2310
Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekanntgenxacht; DieseBekanntmachung Chauffecbau- und Unterha[tungsmaterialicti nach, Maßgabe der für ersoigt dm Monate vor dem Zahiungstcrmme tn denz Amtsblait der die Staats . Chausscen bestehenden Vorschriften m Bezug auf dies Königlichen RegicriZZg 31213 iPOsmZ-Z „Tandem Staats-Anzetger und m der Straße. Zugleich deutschen und Polni M 9 """ e' U 9“ . „ . , der künftigen chauffeemäßigen Unterhaltung der Straße das Reck t
. Bis „zu deni.Tl9Z1be- *?)WQWFYLÜF YZFXYTDYMLÉÉK," VR; Erhebung des Chauffccgcldcs nach den Bestimmungen des fiir JF,? wxrd es 111 halbjühk,“ e." t'"[ l' 2“) [“ck M" ,'“), -“ Staats-Chaussecn jedesmal geltenden Chauffccgcld-Tarifs, cinschließljch heUt-e “? gerechnet“ mjt fuanwzen 1a) r lch m g U U unösor enn "nem der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen verzmse. so wie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusäßlichen Vorxchxjfl
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- . . gabe der fällig gewordenen Zins-Coupons, beziehungsweise dicser Schiildver- ten, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chauffeen von Ihnen ' ' angcivandt werdcn, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem
schreibung, bei er eriTZChLuffcebau-Kéiffc ianobiiscn1Feziciglich der Zinsen
in der Zeit vom " i ' ““m““ "" bom ' .* . ' «IU [* „ Chauffecgcld =Tarife Vom 29. Februar 1840 angehängten Bcstjm, NWZ.?Z".§'?iii"i?i§§i,indMMF.FFYTTÉWZZL,KYMFHM. „...... ...... .. Chauucc-vazewcrgchey ?*Uf ., Iciack)“ Straße “Teri“?iine zurückzulicfern. Fiir die fehlenden Zins-Coupons wird de'r Bc- ZW" Anwendung komni'cn. fUr ICIMWJZUIL “WM ist durch die trag vom Kapital abgezogen. GcseZ-Saiiimlnng zur offciitlicbcii chintmß „ZU bringen.
Die gekündigten Kapitalbeirägc , wclche innerhalb dreißig Jahren nach Carlsbad, den 4- JUN W64- dcm Rückzahlungs-Tcrmine nicht erhoben werden, so wie die innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalender-Jahrcs der Fälligkeit nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises. '
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener bdcr Vernichteter Schuld- verschreibungcn erfoigi nach Vorschrift der Allgemeinen Gertchis-Ordnung Theil 1. Titel 51 §. 120 skqn. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Kosten.
Zins-Coupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch . AU . _ ' _ " soll demjenigen , welcher den Verlust von_ Zins - Coupons vor Ablauf der den Jmanz-Mrmstcr und__ den' Ministci' fur Handel, vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaitung anmeldet und dc-n Gewerbe und öncntltche Arbeiten. "stattgehabten Befiß dcr Zins-Coupons durch Vorzetgung der Schiildberschrct- bung oder sonst in glaubhaftcr Weise darthui, nach Ablauf der Verxahrungs- frist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommencn Zins- Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden. "
Mit dieser Schuldvcrschreibung sind 10 l)albjal)rigc Zinscoupons bis zum Schlusse des Jahres 1869 ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden angcgeben.
Die Ausgabe einer neuen ZinScoupons-Scrie erfolgt bei der Kreis- Chauffecbau-Kaffe zu Kosten gegen Ablieferung des der älteren Zins- Coupons-Scric bcigcdruckicn Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Außhändigung der neuen Zinscoupons-Serie an den Inhaber der Schuld- vcrschrcibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen.
Deffen zu Urkunde haben wir diese Lluéfcrtigung unter unserer Unter-
Wilhelm.
