1907 / 112 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 May 1907 18:00:01 GMT) scan diff

berdorgedodenen Uebeistände zu mildern oder zu beseitigen. Ich kanir das eine erklären, daß die Staatsregierung sich keineswegs der Auf- gabe entzieht, den hervorgehobenen Bedenken nachzugeben und Abhilfe zu schaffen, soweit es in ihrcr Kraft steht und sie es für richtig hält. Es ist nicht erst seit kurzer Zeit, daß man sich mit der Frage beschäftigt hat, was reformbedürftig sei. SchonmeineAmtSdorgä-rger haben damit begonnen, und alle Juristen, die berufen sind, hierbei mitzuwirken, haben sich eingehend damit beschäftigt. Wenn der Herr Vorredner hervor- gehoben hat, daß seine Erörterungen im dorigen Jahre dazu geführt baden, die Prüfung aller dieser Fragen in weitere Kreise zu tragen, sa erkenne ich das ohne weiteres an und sehe darin ein hohes Verdienst des Herrn Vorredners; denn die Ausführungen des Herrn Ober- bürgermeisters haben eine große Zahl von Meinungsäußerungen hervor- gerufen. Alle diese Aeußerungen können der StaatSregierung nur er- wünscht sein, weil sie berufen ist, aus den verschiedenen Ansichten, die sich bilden, das nach ihrer Meinung Richtige herauszusucben und für die Gesetzgebung ju veWerten. Darum sind die Anregungen des Herrn Oberbürgermeisters Dr. Adickes beute w'e damals dankenswert- die Regierung wird die Erörterung in diesem hohen Hause als be- sonders gewichtig bei ihren Erwägungen mit ins Auge zu faffen haben.

Ein großer Teil dessen, was der Herr Vorredner als wünschens- wert hingestellt hat, ist ja schon auf dem Wege, bestimmte Gestalt anzunehmen. Weit angelegte Pläne sind vorhanden, und ihre teilweise Ausführung ist bereits im Gange. Also ich kann erklären, daß die Staatöregierung mit voller Kraft bemüht ist, zu bessern, wo sie es für nötig hält. Daß sich dies überall mit dem decken wird, was der Herr Vorredner für angezeigt erachtet, kann ich aber selbstverständlich nicht erklären. Es ist bei der_großen Verschiedenheit der Meinungen, die sich _berauSgebildet haben, ganz ausgeschiofsen, daß einer allein das Richtige gefunden haben sollte. Das begehrt auch der Herr Vor- redner nicht.

Ick; kann also für heute nur erklären, daß voraussichtlich schon in der nächsten Session des Reichstags ein Gefeventwurf vorgelegt werden kann, der einige der wichtigen Fragen, namentlich für das amts- gerichtliche Verfahren, boffentlick) in glücklicher Weise regeln wird, und die Königlirhe StaatSregierung wird ferner zu erwägen haben, ob nicht im Anschluß an die ersten Reformen weitere zu beginnen sein mögen. Ick bilte also das bobeHaus, davon überzeugt zu sein, daß von seiten der Königlichen Staatöregierung nichts verabiäumt wird, um alie diese wichtigen Fragen eingehend zu prüfen und zu fördern. (Brady !)

Profeffor Dr. Dernburg: Die Rede des errn Dr. Adickes vom vorigen Jahre, in der “er die en lische Justizp ege als Muster bin- sielite, bat Erstaunen bet den Sa kennern erregt selbst in England, wo man die Rechtöpflege als veraltet empfindet. Wir müssen manches mit Mißtrauen betrachten waß von England kommt. Die Prozeß- führung in Deutschland ist viel volksfreundlicber. Die Gärung ist schon stark genu in Deutschland, warum wollen wir rütteln an den positiven Grund agen des Staates und unserer Rechts-Yeflege'? Gewiß kann manches Vereinfacht und verbessert werden im * echtsverfabren, aber unsere Richter selbst genießen höchstes Ansehen und Vertrauen in Deutschland und in der ganzen Welt. Halten wir fest an den Grundlagen unseres JustizwesenSL

Zum Etat der Justizverwaltung hat ]). Graf von Zieten-Schwerrn beantra t:

,die Königliche Staatöreg erung zu ersu en, abgesehen von der in Angriff enommencn_ ail emeinen Revi on der Reichsstraf- ese Hebung, au? eine baldtgr erschärfung der Straf- Zes? mmuugen und eine Aenderung des Verfahrens für ebrenrübrige Beleidigungen und Angriffe hinzuwirken.“ _ '

Der Antragsteller fuhrt aus: Mein Antrag berührt einen wunden Punkt. Besonders kleirre Leute sind gewohnt, bei Be- leidi ungen zur Selbsthilfe zu greifen, u'nd so vergaben sie sich ge en gött iches und menschliches Recht. Beleidigungen, die aus Reizbar eit entsprungen sind, _laffen sich ja leicht durch Ebrenerklärungen, die der Richter Vorschreibr, resp. durch_Ebrengerichte aus der Welt schaffen. Anders ist es mit frivolen, vorsaylichen Beleidigungen. Diese müssen schwerer und schneller bestraft werden, edent. durch Verlust dür er. licher Ebrenrechte. Vor aiiem muß die Prozeßführung in e- leidigungssachen eine schnellere werden. Nehmen Sie meinen Antrag an!

