinne hci Eröffnung der Sißung am 25|cn abzugeben. Sie, mein Herr, wollen Ihrerseits sich gütigst auf das berufen, was auf der Londoner Konferenz geschehen ist, um klar zu machcn, welchen Aniheil jeder an den staiigchirdtcn Ereignissen hai. Erinnern Sie die. Regierung, bei welcher Sie akkreditirt sind, daran, wie groß die Mäßigung unserer Haltung bis zum letzten Augcnhlicke wm", und wie wir immer bereit gewesen sind, einen Krieg aufhörcn zu lasen, den die Treulosigkeit Dänemarks ganz allein hervorge- rufen, Und den wir, nur durch seine Hartnäckigkeit dazu gezwungen, bis jeyt fortscxzcn. Eiripfangcn Sie u. s. w. von Bismarck.

Magdeburg, 4. Juli. Von den zur Auswechselung abge- sandten Dänen sind _ wie der »Magdeb. Corresp.a meldet _ Sonnabend Nachmittag 49 hierher zurückgekehrt, weil das dänische Ober-Kommando sich geweigert hat, die friiher zugesagte Aus- wechselung der Matrosen von den gekapcrien Handelsschiffen, welche wie Kriegsgefangene in Kopenhagen festgehalten werden , jeßt in Ausführung zu bringen.

Neisse, 3. Juli. Mit dem heutigen Morgenzugc langten 110 gefangene Dänen nebst 6 Offizieren, welche auf der Insel Alsen gefangen genommen worden, hier an und wurden sofort nach Fort Preußen gebracht. Die Offiziere wurden zunächst in Kaserne Nr. :? einquartiert.

Akecklcnbnrg. Neustrelitz, 2. Juli. Die Frau Groß- herzogin ist gestern Abend von London kommend in crwiinschtem Wohlsein hier wieder eingetroffen. (Meckl. Zig.)

Lübeck , Montag 4. Juli. Der Prinz Johann von Schleswig-Holftein-Sonderburg-Gliicksburg, jüngster Bruder des Königs von Dänemark, ist mit dem Dampfschiffe »Bager- hier ein- getroffen, dersclhercist dem Vernehmen nach nach Berlin. (I. d. W. B.)

Sachsen. Koburg, Z.Zuli. Der Prinz Arthur von Eng- land ist gestern zum Besuch unserer höchsten Herrschaften hier ein- getroffen und wohnte heute Morgen dem Gottesdienste in der Schloß- kirche bei. -- Der Herzog wird morgen aus Tirol hierher zuriick- kchrcn. (Lpz. Ztg.)

Die im Großherzogthum Weimar in einigen Kreisen auf den isten d. ausgeschriebenen Urwahlen zum Landtage find, wie dem »Jrankf. J.“ geschrieben wird, so weit bis jeyt bekannt, fast durch- weg von so wenig Wählern vollzogen worden, daß die Ausschreibung cines chiten Wahltermins erfolgen muß.

Anhalt. Dessau, 3. Juli. Ihre Königliche Hoheit die Frau Prinzesfin Friedrich Karl von Preußen ift_ mit den jungen Prinzessinnen gestern Abend zum Besuche am Herzoglichen Hofe hier eingetroffen und wird einige Wochen hier verweilen, der auf den 16. d. M. festgeseßten Taufe des neugeborenen anhaltischen Prinzen beiwohnen und fich dann zur Kur nach Wiesbaden begeben. - Dcr vonDortmund ausgegangenePlan, eine direkte Verbindung zwischen Rhein, Weser und Elbe durch einen auch fiir Dampfschiffe pasfirbaren Kanal herzustellen, findet in vielen Kreisen auch hier um so mehr Unterstiihung, da er unser reiches Salzlager Leopoldshall berühren würde, die entgegenstehenden Bedenken und Schwierigkeiten verlan- gen selbstverständlich die eingehendfte Erwägung. (Lpz. Ztg.)