VON Bodelschwingh, Graf von Jßcnpliy,
Privilegium wegen Auöfertignng auf den Inhaber lautenderKreis-ObligationcndcöRocsselchrciscs im Betrage von 30,000 Thalcrn,
Vom 4. Juli 1864.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen )(. Nachdem von den Kreisftändcn ch Röffclcr Kreises auf den Kreistagen vom 18. September 1862 und 29, Mai 1863 beschlossen worden, die zur Auöfübrung der vom Kreise unternomme- schrift “ckck“ nen Chauffccbauten erforderlichen Geldmittel im Wege einer Kosten, den ..ien .......... 18.. Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Kostener Kreise. gcdachtcn Kreisftände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende,
rovin 9 en. R""""""""'""e Mun s-Be irk „ en. Mik. stcoupons versehene, seitens der Glaubiger unkundbarc Obli-
Zins.CYxpon 1_3SX:rjes zu der KchsDnga-cjonzdcs KIZsiesiicr Kreises. gationcn zuf'dem angenommenen Betrage von 30,000 Thalcrn aus-
bittr. . „44-3 ..... über ..... Thaler zu fünf Prozent Zinsen über stellen zu durfen, da fick) hiergegen weder im Interesse der Gläubi- ..... Thaler Silbergroschen.
Der Inhaber dieses Zins-Coupons empfängt, sofern nicht rechtzeitig dagegen Widerspruch erhoben worden isi, gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom 2. bis 15. Januar 18.. resp. vom 1. bis 15. Juli 18.. die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation für das Halbjahr Vom bis ............... mit (in Buchstaben) ..... Thalern ..... Silbergroschen bei der Kreis - Chauffecbau-Kaffc zu Kosten.
Kosten, den ten ............... 18. .
Die ständische Kommission für den Chauffccbau im Kostencr Kreise.
Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn desen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit er-
hoben wird. Provinz Posen. Regierungsbezirk Posen. T a l o 11 zur Kreis-Obligation des Kostener Kreises.
Der Inhaber dieses Talons empfängt ohne weitere Prüfung seiner Legitimation, sofern nicht rechtzeitig dagegen Widerspruch erhoben worden ifi, gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Kostener Kreises
l-ittr. ..... Nr. ..... über ...... Thaler 21 fünf Prozent Zinsen, die ...ie Serie Zins-Coupons für die 5 Jahre 18.. bis“18.. bei der Kreis-Kommunal-Kaffe zu ............ Kosten, den ..ten ..... .. 18
Obligationen Dreißig Tausend Thalcrn, welche in folgenden Apoints: 20,000 Thlr. Zi 500 Thlr. 40 Stück, 5,000 » €). 100 - 50 » 5,000 » Zi 50 » 100 » & 30,000 Thlr. dem anliegenden Schema (3)
Wck) auszufcrtigen , mit Hüls
haber dicser Obligationen die daraus bervorgchenden Rechte, Oh"?
machen befugt ist.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter erthcilcn und wodurch für die Befriedigung der JU“ haber der Obligationen cine (Hewäörlcistung Seitens des Staates nicht übernommen wird, ist durch. die Gesexz-Sammlung zur allge- meinen Kenntniß zu bringen. "
Die ständische Kommission für deiioChauffeebau im Kostener Kreise.
beigedrucktcm Königlichen Jnficgel. Gegcbcn Carlead , den 4. Juli 1864,
Wilhelm.
Allerhöchster Erlaß vom 4.Juli 1864 -- betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte fiir den Bau und die Unterhaltung der Chaussee im Kixeise Roessel, Regierungsbezirk Königsberg, von der Köningerg-Warschauer Straße bei Lautern iiber chitten und Elsau nach Seeburg und weiter bis zur Allensteiner Kreisgrenze in der Richtung auf - Wartenburg.
von Bodelschwingh. Graf von JHenplih. Graf zu Eulenburg.
3.
Provinz Preußen. Regierungsbezirk Königsberg. O b l i g a t i o n des Rösseler Kreises 141111“. ..... Nr. über ..... Thaler Preußisch Courant."