(Graf Praschma: Die „dortreffliche Be ründung des Antra es erspart es mir nicht, dabei die Duellfrage au zurolien. Jm Rei 9. tage ist diese überaus wichtige rage öfter behandelt worden. Es ist nicht zu leugnen, daß der A g. Bebel mit Gewandtheit und Logik nachgewiesen hat, daß unier Dueliunwesen weiten Kreisen (Ge- legenheit gibt, die Staathese e mißacbten zu können, darauf zu ,pfeifen', wie einer der Genosen böhnisch bcmrrkte. Die Sozial- demokratie befindet sich in _ Uebereinstimmung mit der Reichs- reairrung. Das macht es erklarlicb, wenn sie so durch unsere Fehler wächst. Viele hrrvorragende Hohenzollern und Fürsten “haben sich gegen das Duell außgesvrocbetr. Das Duell ist keine germanische Urart, ('s ist uns don Frankrmch gekommen. Das Duel] ist «regen Gottes Gebot, das niemals gegen die Vernunft ist. Warum ist es so schwer, dieses aUgemein anerkannte Uebel zu beseitigen? Von liberaler Seite wird für die Aufhebung des Duells plädiert, ohne ein Ersatzmittel zu schaffen. _Der hohere Chrbegriff der gedildetsn Klassen kann nicht wirksam geschußt werden. Das ist das Haupthindernis für die Beseitigrmg des'Duclis. Ein weiteres Hindernis ist der falsche Ebrdegriff. Dre (Ehre selbst kann nicht durch einen anderen drrleßt werden, man kann sie sich nur selbst durch eine unfitilichs und unebrenbafic Handlung verletzen. Ist aber im Duell drr Tod des Beieidigers eine wirkliche Sühne? Das Duell ist nach göttlichen und staatlichrn (Gesetzen Verboten, ein dunkler Ehrenmcmn wird noch dazu durch das Duell unter Umsiändcn zum Mörder. Wrr aber das Duellverbot ais Offizier drfolgt, wird aus seiner Geselischaftsklaffe“ausgestoßen. Das ist mehr als mittel- alterlich und barbariiä). Zum Duell gehört nur der Mut dcs Räubers und Selbstmörders, zur Befolgung dcs Durliverdois ebört ein viel böhkrer sittlicher Mut. Der R€ichdkanzier bat eine

edision der Duelibestimmungen derbeißrn nach dem Fail K'oxze, bisher ist nichts erfolgt.! Die Befurrbtung, daß nach Aufb-xbung dcs Duells noch mehr Streitigkeiten mögitckp find, beißt dcn Tcufel durch Beeizebub austreiben wolien. Léider ist unsere Geseißgrbuna nicht imstande, eine wirkliche Sühne zu geben. Wenn heute ein Offizier beschimpft wird, muß er, um satißiaktionsfabig zu bleiben, den Be- leidiger niederstechen; wenn aber dem Offizier die Brieftasche entrissen wird, übergibt er den Räuber einfach dem Strafrichter, ohne daß er irgendwie in seiner Ehre verletzt gewesen ist. Nach meiner Ansicht bedürfen die Ebrengeriäote nur einer Anweisung, das Duell zu der- bieten, einer Eerterung ihrer Kompetenz zum wrck der Sühne, Die Duelianien müßten aus dem Offizirrkorpo dur die Ehrengrrichte außgrsioßrn werden. Ich bitte den Justizminister, zu erklären, wann die allgemeine Revision der Reichdstraigeseßgebung erfolgt, wenn unser Antrag nicht Vorder Berückficbtigung finden kann. Unser Antrag würde eine wahrhaft christliche Kulturtat einleiten.

Justizminister Dr. Weseler:

Yieine Herren! Der Antrag, der hier vorliegt, beschäftigt sich nur mit ebrenrübrigcn Beleidigungen. (Sehr richtig !) Ich möchte hervorheben, daß mit den Worten .ebrenrübrige Beleidigungen“ eigentlich zu viel gesagt wird. Dem jede Beleidigung ist ehren-

rübrig. Also die Verstärkung, die in diesen Ausdruck .ehrenrübrige Beleidigung“ gelegt werden soll, ist, glaube irh, von juristischem

Standpunkte aus nicht von Bedeutung. Dieser kurze Antrag enthält aber, wie er gestellt ist, sehr weitgehende Fragen, das muß ich schon aus seiner Fassung ersehen, und ich bin darin durch die Aus- führungen der Herren Redner, die bizher das Wort er- griffen haben, nur bestärkt worden. Es wird davon nicht bloß der Abschnitt des Strafgeseßbuchs über Beleidigungen berührt, sondem auch der über das Duell. Es wird ferner davon berührt der allgemeine Teil des Strafgeseßbuchs, insofern es sich um die Frage handelt, inwieweit Strafen auf Ebrverlust ergeben können, und in bezug auf die DueÜe, inwieweit die Teilnahme an ihnen mit in Er- wägung kommen wird. Also alles sehr weitgehende Punkte, die jeßt zu entscheiden und dazu bestimmte Stellung zu nehmen, für die Re- gierung nicht möglich ist, angesichts der vom Herrn Vorredner er- wähnten, bereits im Gange befindlichen großen sirafrechllichen Neu- organisation. Wie soll es möglich sein, zwei ganze Abschnitte des Strafrechts und Verschiedenes aus dem allgemeinen Teil heraussunebmen und darüber jest ein Gesetz zu machen, während, wie ich weiß und versichern kann, seitJabren und jevt mit besonderem Eifer daran gearbeitet wird, das ailgemeine Strafgesetzbuch neu zu gestalten? Ich möchte nur auf die großen Srbwierigkeiten, die darin enthalten sind, aufmeri' sam machen, indem ich kurz die Punkte hervorbede, welcbe dabei zu erwägen sein werden, Ich will das tun, ohne auf die Streitfrage selbst einzugehen, ich kann zu ihnen hier noch keine Stellung nehmen- Denn das sind Fragen, die von der Regierung vorher erwvgen und festgestellt werden müssen. Ich beginne damit, wie es mit den Strafen wegen der Beleidigungen gehalten werden soll. Wir haben nicht nur einen Paragraphen, in dem es heißt: Die Beleidigung wird bestraft, sondern die Beleidigungen sind in verschiedenen Unter- stufen gruppiert. Wir haben die Beleidigung, die üble Nachrede, die Kreditbeleidigung, alles Begriffe, die sorgfältig geprüft und in ihren Unterschieden herguSgeboben werden müssen. Wie soll denn da bei einer geseßlicben Regelung ganz allgemein eine ehrenrübrige Be- leidigung beraußgenommen werden? Das ist nach meiner Auffassung ganz unmöglich.