Frankfurt a. M. Der Prinz von Noer, Oheim des Her- zogs Friedrich 17111, hat, wie die »Frankf. Postz.« meldet, von Paris Msi an den Deutschen Bund eine Rechts'verwahrung geschickt, worin es )eißt: '

. Während Deutschland das Misslingen der_ Konferenz beklagt, ist es wxcderum Rußland, welches die Lösung dieser Frage zu erschweren sucht. Daß die Ansprüche, welche der Großherzog von Oldenburg auf Grund an- geblicher von Rußland ihm abgetretener Rechte am Deutschen Bunde er- hoben, eben so nichtig sind, wie die des Herzogs, welchen der Londoner Trak-' W den Herzogthümern zu oktoyiren versuchte, bedarf eben so Wenig meiner- seits eines Beweises, als ich, nach dem Gutachten, das so viele ausgezeich- neie Staatsmänner und Rechtsautoritäten abgegeben, die Rechte der Herzog- thumer ungetheilt, ungetrennt und unvermindert zu bleiben , oder das un-

mittelbare Succesfionsrecht des Schleswig-Holstein-Sondekburg-Auguftms hurger Hauses, dessen gegenwärtiges Haupt der Herzog Friedrich 17111. tbft, ucthid dessen nächster Agnat jüngerer Linie ich bin , von neuem darzuthun- rau e „Baden. Karlsruhe, 2. Juli. Das am 28. Juni von 'der Zweiten Kammer nach mehrtägiger Debatte angenomniene Schul- gesch hat nachfolgenden, Wortlaut:

Z. . Die örtliche Aufsicht über die Volksschule wird durch den Orts- schulrath besorgt. §. 2. Der Ortsschulrath für die konfessionellen Volksschulen besteht aus: a) dem Ortspfarrer der betreffenden Konfesfion. Sind Mehrere 5J.:sfcirrer dieser Konfession an einem Orte angrstellt , so kann die Kirchenbe- horde demngen Ortspfarrer bezeichnen , welcher zum Eintritt bcrechtigi'ist,“ 11) dem, Burgermeisier oder einem von dem Gemeinderathe aus seiner Mitte zu bezeichnenden Stellvertreter,“ c) dem Schullehrer oder, wo mehrere ange- stellt find, deni yon der Schulbehörde zu bezeichnenden Schullehrer,“ (1) drei, mer oder, funf gewählten Mitgliedern, je nachdem die Schulsielle erster„zweiter oder dritter Klasse ist. Eines dieser Mitglieder wird durch deii Gemeinderath und kleinen Ausschuß, die anderen werden durch die ver“- he_iratheten und verwittwetcn Männer der SchulgeMeinde aus den mindestens Z:) Jahrx alten Orts-Einwohnern der betreffenden Konfession gewählt. Der Pfarrer ist ziim Eintritt in den Ortsschulrath berechtigt, die unter 1). bis (1. Yenannten imd dazu verpflichtet. §. 3. Der Ortsschulraih für eiiie gemischte Schiile besteht Zins: &. den Ortspfarrern (§. La,), je einem für eine be- ibeiligie Konfesjion," b.,dem Bürgermeister oder dem SieÜvertrcter desselben (§.Zb.,),* c) „den Schullehrern, je einem für eine betheiligie Konfession (§.20.),' cl. inis zwei, vrer oder sechs durch die Orts-EiUWohner der Schulgemeinde (§; 34.) m der Weise gewählten Mitgliedern, daß jede hetheiligie Kon- feifioii durch eiiie gleiche Zahl vertreten ist. Y". 4. Die Wahlen in den Orts1chulrath (J. 2 und 3) finden für je sechs Jahre statt. Die Verwei- gerung der Ll-nnahme der Wahl ohne einen genügenden Entschuldigungso grund zieht e_ine für Ortsschulzwccke zu verwendende Geldstrafe Von 25 bis 50 Fl. nach 'ich, welche auf den Antrag des Ortsschulraths von der Staats- Verwaltungsbehörde ausgesprochen wird. §. 5. Der Vorfiyende des Orts- schuiraihs ivird aus der Mitte desselben für je sechs Jahre durch die Staats- Regterung ernannt. Die Schuklchrer können nicht zu Vorfißenden des Orts- 1chulraths ernannt werdcn. Auch haben fie den Berathungcn nicht anzuwoh- ne,n,'wcnn es sich um ihre persönlichen Verhältnisse handelt. Wegen dienst- wrdrtgen Verhaltens können einzelne Mitglieder des Ortsschulraths aus dem- selben (1115ZL1010ffc11 und der Vorsißende von der Vorstandschaft entfernt werden. I. 6. Der Ortsschulrath verwaltet das örtliche Schulvermögen. Bei gewischicn, Schulen wird das konfessionelle Schulvermögen unter Zuzug des Burgermetfters oder seines Stellvertreters durch die betreffenden Konfessions- Yngehörigcn in dem Ortsschulraih verwaltet. J". 7. Zur Beaufsichtigung einer größeren Anzahl von Schulen werden Kreisschulräthe ernannt. Die- selben soilen zugleich den dienstlichen Verkehr der Ortsschulräthe und dei: Lehrernnt der'Oher-Schulbehörde vermitteln und ein ersprießliches Zusam- Metiwwkcn zwqchen der Schulbehörde und den Kreisversammlungen für Kreisschulgnftaltcn, Waisenhäuser und Rettungsanstalten (Gesch über die Organisation 'der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863, §. 41, 3) herstellen. Die Ober-Schulbchörde ist berechtigt, auch andere sachkundige Manner init der Prüfung der Volksschulen aushülfsweise zu beauftragen. J. 8. Jide Kirche kann für die Ueberwachung des Religionsunterrichtes ihrer Angehörigen in der Volksschule ihre eigenen Aufsichtsbeamten ernennen und durch dieselben Prüfungen dcs Religionsunterrichtes vornehmen und fich Bericht erstatten lassen. Die Anberaumung dieser Prüfungen und die an die Schullehrer gerichtete Vcrbescbeidung derselben, so wie überhaupt die Verfügungen der Kirchen in Betreff des Religi-onsuntcrricl)tes in den Volks- schulen geicheljen durch Vermittlung der oberen Schulbehörden, welche 'die- selben, sofern fie nichts mit den allgemeinen Schulordnungen Unvereinbares enthalten, zur Nachachtung eröffnen.