Auf Grund der unterm ............. bestätigten Kreistagsbeschlüffcvom 18. September 1862 und 29. Mai 1863 wegen Aufnahme einer
Nachdem Ick) durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee im Kreise Roesscl, Regierungsbezirk Königsberg, von der" Königsberg-Warschauer Straße bci Lautern über Kekitten ;mdd EIK?) nach SfeeÉzurg und wciterh bis ZHW Ancnßteiéier JrleingenF “' kk tung UU artcnburg gene 111th abe, ver ei LJ )ier U? von 30000 T alern bekennt 1 die ändi e Kommi ion für den dem Kkéift Roessel dab EYPWPÜUÜVUZWM für die zu dieser ChaUsicc Chauffeébau dcs hRösselec Kreises Iskémens dxis erihses durch dsisise, für jide" erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu “"“
will Jchdem Kreise Röffcl gcgen Uebernahme _
ger, noch der Schuldner Etwas zu erinnern gesundes hat, in Gemäß- „ heit des Z. 2 des Gescßes vom “17.Juni 1833 zur Ausstellung von _“; zum Betrage von 30,000 Thalcrn, in Buchstaben“. ')“
einer Kreisftcuer mit 5 Prozent jährlich zu verzinsen und nach der , durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich, vom Jahre 1865 ab, mit wenigstens jährlich Eintansend Thalern zu tilgen find, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrlichc GT“ 5“ nehmigung mit der rechtlichen Wirkung crthcilen, daß ein jeder In- 7:
die Uebertragung dcs Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu
Urkundlich untcr Unserer Höchfteigenhändigen Unterschrift Und *
Schuld '
2311
Darlehns-SchUld von ..... Jhaierzi Preußisch Courant, welche an den Kreis haar geiahlt worden und mit funf Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlungnder ganzen Schuld von 30,000 Thalern geschieht vom
ab“ 1865 ab allmalig innerhalb eines Zeitraums von 30 Jahren aus “nem,hzlic1?iesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds mit wenigstens 1000 Tha- xn “ä t i .
le 1Die Jolgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. .Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1865 ab in dem MonateJanuar jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Liitsloosungcn zu verstärken, so wie sämmt- liche noch umliiufxndc Schuldvcrschrcibungcn zu kündigen. Die ausgeloostcn so wie die gefundigtcn Schuldverschrcibungcn werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, so wie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soil, öftcnilich bekannt gemacht, Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblaite der Königlichen Regierung zu Königsberg, so wie in einer der zu Kbnichrg erscheinenden Zeitungen und in dem »Rösseier Kreis- blatica.
Bis zn dem Tage, wo solchergcstaii das Kapital zu entrichten ck, wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli jeden Jahres, von heute an gerechnet, mit fünf Pkozcnt jährlich in gleicher Münzsortc mit jenem Vcrzinsei.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Nüikgabe dcr ausgegebenen Zinscoupons, bczicbiingsMise dicser Schuldver- sckircibung, bei der Kreis-Komnmnal-Kaffc in Bischofsburg, und zwar auch ck der _nach dem Eintritt ch Fälligkeiisicrmins folgenden Zeit.
Mit der 3111: Empfangnahme des Kapitals préiscniirtcn Schuldverschrci- bung sind auch die dazu gehörigen ZinZ-Coupons dcr spätercn Fälligkeits- iermine zurüikzulicfern. Fiir die fehlenden Zitiscoupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Die gekündigten Kapital-Bcirägc, welchc innerhalb dreißig Jahren nach dem Räikzahlungsierminc nicht crbobcn werden, sowie die innerhalb vier Jahren vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit ab gerechnet, nicht er- yobcncn Zinsen, verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener odcr vcrnichtcicr Schuld- vcrschrcibungcn erfolgi nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichiö-Ordnnng Theil ]. Tit. 51. JL. 120 soqn. bei dem Königlichen Krcichricbie zu Röffcl.
Zins-Coupons können weder anfgebotcn, noc!) amortisirt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Ziiiscoupons vor Ablauf der vier- jährigen Verjährungsfrist bei dcr Kreisverwaliung anmeldet und den statt- geha'btcn Besiy dcr Zinscoupons durch Vorzeigung dcr Schuldverschrcibung oder sonst in glaubhaster Weise darthui, nach Ablanf der Icrjäbrungsfrift derBeirag dcmangemcldcten und bis dahin nicht vorgekommencn “Zins- Coupons gegen Quittung außgczahlt werden.