Nun die Duellfrage. Darüber bestehen sehr verschiedene An- siebten. Soil überhaupt eine Strafbestimmung für das Duell ge- troffen werden? Dann weiter: Wie hoch soll die Strafe bemeffen werden? Soll sie die Ehre "treffen, oder soll sie bloß gegen die Freiheit oder vielleicht auch bloß auf Qldstrafe gerichtet sein? Ick möchte dem Herrn Vorredner nur eins bemerken. Nach den langen Er- fahrungen, die die Strafgeseßgebungen gemacht haben, ist das Straf- gesev nicht imstande, eine Duelisitte zu brechen. (Sehr richtig !) Wir haben die schwersten Strafen auf die Duelle gehabt, und si! find doch nicht verhindert worden. ( Sehr richtig!) Wir haben sie auch gehabt zu Zeiten, in denen Duelle in großer Zahl stattfanden. Also selbst strenge Strafen vermochten nichts dagegen auSzurichien. Das ist eine Tatsache, mit der die Gesetzgebung zu rechnen hat, und wenn dem Stafgesetzgeber die Aufgabe gestellt werden sollte, durch Geseßesformuiierung das Duell zu beseitigen, so, glaube ich, daß dies unausfübrdar sein würde. (Sehr richtig!) Die Frage, ob das Duell unhaltbar sei oder nicht, kann die Regierung vom Standpunkt des Strafrerhts aus nicht lösen; diese Lösung liegt auf anderem Gebiete. Solange die Sitte das Duell fordert, wird das Strafrecht versagen. (Sehr richtig !) Also die ganze Frage ist keine solche, die hier bei der Erledigung und der Erörterung des Justizeiats geprüft werden kann; ich kann darauf nicht näher eingehen, und ich muß es ablehnen, irgendwie eine Stellung dazu zu nehmen. Das würde meine Aufgabe durchaus überschreiten.

Ich möchte noch auf eins aufmerksam machen. Wenn häufig gesagt wird, das Strafrecht müsse nachdrücklichsi einschreiten, so muß ich demgegenüber bemerken: die Stra'fen, welche der Gesetzgeber der- bängen kann bis zu den allerschwersten, können immer nur solche sein, die die Tat als solche treffen sollen. Nun ist aber doch nicht zu ver- kennen, das; das Duell bei uns jeßt nicht lediglich darauf beruht, das; die Ehre verletzt wird, sondern mittelbar auch darauf, daß die Mann- baftigkeit des Verleßten angegriffen wird, und daß er nun in dem Dueli eine Wiederhersteliung seiner angezweifelten Mannhaftigkeit sucht. Wir würden aber keine Strafe finden können, durch welche auSgesprochen würde, daß die angezweifelte Mannhaftigkeit wieder anerkannt sei. Allerdings können die Strafen streng sein und auch dazu führen, daß die Duciie vermindert werden; aber die Brseitigung des Duelis durch das Strafgesetzbuch wird nicht gelingen. (ber richtig !)

Also, meine Herren, ich glaube, daß ich dom Standpmikte der Justizderwaltung aus jedenfalls nichts anderes in Aussicht stelien kann, als daß alle diese vielen Fragen, die ich kurz berührt habe, ohne, wie ich wiederholk, hier eine eigene Ansicht zur (Geltung bringen zu wollen, geprüft werden sollen bei der bevorstehenden Neugestaltung des Straf- gesetzbuchs. Sie müssen geprüft werden, denn sie drängen sich ohnehin schon durch unser geltendes Recht auf. Es wird Sache der preußischen Staatsregierung sein, sich darüber schlüssig zu machen, und die ver- bündeten deutschen Regierungen werden Stellung zu nehmen haben. Schiießiich wird es auf die Verhandlungen im Reichstag ankommen, wie die Fragen gelöst werden soilen. Aber das möchte ich nochmals berdorbeben: über die Duellfrage im allgemeinrn kann ich mich hier nicht des näheren auslassen, sondern es ist abzuwarten, wie sie sich im Volke entwickeln “wird und weiche Auffaffnngen zur Geltung kommen werden, namentlich ob es mögliäp sein wird, irgendwie dahin zu wirken, das; die Sitte nachläßt oder schwindet. Aber die Justiz. verWaliung oder die Strafgescßgebung allein wird das, was die Herren Vorredner erreichen wollen, nicht zuwege bringen. Beifali.) Z

Graf von der Schulcnburg-Grünibal: Ick) bin anch der Mcinung, daß manches noch geschehen kann zur Vermeidung der Duelle. Aber es wird mir unvergeßlicb sein, wie ich erfuhr von jener herrlichen Ailerhöcbsten Order, in der es nicht heißt, in der Er- wartung, daß Duelie nicht Vorkommen, sondern in dcr bestimmten Erwartung, daß Ehrenhändcl mehr und mehr abnebmrn werden; es ; beißt weiter, daß jrder Offizier in der Anme nicht gcduidst werdcn sol], der die Ehre eines anderen angreift, aber aueh der nicht, der , Feine Ehre nicht zu wahren weiß. Der Redner schiikßt mit erhobener iarker Stimme: Es gibt gewisse Arten von Belridigungen, diese können nicht esübnt werden durch Richter und Geseßr, sondern nur einzig und a ein mit der Waffe in der Hand.

Generalfeldmarscball von Habnke: Nach den Worten des Vor- redners hätte ich eigentlich nichjs mehr zu sagen. Aber ich muß doch Herrn Grafen Praschma entgegenhalten: wenn man 3 Von einem Offizier verlangt, daß er sein Leben einseYt, falls, König und Vaterland es verlangen, so muß er sein Le en aucb einseßen, wenn seine eigene Ehre cs verlangt. Wir Offiziere

denken nicht daran, diese Fäkle unnötig herbeizuführen, sie

werden uns aufgedrungxn. Handelt es iich um einen solchen Fall, so ist dieser durch unjere Königlichen Verordnungen über das Dueik geregelt; die Durchführung dieser Verordnungen in unserer Armee bat keins Schwierigkeiten und Mißheiligkeiten vrrursacbt.

Graf von Mirbacb erwidert gegenüber einer Bemerkung des“ Grafen von Zieten-Scbwerin, daß man nicht die studentischen Mensuren auch als Duelle an eben möchte.

Oberbürgermeister Dr. 5 ender-Breslau: Das Duell ist in anderen Ländern abgeschafft, die genau dieselben Ebrdegriffe haben wie wir, es wird auch bei uns abgeschafft werden. Die Möglichkeit des Duells begünstigt die Streitsucbt. Auf einem Fest in Hand- werkerkreisen läuft man weniger Gefahr als auf einem Fest in gebildeten Kreisen, besonders wenn dort die Stimmung warm ge- worden ist.