Oesterreich. Wien, 1.Juli. Das ungarische Regierungs- blatt *»Siirgönya hat endlich in amtlicher Weise das“ Kaiserliche Reskript iiber die schon seit längerer Zeit in Aussicht gestellte Ge- richts-Organisation für Ungarn publizirt, wodurch einem der dringendsten Bedürfnisse der Gegenwart abgeholfen wird, Die an- bcfohlene Organisation bezweckt eine vollständige Trennung der Justizpflcgc von der politischen Administration, ordnctstabileGerich'ts- höfe mit dem auch in den anderen Provinzen bestehenden dreifaxhen Jnstanzenzuge und an denselben vom Könige ernannte und nicht, wie bisher, von den Munizipien gewähite Richter an, welche in Ge- hälter, Eiiwlumenten und Verpflichtungen den Justiz-Beamten in den deutsch-slawischen Provinzen vollkommen gleich zu stehen kommen.

_SchWLiz. Bern, 4. Juli. Die Bundesversammlung ist eröffnet. Zum Präfidenten des Nationalraths Wurden Jaeger aus Aargau , zum Viceprästdenten Plank aus Graubündten gewählt. Im Ständerath find Roguin aus Waadt zum Präfidenten, Rütli- MMZ )aus Zürich zum Vicepräfidenten gewählt worden. (Tel. d. W. 3 .

Belgien. Artikel 49 der belgischen Constitution bestimmt, daß auf je 40,000 Bewohner ein Volksvertreterjin die Deputirtenkanimer und auf je_80,000 Bewohner ein Mitglied des Senats gewählt werden. Nach der Volkszählung vom 31. Dezember v. J. bestand die bel- gische Bevölkerung aus 4,894,095 Seelen, es bleiben also, nach der Einrichtung der jehigen Wahltabellen 254,095 Bewohner des Landes übrig, die nicht in den Kammern vertreten sind. Es müssen daher 6 neue Volksvertreter, in Brüssel (2), in Antwerpen, Charleroi, Philippeville und Waremmc (je einer) und drei neue Mitglieder des Senats in Lüttich, Löwen iind Mons (je einer) erwählt werden.

Es ist nun von Herrn Orts , dem Führer der Linken, eine 'Ge- seyesvorlage eingebracht, nach welcher das Geseß wegen Vornahme dieser Wahlen erlassen werde, devor die Regierung zur Auflösung