Mit dieser Schuldverschrcibung find ..... l_mlbjcihrigc ZinScoupons bis .
zum Schluss des Jahres ..... lillchgcch. Fiir die weitere Zcit wcrden ZinZ-Coupons auf fiinfjährichcriodcn aiisgcgcbcn.
Dic Aitsgabc cincr nenen Zins-Coupons-Scrie erfolgt bei der Kreis- Kommuniil-Kaffe zu Bischofshurg gcgen Ablieferung des der ältircn Zins- Coupons- Serie bcigcdruck'tcn TalonT Beim Verluste des Talons erfolgt die AuZiÜndigung der neuen ZinZ-Coupons:Scric an den Inhaber der Schuldverschrcibung, sofern dercn Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierduxcl) eingegangenen Verpßichtungcn haftet der Kreis mit seinem Vermögen.
Dessen zu Urkunde hiibcn wir diese Ausftrtignng Unter unscrcr Unicr- schrifi cril)cilt.
Bisciwfsburg, den ten .......... 186..
Dii ständische Konnnisfion fiir den Chauffecbau im Rocffcicr Kreise.
Provinz Preußen. Regierungsbezirk Königsberg. Zins-Coupon zu der Kreis-Obligaiion dcs Rocssclcr Kreises. [„ittr. ..... Nr. ..... über ..... Thaler zu Prozent Zinsen Über ...... Thaler ...... Silbergroschen, Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen deffcn Rückgabe in der Zeit vom .tcn ........ bis .......... , resp. vom „ten ........ bis und späterhin die Zinsen dcr vorbcnanntcn Kreis-Obli- gaiion fiir das Halbjahr vom ........... bis ............ mit (in Buch- iiabcn) .......... Thalcrn Silbergroschen bei der Kreis-Kommmml- Kaffe zu Bischofsburg. Bischofsburg, dcn ..ien .......... 186.. Die ständische Kommission für den Chauffccbau im Rocffclcr Kreise. Dieser Zins-Coupon ist ungültig, wcnn dcffcn Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Kalenderjahrs an gerechnet, erhoben wird.
Provinz Preußen. Regierungsbezirk Königsberg. T a l o 11 zur Kreis-Obligation des Roessclcr Kreises. „Der Inhaber dieses Talons empfängt gcgen dessen Rückgabe zu der Obligation dcs Rocssclcr Kreises ' l-ittr ..... ./1=0' ..... über ..... Thaler Zi fünf Prozent “Zinsen, die. te Serie Zins-Coupons fiir die 5 Jahre 18.. bis 18.. bei dcr Kkßls-Koimnunal-Kaffe zu Bischofsburg, sofern nichi rechtzeitig dagegen Wlderspruch erhoben ist. * Bischofsburg, den ten .......... 186., - Die ständische Kommission für den Chausscebau im Rocffcler Krciic.
Wkiuisterium für Handel, Gewerbe und öffc-utlich ' Arbeiten.
Das 32. Stück der Gescy-Sammlnng, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter
Nr. 5919. den Allerhöchsien Erlaß vom 11. Mai 1863, betreffend die Anlage einer Eisenbahn von Haan über Opladen nach Cöln, untcr .