' Der Anika des Grafen von Zieten:Schwerin wird mit roßer Meßzrhett an enommen. ürst Radziwill br ngt einen 2ZVroztzß in Schneidemübl zur Spra :, wo ein Güteragent wegen etrugs an eklagt worden sei„ der si eines sogenannten Strohmannes bedient Latte, um ein Gut aus deutscher Hand zu erhalten. Die Angeklagten, bemerkt der Redner, wurden freigesprochen, aber die Ironie des Schicksals wollte es, daß die Königliche Anfiedlungskommisfion moralisch auf die An- klagebank kam indem festgestellt Wurde, daß sich diese Behörde der' Praktiken bedient hatte, wegen deren die Anklage gegen den Güter- agenten erfolgte. Diese Tatiackye hat mir recht gegeken für meine“ damalige Verurteilung der sogenannten olenpolitik. Solche Vor- gänge wie in Schneidemühl können das nseben der StaatSregierung nicht erhöhen. In Anlehnrrng daran möchte ich fragen, ob die Form der sogenannten Polenpolink des Türsten Bülow nicht eine uggesiive Wirkung auf die Beamten im sten ausüben wird, an auf die Richter. Der Themis wird die Binde von den Augen genommen, und das Schwert der Gerechtigkeit wird zum Schwert des Brennus: „Wehe den Besiegten!" Der Redner wendet fich zur kritischen B:. sprechung einzelner im sog. Schulstreik ergangener RechtSurteile«

Justizminister Dr. Beseler:

Meine Herren! Der erste Fall, welchen der bochderebrte Herr“ Vorredner berührt bai, ist mir nur aus den Zeitungen bekannt ge- worden. Ich bin deshalb selbstverständlieb nicht in der Lage, mit ein Urteil darüber zu bilden, ob die Entscheidung des Gerichts, welche bei jener Untersuchung ergangen ift, rechtlich richtig oder unzutreffend sei. Ich muß aus dem, was angeführt worden ist, entnehmen, daß das Gericht den Tatbestand des Vergebens des Betruges, um den es sich handelte, nicbt festgesieilt hat, und das konnte aus ver- schiedenen Gründen der Fall sein, Daß die Entscheidung des Gerichts ergangen ist, wie geschehen, kann den Wünschen und Anschauungen des Herrn Vorredners nur entsprechen.

Des weiteren ist hervorgehoben worden, daß die Richter unbewußt durch die ganze Atmosphäre breinflußt würden, welcbe sieh in ihrem Wirkungskreise gebildet habe. Ich muß den Standpunkt auf- recht erhalter', den ich schon an anderer Stelle vertreten habe, daß diese Anschauung nicht zutreffend sei, denn soweit ich imstande bin, die Vorgänge zu beobachten und zu verfolgen, habe ich nichts gefunden, als daß in jenen Gegenden, von denen der Herr Vorredner spricht, ebenso wie in den übrigen Teilen des Staates das- Recht mit aiier Gewiffenbafiigkeit und auf (Grund voller Ueber- zeugung gesprochen wird. Ick; möchte auch das soeben erwähnte Urteil hierfür anführen, denn es zeigt, daß die Richter die Tatsachen objektiv zu würdigen wissen, wenn die Angeklagten auch solche sind, gegen welche nach der Ansicht des Herrn Vorredners eine gewiffe Voreingenomnienbeit besteht. Endlich habe ich aber berdorzubeben, daß, nachdem von seiten der Staatsregierung mit großem Nachdruck betont ist, daß sir gegenüber allen Bestrebungen, weiche Bestand und Einrichtungen drs Staates bedrohen, eine feste und energische Haltung einzunehmen gedenkt, daran durch die Justizverwaltung sicherlich nichts geändert werden kann, sondern im Gegenteil, wenn das Geseß derleßt ist, muß die Strafe erfolgen (sebr richtig!) _ das ist ja gerade die Pflicht der Gerichte -; wenn die Verletzungen der Geseße aufhören werden, werden auch die Verurteilungen nicht mehr stattfinden.

Das Reichsgericht hat eine Entscheidung getroffen, welche die Billigung des Herrn Vorrednrrs nicht gefunden hat. Ick; kann Von dieser Stelle hierüber keine Kritik üben, denn ich habe das Urteil nicht gelesen, sondern nur deute gehört, was in den Gegenerklärnngen vorgebracht worden ist. Ich muß mich jedes Urteils enthalten, anders kann ich schon von dem Grundsatze nicht, daß die Iustizderwaltung Einfluß auf die Reäotsprcckzung der (Gerichte nicht hat. (Brady!)

Auf eine erneute Anfrage des Fürsten Radziwili bemerkt der

Justizminister Dr. Weseler: Ich darf das, Was der Hrrr Vorredner soeben ang-fiidri hat, nicht unwidersprochrn lassen. Es sieht durchaus nicht fest, daß von

(Lebhafter -

[ währen sind.

seiten der Staatkderwaltung irgend etwas angeordnet worden sei, was sie auf der anit-rrn Srite getadeii hätte. Ick) bin ganz außersiande, anzuerkennrn, daß derartiges zuträfe; ich habe ausdrücklich erklärt, daß ich nichtinfdrmi31t bin über jene Vorgänge. Wäre ich aber auch darüber informiert und in drr Lage, darüber Auskunft zu geben, so würde ich es iroßiem ablehnen müssen, dies an dieser Stelle zu tun, weil ich es dem betreffenden Herrn Reffortminisier überlaffen müßte.

Dr. Freiherr von der Gylß bxschwert sich in Anlehnung an einen bestimmten Fal] über die Höhe der Gebühren und Gerichtskosten.

Justizminister Dr. Beseler:

Ick) bin auch der Meinung, daß das Verfahren in dem Falic der Gebührenfestseßung, den der Herr Vorredner mitgeteilt hat, nicht richtig gewesen ist. Ich glaube, daß die Angelegenheit zu adermaliger Entscheidung hätte gebracht werden können, indem man zunächst die

' n0ch nicht ergangene Entscheidung des ersten Gerichts herbeifübrte-

Das ist nicht geschehcn und in die (Entscheidung der Gerichte kann keinesfalls eingegriffen Werden. In der Sache selbst hat der Herr Vorredner vollkommen Recht. Auch nach meiner Ueber- zcugung besteht kein Zweifel daran, daß auch diejenigen, die mit eigenem Fubrwcrk zu den Gerichten fahren, Gebühren dafür erhalten müssen. Es ist das nicht ganz wörtlich in

, der geltenden Gebührenordnung zum Ausdruck gekommen, aber bei der

Beratung des Kostengesevcs dom Jahre 1875, worauf sie beruht, ist von einer Seite die Frage angeregt und im Sinne des Vorredners von der Regierung beantwortet worden. Ich glaubs, daß, wenn anders verfahren wird, das nicht zutreffend ist, vielmehr Gebühren zu ge- Meines Wissens geschieht dies auch sonst allgemein.

Oberbürgermcister Dr. Struckmann fragt an, ob bald an die Vollendung des neuen Gefängniffes in Hiidedheim zu denken fei.

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

“;P“... , «.»,

»

M2“. *

:*Éßzz'r'éz" "'““ *

* ck74! "LUTZ?

zum Deutschen Reichsanzeiger und

„W? 112.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Justizminister Dr. B es eier:

Die Vorarbeiten für dieses Gefängnis sind, soviel ich weiß, ziemlich Beendet, und es besteht die Absicht, im nächsten Etat die erste Rate für den Bau in Antrag zu bringen.

Damit ist der Justizetat erledigt.

eim Etat des Ministeriums des Innern lenkt HZ" don Puttkamer die Aufmerksamkeit auf die geeignete Unterbringung geisteskranker Verbrecher und weiter auf die Automobil-

plage, die durch zu schnelies Jahren der Automobile entsxanden sei. Dr. Freiherr Von der Goly: Die Prodinzialderbande sind gar nicht in der Lage, Vorläufig für die Unterbringung verdreckperischer Irren oder geisteskranker Verbrecher so zu sorgen, daß deren Escriw-Ztchen so gut wie unmöglick) ist. Das ganze Streben der modernen erenpfiege geht auf die freie Bewegung der Kranken hinaus. Wollte man die Pro- vinziaiverdände zwingen, die Verbrecher in geeigneter Weise fest- zuhalten, so müßte man zu einer Verrohung unserer. moderrxn Ern- richtungen im Jrrcnwesen zurückkehrrn. Hier muß der Staat in

' Ab il e affen. " anderÖrerZLFZs; Kiki finsccziybjttrr, die Normalsicxuerordnung anlaßiici) des

s Vom 23. til 1906, wonach diE Kreise Schankkonzessionen Xiiiriß können, zu ?evidieren, da_ oft gerade diejenigen arn wenrgsien an Konzessionssteuern zu zahlen batten. z. B. bsi Verkaufen, dre oft ikrupulöse Geschäfte damit treiben.

Minister des Innern Dr. von Bethmarrn:Hoilmeg:

Dem Herrn don Klißing erwidere ich auf stine Anregung, daß wir bei der neuen Steuer, die wir für die Schankkonzessionen geschaffen "Haden, mit einer gewissen Vorsicht Vorgehen mußten, um nicht in un- mögliche Experimente bineinzugeraten; und deswegen haben wir, der Finanzminister und ich, die wir die Mustersteuerordnung entworfen haben, es für unsere Pflicht gehalten, Maximalfäße nach oden Vorzu- "scbreiben. Ich werde aber gern nach den spezieiienertteilungen, die Herr Von Klißing gemacht hat, erwägen, ob schon jeßt etwa eine Möglickpkeit vorliegt, nach diesrrRichtung bin die Musiersteuerordnung zu revidieren. Das eine möchte ich Herrn don Klißing aber schon jest sagen, daß in der Mustersteuerordnung es vorgesehen ist, die Uebertragung Von Schankkonzessionen an Dessendenten, Wiiwen usw. steuerfrei zu lasien. und daß infolgedessen aueh die Mögiicbkert besteht, “sie zu einer niedrigeren Steuer heranzuziehen, wie die ubrigen. .

Zu der Automobilfrage bitte ich um die Erlaubnis, mich im gegenwärtigen Moment noch nicht äußern zu dürfen. da ich Von zwei Herren aus dem boden Hause gehört habe, daß fie zu dieser Frage das Wort er reifen wollen. "

Wenn Herr von Puttkamer sich beklagt hat über die Notstande, die dadurch hervorgerufen werden, daß unvorsichtige und böswillige Menschen sich vielfach mit Waffen, Redolvern, versehen und Verbrechen oder Unfug damit begeben, so ist mir wohl bekannt, daß namentlich in den indusiriereichen und eng bevölkerten Gegenden derartige gebei- stände zu deklagrn sind. Wir haben dort Versucht, diesen Uebelstandrn auf dem Wege entgegenzutreten, daß durch Polizeiverordnung das Tragen von Waffen und auch der Erwerb von Waffen beim Waffen- händler von dem Besitz eines behördlich außgestellten Waffenscheines abhängig gemacht worden ist. Es sind derartige Verordnungen in den beiden westlichen Provinzen, in Rheinland und Westfalen, erlassen wvrden, wie ich berichtet worden bin, mit gutem Erfolg, und so glaube ich, daß wir auf diesem Wege wenigstens eine Besserung der bestehenden Verhältnisse herbeiführen können. Ob der von Herrn von Puttkamer gewünschte Weg der Réirbsxzeseß- gebung, indem der Waffenverkauf an eine Konzession geknupft wird, gangbar sein wird, möchte ich doch sebr bezweifeln. Ich kann es mir im gegenwärtigen Augenblick noch nicht recht Vorstellen, daß wir ein derartiges Gesetz im Reichstage würden durchdringen können. Imrner- bin werde ich gern bereit sein, die Sache zunächst einmal zu erwagen.