5920. den A(lcrhöchsten Erlaß vom 27. Juni 1864, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte fiir den von dem Kreise Strehlen beabfichtigtcn Bau und die Unter- haltung der Chanffccn: 3) von der Brieg- Strehlener Chaussee bci Woisclwiß bis zur Strehlcn-Grottkaucr Kreisgrenze bci Obcr-Schreibcndorf, i)) von der Mün- sterberg-Strehlcner Kreisgrenze bci Mittel-Schreibendorf iibcr P0111.Jaegcl bis zur Grenze des Grottkauer Krei- ses, unter
. dcn Nachtrag zum Statute dcs Neumarkter Deichverban- des vom 30. April 1856. Vom 6. Juli 1864,“ unter . dcn Allerbbchftcn Erlaß vom 13. Juli 1864, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltimg dcr Chauffce von Altmark nach Marienburg, im Kreise Siuhm, Regierungsbezirk Ma- rienwerder," untcr di? Bekanni1nach1mg, betreffend die Aklcrhb'cbste' Geneh- migung der unter der Firma: »Bonner gemeinnüßige Acticn-Bachscilschast« mit dem Siye zu Bonn errich- tctcn Acticngcicllschast. Vom 16. Juli 1864,“ unter . dcii Llllcrhöcszstcn Erlaß vom 20. Juli 1864, betreffend die Verleihmig dcr K*Zkalisciwn Vorrccbtc fiir den Bau und die Unterhaltung dchrei?-Chauffec11: &) von Lüb- ben iibcr Nadciisdorf, Ncu- Zambc, Straupiiz, Bußen und Lamsfcld nach Lieberose, i)) von der Chaussee zu :x, bei Lamsftld iiber Goyaß, Sykadci und Gr. Leine ziim Anschluß an die Frankfurt-Leipzigcr Acticn-Chauffce bci Birkenhainchcn, 0) von Liebcrose in nördlicher Rich- tung „iibcr “Friedland bis zur BceSkowcr Krcngrcnze gcgen Babrendorf und in südlicher Richtung bis zur Kottbuscr Kreisgrenze gegen Prcilack, unter . dcn Allerhöchstcn Erlaß vom 20. Juli 1861, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte fiir den Bau imd dic Unterbaltnng der von dem Landkreise Königs- berg im gleichnamigen Regierungsbezirke auszuführenden Chauffccn: 1) von Schmeckcnkrug, an der Königsberg- Labiaucr Staats-Chauffce, iibcr Knöppclsdorf nach Sebaakcn, Yvon chi Wangen-Görkcn'ichcn Kreuzwcgc an der Straße zu 1. über Görfcn nach Neuendorf, untcr . die Bekanntmachung Über die unterm 6. JUli 1864 erfolgte Allcrböchstc Genehmigung der Statuten der Preußischen .Hagclvcrficbcrungs - Action . Gesellschaft zu «Zcrlin. Vom 25. Juli 1864, und unter die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Geneh- migung der unter der Firma: » Bre-Ziancr Börsen- Acticnvcrcina mit dem SiiZc zu Breslau errichteten Aciicngcscilschaft. Vom 9. August 1864. Berlin, den 23. 21119111? 1864. Debits-Comtoir dcr Gcseßiammlung.
5927.
Wkinisterium der geistlichen, Unterrichts: und Wiedizinal = Angelegenheiten. Der praktische Arzti)r.Brau11cch zu St. Wendel ist zum KrciI-Phyfikus des Kreises St. Wendci ernannt worden.
Hi1150k0111111611: Dei" Erste Präsident des Kammergerichts- Wirkliche Geheime Ober-Yustiz-Rath von Strampfs, aus der Schweiz.
Abgcrcist: Der Gcneral-Stabs-Arzt der Armee und Leib- arzt S1", Majcß'iät des Königs, [)r. Grimm, nach Ischl.
22. Angust. Sc. Majestät der König haben Aller- Dcm ordentlichen Professor an der Universität zu die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kaisers bon Rußland Majestät ihm verliehenen St. Stanislaus-Ordcns zweiter Klasse mit dem Stern zu crthcilcn.
““DJ-"liz. gnädixist gcruht: Königsberg, ])1'. Rosenkranz,
„.- ». ___-„_ ___-_ _.-_.___.-.._.__.„
Nichtamtliches.
Preußen. Potsdam, 20. August. Sc. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm Vormittags im Neuen Palais die Meldung Sr. Excellcnz dcs Gcncral-Licutcnants Grafen Monts, Direktor der Kriegs-Akademie, entgegen.
Um 2 Uhr war Tafel bei Ihren Königlichen Hoheiten, zu welcher der Gcncral-Licutcnant Graf Monts eine Einladung erhalten hatte. Nach dem Diner wohnten Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Frau Kronprinzessin im Katharinenholze dcm Adlerschicßen dcs Offizier- Corps des 1sten Garde - Regiments 3. F. bei und vcrwciltcn daselbst bis gegen 8 Uhr.
- 21."'Qlugust. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz wohnte heute Vormittag dem Gottesdienst in dcr JricdcnSkirche zu Potsdam bci. ,