Nun komme ich zu der Frage der Unterbringung der geistes- kranken Verbrecher, über die sich Herr don Puttkamxr und Freiherr don der Gold, audgesprocben haben. Meine Herren, für die Staats-

regierung liegt die Sache doch folgendermaßen: Durch Er- kenntnis des Oberverwaitungsgericbts ist festgestellt worderr, daß die Provinzen die Verpflichtung haben, auch fur

die verbrecherischen Irren, zu sorgen, gleichgültig, ob sie bestraft worden sind oder ob eine Strafe noch nicht über sie verhängt worden isi. Von diesem Standpunkt muß die Staatöregierung'angeben, so lange nicht die Verbältniffe durch ein neues Geseß geandert worden “iind. Nun ist gesagt worden, es sei |Weifelbaft, ob dieses Erkenntnis des OberderwaltungWericbts überhaupt haltbar wäre, da die Irren- Pflege, die den ProvinzialVerbänden übertragen worden sei, ja wesent- lich vom kommunalen Gesichtspunkt aus geübt werden soll, wahrend Ss |ck hier um die Erfüllung der staatlichen Pflicht handele, gemein- Jefäbrliche Irre einzusperren und unschädlich zu machen. "Das Ober- “verwaltungsxrericbt hat im (Gegensatz zu dieser Ausfuhrung aus- einandergesejzt, daß nach der historischen Entwicklung unserer Rechts- verhältniffe auf diesem ganzen Gebiete die gesamte Jrrenpfiege den Provinzen obliege, auch wenn es sich um verbrecherische oder bestrafte Irre handelt. _ Namentlich Herr Freiherr von der (Gols bat aus;]efubrt, daß die Provinzen in eine außerordentlich schwierige, beinahe unmögliche Lage gedrängt worden seien durch die Erkenntnis des Oberverwaltungs- gerichts, durch ihre Pflicht, verbrecherisrhe Irre unterzubringen. Meine Herren, ich kann Freiherrn von der Golvin dieser Beziehung doch nicht folgen. Untergebracht, sichergestellt müssen die verbrecherischen Irren unter allen Umständen werden. Ob wir, wie Herr von Puttkamer meint, uns auf der falschen Babu befinden. daß wir mebr'und mehr das Verbrechen als solches negieren und immer mehr die (Heißes- "krankbeit an die Stelle des verbrecherischen Sinnes setzen, daruber Will ich mich hier nicht aussprechen. Od eiri Verbrechen, aus böser Absicht oder infolge geistigen Defekts verubt worden ist, ist mir für mein Ressort gleichgültig. Ick verlange nur, daß die menschliche Gesellschaft gesichert wird vor alien" diesen Elementen, welche sich als unsozial erweisen und die durgcrlicbc

Zweite Beilagé

Berlin, Freitag, den 10. Mai

Ordnuu dur bre en; sie sollen bestraft oder in Irrenanstalten ab- solut fixer dectlinierit) werden. Sie sind blöder in Irrenanstalten nicht absolut sicher definiert worden, das m_uß ich zugeben; es sind vielfach derartig gefährliche Elemente audgebrochen und haben dann sofort neue Verbrechen begangen. Dieser beklageUSWerte Zustand ist aber erklärlicb. Die Provinzialverbände baden bis zum Ergeben des ('Er- kenntnisses des OberverwaltungSgerichts vom Iabrek1905 fast überem-. siitnmend die Ansicht der Staatöregietung gegenuber vertreten, sie seien nicht verpflichtet, die verbrecherischen Irren unterzubringen; sie haben infolgedessen nicht für derartige Anstalten gesorgt. Nachdem nun dor zwei Jahren ihre Verpflichtung durch den obersten Gerichtshof festgestellt ist, find im gegenwärtigen Moment, allerdings noch nicht an alien Stellen, diejenigen Anstalten vorhanden, welcbe erforderlich sind, um die Leute, von denen bier die Rede ist, mit Sicherheit unterzubringen; es wird aber von mir dahin gewirkt, daß die Provinzen dieser ihrer Verpflichtung natdkomm-J und ich hoffe, daß wir in absehbarer Zeit in den Provinzen fur den fraglirben Zweck geeignete Häuser haben werden. Nun wird. demgegenuber hervorgehoben: wenn die Provinzen dazu verptltcdiet werden, würde das einmal außerordenilicb viel Geld kosten. Daß ck Geld kosten wird, gebe ich zu; die Verpflichtung der Provinzen steht aber fest, sie werden ihr also nachkommen muffen. Des weiteren wird eingewendet: die gesamte Irrenpflege, wie sie gegenwärtig don den Provinzen auSgeüdt wird, Werde geschädigt, in ihr Gegenteil Verkehrs, wenn die Provinz auch fur eine bestimrnte Anzahl von Irren lediglich von dem Gesichtspunkte ausgeben musse, nicht die Leute zu heilen, sondem nur sicher einzusperren. Ja, meine Herren, diese Schwierigkeiten würden doch für den Staat genau in der gleichen Weise bestehen, wenn der Staat derartigeAnstalten einrichten soÜte; ich glaube, sie würden in noch böberem Maße bestehen, und wir würden zu noch schlechteren Verbältniffen kommen wie gegenwartig. Wir würden - ich habe das im Abgeordnetenhaus schon Vor einigen Wochen aussefübrt -, wenn wir dem Staat die Unterbringung der geistes- kranken Verbrecher zumuten, zwei Arten von Irrenbäusern dekommerr: neben den Provinzialirrenbäusern die staatlichen Irrenhäuser, wo dre Leute lediglich unter dem GesichtSpunkte untergebracht werden, daß sie nicht echappieren; es ist also ein ganz hoffnungsloses Unterkommrn fur diese Leute, und es würden Jrrenbäuser zweiter Klasse sein, wahrend man die Jrrenbäuser der Provinzen als solche erster Klasse wuschen müßte. Ich glaube nicht, daß das eine Verbesserung des gegenwartigen Zustandes sein würde; es würden auch im ganzen schließlich sehr viel größere Kosten aufgewendet werden, wenn der Staat derartige besonders Anstalten errichten sollte. Der Staat hat sonst keine IrrenverWaltung. Er würde aber doch in diesen Häusern auch Irren- pfiege treiben müffen; er hat nicht die entsprechenden Aerzte, er hat kein vorgebildetes Wärterpersonal, er würde nicht in der Lage sein, verbrecherische Irre, die sich bessern und nach ärztlichem Urteil einer anderen Behandlung zu unterwerfen sind, in anderer Pflege unterzubringen, oder er wäre genötigt, die vdn ibm ein- zurichtenden Jrrenansialten auch nach zwei 'Rnbtungen “aus- zugestalten, wie es jetzt die Provinzen einricbtsn mrrffen. Ich glaube nicht, daß das zweckmäßig sein würde. Wenn die Provinzen die Pflege der verbrecherischen Irren baden, dannmkönnen sie individualisieren unter den Verbrecherischen Irren, und es iii notwendig, daß sie das tun. Die Provinzen bekommen nämlich nerds bloß ver- brecherische Irre, die bestraft worden sind, welche vielieubt, wie Von einigen Seiten geglaubt wird, irrtümlich für Irre angesehen werden, sondern sie bekommen auch das ganze Heer von Geistekkrdnken, die noch nicht bestraft sind, die aber gefährliche verbrecherische Netgunrzen baden. Für die folien sie doch auch sorgen, und wie schwrerig wurde es da sein, die richtige Unterscheidung zwischen denjenigen Irren zu'treffen, die den staatlichen und denjenigen, welche den Prodinnalausia.ten zu- zuführen wären. Das würde zu fortgeseßten Kämpfen zwischen Provinzen und Staat führen, wem der Betreffende zuzuschieben sei, und wir würden die Angelegenheit in keiner Weise beffern. Meine Herren, ich erkenne voiikommen an, daß es für die Provinzen eine sehr kostspielige und schwierige Aufgabe ist, deren Losung ihnen nach dem Erkenntnis des Oberverwaltungsgericbis zugemutet wird; aber ich glaube nicht, daß dieselbe Frage auf einem anderen Wege zweckmäßiger zu lösen sein würde als auf dem Wege, der 1th einmal durch das Erkenntnis des höchsten Gerichtshofes als der richtige festgestellt ist. ' : "abr durchzieben ewiffenioseA enten das YdiievZFnJeiririiaFie HIlébéxxiterbldurch Verspreccßungen wegzu ocken. Diese Agenten erhalten eine enorme Provision., In unseren deutsch; katholischen Gegenden laßt allerdings der Einfluß der Geistliche solche Mißstände nicht aufkommen. Muffen diesr Yersoxretn, diese Agenten, nicht irgendwo „konzeFsioniert werdcn? thsxer Von Miquel hatte mir Früfung dieser rage zugesagt, aber er nur

' " t roß. Bezüglich drr_'!iutoniodile din iii) XYZ) WKL! n „&an M; e in Städte und Badcr Mit belebten

Straßen eigentlich nicht bineingebören.

Minister des Innern Dr. von Vctbmarrrr:Hol1n1cg:

Auf die Frage des Herrn (Grafen von Mirbach _wegen dcr Agenten und Steücndermiiiier bin ich außersiande, nader einzu- geben, da die Frage der Stellenwermntler zum Refivrt dos Prtm Handelömiuistcrs gehört und ich nur germ nebensächlich dave: dctcriigt bin. Es sind im übrigen, wenn ich richtig informiert din, in letzter Zeit verschärfte Bestimmungen von dem Herrn Handciöminiiirr de- zügiicb der Sielienrwrmiiilcr erlaffen worden; aber wrc gciagt, ich würde die Grenzen meines Ressorts überschreiten, wcnn ich „nach dieser Richtung hin Auskunft geben wollte, da es nicht zu meinem Geschäfiodrreiä) ,icddrt. .

Was die Antomodilfrage anlangt, so bcdanrc » miiricbtixi, daß bei dcr *.*inödiidnng dicses aufrerordcntiicd ungiW-n imd wichtirirn Vrrkrdrsmittcis nicbt dieirnigc _Bdrfirkr ==ckck alien Sciicn anxicwrndrt wird, auf die das Pudirkirm :::iwiitcidar

Ausdruck dak- Gcwifi, ich ard?“ zu, dax“: *.*.amrniiiéb innerhalb der" Städte- und Oriicdaitcn virimrd mc! cincr

uuderaniwortiiibcn Schuciiigkeit gefahren wird: abcr meins Hemm,

niglich Preußischen Staatsanzeigeé

1907."

Sie werden allein durch polizeiliche Vorschriften in dieser Beziehung

eine wesentliche Besserung nicht erreichen. Ick glaube, daß die Haft-

pflicht des Automobilbesißers für den Schaden, den er anrichtet, erst

wird Wandel schaffen können. Es ist den Herren ja bekannt, daß die

Frage der Haftpflicht der Automobilfabrer und der Automobilbesißer

zur Zeit Gegenstand der Neicthesesgebung bildet. Daß das Auto-

mobil nach manchen Richtungen bin auch ein unbequemes Fahrzeug

ist für diejenigen, welche nicht darin sißen, chß mancher gestört wird,

wie der Herr Graf don Mirback) vorhin angeführt hat, durch Geruch

und Lärm, das alles gebe ich zu; aber man übertreibt, wie ich

glaube, doch die Gefahr und die Unannebmliäzkeiten, welche damit

verbunden find. Oder, wenn ich mich anders ausdrücken darf, ich habe

die Hoffnung, daß die Gefahren und Unannebmlicbkeiten, die damit

verbunden sind, fiÖ rnit der Zeit von selber adichwäcben werden. Ich

erinnere Sie daran, Welche Erregung es in das Publikum hinein

brachte, als vor zehn oder fünfzehn Jahren der Radfabrverkebr stärker wurde, und wie hat sich im allgemeinen der Radfabrverkebr in den übrigen Verkehr hineingefunden; er bringt nicht mehr Unannebmlickpkeiten in dem Maße hervor, wie im Anfang. Aehnlich wird es auch, glaube ich, mit dem Automobilißmus sein, und was die Gefahren der Automobile anlangt, so wird es die .Herren vielleicht interessieren, wenn ich ihnen einige Zahlen "aus der UnfaiLstaiistik miiteile, die in Berlin über die Straßenunfalle ge- führt wird. Es sind im Jahre 1905 durch Automobile 77 Unfälle herbeigeführt worden, von denen 2 tödjlich derliefen, 11 schwere Ver- leßungen, 64 leichte Verießungen herbeiführten. Jm Betriebe waren 1909 Kraftwagen, im Jahre 1906 waren 2410 Kraftwagen in Be- trieb. Da ist die Anzahl der Unfälle erheblich gestiegen, es ereigneten sich 451 Fälle im ganzen, darunier 10 mit tödlichem Ausgange, 96 Schwerverleßungen, 345 Leichtderleizungen. Aber, meine Herren, im Vergleich dazu möchte ich Ihnen die Zahlen mitteilen, die durch andere Fahrwerke hervorgerufen waren. Es sind dank; die Straßenbahnen in Berlin im Jahre 1906 27 Menschen getötet, 154 schwer, 1406 leicht verleßt worden, in den Vor- orten Von Berlin wurden 11 getötet, 69 schmer derleßt, 484 leicht verleßt. Also allein durch die Straßenbahn hatten wir in Berlin und in der Umgebung von Berlin 38 Todes- fälle, 223 schwere, 1890 leichte Verleßungen. Das war die Straßenbahn. Und nun die Unfäiie, die sonst durch Fahrwerke, durch Omnibus, Droicbken usw. hervorgerufen worden sind. Durch diese wurden im Jahre 1906 in Berlin 80 Menschen getötet, 600 schwer verleßt, 1998 leicht verletzt. Es sind beispielsweise durch schwere Lastfubrwerke, ausschließlich der Bierwagen, allein 27 Menickren getötet worden. Allerdings sind die Unfälle, die durch Automobile hervorgerufen wurden, noä) viel zu zahlreich gewesen. Aber ich glaube, die Zahlen, die ich Ihnen mitteile, werden Ihnen den Beweis liefern, daß auch die übrigen Verkehrduntcrnebmungen und öffentlichen Fubrwerks- betriebe noch zu einer so großen Anzahl von Unfailen Anlaß geben, und man wird nicht behaupten können, daß die Unfälie, die" durch Kraftwagen hervorgerufen sind, in einem zu ungünstigen Verhaltnisse zu diesen Unfällen stehen. Sie können versichert" sein, daß ich, wenn ich auf der einen Seite im voiien Verständnis" fur die Aufgaben, die durch den Kraftwagenverkebr gelöst werden mussen,- an sicb das Kraft- wagenwesen nach allen Richtungen hin unterstuße, jedenfalls die Schäden, die durch schnelles und undorsichjiges Fahren damitverbunden sind, vol] anerkenne und, soweit ich kann, zu mildern bestrebt bin. Ich gebe Herrn don Puttkamer zu, daß nach dieser Rirbtung etwas absolut Durchgreifendes, etwas absolut Sicherndes nicht geschehen kann, aber wie bei anderen menschlichen Einrichtungen werden wir uns freuen können, wenn wir die deffernde Hand anlegen können.

r von KoScielski: Ich hätte: verschiedene Beschwerden aucb

ongeiZi anderen Ressorts vorbringen können, aber dre Person des Ministers des Innern veranlaßt mich, es gerade hier zu trxn. Unsere Anerkennung wird ihm vielleicht unangxnehm werden, aber ck) hoffe, ibn nicht wegzuloben, und so spreche reh es aus, daß er von alien Ministern und, wenn auch nicht mit Wohlwollen, das verlangen wir ja gar nicht, so doch mit Gerechtigkeit entgegengetreten ist. - Anläßlich des unseligen Schulstreiks fand eine Haussuchung statt. In dieser Sache wurde der „Schlei- Ztg.“ eine Mitteilun gemacht, tdie nur durch Verle ung des Amtßgebeininiffes serten's e nes Beam en möglich war. Has zeigt, daß docb ntcht alles bei ups so geschieht, das; es die oberste Behörde vrranWorten kann. _- Wik Polen folien jeßt reichsfeindlicb sein. Das ist arrch ix_rx Anfang das Zentrum gé- wesen, dann hat es fich emausert, xxyt iii _cs wieder auf derNa - steigenden Linie. Au 'die „Konservativen mnßtcn sicb 1chon den «or- wurf der Reichsfeinds ft machen laxien. Jm Adgrordncienbause hat man es gestern bedauert, daß die Regigrung nxch_ kern Entri nun - escß gegen und fertig hat. Wird ein iolchcs Lériiächk„s0 mir te, - iiände das Sozialistcngeiex: noch, das ganze Staaterrmistmuim FUf die Anklagcdani, dcnn (“s rüttcit am ideiiigfren91ccht,iWei er Sozialismus. Mözc der Miniirer ,es wadr mdchen mit se tlilem Wort keine Pdiitik drr Nadciin'rbc “treiben zu wolien. Wr wob'en krinc fiinzads Tor::rrmadak, wir dakcn an dem einen großen 1er

ÜMUÜ- ' k analen ir" Wartenöieden: BciderEinrr tung der omm ScidJiTtwallttimg dam man fich den Amtsvdrieber ais eirreéi “TF iQkkiäwbaiis-cd cuticdcidcndcir? Mann *]???thin befiJastIi ?ircbn e- N "* "'s: Kacrsanmen't ._ „kririikckitx riYiiéAÜiddYstrdcr werden mtt Akte? uberlasteit und _ste daen ci entlich die unterste, undcsdixete ?erij rFeLirt BeTEnitieenYeeYiRdechunrä . * '“ “x,: n cmutet w r , g_e . _ TKM,:ZYI 1E“xrcioreziir§rr*cicns könnte 1chon dadurch herbeigefubxtbwerdené dis: eine" Vcrtkiiungssteiie eingericbiet wird, die den Amtßvorfeäern ""ck; dtéiÉUkbcn zutciit, dic slici zu erleUilnngbelZJiYn.zuZeilxueeruwagerrzßrYerje a;“ n ke neter m . ?ieioiniscirlrnuXxiliL,guchs vielleicht einem pensionierten ffizier uber-

tra cn werden könnte. x ' 9Prinz von Schoenaich-Carolatd: Zick) furcbtc, das: durß“

' ' ' a der en 6 usammcndang dcr Amtöeingeicsmr'r, Lm; iiiitrciilcirlrtxß'rssYiie? verloregn Zeder! könnte, und gcradc- wos"? WWI iammcnbauges hat man ja die thiinng des Amtsvi*ichxb14§,x9xxch*“::"; “Zur Frage des Autonrodildexrkrdrd bade ich, mich Jedox rm)! ., YFU Zusicrt. Es ist ckckck], dai: das Automvdti (“1:1 „WYYQ, *deE aus der Straße, die wit skbairi dadcrr._ EWE“ XÜMÜ'Y FLF? WE Antomodil liegt mir icrn, Wird da?- Rkkxk'xxx dar di" "L" »! nacb mciucr Pkcimmxi werdcn. Ader drr K-WMP Dunz.

, s. . *.ilntomodichrkedrö siiid doch io scnmk'cr, d::i dx FurWNz-znwrxx